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DE9016575U1 - Schutzhülle für eine CD - Google Patents

Schutzhülle für eine CD

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Publication number
DE9016575U1
DE9016575U1 DE9016575U DE9016575U DE9016575U1 DE 9016575 U1 DE9016575 U1 DE 9016575U1 DE 9016575 U DE9016575 U DE 9016575U DE 9016575 U DE9016575 U DE 9016575U DE 9016575 U1 DE9016575 U1 DE 9016575U1
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DE
Germany
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holding part
centering mandrel
recess
protective cover
approximately
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Expired - Lifetime
Application number
DE9016575U
Other languages
English (en)
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Druckhaus Maack & Co Kg 5880 Luedenscheid De GmbH
Original Assignee
Druckhaus Maack & Co Kg 5880 Luedenscheid De GmbH
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Publication date
Priority claimed from DE8914983U external-priority patent/DE8914983U1/de
Application filed by Druckhaus Maack & Co Kg 5880 Luedenscheid De GmbH filed Critical Druckhaus Maack & Co Kg 5880 Luedenscheid De GmbH
Priority to DE9016575U priority Critical patent/DE9016575U1/de
Publication of DE9016575U1 publication Critical patent/DE9016575U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0422Single disc boxes for discs without cartridge
    • G11B33/0427Single disc boxes for discs without cartridge comprising centre hole locking means

Landscapes

  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle für eine CD, bestehend aus einer rechteckigen Falthülle aus Karton mit einer Kantenlänge (Höhe X Breite) von etwa 12,5 X 14 cm und einer Dicke von etwa bis 1 cm sowie einem in der Falthülle angeordneten plattenförmigen, ebenfalls rechteckigen Halteteil aus Kunststoff, welches einseitig eine flächige Vertiefung zur Aufnahme einer CD aufweist, die einen Durchmesser von ca. 12 cm aufweist .
Im Stand der Technik sind aus klarsichtigem Kunststoff bestehende Schutzhüllen bekannt, die mittels Scharnier an einer Randkante miteinander verbunden sind und in die ein ebenfalls aus Kunststoff bestehendes Halteteil aus undurchsichtigem Werkstoff zum Zwecke der Halterung der CD angeordnet ist. Derartige Schutzhüllen sind in
der Herstellung relativ aufwendig, so daß sie zwar einerseits eine hochwertige Verpackung darstellen, andererseits aber relativ teuer sind.
Es besteht nun ein Bedürfnis, Schutzhüllen für CD zu schaffen, die kostengünstiger zu fertigen sind und dennoch einen hohen Gebrauchswert aufweisen. Dabei ist die Grundvoraussetzung, daß die zu schaffenden Schutzhüllen gleiche Grundabmessung wie die bisher bekannten vollständig aus Kunststoff bestehenden Schutzhüllen aufweisen, damit der Warentransport, die Warenlagerung und die Präsentation der Ware in den Verkaufslokalen in den gleichen Einrichtungen bzw. mit den gleichen Mitteln erfolgen kann, wie dies bei den gut eingeführten vollständig aus Kunststoff bestehenden Schutzhüllen der Fall ist.
Es ist hierzu aus dem Stand der Technik eine gattungsgemäße Schutzhülle bekannt, die aus einer Falthülle besteht, die nach Art eines Schutzumschlages für ein Buch gefaltet ist und scharnierartig zum Schließen
bzw. Öffnen verbundene Vorder- und Rückwandteile aufweist. Diese Schutzhülle ist aus Karton gefalten und geklebt, so daß ihre Herstellung relativ kostengünstig erfolgen kann. Dabei ist auch die Abmessung so gewählt, daß diese Schutzhülle mit üblichen Kunststoff Schutzhüllen kombinierbar ist. Zur Halterung der CD weist diese Schutzhülle ein Halteteil aus Kunststoff auf, welches als Kunststoff spritz teil ausgebildet ist. Das Halteteil ist aufgrund seiner Herstellungweise und Materialbemessung noch relativ kostenaufwendig. Darüber hinaus ist nachteilig, daß das Kunststoff teil mit dem Falthüllenteil aus Karton verklebt sein muß, um eine ordnungsgemäße Lagesicherung der Teile zueinander zu erreichen.Die Verklebung kann sich aber leicht lösen, so daß der Benutzer die Schutzhülle nicht mehr benutzen kann. Desweiteren ist nachteilig, daß selbst dann, wenn das Halteteil ordnungsgemäß an der Falthülle angeklebt ist, die in das Halteteile eingelegte CD nicht ausreichend sicher gehalten ist, sofern die in üblicher Weise angeordneten Rastelemente, die die mittlere Lochung der CD durchstoßen und an dem Kunst stoff teil angeformt sind, infolge häufiger Benutzung abbrechen oder sonstwie verloren-
-U-
gehen. Sofern nämlich die CD nicht in dem Halteteil klemmgehalten ist, so kann die CD bei Stapelung oder Lagerung der Schutzhülle aus dieser herausgleiten und beschädigt werden oder verlorengehen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schutzhülle gattungsgemäßer Art zu schaffen, die äußerst kostengünstig zu fertigen ist, eine gleiche Dimensionierung aufweist, wie bisher übliche Kunststoff Schutzhüllen und die gewährleistet, daß die darin befindliche CD ordnungsgemäß und sicher gehalten ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die Falthülle als lediglich an einer Randkante offener Einschub ausgebildet ist,
daß die Randkante über ihre gesamte Länge und Breite offen ausgebildet ist,
daß das rechteckige Halteteil als dünnwandiges Tiefziehteil aus Kunststoff ausgebildet ist,
daß das Halteteil eine dem Einschubraum der Falthülle entsprechende Dimensionierung aufweist,
daß die Ränder des Halteteils durch im wesentlichen
rechteckig zur Ebene des Halteteils zu dessen Rückseite abragende Wandungsteile gebildet sind, deren
Höhe der lichten Dicke der Falthülle entspricht,
daß das Halteteil mittig seiner flächigen Vertiefung
einen Zentrierdorn aufweist, dessen freie Stirnfläche in der Ebene der gegenüber der Vertiefung vorstehenden Flächenteile des Halteteils liegt,
und daß die rückwärtige Außenfläche der Vertiefung in der von den freien Enden der abgewinkelten Randkanten des Halteteils aufgespannten Ebene liegt.
Durch diese Ausbildung ist es möglich, die Einzelteile, nämlich die Falthülle einerseits und das Halteteil
andererseits als selbständig handhabbare Teile äußerst kostengünstig zu fertigen, wobei eine Befestigung der
Teile aneinander nicht erforderlich ist, weil das Halteteil beim Einschieben in den Einschub der Falthülle durch die Falthülle selbst ordnungsgemäß und sicher gehaltert ist. Vorzugsweise ist die Dimensionierung so getroffen, daß das Halteteil etwa reibschlüssig in der Falthülle sitzt. Zudem ist trotz der dünnwandigen Ausbildung des Halteteils durch die entsprechende Profilierung im Wege des Ziehens erreicht, daß das Halteteil eine ausreichende Steifigkeit besitzt, um die darin anzuordnende CD sicher zu halten. Schließlich ist durch die angepaßte Dimensionierung des Halteteils einerseits und die entsprechende Dimensionierung der Vertiefung des Halteteils zur Aufnahme der CD andererseits erreicht, daß trotz des bestehenden Dimensionsunterschieds zwischen der notwendigen Packungsgröße zur Halterung der CD und der erforderlichen Packungsgröße um eine Anpassung an bisher bekannte Schutzhüllen zu erreichen, beide Dimensionen gewährleistet sind, ohne daß die CD oder das Halteteil innerhalb der Falthülle sich bewegen könnten. Desweiteren ist durch die Anordnung und Dimensionierung des Zen trierdornes sichergestellt, daß die CD in das Halteteil ordnungsgemäß eingelegt werden kann und nach Einschieben des Halteteiles in die FaIt-
hülle eine Lagesicherung der Teile zueinander gewährleistet ist, so daß die CD nicht aus der Falthülle
herausgleiten kann, sofern die Falthülle samt Halteteil und CD gehandhabt wird. Insgesamt wird also die
oben definierte Aufgabestellung hervorragend gelöst.
Eine bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß der Durchmesser des Zentrierdorns ca. 1,5 cm beträgt.
Bevorzugt ist ferner vorgesehen, daß der Zentrierdorn an bzw. nahe seiner Stirnfläche radiale Vorsprünge
aufweist, die um etwa 1 bis 3 mm über die zylindrische Außenfläche des Zentrierdornes vorragen.
Besonders bevorzugt ist dabei, daß die Vorsprünge aus dem Material des Zentrierdorns herausgeformt sind und in allseitig festem und spaltfreien Materialverbund
mit dem Zentrierdorn stehen.
In an sich bekannter Weise ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Vertiefung des Halteteils im Umgebungsbereich
des Zentrier dornes einen sickenartigen , insbesondere kreisringförmigen Wulstvorsprung aufweist, der gleichgerichtet zum Zentrierdorn vorsteht und eine Höhe von insbesondere ca. 1 mm aufweist.
Desweiteren ist vorgesehen, daß auf die Rückseite des Halteteils vollflächig eine dünne, ebene Folie, insbesondere aus Papier, aufgeklebt ist, die sich an der Rückseite im Bereich der Vertiefung und an den freien Randkanten der abgebogenen Ränder abstützt und dort auch angeklebt ist.
Die Erfindung ist nachstehend anhand einer Schemazeichnung erläutert.
Die Zeichnung zeigt:
Fig. 1 Eine Falthülle in Ansicht; Fig. 2 ein Halteteil in Ansicht; Fig. 3 das Halteteil im Schnitt III-III der Fig. 2 gesehen, allerdings mit über geschobener Falthülle gemäß Fig . 1.
Die Schutzhülle für eine in der Zeichnung dargestellte CD besteht im wesentlichen aus einer rechteckigen Falthülle 1 aus Karton, wobei das Kartonmaterial eine Wandstärke von "^. 1 mm aufweisen soll, sowie einem rechteckigen Halteteil 2 aus Kunststoff. Die Falthülle aus Karton weist eine Abmessung von etwa 14 cm Breite und 12,5 cm Höhe auf. Dabei hat es eine Dicke von etwa 0,3 bis 1 cm, so daß vorzugsweise diese Dicke ausreicht, um das Teil auch auf seiner Randkante abstellen zu können. Es soll dabei eine ausreichende Standsicherheit gewährleistet sein, die allerdings nicht übermäßig sein kann. Das plattenförmige, rechteckige Halteteil 2 aus Kunststoff weist einseitig eine flächige Vertiefung 3 auf, die zur Aufnahme einer CD dient. Sie ist also in der Draufsicht kreisförmig und weist zu den Ecken des Halteteils 2 hin übergehende Vertiefungen 4 auf, die zum Eingriff von Fingern dienen, um die CD aus diesem Halteteil entnehmen zu können.
Die Falthülle 1 ist als an lediglich einer Randkante 5 offener Einschub ausgebildet. Diese Randkante 5 ist
über ihre gesamte Länge und Breite offen ausgebildet. Das rechteckige Halteteil 2 ist als dünnwandiges Tiefziehteil aus Kunststoff ausgebildet, wobei es eine dem Einschubraum der Falthülle 1 entsprechende Dimensionierung aufweist. Bei eingeschobenem Halteteil 2 ist dieses also formfüllend in dem Hohlraum der Falthülle 1 angeordnet. Die Ränder 6 des Halteteils 2 sind durch im wesentlichen rechteckig zur Ebene des Halteteils 2 zu dessen Rückseite hin abragende Wandungsteile gebildet, deren Höhe der lichten Dicke der Falthülle 1 entspricht. Zusätzlich dienen diese Randteile bei in die Falthülle 1 eingeschobenem Halteteil 2 als Aufstandsfläche bei einer Aufstellung der Schutzhülle auf einer Randkante. Das Halteteil 2 weist mittig seiner flächigen Vertiefung 3 einen Zentrierdorn 7 auf, dessen freie Stirnfläche 8 in der Ebene der gegenüber der Vertiefung 3 vorstehenden Flächenteile 9 liegt. Die rückwärtige Außenfläche der Vertiefung 3 liegt in der von den freien Enden der abgewinkelten Randkanten 6 des Halteteiles 2 aufgespannten Ebene. Der Durchmesser des Zentrier dorns 7 entspricht der üblichen Lochung einer CD, also etwa 1,5 cm. An oder nahe
seiner Stirnfläche 8 weist der Zentrierdorn 7 radiale
Vorsprünge 10 auf, die um etwa 1 bis 3 mm über die zylindrische Außenfläche des Zentrier dornes 7 vorragen. Diese Vorsprünge 10 sind aus dem Material des Zentrierdornes 7 bzw. des gesamten Halteteils 2 herausgeformt und in allseitig festem und spaltfreiem Materialverbund mit dem Zentrierdorn 7, also nicht durch Schlitzung oder dergleichen entstanden, sondern lediglich durch Tiefziehen ausgeprägt.
Die Vertiefung 3 des Halteteils 2 weist im Umgebungsbereich des Zentrierdornes 7 einen sickenartigen kreisringförmigen Wulstvorsprung 11 auf, der gleichgerichtet zum Zentrierdorn 7 vorsteht und eine Höhe von beispielsweise 1 mm besitzt. Beim Einlegen einer CD in das Halteteil 2 wird diese mit der Mittellochung über den Zentrierdorn 7 geschoben, wobei die Vorsprünge 10 elastisch zurückgedrängt werden (in radialer Richtung) und nach Überstülpen der CD wieder elastisch nach außen (radial) zurückfedern, so daß die CD sicher gehalten ist. Die CD liegt aber nicht unmittelbar auf der Fläche der Vertiefung 3 auf, sondern sie liegt lediglich im Bereich
des Wulstvor Sprunges 11 auf, so daß sie insgesamt freiliegend gehaltert ist und lediglich im Mittelbereich fixiert ist.
Auf die Rückseite des Halteteils 2 kann noch vollflächig eine dünne ebene Folie, beispielsweise eine Papierfolie, aufgeklebt sein, die sich an der Rückseite im Bereich der Vertiefung 3 und an den freien Randkanten der abgebogenen Ränder 6 abstützt und dort auch angeklebt ist.
Sofern in das Halteteil 2 eine CD ordnungsgemäß eingelegt und durch die Rastmittel 10 gesichert ist und dieses Halteteil 2 dann mit der CD in die Falthülle 1 eingeschoben wird, sind alle Teile relativ zueinander lagegesichert, so daß sie nicht selbständig auseinandergleiten können. Insbesondere ist vermieden, daß die CD verloren geht, selbst dann, wenn die Rastelemente 10 unwirksam sein sollten, da dann der an der Wandung der Falthülle 1 mit seiner Stirnfläche 8 anliegende Zentrierdorn 7 ein seitliches Herauswandern der CD aus der offenen Randkante 5 der Falthülle 1 unterbindet.
Es ist so mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen eine äußerst wirksame Schutzhülle geschaffen, die mit bisher üblichen vollständig aus Kunststoff bestehenden Schutzhüllen ohne weiteres kompatibel ist.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (6)

Schutzansprüche:
1. Schutzhülle für eine CD, bestehend aus einer rechteckigen Falthülle aus Karton mit einer Kantenlänge (Höhe X Breite) von etwa 12,5 X 14 cm und einer Dicke von etwa bis 1 cm sowie einem in der Falthülle angeordneten plattenförmigen, ebenfalls rechteckigen Halteteil aus Kunststoff, welches einseitig eine flächige Vertiefung zur Aufnahme einer CD aufweist, die einem Durchmesser von ca. 12 cm aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Falthülle (1) als lediglich an einer Randkante (5) offener Einschub ausgebildet ist,
daß die Randkante (5) über ihre gesamte Länge und Breite offen ausgebildet ist,
daß das rechteckige Halteteil (2) als dünnwandiges Tiefziehteil aus Kunststoff ausgebildet ist,
daß das Halteteil (2) eine dem Einschubraum (1) der Falthülle (1) entsprechende Dimensionierung aufweist,
daß die Ränder (6) des Halteteils (2) durch im wesentlichen rechteckig zur Ebene des Halteteils (2) zu dessen Rückseite abragende Wandungsteile gebildet sind, deren
Höhe der lichten Dicke der Falthülle (1) entspricht,
daß das Halteteil (2) mittig seiner flächigen Vertiefung (3) einen Zentrierdorn (7) aufweist, dessen freie Stirnfläche (8) in der Ebene der gegenüber der Vertiefung (3) vorstehenden Flächenteile (9) des Halteteils (2) liegt ,
und daß die rückwärtige Außenfläche der Vertiefung (3)
in der von den freien Enden der abgewinkelten Randkanten (6) des Halteteils (2) aufgespannten Ebene liegt.
2. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Zentrierdorns (7) ca. 1,5 cm beträgt
3. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zentrierdorn (7) an bzw. nahe seiner Stirnfläche (8)
radiale Vorsprünge (10) aufweist, die um etwa 1 bis 3 mm über die zylindrische Außenfläche des Zentrier dornes (7) vorragen.
4. Schutzhülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorsprünge (10) aus dem Material des Zentrierdor ns (7) herausgeformt sind und in allseitig festem und spaltfreiem Materialverbund mit dem Zentrierdorn (7) stehen.
5. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (3) des Halteteils (2) im Umgebungsbereich des Zentrier dornes (7) einen sickenartigen, insbesondere kreisringförmigen Wulstvorsprung (11) aufweist, der gleichgerichtet zum Zentrierdorn (7) vorsteht und eine Höhe von insbesondere ca. 1 mm aufweist.
6. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Rückseite des Halteteils (2) vollflächig eine dünne, ebene Folie, insbesondere aus Papier, aufgeklebt ist, die sich an der Rückseite im Bereich der Vertiefung (3) und an den freien Rand-
kanten der abgebogenen Ränder (6) abstützt und dort auch
angeklebt ist.
DE9016575U 1989-12-21 1990-12-06 Schutzhülle für eine CD Expired - Lifetime DE9016575U1 (de)

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Cited By (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4228343A1 (de) * 1992-08-26 1994-03-10 Winkler Duennebier Kg Masch Schutzhülle für einen scheibenförmigen Informationsträger
FR2706671A1 (fr) * 1993-06-11 1994-12-23 Charlot Christian Procédé de rangement de disques supports d'enregistrement et dispositif de mise en Óoeuvre.
DE4409753A1 (de) * 1994-03-22 1995-09-28 Rasch Elektronik Gmbh Vorrichtung zum Verpacken von Datenträgern u. ä.
DE29705915U1 (de) * 1997-04-03 1997-05-15 Böhle, Steffan, 20259 Hamburg CD-Verpackung
EP0866463A2 (de) * 1997-03-21 1998-09-23 CD Plant Tecval S.A. Träger für dünne Aufzeichnungsplatte mit Mittelloch
DE20104415U1 (de) * 2001-03-08 2001-07-19 Schwerdtle & Schantz GmbH, 12277 Berlin Verpackung für einen scheibenförmigen Aufzeichnungsträger

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