DE29610161U1 - Verschlußanordnung und Garantieelement - Google Patents
Verschlußanordnung und GarantieelementInfo
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Description
POB018de/3.6.1996
Die Erfindung betrifft eine Verschlussanordnung gemäss dem
Oberbegriff von -P-et-enianspruch 1 sowie ein Garantieelement
gemäss dem Oberbegriff von •P&feretttraiaspruch 5.
Zum Verhindern des unbefugten Öffnens von mit Verschlüssen
verschlossenen Behältern wie Flaschen oder Tuben werden eine Vielzahl von Mitteln zur Anzeige der Unversehrtheit verwendet.
So sind beispielsweise Garantiebänder bekannt, welche über Sollbruchstege mit einem Verschluss verbunden sind, und
welche bei aufgesetztem Verschluss einen Wulst im Bereich der Behältermündung untergreifen. Beim erstmaligen Öffnen des
Verschlusses wird das Garantieband von der Verschlusskappe getrennt und zeigt dadurch das erstmalige Öffnen an.
Vor allem im Zusammenhang mit Metallverschlussen sind Garantiebänder
aus Kunststoff bekannt, welche in eine Aussparung am unteren Rand des Verschlusses eingesetzt werden. Solche
Garantiebänder weisen ebenfalls Rückhalteelemente auf, die einen Wulst im Bereich der Behältermündung untergreifen. Beim
erstmaligen Öffnen werden die Rückhalteelemente von dem in die Verschlusskappe eingesetzten Ring getrennt. Abgetrennte
Rückhalteelemente zeigen in diesem Fall erstmaliges Öffnen des Verschlusses an.
All diese bekannten Verschlüsse weisen jedoch den Nachteil auf, dass das die Garantiefunktion erfüllende Element von
aussen einfach zugänglich ist. So können beispielsweise einen Wulst untergreifende Garantiebänder mit einem Werkzeug wie
mit einem Messer aufgeweitet werden, so dass der Verschluss von dem Behälter entfernt werden kann, ohne dass das Garantieband
reisst.
POB018de/3.6.1996
Aus der GB 2 131 007 ist eine Verschlussanordnung bekannt, bei welcher ein Garantieelement zwischen die Mündung eines
Behälters und einen Verschluss eingesetzt wird. Das Garantieelement steht einerseits mit der Behältermündung und andererseits
mit der Verschlusskappe in Eingriff, so dass beim erstmaligen Öffnen Kräfte auf das Garantieelement wirken, die
es zerstören.
Aus der BE 559264 und aus der FR 2 342 218 sind ebenfalls
Verschlussanordnungen bekannt, bei welchen ein Garantieelement zwischen einem Verschluss und eine Behältermündung
eingesetzt werden. Bei all diesen Verschlussanordnungen bleibt aber das Garantieband von aussen her verhältnismässig
gut zugänglich. Ausserdem weisen diese Verschlussanordnungen den Nachteil auf, dass nach erstmaligem Öffnen das ganze
Garantieelement abspringt. Es bleiben keine Reste an der Verschlussanordnung, die anzeigen, dass der verschlossene
Behälter bereits einmal geöffnet worden ist. Ein weiterer Nachteil dieser Verschlussanordnungen besteht darin, dass
diese Verschlüsse nicht in herkömmlichen Abfüllanlagen verwendet werden können. Das separate Aufsetzen des Garantierings
erfordert einen zusätzlichen Arbeitsschritt, was einen Umbau der herkömmlichen Abfüllanlagen mit sich bringen würde.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Bekannten zu vermeiden, insbesondere also eine Verschlussanordnung
und ein Garantieelement zu schaffen, welche ein Manipulieren von Aussen verunmöglichen und welche das erstmalige
Öffnen des Verschlusses zuverlässig anzeigen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Verschlussanordnung
zu schaffen, welche in herkömmlichen Abfüllanlagen verschliessbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht
darin, eine Verschlussanordnung zu schaffen, welche auf rationelle und ökonomische Weise herstellbar ist.
Erfindungsgemäss werden diese Aufgaben mit einer Verschluss-
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anordnung und einem Garantieelement mit den Merkmalen des
kennzeichnenden Teils der unabhängigen Patentansprüche gelöst.
Die Verschlussanordnung besteht im wesentlichen aus einem Behälter mit einer Behältermündung und einem Behälterverschluss
zum Verschliessen der Behältermündung. Die Verschlussanordnung weist ausserdem ein Garantieelement auf,
welches zwischen den Behälterverschluss {in aufgesetztem Zustand) und den Behälter einsetzbar ist. Das Garantieband
besteht im wesentlichen aus einem etwa ringförmigen Grundkörper und einem, an Sollbruchstellen mit dem Grundkörper verbundenen
Garantiering. Der Grundkörper weist Rastmittel auf, die in Abschraubrichtung des Verschlusses mit komplementären
Rastmitteln im Bereich der Behältermündung des Behälters in Eingriff bringbar sind. Das Garantieband weist Rastmittel
auf, mittels welchen es formschlüssig und/oder kraftschlüssig mit dem Behälterverschluss verbindbar ist. Dadurch, dass das
Garantieband form- und/oder kraftschlüssig mit dem Behälterverschluss in Eingriff bringbar ist, können das Garantieelement
und der Behälterverschluss vor dem Einsetzen in eine Abfüll- und Verschliessanlage zusammengesetzt werden. Dadurch
entfällt der zusätzliche Arbeitsschritt des separaten Aufsetzens des Garantieelements. Die Rastmittel des Grundkörpers
und der Behältermündung sind derart geformt, dass der Grundkörper beim Abschrauben des Behälterverschlusses mindestens
so lange in Eingriff mit der Behältermündung bleibt, bis das Garantieband durch die relative Drehbewegung zwischen Garantieband
und Grundkörper vom Grundkörper getrennt wird. Der Grundkörper wird frei beweglich, sobald die Rastmittel des
Grundkörpers nicht mehr mit den Rastmitteln der Behältermündung in Eingriff stehen. Beim Entfernen des Verschlusses von
der Behältermündung wird der Zwischenraum zwischen dem Verschluss und der Behältermündung, in welchem das Garantieelement
eingesetzt ist, immer grosser. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist das Garantieelement in axialer Richtung derart
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bewegbar, dass die Rastmittel des Grundkörpers ausser Eingriff mit den Rastmitteln der Behältermündung gebracht werden
können. Damit die Garantiefunktion der erfindungsgemässen Verschlussanordnung gewährleistet ist, muss der Öffnungswinkel,
bei dem das Garantieband durch die relative Drehbewegung vom Grundelement getrennt wird, kleiner sein, als der
Öffnungswinkel, bei welchem die Rastmittel des Grundkörpers ausser Eingriff mit den Rastmitteln der Behältermündung
gebracht werden können.
Durch die zweiteilige Konstruktion wird eine optimale Garantieanzeige
erreicht. Beim erstmaligen Öffnen wird der Garantiering vom Grundkörper getrennt. Der Garantiering kann von
der Behältermündung entfernt werden oder auf dem Behälter verbleiben. Der zwischen Behälterverschluss und Behältermündung
eingesetzte Grundkörper bleibt aber in seiner Position. Ein Grundkörper ohne Garantiering zeigt klar und deutlich das
erstmalige Öffnen der Verschlussanordnung an.
In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel bestehen die Rastmittel des Garantierings aus auf der Innenseite des
Garantierings radial nach innen gerichteten Vorsprüngen, welche mit Vertiefungen auf der Aussenseite des Behälterverschlusses
in Eingriff bringbar sind. Die Vertiefungen können Teil einer Riffelung auf der Aussenseite des Behälterverschlusses
sein, welche dem Behälterverschluss einen besseren Griff gibt und somit dessen Handhabung erleichtert.
Die nach innen gerichteten Vorsprünge auf der Innenseite des Garantierings weisen vorzugsweise auf ihrer dem Behälterverschluss
zugewandten Seite eine Spitze auf. Dank dieser Spitze wird das Ineingriffbringen des Garantierings mit der
Aussenseite des Behälterverschlusses vereinfacht.
Die Rastmittel des Grundkörpers und die Rastmittel im Bereich der Behältermündung weisen vorzugsweise je ein sägezahnarti-
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ges Profil auf, wobei die Profilierung der beiden Rastmittel in entgegengesetzte Richtung weist. Dank dieser Konstruktion
können die Rastmittel des Behälterverschlusses beim Aufschrauben einfach über die Rastmittel der Behältermündung
schnappen, treten aber fest miteinander in Eingriff sobald der Verschluss von dem Behälter entfernt werden soll.
Vorteilhaft besteht der Garantiering aus wenigstens zwei Kreissegmenten, welche je mit Sollbruchstegen am Grundkörper
des Garantieelements befestigt sind. Wenn der Behälterverschluss das erste Mal vom Behälter entfernt wird, werden die
Kreissegmente wenigstens teilweise vom Grundkörper getrennt. Entfernte oder nach aussen abstehende Kreissegmente zeigen
das erstmalige Öffnen des Behälterverschlusses an. Die einzelnen Kreissegmente können ausserdem über Sollbruchstellen
miteinander verbunden sein.
Das Garantieelement ist in seiner Form der Geometrie der Behältermündung und des Behälterverschlusses angepasst. Der
Grundkörper kann konisch als Ausschnitt aus dem Mantel eines Kreiskegels ausgebildet sein, wenn er im Zusammenhang mit
beispielsweise einer Tube mit einer konischen Schulter verwendet werden soll. Es ist aber auch denkbar, genau in einer
Ebene verlaufende Grundkörper zu verwenden, wenn sie auf Behälter mit senkrecht zur Behälterachse verlaufenden Anschlagfläche
(beispielsweise einem Transferring von Kunststoff getränkef laschen) verwendet werden sollen. Selbstverständlich
können die Rastmittel des Garantierings auch derart konstruiert sein, dass sie mit dem Behälterverschluss auf
dessen Innenseite oder an dessen unterem Rand in Eingriff bringbar sind.
Die Erfindung wird im folgenden in Ausführungsbeispielen und anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemässe Ver-
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Schlussanordnung,
Figur 2 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemässes Garantieelement,
Figur 2a eine Draufsicht auf ein Rastmitttel des Garantierings entlang der Linie A-A,
Figur 2b einen Querschnitt durch das Garantieelement entlang der Linie B-B,
Figur 3 eine Untenansicht eines Behälterverschlusses der erfindungsgemässen Verschlussanordnung,
Figur 4 eine Draufsicht auf die Behältermündung einer erfindungsgemässen
Verschlussanordnung, und
Figur 5 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemässe Verschlussanordnung
mit geschlossenem Behälter.
Figur 1 zeigt eine erfindungsgemässe Verschlussanordnung mit
einem Behälterverschluss 2, einem Garantieelement 3 und einem zu verschliessenden Behälter 1 vor dem Aufsetzen des Behälterverschlusses
2. Das Garantieelement 3 wird zwischen die Behältermündung 10 des Behälters 1 und den Behälterverschluss
2 eingesetzt. Das Garantieelement 3 besteht im wesentlichen aus einem Grundkörper 4, an welchen in Sollbruchstellen 5
(siehe Figur 2) ein Garantiering 6 befestigt ist. Der Garantiering weist auf seiner Innenseite Rastmittel 9 in der Form
von nach innen gerichteten Vorsprüngen 9 auf, welche mit Rippen 14 auf der Aussenseite des Behälterverschlusses 2
formschlüssig und kraftschlüssig verbindbar sind. Der Grundkörper 6 weist ausserdem auf seiner der Behältermündung 10
zugewandten Seite Rastmittel· 7 auf, welche mit Rastmitteln 8 auf der Behältermündung 10 in Eingriff bringbar sind.
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Damit das Garantieelement auch in axialer Richtung form- und kraftschlüssig verbindbar ist, kann der Garantiering einen
Innendurchmesser aufweisen, der leicht kleiner ist als der Aussendurehmesser des Behälterverschlusses 2. Dadurch erhält
der Garantiering 6 eine leichte Vorspannung und ist auch in axialer Richtung fest mit dem Behälterverschluss verbindbar.
Ausserdem ist es denkbar, den Garantiering an seinem, dem Behälterverschluss 2 zugewandten Ende mit einem kleinen
Vorsprung zu versehen, mittels welchem er in axialer Richtung mit komplementären Haltemitteln auf der Aussenseite des
Behälterverschlusses 2 in Eingriff bringbar ist.
Figur 2 zeigt das erfindungsgemässe Garantieelement 3. Der
Garantiering 6 besteht aus zwei Ringsegmenten, welche über Sollbruchstege 5 mit dem Grundkörper 4 des Garantieelements
verbunden sind. Einige der Sollbruchstege 5 können stärker ausgebildet sein, so dass der Garantiering 6 beim erstmaligen
Öffnen des Behälterverschlusses nur teilweise vom Grundkörper 4 des Garantieelements 3 entfernt wird. Auf der Innenseite
des Garantierings 6 sind radial nach innen vorstehende Vorsprünge 9 angeordnet, welche in die Zwischenräume zwischen
den Rippen 14 des Behälterverschlusses 2 (siehe Figur 1) passen. Dadurch ist der Garantiering 6 formschlüssig in
Eingriff mit dem Behälterverschluss 2 bringbar.
Figur 2a zeigt einen Ausschnitt aus dem Garantiering 6, welcher den nach innen vorstehenden Vorsprung 9 zeigt. Der
Vorsprung 9 weist auf seiner dem Behälterverschluss 2 zugewandten Seite eine Spitze 12 auf, welche das Ineingriffbringen
des Garantierings und des Behälterverschlusses 2 erleichtert.
Figur 2b zeigt einen Querschnitt durch den Grundkörper 4 des Garantieelements 3 entlang der Linie B-B. Der Grundkörper 4
weist auf seiner der Behältermündung 8 (siehe Figur 1) zugewandten Seite sägezahnartige Rastmittel 7 auf. Die Rast-
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mittel 7 weisen eine senkrecht zum Rundkörper 4 verlaufende Seitenfläche 17 und eine schräg zum Grundkörper 4 verlaufende
Seitenfläche 16 auf. Dank dieser sägezahnartigen Ausbildung schnappen die Rastmittel 7 des Grundkörpers 4 beim Aufschrauben
des Verschlusses 2 auf den Behälter 1 einfach über die Rastmittel 8 an der Behältermündung. Beim Abschrauben des
Verschlusses aber treten die senkrecht verlaufenden Seitenflächen 17 der Rastmittel 7 des Grundkörpers 4 mit den Rastmitteln
8 im Bereich der Behältermündung 10 in Eingriff. Dadurch wird eine Drehbewegung des Grundkörpers 4 in Bezug
zum Behälter 1 verhindert.
Figur 3 zeigt eine Untenansicht eines Behälterverschlusses 2 einer erfindungsgemässen Verschlussanordnung. Der Behälterverschluss
2 weist auf seiner Aussenseite Rippen 14 auf. In die Zwischenräume zwischen je zwei Rippen 14 können die nach
innen gerichteten Vorsprünge 9 auf der Innenseite des Garantierings 6 eines erfindungsgemässen Garantieelements 3 treten.
Die Rippen 14 erhöhen ausserdem den Griff des Verschlusses 2 und vereinfachen dessen Handhabung. Aus diesem Grund
werden die Rippen 14 vorzugsweise über die ganze Höhe des Verschlusses 2 geführt (siehe Figur 1).
Figur 4 zeigt eine Draufsicht auf die Mündung 10 eines Behälters 1 einer erfindungsgemässen Verschlussanordnung. Die
Behältermündung 10 ist mit Rastmitteln 9 versehen, die mit den Rastmitteln 7 des Grundkörpers 4 eines Garantieelements
in Eingriff bringbar sind. Die Rastmittel 8 weisen eine senkrecht verlaufende Seite 27 und eine schräg verlaufende
Seite 26 auf. Beim Aufschrauben des Verschlusses gleitet die schräge Seite 16 des Grundkörpers 4 des Garantieelements 3
über die schräge Seite 26 der Behältermündung 10. Beim Abschrauben des Verschlusses treten die senkrechten Seiten 17,
27 des Grundkörpers 4 und der Behältermündung 10 miteinander in Eingriff und verunmöglichen eine Drehbewegung des Grundkörpers
4 in Bezug zum Behälter 1 so lange das Garantieele-
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ment 3 zwischen dem Behälterverschluss 2 und dem Behälter 1 eingeklemmt ist.
Figur 5 zeigt eine erfindungsgemässe Verschlussanordnung in
verschlossenem Zustand. Der Behälter 1 ist mit einem Behälterverschluss 2 verschlossen, zwischen Behälter 1 und Behälterverschluss
2 ist ein Garantieelement 3 eingeklemmt. Das Garantieelement 3 liegt mit seinem Grundkörper 4 auf einer
konisch verlaufenden Flanke der Behältermündung 10 und ist mit seinen Rastmitteln 7 in Eingriff mit den Rastmitteln 8
der Behältermündung 10. Das Garantieelement 3 ist derart zwischen Behälter 1 und Behälterverschluss 2 eingeklemmt,
dass es axial nicht bewegt werden kann. Solange der Behälterverschluss 2 auf dem Behälter 1 aufgesetzt bleibt, können die
Rastmittel 7 des Grundkörpers 4 und die Rastmittel 8 an der Behältermündung 10 nicht ausser Eingriff gebracht werden.
Der Garantiering 6 steht mit auf seiner Innenseite radial nach innen gerichteten Vorsprüngen 9 mit dem Behälterverschluss
in Eingriff. Die Vorsprünge 9 greifen in die Zwischenräume zwischen den Rippen 14 ein. Beim erstmaligen
Öffnen des Behälterverschlusses 2 wird der Garantiering 6 durch den Behälterverschluss 2 in eine Drehbewegung in Bezug
zum Behälter 1 versetzt. Der Grundkörper 4 kann dieser Drehbewegung aufgrund seiner Rastmittel 7, die in Eingriff mit
den Rastmitteln 8 der Behältermündung 10 stehen, nicht folgen. Ein Öffnen des Behälterverschlusses 2 führt zu einer
relativen Drehbewegung zwischen dem Garantiering 6 und dem Grundkörper 4, welche Bewegung zu einem Brechen der Sollbruchstellen
5 führt.
Die Rastmittel 7 des Grundkörpers 4 und die Rastmittel 8 der Behältermündung 10 müssen derart dimensioniert werden, dass
sie zu dem Zeitpunkt, in dem die Relativbewegung einen Bruch der Sollbruchstellen 5 induziert, immer noch in festem Eingriff
miteinander stehen. Die Dimensionierung der Rastmittel
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7, 8 des Grundkörpers 4 und der Behältermündung 10 hängt von der Steigung des Gewindes ab, mit welchem der Behälterverschluss
2 auf dem Behälter 1 festgehalten werden soll. Je steiler die Gewindegänge ausgebildet sind, umso grosser
müssen die Rastmittel 7, 8 ausgebildet sein, damit sie bis zum Brechen der Sollbruchstellen 5 miteinander in Eingriff
bleiben.
Claims (9)
1. Verschlussanordnung mit einem Behälter (1) mit einer Behältermündung (10), einen Behälterverschluss (2) zum
Verschliessen der Behältermündung (10) und mit einem Garantieelement (3)f welches zwischen den Behälterverschluss
(2) und die Behältermündung (10) einsetzbar ist,
wobei das Garantieelement (3) einen etwa ringförmigen Grundkörper (4) und einen in Sollbruchstellen (5) mit
dem Grundkörper (4) verbundenen Garantiering (6) aufweist,
wobei der Grundkörper (4) Rastmittel (7) aufweist, die
in Abschraubrichtung mit komplementären Rastmitteln (8) im Bereich der Behältermündung (10) in Eingriff bringbar
sind,
und wobei der Garantiering (6) Rastmittel (9) aufweist,
mittels welchen der Garantiering (6) formschlüssig und/ oder kraftschlüssig mit dem Behälterverschluss (2) verbindbar
ist,
wobei die Rastmittel (7) des Grundkörpers (4) und die Rastmittel (8) der Behältermündung (10) derart geformt
sind, dass beim Abschraubvorgang des Behälterverschlusses (2) der Grundkörper (4) mindestens so lange in Eingriff
mit der Behältermündung (10) bleibt, bis der Garantiering (6) durch die relative Drehbewegung zwischen
Garantiering (6) und Grundkörper (4) von dem Grundkörper
(4) getrennt wird.
2. Verschlussanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel (10) des Garantierings
(6), an dessen Innenseite durch radial nach innen vorstehende Vorsprünge (9) gebildet sind, welche mit Rippen
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(14) auf der Aussenseite des Behälterverschlusses (2) formschlüssig verbindbar sind.
3. Verschlussanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (9) auf der Innenseite des
Garantierings (6) auf ihrer dem Behälterverschluss (2) zuwendbaren Seite eine Spitze (12) aufweisen.
4. Verschlussanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel· (7) des
Grundkörpers (4) und die Rastmittel (8) im Bereich der Behältermündung (10) ein sägezahnartiges Profil aufweisen,
wobei die Rastmittel (7) des Grundkörpers (4) beim Aufschrauben des Behälterverschlusses (2) über die Rastmittel
(8) der Behältermündung (10) schnappbar sind und wobei die Rastmittel (7) des Grundkörpers (4) und die
Rastmittel (8) der Behältermündung (10) beim Abschrauben des Behälterverschlusses (2) in Eingriff bringbar sind
und eine Relativbewegung des Grundkörpers (4) in Bezug zum Behälter (1) verhindern.
5. Verschlussanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Garantiering (6) aus
wenigstens zwei Kreissegmenten besteht, welche je mit Sollbruchstegen (5) mit dem Grundkörper (4) verbunden
sind.
6. Garantieelement (3) zum Anzeigen der Unversehrtheit
einer Verschlussanordnung mit einem Behälterverschluss (1) und einer mit dem Behälterverschluss (2) verschliessbaren
Behältermündung (10),
wobei das Garantieelement (3) einen Grundkörper (4) und einen in Sollbruchstellen (5) mit dem Grundkörper (4)
verbundenen Garantiering (6) aufweist,
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wobei der Grundkörper (4) Rastmittel (7) aufweist, die
in Abschraubrichtung des Verschlusses mit komplementären Rastmitteln (8) im Bereich der Behältermündung (10) in
Eingriff bringbar sind,
und wobei der Garantiering (6) Rastmittel (9) aufweist,
mittels welchen der Garantiering (6) formschlüssig und/ oder kraftschlüssig mit dem Behälterverschluss (2) verbindbar
ist,
wobei die Rastmittel (7) des Grundkörpers (4) derart
geformt sind, dass beim Abschraubvorgang des Behälterverschlusses (2) der Grundkörper (4) mindestens so lange
in Eingriff mit den Rastmitteln (8) der Behältermündung (10) bleibt, bis der Garantiering (6) durch die relative
Drehbewegung zwischen Garantiering (6) und Grundkörper (4) von dem Grundkörper (4) getrennt wird.
7. Garantieelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rastmittel (9) des Garantierings (6) durch auf der Innenseite des Garantierings (6) radial nach innen
vorgerichtete Vorsprünge (9) gebildet sind.
8. Garantieelement nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel (7) des Grundkörpers
(8) ein sägezahnartiges Profil aufweisen, wobei die Rastmittel (7) des Grundkörpers (4) beim Aufschrauben
des Behälterverschlusses (2) über die Rastmittel (8) der Behältermündung (10) schnappbar sind und wobei die
Rastmittel (7) des Grundkörpers (4) beim Abschrauben des
Behälterverschlusses (2) in die Rastmittel (8) der Behältermündung (10) in Eingriff bringbar sind.
9. Garantieelement nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Garantiering (6) aus
wenigstens zwei Kreissegmenten besteht, welche je mit
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Sollbruchstegen (5) am Grundkörper (4) des Garantieelements (3) angebracht sind.
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AU2884597A (en) | 1998-01-07 |
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