DE2832024A1 - Verfahren zur herstellung eines schichtstoffs mit klebstoffueberzug - Google Patents
Verfahren zur herstellung eines schichtstoffs mit klebstoffueberzugInfo
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Description
21. Juli 1978 U 964/78
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aufbringung eines gleichmäßigen Klebstoffüberzugs auf mindestens
eine Oberfläche eines Schichtstoffs. Insbesondere schafft
die Erfindung ein Verfahren zur Aufbringung eines gleichmä- " ßigen Klebstoffüberzugs auf mindestens eine Oberfläche eines
Schichtstoffs, der eine starre Ausbildung aufweist, so daß
es in Verbindung mit dem Verfahren der Erfindung möglich
wird, einen gleichmäßigen dünnen überzug aus einem leitfähigen Metall auf der Oberfläche des Schichtstoffs vorzusehen.
Die Benutzung von Schaltungsplatten in elektronischen Apparaten oder Apparateteilen, wie sie in mannigfaltigen
Geräten Anwendung finden, z.B. in Fernsehgeräten, Radiogeräten, Nachrichtenübermittlungseinrichtungen usw., hat
infolge immer breiter werdender Anwendung zu einem ständig zunehmenden Bedarf an derartigen Produkten geführt. Derartige
Schaltungsplatten v/eisen einen Laminat- oder Schichtstoffkörper auf, dessen Oberfläche mit einem leitfähigen Metallüberzug
beschichtet ist. Das ieitfähige Metall wird auf den Schichtstoffkörper in einem vorbestimmten Leitungsmuster
oder -bild aufgebracht, das die Schaltungsplatte in die Lage versetzt, die vorgesehene Funktion in der infrage stehenden
elektronischen Einrichtung zu erfüllen. Um die Kosten derartiger Bauelemente von elektronischen Geräten zu verringern,
muß der Metallüberzug verhältnismäßig dünn sein. Um eine dünne Metallschicht für den leitfähigen Teil der Schaltungsplatte
anwenden zu können, ist es demgemäß notwendig, das Ieitfähige Metall in einer solchen Weise aufzubringen,
daß eine Verformung oder eine Verschiebung der Metallbereiche,
die zu einer Störung oder Unterbrechung der vorgesehenen elektronischen Schaltung führen würde, verhindert
wird. Um eine dauerhafte und zuverlässige Bindung des Metalls sicherzustellen, muß die äußere Oberfläche des
Schichtstoffkörpers mit einem Klebstoff versehen sein, so
daß das Metall einwandfrei auf der Oberfläche des Schichtstoffkörpers
gehalten wird. Eine weitere Forderung für derartige Schaltungsplatten besteht darin, daß sich ein sehr
gleichmäßiger Überzug aus dem Klebstoff auf der Oberfläche des Schichtstoffkörpers befindet, damit der Metallüberzug
in einer einheitlich flachen Ebene liegt und keine sogenannten Rippen oder Senken aufweist. Im allgemeinen ist
der Schichtstoff, der den Grundkörper für die Schaltungsplatte darstellt, von starrer Ausbildung. Wenn man derartige
starre Schichtstoffe nach herkömmlichen Maßnahmen mit Klebstoff beschichtet, z.B. durch Streichbeschichtung
(curtain coating) oder durch Aufsprühen des Klebstoffs auf die Oberfläche des Schichtstoffs, so führen diese Arbeitsweisen
nicht zur Bildung eines gleichmäßigen Überzugs aus dem Klebstoff. Eine Arbeitsmethode, die prinzipiell zur Erzeugung
eines relativ gleichmäßigen Überzugs aus Klebstoff geeignet ist, ist die Beschichtung mit einer Vorrichtung
vom Typ der Ümkehrwalzenbeschichter. Jedoch ist die Anwendung einer derartigen Vorrichtung nicht möglich für das
Beschichten eines starren Schichtstoffs. Das Verfahren gemäß der Erfindung schafft hier Abhilfe; es ermöglicht die Erzeugung
eines gleichmäßigen KlebstoffÜberzugs auf mindestens
einer Oberfläche eines Schichtstoffs.
Der Erfindung lag demgemäß die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines klebstoffüberzogenen
Schichtstoffs zu schaffen, das nicht die vorstehend erläu-
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terten und ähnliche Mängel oder Anwendbarkeitsbeschränkungen herkömmlicher Arbeitsweisen aufweist.
In Verbindung hiermit bezweckt die Erfindung insbesondere die Angabe eines Verfahrens zur Herstellung von
Schichtstoffen, die einen gleichmäßigen überzug aus getrocknetem Klebstoff auf mindestens einer ihrer Oberflächen aufweisen.
Dabei soll das Verfahren ferner einfach und zuverlässig durchzuführen sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Schichtstoffs, der
auf mindestens einer seiner Oberflächen mit einem Klebstoffüberzug .gleichmäßiger Dicke versehen ist, welches erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet ist, daß man einen Träger, dessen eine Oberfläche mit einem Trennmittel versehen ist, mit
einem Klebstoff beschichtet, den so beschichteten Träger bei erhöhter Temperatur durch eine Heizeinrichtung leitet und
hierdurch den Klebstoff trocknet, den beschichteten Träger auf einen Schichtstoff presst, den Träger entfernt, und
den Schichtstoff mit dem auf mindestens einer seiner Oberflächen befindlichen Klebstoff gewinnt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines auf mindestens
einer seiner Oberflächen mit einem Klebstoffüberzug gleichmäßiger Dicke versehenen Schichtstoff«vorgesehen, welches
erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß man eine Aluminiumfolie, die ein Polyvinylfluorid-Trennmittel auf
einer ihrer Oberflächen aufweist, mit einem Klebstoff beschichtet, die so beschichtete Aluminiumfolie zur Trocknung
des Klebstoffs bei einer Temperatur im Bereich von etwa 93° bis etwa 26O°C durch eine Heizeinrichtung leitet, die
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klebstoffbeschichtete Aluminiumfolie auf einen Schichtkörper
aufbringt/ die Aluminiumfolie entfernt, und den auf mindestens einer seiner Oberflächen mit dem Klebstoff
beschichteten Schichtstoff gewinnt.
Bei dem Verfahren der Erfindung wird auf mindestens eine Seite des Schichtstoffs ein Klebstoffüberzug
gleichmäßiger Dicke aufgepresst. Zunächst wird ein Klebstoffüberzug auf einen zweckmäßig hinreichend thermisch beständigen
und biegsamen Träger, der mit einem Trennmittel versehen ist, aufgebracht/Danach wird der Klebstoff getrocknet
und auf die Oberfläche des Schichtstoffs gepresst. Dann
wird der Träger abgezogen. Der anfallende Schichtstoff weist dann auf seiner Oberfläche einen gleichmäßigen überzug aus
dem Klebstoff auf.
Weitere Gesichtspunkte und bevorzugte Ausführungsformen des Verfahrens gehen aus der nachstehenden näheren
Erläuterung der Erfindung hervor.
Das Verfahren der Erfindung führt zu ausgezeichneten
Ergebnissen bei der Herstellung von Schichtstoffen, die auf mindestens einer ihrer Oberflächen einen Klebstoffüberzug
aufweisen. Bisher traten bei der übertragung eines Klebstoffs von einem Trägerblatt auf einen Schichtstoff
unter Anwendung der B-Stadium- oder ubergangsstadiummethode
.(B-stage method) Schwierigkeiten auf. Eine der mit dem Verfahren
einhergehenden Schwierigkeiten liegt in der Ausbildung eines Trägers oder Substrats, das hinreichende Beständigkeit
gegen die verhältnismäßig hohen Temperaturen besitzt, die für die Trocknung des Klebstoffs erforderlich
sind, begleitet von einem gleichzeitigen Längsdruck auf den Träger. Verhältnismäßig hohe Temperaturen sind notwendig,
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— ft —
um den Klebstoff so weit herunterzutrocknen, daß während
der Pressbehandlung, bei der der Klebstoff auf den Schichtstoffkörper gepresst wird, kein Fließen des Klebstoffs eintritt;
ein Fließen des Klebstoffs würde zu einer ungleichmäßigen Dicke des Klebstoffs auf dem Schichtstoffkörper führen.
Es wurde nunmehr gefunden, daß es durch Anwendung eines Trägers oder Substrats, der von biegsamer Ausbildung ist
und die erforderliche Eigenschaft einer Beständigkeit gegen verhältnismäßig hohe Temperaturen besitzt und ferner mit
einem geeigneten Film eines Trennmittels auf der Oberfläche des Trägers versehen ist, möglich wird, eine dünne Klebstoffschicht
auf dem so überzogenen Träger zu bilden und dann nach Trocknung des Klebstoffs eine B-Stadium-Übertragung des
Klebstoffs auf den Schichtstoff durchzuführen. Der sich ergebende Schichtstoff weist dann den Klebstoff in fester
Bindung auf mindestens einer seiner Oberflächen auf, und zwar in einer Weise, daß der Klebstoff über den gesamten
Oberflächenbereich eine einheitliche Dicke besitzt.
Als Beispiele für Träger oder Substrate, die bei dem Verfahren der Erfindung verwendet werden können und
die sowohl biegsam sind als auch die erforderliche Beständigkeit gegen verhältnismäßig hohe Temperaturen ohne nennenswerte
Beeinträchtigung der Eigenschaften des Trägers aufweisen, seien genannt: Metalle und insbesondere Metallfolien,
z.B. Aluminiumfolien, Kupferfolien und Zinnfolien, wobei die Dicke derartiger Folien im Bereich zwischen etwa 12,7
und etwa 76,2 ^m liegen sollte; biegsame Papiere mit einem
Gehalt an Füllstoffen, die verhältnismäßig hohe Temperaturen auszuhalten vermögen, z.B. Asbestpapiere, keramische
Papiere u.dgl., wobei die Dicke dieser Papiere in einem Bereich ähnlich dem vorausgehend in Verbindung mit den Metallfolien
angegebenen Bereich liegen sollte.
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Wie bereits erwähnt, wird der biegsame Träger mit einem geeigneten Film eines Trennmittels, der mit der
Oberfläche des Trägers verbunden wird, versehen. Als Beispiele für derartige Trennmittel, die für das Verfahren der
Erfindung geeignet sind, seien genannt: Polyvinylfluoridfilme (z.B. Handelsprodukt Tedlar), Polytetrafluoräthylenfilme
(z.B. Handelsprodukt Teflon), Polyäthylen- oder PoIybutylenfilme
(z.B. Handelsprodukt Syrlon), Triacetatpolymere, Polyamide bzw. Nylonarten, z.B. Nylon-4, Nylon-6, Nylon-7,
Nylon-8, Nylon-9, Nylon-11 u.dgl. Das Trennmittel, das an
die Oberfläche des biegsamen Trägers gebunden x^ird, sollte
gewöhnlich in einer Dicke von etwa 12,7 bis etwa 25,4 um
anwesend sein.
Bei den im Verfahren der Erfindung eingesetzten Klebstoffen kann es sich um irgendwelche jener Klebstoffe
handeln, wie sie auch derzeit auf dem Fachgebiet zur Anwendung kommen. Als Beispiele seien genannt: elastomere Polymere,
z.B. elastomere Acrylate, elastomere Butylene, elastomeres chlorsulfohiertes Polyäthylen (z.B. Handelsprodukt
Hypalon), Neoprene, Nitrile, Silicone, butylierte Kautschuke oder Butylkautschuke u.dgl. Der Klebstoff sollte auf der
Oberfläche des Bindemittels in einer Dicke im Bereich von etwa 12,7 bis etwa 76,2 pm anwesend sein, der bevorzugte
Bereich beträgt etwa 20,3 bis etwa 38,1 pm.
Die Klebstoffe der vorgenannten Art können als solche, d.h. allein, verwendet werden oder sie können gewünschtenfalls
mit einer katalytisch wirkenden Verbindung imprägniert werden, z.B. mit Verbindungen, die edle Metalle
der Gruppe IVa oder Edelmetalle der Gruppe VIII des Periodensystems enthalten, z.B. Titandioxid, Zirkondioxid, Palladium,
Platin, Rhodium, Ruthenium, Iridium und Osmium, sowie mit Nickelverbindungen, z.B. Nickeloxid, Nach der bevor-
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zugten Ausführungsform der Erfindung wird eine derartige
katalytische Verbindung in dem Klebstoff vorgesehen, da durch Anwendung einer derartigen Stoffkombination der
Schichtstoff, der auf mindestens einer seiner Oberflächen mit dem katalytisch wirkenden Klebstoff überzogen ist, bei
Heranziehung für ein Additiv-Metallisierungssystem (additive plating system) eine Reduktion der metallhaltigen Lösung
zur Bildung einer dünnen Schicht des leitfähigen Metalls
auf der Klebstoffoberfläche des Schichtstoffs herbeiführt und somit in vereinfachter Weise die Erzeugung des gewünschten
metallbeschichteten Schichtstoffs ermöglicht.
Im Verfahren der Erfindung kann irgendein zweckentsprechender Schichtstoff für die Bildung des gewünschten
Produkts eingesetzt werden. Als Beispiele für Schichtstoffe, die für das Verfahren der Erfindung geeignet sind,
seien genannt: Schichtstoffe, wie sie üblicherweise für den Additiv-Kupfer-Prozess (additive copper process) verwendet
v/erden, z.B. Schichtstoffe der Bezeichnungen FR-2, FR-4, FR-5, CEM, XXXP,' usw., aufgebaut aus Materialien wie Epoxypapieren,
die mit Glas verstärkt sind, glasverstärkte Epoxyschichtstoffe, die Feuerhemmsubstanzen enthalten, glasverstärkte
Polyimidschichtstoffe, Verbundschichtstoffe, z.B. Schichtstoffe, die Schichten aus Epoxy-Glas und Epoxypapieren
umfassen, Phenolharz-Glas-Schichtstoffe, Schichtstoffe gefertigt unter Verwendung von Polyestern, Polyvinyloxiden,
.Polysulfonen, Polyphenylsulfiden, u.dgl. Es ist klar, daß die vorstehend genannten biegsamen Träger oder Substrate,
Trennmittel, Klebstoffe und Schichtstoffmaterialien nur zweckmäßige bzw. bevorzugte Vertreter der heranzuziehenden
Stoffklassen darstellen und daß die Erfindung nicht auf diese besonderen Materialien beschränkt ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
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des auf mindestens einer seiner Oberflächen mit einem
Klebstoff versehenen Schichtstoffs wird durchgeführt, indem man den unter Berücksichtigung der übrigen Gegebenheiten
gewählten Träger der vorstehend im einzelnen erläuterten Art zunächst mit dem Trennmittel überzieht. Danach wird der
Klebstoff, der gewünschtenfalls eine katalytisch wirkende Verbindung enthalten kann.» auf den Träger aufgebracht, vorzugsweise
in kontinuierlich aufgewalzter Form (continuous roll form) unter Verwendung eines Umkehrwalzenbeschichters.
Die im Einzelfall angewendete Dicke des Klebstoffüberzugs wird vorher festgelegt und kann, wie bereits erwähnt, zweckmäßig
im Bereich von 12,7 bis herauf zu etwa 76,2 ^jum Stärke
liegen. Der in dieser Weise beschichtete Träger wird dann durch eine Trocknungseinrichtung geleitet, z.B. durch öfen,
in der der mit Klebstoff beschichtete Träger Temperaturen im Bereich von etwa 93° bis etwa 26O°C ausgesetzt wird, wobei
zweckmäßig ein Luftstrom verhältnismäßig hoher Geschwindigkeit über den Klebstoff geleitet wird, um den Klebstoff
in dem gewünschten Ausmaß zu trocknen. Nach Entfernung aus
der Trocknungseinrichtung kann der beschichtete Träger dann auf die Vorimprägnierschicht (prepreg) des Schichtstoffs
gelegt und auf die vorimprägnierte Schicht gepresst werden, um eine B-Stadium-Ubertragung des Klebstoffs auf die Oberfläche
des Schichtstoffs herbeizuführen. Das Aufpressen des Klebstoffs auf den Schichtstoff wird gewöhnlich bei
Drücken im Bereich von etwa 14,6 bis etwa 103 Atmosphären
durchgeführt. Nach dem Aufpressen des Klebstoffs auf den
Schichtstoff kann der Träger dann abgezogen werden, wobei
das Abziehen des Trägers, der in biegsamer Form vorliegt, durch die Anwesenheit des Trennmittels auf seiner Oberfläche
erleichtert wird. Der anfallende Schichtstoff enthält dann den Klebstoff auf mindestens einer seiner Oberflächen, wobei
der Klebstoff eine völlig gleichmäßige Dicke über den
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gesamten Flächenbereich des Schichtstoffs aufweist.
Das Verfahren gemäß der Erfindung wird nachstehend anhand von Beispielen weiter veranschaulicht, die
Erfindung ist aber nicht auf diese besonderen Durchführungsformen beschränkt.
Eine Aluminiumfolie, die vorausgehend entfettet worden war und deren Dicke 25,4 ;um betrug, wurde mit einem
12,7 /*un dicken mattierten frosted) Polyvinylf laoriaf i Im (Handelsprodukt
Tedlar). verbunden. Die überzogene Aluminiumfolie wurde dann weiterhin mit einem katalytisch wirkenden Klebstoff
beschichtet, der im wesentlichen aus einem Palladium enthaltenden butylierten Kautschuk bestand. Dies erfolgte
unter Verwendung eines ümkehrwalzenbeschichters in einer solchen Weise, daß der auf der Oberfläche des Trennmittels
befindliche Klebstoff eine gleichmäßige Dicke von 25,4 jum
aufwies. Danach wurde die mit dem Klebstoff beschichtete Aluminiumfolie 15 Minuten lang in einen Ofen einer Temperatur
von 177°C eingebracht. Dies führte zu einer Trocknung des Klebstoffs in dem erforderlichen Ausmaß. Die mit dem Klebstoff
versehene Aluminiumfolie wurde dann auf ein Vorimprägniermaterial (prepreg material) aufgelegt, das ein gewebte
Glasdeckschichten enthaltendes Epoxyverbundmaterial mit einem Glaspapierkern aufwies. Danach wurde der zusammengesetzte
Körper in einem einstufigen B-Stadium-Schichtstoffherstellungsgang bei einem Druck von 35 Atmosphären gepresst.
Nach der Entnahme aus der Pressbehandlung wurde die Aluminiumfolie von dem Schichtstoff abgezogen. Der verbleibende Schichtstoff
wies einen gleichmäßigen Klebstoffüberzug einer Dicke von 25,4 ^um auf seiner einen Oberfläche auf.
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In gleichartiger Weise wie im vorstehenden Beispiel 1 wurde eine Aluminiumfolie von 25,4 pm Dicke, die
vorausgehend entfettet und auf die ein 12,7 pm dicker mattierter Polyvinylfluorid-Trennmittelfilm aufgebracht worden
war, mit einem Klebstoff auf Basis von butyliertem Kautschuk beschichtet. Das Beschichten erfolgte unter Verwendung einer
Walzenauftragmaschine (level roller coater) in einer-solchen Weise, daß der auf der Oberfläche des Trennmittels befindliche
Klebstoff eine gleichmäßige Dicke von 38,1 um aufwies.
Danach wurde die mit dem Klebstoff, beschichtete Aluminiumfolie während eines Zeitraums von 15 Minuten in einen
bei einer Temperatur von 177°C gehaltenen Ofen eingebracht, wobei ein Luftstrom hoher Geschwindigkeit durch den Ofen
aufrechterhalten wurde. Nach diesem Zeitraum wurde die mit dem Klebstoff beschichtete Aluminiumfolie mit einem Vorimprägnierungsmaterial
zusammengelegt, das ein zur Herbeiführung von Nichfcentflammbarkeit des Papiers behandeltes
Phenolharzpapier umfaßte, und in einem einstufigen B-Stadium-Schichtstoff
hers teilungsgang bei einem Druck von 35 Atmosphären gepresst. Nach Abschluß der Pressbehandlung wurde die
Aluminiumfolie von dem Schichtstoff abgezogen. Es ergab sich ein Phenolharzpapier mit einem Klebstoffüberzug
gleichmäßiger Dicke von 38,1 μια auf der einen Oberfläche.
Bei diesem Beispiel wurde eine Aluminiumfolie, die vorausgehend entfettet worden war und eine Dicke von 25,4
μαι aufwies, mit einem 12,7 pm dicken mattierten Polyvinylfluoridfilm
überzogen. Danach wurde die so überzogene Alu-
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miniumfolie mit einem Klebstoff auf Basis eines elastomeren
Acrylats unter Verwendung eines Umkehrwalzenbeschichters in einer solchen Weise beschichtet, daß der auf der Oberfläche
des Trennmittels befindliche Klebstoff eine gleichmäßige Dicke von 20,3 ^un aufwies. Danach wurde die mit dem
Klebstoff beschichtete Aluminiumfolie während eines Zeitraums von etwa 15 Minuten unter einem Luftstrom hoher Geschwindigkeit
durch einen bei einer Temperatur von etwa 177°C gehaltenen Ofen geleitet, um den Klebstoff in dem erforderlichen
Ausmaß zu trocknen. Die in dieser Weise beschichtete Aluminiumfolie wurde dann mit einem Vorimprägnierungsmaterial
aus einem einen Glasträger aufweisenden Epoxypapier zusammengelegt und in einem einstufigen B-Stadiura-Schichtstoffherstellungsgang
bei einem Druck von 35 Atmosphären gepresst. Nach dem Pressen des Materials wurde die Aluminiumfolie von dem Schichtstoff abgezogen.
Es wurde ein Schichtstoff mit einem gleichmäßigen Klebstoff überzug von 20,3 pm Dicke erhalten.
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Claims (14)
- Verfahren zur Herstellung eines Schichtstoffs mit KlebstoffüberzugPatentansprücheI 1./Verfahren zur Herstellung eines Schichtstoffs, der auf mindestens einer seiner Oberflächen mit einem Klebstoffüberzug gleichmäßiger Dicke versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Träger, dessen eine Oberfläche mit einem Trennmittel versehen ist, mit einem Klebstoff beschichtet, den so beschichteten Träger bei erhöhter Temperatur durch eine Heizeinrichtung leitet und hierdurch den Klebstoff trocknet, den beschichteten Träger auf einen Schichtstoff presst, den Träger entfernt, und den Schichtstoff mit dem auf mindestens einer seiner Oberflächen befindlichen Klebstoff gewinnt.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Träger, der Beständigkeit gegen erhöhte Temperaturen aufweist, verwendet.909807/0778
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als Träger eine Aluminiumfolie verwendet.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als Träger Asbestpapier verwendet.
- 5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als Träger eine Zinnfolie verwendet.
- 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als Trennmittel ein Polyvinylfluorid verwendet.
- 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man den Klebstoff bei einer Temperatur im Bereich etwa 93° bis etwa 26O°C trocknet.
- 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß man den Klebstoff in einer Dicke im Bereich von etwa 12,7 bis etwa 76,2 pm aufbringt.
- 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff, der eine katalytische Substanz enthält, verwendet.
- 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff, der als katalytische Substanz eine Titanverbindung enthält, verwendet.
- 11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff, der als katalytische Substanz eine Palladiumverbindung enthält, verwendet.909807/0778
- 12. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff, der als katalytische Substanz Nickeloxid enthält, verwendet.
- 13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff auf Basis eines elastomeren Polymers verwendet.
- 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß man als elastomeres Polymer einen Palladium enthaltenden butylierten Kautschuk verwendet.909807/0778
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1978
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