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DE2946987C2 - - Google Patents

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DE2946987C2
DE2946987C2 DE2946987A DE2946987A DE2946987C2 DE 2946987 C2 DE2946987 C2 DE 2946987C2 DE 2946987 A DE2946987 A DE 2946987A DE 2946987 A DE2946987 A DE 2946987A DE 2946987 C2 DE2946987 C2 DE 2946987C2
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DE
Germany
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approximately
bed
axis
longitudinal
support plates
Prior art date
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Application number
DE2946987A
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English (en)
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DE2946987A1 (de
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Eberhard Dr.-Ing. Schnelle
Herbert 7550 Rastatt De Tremmel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Stierlen Maquet AG
Original Assignee
Stierlen Maquet AG
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Publication date
Application filed by Stierlen Maquet AG filed Critical Stierlen Maquet AG
Priority to DE19792946987 priority Critical patent/DE2946987A1/de
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    • A61G7/10Devices for lifting patients or disabled persons, e.g. special adaptations of hoists thereto
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung gemäß dem Oberbe­ griff des Anspruchs 1.
Aus der US-PS 30 46 072 ist ein Auflagetisch bekannt, der an einem Operationstisch oder einer Patientenliege befestigt werden kann und zur Lagerung von Gließmaßen eines zu operie­ renden Patienten dient. Der Auflagetisch ist dabei um eine Hochachse schwenkbar und höhenverstellbar an dem Operations­ tisch angeordnet. Üblicherweise werden der Operationstisch und der Auflagetisch zur Operation derart eingestellt, daß die Oberflächen von Liege und Tisch waagerecht stehen. Es kann jedoch aus verschiedenen Gründen, insbesondere zur Vermei­ dung eines Kreislaufkollapses des Patienten während der Operation erforderlich werden, die Liege während der Opera­ tion so um eine Querachse zu verschwenken, daß der Kopf des Patienten tiefer als seine unteren Extremitäten zu liegen kommt. In diesem Fall nimmt dann der Tisch auf dem die zu operierende Extremität gelagert ist, ebenfalls eine geneig­ te Stellung ein. Hierdurch kann die Operation erschwert oder vorrübergehend unmöglich gemacht werden, was die Operations­ dauer verlängern und den Erfolg der Operation gefährden kann.
Aus der DE-PS 4 15 598 ist bereits eine Einrichtung der ein­ gangs genannten Art bekannt, mit der sich die vorstehend beschrie­ benen Schwierigkeiten vermeiden ließen. Der darin beschrie­ bene Armhalter ist über ein Universal-Gelenk an dem Opera­ tionstisch angelenkt, so daß er allseits verschwenkbar ist. Dieser Armhalter weist jedoch ebenso wie der in der US-PS 30 46 072 beschriebene Auflagetisch den Nachteil auf, daß der Operateur freihändig operieren muß. Gerade bei Hand­ operationen ist der Chirurg oft mehrere Stunden beschäftigt, um zum Beispiel Sehnen, Gefäße und Nervenfasern wieder zu verbinden. Daher ist das Operieren an Einrichtungen der in den vorstehend genannten Druckschriften beschriebenen Art für den Chirugen häufig sehr ermüdend.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art anzu­ geben, die einerseits eine Verschwenkung der Liege um ihre Querachse ermöglicht, ohne daß hierbei die waagerechte oder sonstige gewünschte Stellung der Tischoberseite verändert werden muß, und die andererseits bei einfachem Aufbau derart ausgebildet ist, daß der Operateur eine bequeme und ent­ spannte Arbeitshaltung an dem Tisch einnehmen kann.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung kann nun nicht nur der Patient relativ zur Oberseite des Tisches bewegt oder der Tisch in eine für den Operateur bequeme Neigung verstellt werden, sondern der Operateur hat auch die Möglichkeit, seine Arme derart abzustützen, daß er bequem und entspannt auch über längere Zeit hin operieren kann. Damit kann sowohl dem jeweiligen Befinden des Patienten Rechnung getragen als auch eine günstige Arbeitssituation für den Chirugen ge­ schaffen werden.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unter­ ansprüchen angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert, in denen Ausführungsbeispiele von Ein­ richtungen gemäß der Erfindung dargestellt sind. Es zeigt
Fig. 1 in schematischer und perspektivischer Darstellung eine Einrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den zum Lagern der zu operierenden Extremität dienenden Tisch der Einrichtung gemäß Fig. 1 in einer ersten Ausführungsform des Tisches;
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Tisch gemäß Fig. 2;
Fig. 4 eine Unteransicht des Tisches gemäß Fig. 2;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch den Tisch der Einrich­ tung gemäß Fig. 1 in einer zweiten Ausführungsform dieses Tisches;
Fig. 6 und 7 bei den Tischen gemäß Fig. 2 bis 4 oder gemäß Fig. 5 verwendbare Auflageplatten.
Die in Fig. 1 gezeigte Einrichtung umfaßt eine Liege 10 in Gestalt eines üblichen, in Operationssälen verwendeten, ortsfesten Operationstisches. Dieser weist an seiner Oberseite eine Anzahl von gepolsterten Platten 12 bis 18 auf, die gegeneinander verschwenkbar und/oder in der Höhe verstellbar sind und die Teile eines Tisch­ oberteils 20 bilden. Letzteres ist in seiner Mitte von einem Fuß 22 getragen, der zur Höhenverstellung des Tisch­ oberteils 20 teleskopisch ein- und ausfahrbar ist und der eine Verschwenkung des Tischoberteils 20 um eine in geringem Abstand unterhalb der Oberseite des Tisch­ oberteils 20 liegende, mittlere Querachse 24 gestattet. Mit der Liege 10 ist ein Tisch 26 verbunden, der einen Rahmen 28, eine von diesem getragene, obenliegende Tisch­ platte 30 sowie nahe seinem der Liege 10 entfernten Ende einen Stützfuß 32 umfaßt. In der dargestellten Stellung des Tisches 26 dient dieser zur Lagerung des rechten Armes eines im übrigen auf der Liege 10 liegenden Patien­ ten, dessen rechter Arm oder dessen rechte Hand operiert werden soll. Die Oberseite des Tischoberteils 20 der Liege 10 liegt dabei normalerweise in einer waagerechten Ebene, in der auch zumindest annähernd die Tischplatte 30 des Tisches 26 liegt. Die Längsachse der Tischplatte 30 nimmt gegenüber der Längsachse der Liege 10 einen spitzen Winkel ein, wie er einer leicht möglichen Ab­ spreizung des rechten Armes des Patienten von dessen Rumpf entspricht. Der zu operierende Arm oder die Hand ist damit für den Chirurgen und ggf. einen Assistenten von beiden Längsseiten des Tisches 26 sowie auch von dessen der Liege 10 abgewandter Schmalseite her zugäng­ lich.
Um den Tisch 26 je nachdem, ob ein rechter oder linker Arm bzw. eine rechte oder linke Hand operiert werden soll oder auch eine untere Extremität von der Operation betroffen ist, an beiden Seiten der Liege 10 in Schulter­ höhe des liegenden Patienten bzw. in einer zur Auflage­ rung eines Beines geeigneten Stellung anbringen zu können, sind an den Längsseiten des Tischoberteils Befestigungs­ schienen 34, 36 von rechteckigem Querschnitt vorgesehen, die sich parallel zur Längsachse der Liege 10 erstrec­ ken. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist an den Schienen 34, 36 - dort an der Schiene 34 - ein Kupplungsstück 38 längsverschiebbar geführt, das die Schiene über- und hintergreift sowie unter die Schiene ragt und das zu seiner Arretierung an der Schiene eine mittels eines Hand­ griffs 40 drehbare Schraube 42 aufweist. Wie ebenfalls aus Fig. 2 anhand der Schiene 34 erkennbar ist, sind die Schie­ nen über in der Mitte ihrer dem Rahmen 44 zugewandten Sei­ ten angreifende Abstandshalter 46 am Rahmen 44 gehalten, so daß das Kupplungsstück 38 unbehindert von den Abstands­ haltern 46 an diesen vorbei verschoben werden kann. Durch diese Verschiebbarkeit parallel zur Längsachse der Liege 10 ist vorteilhafterweise eine Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen der Patienten und entsprechend unterschied­ liche Lagen der Extremitäten in einfacher Weise möglich.
Das Kupplungsstück 38 trägt über einen Arm 48 eine ge­ teilte Lagerschale 50, in der ein Zapfen 52 axial unver­ schiebbar und drehbar gelagert ist; beide bilden zusammen ein Schwenkgelenk 54, dessen Schwenkachse senkrecht zur Schiene 34 bzw. 36 verläuft und somit parallel zur Quer­ achse 24 (Fig. 1) der Liege 10 liegt. Lagerschale 50 und Zapfen 52 können gegen eine gegenseitige Verschwen­ kung arretiert werden, indem die beiden Hälften der ge­ teilten Lagerschale 50 mittels einer Schraube 58 gegen­ einander verspannt werden; die Drehung der Schraube 58 ist mittels eines in Fig. 4 sichtbaren Handgriffs 60 möglich.
Mit dem Zapfen 52 ist über einen Arm 62 eine Lagerhülse 64 fest verbunden, in der ein sich in Höhenrichtung er­ streckender Zapfen 66 drehbar und axial unverschiebbar gelagert ist. Hierdurch ist ein weiteres Gelenk 68 gebil­ det, dessen Hochachse 70 die Schwenkachse 56 schneidet und in der Längsmittelebene des Tisches 26 liegt. Das obere Ende des Zapfens 66 ist mit einem Querholm 72 des Rahmens 28 des Tisches 26 fest verbunden. Eine mittels eines Handgriffs 74 drehbare Schraube 76 kann in ein Innengewinde im unteren Ende des Zapfens 70 eingeschraubt werden, um im eingeschraubten Zustand über eine Ring­ scheibe 78 Zapfen 70 und Gelenkhülse 64 reibschlüssig gegeneinander zu arretieren.
Das Schwenkgelenk 54 läßt es im nicht arretierten Zustand zu, daß Liege 10 und Tisch 26 gegeneinander verschwenkt werden, wenn dies bei einer Verschwenkung der Liege 10 um ihre Querachse 24 erforderlich ist. Zweckmäßig wird dabei die Höhenlage des Gelenks 54 beibehalten, und mit der Verschwenkung der Liege 10 um ihre Querachse 24 er­ folgt gleichzeitig eine Anhebung des Tischoberteils 20 der Liege 10, wenn der Kopf des Patienten tiefer als seine unteren Extremitäten gelagert werden soll, bzw. eine Ab­ senkung im umgekehrten Falle. Während dieser Verstell­ bewegungen der Liege 10 behält daher der Tisch 26 seine Lage bei, so daß die Operation unbehindert fortgesetzt werden kann. Darüber hinaus gestattet es das Schwenkge­ lenk 54, den Tisch 26 auch um die Schwenkachse 56 gering­ fügig zu neigen, wenn dies aus operationstechnischen Gründen von Vorteil ist. Auch diese geneigte Stellung kann dann unabhängig von den vorstehend erläuterten Schwenkbewegungen der Liege 10 beibehalten werden.
Das Gelenk 68 erlaubt eine Verschwenkung des Tisches 26 in waagerechter Richtung zur Anpassung an unterschied­ liche gewünschte Spreizstellungen, beispielsweise des zu operierenden Armes gegenüber dem Rumpf des Patienten. Um bei unterschiedlichen sich dabei ergebenden Stellungen des Tisches 26 unterschiedlich breite Abstände zwischen diesem und der Liege 10 bzw. eine Behinderung der Schwenk­ bewegung durch Ecken der Tischplatte 30 zu verhindern, ist zweckmäßig der Abstand der Hochachse 70 von dem der Liege 10 zugewandten Ende des Tisches 26 annähernd gleich der halben Breite des Tisches 26, und der der Liege 10 zugewandte Rand 80 (Fig. 3) des Tisches 26 bzw. von dessen Tischplatte 30 verläuft zumindest nahe dessen Längsmittel­ ebene in einem zur Hochachse 70 konzentrischen Kreisbogen.
Der Rahmen 28 umfaßt außer dem bereits erwähnten Querholm 72 einen weiteren Querholm 82 sowie zwei Längsholme 84, 86. Letztere liegen nahe den Längsrändern der Platte 30 unterhalb dieser. Die Platte 30 ist auf dem Rahmen 26 über Abstandshalter 88 getragen. Weiter sind an den Längsholmen 84, 86 über Abstandshalter 90 Befestigungsschienen 92, 94 gehalten, die zur Befestigung von Zusatzgerätschaften in gleicher Weise dienen, wie dies für die Befestigung des Tisches 26 an der Schiene 34 mittels des Kupplungs­ stücks 38 beschrieben wurde. Diese Schienen 92, 94 er­ strecken sich parallel zur Längsachse des Tisches 26 und liegen in geringem Abstand unterhalb von dessen Oberseite. Der Stützfuß 32 ist an dem von der Liege 10 entfernten Querholm 82 befestigt. Er weist an seinem oberen Ende eine Abkröpfung auf, deren waagerechter Schenkel 96 einen kreisrunden Querschnitt hat und in einem an der Unter­ seite des Querholmes 82 befestigten Lagerbock 98 gehal­ ten ist. Mittels einer Schraube 100 mit Drehgriff 102 er­ folgt bei lotrecht stehendem Stützfuß 32 eine Arretie­ rung. Zur Einstellung einer gewünschten Querneigung des Tisches 26 wird die Schraube 100 gelöst. Damit bei der Querneigungsbewegung keine weitere Bewegungskomponente des Tisches 26 auftritt, fluchtet zweckmäßig die Achse des Schenkels 96 parallel zur Querachse 24 der Liege 10 stehender Längsachse des Tisches 26 mit dessen Schwenk­ achse 56, während sie letztere bei den üblichen Arbeits­ stellungen des Tisches 26 im Schnittpunkt mit der Hoch­ achse 70 schneidet. In jedem Fall sollte die vom Schen­ kel 56 gebildete Achse in der Längsmittelachse des Tisches 26 und nur in geringem Abstand unterhalb von dessen Ober­ seite liegen.
Zur Einstellung der Arbeitshöhe des Tisches 26, die auch eine entsprechende Verstellung der Liege 10 erfordert, ist eine Höhenverstellbarkeit des Stützfußes 32 vorge­ sehen. Dieser besteht, wie aus Fig. 1 ersichtlich, aus zwei teleskopisch ineinander verschiebbaren Abschnitten 104, 106, die mittels einer Schraube mit Drehgriff 108 gegen eine Relativverschiebung arretierbar sind.
An beiden Längsseiten des Tisches 26 sind jeweils zwei Auflageplatten 110 vorgesehen, auf die sich der operie­ rende Chirurg mit seinen Ellenbogen aufstützen kann. Die Auflageplatten 110 sind in noch zu beschreibender Weise an den Schienen 92, 94 getragen. Sie sind entlang dieser Schienen 92, 94 parallel zur Längsachse des Tisches 26 verschiebbar und in ihrer jeweiligen Verschiebungs­ stellung arretierbar, um in ihrem gegenseitigen Abstand und ihrer Längsstellung der Körpergröße des Chirurgen und der Lage der zu operierenden Stelle angepaßt werden zu können. Die Auflageplatten 110 haben eine annähernd gleichseitig-dreieckige Gestalt mit einer an der Tisch­ längsseite liegenden Dreiecksseite und mit einer vom Tisch 26 fortgerichteten, stark abgerundeten Spitze. Die Oberseite der an der Tischlängsseite liegenden Dreiecksseite liegt zumindest annähernd in derselben Ebene wie die Oberseite der Tischplatte 30.
An dem von der Liege 10 entfernten Ende des Tisches ist eine Ablageplatte 112 lösbar befestigt, deren Oberseite zumindest annähernd in derselben Ebene wie die Tisch­ oberseite liegt. Diese Ablageplatte 112 kann beispielsweise zur Ablage von bei der Operation benötigten Instrumenten dienen. Sie hat einen annähernd rechteckigen Grund­ riß von annähernd doppelt so großer Breite wie die Tisch­ platte 30 des Tisches 26 und annähernd der Tischbreite gleicher Länge. Sie überragt den Tisch 26 beidseitig und symmetrisch. Weiter weist sie auf ihrer dem Tisch 26 abgewandten Längsseite einen Einschnitt 114 auf, dessen in Tischlängsrichtung gemessene Tiefe annähernd ein Drittel ihrer in dieser Richtung gemessenen Länge mißt und dessen in Tischquerrichtung gemessene Breite annähernd der Tisch­ breite gleicht. Hierdurch ergibt sich eine relativ große Ablagefläche bei trotzdem weiterhin guter Zugänglich­ keit des zur Ablageplatte 12 hin liegenden Endes des Tisches 26. Die Tischplatte 112 ist über Abstandshalter 116 auf einem Rahmen 118 getragen, der seinerseits mittels Anschlußstücken 120 auf den freiragenden Enden der Schie­ nen 94, 96 aufgestreckt gehalten und mittels Schrauben 122 mit Handgriff 124 lösbar befestigt ist.
Die Tischplatte weist eine sich entlang ihrer Mittelachse erstreckende, in ihrer Breite annähernd der Breite einer Hand entsprechende Ausnehmung 126 auf, die nach unten hin von einer unter der Tischplatte 30 liegenden weiteren Platte 128 verschlossen ist. Hierdurch ist in der Tisch­ platte 30 eine Vertiefung von gegenüber den Außenabmessun­ gen des Tisches 26 geringer Tiefe gebildet, in der sich Körper- und Spülflüssigkeiten sammeln können. Damit diese nach unten ablaufen können, ist in der Platte 128 ent­ lang der Mittelachse des Tisches 26 eine Anzahl Öff­ nungen 130 vorgesehen. Zur Aufnahme der aus den Öffnun­ gen 30 nach unten tropfenden Flüssigkeit ist zwischen den Längsholmen 84, 86 des Rahmens 28 mittels von diesen waagerecht einwärts ragender Stifte 132 ein flacher Behäl­ ter 134 gehalten. Seine zu den Längsholmen 84, 86 hin liegenden Seitenwandungen weisen Rastnasen 136 auf, mittels derer er die Stifte 132 übergreift und die sein Herausnehmen aus der Unterseite des Tisches 26 gestatten. An seiner tiefsten Stelle weist der Behälter 134 eine in nicht weiter dargestellter Weise verschließbare Ablaß­ öffnung 138 auf.
Das in Fig. 5 dargestellte, abgewandelte Ausführungs­ beispiel des Tisches stimmt mit demjenigen nach Fig. 2 bis 4 weitgehend überein; übereinstimmende Teile sind mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Eine wichtige Ab­ weichung gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 bis 4 besteht jedoch in einer andersartigen Ausbildung des Schwenkgelenks. Dieses ist hier als ein vom Kupplungs­ stück 38 über einen doppelt gekröpften Arm 140 getragenes Kugelgelenk 142 ausgebildet. Dessen Kugel 144 ist an ihrer Oberseite mit dem Querholm 72 des Rahmens 28 verbunden, und die Kugelpfanne 146 ist nach oben offen. Ein an der Oberseite der Kugelpfanne 146 vorgesehener Ring 148 wirkt als Anschlag für den die Kugel 144 mit dem Querholm 72 verbindenden Bolzen 150 und begrenzt damit den Schwenk­ winkel um die zur Querachse 24 der Liege 10 (Fig. 1) pa­ rallele Schwenkachse sowie um die zur Längsachse der Liege 10 parallele Achse. Dagegen ist der Schwenkwinkel um die Hochachse durch die Ausbildung des Kugelgelenks 142 nicht begrenzt. Eine Schraube 152 mit Drehgriff 154 gestattet die Arretierung der Kugel 144 in der Kugelpfanne 146.
Die Verwendung des Kugelgelenks 142 in Fig. 5 ist auch bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 bis 4 möglich. Eben­ falls ist es bei dem letztgenannten Ausführungsbeispiel möglich, zur Begrenzung des Schwenkbereichs bei der Ver­ schwenkung um die Schwenkachse 56 entsprechende Anschläge vorzusehen.
Eine weitere, anhand von Fig. 5 gezeigte Abwandlung be­ steht darin, daß die der Liege 10 (Fig. 1) abgewandten Enden der Befestigungsschienen 92, 94 mittels einer wei­ teren Schiene 156 miteinander verbunden sind, so daß die Schienen 92, 156, 94 insgesamt entsprechend einem U verlaufen. Die Schiene 156 liegt hierbei unterhalb der der Liege 10 abgewandten Stirnseite der Tischplatte 30 und gestattet die Befestigung weiterer Zubehörteile.
Bei Vorhandensein der Ablageplatte 112 kann diese dann an der Schiene 156 mittels zweier Kupplungsstücke 158 lös­ bar befestigt werden, die zu ihrer Festsetzung eine mittels eines Handgriffs 160 drehbare Schraube 162 aufweisen.
Eine der Auflageplatten 110 und ihre Befestigung sind in Fig. 6 näher dargestellt. Die Auflageplatte 110 ist von ihrem in Höhe der Tischplatte 30 liegenden und dieser zu­ gewandten Rand ausgehend schräg nach unten und außen ge­ neigt gehalten. Damit der Ellenbogen des Chirurgen nicht nach außen abrutscht, kann die Ablageplatte 110 auf ihren nach außen hin liegenden beiden Seiten einen Rand 164 auf­ weisen, so daß sie auf ihrer Oberseite konkav ausgebildet ist, wobei ihre tiefste Stelle zweckmäßig gegenüber ihrem Flächenschwerpunkt vom Tisch 26 fort versetzt liegt. Die Höhe des Randes 164 nimmt nach außen hin zu, jedoch liegt seine höchste Stelle an der dem Tisch 26 abgewandten Dreieckspitze des Grundrisses der Auflageplatte 110 zweck­ mäßig etwas tiefer als die Oberseite der Tischplatte 30. Zur Befestigung der Auflageplatte 110 an beispielsweise der Schiene 92 sitzt an letzterer ein gleichartig wie das Kupplungsstück 38 (Fig. 2, 5) ausgebildetes Kupplungsstück 166, das mittels einer Schraube 168 mit Handgriff 170 arre­ tierbar ist und an dem die Auflageplatte 110 mittels eines geeignet gebogenen Winkelstücks 172 befestigt ist.
Abweichend von Fig. 6 kann die Auflageplatte auch eben ausgebildet sein. Eine derartige Auflageplatte 174, die im übrigen hinsichtlich ihres Grundrisses, ihrer Höhen­ stellung und ihrer Verschiebbarkeit entlang der Schiene 92 der Auflageplatte 110 nach Fig. 6 entspricht, ist in Fig. 7 gezeigt. Die ebene Ausführung der Auflageplatte 174 ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn diese in ihrer Winkelstellung - ggf. innerhalb eines durch nicht gezeigte Anschläge begrenzten Schwenkbereichs - verändert werden kann. Dies ist in Fig. 7 mittels eines unmittelbar un­ terhalb der Auflageplatte 174 nahe dem Längsrand der Tischplatte 30 liegenden, nur schematisch angedeuteten, zwischen Auflageplatte 174 und Kupplungsstück 166 einge­ schalteten Gelenks 176 möglich, das in nicht näher dar­ gestellter Weise arretierbar ist. Das Gelenk 176 ge­ stattet eine Klappbewegung der dem Tisch 26 abgewandten Dreieckspitze der Auflageplatte 174. Zweckmäßig ist der Schwenkbereich der Klappbewegung auf ±45° gegenüber der Waagerechten begrenzt. Positive Klappwinkel mit leicht nach oben gerichteter Dreieckspitze der Auflage­ platte 174 können dann zweckmäßig sein, wenn die Operations­ stelle relativ weit von der Längsseite der Tischplatte 30 entfernt liegt, an der sich der Chirurg befindet.
Auch bei dem Ausführungsbeispiel der Auflageplatte 110 nach Fig. 6 können andere, ggf. auch positive Schräg­ winkel der Auflageplatte gegenüber der Waagerechten ge­ wählt werden, wenn dies den chirurgischen Erfordernissen entspricht, und auch die Auflageplatte 110 kann wie die Auflageplatte 174 klappbar ausgebildet sein.

Claims (15)

1. Einrichtung zum Lagern eines Patienten beim Operieren an einer Extremität, insbesondere einer Hand, mit einer Liege und einem zum Lagern der zu operierenden Extremi­ tät dienenden länglichen Tisch, der an der Liege um eine zur Querachse der Liege parallele Schwenkachse schwenk­ bar angelenkt und in seiner jeweiligen Schwenkstellung gegenüber der Liege arretierbar ist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Tisch (26) zumindest annähernd in der Mitte seines der Liege (10) zugewandten Endes um die Schwenkachse (56) schwenkbar an der Liege (10) angelenkt ist, und daß an mindestens einer Längs­ seite des Tisches (26) zwei parallel zu dieser Längs­ seite verschiebbare und in ihrer jeweiligen Verschiebungs­ stellung arretierbare Auflageplatten (110; 174) vorgesehen sind, deren dem Tisch (26) zugewandte Seite annähernd auf derselben Höhe wie die Tischoberseite liegt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an mindestens einer der Längs- und/oder Stirnseiten des Tisches (26) eine sich annähernd über deren Länge erstreckende Schiene (92, 94; 156) vor­ gesehen ist, an der die verschiebbaren Auflageplatten (110, 174) mit Hilfe von mit Feststellmitteln (160, 162; 168, 170) versehenen Kupplungsstücken (158; 166) lösbar geführt sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Auflageplatten (110; 174) einen annähernd gleichseitig-dreieckigen Grundriß mit einer an einer Tischlängsseite liegenden Dreieckseite und mit einer gerundeten, von dem Tisch (26) abgewandten Spitze aufweisen.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatten (110) auf ihrer Oberseite konkav ausgebildet sind, wobei ihre tiefste Stelle vorzugsweise gegenüber ihrem Flä­ chenschwerpunkt vom Tisch (26) fort versetzt liegt.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatten (110) vom Tisch (26) fort schräg abwärts geneigt sind.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatten (174) um eine zur Tischlängsseite parallele und dieser benachbarte Klappachse (Gelenk 176) klappbar und auch in der jeweiligen Klappstellung arretierbar sind.
7. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem von der Liege (10) entfernten Ende des Tisches (26) eine Ablageplatte (112) lösbar befestigt ist, deren Oberseite zumindest annähernd in derselben Ebene wie die Tischoberseite liegt.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablageplatte (112) mittels mit Feststellmitteln (122, 124) ver­ sehener, lösbarer Kupplungsstücke (120) an den frei ragenden Enden zweier an den Tischlängsseiten vorge­ sehener Schienen (92, 94) aufgesteckt gehalten ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ablageplatte (112) einen annähernd rechteckigen Grundriß von annähernd doppelter Breite wie der Tisch (26) und an­ nähernd der Tischbreite gleicher Länge hat, den Tisch (26) beidseitig symmetrisch überragt und auf ihrer dem Tisch (26) abgewandten Seite einen Einschnitt (114) aufweist, dessen in Tischlängsrichtung gemessene Tiefe annähernd ein Drittel ihrer in dieser Richtung gemes­ senen Länge mißt und dessen in Tischquerrichtung gemes­ senen Breite annähernd der Tischbreite gleicht.
10. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenk­ achse (56) in gegenüber der Höhe des Tisches (26) ge­ ringem Abstand unterhalb von dessen Oberseite liegt.
11. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tisch (26) um eine die Schwenkachse (56) schneidende Hoch­ achse (70) schwenkbar und in seiner jeweiligen Schwenk­ stellung arretierbar ist, daß der Abstand der Hochachse (70) von dem der Liege (10) zugewandten Ende des Tisches (26) annähernd gleich der halben Breite des Tisches (26) ist, und daß der der Liege (10) zugewandte Rand (80) des Tisches (26) zu­ mindest nahe dessen Längsmittelachse in einem zur Hoch­ achse (70) koaxialen Kreisbogen verläuft.
12. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenk­ winkelbereich des Tisches (26) bezüglich der Schwenk­ achse (56) mittels Anschlägen (148) begrenzt ist.
13. Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tisch (26) nahe seinem der Liege (10) abgewandten Ende einen einzigen Stützfuß (32) zur Abstützung auf einer ihm und der Liege (10) gemeinsamen Unterlage aufweist.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Stützfuß (32) höhenverstell­ bar und vorzugsweise teleskopisch ausgebildet ist.
15. Einrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Stützfuß (32) gegen­ über der obenliegenden Platte (30) des Tisches (26) um eine in der Längsmittelebene der Platte (30) liegen­ de Achse (96) verschwenkbar und in der jeweiligen Schwenkstellung arretierbar ist.
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