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DE29613996U1 - Abstreifeinrichtung - Google Patents

Abstreifeinrichtung

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Publication number
DE29613996U1
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DE
Germany
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container
conical section
cone
section
stripping device
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DE29613996U
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English (en)
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Geka Brush GmbH
Original Assignee
Georg Karl Geka Brush GmbH
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Publication date
Application filed by Georg Karl Geka Brush GmbH filed Critical Georg Karl Geka Brush GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D34/00Containers or accessories specially adapted for handling liquid toiletry or cosmetic substances, e.g. perfumes
    • A45D34/04Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball
    • A45D34/042Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball using a brush or the like
    • A45D34/045Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball using a brush or the like connected to the cap of the container
    • A45D34/046Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball using a brush or the like connected to the cap of the container comprising a wiper

Landscapes

  • Lubricants (AREA)

Description

georg karl geka-brush gmbh, 91572 Bechhofen-Waizendorf Abstreifeinrichtung
Die Erfindung richtet sich auf eine Abstreifeinrichtung für den Öffnungsbereich eines Behälters zur Aufnahme kosmetischer Massen, wie beispielsweise Mascara, wobei sie einen in die Innenseite des Behälters ragenden Konusabschnitt mit einer endseitigen Durchlaßöffnung für einen in den Behälter eintauchenden Applikator mit Stiel, z.B. ein Mascara-Bürstchen, aufweist, und wobei in der Mantelfläche des Konusabschnitts wenigstens ein Schlitz vorgesehen ist.
Eine derartige Abstreifvorrichtung ist beispielsweise aus der US-PS 4 390 298 bekannt. Dort sind entweder exakt in axialer Richtung verlaufende Schlitze vorgesehen oder ein einziger, schraubenförmig um den Konusmantel verlaufender Schlitz. Aufgabe dieser Schlitze ist es, die Durchlaßöffnung aufweitbar zu machen, so daß beim Passieren des Applikators, also z.B. des Bürstchens, überschüssige kosmetische Masse von dem Bürstchen abgestreift wird. Auch die EP-A-O 002 301 und die US-PS 3 372 424 betreffend jeweils Abstreifeinrichtungen, beispielsweise mit die Durchlaßöffnung umgebenden Abstreiffingern, die jeweils darauf ausgerichtet sind, den Applikator in Form eines Mascara-Bürstchens abzustreifen und von überflüssiger Masse zu befreien.
Demgegenüber soll bei der erfindungsgemäßen Abstreifeinrichtung die Aufgabe gelöst werden, nicht nur ein Abstreifen des Applikators zu bewerkstelligen, sondern auch zuverlässig am freien äußeren Ende des Applikatorstiels häufig verbleibende Tropfen zu entfernen, die beispielsweise bei
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-2-
dem Auftragen von Mascara-Flüssigkeit zu Verklebungen in den Wimpern fuhren können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß von der Durchlaßöffhung des konusförmigen Abschnitts her schräg zur Konuslängsachse eine Mehrzahl von Schlitzen eingebracht ist.
Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, daß die Durchlaßöffnung nicht nur - wie beim Stand der Technik - beim Passieren des Applikators aufweitbar ist, sondern daß die durch die Schnitte entstandenen Konusabschnitte ein solches Elastizitäts- und Rückstellverhalten aufweisen, daß auch die Tropfen am Stiel zuverlässig entfernt werden.
Vorteilhafterweise ist vorgesehen, daß der Konusabschnitt zur Konuslängsachse einen Winkel von etwa 40° aufweist, wodurch sich besonders günstige Abstreifeigenschaften ergeben.
Weiterhin sind an der Außenseite des Konusabschnitts vorteilhafterweise Arretiernocken angeformt, die sich radial nach außen erstrecken und sich an der Behälterinnenwand abstützen und den Konusabschnitten hierdurch ein definiertes elastisches Verhalten ergeben.
Eine sehr vorteilhafte Konfiguration besteht darin, daß die Schlitze tangential in die Durchlaßöffhung münden.
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Mit besonderem Vorteil ist die Abstreifeinrichtung im Zwei-Komponenten-Verfahren hergestellt, wobei eine weichere zweite Komponente den Konusabschnitt ausbildet und insbesondere auch im Dichtbereich vorgesehen
-3-
ist. Hierdurch kann ein Toleranzausgleich erzielt werden, der insbesondere für die Funktionsfähigkeit von Verschlußsystemen wichtig ist, die den Schließzustand über ein hörbares Klick-Geräusch kontrollierbar machen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 eine Aufsicht auf die Abstreifeinrichtung in Richtung der Konuslängsachse,
10
Fig. 2 einen axialen Schnitt durch die Abstreifeinrichtung und
Fig. 3a bis c eine Schnittdarstellung der Abstreifeinrichtung in verschiedenen Phasen des Durchtritts eines Mascara-Bürstchens.
Ein in der Zeichnung dargestellter Applikator 1 weist einen etwa zylinderförmigen Grundkörper 2 auf, an den sich ein Konusabschnitt 3 anschließt. Im Übergangsbereich zwischen Grundkörper 2 und Konusabschnitt 3 sind vier Arretiernocken 4 vorgesehen. An dem dem Konusabschnitt 3 gegenüberliegenden Ende des Grundkörpers 2 ist ein Kragenabschnitt 5 zur Festlegung an einem in der Zeichnung nicht dargestellten Behälter für Kosmetika, beispielsweise Mascara-Flüssigkeit, vorgesehen.
Wie insbesondere aus Fig. 2 erkennbar ist, ist an der Spitze 6 des Konusab-Schnitts 3 eine Durchlaßöffnung 7 vorgesehen, von der sich Schlitze 8 wegerstrecken, die so positioniert sind, daß sie relativ zu der Durchlaßöffnung 7 tangential in diese münden und schräg zur Längsachse des Konusabschnittes in dessen Mantelfläche verlaufen. Zwischen zwei derartigen
-A-
Schlitzen 8 wird jeweils ein federelastisch auslenkbarer Konusabschnitt 9 gebildet, der wie im Zusammenhang mit Fig. 3 erläutert als Abstreifer sowohl für den Applikator in Form eines Bürstchens als auch für das vordere Ende des Applikatorstiels wirkt.
5
In Fig. 3 ist dementsprechend ein Applikator 10 umfassend einen Stiel 11 und ein Bürstchen 12 dargestellt, wobei das freie Ende 13 des Applikatorstiels im Bereich des freien Bürstenendes liegt.
Bei der Darstellung in Fig. 3 a muß man davon ausgehen, daß sich das Bürstchen 12 in einem Behälter mit Mascara-Flüssigkeit befindet, wobei die Abstreifeinrichtung 1 in die Behälteröffnung eingesetzt ist und der Ringkragen 5 sich an der Oberkante der Behälteröffnung abstützt.
Der Applikator 10 wird nun in Richtung des Pfeils 14 aus dem in der Zeichnung nicht dargestellten Behälter herausgezogen.
Die Durchlaßöffhung 7 ist so dimensioniert, daß sie im Grundzustand enger ist als der Applikatorstiel 11 im Bereich des Bürstchens 12 und damit naturgemäß natürlich auch länger als der äußere Stielabschnitt 15. Dementsprechend schließen sich die Konusabschnitte 9 nach dem Herausziehen des dickeren Bereiches 14 und streifen beim weiteren Herausziehen, wie in Fig. 3b und 3c erkennbar, zunächst das Bürstchen ab, um in der Endphase dann (vgl. Fig. 3 c) auch noch einen gegebenenfalls verbleibenden Tropfen von Mascara-Flüssigkeit vom Ende 13 des Applikatorstiels 11 mit abzustreifen, bevor sie sich, wie durch die Pfeile 16 veranschaulicht, von ihrem durch das Herausziehen des Bürstchens 12 eingewölbten Zustand wieder in die Ausgangsposition aufstellen.

Claims (7)

-5- Ansprüche:
1. Abstreifeinrichtung für den Öffhungsbereich eines Behälters zur Auf-
nähme kosmetischer Massen, wie beispielsweise Mascara, wobei sie einen in die Innenseite des Behälters ragenden Konusabschnitt mit einer endseitigen Durchlaßöffhung für einen in den Behälter eintauchenden Applikator mit Stiel, z.B. ein Mascara-Bürstchen, aufweist, und wobei in der Mantelfläche des Konusabschnitts wenigstens ein Schlitz vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet daß von der Durchlaßöffnung (7) des konusförmigen Abschnitts (3) her schräg zur Konuslängsachse eine Mehrzahl von Schlitzen (8) eingebracht ist.
2. Abstreifeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß der Konusabschnitt (3) zur Konuslängsachse einen Winkelbereich von 15-90°, insbesondere einen Winkel von 40° aufweist.
3. Abstreifeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Schlitze (8) etwa tangential in die Durchlaßöffhung (7) münden, wobei der Schlitzwinkel 20° bis 120° beträgt.
4. Abstreifeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß an der Außenseite des Konusabschnitts (3) Arretiernocken (4) angeformt sind, die sich radial nach außen erstrecken und sich an der Behälterinnenwand abstützen.
5. Abstreifeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß Arretiernocken (4) bzw. ein Arretierring vorgesehen sind.
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-6-
6. Abstreifeinrichtung nach Anspruch L, dadurch gekennzeichnet daß er aus Nitrilkautschuk (NBR) mit einer Shore-Härte A 40 - 120 Grad besteht.
7. Abstreifeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß sie im Zwei-Komponenten-Spritzverfahren hergestellt ist, wobei die zweite weichere Komponente den Konusabschnitt (3) und vorzugsweise die Innenwand und den Dichtbereich des Kragenabschnitts (5) ausbildet.
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