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Abgedichteter Scheinwerfer, insbesondere für Kraftfahrzeuge,
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und Verfahren zu seiner Herstellung Die Erfindung bezieht sich auf
einen abgedichteten Scheinwerfer mit einem aus einem konkaven Reflektorteil und
einer transparenten Frontscheibe bestehenden Außenkolben, in dem eine Halogenglühlampe
angeordnet ist, die in einer Öffnung eines metallischen Trägers gehaltert ist, der
mit wenigstens einem, gegebenenfalls elektrisch isolierten Tragstift aus Metall
versehen ist, welcher in einer hülsenförmigen Anschlußkappe des Reflektorteils befestigt
ist.
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Bei derartigen Scheinwerfern, die insbesondere für Kraftfahrzeuge
bestimmt sind, muß die Glühlampe zur Erzielung gerichteter Lichtstrahlen gegenüber
dem konkaven, insbesondere parabolischen Reflektorteil justiert sein.
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Bei einem bekannten Scheinwerfer dieser Art (DE-OS 24 00 315) ist
die Glühlampe unmittelbar in eine metallische Trägerplatte eingesetzt und dort mit
Hilfe von Kitt befestigt. Vor dieser
Kittbefestigung wird die Lampe
gegenüber der Trägerpiatte optisch ausgerichtet. Das Aushärten des Kittes ist jedoch
langwierig, so daß die Lampen zusammen mit der Trägerpiatte relativ lange in der
mechanisch-optischen Justiervorrichtung verbleiben müssen. Außerdem kann während
des Aushärtens des Kittes die Lampe aufgrund ihres Gewichtes ihre Lage verandern.
Halogenglühlampen arbeiten bekanntlich bei relativ hohen Temperaturen. Da Kitt ein
schlechter Wärmeleiter ist, kann über ihn praktisch keine wärmeabfuhr von der Einschnelzstelle
des Lampenkolbens erfolgen. Ferner besteht die Gefahr, daß der Kitt im Laufe der
Zeit teilweise abbröckelt, so daß sich lose Kitteile im Außenkolben sammeln. Aus
dem Kitt treten darüber hinaus insbesondere bei hohen Temperaturen Ausdampfungen
aus, die sich auf dem Reflektorteil des Scheinwerferaußenkolbens niederschlagen
können und dort zu unerwünschter Fleckenbildung führen.
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Aus der GB-PS 1 377 496 ist es ferner bekannt, bei einem abgedichteten
Scheinwerfer mit einer in einer metallischen Trägerplatte eingekitteten Halogenglühlampe
die Trägerplatte auf einer mit Hülsen zum Aufsetzen auf Tragstifte versehenen Keramikscheibe
durch Verschieben auszurichten, worauf Trägerplatte und Keramikscheibe durch Nieten
miteinander verbunden werden.
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Unabhängig von der unerwünschten Verwendung des Befestigungskittes
ist die zum Ausrichten der Trägerplatte mit der Lampe verwendete Keramikscheibe
relativ dickwandig und damit schwer, wodurch sich die im Scheinwerfer untergebrachte
Masse derart
vergrößert, daß es im Betrieb zu unzulässigen Schwingungen
kommen kann, wodurch die Einhaltung der genauen Lage der Glühlampe im Außenkolben
nicht mehr gewährleistet ist. Die Herstellung einer genau ebenen Keramikscheibe
mit runden Löchern zur Aufnahme von Halterungshülsen ist darüber hinaus fertigungstechnisch
außerordentlich schwierig und teuer.
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Aus der DE-AS 2 321 709 ist darüber hinaus eine elektrische Strahlerlampe
bekannt, bei welcher die in ihr aufgenommene Halogenglühlampe um ihren Quetschfuß
mit einer Sockelmanschette versehen ist, an der ein als alleiniges Tragorgan für
die Lampe dienender gekröpfter Stützdraht befestigt ist.
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Vor dem Einsetzen des Stützdrahtes in den Reflektorteil wird die Glühlampe
durch Verbiegen des gekröpften Stützdrahtes gegenüber dem Reflektorteil ausgerichtet.
Hierbei darf der Stützdraht wegen des Biegevorganges beim Ausrichten der Lampe nicht
allzu dick sein.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen abgedichteten Scheinwerfer,
insbesondere mit einer Halogenglühlampe mit zwei Leuchtkörpern für Abblend- und
Fernlicht, zu schaffen, der einfach und billig herzustellen ist und bei dem die
Justierung der Glühlampe in einfacher und bei einer mechanischen Fertigung reproduzierbarer
Weise ohne VemJendung einer Kittverbindung und ohne schwere Keramikscheibe vorgenommen
werden kann.
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Diese Aufgabe wird bei einem abgedichteten Scheinwerfer eingangs
erwähnter
Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Glühlampe in eine metallische runde
Sockelplatte eingesetzt ist, welche in eine entsprechend angepaßte zylindrische
Öffnung des Trägers eingreift und dort befestigt ist.
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Zweckmäßig ist der Träger als zylindrischer Ring ausgebildet.
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Die runde Sockelplatte aus dünnem Metallblech sowie der zylindrische
Trägerring erhöhen die Masse der Glühlampenhalterung nur unwesentlich. Das Ausrichten
der Glühlampe erfolgt durch Verstellung der Sockelplatte in der zylindrischen Öffnung
des Trägers, wonach beide Teile miteinander verbunden werden, z.B. durch Klemmen,
Löten oder Schweißen.
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Vorzugsweise ist der Träger an seinem Umfang mit Einschnitten bzw.
Ansätzen versehen, welche als Bezugspunkte für die Lage der Glühlampe und gegenüber
dem Reflektorteil dienen.
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Die Verbindung der Glühlampe mit der Sockelplatte kann über eine um
den Lampenquetschfuß herumgelegte Metallmanschette erfolgen, die mit der Sockelplatte
durch Schweißen oder Löten verbunden ist, wie es an sich aus dem DE-Gbm 7 334 878
bekannt ist. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Scheinwerfers nach der
Erfindung besitzt die Sockelplatte aus federndem Material jedoch eine rechteckige
Aussparung, in welcher ein im Querschnitt im wesentlichen rechteckiger Quetschfuß
der Glühlampe mit Hilfe von aus der Sockelplatte herausgedrückten Laschen
kraftschlüssig
befestigt ist. In diesem Fall ist die Masse der Glühlampenhalterung besonders gering
(DE-Gbm 7 526 777).
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Bei genügender Dicke des Tragstiftes kann am Träger lediglich ein
als alleiniges Tragorgan für die Glühlampe dienender Tragstift angebracht sein.
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Eine Weiterbildung der Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum
Justieren von Glühlampe und Reflektorteil eines Scheinwerfers, bei dem die Glühlampe
und sein Träger mit dem oder den Tragstift(en) in die hülsenförmige(n) Anschlußkappe(n)
des Reflektorteils eingesetzt und dort verlötet wird. Gemäß der Erfindung wird hierbei
vor dem Einsetzen des oder der Tragstifte(s) in den Reflektorteil die Glühlampe
mit ihrer Sockelplatte in der zylindrischen Öffnung des an seinen Bezugspunkten
gehaltenen Trägers gegenüber diesem ausgerichtet, wonach Sockelplatte und Träger
miteinander verbunden werden.
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Die Erfindung wird nunmehr anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine in einem Reflektorteil
eines Scheinwerfers eingesetzte Halogenglühlampe mit Halterung, Fig. 2 einen Schnitt
durch die Lampenhalterung nach Fig. 1 längs der Linie II-II.
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Anhand der Fig. 3 wird das Justierverfahren der Halogenglühlampe
gegenüber
dem Reflektorteil des Scheinwerfers nach Fig. 1 beschrieben.
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Die Halogenglühlampe 1 nach den Fig. 4 und 3 besitzt einen aus Quarz
bestehenden Kolben 2, der mit einem im Querschnitt im wesentlichen rechteckigen
Quetschfuß 3 versehen und mit einem Halogengas gefüllt ist. In dem Kolben 1 ist
ein Leuchtkörper 4 für Abblendlicht und ein Leuchtkörper 5 für Fernlicht angeordnet.
Der Leuchtkörper 4 arbeitet mit einer Abblendkappe 6 zusammen. Mit 7 sind die im
Inneren der Gluhlampe angeordneten Stromzuführungspole bezeichnet, welche durch
den Quetschfuß 3 hindurchgehen und deren Verlängerungen 8 unten aus dem Quetschfuß
3 herausragen.
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Die Glühlampe 1 ist mit ihrem Quetschfuß 3 in einer runden Sockelplatte
9 aus dünnem, federndem Metallblech (Fig. 2) befestigt. Hierfür sind in der Sockelplatte
9 durch entsprechende Längs- und Winkelschnitte zwei konkav gekrümmte Längslaschen
10 gebildet, die aus der Sockelplatte 9 herausgedrückt sind und eine rechteckige
Sockelplattenaussparung 11 begrenzen, an deren Schmalseiten durch die Winkel schnitte
kleine dreieckige vorgespannte Laschen 12 angeformt sind, die ebenfalls aus der
Sockelplatte 9 herausgedrückt werden.
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Die Sockelplatte 9 wird auf den Kolbenquetschfuß 3 der Glühlampe 1
aufgeschoben, wobei die beiden Längslaschen 10 den Quetschfuß 3 an seinen Längsseiten
und die kleinen dreieckigen Laschen 12 den Quetschfuß 3 an seinen Schmalseiten festhalten.
Die Sockelplatte 9 steht also mit dem Kolbenquetschfuß 3 lediglich durch
die'federnd
anliegenden Laschen 10 und 12 in kraftschlüssiger Verbindung. Zur besseren Halterung
der Sockelplatte 9 auf dem Quetschfuß 3 ist letzterer an seinen Längsseiten mit
riffelartigen Vorsprüngen 13 versehen, hinter welche die Längslaschen 10 einrasten.
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Gemäß Fig. 1 ist die Glühlampe 1 mit ihrer runden Sockelplatte 9 in
einen als zylindrischen Ring ausgebildeten metallischen Träger 15 eingesetzt, der
eine dem Umfang der Sockelplatte 9 entsprechende Öffnung 16 aufweist. Über einen
kleinen zylindrischen Randflansch 17 der Sockelplatte 9 ist diese durch Punktschweißen
an z.B. drei Stellen 18 mit dem Trägerring 15 verbunden. An dem Trägerring 15 ist
ein als alleiniges Tragorgan für die Glühlampe 1 dienender Tragstift 19, z.B. durch
Schweißen, angebracht, an den eine Verlängerung 8 der Lampenstromzuführungspole
7, z.B. ebenfalls durch Schweißen, angeschlossen ist und der letztlich zusammen
mit den freien Stromzuführungsverlängerungen 8 in Anschlußkappen 20 eines konkaven,
insbesondere parabolischen Reflektorteils 21 eines gasdichten Außenkolbens eines
Scheinwerfers eingesetzt und dort verlötet ist.
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Der Trägerring 15 ist an seinem Umfang mit zwei Einschnitten 22 versehen,
welche als Bezugspunkte für die Lage der Glühlampe 1 und gegenüber dem Reflektorteil
21 dienen.
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Anhand der Fig. 3 wird nunmehr beschrieben, wie die Glühlampe 1 gegenüber
dem Reflektorteil 21 angeordnet und ausgerichtet wird.
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Zunächst wird der Trägerring 15 mit dem Tragstift 19 an seinen
Bezugspunkten
22 in einer gegenüber dem Reflektorteil 21 vorgegebenen Lage festgeklemmt. Dann
wird die Glühlampe 1 mit ihrer aufgesetzten Sockelplatte 9 in die Öffnung 16 des
Trägerringes 15 eingesetzt. Darauf wird der Leuchtkörper 4 für das Abblendlicht
in Betrieb gesetzt und die Leuchtkör-er-und Abblendkappenkonturen entweder auf einen
Projektionsschirm in vielfacher Vergrößerung projiziert, so daß die Lage des Leuchtkörpers
4 und der Abblendkappe 6 deutlich erkennbar ist, oder die Leuchtkörperkontur wird
elektronisch abgetastet.
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Durch Verstellen der Vorrichtung, welche die Glühlampe 1 mit der Sockelplatte
9 hält, wird dann der Leuchtkörper 4 in das ihm vorbestimmte Toleranzfeld gebracht,
so daß später der Brennpunkt des Reflektorteils 21 zwischen den Leuchtkörpern 4
und 5 auf der Mittelachse der Glühlampe 1 zu liegen kommt. Anschließend wird durch
Punktschweißen die Sockelplatte 9 mit dem Trägerring 15 verbunden.
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Der unterhalb dieser Richtapparatur definiert zu den Leuchtkörper-
und Tragstiftachsen gehaltene Reflektorteil 21 kann nun durch axiales Parallelverschieben
in seine endgültige Lage gegenüber der Glühlampe 1 gebracht werden, wobei die Enden
des Tragstiftes 19 sowie der freien Stromzuführungsverlängerungen 8 in die Reflektoranschlußkappen
20 hineingleiten und dort mittels Hartlot 23 befestigt werden.
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Die in die Sockelplatte 9 eingesetzte und gegenüber dem Trägerring
15 justierte Lampe 1 kann auch anderenorts unter Benutzung
der
festgelegten Bezugspunkte 22 im Trägerring 15 mit Hilfe einfacher Haltezangen in
einen Reflektorteil 21 in definierter Lage zu dessen Parabolachse und Brennpunkt
eingesetzt und dort verlötet werden.
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Anschließend wird auf den Reflektorteil 21 eine transparente Frontscheibe
gasdicht aufgebracht und das Innere des so entstandenen Außenkolbens mit einem Inertgas
gefüllt.