DE29917752U1 - Vorrichtung zur Mürbung mit gleichzeitiger Flächenvergrößerung von Frischfleisch ohne Knochen im Lebensmittelbereich - Google Patents
Vorrichtung zur Mürbung mit gleichzeitiger Flächenvergrößerung von Frischfleisch ohne Knochen im LebensmittelbereichInfo
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Description
Beiblatt zur Gebrauchsmusteranmeldung lt. Punkt 6 des Anmeldeformulares
„Vorrichtung zur Mürbung mit gleichzeitiger Flächenvergrößerung von Frischfleisch ohne Knochenanteil im Lebensmittelbereich"
Erfinder:
Franz Kindermann
Eggenfeldener Straße 24
84329 Wurmannsquick
Eggenfeldener Straße 24
84329 Wurmannsquick
84329 Wurmannsquick, den 30.09.1999
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Mürbung mit gleichzeitiger Flächenvergrößerung von Frischfleisch ohne Knochenanteil im Lebensmittelbereich.
Die Struktur des mit der Vorrichtung bearbeiteten Frischfleisches wird nachhaltig verändert bzw. gelockert (gemürbt). Fleisch, welches mit dieser Vorrichtung bearbeitet worden ist, wirkt beim Verzehr als zarter und geschmackvoller. Bei Frischfleisch verschiedenster Art (vorwiegend aber Fleisch vom Rind und vom Schwein) wird eine nachhaltige Qualitätsverbesserung erzielt.
Durch den Walzvorgang kommt es zu einer effektiven Oberflächenvergrößerung des bearbeiteten Frischfleisches (z. B. Schnitzelfleisch vom Schwein, Schweinenackensteaks, Schweinelendchen, Rinderlende u.a.).
Durch den Einsatz dieser Vorrichtung bleibt das Fleischklopfen per Hand erspart.
Das bisher praktizierte Fleischklopfen ergib Frischfleisch, welches durch Schlageinwirkung mit dem entsprechenden Arbeitswerkzeug in seiner Konsistenz „plattgemacht" wird.
Dabei kommt es zu einem massiven Austritt von Zellflüssigkeit.
Dieser Zellflüssigkeitsausstritt fuhrt widerum zu einem „schmutzigen" Arbeitsplatz und zu einem meßbaren Gewichtsverlust beim bearbeiteten Frischfleisch nach dem Fleischklopfen.
Geklopftes Frischfleisch trocknet auch leicht aus.
Durch den erfindungsgemäßen Vorteil der Vorrichtung entfallen diese Nachteile größtenteils. Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung gegenüber dem gängigen Fleischklopfen liegt aber im weitaus geringeren Zeit- und Kraftaufwand und der weitaus körperschonenderen Arbeitsweise bei der Fleischbearbeitung.
Die beim gängigen Klopfvorgang z.T. überbeanspruchten Sehnen, Gelenke der klopfenden Person werden dabei auch geschont.
Technisch ermöglicht wird dies durch das Anordnen zweier parallel gegenüberliegender (1), gezahnter Walzen (la), wobei zwischen beiden Walzen ein verschieden breiter Walzenspalt
(2) einstellbar ist. Der gewünschte Anpressdruck der Walzen auf das Frischfleisch wird durch eine Veränderung der Breite des Walzenspaltes (2) geregelt.
Eine der beiden Walzen ist beidseitig fix gelagert (5) = fest fixierte Walze (3), die parallel zu dieser daneben angeordnete Walze (4) = passive Walze, ist mit ihrem Lager beidseitig (6) in in einer Führungsebene (7) beweglich befestigt.
Beide Walzen sind jeweils nur in Längsrichtung der Walze gezahnt (8).
Als Zahntiefe ist vertikal ein Standartmaß von 0,8 - 4 mm vorgesehen (18). Diese Walzenzähne (17) erfassen beim gegenläufigen bewegen der Walzen das zu bearbeitende Frischfleich und bewegen es, gleichsam der Wirkung einer Harpune, sicher in den Walzenspalt. Dadurch wird der Einzug des Walzgutes problemlos ermöglicht.
Die Anzahl der Walzenzähne pro Walze ist abhängig vom jeweils gewählten Walzendurchmesser. Bei z. B. 10 cm Walzendurchmesser (21) beträgt die Zahnmenge ca. 20 - 25 Stück. Beide Walzen werden beim Arbeitsvorgang zueinander gegenläufig bewegt (9). Die Walzenzähne schauen dabei gegeneinander (17).
Durch die entsprechende Ausbildung der Walzenzähne und dadurch, daß die Walzenzähne nur in einer Richtung gezahnt sind (8), können sich Fleischstücke auch nicht festhängen und die Fleischstücke können sich auch nicht aufstauen. Damit ist auch eine effektive Oberflächenvergrößerung des bearbeiteten Frischfleisch möglich, weil das Walzgut in den Rillen der Walzenzähne „auseinanderfließen"kann.
Bei diesem Walzvorgang wird das bearbeitete Frischfleich durch den Walzenspalt „durchgewalkt", durch diesen Arbeitsvorgang wird die Struktur des Frischfleisches auch aufgelockert (gemürbt).
Der Walzenspalt wird in seiner Breite durch Einstellschrauben (11) verändert, welche sich beidseitig jeweils rückwärtig von der passiven Walze befindlichen.
Beidseitig vor der passiven Walze,auf Höhe der des Walzenlagers, sind Federn (12) eingearbeitet, welche gegen das Lager der passiven Walze drücken und die passive Walze in der Führungsebene (7) immer auf die maximal durch die Einstellschrauben eingestellte Breite des Walzenspaltes auseinanderdrücken.
Beweglich und befestigt sind die Walzen durch eingearbeitete Lager an den Seitenwänden (5,6) der Vorrichtung. Die Achse der fixen Walze besitzt an der einer Außenseite der Seitenwand ein Antriebszahnrad (13).
Über eine Verbindung/Zwischenstück von Antriebszahnrad und dem eigentlichem Antrieb wird die Vorrichtung auch angetrieben. Der Antrieb kann sowohl mechanisch, &zgr;. &Bgr;. mit einer Kurbel (16) oder auch elektrisch erfolgen
Auf der Achse der passiven Walze sitzt an der selben Außenseite der Seitenwand (19) der Vorrichtung ebenfalls ein Zahnrad (14), welches mittel zweier zusätzlicher Zahnräder (15) an der Seitenwand (19) durch das Antriebszahnrad in die gewünschte gegenläufige Drehrichtung versetzt wird. Diese beiden der Umsetzung der Drehrichtung dienenden Zahnräder (15) sind ebenfalls an der gleichen Außenseite der Seitenwand, fix gelagert, befestigt.
Die Gesamtvorrichtung wird am Unterboden befestigt (20), z. B. über Saugnäpfe, Klemmen, Schrauben, und ähnliches Befestigungsmaterial.
Sämtliche verwendeten Materialien, aus welchem die Vorrichtung konstruiert ist, besteht aus lebensmitteltauglichen Materialien.
Claims (7)
1. Vorrichtung, gekennzeichnet durch die Anordnung parallel nebeneinander bzw. gegenüber angeordneter (1), gezahnter Walzen (1a), welche über eingearbeitete Lager (S. 6) in deren Seitenwänden (19) befestigt sind. Die Antriebswalze (3) ist fix gelagen, die passive Walze (4) ist mit ihren Lagern beidseitig (6) in einer Führungsebene (7) beweglich gelagert. Beide Walzen werden gegenläufig zueinander bewegt (9).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die entsprechende einseitige Abschrägung (1a) der Walzenzähne, je Walze (3, 4) in gleicher Richtung gezahnt (8) und gegenläufig angeordnet (17), wodurch der Einzug des Walzgutes ohne festzuhängen und aufzustauen, verläuft. Hierbei beträgt das vorgesehene Standartmaß der vertikalen Walzenzahntiefe (18) 0,8-4 mm.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch die Abhängigkeit der Zahnmenge pro Walze (1), welche bei z. B. 10 cm Walzendurchmesser eine Zahnmenge von ca. 20-25 Walzenzähnen aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch die Regelung des Anpressdrucks der Walzen (1) bzw. Walzenzähne auf das zu bearbeitende Frisch, indem rückwärtig der passiven Walze (4) Einstellschrauben (11) zur Feineinstellung der Spaltenbreite (2) zwischen den Walzen (3 und 4) angebracht sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch Übertragung der gewünschten Spaltenbreite (2), indem beidseitig vor der passiven Walze (4), Federn(12) in die Seitenteile (19) eingearbeitet sind. Diese Federn (12) drücken gegen das Lager der passiven Walze und drücken dabei die passive Walze (4) in der Führungsebene (7) immer auf die maximal durch die Einstellschrauben (11) eingestellte Breite des Walzenspaltes (2) auseinander.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5. gekennzeichnet durch die Anbringung von Zahnrädern (13, 15, 14) auf der Außenseite der Seitenteile (19). Hiervon ist das Antriebszahnrad (13) auf der Achse der fest fixierten Walze aufgesetzt. Dieses Antriebszahnrad (13) ist auch als Verbindungsstück zwischen Antriebswalze und deren eigentlichem Antrieb zu sehen. Der eigentliche Antrieb kann mechanisch (16) oder elektrisch erfolgen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch befestigen dieser mit Saugnäpfen, Klammem oder anderen hierfür geeigneten Materialien (20).
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DE1036089B (de) | 1955-01-28 | 1958-08-07 | Eduard Benz | Vorrichtung zum Muerbemachen von Fleischstuecken |
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1999
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