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DE2832024A1 - Verfahren zur herstellung eines schichtstoffs mit klebstoffueberzug - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines schichtstoffs mit klebstoffueberzug

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DE2832024A1
DE2832024A1 DE19782832024 DE2832024A DE2832024A1 DE 2832024 A1 DE2832024 A1 DE 2832024A1 DE 19782832024 DE19782832024 DE 19782832024 DE 2832024 A DE2832024 A DE 2832024A DE 2832024 A1 DE2832024 A1 DE 2832024A1
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Germany
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laminate
carrier
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Larry Dale Olson
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Honeywell UOP LLC
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UOP LLC
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Description

21. Juli 1978 U 964/78
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aufbringung eines gleichmäßigen Klebstoffüberzugs auf mindestens eine Oberfläche eines Schichtstoffs. Insbesondere schafft die Erfindung ein Verfahren zur Aufbringung eines gleichmä- " ßigen Klebstoffüberzugs auf mindestens eine Oberfläche eines Schichtstoffs, der eine starre Ausbildung aufweist, so daß es in Verbindung mit dem Verfahren der Erfindung möglich wird, einen gleichmäßigen dünnen überzug aus einem leitfähigen Metall auf der Oberfläche des Schichtstoffs vorzusehen.
Die Benutzung von Schaltungsplatten in elektronischen Apparaten oder Apparateteilen, wie sie in mannigfaltigen Geräten Anwendung finden, z.B. in Fernsehgeräten, Radiogeräten, Nachrichtenübermittlungseinrichtungen usw., hat infolge immer breiter werdender Anwendung zu einem ständig zunehmenden Bedarf an derartigen Produkten geführt. Derartige Schaltungsplatten v/eisen einen Laminat- oder Schichtstoffkörper auf, dessen Oberfläche mit einem leitfähigen Metallüberzug beschichtet ist. Das ieitfähige Metall wird auf den Schichtstoffkörper in einem vorbestimmten Leitungsmuster oder -bild aufgebracht, das die Schaltungsplatte in die Lage versetzt, die vorgesehene Funktion in der infrage stehenden elektronischen Einrichtung zu erfüllen. Um die Kosten derartiger Bauelemente von elektronischen Geräten zu verringern, muß der Metallüberzug verhältnismäßig dünn sein. Um eine dünne Metallschicht für den leitfähigen Teil der Schaltungsplatte anwenden zu können, ist es demgemäß notwendig, das Ieitfähige Metall in einer solchen Weise aufzubringen,
daß eine Verformung oder eine Verschiebung der Metallbereiche, die zu einer Störung oder Unterbrechung der vorgesehenen elektronischen Schaltung führen würde, verhindert wird. Um eine dauerhafte und zuverlässige Bindung des Metalls sicherzustellen, muß die äußere Oberfläche des Schichtstoffkörpers mit einem Klebstoff versehen sein, so daß das Metall einwandfrei auf der Oberfläche des Schichtstoffkörpers gehalten wird. Eine weitere Forderung für derartige Schaltungsplatten besteht darin, daß sich ein sehr gleichmäßiger Überzug aus dem Klebstoff auf der Oberfläche des Schichtstoffkörpers befindet, damit der Metallüberzug in einer einheitlich flachen Ebene liegt und keine sogenannten Rippen oder Senken aufweist. Im allgemeinen ist der Schichtstoff, der den Grundkörper für die Schaltungsplatte darstellt, von starrer Ausbildung. Wenn man derartige starre Schichtstoffe nach herkömmlichen Maßnahmen mit Klebstoff beschichtet, z.B. durch Streichbeschichtung (curtain coating) oder durch Aufsprühen des Klebstoffs auf die Oberfläche des Schichtstoffs, so führen diese Arbeitsweisen nicht zur Bildung eines gleichmäßigen Überzugs aus dem Klebstoff. Eine Arbeitsmethode, die prinzipiell zur Erzeugung eines relativ gleichmäßigen Überzugs aus Klebstoff geeignet ist, ist die Beschichtung mit einer Vorrichtung vom Typ der Ümkehrwalzenbeschichter. Jedoch ist die Anwendung einer derartigen Vorrichtung nicht möglich für das Beschichten eines starren Schichtstoffs. Das Verfahren gemäß der Erfindung schafft hier Abhilfe; es ermöglicht die Erzeugung eines gleichmäßigen KlebstoffÜberzugs auf mindestens einer Oberfläche eines Schichtstoffs.
Der Erfindung lag demgemäß die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines klebstoffüberzogenen Schichtstoffs zu schaffen, das nicht die vorstehend erläu-
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terten und ähnliche Mängel oder Anwendbarkeitsbeschränkungen herkömmlicher Arbeitsweisen aufweist.
In Verbindung hiermit bezweckt die Erfindung insbesondere die Angabe eines Verfahrens zur Herstellung von Schichtstoffen, die einen gleichmäßigen überzug aus getrocknetem Klebstoff auf mindestens einer ihrer Oberflächen aufweisen. Dabei soll das Verfahren ferner einfach und zuverlässig durchzuführen sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Schichtstoffs, der auf mindestens einer seiner Oberflächen mit einem Klebstoffüberzug .gleichmäßiger Dicke versehen ist, welches erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß man einen Träger, dessen eine Oberfläche mit einem Trennmittel versehen ist, mit einem Klebstoff beschichtet, den so beschichteten Träger bei erhöhter Temperatur durch eine Heizeinrichtung leitet und hierdurch den Klebstoff trocknet, den beschichteten Träger auf einen Schichtstoff presst, den Träger entfernt, und den Schichtstoff mit dem auf mindestens einer seiner Oberflächen befindlichen Klebstoff gewinnt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines auf mindestens einer seiner Oberflächen mit einem Klebstoffüberzug gleichmäßiger Dicke versehenen Schichtstoff«vorgesehen, welches erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet ist, daß man eine Aluminiumfolie, die ein Polyvinylfluorid-Trennmittel auf einer ihrer Oberflächen aufweist, mit einem Klebstoff beschichtet, die so beschichtete Aluminiumfolie zur Trocknung des Klebstoffs bei einer Temperatur im Bereich von etwa 93° bis etwa 26O°C durch eine Heizeinrichtung leitet, die
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klebstoffbeschichtete Aluminiumfolie auf einen Schichtkörper aufbringt/ die Aluminiumfolie entfernt, und den auf mindestens einer seiner Oberflächen mit dem Klebstoff beschichteten Schichtstoff gewinnt.
Bei dem Verfahren der Erfindung wird auf mindestens eine Seite des Schichtstoffs ein Klebstoffüberzug gleichmäßiger Dicke aufgepresst. Zunächst wird ein Klebstoffüberzug auf einen zweckmäßig hinreichend thermisch beständigen und biegsamen Träger, der mit einem Trennmittel versehen ist, aufgebracht/Danach wird der Klebstoff getrocknet und auf die Oberfläche des Schichtstoffs gepresst. Dann wird der Träger abgezogen. Der anfallende Schichtstoff weist dann auf seiner Oberfläche einen gleichmäßigen überzug aus dem Klebstoff auf.
Weitere Gesichtspunkte und bevorzugte Ausführungsformen des Verfahrens gehen aus der nachstehenden näheren Erläuterung der Erfindung hervor.
Das Verfahren der Erfindung führt zu ausgezeichneten Ergebnissen bei der Herstellung von Schichtstoffen, die auf mindestens einer ihrer Oberflächen einen Klebstoffüberzug aufweisen. Bisher traten bei der übertragung eines Klebstoffs von einem Trägerblatt auf einen Schichtstoff unter Anwendung der B-Stadium- oder ubergangsstadiummethode .(B-stage method) Schwierigkeiten auf. Eine der mit dem Verfahren einhergehenden Schwierigkeiten liegt in der Ausbildung eines Trägers oder Substrats, das hinreichende Beständigkeit gegen die verhältnismäßig hohen Temperaturen besitzt, die für die Trocknung des Klebstoffs erforderlich sind, begleitet von einem gleichzeitigen Längsdruck auf den Träger. Verhältnismäßig hohe Temperaturen sind notwendig,
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— ft —
um den Klebstoff so weit herunterzutrocknen, daß während der Pressbehandlung, bei der der Klebstoff auf den Schichtstoffkörper gepresst wird, kein Fließen des Klebstoffs eintritt; ein Fließen des Klebstoffs würde zu einer ungleichmäßigen Dicke des Klebstoffs auf dem Schichtstoffkörper führen. Es wurde nunmehr gefunden, daß es durch Anwendung eines Trägers oder Substrats, der von biegsamer Ausbildung ist und die erforderliche Eigenschaft einer Beständigkeit gegen verhältnismäßig hohe Temperaturen besitzt und ferner mit einem geeigneten Film eines Trennmittels auf der Oberfläche des Trägers versehen ist, möglich wird, eine dünne Klebstoffschicht auf dem so überzogenen Träger zu bilden und dann nach Trocknung des Klebstoffs eine B-Stadium-Übertragung des Klebstoffs auf den Schichtstoff durchzuführen. Der sich ergebende Schichtstoff weist dann den Klebstoff in fester Bindung auf mindestens einer seiner Oberflächen auf, und zwar in einer Weise, daß der Klebstoff über den gesamten Oberflächenbereich eine einheitliche Dicke besitzt.
Als Beispiele für Träger oder Substrate, die bei dem Verfahren der Erfindung verwendet werden können und die sowohl biegsam sind als auch die erforderliche Beständigkeit gegen verhältnismäßig hohe Temperaturen ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Eigenschaften des Trägers aufweisen, seien genannt: Metalle und insbesondere Metallfolien, z.B. Aluminiumfolien, Kupferfolien und Zinnfolien, wobei die Dicke derartiger Folien im Bereich zwischen etwa 12,7 und etwa 76,2 ^m liegen sollte; biegsame Papiere mit einem Gehalt an Füllstoffen, die verhältnismäßig hohe Temperaturen auszuhalten vermögen, z.B. Asbestpapiere, keramische Papiere u.dgl., wobei die Dicke dieser Papiere in einem Bereich ähnlich dem vorausgehend in Verbindung mit den Metallfolien angegebenen Bereich liegen sollte.
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Wie bereits erwähnt, wird der biegsame Träger mit einem geeigneten Film eines Trennmittels, der mit der Oberfläche des Trägers verbunden wird, versehen. Als Beispiele für derartige Trennmittel, die für das Verfahren der Erfindung geeignet sind, seien genannt: Polyvinylfluoridfilme (z.B. Handelsprodukt Tedlar), Polytetrafluoräthylenfilme (z.B. Handelsprodukt Teflon), Polyäthylen- oder PoIybutylenfilme (z.B. Handelsprodukt Syrlon), Triacetatpolymere, Polyamide bzw. Nylonarten, z.B. Nylon-4, Nylon-6, Nylon-7, Nylon-8, Nylon-9, Nylon-11 u.dgl. Das Trennmittel, das an die Oberfläche des biegsamen Trägers gebunden x^ird, sollte gewöhnlich in einer Dicke von etwa 12,7 bis etwa 25,4 um anwesend sein.
Bei den im Verfahren der Erfindung eingesetzten Klebstoffen kann es sich um irgendwelche jener Klebstoffe handeln, wie sie auch derzeit auf dem Fachgebiet zur Anwendung kommen. Als Beispiele seien genannt: elastomere Polymere, z.B. elastomere Acrylate, elastomere Butylene, elastomeres chlorsulfohiertes Polyäthylen (z.B. Handelsprodukt Hypalon), Neoprene, Nitrile, Silicone, butylierte Kautschuke oder Butylkautschuke u.dgl. Der Klebstoff sollte auf der Oberfläche des Bindemittels in einer Dicke im Bereich von etwa 12,7 bis etwa 76,2 pm anwesend sein, der bevorzugte Bereich beträgt etwa 20,3 bis etwa 38,1 pm.
Die Klebstoffe der vorgenannten Art können als solche, d.h. allein, verwendet werden oder sie können gewünschtenfalls mit einer katalytisch wirkenden Verbindung imprägniert werden, z.B. mit Verbindungen, die edle Metalle der Gruppe IVa oder Edelmetalle der Gruppe VIII des Periodensystems enthalten, z.B. Titandioxid, Zirkondioxid, Palladium, Platin, Rhodium, Ruthenium, Iridium und Osmium, sowie mit Nickelverbindungen, z.B. Nickeloxid, Nach der bevor-
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zugten Ausführungsform der Erfindung wird eine derartige katalytische Verbindung in dem Klebstoff vorgesehen, da durch Anwendung einer derartigen Stoffkombination der Schichtstoff, der auf mindestens einer seiner Oberflächen mit dem katalytisch wirkenden Klebstoff überzogen ist, bei Heranziehung für ein Additiv-Metallisierungssystem (additive plating system) eine Reduktion der metallhaltigen Lösung zur Bildung einer dünnen Schicht des leitfähigen Metalls auf der Klebstoffoberfläche des Schichtstoffs herbeiführt und somit in vereinfachter Weise die Erzeugung des gewünschten metallbeschichteten Schichtstoffs ermöglicht.
Im Verfahren der Erfindung kann irgendein zweckentsprechender Schichtstoff für die Bildung des gewünschten Produkts eingesetzt werden. Als Beispiele für Schichtstoffe, die für das Verfahren der Erfindung geeignet sind, seien genannt: Schichtstoffe, wie sie üblicherweise für den Additiv-Kupfer-Prozess (additive copper process) verwendet v/erden, z.B. Schichtstoffe der Bezeichnungen FR-2, FR-4, FR-5, CEM, XXXP,' usw., aufgebaut aus Materialien wie Epoxypapieren, die mit Glas verstärkt sind, glasverstärkte Epoxyschichtstoffe, die Feuerhemmsubstanzen enthalten, glasverstärkte Polyimidschichtstoffe, Verbundschichtstoffe, z.B. Schichtstoffe, die Schichten aus Epoxy-Glas und Epoxypapieren umfassen, Phenolharz-Glas-Schichtstoffe, Schichtstoffe gefertigt unter Verwendung von Polyestern, Polyvinyloxiden, .Polysulfonen, Polyphenylsulfiden, u.dgl. Es ist klar, daß die vorstehend genannten biegsamen Träger oder Substrate, Trennmittel, Klebstoffe und Schichtstoffmaterialien nur zweckmäßige bzw. bevorzugte Vertreter der heranzuziehenden Stoffklassen darstellen und daß die Erfindung nicht auf diese besonderen Materialien beschränkt ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
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des auf mindestens einer seiner Oberflächen mit einem Klebstoff versehenen Schichtstoffs wird durchgeführt, indem man den unter Berücksichtigung der übrigen Gegebenheiten gewählten Träger der vorstehend im einzelnen erläuterten Art zunächst mit dem Trennmittel überzieht. Danach wird der Klebstoff, der gewünschtenfalls eine katalytisch wirkende Verbindung enthalten kann.» auf den Träger aufgebracht, vorzugsweise in kontinuierlich aufgewalzter Form (continuous roll form) unter Verwendung eines Umkehrwalzenbeschichters. Die im Einzelfall angewendete Dicke des Klebstoffüberzugs wird vorher festgelegt und kann, wie bereits erwähnt, zweckmäßig im Bereich von 12,7 bis herauf zu etwa 76,2 ^jum Stärke liegen. Der in dieser Weise beschichtete Träger wird dann durch eine Trocknungseinrichtung geleitet, z.B. durch öfen, in der der mit Klebstoff beschichtete Träger Temperaturen im Bereich von etwa 93° bis etwa 26O°C ausgesetzt wird, wobei zweckmäßig ein Luftstrom verhältnismäßig hoher Geschwindigkeit über den Klebstoff geleitet wird, um den Klebstoff in dem gewünschten Ausmaß zu trocknen. Nach Entfernung aus der Trocknungseinrichtung kann der beschichtete Träger dann auf die Vorimprägnierschicht (prepreg) des Schichtstoffs gelegt und auf die vorimprägnierte Schicht gepresst werden, um eine B-Stadium-Ubertragung des Klebstoffs auf die Oberfläche des Schichtstoffs herbeizuführen. Das Aufpressen des Klebstoffs auf den Schichtstoff wird gewöhnlich bei Drücken im Bereich von etwa 14,6 bis etwa 103 Atmosphären durchgeführt. Nach dem Aufpressen des Klebstoffs auf den Schichtstoff kann der Träger dann abgezogen werden, wobei das Abziehen des Trägers, der in biegsamer Form vorliegt, durch die Anwesenheit des Trennmittels auf seiner Oberfläche erleichtert wird. Der anfallende Schichtstoff enthält dann den Klebstoff auf mindestens einer seiner Oberflächen, wobei der Klebstoff eine völlig gleichmäßige Dicke über den
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gesamten Flächenbereich des Schichtstoffs aufweist.
Das Verfahren gemäß der Erfindung wird nachstehend anhand von Beispielen weiter veranschaulicht, die Erfindung ist aber nicht auf diese besonderen Durchführungsformen beschränkt.
Beispiel 1
Eine Aluminiumfolie, die vorausgehend entfettet worden war und deren Dicke 25,4 ;um betrug, wurde mit einem 12,7 /*un dicken mattierten frosted) Polyvinylf laoriaf i Im (Handelsprodukt Tedlar). verbunden. Die überzogene Aluminiumfolie wurde dann weiterhin mit einem katalytisch wirkenden Klebstoff beschichtet, der im wesentlichen aus einem Palladium enthaltenden butylierten Kautschuk bestand. Dies erfolgte unter Verwendung eines ümkehrwalzenbeschichters in einer solchen Weise, daß der auf der Oberfläche des Trennmittels befindliche Klebstoff eine gleichmäßige Dicke von 25,4 jum aufwies. Danach wurde die mit dem Klebstoff beschichtete Aluminiumfolie 15 Minuten lang in einen Ofen einer Temperatur von 177°C eingebracht. Dies führte zu einer Trocknung des Klebstoffs in dem erforderlichen Ausmaß. Die mit dem Klebstoff versehene Aluminiumfolie wurde dann auf ein Vorimprägniermaterial (prepreg material) aufgelegt, das ein gewebte Glasdeckschichten enthaltendes Epoxyverbundmaterial mit einem Glaspapierkern aufwies. Danach wurde der zusammengesetzte Körper in einem einstufigen B-Stadium-Schichtstoffherstellungsgang bei einem Druck von 35 Atmosphären gepresst. Nach der Entnahme aus der Pressbehandlung wurde die Aluminiumfolie von dem Schichtstoff abgezogen. Der verbleibende Schichtstoff wies einen gleichmäßigen Klebstoffüberzug einer Dicke von 25,4 ^um auf seiner einen Oberfläche auf.
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Beispiel 2
In gleichartiger Weise wie im vorstehenden Beispiel 1 wurde eine Aluminiumfolie von 25,4 pm Dicke, die vorausgehend entfettet und auf die ein 12,7 pm dicker mattierter Polyvinylfluorid-Trennmittelfilm aufgebracht worden war, mit einem Klebstoff auf Basis von butyliertem Kautschuk beschichtet. Das Beschichten erfolgte unter Verwendung einer Walzenauftragmaschine (level roller coater) in einer-solchen Weise, daß der auf der Oberfläche des Trennmittels befindliche Klebstoff eine gleichmäßige Dicke von 38,1 um aufwies. Danach wurde die mit dem Klebstoff, beschichtete Aluminiumfolie während eines Zeitraums von 15 Minuten in einen bei einer Temperatur von 177°C gehaltenen Ofen eingebracht, wobei ein Luftstrom hoher Geschwindigkeit durch den Ofen aufrechterhalten wurde. Nach diesem Zeitraum wurde die mit dem Klebstoff beschichtete Aluminiumfolie mit einem Vorimprägnierungsmaterial zusammengelegt, das ein zur Herbeiführung von Nichfcentflammbarkeit des Papiers behandeltes Phenolharzpapier umfaßte, und in einem einstufigen B-Stadium-Schichtstoff hers teilungsgang bei einem Druck von 35 Atmosphären gepresst. Nach Abschluß der Pressbehandlung wurde die Aluminiumfolie von dem Schichtstoff abgezogen. Es ergab sich ein Phenolharzpapier mit einem Klebstoffüberzug gleichmäßiger Dicke von 38,1 μια auf der einen Oberfläche.
Beispiel 3
Bei diesem Beispiel wurde eine Aluminiumfolie, die vorausgehend entfettet worden war und eine Dicke von 25,4 μαι aufwies, mit einem 12,7 pm dicken mattierten Polyvinylfluoridfilm überzogen. Danach wurde die so überzogene Alu-
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miniumfolie mit einem Klebstoff auf Basis eines elastomeren Acrylats unter Verwendung eines Umkehrwalzenbeschichters in einer solchen Weise beschichtet, daß der auf der Oberfläche des Trennmittels befindliche Klebstoff eine gleichmäßige Dicke von 20,3 ^un aufwies. Danach wurde die mit dem Klebstoff beschichtete Aluminiumfolie während eines Zeitraums von etwa 15 Minuten unter einem Luftstrom hoher Geschwindigkeit durch einen bei einer Temperatur von etwa 177°C gehaltenen Ofen geleitet, um den Klebstoff in dem erforderlichen Ausmaß zu trocknen. Die in dieser Weise beschichtete Aluminiumfolie wurde dann mit einem Vorimprägnierungsmaterial aus einem einen Glasträger aufweisenden Epoxypapier zusammengelegt und in einem einstufigen B-Stadiura-Schichtstoffherstellungsgang bei einem Druck von 35 Atmosphären gepresst. Nach dem Pressen des Materials wurde die Aluminiumfolie von dem Schichtstoff abgezogen. Es wurde ein Schichtstoff mit einem gleichmäßigen Klebstoff überzug von 20,3 pm Dicke erhalten.
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Claims (14)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Schichtstoffs mit Klebstoffüberzug
    Patentansprüche
    I 1./Verfahren zur Herstellung eines Schichtstoffs, der auf mindestens einer seiner Oberflächen mit einem Klebstoffüberzug gleichmäßiger Dicke versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Träger, dessen eine Oberfläche mit einem Trennmittel versehen ist, mit einem Klebstoff beschichtet, den so beschichteten Träger bei erhöhter Temperatur durch eine Heizeinrichtung leitet und hierdurch den Klebstoff trocknet, den beschichteten Träger auf einen Schichtstoff presst, den Träger entfernt, und den Schichtstoff mit dem auf mindestens einer seiner Oberflächen befindlichen Klebstoff gewinnt.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Träger, der Beständigkeit gegen erhöhte Temperaturen aufweist, verwendet.
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  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als Träger eine Aluminiumfolie verwendet.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als Träger Asbestpapier verwendet.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man als Träger eine Zinnfolie verwendet.
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als Trennmittel ein Polyvinylfluorid verwendet.
  7. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man den Klebstoff bei einer Temperatur im Bereich etwa 93° bis etwa 26O°C trocknet.
  8. 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß man den Klebstoff in einer Dicke im Bereich von etwa 12,7 bis etwa 76,2 pm aufbringt.
  9. 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff, der eine katalytische Substanz enthält, verwendet.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff, der als katalytische Substanz eine Titanverbindung enthält, verwendet.
  11. 11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff, der als katalytische Substanz eine Palladiumverbindung enthält, verwendet.
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  12. 12. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff, der als katalytische Substanz Nickeloxid enthält, verwendet.
  13. 13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Klebstoff auf Basis eines elastomeren Polymers verwendet.
  14. 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß man als elastomeres Polymer einen Palladium enthaltenden butylierten Kautschuk verwendet.
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DE19782832024 1977-07-29 1978-07-21 Verfahren zur herstellung eines schichtstoffs mit klebstoffueberzug Withdrawn DE2832024A1 (de)

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