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DE29614270U1 - Vorrichtung zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes - Google Patents

Vorrichtung zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes

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DE29614270U1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/54Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles of special shape not otherwise provided for
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
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    • G11B33/0433Multiple disc containers
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    • GPHYSICS
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

Anmelder:
Frank Thalhofer
Lessingstraße 25
71101 Schönaich
4202 038 F/sp/eg 16.08.1996
WP96/11
Titel: Vorrichtung zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung aus Papier, Pappe, Folie o. dgl. zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes, wie CD, CD-ROM u. dgl., nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer derartigen aus der DE-Al 44 21 767 bzw. der DE-U 94 10 080 bekannten Vorrichtung ist die zwischen zwei Nutlinien angeordnete Schnittlinie inmitten des Grundteils derart angeordnet, daß ein Schlitz entsteht, in den ein schexbenförmiger Gegenstand, wie eine CD, eine CD-ROM o. dgl. in eine zwischen Grundteil und Aufnahmeteil gebildeten Tasche eingeschoben werden kann. Abhängig vom verwendeten Material, der Breite der Schnittlinie relativ zum Durchmesser des Gegenstandes und der Ausbildung der
Nutlinien kann das Einschieben bzw. Herausziehen des scheibenförmigen Gegenstandes in die bzw. aus der Tasche relativ stramm erfolgen. In jedem Falle gleitet der scheibenförmige Gegenstand längs den betreffenden Flächen von Grundteil und Aufnahmeteil· Da Compact Discs (CD) und CD-ROM-Disketten an ihrer Speicher- bzw. Ableseseite sehr empfindlich sind, muß jedes Kratzen vermieden werden, was beim Schieben und damit entlanggleiten auf einer Fläche möglich sein und damit zu Beschädigungen führen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung aus Papier, Pappe, Folie o. dgl. zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes, wie CD, CD-ROM und dgl, der eingangs genannten Art zu schaffen, in die der scheibenförmige Gegenstand in schonenderer Weise und ohne die Gefahr von Beschädigungen eingesetzt werden kann. Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Vorrichtung der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen ist eine Vorrichtung erreicht, in welche der scheibenförmige Gegenstand nicht eingeschoben sondern eingelegt wird. Damit tritt keine irgendwie geartete Gleit- und damit möglicherweise Reibbewegung auf, sondern die CD, CD-ROM o. dgl. wird, vorzugsweise mit der empfindlichen Fläche nach unten, nach Öffnen des Aufnahmeteils auf die betreffende Fläche des
Grundteils gelegt. Durch die beiden Aufnahmeausschnitte ist der scheibenförmige Gegenstand gegen ein Verrutschen gesichert.
Um ein möglichst gutes Schließen der beiden Flügel zu erreichen, sind die Merkmale gemäß Anspruch 2 vorgesehen, da auf diese Weise an zwei gegenüberliegenden Enden jedes Aufnahmeabschnittes jeweils ein Zwickel zur haltenden Aufnahme des scheibenförmigen Gegenstandes gebildet ist. Dabei kann die innere Kontur des Aufnahmeausschnittes beliebiger Art sein, wobei es vorteilhaft ist, wenn sie entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 3 ist. Dies bedeutet neben der guten Verschließbarkeit der Flügel gleichzeitig ein ansprechendes Äußeres.
Eine weitere Sicherung gegen Verrutschen des aufgenommenen scheibenförmigen Gegenstandes ergibt sich durch die Merkmale gemäß Anspruch 4.
Sind die Merkmale gemäß Anspruch 5 vorgesehen, so ist ein Ergreifen des scheibenförmigen Gegenstandes und damit Herausnehmen aus dem Aufnahmeteil in einfacher Weise möglich. Eine entsprechende vorteilhafte Handhabung ergibt sich hierdurch auch beim Einlegen des scheibenförmigen Gegenstandes *
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 6 ist erreicht, daß die Klappen in schneller und einfacher Weise geöffnet werden können.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, wie es durch die Merkmale nach Anspruch 7 gekennzeichnet ist, ist das Aufnahmeteil mit jedem beliebigen Grundteil verbindbar, vorzugsweise verklebbar. Dies bedeutet, daß das Aufnahmeteil in Bücher, Zeitschriften, Broschüren u. dgl. seitenweise befestigt werden kann. Dabei können pro Grundteil ein oder mehrere Aufnahmeteile gemäß den Mermalen des Anspruchs 8 vorgesehen werden. Zweckmaßxgerweise können Aufnahmeteile gemäß den Merkmalen des Anspruchs 9 mit einem Einlegeblatt oder einem Umschlagteil einer Ring- Klebe- o. dgl. Bindung verbunden sein. Insbesondere bei Ringbindungen kann die sich durch Einbringen von Aufnahmeteilen ergebende Verdickung des Heftes o. dgl. kompensiert werden.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, wie es durch die Merkmale nach Anspruch 10 gekennzeichnet ist, sind Aufnahmeteil und Grundteil aus einem einstückigen Zuschnittbogen in schneller und einfacher Weise hergestellt. Auch hier können durch die Merkmale eines oder mehrerer der Ansprüche 11 bis 13 Zuschnittbogen mit mehreren Aufnahmeteilen gebildet sein, die sich an einer oder mehreren Seiten des Grundteiles erstrecken. Auch bei
diesem Ausführungsbeispiel ist eine Verwendung in Ring- oder Klebebindungen o. dgl. von Vorteil.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Figur 1 in Vorderansicht ein Aufnahmeteil einer Vorrichtung zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 2 eine Rückansicht des Aufnahmeteils nach Figur 1,
Figur 3 einen Schnitt längs der Linie III - III der Figur 1,
Figur 4 eine Vorderansicht einer Vorrichtung zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes mit auf einem Gründteil aufgebrachten und mit geöffneten Klappen versehenen Aufnahmeteil einschließlich eingelegtem scheibenförmigen Gegenstand gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel vor1iegender Erfindung,
Figur 5 ein Schnitt längs der Linie V-V der Figur 4,
Figur 6 in abgebrochener Draufsicht eine Vorrichtung zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes in Form eines Umschlages einer Ringbindung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 7 einen Schnitt längs der Linie VII - VII der Figur 6 und
Figur 8 einen Zuschnittbogen für eine Vorrichtung zum einsetzbaren Aufnehmen von scheibenförmigen Gegenständen zur Verwendung als Einlegeblatt in einer Ringbindung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung.
Die in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellte Vorrichtung 10, 10', 10" bzw. 10'" dient zum einlegbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes 11, wie beispielsweise einer Compact Disc (CD), einer CD-ROM-Diskette o. dgl. in ein mittels Klappen bzw. Flügel 13, verschließbares Aufnahmeteil 12, das auf ein Grundteil 16' bzw. 16" bzw. 16'" befestigbar, beispielsweise klebbar auflegbar ist. Sowohl das Aufnahmeteil 12 als auch das Grundteil 16 können aus Papier, Papier, Kunststoffolie o. dgl. hergestellt sein, wobei für Aufnahmeteil und Grundteil jeweils gleiche oder unterschiedliche Materialien Verwendung finden können.
Die Vorrichtung 10 gemäß den Figuren 1 bis 3 besitzt ein rechteckiges blattförmiges Aufnahmeteil 12 mit zwei gleichgroßen gegeneinander schwenkbaren, länglich rechteckigen Klappen bzw. Flügel 13, 14. Die Klappen bzw. Flügel 13, 14 sind dadurch gebildet, daß zwei parallele Schnittlinien 21 und 22 und zwei senkrecht dazu verlaufende im Abstand angeordnete Nutlinien 23, 24, über die die Klappen 13, 14 angelenkt sind, vorgesehen sind. Die umlaufenden Linien 21 bis 24 begrenzen ein Fenster 25, das mit Hilfe der Klappen 13, 14 öffnenbar und verschließbar bzw. abdeckbar ist. An ihren den Nutlinien 23, 24 abgewandten freien Rändern 26, 27 besitzen die Klappen 13, 14 halbkreisförmige Griffausnehmungsbereiche 28, 29. Die Klappen bzw. Flügel 13 und 14 sind von einem umlaufenden Rahmen 30 begrenzt, dessen Schenkel 31 bis 34 beim dargestellten Ausführungsbeispiel gleich breit sind.
Der Rahmen 30 ist an seinen über die Nutlinien 23 und 24 mit den Klappen 13, 14 verbundenen Schenkeln 32 und 34 mit jeweils einem Aufnahmeausschnitt 36, 37 versehen, welche Ausschnitte eine äußere kreisförmige Kontur 38 bzw. 39 aufweisen. Der Abstand dieser äußeren Konturen 38, 39 der Aufnahmeausschnitte 36, 37 voneinander entspricht mindestens etwa dem Durchmesser D des in Figur 1 punktiert angedeuteten einzulegenden Gegenstandes 11. Dies heißt, daß der Abstand der parallelen Nutlinien 23, 24, die von den Aufnahmeausschnitten 36, 37 unterbrochen sind, kleiner ist
als dem Durchmesser D des einzulegenden Gegenstandes 11 entspricht. Demgegenüber ist der Abstand der hier parallelen Schnittlinien 21, 22 voneinander größer als der Durchmesser D. Das durch die Aufnahmeausschnitte 36, 37 vergrößerte Fenster 25 ist somit so groß, daß der einzulegende Gegenstand 11 in einer Richtung senkrecht zu den Nutlinien 23, 24 ohne wesentliches Spiel aufgenommen ist, während im Bereich der Schnittlinien 21, 22 Platz zum Ergreifen des scheibenförmigen Gegenstandes 11 verbleibt.
Der Aufnahmeausschnxtt 36, 37 erstreckt sich weiter in die Klappe 13 bzw. 14 hinein, derart, daß sich die äußere Kontur 38, 39 in einem Konturenabschnitt 41, 42 in der Klappe 13, 14 fortsetzt und die Enden der Konturenabschnitte 41 und 42 durch eine innere gegengerichtete kreisförmige Schnittkontur 43, 44 verbunden ist. Damit ergibt sich ein Aufnahmeausschnxtt 36, 37 in Form einer Linse und im Aufnahmeausschnitt 36, 37 jeweils ein Zwickel 46, 47, der einerseits dem Halten des einzulegenden Gegenstandes 11, auch bei der Verwendung dünner Folien, dient und andererseits ein Schließen der Klappen 13, 14 ohne größere verbleibende Aufsperrung gewährleistet. Die innere Schnittkontur 43, 44 kann auch eine andere Form besitzen, bspw. geradlinig oder zu den Konturabschnitten 38 und 41 bzw. 39 und 42 parallel kreisförmig sein. Wesentlich ist, daß die beiden als Halteränder für die CD oder dgl.
dienenden Zwickel 46 und 47 im Bereich der Klappe 13 bzw. gebildet sind.
Gemäß Figur 2 ist das Aufnahmeteil 12 an der Rückseite nur der beiden Schenkel 32 und 34, an denen die Klappen 13, 14 über die Nutlinie 23 bzw. 24 angelenkt sind, mit einer Selbstklebeschicht oder einem doppelseitigem Klebeband 48, 49 versehen. Es versteht sich, daß es auch möglich ist, die Rückseite des gesamten Rahmens 30 mit einer Klebeschicht &ogr;. dgl. zu versehen. Dadurch ist das Aufnahmeteil 12 auf ein beliebiges in den Figuren 1 bis 3 nicht dargestelltes Grundteil zu heften bzw. zu kleben, so daß das Fenster 25 von der Rückseite überdeckt und zur Aufnahme eines scheibenförmigen Gegenstandes 11 bereit ist. Zum Einbringen eines scheibenförmigen Gegenstandes 11 in das Fenster 25 werden die Klappen bzw. Flügel 13 und 14 um jeweils etwas mehr als 90 ° Grad in Öffnungsrichtung verschwenkt. Es versteht sich, daß das Aufnahmeteil 12 nicht nur in der in Figur 1 dargestellten Lage, in der die Nutlinien 23, 24 senkrecht verlaufen, sondern auch in einer dazu quer angeordneten Lage, in der die Nutlinien 23, 24 horizontal verlaufen, oder in jeder beliebigen Schräglage auf ein Grundteil aufgebracht werden kann.
Die Figuren 4 und 5 zeigen eine Vorrichtung 10', bei der ein Aufnahmeteil 12, wie es in den Figuren 1 bis 3 dargestellt ist, auf ein blattförmiges Grundteil 16' fest aufgebracht,
beispielsweise aufgeklebt ist. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist angedeutet, daß das blattförmige Grundteil 16' eine größere Grundfläche aufweist als das Aufnahmeteil 12. Wie den Figuren 4 und 5 zu entnehmen ist, sind die Klappen bzw. Flügel 13 und 14 in nahem vollständiger Offenstellung, so daß der scheibenförmige Gegenstand 11 an gegenüberliegenden Stellen seines Umfangsrandes 17 mit zwei Fingern ergriffen und aus dem Fenster 25 senkrecht zur Ebene des Grundteils 16' herausgenommen bzw. eingelegt werden kann. Figur 5 zeigt in überdimensionierter Dicke der einzelnen Teile, daß der scheibenförmige Gegenstand 11 etwas dicker als das für das Aufnahmeteil 12 verwendete Material ist; aufgrund des in die Klappen 13, 14 hineinreichenden Aufnahmeausschnitts 36, sind dennoch die Klappen 13, 14 auf den scheibenförmigen Gegenstand 11 durch Einklappen legbar.
Figuren 6 und 7 zeigen eine Vorrichtung 10", bei der der Aufnahmeteil 12" und der Grundteil 16" einstückig aus einem Zuschnittbogen 51 hergestellt sind, welcher an einem Bereich eine Umschlagnutlinie 52 besitzt, deren Außenseite den Längsrand 53 der Vorrichtung 10" bildet. Die Vorrichtung 10" ist Teil eines Umschlags einer Ringbindung 54, deren Ringe 56 in nicht dargestellter Weise mit dem Umschlag verbunden sind und eine Vielzahl von Einlegeblättern 57 aufnehmen.
Das Aufnahmeteil 12" ist im wesentlichen wie das Aufnahmeteil 12 der Figuren 1 bis 3 und 4, 5 ausgebildet, mit der Ausnahme, daß die obere Schnittlinie 21" konvex gewölbt ist und daß die Griffausnehmungsbereiche 28'·, 29" derart ausgebildet sind, daß sie sich zu einem Schlüsselloch ergänzen. Das Aufnahmeteil 12" ist mit dem Grundteil 16" längs des gesamten umlaufenden Rahmens 30" verklebt.
Es versteht sich, daß eines oder mehrerer der Einlegeblätter 57 als Grundteil für ein Aufnahmeteil 12 oder 12" dienen kann.
Die in Figur 8 gestrichelt angedeutete Vorrichtung 10'" ist aus einem einteiligen Zuschnittbogen 61 hergestellt, der ein Grundteil 16"' besitzt, an dessen oberem und unterem Querrand 62, 63 je ein Aufnahmeteil 12'" über ein Umschlaglinie 64, 65 angelinkt ist. Die Fläche des Grundteils 16'" ist, wie dargestellt, so groß, daß das sich daraus ergebende Einlegeblatt 67 für eine Ringbindung zur Aufnahme von zwei scheibenförmigen Gegenständen 11 geeignet ist.
Gemäß einer nicht dargestellten Variante zur Vorrichtung 10'" der Figur 8 ist ein Zuschnittbogen vorgesehen, dessen Grundteil 16'" an seinem Längsrand 68 mit zwei übereinander angeordneten Aufnahmeteilen angelenkt verbunden ist.
Es versteht sich, daß das Aufnahmeteil 12 bzw. 12" nahezu jede beliebige Grundform, wie quadratisch, elliptisch u. dgl., besitzen kann, sofern sie in allen Richtungen den Durchmesser D der CD, CD-ROM o. dgl. Gegenstand 11 überragt.

Claims (13)

SCHÜTZANSPRÜCHE
1. Vorrichtung (10) zum einsetzbaren Aufnehmen eines scheibenförmigen Gegenstandes (11) wie CD, CD-ROM und dgl., mit einem Aufnahmeteil (12), das auf ein Grundteil (16) bringbar ist und das mit einer Schnittlinie (21, 22) und mit Nutlinien (23, 24) versehen ist, wobei Aufnahmeteil (12) und Grundteil (16) eine den Durchmesser des scheibenförmigen Gegenstandes (11) übersteigende Grundfläche aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (12) durch gegenüberliegende Schnittlinien (21, 22) und gegenüberliegende Nutlinien (23, 24) mit einem von einem Rahmen (30) begrenzten Fenster (25) versehen ist und zwei gegeneinander klappbare Flügel (13, 14) besitzt und daß zwei Aufnahmeausschnitte (36, 37) im Aufnahmeteil (12) vorgesehen sind, von denen jeder eine der Nutlinien (23, 24) unterbricht und mit einer dem Außenrand (17) des scheibenförmigen Gegenstandes (11) etwa entsprechenden äußeren Kontur (38, 39) in den Bereich des Rahmens (30) ragt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeausschnitt (36, 37) unter Beibehaltung seiner äußeren Kontur (38, 39) in den betreffenden Flügel (13, 14) ragt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Kontur (43, 44) des Aufnahmeausschnittes (36, 37) zur äußeren Kontur (38, 39) gegenläufig kreisförmig ist.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der äußeren Konturen (38, 39) der beiden gegenüberliegenden Aufnahmeausschnitte (36, 37) dem Durchmesser des scheibenförmigen Gegenstandes (11) mindestens entspricht.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fenster (25) in seiner Ausdehnung zwischen den Schnittlinien (21, 22) größer ist als dem Durchmesser des scheibenförmigen Gegenstandes (11) entspricht.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugewandten freien Seitenbereiche der Flügel (13, 14) mit sich ergänzenden Griffausschnittbereichen (28, 29) versehen sind.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (12) an der Rückseite der mit den Aufnahmeausschnitten (36, 37)
versehenen Schenkel (32, 34) des Rahmens (30) mit einer Klebeschicht oder einem doppelseitigen Klebeband (48, 49) versehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundteil (16) gleich oder größer als das
Aufnahmeteil (12) ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Grundteil (16) ein Einlegeblatt (57, 67) oder Umschlagteil einer Ring- Klebe- o. dgl. Bindung (54) ist.
10. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (12)
und das Grundteil (16) durch einen einstückigen
Zuschnittbogen (51, 61) gebildet sind, wobei zwischen Aufnahmeteil (12) und Grundteil (16) eine Umschlaglinie (52, 64) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnittbogen (51, 61) durch ein Grundteil
(16) und mehrere Aufnahmeteile (12) gebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Aufnahmeteile (12) an einer oder mehreren Seiten des Grundteils (16) angelenkt sind.
13. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnxttbogen (61, 51) zu einem Einlegeblatt oder Umschlagteil einer Ring-, Klebe- o. dgl. Bindung zusammengelegt ist.
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