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DE2837575A1 - Verfahren und vorrichtungen zur herstellung einer notrufverbindung - Google Patents

Verfahren und vorrichtungen zur herstellung einer notrufverbindung

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Publication number
DE2837575A1
DE2837575A1 DE19782837575 DE2837575A DE2837575A1 DE 2837575 A1 DE2837575 A1 DE 2837575A1 DE 19782837575 DE19782837575 DE 19782837575 DE 2837575 A DE2837575 A DE 2837575A DE 2837575 A1 DE2837575 A1 DE 2837575A1
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DE
Germany
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connection
help
telephone
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person
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DE19782837575
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STUBBE PAUL K ELECTRONIC
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STUBBE PAUL K ELECTRONIC
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Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M11/00Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems
    • H04M11/04Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems with alarm systems, e.g. fire, police or burglar alarm systems

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Alarm Systems (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)

Description

  • Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung
  • einer-Notrufverbindung Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Notrufverbindung zwischen einer hilfsbedürrtigen Stelle und einer Hilfe veranlassenden Stelle bei dem durch die hilfsbedürftige Stelle durch eine einfache Betätigung ein automatischer Vermittlungsvorgang zwischen jeweils mindestens einer drahtgebundenen Fernsprecheinrichtung ausgelöst wird und nach dessen Zustandekommen ein Informationsaustausch zwischen beiden Stellen möglich ist.
  • Ein Verfahren dieser Art wird bei den in öffentlichen Fernsprechstellen eingebauten Notrufgeber angewandt und hat zur Folge, daß nach Auslösung durch einen Hebel die örtlich gultige,-allgemeine Notrufnummer, meist 110, gewählt wird. Der Hauptnachteil dieses Verfahrens ist die Bedingung, daß eine hilf sbedürtige Person zur Ausübung des Verfahrens eine freie, öffentliche Fernsprechstelle aufsuchen muß. Dies wird in den meisten Fällen nicht möglich sein, so daß dieses Verfahren von einer infolge Alters - oder gesundheitsbedingter Gebrechlichkeit - potentiell hilfsbedürftigen Person als Notrufmöglichkeit nicht ins Auge gefaßt wird. Es stellte sich dadurch die Aufgabe, ein Verfahren zu entwickeln, das es potentiell hilfsbedürftigen Personen gestattet, aus ihrem unmittelbaren häuslichen Bereich im Notfall auf einfache Art möglichst umfassende Hilfe herbeirufen zu können.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die hilfsbedürftige Stelle eine Fernsprecheinrichtung im häuslichen Bereich verwendet.
  • Durch dieses neue Verfahren kann eine potentiell hilf sbedürftige Person im Notfall jederzeit Hilfe herbeirufen, ohne den häuslichen Bereich verlassen zu müssen. Neben diesem unmittelbaren Vorteil besteht ein weiterer Vorzug darin, daß, wie eine Untersuchung ergab, aufgrund der Möglichkeit, sich jederzeit Hilfe herbeiholen zu können, der Zeitpunkt für gebrechliche Personen, zu dem sie den vertrauten häuslichen Bereich mit einem Aufenthalt in einem Pflegeheim vertauschen wollen sehr viel später liegt, so daß für den Einzelnen und die Öffentlichkeit erhebliche Aufwendungen im sozialen Bereich eingespart werden können. Damit erfüllt das erfindungsgemäße Verfahren ein lange bestehendes Bedürfnis, daß potentiell hilfsbedürftige Personen aus Angst, im Notfall keine Hilfe herbeiholen zu können, vorzeitig den ihnen vertrauten Wohnbereich und die damit verbundenen sozialen Bindungen aufgeben. Das Bedürfnis für ein solches Verfahren wird auch durch das der Erfindung durch öffentliche und private Institutionen entgegengebrachte große Interesse unterstrichen. Funkverbindungen scheiden zur Lösung der gestellten Aufgabe aus, da sie bei der notwendigen Betriebssicherheit einen zu hohen Aufwand erfordern.
  • Ein privater Telefonanschluß ist aber, wie eine weitere Untersuchung ergab, in 90 ffi der in Frage kommenden Fälle vorhanden oder kurzfristig schaltbar. Wie die erwähnte Untersuchung weiter ergab, reicht das Vorhandensein lediglich-eines privaten Fernsprechanschlusses nicht aus, die gestellte Aufgabe zu lösen, da im Notfall das Verfahren, selbst die Hilfe veranlassende Stelle anrufen zu müssen, für zu unsicher gehalten wird; es wird ein Verfahren gefordert, das durch eine einfache Betätigung den Notrufvorgang auslöst. Als beispielgebend wird das Verfahren in Krankenhäusern oder Pflegeheimen angesehen, wo durch Betätigung eines Tasters das Pflegepersonal alarmiert werden kann.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn nach Herstellung der Notrufverbindung eine automatische Datenübermittlung von der hilfsbedürftigen Stelle zur Hilfe veranlassenden Stelle- stattfindet. Damit erreicht man den Vorteil, daß die Hilfe veranlassende Stelle auch im Fall, daß die hilfsbedürftige Person nicht mehr reagieren kann, über die Umstände der hilfsbedürftigen Person, wie z. B. Name, Wohnort und Risikofaktoren, informiert ist.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn für den Fall, daß die Fernsprecheinrichtung der Hilfe veranlassenden Stelle bei der automatischen Herstellung der Verbindung belegt ist, der Vermittlungsvorgang automatisch wiederholt wird. Damit ist gewährleistet, daß auch bei nur einmaliger Betätigung mit Sicherheit der Notruf bei der Hilfe veranlassende Stelle eingeht.
  • Noch verbessert wird das Verfahren, wenn nach Zustandekommen der Verbindung die hilf sbedürftige Stelle ein Quittungssignal für den Auslösenden abgibt. Damit wird eine im Notfall besonders wichtige psychologische Wirkung für die hilfsbedürftige Person erreicht, nämlich dadurch, daß sie Gewißheit über die Entgegennahme des Notrufes hat.
  • Besonders vorteilhaft wird das Verfahren dadurch, daß nach der automatischen tfbermittlung der Daten von der hilfsbedürftigen Stelle zu der Hilfe vermittelnden Stelle die Verbindung zwischen beiden getrennt wird. Damit bleibt die Hilfe vermittelnde Stelle unmittelbar nach Durchgabe der Information für weitere Anrufe ansprechbar.
  • Gleichzeitig werden die Verbindungsleitungen nur kurze Zeit belegt. Zusätzlich ergibt sich der Vorteil, daß der Notruf für nur geringe Gebühren durchführbar ist.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, daß nach Trennung der Verbindung für eine nächste Verbindungsaufnahme bei der hilf sbedürftigen Stelle auf eine Freisprechanlage geschaltet wird. Dadurch bleibt die hilfsbedürftige Stelle ansprechbar für Rückruf e, die auch dann den Notruf Auslösenden erreichen, wenn dieser bewegungsunfähig nicht die Fernsprecheinrichtung erreichen oder bedienen kann.
  • Günstig ist ein Verfahren, bei dem bei der Hilfe veranlassenden Stelle nach Zustandekommen der Verbindung eine automatische Aufzeichnung über deren Zeitpunkt erfolgt. Damit ergibt sich der Vorteil, daß zu Kontrollzwecken der genaue zeitliche Ablauf eines Notrufes und bei der Aufzeichnung der Antwort auch der getroffenen Maßnahmen feststellbar ist.
  • Das Verfahren läßt sich noch weiter dadurch verbessern, daß die Auslösung der Notrufverbindung drahtlos erfolgt.
  • Damit erzielt man den Vorteil, daß innerhalb des häuslichen Bereichs vollkommene Bewegungsfreiheit besteht, da die potentiell hilfsbedürftige Stelle nicht mehr auf die körperliche Nähe von drahtgebundenen Betätigungselementen angewiesen ist.
  • Wegen der kurzen benötigten Reichweiten kommen zur Übertragung einfache und preiswerte Mittel auf der Basis von-Ultraschall-, Infrarot- oder Hochfrequenzwellen in Frage.
  • Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens werden in der Praxis dadurch erreicht, daß die Fernsprechein--richtungen des öffentlichen Fernsprechnetzes verwendet werden können, wobei die Fernsprecheinrichtung der hilfsbedürftigen Stelle durch ein Zusatzgerät mit einer Schalteinrichtung zum Auslösen des Zusatzgerätes, eine Schalteinrichtung zum Einschalten der Fernsprecheinrichtung, einem automatischen Nummerngeber und einem Rufwied-erholer für den Belegtfall erweitert ist. Der private Fernsprechanschluß der potentiell hilf sbedürftigen Stelle wird danach mit einem, den technischen Bestimmungen des Trägers der Fernsprecheinrichtung entsprechenden Zusatzgerät versehen. Ein Teil der Elemente des Zusatzgerätes sind zwar für andere Zwecke bereits bekannt geworden, aber nur zur Lösung anderer Aufgaben.
  • Die weiteren Vorteile der verschiedenen Formen des Verfahrens werden durch die in den Ansprüchen 12 bis 15 offenbarten oder zusätzlichen oder geänderten Vorrichtungen erzielt.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung (s, Abbildung) zur Durchführung des Verfahrens befinden sich im Wohnbereich ein oder mehrere Taster (1) mit dem Zusatzgerät (3) durch Leitungen verbunden. Das Zusatzgerät (3) ist mit dem Fernsprechapparat (2) entsprechend den Vorschriften des Betreibers der Bernsprecheinrichtung verbunden. Das Zusatzgerät schaltet bei Auslösung den privaten Fernsprechanschluß so, als wäre der Handapparat (3.1) abgehoben und löst durch einen Rufnummerngeber (3.2) einen Wählvorgang aus, mit dem die Nummer des Fernsprechanschlusses der Hilfe vermittelnden Stelle (5) den technischen Vorschriften entsprechend gewählt wird. Falls die Hilfe veranlassende Stelle besetzt ist, wird dieser Vorgang solange wiederholt (3.3) bis der Fernsprechanschluß der Hilfe vermittelnden Stelle frei ist. Der Abschluß des Wählvorganges wird in dem Zusatzgerät der hilfsbedürftigen Stelle durch ein akustisches Signal angezeigt (3.5), das der hilfsbedürftigen Person anzeigt, daß ihr Hilferuf von der vermittelnden Stelle empfangen wurde. Damit während des Vermittlungsvorganges wegen dessen Dauer keine zusätzliche Beunruhigung eintritt, kann währenddessen ein zusätzliches Signal an den Auslösenden abgegeben werden.
  • Nach Beendigung des Wählvorganges zur Herstellung einer Verbindung mit der Hilfe vermittelnden Stelle gibt das Zusatzgerät zum Fernsprechanschluß der hilfsbedürftigen Stelle mit Hilfe eines Datensenders (3.4) Informationen durch, die die hilfsbedürftige Stelle kenntlich macht (Kenndaten), z. B. Telefonnummer der hilfsbedürftigen Stelle oder eine Listennummer. Weitere Informationen können über die Art des Risikos, z. B. Infarktpatient oder ähnliches, übermittelt werden.
  • Der Anruf bei der Hilfe vermittelnden Stelle schaltet dort den Fernsprechanschluß (5) so, als würde der Handapparat ausgehängt, und es werden die Informationen zur Keuntlichmachung der hilfsbedürftigen Stelle durch einen Speicher (6.3) empfangen, wobei diese Kenntlichmachung elektronisch, optisch oder mechanisch erfolgen kann oder einen Drucker ansteuert, der aus sich heraus auch noch Datum und Uhrzeit zu den übermittelten Informationen ausdruckt.
  • Gleichzeitig ertönt, verursacht durch eine Signaleinheit (6.2), ein lautes Signal, eventuell kombiniert mit optischem Signal, um eventuell von der Hilfe vermittelnden Stelle abwesende Personen an den Fernsprechanschluß heranzurufen. Die Dauer dieses Signals ist beliebig.
  • Nach Durchgabe der Informationen wird die Verbindung zwischen beiden Stelle getrennt. Damit ist die Hilfe vermittelnde Stelle frei für neue Anrufe. Bei-derHilfe suchenden Stelle wird durch eine Umschalteinrichtung (3.6) das Zusatzgerät zur Fernsprecheinrichtung so geschaltet, daß die nächste Verbindungsaufnahme mit der Hilfe suchenden Stelle auf eine Freisprecheinrichtung (3.7) geschaltet wird, so daß auch ohne Benutzung des Handapparates eine Verbindungsaufnahme mit der hilfsbedürftigen Person möglich ist.
  • Das'Personal der Hilfe vermittelnden Stelle stellt nun auf bekannte Weise manuell oder mit entsprechenden Automaten eine Verbindung zu der hilfsbedürftigen Stelle her, bei der die Schaltung noch immer so besteht, daß über die Freisprecheinrichtung (3.7) des Zusatzgerätes zur Fernsprecheinrichtung eine Aufforderung gegeben werden kann, an die Fernsprecheinrichtung heranzukommen, bzw.
  • über die Freisprecheinrichtung mitzuteilen,-daß Hilfe unterwegs ist, um z. B eine gefallene oder bewegungsunfähige Person zu beruhigen, damit eventuelle Schocks nicht größere Schäden verursachen als der Unfall selbst.
  • Die Hilfe vermittelnde Stelle leitet nun vorher vereinbarte Hilfsmaßnahmen ein.
  • Die Einrichtung kann mit dem erwähnten Drucker (6.3) so verbunden werden, daß auch der Zeitpunkt des Rückruf es an die rufende Stelle aufgezeichnet wird, um spätere Kontrollen zu ermöglichen Die Stromversorgung für die Hilfe suchende und die Hilfe veranlassende Stelle erfolgt aus dem Netz. Auf Wunsch können auch Notstromversorgungseinrichtungen dafür beigestellt werden.
  • Anstelle eines oder mehrerer Tasten (1) kann auch ein -Sender (4) zur Auslösung des Rufvorganges verwendet werden. Dann enthält die Zusatzeinrichtung (3) bei der Hilfe suchenden Stelle noch einen Empfänger für die drahtlose Rufauslösung.
  • Anstelle des manuell zu betätigenden Tasters oder des Senders können auch automatische Warn- und Meldeeinrichtungen zur Rufauslösung bei der Hilfe suchenden Stelle verwendet werden.
  • Hilfe suchende Stelle
    I 1
    Schalter (1) (1) Bernsprechst.
    I E'ernsprechst,
    mit Handhörar
    Sender (4) Zusatzeinrichtung
    (3.°)
    1
    Steuereinheit
    Schaltung Bandhörer Auf
    3.2 Rufnummerngeber
    3.3 Rufnummernwiederholung falls
    gewählter AnschluB besetst
    3.4 Datensender
    3.5 Quittungssignalgeber, danach
    Trennen der Verbindung
    3.6 Umschaltung
    3.7 Freisprecheinriohtung
    3.8 evtl. Empfänger für drahtlose
    Rufauslösung (falls (4) 5
    3.9 Stromversorgung
    Hilfe vermittelnde Stelle
    Besnsprechst
    mi1; Handhöre: ts>
    Zusateeinrichtung
    Zusatzeinrichtung .
    (6o0)
    6.1 Steuereinheit
    Schaltung Handhörer "Anf"
    6.2 Signalgeber
    6.3 Empfänger für Kenndaten,
    mit Speichers evtl. kombiniert mit
    Drucker
    6.4 Schaltung zum Trennen der Ver-
    bindung (Antiblockade)
    6.5 Stromversorgung
    | (7) Bernsprechst. k
    mit mit Handhörer

Claims (16)

  1. Patentansprüche (1,)Verfahren zur Herstellung einer Notrufverbindung zwischen einer hilfsbedürftigen Stelle und einer Hilfe veranlassenden Stelle, bei dem durch die hilfsbedürftige Stelle durch eine einfache Betätigung ein automatischer Vermittlungsvorgang zwischen jeweils mindestens einer drahtgebundenen Fernsprecheinrichtung ausgelöst wird und nach dessen Zustandekommen ein Informationsaustausch zwischen beiden Stellen möglich ist, d a d u r c h g e k e n n z e ich ne t, d aß die hilfsbedürftige Stelle eine Fernsprecheinrichtung im häuslichen Bereich verwendet.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n nz e i c h n e t, d a ß nach Herstellung der Notrufverbindung eine automatische Datenübermittlung von der hilSsbedürftigen Stelle zur Hilfe veränlassenden Stelle stattfindet.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a ß für den Fall, daßdie Fernsprecheinrichtung der Hilfe veranlassenden Stelle bei der autoniatischen Herstellung der Verbindung belegt ist, der Vermittlungsvorgang automatisch wiederholt wird.
  4. 4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a ß nach Zustandekommen der Verbindung die hilfsbedürftige Stelle ein Quittungssignal für den Auslösenden abgibt.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 2, 3 oder 4, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a ß nach der automatischen Ubermittlung der Daten von der hilfsbedürftigen Stelle zu der Hilfe vermittelnden Stelle die Verbindung zwischen beiden getrennt wird.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, d a d u r c h g e k e n nz e i c h n e t, d a B nach Trennung der Verbindung für eine nächste Verbindungsaufnahme bei der hilfsbedürftigen Stelle auf eine Freisprecheinrichtung geschaltet wird.
  7. 7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a ß bei der Hilfe veranlassenden Stelle nach Zustandekommen der Verbindung eine automatische Aufzeichnung über deren Zeitpunkt erfolgt.
  8. 8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d aß bei der Hilfe veranlassenden Stelle nach Zustandekommen der Vermittlung eine automatische Aufzeichnung der automatisch übermittelten Daten erfolgt.
  9. 9. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a ß als Daten Angaben über Namen, Ort und Risikofaktoren der hilfsbedürftigen Person übermittelt werden.
  10. 10. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a ß die Auslösung der Notrufverbindung drahtlos erfolgt.
  11. 11. Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorangegangenen Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a ß die Fernsprecheinrichtungen Einrichtungen des öffentlichen Fernsprechnetzes sind, wobei die Fernsprecheinrichtung der hilf sbedürftigen Stelle durch ein Zusatzgerät mit einer Schalteinrichtung zum Auslösen des Zusatzgerätes, eine Schalteinrichtung zum Einschalten der Fernsprecheinrichtung, einem automatischen Nummerngeber und einem Rufwiederholer für den Belegtfall erweitert ist.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 9, - d a d u r c h g e k e ke n n z e i c h n e t, d a ß das Zusatzgerät einen automatischen, auf die hilfsbedürftige Stelle individuell programmierbaren Datensender aufweist, der nach Zustandekommen der Notrufverbindung eingeschaltet wird.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a ß die hilfesuchende Stelle eine Einrichtung zur Abgabe eines Quittungssignals an den Auslösenden aufweist.
  14. -14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9, 10, 11 oder 12, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, d a B die Hilfe veranlassende Stelle-nach Zustandekommen der Verbindung ein automatisch wirkendes Auf zeichnungsgerät zur Speicherung der automatisch übermittelten Daten und des Zeitpunktes des Notrufs auSweist.
  15. 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9, 10, 11 oder 12, d a d u r c h g e k en n z e i c h n e t, d a ß der Zusatzeinrichtung einen Empfänger für nicht drahtgebundene Signale aufweist, der mit der Schalteinrichtung zum Auslösen des Zusatzgerätes in Wirkverbindung steht.
  16. 16. Vorrichtungen nach einem der Ansprüche. d a d u r c h der g e k e n n z e i c h n e t, d a 13 bei Hilfe suchenden Stelle zur Auslösung des Rufes Taster und Alarm- oder andere Kontakte verwendet werden.
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