DE29804936U1 - Schleifbürste - Google Patents
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Description
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18/1 PATENTANWÄLTE
DR. O. LOESENBECK (1931-1980)
DIPL-ING. A. STRACKE
DIPL-ING. K.-O. LOESENBECK
DIPL-PHYS. P. SPECHT
DIPL-ING. A. STRACKE
DIPL-ING. K.-O. LOESENBECK
DIPL-PHYS. P. SPECHT
Arminius-Schleifmittel GmbH ... Vertreter beim Europäischen Patentamt
Paderborner Straße 65 Jöiienbecker Straße 164
32760 Detmold D-33613 Bielefeld
Die Erfindung betrifft eine Schleifbürste mit einem metallischen Grundkörper, der
umfangs- oder stirnseitig im Winkelabstand zueinander stehende Nuten aufweist, in
die Klemmprofile von Streifenbürsten form- und/oder kraftschlüssig, jedoch auswechselbar
festgesetzt sind, so daß zwischen den Streifenbürsten sich daran abstützende, am Grundkörper festgelegte Schleifgewebeabschnitte vorgesehen sind.
Die in Frage kommende Schleifbürste kann auch als Rotorbürste bezeichnet werden und wird in Schleifmaschinen eingesetzt. Dazu ist der Grundkörper mit einer Bohrung
zum Aufstecken auf die Schleifwelle versehen. Aus den Streifenbürsten wird der sogenannte
Bürstenbesatz gebildet. Dieser kann aus unterschiedlichen Materialien, wie z. B. Roßhaar, Draht, Schleif kornborsten, Fiber und aus einem ähnlichen Material
bestehen.
Die Schleifbürsten werden zum Schleifen, Entstauben und Reinigen, Glätten und
Strukturieren von Holz, Metall, Kunststoffen und dergleichen verwendet. Als Schleifmittel dienen die Schleifgewebeabschnitte, die sich dann an die in
Drehrichtung dahinter liegenden Streifenbürsten abstützen. Dadurch ist es möglich,
daß auch unebene oder profilierte Werkstücke geschliffen werden können.
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Bei den Schleifbürsten sind die Schieifgewebeabschnitte Verschleißteile, so daß
nach einer gewissen Schleifzeit die Wirkung nicht mehr erzielt wird. Bei den bisher
bekannten Schleifbürsten werden die Schieifgewebeabschnitte bis in das Innere des
Grundkörpers geführt, so daß der darin eingebrachte Teil als Vorrat angesehen werden kann, der bei Abnutzung der Schieifgewebeabschnitte eine Nachstellung ermöglicht.
Dazu ist es jedoch notwendig, daß beispielsweise Schrauben gelöst werden, um die Schleifgewebelagen um eine bestimmte Länge aus dem Grundkörper
herauszuziehen. Das Nachstellen der Schieifgewebeabschnitte ist demzufolge sehr umständlich. Ferner ist besonders nachteilig, daß eine verhältnismäßig große Länge
der Schieifgewebeabschnitte als Rest zurückbleibt, wenn eine Nachstellung nicht mehr möglich ist. Diese Länge ergibt sich aus dem Abstand der äußeren Kanten der
Streifenbürste zur Außenfläche oder Stirnfläche des Grundkörpers.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schleifbürste der eingangs näher beschriebenen
Art so auszubilden, daß die nicht mehr verwertbaren Reste der Schleifgewebeabschnitte
wesentlich reduziert werden, so daß die Wirtschaftlichkeit erhöht wird. Ferner soll die Anzahl der auf dem Umfang oder auf der Stirnfläche der Schleifbürste
angeordneten Schieifgewebeabschnitte erhöht werden.
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem die Schieifgewebeabschnitte an flexiblen
Füßen festgelegt sind, die zusammen mit den Klemmprofilen der Streifenbürsten in
den Nuten eingespannt sind.
Bei der erfindungsgemäßen Schleifbürste ist der Grundkörper frei von dem Schleifgewebe.
Der flexible Fuß kann so gestaltet sein, daß die Größe des daran befestigten Schleifgewebeabschnittes wesentlich kleiner ist als der nicht mehr zu verwertende
Rest bei den bisher bekannnten Schleif bürsten.
Da der flexible Fuß zusammen mit den Streifenbürsten in der Nut festgelegt wird,
entfallen zusätzliche Mittel, um den Schleifgewebeabschnitt festzulegen. Das Wechseln
der Schieifgewebeabschnitte ist demzufolge in äußerst kurzer Zeit durchzuführen, da die Nuten und das Klemmprofil der Streifenbürsten so gestaltet
sind, daß ein Formschluß erzielt wird. Dies ist beispielsweise durch Nuten möglich,
die im Querschnitt schwalbenschwanzförmig gestaltet sind.
Der Verbindungsbereich zwischen dem flexiblen Fuß und dem Schleifgewebeabschnitt
liegt zweckmäßigerweise außerhalb des Grundkörpers. Die Sch le if bürsten werden mit einer relativ großen Drehzahl angetrieben. Damit die Schieifgewebeabschnitte
durch die Fliehkraft nicht aus den Nuten herausgezogen werden, ist zur Er-
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höhung der Sicherheit vorgesehen, daß zumindest der eingespannte Bereich des
flexiblen Fußes winkel- oder U-förmig ausgebildet ist und das Klemmprofil entsprechend
umgreift.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Grund der Nuten auf wenigstens
zwei unterschiedlichen Kreisen oder Ebenen verläuft.
Der Grund der Nuten verläuft auf unterschiedlichen Kreisen, wenn die Umfangsfläche
des Grundkörpers mit den Streifenbürsten bestückt ist. Der Grund der Nuten steht
dann in einem wechselnden Abstand zur Drehachse der Schleifscheibe. Sofern die Stirnfläche des Grundkörpers damit bestückt ist, steht der Grund der Nuten in wechselnden
Abständen zur Stirnfläche. Dadurch können die Schleif gewebeabschnitte noch besser ausgenutzt werden, da es möglich ist, daß sie zuerst in die Nuten eingesetzt
werden, deren Grund die größten Abstände zur Umfangsfläche bzw. zur Stirnfläche des Grundkörpers haben. Wenn die Schleifgewebeabschnitte um ein bestimmtes
Maß abgenutzt sind, können sie dann in die Nuten eingesetzt werden, deren Grund im geringeren Abstand zur Umfangsfläche bzw. zur Stirnfläche liegt. Auf
diese Weise lassen sich die Schleifgewebeabschnitte nahezu restlos aufbrauchen.
Zweckmäßigerweise sind die Nuten nach einem Schema im Grundkörper angeordnet.
So ist es vorteilhaft, wenn die Nuten mit den unterschiedlichen Tiefen wechselweise
angeordnet sind, da dann die Möglichkeit besteht, daß die Winkelabstände zwischen den Nuten gegenüber den bekannten Ausführungen verkleinert werden, so
daß auf dem Umfang bzw. auf der Stirnfläche die Anzahl der Streifenbürsten und der
Schleifgewebeabschnitte erhöht wird. Dadurch wird ein wesentlich besseres Schleifergebnis erzielt.
Es ist davon auszugehen, daß die Anzahl der Schleifgewebeabschnitte und der
Streifenbürsten um ca. 40 % erhöht werden kann. Außerdem können sie bei Bestückung der Stirnfläche des Grundkörpers strahlenförmig angeordnet werden,
wodurch der Einsatz in Bearbeitungszentren erleichtert wird. Gemäß einer weiteren
Ausführung ist vorgesehen, daß der gegenüber der Umfangs- oder der Stirnfläche
des Grundkörpers vorstehende Bereich des Fußes in einem Bogen verläuft. Der an diesem Bereich befestigte Schleifgewebeabschnitt wird dann entsprechend geformt.
Die Verformbarkeit der Streifenbürsten ist zwar begrenzt, jedoch verformen sich die
Schleifgewebeabschnitte stärker. Durch diese Gestaltung wird der Einsatzbereich der
Schleifbürsten erweitert, da die Gefahr einer Beschädigung des zu schleifenden Bauteiles wesentlich vermindert wird und der Verschleiß der Schleifgewebeabschnitte
verringert wird, da die stoßartige Belastung beim Kontakt mit dem zu schlei-
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fenden Bauteil verringert wird. Der Bogen kann von der Krümmung her und auch vom
Krümmungsverlauf her beliebig gestaltet werden. Vorzugsweise ist er jedoch so geformt,
daß die äußeren Ränder in einem größeren Abstand zur zugeordneten Streifenbürste
stehen als der mittlere Bereich. Unabhängig von der Gestaltung der Schleifbürste sind die Schleifgewebeabschnitte zumindest im äußeren, dem flexiblen
Fuß abgewandten Bereich mit Längseinschnitten versehen.
Die erfindungsgemäßen Schleifbürsten werden auch zur Bearbeitung von
Profilleisten der unterschiedlichsten Querschnitte verwendet. Die Gestaltung der
Streifenbürsten und der Schleifgewebeabschnitte richtet sich dann nach den Querschnitten der Profilleisten. Für eine derartige Ausführung ist vorgesehen, daß
der flexible Fuß sich bis in den Bereich des äußeren freien Randes der zugehörigen
Schleifbürste erstreckt, und daß der Schleifgewebeabschnitt an dem äußeren freien
Rand des flexiblen Fußes festgelegt ist. Da bei dieser Ausführung die äußere Kontur
der Streifenbürste und die daran angepaßte Kontur des Schieifgewebeabschnittes auf den Querschnitt einer Profilleiste bezogen bzw. daran angepaßt ist, ist bei dieser
Ausführung vorgesehen, daß zwischen der Borstenreihe der Streifenbürste und dem flexiblen Fuß ein vorzugsweise an der Borstenreihe festgelegtes Stützkissen
vorgesehen ist. Dieses Stützkissen liegt dann in Umlaufrichtung der Schleifbürste
gesehen, vor der Streifenbürste. Dadurch wird die Schleifwirkung erhöht, da sich das
Stützkissen nicht so stark verformen läßt wie die Streifenbürste.
Zweckmäßigerweise besteht das Stützkissen aus Moosgummi oder einem ähnlichen
elastisch verformbaren Material. Unabhängig von der Ausgestaltung der Schleifbürste können in besonders vorteilhafter Weise die Schleifgewebeabschnitte
und die Streifenbürsten als Profilelemente ausgebildet sein, um sie an die unterschiedlichen Querschnitte der zu bearbeitenden Gegenstände anzupassen.
Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert.
Es zeigen:
Es zeigen:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Schleifbürste, bei der die Umfangsfläche des
Grundkörpers mit Streifenbürsten bestückt ist,
Figur 2 eine erfindungsgemäße Schleifbürste, bei der eine ringförmige
Stirnfläche des Grundkörpers mit Schleif bürsten bestückt ist,
Figur 3 die Nuten zur Aufnahme der Streifenbürsten und der Schleifgewebe
abschnitte als Einzelheit, jedoch in einer Abwicklung gezeichnet,
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Figur 4 einen Schleifgewebeabschnitt mit dem elastischen Fuß als Einzelheit
in perspektivischer Darstellung.
Figur 5 die Streifenbürste mit einem daran festgelegten Stützkissen und den
flexiblen Fuß mit dem daran festgelegten Schleifgewebeabschnitt einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Schleifbürste in sprengbildlicher Darstellung.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellten Schleifbürsten 10 bestehen im wesentlichen
aus einem metallischen Grundkörper 11, einer Vielzahl von Streifenbürsten 12 und
einer entsprechenden Stückzahl von Schleifgewebeabschnitten 13, die zwischen den
Streifenbürsten 12 angeordnet sind, so daß die in Drehrichtung hinter den Schleifgewebeabschnitten
13 liegenden Streifenbüsten 12 der Abstützung dienen. Ein Vergleich der Figuren 1 und 2 zeigt, daß der Außendurchmesser des metallischen
Grundkörpers 11 bei der stirnseitigen Anordnung der Streifenbürsten 12 deutlich größer
ist als bei der Anordnung auf der Umfangsfläche. Die Figuren zeigen außerdem, daß die äußeren, freien Enden der Schleifgewebeabschnitte 13 ein klein wenig gegenüber
den Enden der Streifenbürsten 12 vorstehen.
Die Figur 3 zeigt eine Möglichkeit der Anordnung von Nuten 14 zur Aufnahme der
Streifenbürsten 12. Bei der Ausführung nach der Figur 1 gehen diese Nuten von der
Umfangsfläche des Grundkörpers 11 aus und erstrecken sich über dessen gesamte
Breite. Bei der Ausführung nach der Figur 2 ist eine stirnseitige Ringfläche mit den
Nuten 14 versehen. Diese gehen von der Stirnfläche aus.
Bei der Ausführung nach der Figur 3 ist die Umfangsfläche des Grundkörpers 11 gemäß
der Ausführung nach der Figur 1 und die ringförmige Stirnfläche bei der Ausführung nach der Figur 2 durch das Bezugszeichen 15 gekennzeichnet. Bei
dieser Ausführung sind die Nuten 14 in zwei verschiedenen Tiefen wechselweise ausgeführt, d. h. bei der Ausführung nach der Figur 1 liegt der Grund der Nuten auf
zwei verschiedenen Durchmessern, während bei der Ausführung nach der Figur 2 der Grund der Nuten 14 in zwei Ebenen zur ringförmigen Stirnfläche steht. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel sind die Tiefen der Nuten 14 mit den größeren Abständen des Grundes zur Umfangs- oder Stirnfläche 15 doppelt so tief wie die anderen
Nuten. Im Gegensatz zu der dargestellten Ausführung können die Nuten 14 auch in
mehr als zwei unterschiedlichen Tiefen in den Grundkörper 11 eingearbeitet sein. Es
ergibt sich aus der Figur 3, daß die in den Nuten 14 mit der größeren Tiefe festgelegten
Streifenbürsten und Schleifgewebeabschnitte 13 nach einer gewissen
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Abnutzung in die Nuten 14 mit der geringeren Tiefe eingesetzt werden können, so
daß dann die volle Schleifwirkung wieder hergestellt ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Nuten 14 mit der geringeren Tiefe
schwalbenschwanzförmig ausgebildet. Bei den Nuten 14 mit der größeren Tiefe ist der bis an den Grund dieser Nuten heranragende Teil viereckig und daran schließt
sich dann wieder der schwalbenschwanzförmige Teil an, so daß die eingesteckten
Streifenbürsten formschlüssig darin festgelegt sind. Im Gegensatz zu der dargestellten
Ausführung könnten die Nuten auch T-förmig gestaltet sein.
Die Figur 4 zeigt, daß die Schleifgewebeabschnitte 13 an einem flexiblen Fuß 16 vorzugsweise
durch Klebung befestigt sind. Dieser Fuß 16 ist im unteren, dem Schleifgewebeabschnitt
13 abgewandten Bereich winkelförmig ausgebildet. Dieser untere Bereich wird in die schwalbenschwanzförmige Nut 14 eingesteckt und umgreift das
Klemmprofil 17, welches die einzelnen Borsten der Streifenbürsten 12 zusammenhält.
Im Gegensatz zur dargestellten Ausführung könnte der untere Bereich des
flexiblen Fußes 16 auch U-förmig ausgebildet sein.
Der gegenüber dem Grundkörper 11 vorstehende Bereich des flexiblen Fußes 16 bildet
den Verbindungsbereich zum Schleifgewebeabschnitt 13. Der freie Rand des flexiblen Fußes 16 verläuft in einem auf den Grundkörper 11 gerichteten Bogen. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der gegenüber dem Grundkörper 11 vorstehende
Bereich des flexiblen Fußes 16 außerdem gegenüber den Streifenbürsten 12
derart gewölbt, daß die äußeren Ränder in einem größeren Abstand zur in Drehrichtung
dahinter liegenden Streifenbürste 12 stehen als der mittlere Bereich. Die Krümmung könnte jedoch auch entgegengesetzt sein. Durch den gewölbten Bereich
wird auch der daran befestigte Schleifgewebeabschnitt 13 verformt. Diese Ausführung bietet beim Schleifen Vorteile, da die Gefahr einer Beschädigung des zu
schleifenden Werkstückes deutlich vermindert wird.
Die Figur 5 zeigt die Streifenbürste 12 und den flexiblen Fuß 16 und den daran
festgelegten Schleifgewebeabschnitt 13 für eine weitere Ausführungsform der Schleifbürste 10. Diese Ausführungsform ist besonders zum Bearbeiten von
Profilleisten geeignet, da die äußere Kontur der Streifenbürste 12 und somit auch die
Kontur des Schleifgewebeabschnittes 13 an die Querschnittsform der zu bearbeitenden Leisten angepaßt ist. Die Kontur der Streifenbürste 12 könnte stufen-,
bogenförmig oder dergleichen sein.
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Zwischen dem flexiblen Fuß 16 und der Borstenreihe der Streifenbürste 12 liegt ein
Stützkissen 18, welches aus Moosgummi gefertigt ist. Das Stützkissen 18 erstreckt
sich über die gesamte Länge der Borstenreihe der Streifenbürste 12. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel ist es auch daran festgeklebt.
Der flexible Fuß 16 umgreift im dargestellten Ausführungsbeispiel in der
zusammengesteckten Stellung das Stützkissen 18. Deshalb ist der obere freie Rand
des flexiblen Fußes 16 bis in den Bereich des freien Randes der Borstenreihe gezogen. Der dem Klemmprofil 17 abgewandte Bereich übergreift das Stützkissen
18. Der Schleifgewebeabschnitt 13 ist an dem übergreifenden Rand des flexiblen
Fußes festgelegt. Auch die seitlichen Wände sind von dem flexiblen Fuß 16 umgriffen, der im dargestellen Ausführungsbeispiel ein an die Form des Stützkissens
18 angepaßter Formkörper ist.
Es ergibt sich aus der Figur 5, daß das Stützkissen 18, in Drehrichtung der
Schleifbürste 10 gesehen, vor der Borstenreihe der Streifenbürste 12 liegt.
Es ergibt sich, daß gegenüber den bekannten Schleifbürsten der Materialanteil für
das Schleifgewebe deutlich herabgesetzt wird. Außerdem kann es nahezu vollständig
verbraucht werden, bedingt durch die unterschiedlichen Tiefen der Nuten 14.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Wesentlich
ist die Anordnung der Schleifgewebeabschnitte an den flexiblen Füßen 16, die zusammen mit den Klemmprofilen 17 der Streifenbürsten 12 in den Nuten 14
festgesetzt sind.
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Claims (12)
1. Schleifbürste mit einem metallischen Grundkörper, der umfangs- oder stirnseitig
im Winkelabstand zueinander stehende Nuten aufweist, in die Klemmprofile von Streifenbürsten form- und/oder kraftschlüssig, jedoch auswechselbar festgesetzt
sind, und daß zwischen den Streifenbürsten sich daran abstützende, am Grundkörper festgelegte Schleifgewebeabschnitte vorgesehen sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schleifgewebeabschnitte (13) an flexiblen Füßen (16) festgelegt sind, die zusammen mit den Klemmpropfilen (17) der
Streifenbürsten (12) in den Nuten (14) eingespannt sind.
2. Schleifbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsbereich
zwischen einem flexiblen Fuß (16) und dem Schweifgewebeabschnitt (13) außerhalb des Grundkörpers (11) der Schleifbürste (10) liegt.
3. Schleifbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der
eingespannte Bereich des flexiblen Fußes (16) winkel- oder U-förmig ausgebildet ist und das Klemmprofil (17) entsprechend umgreift.
4. Schleifbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grund der
Nuten (14) auf wenigstens zwei unterschiedlichen Kreisen oder Ebenen verläuft.
5. Schleifbürste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (14)
mit unterschiedlichen Tiefen wechselweise im Grundkörper (11) der Schleifbürste
(10) angeordnet sind.
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6. Schleifbürste nach Anspruch 4 oder 5, bei der eine ringförmige Stirnfläche mit
Nuten zur Aufnahme der Streifenbürsten und der Schleifgewebeabschnitte versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (14) strahlenförmig
angeordnet sind.
7. Schleifbürste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß der gegen der Umfangs- oder der Stirnfläche (15) des Grundkörpers (11) vorstehende Bereich des Fußes in einem Bogen
verläuft.
8. Schleifbürste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der überstehende
Bereich des Fußes (16) derart bogenförmig gestaltet ist, daß die äußeren Ränder in einem größeren Abstand zur, bezogen auf die Umlaufrichtung
der Schleifbürste, nachfolgenden Streifenbürste (12) stehen als der mittlere Bereich.
9. Schleifbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der
Borstenreihe der Streifenbürste (12) und dem flexiblen Fuß (16) ein vorzugsweise
an der Borstenreihe festgelegtes Stützkissen (18) vorgesehen ist.
10. Schleifbürste nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible
Fuß (16) sich bis in den Bereich des äußeren freien Randes der zugehörigen Streifenbürste (12) erstreckt und daß der Schleifgewebeabschnitt an dem
äußeren freien Rand des flexiblen Fußes (16) festgelegt ist, der vorzugsweise
die dem Klemmprofil (17) gegenüberliegende Fläche des Stützkissens (18)
übergreift.
11. Schleifbürste nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stützkissen (18) aus Moosgummi oder dergleichen besteht.
12. Schleifbürste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1-
11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifgewebeabschnitte (13) und die
Streifenbürsten (12) als Profilelemente ausgebildet sind.
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