DE29724033U1 - Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit über ein Kurvengetriebe rotierend angetriebenen Entnahmeelementen für die Etiketten - Google Patents
Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit über ein Kurvengetriebe rotierend angetriebenen Entnahmeelementen für die EtikettenInfo
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Description
KN/so 97657G
14. Juni 1999
14. Juni 1999
Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit über ein Kurvengetriebe rotierend angetriebenen Entnahmeelementen für die Etiketten
Die Erfindung betrifft eine Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit mehreren längs einer Bahn hintereinander angeordneten Stationen, und zwar einer Beleimungsvorrichtung, einer Etikettenvorratsstation und einer Etikettenübertragungsstation, sowie mit mindestens einem auf einem sich drehenden Träger drehbar gelagerten und bei jeder Umdrehung des Trägers an den Stationen vorbeibewegten Entnahmelement für die Etiketten, das jeweils eine nach außen gewölbte, sich auf dem jeweils vorderen Etikett der Etikettenvorratsstation und den anderen Stationen abwälzende Aufnahmefläche für das Etikett aufweist, wobei als Antrieb für jedes Entnahmeelement ein Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus für alle Entnahmeelemente gemeinsamen, in verschiedenen Ebenen übereinander und mit Abstand voneinander angeordneten einseitigen, ortsfesten Kurven und aus für jedes Entnahmeelement individuellen Eingriffsgliedern besteht, die auf der Antriebswelle oder einer mit ihr gekuppelten Lagerwelle mittels eines Trägerelementes gelagert sind und durch Formschluß mit den Kurven bei Drehung des Trägers den Zwangslauf eines jeden' Entnahmeelementes über seine volle Umdrehung sichern, und wobei der gerade Wellenstrang der Antriebsbeziehungsweise Lagerwelle vor der Ebene, in der die dieser Welle am nächsten liegende Kurve lieqt, endet.
Bei einer bekannten Etikettierstation dieser Art (DE 38 11 869 C2) sind zwei einseitige Innenkurven vorgesehen, mit denen zwei Sätze aus je zwei in verschiedenen Ebenen und über Kreuz angeordneten Eingriffsgliedern zusammenwirken. Die Antriebsbeziehungsweise Lagerwelle endet oberhalb der oberen Kurve, weil sie anderenfalls bei voller Ausbildung der Kurve mit der Kurve kollidieren würde. Um gleichwohl auch die der unteren Kurve zugeordneten Eingriffsglieder mit der Antriebs- beziehungsweise Lagerwelle verbinden zu können, tragen die der oberen Kurve zugeordneten Eingriffsglieder im Bereich zwischen den beiden Kurven ein Brückenglied, von dem unterseitig die anderen Eingriffsglieder getragen sind. Ein solches Trägerelement, das aus Einzelteilen zusammengesetzt ist, ist aufwendig herzustellen und wegen der Lagerung der unteren Eingriffsglieder über das Brückenglied an den oberen Eingriffsgliedern nicht besonders steif. Diese mangelnde Steifigkeit wirkt sich nachteilig beim Antrieb aus. Hinzu kommt, daß hohe Anforderungen an eine präzise Raumform wegen des sich aus vielen Teilen zusammensetzenden Bauteils kaum, wenn nicht sogar überhaupt nicht, zu erfüllen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Etikettierstation der eingangs genannten Art zu schaffen, die ohne großen Fertigungsaufwand einen hochpräzisen Eingriff der Eingriffsglieder in die Kurven gewährleistet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß drei Kurven vorgesehen sind, von denen die beiden oberen mit nur je einem Eingriffsglied und die untere mit zwei Eingriffsgliedern zusammenwirken, und daß das
Trägerelement für die Eingriffsglieder als ein im axialen Querschnitt S-förmiges Bauteil ausgebildet ist, zwischen dessen oberem und mittlerem Schenkel das der oberen Kurve zugeordnete Eingriffsglied angeordnet ist, dessen oberer Steg unterseitig das- der mittleren Kurve zugeordnete Eingriffsglied und dessen unterer Schenkel unterseitig an seitlichen Tragarmen die beiden der unteren Kurve zugeordneten Eingriffsglieder tragen.
Bei der erfindungsgemäßen Etikettierstation erreicht man durch die Aufteilung des Kurvenantriebs auf drei Kurven in verschiedenen Ebenen, daß das Trägerelement steifer als bisher ist. Nicht länger ist es nämlich erforderlich, daß die oberen Eingriffsglieder die unteren Eingriffsglieder tragen. Das Trägerelement selbst trägt unabhängig voneinander die oberen und unteren Eingriffsglieder unmittelbar.
Das Trägerelement ist vorzugsweise einstückig und kann an der Antriebs- oder Lagerwelle angeformt sein. Bei dieser Ausgestaltung ist es möglich, in einer einzigen Aufspannung in der Werkzeugmaschine das Trägerelement zu fertigen. Das garantiert eine hohe Präzision.
Insbesondere bei einer einteiligen Ausführung von Trägerelement und Antriebswelle kann das Einsetzen dieses Bauteils in die zugehörigen Lager im Träger der Entnahmeelemente erleichtert oder unter Umständen sogar erst ermöglicht werden, wenn die Kurven in einem zwischen zwei Stationen liegenden Bereich einen außenliegenden Abschnitt aufweisen, der unter Berücksichtigung der Positionen der Eingriffsglieder auf dem Trägerelement genügend Freiraum für das Einsetzen der Lagerbeziehungsweise Antriebswelle, insbesondere mit dem
angeformten Trägerelement von unten in die Lager der Lager- beziehungsweise Antriebswelle im Träger bietet.
Bei der Erfindung kann beziehungsweise können die obere und/oder mittlere Kurve nur in den Eingriffsbereichen ihrer Eingriffsglieder voll ausgebildet sein. In den für den Antrieb nicht genutzten Bereichen kann die Kurve ausgespart sein. Eine solche Aussparung erleichtert die Montage des Trägerelementes beim Zusammenbau der Etikettierstation, insbesondere wenn es an der Lagerbeziehungsweise Antriebswelle angeformt ist.
Um eine Kollision der dem oberen und unteren Eingriffsglied gegenüberliegenden Stege mit der oberen und mittleren Kurve insbesondere bei voller Ausbildung zu vermeiden, sind die Außenseiten dieser Stege gegenüber dem äußeren Umkreis der Eingriffsglieder zur Drehachse zurückversetzt.
Vorzugsweise sind die Eingriffsglieder in an sich bekannter Weise als Rollen ausgebildet. In diesem Fall sind die beiden oberen Rollen auf Zapfen gelagert, die in achsparallelen Bohrungen in den Stegen und dem oberen Schenkel sitzen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Figur 1 eine Etikettierstation einer Etikettiermaschine für Gegenstände, insbesondere Flaschen, in schematischer Darstellung in Aufsicht,
Figur 2 die Etikettierstation gemäß Figur 1 im Ausschnitt und im Axialschnitt,
Figur 3 eine Antriebswelle mit einem rollenbestückten Trägerelement des Antriebes der Etikettierstation gemäß Figur 1 im Axialschnitt,
Figur 4 die Antriebswelle mit Trägerelement ohne Rollen gemäß Figur 3 im Axialschnitt,
Figur 5 das Trägerelement gemäß Figur 3 in verschiedenen Querschnitten,
Figur 6 einen Kurventräger des Antriebes der Etikettierstation gemäß Figur 1 in schematischer Darstellung in Aufsicht
Figur 7 der Kurventräger gemäß Figur 6 im Ausschnitt im Augenblick des Einsetzens einer Antriebswelle eines Entnahmeelementes mit Trägerelement in einen Träger für die Entnahmeelemente.
Die in der Zeichnung dargestellte Etikettierstation besteht aus einem Träger 1, auf dem unter gleichen Winkeln drei Entnahmeelemente 2,3,4 angeordnet sind. Jedes Entnahmeelement 2,3,4 weist eine zylindrisch gekrümmte Aufnahmefläche 5,6,7 für ein Etikett auf. Jedes Entnahmeelement 2,3,4 ist zwischen dieser gekrümmten Aufnahmefläche 5,6,7 und deren Krümmungsmittelpunkt mit einer abgesetzten Antriebswelle 8,9,10 im Träger 1 in einem oberen Lager 8a und einem im Durchmesser größeren unteren Lager drehbar gelagert ist. Bei Drehung des Trägers 1 in Richtung des Pfeils 11 drehen sich zwangsläufig durch noch im einzelnen zu beschreibende
Kurvenantriebe die Entnahmeelemente 2,3,4 in Richtung des Pfeils 12,13,14, also gegensinnig zum Träger 1.
Der Träger 1 ist im Maschinengestell 30 mit einem Außenlager 31 drehbar .gelagert. Angetrieben wird er von einem Zahnrad 32, das in einem Außenzahnrad 33 eines im übrigen nicht weiter dargestellten Antriebes eingreift.
Bei Drehung des Trägers 1 werden die Entnahmeelemente 2,3,4 an verschiedenen Stationen, und zwar an einer in Richtung des Pfeils 15 rotierenden Leimwalze 16 als Beleimungsvorrichtung, einem feststehenden Etikettenkasten 17 mit einem darin befindlichen Etikettenstapel als Etikettenvorratsstation und einem in Richtung des Pfeils 18 rotierenden Etikettenübertragungszylinder (Greiferzylinder) 19 als Etikettenübertragungsstation unter Ausführung einer Abwälzbewegung der Aufnahmeflächen 5,6,7 an den einzelnen Stationen vorbeibewegt. Dabei wird zunächst die Aufnahmefläche 5,6,7 eines jeden Entnahmeelementes 2,3,4 durch die Leimwalze 16 beleimt. Beim Abwälzen an dem vorderen Etikett des im Etikettenkasten 17 bevorrateten Etikettenstapels wird das vordere Etikett infolge der Haftwirkung des Leims an der Aufnahmefläche 5,6,7 dem Etikettenstapel entnommen und bei weiterer Drehung des Trägers 1 dem Greiferzylinder 19 zugeführt, der es von der Aufnahmefläche 5,6,7 abnimmt und auf den zu etikettierenden Gegenstand, insbesondere eine Flasche, überträgt.
Damit an den verschieden gestalteten Stationen 16,17,19 die Aufnahmeflächen 5,6,7 sich abwälzen können, ist es erforderlich, daß die Rotationsbewegung eines jeden Entnahmeelementes 2,3,4 in Richtung des Pfeils 12,13,14 beschleunigt und verzögert wird. Für diesen Zweck sind
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die erwähnten Kurvenantriebe vorgesehen, die aus einem gemeinsamen, stationären Mehrfachkurvenkörper 20 mit in drei Ebenen übereinander und mit Abstand voneinander angeordneten einseitigen Innenkurven 20a,20b,20c nach Art einer Triebstockverzahnung, deren Modul nicht konstant ist, und aus den einzelnen Elementen 2,3,4 zugeordneten als Rollen ausgebildeten Eingriffsgliedern 21,22,23,24 bestehen, die mit den Innenkurven 20a,20b,20c im Eingriff stehen, wie Figur 2 zeigt.
Dazu ist am unteren Ende der Antriebswelle 8,9,10 eines jeden Entnahmeelementes 2,3,4 ein Trägerelement 25 befestigt, insbesondere einstückig mit der Antriebswelle 8 ausgebildet, das im Axialschnitt die Grundform eines S hat, wie die Figuren 3 und 4 zeigen. Die Rolle 21 sitzt zwischen dem oberen und mittleren Schenkel 25a,25b auf einem Zapfen 26, der in Bohrungen des oberen Schenkels 25a und des unteren Steges 25d sitzt, während die Rolle 22 auf einem Zapfen 27, der in einer Bohrung des oberen Steges 25e sitzt, unterseitig gelagert ist. Die Rollen und 24 sind auf Zapfen 28,29 gelagert, die seitliche Arme 25c',25c'' des unteren Schenkels 25c tragen. Gegenüber dem äußeren Umkreis der Rollen 21,22 sind die gegenüberliegenden Außenseiten 25d',25e' zur Achsmitte leicht zurückversetzt.
Wie Figur 6 zeigt, sind die beiden oberen deckungsgleichen Kurven 20a,20b gegenüber der unteren Kurve 20c etwa um eine Teilung drehversetzt. Während die den beiden unteren Rollen 32,24 zugeordnete Kurve 20c voll ausgebildet ist, können die beiden oberen Kurven 20a,20b für die beiden oberen Rollen 21,22 nur in den Bereichen voll ausgebildet sein, in denen die zugeordnete Rolle mit der Kurve 20a,20b im Eingriff steht. In Figur ist dies durch die unterschiedlich bildliche Darstellung
kenntlich gemacht. Die einzelnen ausgebildeten Kurvenabschnitte zusammen ergeben wieder eine volle Kurve.
Der Vorteil der nur in den tragenden Bereichen ausgebildeten Kurven 20a,20b hat nicht nur fertigungstechnische Vorteile, sondern auch Vorteile bezüglich der Montage, weil das Fehlen einzelner Kurvenabschnitte die Montage der einstückig mit dem Trägerelement 25 ausgebildeten Antriebswelle 8 bei bereits montierten Kurven 20a,20b,20c erleichtert. Aber auch bei jeweils voll ausgebildeten Kurven 20a,20b läßt sich die Antriebswelle 8 mit dem Trägerelement 25 von unten in die Lager 8a,8b jedenfalls dann einsetzen, wenn die Kurven 20a,20b,20c in einem zwischen zwei Stationen liegenden Bereich einen außenliegenden Abschnitt aufweisen, der das Durchstecken des mit den Eingriffsgliedern 21,22,23,24 bestückten Trägerelementes 25 ermöglicht. In Figur 6 und insbesondere Figur 7 ist dies für ein Trägerelement 25 mit den Eingriffsgliedern 21,22,23,24 dargestellt. Vor allem Figur 7 zeigt durch die gestrichelte Linie die exzentrische Versetzung des Trägerelementes 25 beim Einsetzen.
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Claims (7)
1. Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit mehreren längs einer Bahn hintereinander angeordneten Stationen (16, 17, 19), und zwar einer Beleimungsvorrichtung, insbesondere einer Leimwalze (16), einer Etikettiervorratsstation, insbesondere einem Etikettenkasten (17) und einer Etikettenübertragungsstation, insbesondere einem Greiferzylinder (19), sowie mit mindestens einem auf einem sich drehenden Träger (1) drehbar oder verschwenkbar gelagerten und bei jeder Umdrehung des Trägers (1) an den Stationen (16, 17, 19) vorbeibewegten Entnahmeelement (2, 3, 4) für Etiketten, das jeweils eine nach außen gewölbte sich auf dem jeweils vorderen Etikett des Etikettenkastens (17) und den anderen Stationen abwälzende Aufnahmefläche (5, 6, 7) für das Etikett aufweist, wobei als Antrieb für jedes Entnahmeelement (2, 3, 4) ein Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus für alle Entnahmeelemente (2, 3, 4) gemeinsamen, in verschiedenen Ebenen übereinander und mit Abstand voneinander angeordneten, einseitigen, ortsfesten Kurven (20a, 20b, 20c) und aus für jedes Entnahmeelement (2, 3, 4) individuellen Eingriffsgliedern (21, 22, 23, 24) besteht, die auf der Antriebswelle (8) oder einer mit ihr gekuppelten Lagerwelle eines jeden Entnahmeelementes (2, 3, 4) mittels eines Trägerelementes (25) gelagert sind und durch Formschluß mit den Kurven (20a, 20b, 20c) bei Drehung des Trägers (1) den Zwangslauf eines jeden Entnahmeelementes (2, 3, 4) über seine volle Umdrehung sichern, und wobei der gerade Wellenstrang der Antriebsbeziehungsweise Lagerwelle (8) vor der Ebene, in der die dieser Welle (8) am nächsten liegende Kurve (20a) liegt, endet, dadurch gekennzeichnet, daß drei Kurven (20a, 20b, 20c) vorgesehen sind, von denen die beiden oberen (20a, 20b) mit nur je einem Eingriffsglied (21, 22) und die untere mit zwei Eingriffsgliedern (23, 24) zusammenwirken, und daß das Trägerelement (25) für die Eingriffsglieder (21, 22, 23, 24) als ein im axialen Querschnitt S-förmiges Bauteil ausgebildet ist, zwischen dessen oberem und mittlerem Schenkel (25a, 25b) das der oberen Kurve (20a) zugeordnete Eingriffsglied (21) angeordnet ist, dessen oberer Steg (25e) unterseitig das der mittleren Kurve (20b) zugeordnete Eingriffsglied (22) und dessen unterer Schenkel (25c) an seitlichen Tragarmen (25c', 25c") die beiden der unteren Kurve (20c) zugeordneten Eingriffsglieder (23, 24) tragen.
2. Etikettierstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (25) einstückig ist.
3. Etikettierstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (25) an der Antriebs- beziehungsweise Lagerwelle (8) angeformt ist.
4. Etikettierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurven (20a, 20b, 20c) in einem zwischen zwei Stationen (16, 17, 19) liegenden Bereich einen außenliegenden Abschnitt aufweisen, der unter Berücksichtigung der Positionen der Eingriffsglieder (21, 22, 23, 24) auf dem Trägerelement genügend Freiraum für das Einsetzen der Antriebswelle (8), insbesondere mit dem angeformten Trägerelement von unten in die Lager (8a, 8b) der Antriebswelle (8) im Träger (1) bietet.
5. Etikettierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die obere und/oder mittlere Kurve (20a, 20b) nur in den Eingriffsbereichen ihrer Eingriffsglieder (21, 22) voll ausgebildet ist.
6. Etikettierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseiten (25d', 25e') der dem oberen und mittleren Eingriffsglied (21, 22) gegenüberliegenden Stege (25d, 25e) des S-förmigen Trägerelementes (25) gegenüber dem äußeren Umkreis der Eingriffsglieder (21, 22) zur Drehachse hin zurückspringen.
7. Etikettierstation nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffsglieder (21, 22, 23, 24) Rollen sind, von denen die beiden oberen auf Zapfen (26, 27) gelagert sind, die in achsparallelen Bohrungen in den Stegen (25d, 25e) und dem oberen Schenkel (25a) sitzen.
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