DE29912173U1 - Vorrichtung zur Wärmedämmung an Sparrendächern - Google Patents
Vorrichtung zur Wärmedämmung an SparrendächernInfo
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Description
DE 7406 Patentanwalt
Diplom-Physiker
Reinfried Frhr. v. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
Telefon/Telephone (0561) 15335
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Telefax/Telecopier (0561)780032
isofloc Ökologische Bautechnik GmbH, 37235 Hessisch Lichtenau
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Wärmedämmung an Sparrendächern nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei Gebäuden mit Sparrendächem, insbesondere Wohngebäuden, wird die Dachkonstniktion häufig so ausgebildet, daß die Sparren nach innen hin weitgehend frei liegen, dadurch sichtbar sind und einen zusätzlichen Luftraum schaffen. Um auch solche Dachkonstruktionen mit einer Wärmedämmung versehen zu können, sind Vorrichtungen bekannt geworden, die als Übersparren-Dämmsysteme bezeichnet werden und eine Wärmedämmschicht aufweisen, die oberhalb der Sparren angebracht ist. Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE 36 15 109 Al) ist zwischen den Sparren und der Dämmschicht zunächst eine von innen her sichtbare Profilschalung angebracht, auf der sich eine diffusionsdichte Folie befinden kann. Die darüber ausgebildete Dämmschicht dieses Übersparren-Dämmsystems besteht aus flächendeckend miteinander verbundenen, aus gebundenen Mineralfasern hergestellten Dämmplatten, die eine vollflächige, nicht von Wärme- oder Kältebrücken unterbrochene Dämmschicht bilden. Da die Dachlast der über der Dämmschicht angeordneten Dachkonstruktion dabei direkt von der Dämmschicht aufgenommen wird, weisen die Dämmplatten eine hohe Druckfestigkeit und deshalb auch eine hohe Dichte auf. Um dennoch einen hinreichend geringen Wärmedurchgangskoeffizienten zu erreichen, müssen die Platten relativ dick sein, was ihre Verlegung erschwert
und gleichzeitig die von den Sparren aufzunehmende Last erhöht, so daß unter Umständen sogar eine Verstärkung der tragenden Konstruktion des gesamten Daches erforderlich ist. Die hohe Dichte des Dämmaterials führt außerdem zu erheblichen Kosten der Dachkonstruktion insgesamt.
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Es sind daher auch bereits Vorrichtungen der eingangs bezeichneten Gattung bekannt geworden (DE 44 15 181 Al), die eine leichtere Dämmstofflage bei gleichzeitig besserer Wärmedämmung aufweisen. Die Dämmschicht besteht hier aus fugen- und wärmebrückenfrei verlegten Streifen, unter denen sich eine folienartige Dampfsperre befinden kann, die auf einer direkt auf die Sparren genagelten Sichtschalung verlegt wird. Die Streifen der Dämmschicht sind unterschiedlich breit, jedoch gleich dick, werden alternierend und parallel zum Dachfirst bzw. zur Traufe, d.h. senkrecht zu den Sparren verlegt und bestehen aus Materialien mit unterschiedlichen Eigenschaften. Die breiteren Streifen bestehen aus einem Material wie bevorzugt gebundener Glaswolle, das reinen Dämmanforderungen entspricht und insbesondere gut wärmedämmend ist. Dagegen bestehen die schmaleren Streifen aus einem Material wie z.B. gebundener Mineralwolle, das zumindest während der Montagearbeiten die dabei entstehenden Lasten aufnehmen kann und eine dazu notwendige Druckfestigkeit von z.B. 50 kN/m2 besitzt. Die schmaleren Streifen haben aber auch tragende Funktion und dienen zur Befestigung von Konterlatten, die die Dachlatten und eine Dachabdeckung in Form von Dacheindeckungsplatten od. dgl. tragen, wobei die Dachlatten durch die schmaleren Dämmstreifen hindurch mit den Dachsparren durch Nägel oder Schrauben verbunden werden. Die Druckfestigkeit der schmaleren Streifen muß daher auch so groß sein, daß eine Komprimierung der Dämmschicht sowohl während der Montagearbeiten als auch im montierten Endzustand weitgehend verhindert wird.
Das Anbringen einer solchen Wärmedämmung muß durchweg manuell erfolgen und ist daher zeitaufwendig. Darüber hinaus erfordert das fugenfreie genaue Aneinanderpassen der beiden Arten von Streifen größte Sorgfalt. Außerdem sind die Dämmeigenschaften des für die schmaleren Streifen verwendeten Dämmaterials aufgrund seiner hohen Druckfestigkeit eingeschränkt. Ein weiterer Nachteil dieses Übersparren-Dämmsystems liegt zudem in dem mangelnden Feuchtigkeitsaustausch der mineralischen Materialien. Schließlich ist die Anwendung von Streifen aus Glaswolle umweit- und gesundheitspolitisch zumindest
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-3-bedenklich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung zur Wärmedämmung an Sparrendächern so auszubilden, daß sie zwar auch aus an sich bekannten Dämmaterialien aufgebaut ist, jedoch leichter montiert werden kann, durchgehend gute Wärmedämmungseigenschaften besitzt und in hohem Maße umweltverträglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1. 10
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnungen an einem bevorzugten Ausfühnmgsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische, zum Teil aufgebrochene Darstellung eines mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Wärmedämmung versehenen Sparrendaches, und
Fig. 2 einen Teil schnitt entlang der Linie II-II der Fig. 1 durch ein mit der Vorrichtung nach Fig. 1 versehenes und darüber hinaus mit Dacheindeckungsplatten bedecktes Dach unter Weglassung eines Teils einer erfindungsgemäßen Wärmedämmung.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Wärmedämmung an Sparrendächern wird nachfolgend anhand eines von Sparren 1 getragenen Steildaches 2 beschrieben. Gemäß Fig. 1 ist auf den Sparren 1 eine Schalung 3 angebracht, die vom Inneren desjenigen Gebäudeteils her, das vom Dach abgedeckt wird, sichtbar ist. Die Schalung 3 besteht im allgemeinen aus Nut- und Federbrettern, die auf die einzelnen Sparren 1 genagelt werden. Auf der Schalung 3 ist eine als Luftdichtung ausgebildete, z.B. aus einem pappenartigen Material hergestellte Dichtung 4 ganzflächig angebracht. Die Dichtung 4 soll vor allem die Schalung 3 nach außen winddicht abschließen.
Auf der Dichtung 4 befindet sich eine aus zwei Arten von Materialien bestehende Dämmschicht 5. Diese enthält erfindungsgemäß aus einer ersten Materialart bestehende Streifen 8, die auf der Schalung 3 und der Dichtung 4 und jeweils positionsgenau über den Sparren 1 angeordnet sind, d.h. von diesen getragen werden und sich parallel zu diesen von einer Traufe 6 bis zu einem First 7 des Daches 2 erstrecken. Die Streifen 8 stoßen an der Traufe 6 bündig auf einen Balken 9, der bei einer bevorzugten Ausfünrungsform der Erfindung der Traufbalken ist. Die Streifen 8 weisen einen trapezoiden Querschnitt mit Höhen von z. B. etwa 20 cm und Breiten von z. B. etwa 12 cm und 6 cm auf, wie insbesondere Fig. 2 zeigt. Mit besonderem Vorteil weisen die Streifen 8 Querschnitte nach Art von gleichschenkligen Trapezen auf, wobei die breitere Grundfläche auf der Dichtung 4 aufliegt. Dadurch wird einerseits eine hohe Kippsicherung bei der Montage erzielt, andererseits können dennoch vergleichsweise schlanke, schmale Streifen verwendet werden. Die Streifen 8 werden z.B. aus Holzfaserdämmplatten ausgeschnitten, die während der Trocknung eines aus zerfaserten Holzschnitzern und Sägewerksresten zusammengesetzten dickflüssigen Ansatzes geformt werden. Das Material der Streifen 8 besitzt eine mechanische Stabilität, die zur Aufnahme von darüber angeordneten Teilen der Dachkonstruktion mit konstantem Abstand ausreichend ist. Die Druckfestigkeit der Streifen 8 beträgt vorzugsweise mehr als 50 kN/m2. Das Material, aus dem die Streifen 8 bestehen, besitzt außerdem eine hohe Dichte von z.B. 250 bis 350 kg/m3 und einen günstigen Wärmedurchgangskoeffizienten.
Auf den Streifen 8 liegt eine flächendeckend verlegte Abdeckschicht 10 auf, die ebenfalls vorzugsweise aus Holzfaserdämmplatten besteht und eine hohe Dichte von z.B. 270 kg/m3 besitzt. Die Abdeckschicht 10 ist vorzugsweise an die Streifen 8 angeheftet. Auf dieser Abdeckschicht 10 sind zwischen Traufe 6 und First 7 erstreckte, parallel zu den Sparren 1 angeordnete Konterlatten 11 angebracht, die wie die Streifen 8 jeweils positionsgenau über den Sparren 1 liegen und durch die Abdeckschicht 10 und die Streifen 8 hindurch mit Hilfe von Befestigungsmitteln 12 an den Sparren 1 befestigt sind. Die Befestigungsmittel 12 können als Nägel oder Distanzschrauben ausgebildet sein. Rechtwinklig zu den Sparren 1 und den Konterlatten 11 sind Dachlatten 13 in Abständen angebracht, die der Größe von Dacheindeckungsplatten 14 (Fig. 2) entsprechen. Die Dachlatten 13 sind mit Nägeln an den Konterlatten 11 befestigt.
Erfindungsgemäß bilden die Abdeckschicht, die Schalung 3 bzw. die auf ihr angebrachte Dichtung 4 und die Streifen 8 eine Mehrzahl von Hohlräumen 15 (Fig. 2). Die Hohlräume 15 sind an unteren Stirnseiten durch den Balken 9 oder andere geeignete Abdichtmittel abgeschlossen bzw. abgedichtet und mit trapezoiden Querschnitten versehen, da ihre Seitenflächen von entsprechenden Seitenflächen 8a der Streifen 8 (Fig. 2) gebildet sind, wobei jedoch im Gegensatz zu diesen die von der Dichtung 4 begrenzten Grundflächen schmaler als die von der Abdeckschicht 10 begrenzte Deckflächen der Hohlräume 15 sind. Außerdem sind die Hohlräume 15 deutlich breiter als die Streifen 8, da ihre Breite etwa dem Abstand der Sparren 1 und damit auch der Streifen 8 voneinander entsprechen.
Erfindungsgemäß sind die Hohlräume 15 mit einem Material einer im Vergleich zur Materialart der Streifen 8 anderen Art gefüllt. Das Material in den Hohlräumen 15 bildet vergleichsweise breite Streifen 16, die nur in Fig. 1 gezeigt sind, weist im Vergleich zum Material der Streifen 8 zumindest gleich gute Wärmedämmeigenschaften, aber eine geringere Druckfestigkeit auf und hat vorzugsweise eine reine Wärmedämmungsfunktion. Die Streifen 16 bestehen erfindungsgemäß aus einem losen Füllmaterial, insbesondere losem Schüttgut mit geringer Dichte und günstigem Wärmedurchgangskoeffizienten, wobei es sich mit besonderem Vorteil um flockige, aus Altpapier und mineralischen Salzen hergestellte Cellulosewolle handelt, die z. B. in die Hohlräume 15 eingeblasen werden kann. Ein derartiges Material hat die Eigenschaft, daß es aufgrund seiner hohen Aufnahmekapazität eine aufgenommene Wärmemenge lange speichern kann und nicht direkt weiterleitet, die Wärmeleitung also verzögert. Daraus ergeben sich u. a. erhebliche Vorzüge beim sommerlichen Wärmeschutz.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der trapezförmigen Querschnitte der Streifen 8 besteht darin, daß sie im Vergleich zu den das Cellulosematerial aufnehmenden Hohlräumen vergleichsweise schmal sind. Dadurch ist einerseits eine Kosteneinsparung möglich, weil das Streifenmaterial vergleichsweise teuer ist, andererseits wird gegenüber einem Rechteckquerschnitt eine Vergrößerung der Hohlraumquerschnitte und damit eine verbesserte Wärmedämmung erzielt. Dennoch sind die Streifen 8 in ihren Mittelabschnitten noch ausreichend breit, so daß sie die Befestigungsmittel 12 sicher aufnehmen können. Da die Streifen 8 außerdem auf den Sparren 1 aufliegen, brauchen sie praktisch keine tragende Funktion haben.
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Die Errichtung der beschriebenen Vorrichtung zur Wärmedämmung an Sparrendächern kann vorzugsweise im wesentlichen wie folgt durchgeführt werden.
Zunächst wird auf den Sparren 1 die Schalung 3 angebracht, wobei z.B. an der Traufe 6 begonnen und in Richtung zum First 7 fortgeschritten wird, indem z.B. Nut- und Federbretter verlegt und diese an den Sparren 1 durch Vernageln befestigt werden. Dann wird auf der dadurch gebildeten Schalung 3 die Dichtung 4, z.B. eine windundurchlässige Pappe, verlegt, die ggf. im Bereich von Fensterleibungen od. dgl. zusätzlich abgedichtet wird. Auf die Dichtung 4 werden nun zunächst die Streifen 8 der ersten Materialart jeweils genau über bzw. auf den Sparren 1 und parallel zu diesen verlegt und durch die Dichtung 4 hindurch mit Nägeln an den Sparren 1 befestigt. Die Länge der Streifen 8 wird dabei entsprechend dem Abstand zwischen der Traufe 6 und dem First 7 gewählt, wobei die Streifen 8 vorzugsweise aus mehreren, gegeneinander gelegten Abschnitten zusammengesetzt werden, die eine zum Transport geeignete Länge von z.B. 2,40 m aufweisen. Die Streifen 8 werden z.B. beginnend an einem Giebel 19 und mit einem dem horizontalen Abstand der Sparren 1 entsprechenden Abstand verlegt, bis der andere Giebel 20 erreicht ist. Die zwischen den Streifen 8 verbleibenden Hohlräume 15 werden an ihren unteren, auf der Seite der Traufe 6 liegenden Enden mit dem Balken 9, der z.B. der Traufbalken ist, verschlossen bzw. abgedichtet, wobei natürlich auch zuerst der Balken 9 verlegt und mit den Sparren 1 verbunden werden kann, worauf dann die Streifen 8 jeweils mit ihren unteren Enden an den Balken 9 angesetzt werden.
Auf die Streifen 8 der ersten Materialart wird anschließend die Abdeckschicht 10 gelegt.
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Die Abdeckschicht 10 wird in einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durch bündiges Aneinanderlegen von Platten 21 hergestellt, die vorzugsweise an die Streifen 8 angeheftet werden.
Die Abdeckschicht 10 wird in einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durch bündiges Aneinanderlegen von Platten 21 hergestellt, die vorzugsweise an die Streifen 8 angeheftet werden.
Auf die Abdeckschicht 10 werden dann, und zwar jeweils genau über den Sparren 1 und Streifen 8 sowie parallel zu diesen, die Konterlatten 11 zwischen der Traufe 6 und dem First 7 verlegt. Die Konterlatten 11 werden danach durch die Streifen 8 und die Abdeckschicht 10 sowie die Dichtung 4 hindurch an den Sparren 1 befestigt. Hierzu werden die Konterlatten 11 z.B. vorgebohrt und mit Nägeln an den Sparren 1 befestigt. Alternativ können die mit vorgebohrten Löchern versehenen Konterlatten 11 aber auch mit Hilfe von
-&Iacgr; &ngr;&agr;, ihrer Längsrichtung beabstandeten, in wechselnden Richtungen schräg angesetzten, die Abdeckschicht 10, die Streifen 8 sowie die Dichtung 4 durchdringenden Distanzschrauben mit den Sparren 1 verbunden werden.
Auf den Konterlatten 11 werden schließlich in bekannter Weise die Dachlatten 13 verlegt und befestigt, deren Abstände sich aus der Länge der Dacheindeckungsplatten 14 (Fig. 2) ergeben, die in die Dachlatten eingehängt werden. Anschließend werden die Dacheindekkungsplatten 14 ganzflächig vom Giebel 19 bis zum Giebel 20 und von der Traufe 6 bis zum First 7 auf den Dachlatten 13 montiert, bis die Herstellung des Daches 2 vollendet ist.
Abschließend werden die Streifen 16 der zweiten Materialart eingebracht. Dazu wird z.B. über jedem Hohlraum 15 eine Dacheindeckungsplatte 14 in der Nähe des Firstes 9 entweder zunächst ganz weggelassen oder wieder entfernt und in den darunter befindlichen Ausschnitt der Abdeckschicht 10 ein Loch 22 gebohrt. In dieses Loch 22 wird nun ein mit einer Blasvorrichtung verbundenes Befüllungselement, in der Regel ein Füllrohr oder ein Schlauch eingeführt, um von einem ebenfalls mit der Blasvorrichtung verbundenen Vorratsbehälter aus maschinell loses Füllmaterial oder Schüttgut, z.B. Cellulosewolleflocken, in den Hohlraum 15 einzublasen. Dabei wird der Hohlraum 15 von seiner unteren, durch den Balken 9 abgedichteten Stirnseite her allmählich aufgefüllt, bis er unter Bildung des Streifens 16 der zweiten Materialart bis zum First 7 vollständig mit dem losen Füllmaterial gefüllt ist.
Beim Anbringen der beschriebenen Vorrichtung an einem Steildach mit zwei Dachseiten 23,24 gemäß Fig. 1 werden vorzugsweise zunächst alle Hohlräume 15 auf einer der beiden Dachseiten 23,24 nacheinander gefüllt, worauf dann die Hohlräume 15 auf der anderen der Dachseiten 23,24 gefüllt werden. Dabei wird vorzugsweise beim Befüllen der Hohlräume 15 der zuletzt aufgefüllten Dachseite, z.B. der Dachseite 24, so viel loses Füllmaterial eingeblasen, daß die aus ihm gebildeten Streifen 16 mit den entsprechenden Streifen 16 der anderen Dachseite 24 am First 7 direkt aneinanderstoßen. Entsprechend können auch die Streifen 8 der ersten Materialart so verlegt werden, daß die Streifen 8 beider Dachseiten 23,24 am First 7 direkt aneinanderstoßen.
Das Befüllen der Hohlräume 15 wird z.B. am Giebel 19 begonnen und zum anderen Giebel 20 hin fortgesetzt. Nach dem Befüllen der Hohlräume 15 mit dem der Wärmedämmung dienenden, losen Füllmaterial wird das jeweilige Loch 22 in der Abdeckschicht wieder verschlossen, zweckmäßig mit dem zuvor herausgeschnittenen Segment der Abdeckschicht 10, und danach werden die herausgenommenen oder noch nicht montierten Dacheindeckungsplatten 14 eingehängt.
Aus der Erfindung ergeben sich zahlreiche Vorteile. Vorteilhaft ist vor allem, daß ein großer, von den Streifen 16 der zweiten Materialart gebildeter Teil der parallel zu den Sparren 1 angeordneten Dämmschicht 5 nicht nur maschinell und damit einfach und zeitsparend, sondern auch als letzter Montageschritt nach dem Anbringen aller anderen Dachkonstruktionsteile, d. h. auch noch nach dem Eindecken des Dachs eingebracht werden kann. Mit anderen Worten muß nicht erst, wie bei bekannten Techniken, die komplette Dämmung verlegt werden, bevor das Dach eingedeckt und damit vor Nässe geschützt werden kann. Insbesondere beim Umdecken eines Dachs können plötzliche Regenschauer bei fehlender Eindeckung erhebliche Schäden an den Innenverkleidungen oder sonstigen Einrichtungen eines bewohnten Hauses anrichten. Bei Ausnutzung der erfindungsgemäßen Möglichkeit, die Streifen 16 der zweiten Materialart erst später einzubringen, braucht dagegen die Verarbeitung des Füllmaterials nicht abgewartet wrden, wodurch die Zeit bis zur Wiederherstellung eines Wetterschutzes etwa halbiert wird. Außerdem ist von Vorteil, daß die Streifen 8 auf den Sparren 1 und damit parallel zu diesen angeordnet sind. Dadurch besteht im Gegensatz zu Streifen, die parallel zur Traufe 6 angeordnet sind, auch bei steilen Dachneigungen nur eine geringe Kippgefahr, so daß verhältnismäßig schmale und damit trotz der hohen Dichte kostengünstige Streifen 8 vorgesehen werden können. Aufgrund der Anwendung eines losen, flockigen Füllmaterials zur Ausbildung der Streifen 16 können weiterhin selbst kleinste Wärme- bzw. Kältebrükken vermieden werden, da einerseits bei Wahl eines ausreichend hohen Blasdrucks die feinen Cellulosewolle flocken in alle Ecken und Winkel der Hohlräume 15 eindringen und diese vollständig ausfüllen, andererseits durch die Wahl der trapezförmigen Querschnitte (Fig. 2) erreicht wird, daß die Streifen 16 die Streifen 8 zumindest teilweise überlappen und daher deren ggf. etwas geringere Wärmedämmungseigenschaften zumindest teilweise ausgleichen. Weiterhin braucht die Fasertauglichkeit bzw. gesundheitliche Unbedenklichkeit der zur Wärmedämmung vorgeschlagenen, natürlichen Materialien der erfindungs-
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gemäßen Vorrichtung nicht nachgewiesen werden. Schließlich sind die zur Dämmung in der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehenen Materialien sorptionsfähig.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Zahlreiche Elemente dieser Ausführungsbeispiele können in vielfacher Weise abgeändert werden. Beispielsweise kann die Dichtung 4 aus einem anderen als einem pappenartigen Material bestehen, sofern dieses Material oder die Schalung 3 selbst ausreichend dicht ist und das lose Schüttgut nicht durch etwaige Poren nach unten fallen kann. Alternativ könnte die Dichtung 4 aus einer Folie oder einer Bitumenbahn bestehen. Entsprechend können auch die Abdeckschicht 10 und der Füllstoff aus anderen zweckmäßigen Materialien anstatt der genannten Holzfasern bzw. Cellulosewolleflocken bestehen, sofern diese Materialien ähnlich gute mechanische bzw. wärmedämmende Eigenschaften aufweisen und der Füllstoff mit ähnlich guter, d.h. gleichmäßiger Verteilung in die Hohlräume 15 einbringbar ist. Denkbar wäre beispielsweise auch die Einbringung eines schaumartigen oder aufschäumenden Füllmaterials, das nach dem Einbringen in den Hohlräumen 15 aushärtet.
Selbstverständlich kann die beschriebene Vorrichtung zur Wärmedämmung auch bei anderen Sparrendächern, insbesondere bei Flachdächern oder bei solchen mit anderen Abschlußschichten anstelle der Dacheindeckungsplatten 14 verwendet werden. Bei Flachdächern werden die Hohlräume 15 zweckmäßig auf beiden Seiten durch Balken 9 od. dgl. abgeschlossen. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale der Erfindung auch in anderen als den beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Kombinationen verwendet werden können.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Wärmedämmung an Sparrendächern mit einer auf den Sparren (1) befestigten Schalung (3), mit einer auf der Schalung (3) angebrachten Dämmschicht (5), die eine Mehrzahl von aus zwei verschiedenen Materialarten bestehenden, alternierend und parallel zueinander verlegten Streifen (8, 18 bzw. 16) enthält, und mit einer über der Dämmschicht (5) angebrachten Abdeckschicht (10), wobei die Streifen (8, 18) der einen Materialart eine Dachlast, die von über der Abdeckschicht (10) angeordneten Dachkonstruktionsteilen (10, 11, 13, 14) gebildet ist, auf die Sparren (1) übertragen und einen im wesentlichen konstanten Abstand zwischen den Sparren (1) und den Dachkonstruktionsteilen (10, 11, 13, 14) sicherstellen, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckschicht (10), die Schalung (3) und die Streifen (8, 18) der einen Materialart jeweils zur Aufnahme der anderen Materialart bestimmte Hohlräume (15) bilden, die Streifen (8, 18) der einen Materialart und die Hohlräume (15) parallel zu den Sparren (1) angeordnet und die Hohlräume (15) zumindest an unteren Stirnseiten (15a) abgedichtet sind und daß die Streifen (16) der anderen Materialart aus einem lose in die Hohlräume (15) eingebrachten Füllmaterial bestehen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (8) der einen Materialart trapezförmige Querschnitte aufweisen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (8) der einen Materialart über bzw. auf den Sparren (1) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (8) der einen Materialart aus Holzfaserdämmplatten bestehen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (16) der anderen Materialart aus einer in die Hohlräume (15) einblasbaren, flockigen Cellulosewolle-Schüttung bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlräume (15) an den unteren Stirnseiten durch einen parallel zur Traufe (8) verlaufenden Balken (9) abgedichtet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlräume (15) an den oberen Stirnseiten durch Streifen (16) der anderen Materialart abgedichtet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckschicht (10) aus Holzfaserdämmplatten besteht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalung (3) mit einer Dichtung (4) versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (4) als Luftdichtung ausgebildet ist und aus einem pappenartigen Material besteht.
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Cited By (1)
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ITBZ20080049A1 (it) * | 2008-12-02 | 2010-06-02 | Agnoli Sabina Dei | Sistema di copertura per tetti a falde inclinate |
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1999
- 1999-07-12 DE DE29912173U patent/DE29912173U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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ITBZ20080049A1 (it) * | 2008-12-02 | 2010-06-02 | Agnoli Sabina Dei | Sistema di copertura per tetti a falde inclinate |
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