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Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung
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einer-Notrufverbindung Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
einer Notrufverbindung zwischen einer hilfsbedürrtigen Stelle und einer Hilfe veranlassenden
Stelle bei dem durch die hilfsbedürftige Stelle durch eine einfache Betätigung ein
automatischer Vermittlungsvorgang zwischen jeweils mindestens einer drahtgebundenen
Fernsprecheinrichtung ausgelöst wird und nach dessen Zustandekommen ein Informationsaustausch
zwischen beiden Stellen möglich ist.
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Ein Verfahren dieser Art wird bei den in öffentlichen Fernsprechstellen
eingebauten Notrufgeber angewandt und hat zur Folge, daß nach Auslösung durch einen
Hebel die örtlich gultige,-allgemeine Notrufnummer, meist 110, gewählt wird. Der
Hauptnachteil dieses Verfahrens ist die Bedingung, daß eine hilf sbedürtige Person
zur
Ausübung des Verfahrens eine freie, öffentliche Fernsprechstelle
aufsuchen muß. Dies wird in den meisten Fällen nicht möglich sein, so daß dieses
Verfahren von einer infolge Alters - oder gesundheitsbedingter Gebrechlichkeit -
potentiell hilfsbedürftigen Person als Notrufmöglichkeit nicht ins Auge gefaßt wird.
Es stellte sich dadurch die Aufgabe, ein Verfahren zu entwickeln, das es potentiell
hilfsbedürftigen Personen gestattet, aus ihrem unmittelbaren häuslichen Bereich
im Notfall auf einfache Art möglichst umfassende Hilfe herbeirufen zu können.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die hilfsbedürftige Stelle
eine Fernsprecheinrichtung im häuslichen Bereich verwendet.
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Durch dieses neue Verfahren kann eine potentiell hilf sbedürftige
Person im Notfall jederzeit Hilfe herbeirufen, ohne den häuslichen Bereich verlassen
zu müssen. Neben diesem unmittelbaren Vorteil besteht ein weiterer Vorzug darin,
daß, wie eine Untersuchung ergab, aufgrund der Möglichkeit, sich jederzeit Hilfe
herbeiholen zu können, der Zeitpunkt für gebrechliche Personen, zu dem sie den vertrauten
häuslichen Bereich mit einem Aufenthalt in einem Pflegeheim vertauschen wollen sehr
viel später liegt, so daß für den Einzelnen und die Öffentlichkeit erhebliche Aufwendungen
im sozialen Bereich eingespart werden können. Damit erfüllt das erfindungsgemäße
Verfahren ein lange bestehendes Bedürfnis, daß potentiell hilfsbedürftige Personen
aus Angst, im Notfall keine Hilfe herbeiholen zu können, vorzeitig den ihnen vertrauten
Wohnbereich und die damit verbundenen sozialen Bindungen aufgeben. Das Bedürfnis
für ein solches Verfahren wird auch durch das der Erfindung durch öffentliche und
private Institutionen entgegengebrachte große Interesse unterstrichen. Funkverbindungen
scheiden zur Lösung der gestellten Aufgabe aus, da sie bei der notwendigen Betriebssicherheit
einen zu hohen Aufwand erfordern.
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Ein privater Telefonanschluß ist aber, wie eine weitere Untersuchung
ergab, in 90 ffi der in Frage kommenden Fälle vorhanden oder kurzfristig schaltbar.
Wie die erwähnte Untersuchung weiter ergab, reicht das Vorhandensein lediglich-eines
privaten Fernsprechanschlusses nicht aus, die gestellte Aufgabe zu lösen, da im
Notfall das Verfahren, selbst die Hilfe veranlassende Stelle anrufen zu müssen,
für zu unsicher gehalten wird; es wird ein Verfahren gefordert, das durch eine einfache
Betätigung den Notrufvorgang auslöst. Als beispielgebend wird das Verfahren in Krankenhäusern
oder Pflegeheimen angesehen, wo durch Betätigung eines Tasters das Pflegepersonal
alarmiert werden kann.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn nach Herstellung der Notrufverbindung
eine automatische Datenübermittlung von der hilfsbedürftigen Stelle zur Hilfe veranlassenden
Stelle- stattfindet. Damit erreicht man den Vorteil, daß die Hilfe veranlassende
Stelle auch im Fall, daß die hilfsbedürftige Person nicht mehr reagieren kann, über
die Umstände der hilfsbedürftigen Person, wie z. B. Name, Wohnort und Risikofaktoren,
informiert ist.
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Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn für den Fall, daß die Fernsprecheinrichtung
der Hilfe veranlassenden Stelle bei der automatischen Herstellung der Verbindung
belegt ist, der Vermittlungsvorgang automatisch wiederholt wird. Damit ist gewährleistet,
daß auch bei nur einmaliger Betätigung mit Sicherheit der Notruf bei der Hilfe veranlassende
Stelle eingeht.
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Noch verbessert wird das Verfahren, wenn nach Zustandekommen der Verbindung
die hilf sbedürftige Stelle ein Quittungssignal für den Auslösenden abgibt. Damit
wird eine im Notfall besonders wichtige psychologische Wirkung für die hilfsbedürftige
Person erreicht, nämlich
dadurch, daß sie Gewißheit über die Entgegennahme
des Notrufes hat.
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Besonders vorteilhaft wird das Verfahren dadurch, daß nach der automatischen
tfbermittlung der Daten von der hilfsbedürftigen Stelle zu der Hilfe vermittelnden
Stelle die Verbindung zwischen beiden getrennt wird. Damit bleibt die Hilfe vermittelnde
Stelle unmittelbar nach Durchgabe der Information für weitere Anrufe ansprechbar.
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Gleichzeitig werden die Verbindungsleitungen nur kurze Zeit belegt.
Zusätzlich ergibt sich der Vorteil, daß der Notruf für nur geringe Gebühren durchführbar
ist.
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Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, daß nach Trennung der Verbindung
für eine nächste Verbindungsaufnahme bei der hilf sbedürftigen Stelle auf eine Freisprechanlage
geschaltet wird. Dadurch bleibt die hilfsbedürftige Stelle ansprechbar für Rückruf
e, die auch dann den Notruf Auslösenden erreichen, wenn dieser bewegungsunfähig
nicht die Fernsprecheinrichtung erreichen oder bedienen kann.
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Günstig ist ein Verfahren, bei dem bei der Hilfe veranlassenden Stelle
nach Zustandekommen der Verbindung eine automatische Aufzeichnung über deren Zeitpunkt
erfolgt. Damit ergibt sich der Vorteil, daß zu Kontrollzwecken der genaue zeitliche
Ablauf eines Notrufes und bei der Aufzeichnung der Antwort auch der getroffenen
Maßnahmen feststellbar ist.
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Das Verfahren läßt sich noch weiter dadurch verbessern, daß die Auslösung
der Notrufverbindung drahtlos erfolgt.
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Damit erzielt man den Vorteil, daß innerhalb des häuslichen Bereichs
vollkommene Bewegungsfreiheit besteht, da die potentiell hilfsbedürftige Stelle
nicht mehr auf die körperliche Nähe von drahtgebundenen Betätigungselementen angewiesen
ist.
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Wegen der kurzen benötigten Reichweiten kommen zur Übertragung einfache
und preiswerte Mittel auf der Basis von-Ultraschall-, Infrarot- oder Hochfrequenzwellen
in Frage.
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Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens werden in der Praxis
dadurch erreicht, daß die Fernsprechein--richtungen des öffentlichen Fernsprechnetzes
verwendet werden können, wobei die Fernsprecheinrichtung der hilfsbedürftigen Stelle
durch ein Zusatzgerät mit einer Schalteinrichtung zum Auslösen des Zusatzgerätes,
eine Schalteinrichtung zum Einschalten der Fernsprecheinrichtung, einem automatischen
Nummerngeber und einem Rufwied-erholer für den Belegtfall erweitert ist. Der private
Fernsprechanschluß der potentiell hilf sbedürftigen Stelle wird danach mit einem,
den technischen Bestimmungen des Trägers der Fernsprecheinrichtung entsprechenden
Zusatzgerät versehen. Ein Teil der Elemente des Zusatzgerätes sind zwar für andere
Zwecke bereits bekannt geworden, aber nur zur Lösung anderer Aufgaben.
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Die weiteren Vorteile der verschiedenen Formen des Verfahrens werden
durch die in den Ansprüchen 12 bis 15 offenbarten oder zusätzlichen oder geänderten
Vorrichtungen erzielt.
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Bei einem Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung (s, Abbildung)
zur Durchführung des Verfahrens befinden sich im Wohnbereich ein oder mehrere Taster
(1) mit dem Zusatzgerät (3) durch Leitungen verbunden. Das Zusatzgerät (3) ist mit
dem Fernsprechapparat (2) entsprechend den Vorschriften des Betreibers der Bernsprecheinrichtung
verbunden. Das Zusatzgerät schaltet bei Auslösung den privaten Fernsprechanschluß
so, als wäre der Handapparat (3.1) abgehoben und löst durch einen Rufnummerngeber
(3.2) einen Wählvorgang
aus, mit dem die Nummer des Fernsprechanschlusses
der Hilfe vermittelnden Stelle (5) den technischen Vorschriften entsprechend gewählt
wird. Falls die Hilfe veranlassende Stelle besetzt ist, wird dieser Vorgang solange
wiederholt (3.3) bis der Fernsprechanschluß der Hilfe vermittelnden Stelle frei
ist. Der Abschluß des Wählvorganges wird in dem Zusatzgerät der hilfsbedürftigen
Stelle durch ein akustisches Signal angezeigt (3.5), das der hilfsbedürftigen Person
anzeigt, daß ihr Hilferuf von der vermittelnden Stelle empfangen wurde. Damit während
des Vermittlungsvorganges wegen dessen Dauer keine zusätzliche Beunruhigung eintritt,
kann währenddessen ein zusätzliches Signal an den Auslösenden abgegeben werden.
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Nach Beendigung des Wählvorganges zur Herstellung einer Verbindung
mit der Hilfe vermittelnden Stelle gibt das Zusatzgerät zum Fernsprechanschluß der
hilfsbedürftigen Stelle mit Hilfe eines Datensenders (3.4) Informationen durch,
die die hilfsbedürftige Stelle kenntlich macht (Kenndaten), z. B. Telefonnummer
der hilfsbedürftigen Stelle oder eine Listennummer. Weitere Informationen können
über die Art des Risikos, z. B. Infarktpatient oder ähnliches, übermittelt werden.
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Der Anruf bei der Hilfe vermittelnden Stelle schaltet dort den Fernsprechanschluß
(5) so, als würde der Handapparat ausgehängt, und es werden die Informationen zur
Keuntlichmachung der hilfsbedürftigen Stelle durch einen Speicher (6.3) empfangen,
wobei diese Kenntlichmachung elektronisch, optisch oder mechanisch erfolgen kann
oder einen Drucker ansteuert, der aus sich heraus auch noch Datum und Uhrzeit zu
den übermittelten Informationen ausdruckt.
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Gleichzeitig ertönt, verursacht durch eine Signaleinheit (6.2), ein
lautes Signal, eventuell kombiniert mit optischem Signal, um eventuell von der Hilfe
vermittelnden Stelle abwesende Personen an den Fernsprechanschluß heranzurufen.
Die Dauer dieses Signals ist beliebig.
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Nach Durchgabe der Informationen wird die Verbindung zwischen beiden
Stelle getrennt. Damit ist die Hilfe vermittelnde Stelle frei für neue Anrufe. Bei-derHilfe
suchenden Stelle wird durch eine Umschalteinrichtung (3.6) das Zusatzgerät zur Fernsprecheinrichtung
so geschaltet, daß die nächste Verbindungsaufnahme mit der Hilfe suchenden Stelle
auf eine Freisprecheinrichtung (3.7) geschaltet wird, so daß auch ohne Benutzung
des Handapparates eine Verbindungsaufnahme mit der hilfsbedürftigen Person möglich
ist.
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Das'Personal der Hilfe vermittelnden Stelle stellt nun auf bekannte
Weise manuell oder mit entsprechenden Automaten eine Verbindung zu der hilfsbedürftigen
Stelle her, bei der die Schaltung noch immer so besteht, daß über die Freisprecheinrichtung
(3.7) des Zusatzgerätes zur Fernsprecheinrichtung eine Aufforderung gegeben werden
kann, an die Fernsprecheinrichtung heranzukommen, bzw.
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über die Freisprecheinrichtung mitzuteilen,-daß Hilfe unterwegs ist,
um z. B eine gefallene oder bewegungsunfähige Person zu beruhigen, damit eventuelle
Schocks nicht größere Schäden verursachen als der Unfall selbst.
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Die Hilfe vermittelnde Stelle leitet nun vorher vereinbarte Hilfsmaßnahmen
ein.
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Die Einrichtung kann mit dem erwähnten Drucker (6.3) so verbunden
werden, daß auch der Zeitpunkt des Rückruf es an die rufende Stelle aufgezeichnet
wird, um spätere Kontrollen zu ermöglichen Die Stromversorgung für die Hilfe suchende
und die Hilfe veranlassende Stelle erfolgt aus dem Netz. Auf Wunsch können auch
Notstromversorgungseinrichtungen dafür beigestellt werden.
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Anstelle eines oder mehrerer Tasten (1) kann auch ein -Sender (4)
zur Auslösung des Rufvorganges verwendet werden. Dann enthält die Zusatzeinrichtung
(3) bei der Hilfe suchenden Stelle noch einen Empfänger für die
drahtlose
Rufauslösung.
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Anstelle des manuell zu betätigenden Tasters oder des Senders können
auch automatische Warn- und Meldeeinrichtungen zur Rufauslösung bei der Hilfe suchenden
Stelle verwendet werden.
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Hilfe suchende Stelle
I 1 |
Schalter (1) (1) Bernsprechst. |
I E'ernsprechst, |
mit Handhörar |
Sender (4) Zusatzeinrichtung |
(3.°) |
1 |
Steuereinheit |
Schaltung Bandhörer Auf |
3.2 Rufnummerngeber |
3.3 Rufnummernwiederholung falls |
gewählter AnschluB besetst |
3.4 Datensender |
3.5 Quittungssignalgeber, danach |
Trennen der Verbindung |
3.6 Umschaltung |
3.7 Freisprecheinriohtung |
3.8 evtl. Empfänger für drahtlose |
Rufauslösung (falls (4) 5 |
3.9 Stromversorgung |
Hilfe vermittelnde Stelle |
Besnsprechst |
mi1; Handhöre: ts> |
Zusateeinrichtung |
Zusatzeinrichtung . |
(6o0) |
6.1 Steuereinheit |
Schaltung Handhörer "Anf" |
6.2 Signalgeber |
6.3 Empfänger für Kenndaten, |
mit Speichers evtl. kombiniert mit |
Drucker |
6.4 Schaltung zum Trennen der Ver- |
bindung (Antiblockade) |
6.5 Stromversorgung |
| (7) Bernsprechst. k |
mit mit Handhörer |