DE2826339A1 - Tasche und verfahren zur herstellung einer tasche fuer kleidungsstuecke - Google Patents
Tasche und verfahren zur herstellung einer tasche fuer kleidungsstueckeInfo
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Description
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Tasche sowie ein Verfahren zum Herstellen von Taschen, insbesondere in Kleidungsstücken.
Kleidungsstücke besitzen im allgemeinen Taschen für die Aufnahme von Geld, Schlüsseln etc., die in der Regel zum leichten
Zugriff nach oben offen sind.
Man kennt zwei Grundtypen von Taschen, nämlich die aufgenähte Tasche, bei der ein Stoffflecken entlang seiner Seitenränder
sowie seiner Unterkante angenäht ist, wobei eine Öffnung nach oben verbleibt. Aufgenähte Taschen sind daher einfach
gebaut und leicht herstellbar, so daß sie insbesondere für Freizeitkleidung weite Verwendung finden. Eine zweite
Art von Taschen ist die üblicherweise im Inneren des Kleidungsstückes angebrachte Tasche, wobei ein im Kleidungsstück
vorhandener Schlitz den Zugriff zur Tasche gestattet. Derartige Taschen sind somit im Kleidungsstück versteckt und verleihen
diesem ein schöneres Aussehen. Die Herstellung der versteckten Taschen ist jedoch äußerst aufwendig, da das
Material zugeschnitten, ausgerichtet, vernäht und geformt werden muß.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum besseren und schnelleren Herstellen von in Kleidungsstücken versteckten
Taschen zu schaffen.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient ein Verfahren gemäß Hauptanspruch,
nachdem ein Taschenmaterialstreifen zur Bildung zweier miteinander verbundener Taschenhälften entlang einer
Faltlinie gefaltet wird. Entlang ihrer Längsränder wird die gefaltete Tasche verklebt, bevor die innere Taschenwand an
der Innenseite des Kleidungsstückes befestigt wird. Anschließend wird ein Taschenschlitz im Kleidungsstück gebildet und
bestimmte Teile der Tasche vor dem Ankleben des restlichen Umfangs der Taschenwände eingesetzt. Dadurch wird die Tasche
im Inneren des Kleidungsstückes mit einer minimalen Anzahl von Handgriffen hergestellt.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung wird ein länglicher Materialstreifen in Form eines Taschenmantels gewählt,
auf dessen einer Seite in drei Bereichen Schmelzkleber aufgebracht wird. Diese Bereiche liegen entlang der beiden
Längsränder, wobei der dritte Bereich quer über den Taschenstreifen in der Nähe dessen einen Endes verläuft. Der Taschenmantel
wird hierauf entlang der Längsränder und anschließend quer gefaltet, so daß jeder gefaltete und mit
Schmelzkleber versehene Randbereich in der Nähe des übrigen Teils der gleichen Faltkante liegt.
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Gemäß einer anderen Ausführung der Erfindung werden die
Schmelzkleberbereiche an gegenüberliegenden Seiten des Taschenmantels, entlang von Teilen der beiden Längsränder
auf der Vorderseite des Taschenmantels und in einem quer über seine Rückseite verlaufenden Streifen vorgesehen, der
nahe einem Ende des Taschenmantels liegt. Ein derartiger Taschenmantel wird einfach quer gefaltet, damit sich die
Kleberandbereiche überlappen.
Vorzugsweise wird der Schmelzkleber in der Nähe der die innere und äußere Taschenwand verbindenden Faltlinie aufgebracht
und anschließend zur Klebebefestigung des Bodenbereichs der Tasche aktiviert. Vorzugsweise erfolgt die
Aktivierung des Schmelzklebers durch Einwirkung einer beheizten Presse, eines Ultraschallgebers oder einer anderen
Strahlungsquelle auf den Taschenmantel, welche zur Umwandlung des Klebstoffs vom festen in plastischen Zustand
geeignet ist.
Nachdem die Taschenwandstreifen gefaltet und teilweise verklebt sind, wird die innere Taschenwand an die Innenseite
des Kleidungsstückes durch Aktivierung des quer verlaufenden Schmelzklebstreifens verklebt. Anschließend wird ein
Schlitz durch die Klebeverbindung zwischen Kleidungsstück
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und innerer Taschenwand gebildet. Je nach Art der Tasche kann eine Einfassung, eine Klappe oder ein Unterlegstreifen
an oder in der Taschenöffnung befestigt werden. Anschließend werden an jedem Ende der Taschenöffnung zur
mechanischen Verbindung von Kleidungsstück, innerem Taschenfutter und übrigen Taschenteilen genähte Stopfnähte
angebracht. Durch diese Befestigung ist die Innenanordnung der Tasche vor dem Verschließen und Verkleben des übrigen
Teils des äußeren Taschenfutters mit dem inneren Taschenfutter einsehbar. Nach dem zuvor erwähnten Verschließen
und Verkleben ist die Tasche fertig.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren näher erläutert; es zeigen:
Figur 1 .ein Blockschaltbild des Verfahrensablaufs zur
Herstellung einer Tasche für ein Kleidungsstück;
Figur 2 einen Materialstreifen in Form eines aufgeklappten
Taschenfutters;
Figur 3 das gefaltete Taschenfutter aus Figur 2;
Figur 4 eine an der Innenseite eines Teils eines Kleidungsstücks angebrachtes gefaltetes Taschenfutter
;
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Figuren aufeinanderfolgende Herstellungsschritte einer
5 bls 7 Gesäßtasche;
Figur 8 die Innenseite eines Kleidungsstückes mit einer erfindungsgemäßen Tasche;
Figur 9 eine Darstellung der Außenseite eines Kleidungsstückes mit einer erfindungsgemäß hergestellten
Tasche;
Figur 10 eine andere Form des Taschenfutterstreifens aus
Figur 2;
Figur 11 einen Schnitt entlang der Linie 11-11 aus Figur 9;
Figur 12 eine Darstellung der Außenseite eines Kleidungsstückes
mit einer erfindungsgemäß hergestellten Tasche gemäß erster Ausführung der Erfindung;
Figur 13 einen Teilschnitt entlang der Linie 13-13 aus
Figur 12;
Figur 12;
Figur 14 eine Darstellung der Außenseite eines Kleidungsstückes
mit einer erfindungsgemäß hergestellten Tasche gemäß zweiter Ausführung der Erfindung;
Figur 15 einen Teilschnitt entlang der Linie 15-15 aus
Figur 14;
Figur 14;
Figur 16 eine Darstellung der Außenseite eines Kleidungsstückes mit einer erfindungsgemäß in einer dritten
Ausführung hergestellten Tasche; und
Figur 17 einen Teilschnitt entlang der Linie 17-17 aus
Figur 16.
Figur 1 beschreibt stichwortartig das Verfahren zur Herstellung einer Tasche unter Verwendung eines Schmelzklebers anstelle
von aufwendiger Handarbeit. Das erfindungsgemäße Verfahren
ist bei jeder Art von Kleidungsstücken, die mit Taschen versehen werden sollen, anwendbar. Die erfindungsgemäß
hergestellten Taschen sind äußerst haltbar und verleihen dem Kleidungsstück ein schönes Aussehen.
Figur 2 zeigt ein Taschenfutter 10 in aufgefaltetem Zustand, wobei die Außenseite oben liegt. Das Taschenfutter 10 hat
die Form eines länglichen Futterstreifens 12, der durch Umfalten zu einer Tasche formbar ist. Der Futterstreifen 12
besteht entweder aus Baumwolle oder aus einer Kunstfaser, wobei es auf die Zusammensetzung des Materials nicht ankommt
.
Der Futterstreifen 12 ist entlang seiner beiden Seitenränder
an der Rückseite der Tasche mit Klebebereichen 14 versehen,
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indem ein Schmelzkleber in Form eines schmalen Streifens aufgebracht
worden ist. Der Schmelzkleber ist vorzugsweise durch Wärme aktivierbar und umfaßt Ränder oder Streifen von extrudiertem
Polyamid, Nylon oder Polyester, wie sie von der Firma General Fabric Fusing Company in Cincinnati, Ohio, hergestellt
werden. Wahlweise kann der Schmelzkleber direkt auf den Futr terstreifen 12 extrudiert werden. Die Klebebereiche 14 haben
eine vorgegebene Breite und Länge und laufen von einem oberen Ende 16 des Futterstreifens 12 bis zu einer Faltlinie 18.
Ein quer verlaufender Klebstreifen 2O wird in der Nähe des oberen Randes 16 und parallel zu diesem verlaufend auf der
Außenseite des Taschenfutters 10 aufgebracht. Das Aufbringen der Klebebereiche 14 und 20 erfolgt somit durch Aufbringen
von Schmelzklebstreifen auf die gleiche Seite des Futterstreifens 12.
Hierauf erfolgen zwei Faltvorgänge, wobei zunächst die Längsränder
des Taschenfutters 10 in Richtung der Pfeile 22 nach innen gefaltet werden. Dadurch sind die Klebebereiche 14 nach
innen gerichtet, während der Klebebereich 20 auf der Außenseite des Taschenfutters 10 verbleibt. Anschließend wird der
Futterstreifen 12 entlang der Faltlinie 18 quer gefaltet, wobei eine innere Wand 24 und eine äußere Wand 26 entstehen,
die entlang einer Faltung 28 miteinander verbunden sind. Nach dem Längs- und Querfalten verlaufen die Klebebereiche 14
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somit zwischen der Faltung 28 und dem oberen Ende .16 des
Taschenfutters 10 innerhalb der anstoßenden, umgefalteten Längsränder der Wände 24 und 26. Da alle freien Schnittstellen
nach innen umgefaltet sind, sind diese verdeckt.
Nach dem Falten des Taschenfutters 10 gemäß Figur 3 erfolgt die Aktivierung des Schmelzklebers an den Längsrändern der
Wände 24 und 26. Die Aktivierung des Schmelzklebers erfolgt vorzugsweise durch Aufbringen von Wärme auf die Außenwand
26 des Taschenfutters 10. Hierzu dient beispielsweise eine beheizte Presse, ein Ultraschallgeber, ein Mikrowellensender
oder eine andere Strahlungsquelle zur Umwandlung des Schmelzklebers von einer festen Phase in einen plastischen Zustand.
Die zum Kleben erforderliche Temperatur und Anpreßdauer werden von der Art des Schmelzklebers bestimmt, wobei nach der
Aktivierung des Schmelzklebers dieser in das Gewebe des Taschenfutters 10 eindringt und eine Verbindung herstellt.
Die Verwendung einer Heizpresse zur Aktivierung des Schmelzklebers und damit zur Befestigung der Wände 24 und 26 der
Tasche gestattet gleichzeitig das Ausbügeln von Falten im Taschenfutter. Es wird außerdem darauf hingewiesen, daß
derartige Klebverbindungen ausgesprochen haltbar sind und sich auch bei chemischer Reinigung nicht lösen. Vorzugsweise
wird zunächst lediglich ein in der Nähe der Faltung 28 liegender Teil jedes Klebebereichs 14 aktiviert, so daß
zunächst lediglich der untere Teil des gefalteten Taschenfutters 10 verklebt wird. Dadurch kann der obere Teil der
äußeren Wand 26 umgefaltet werden, um Zugriff zum Tascheninneren zu haben.
Figur 10 zeigt demgegenüber ein anderes Taschenfutter 10a, bei dem die Klebebereiche 14 und 20 auf gegenüberliegenden
Seiten angeordnet sind, wodurch das anfängliche Umfalten der Taschenlängsränder überflüssig ist. Die Verwendung des
Taschenfutters 10a erfordert lediglich ein Querfalten entlang der Faltlinie 18 in der Weise, daß die Klebebereiche
14 zwischen den durch die Faltung gebildeten Wänden 24 und 26 liegt. Dies gestattet die Verwendung eines schmaleren
Futterstreifens 12 und damit eine Materialeinsparung. Die unverdeckten Kanten der mit dem Taschenfutter 10a gebildeten
Tasche sehen allerdings nicht so schön wie bei verdeckten Rändern aus, so daß derartige Taschen in Verbindung
mit billigeren Kleidungsstücken verwendet werden. Ein Ausfransen der Kanten ist jedoch durch die Klebstoffbindung
verhindert.
Es wird darauf hingewiesen, daß das Falten des Taschenfutters natürlich auch nach der Befestigung am Kleidungsstück
erfolgen kann.
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Mit dem umgefalteten Wandbereich der Außenwand 26 wird das gefaltete Taschenfutter anschließend gemäß Figur 4 an der
Innenseite eines Kleidungsstückes an der für die Tasche vorgesehenen Stelle befestigt. Das Kleidungsstück 30 besteht
entweder aus Baumwolle oder Kunstfaser, wobei es auf die Art des Materials nicht ankommt. Das Aufbringen der Innenwand
24 auf dem Kleidungsstück erfolgt in der Weise, daß der zweite Klebebereich 20 über die Stelle gelegt wird, in
der die Taschenöffnung liegen soll. Es wird darauf hingewiesen, daß anstelle des auf dem Taschenfutter 10 vorgesehenen
zweiten Klebebereichs 20 auch ein Klebebereich auf dem Kleidungsstück 30 vorgesehen werden kann, so daß der
Klebebereich 20 auf dem Taschenfutter 10 wegfallen würde. Nach dem richtigen Auflegen des Taschenfutters 10 auf das
Kleidungsstück 30 wird der Klebstoff im Klebebereich 20 zur Herstellung einer Klebeverbindung aktiviert.
Nach dem Ankleben des Taschenfutters 10 an das Kleidungsstück 30 wird ein Querschlitz 32 durch das Kleidungsstück
30, durch den Klebebereich 20 und durch die Innenwand 24 geschnitten. Durch die im Klebebereich liegende Schnittführung
sind die Kanten des geschnittenen Kleidungsstückes 30 und des Taschenfutters 10 automatisch miteinander verbunden,
so daß sie nicht ausfransen können. Die Enden des Schlitzes 32 werden vorzugsweise Y-förmig ausgeführt. Dies
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ist besonders dann wichtig, wenn zwei gegenüberliegende Klappen, nämlich Schlitzklappen 34 und 36, vorhanden sind.
Nach der Herstellung des Schlitzes 32 werden die Schlitzklappen 34 und 36 nach innen gegen die Innenseite der Innenwand
24 gemäß Figur 5 gefaltet. Dadurch entsteht eine rechteckige Öffnung im Kleidungsstück 30 und in einer Wand
des Taschenfutters 10, die die Taschenöffnung 38 bildet. Anschließend werden die Schlitzklappen 34 in umgefalteter
Lage befestigt.
Die Schlitzklappen 34 und 36 werden mittels eines Klebstreifens 40 befestigt, der einen der Taschenöffnung 38
entsprechenden Ausschnitt aufweist. Der Klebstreifen 40 wird über die Schlitzklappen 34 und 36 gelegt und verklebt.
Es ist klar, daß mehr als ein Klebstreifen über die Schlitzklappen 34 und 36 legbar ist, oder daß der Klebstreifen
40 direkt über die Schlitzklappen 34 und 36 extrudiert werden kann. Der Klebstreifen 40 ist vorzugsweise
ein extrudierter Klebstreifen mit einer klebstofffreien Rückseitenbeschichtung. Ein derartiger Klebstreifen
40 wird mit seiner Klebeseite nach unten auf die Schlitzklappen 34 und 36 gelegt und anschließend aktiviert. Nach
der Aktivierung des Klebstreifens 40 wird die nicht dargestellte Trägerschicht zur Freigabe der Oberseite des Kleb-
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Streifens abgelöst. Dadurch umgibt der Schmelzkleber die Taschenöffnung 38.
Zur Fertigstellung der gewünschten Tasche werden nun ein oder mehrere Einfassungen, eine Taschenklappe, ein Unterlegstreifen
oder eine Kombination davon angebracht. Das hierzu verwendete Material ist entweder Baumwolle oder
Kunstfaser, wobei die Zusammensetzung nicht kritisch ist. Häufig ist es erwünscht, für diese Teile das gleiche Material
wie für das Kleidungsstück 30 zu wählen. Gelegentlich ist aber auch ein Kontrastmaterial für die Herstellung der
Einfassung erwünscht.
Figur 6 zeigt das Auflegen einer Einfassung 44 über den unteren Rand der Taschenöffnung 38 sowie über einen Teil des
Klebstreifens 40. Die Einfassung 44 ist vorzugsweise ein verhältnismäßig schmaler,gefalteter Streifen, der in seiner
Länge den zwischen den. Klebebereichen 14 liegenden Bereich der Wand 24 überspannt. Die gefaltete Kante der Einfassung
44 wird zur schöneren Gestaltung der Taschenöffnung 38 über die Taschenöffnung 38 gelegt. Der einen Schmelzkleber enthaltende
Klebstreifen 40 wird anschließend zur Befestigung der Einfassung 44 an der inneren Wand 24 aktiviert.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird nach Figur anschließend ein Unterlegstreifen über die Einfassung 44
und den übrigen Teil der Taschenöffnung 38 gelegt. Der Unterlegstreifen 46 ist vorzugsweise breit genug, um die
Einfassung 44 und die Taschenöffnung 38 zu überdecken, ohne dabei den Klebestreifen 40 zwischen der Taschenöffnung
und dem oberen Ende 16 des Taschenfutters 10 vollständig abzudecken. Der verbleibende Klebebereich des Klebestreifens
40 kann daher anschließend zum Befestigen der Enden von innerer und äußerer Wand 24 und 26 verwendet werden.
Man erkennt, daß ein breiterer, den oberen Teil des Klebstreifens 40 überdeckende Unterlegstreifen 46 verwendbar
ist, der entlang seinem oberen Ende vorzugsweise einen nicht dargestellten Klebebereich an dessen Außenseite aufweist,
wodurch die äußere Wand 26 am Unterlegstreifen 46 und nicht an der inneren Wand 24 befestigbar ist. Figur
zeigt ferner einen am unteren Ende der Außenseite des Unterlegstreifens 46 vorgesehenen dritten Klebebereich 48.
Der dritte Klebebereich 48 ist mit einem Schmelzkleber beschichtet, welcher anschließend zur Befestigung der äußeren
Wand 26 dient.
Es wird darauf hingewiesen, daß das erfindungsgemäße Verfahren auch ohne Einfassung 44, jedoch mit einem Unterlegstreifen
46 durchführbar ist. Wird lediglich ein Unterleg-
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streifen 46 gewählt, dann wird ein nicht dargestellter Materialstreifen
zwischen die unteren Bereiche von Unterlegstreifen 46 und Klebstreifen 40 gelegt, der als Puffer dienen
soll. Ein derartiger, nicht dargestellter Pufferstreifen soll ein Verkleben von Unterlegstreifen 46 mit der Taschenöffnung
38 verhindern, damit die Tasche nicht verschlossen wird.
Nach dem Auflegen der Einfassung 44 und/oder des Unterlegstreifens
46 werden Stopfnähte 50 an jedem Ende der Taschenöffnung 38 aufgenäht. Die Stopfnähte 50, von denen
in Figur 7 lediglich eine dargestellt ist, dienen zur mechanischen Verbindung des Kleidungsstücks und/oder der inneren
Wand 24 mit den gewählten Taschenelementen. Die Stopfnähte 50 dienen ferner zusätzlich zur Befestigung der nach
innen gefalteten Schlitzklappe 34. Sie dienen somit zur Verstärkung der Tasche und verleihen dem Kleidungsstück
30 ein handgenähtes Aussehen. Außerdem verbinden die Stopfnähte 50 das Kleidungsstück 30, die innere Wand 24, die
Einfassung 44 und den Unterlegstreifen 46.
Nach dem Nähen der Stopfnähte 50 wird das Innere der Tasche vor dem Verschließen der äußeren Wand 26 und der Aktivierung
des übrigen Klebstoffs inspiziert. Durch Verschließen der äußeren Wand 26 gemäß Figur 8 sowie durch Aktivierung
des dritten Klebebereichs 48, der ersten Klebebereiche 14
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und des Klebstreifens 40 wird die Taschenherstellung vollendet. Figur 11 zeigt einen Schnitt durch eine fertige,
erfindungsgemäß hergestellte Tasche, die eine einzige Einfassung aufweist.
Die Figuren 12 und 13 zeigen das Befestigen einer zweiten Einfassung 52, die über den oberen Rand der Taschenöffnung
38 auf den Klebstreifen 40 gelegt wird. Dieser Aufbringvorgang wird vor oder nach dem Aufbringen der ersten Einfassung
44, jedoch vor dem Aufbringen des Unterlegstreifens 46 durchgeführt. Anschließend wird der Schmelzkleber
des Klebstreifens 40 zur Befestigung der zweiten Einfassung 52 über der Taschenöffnung 38 an der Innenwand 24
aktiviert bzw. erwärmt. In einer anderen Ausführung wird der Unterlegstreifen 46 über die Einfassungen 44 und 52 und
hierauf über den übrigen Teil der Taschenöffnung 38 gelegt. Je nach Breite der zweiten Einfassung 52 muß entweder
zunächst ein Klebstreifen 54 zwischen die zweite Einfassung 52 und den Unterlegstreifen 46 eingebracht
werden, um eine spätere Verklebung des oberen Taschenbereichs zu gestatten. Man erkennt, daß der Klebstreifen
54 außerdem zur anfänglichen Aufbringung von nicht dargestellten Klebebereichen an richtigen Stellen der zweiten
Einfassung 52 oder des Unterlegstreifens 46 verwendbar ist. Figur 13 zeigt am deutlichsten, daß entweder
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der Klebstreifen 40 oder der Klebstreifen 54 so breit gemacht werden können, daß man das obere Ende der äußeren
Wand 26 an der inneren Wand 24 und/oder an der Innenseite des Kleidungsstückes 30 befestigen kann. Nach dem Aufbringen
der Einfassungen 44 und 52 und des Unterlegstreifens 46 werden Stopfnähte 50 zur mechanischen Verbindung der
gewünschten Taschenteile, der inneren Wand 24 und des Kleidungsstückes 30 genäht. Anschließend wird die äußere Wand
26 verschlossen und auf zuvor beschriebene Weise verklebt. Nach dieser Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind somit Taschen mit zwei Einfassungen herstellbar.
Die Figuren 14 und 15 zeigen die Herstellung einer simulierten Doppeleinfassung 56, wobei die Doppeleinfassung
56 anstelle der einfachen Einfassung 44 über den Klebstreifen 40 am Unterrand der. Taschenöffnung 38 gelegt wird.
Die simulierte Doppeleinfassung 56 besteht aus einem länglichen
Materialstreifen, der zur Erzielung des Aussehens einer Doppeleinfassung gefaltet ist. Figur 15 zeigt die
simulierte Doppeleinfassung 56 am deutlichsten, wobei der Streifen in Form eines unsymmetrischen W gefaltet
wird. Bei der Verwendung einer Doppeleinfassung 56 ist kein zusätzlicher Klebstreifen erforderlich. Nach dem
Auflegen der simulierten Doppeleinfassung 56 wird der Schmelzkleber des Klebstreifens 40 aktiviert und die
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Doppeleinfassung 56 über die Taschenöffnung 38 an der inneren
Wand 24 des Taschenfutters 10 befestigt. In einer anderen Ausführung wird der Unterlegstreifen 46 über die Doppeleinfassung
56 und den Rest der Taschenöffnung 38 gelegt, worauf anschließend die Stopfnähte 50 genäht werden. Danach
erfolgt das Verschließen und Verkleben der äußeren Wand 50 auf zuvor beschriebene Weise. Es ist somit eine Tasche mit
simulierter Doppeleinfassung herstellbar.
Die Figuren 16 und 17 zeigen das Anbringen einer Taschenklappe 58, deren Breite so bemessen ist, daß sie durch die
Taschenöffnung 38 paßt. Die Taschenklappe 58 kann mit oder ohne Einfassung 44 sowie mit oder ohne Unterlegstreifen 46
aufgebracht werden. Vorzugsweise wird die Taschenklappe 58 in Verbindung mit einer Einfassung 44 und einem Unterlegstreifen
46 vorgesehen. Vor oder nach dem Aufbringen der Einfassung 44 wird die Taschenklappe 58 in die Taschenöffnung
38 geschoben, wobei der Oberrand der Taschenklappe 58 auf den am Oberrand der Taschenöffnung 38 aufgebrachten
Klebstreifen 40 gelegt wird. Anschließend wird der Klebstreifen 40 zur Befestigung der Taschenklappe 58 an der
inneren Wand 24 erwärmt. In einer anderen Ausführung wird der Unterlegstreifen 46 über den Oberrand der Taschenklappe
58, über die Einfassung 44 und über den übrigen Teil der Taschenöffnung 38 gelegt. Ein Klebstreifen 60 wird zwischen
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den Oberrand der Taschenklappe 58 und den Unterlegstreifen 46 eingebracht, um eine Verklebung des Oberrandes der Tasche
zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, daß nicht dargestellte Klebstoffbereiche zuvor an entsprechenden Stellen
der Taschenklappe 58 und/oder des Unterlegstreifens 46 anstelle des Klebstreifens 60 aufbringbar sind. Anschließend
werden an jedem Ende der Taschenöffnung 38 Stopfnähte 50
vernäht, die das Kleidungsstück 30, die innere Wand 24 und die jeweils verwendeten Taschenelemente mechanisch verbinden.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Stopfnähte 50 nicht durch die Taschenklappe 58 genäht werden. Nach der
Herstellung der Stopfnähte 50 wird die äußere Wand 26 verschlossen und die verbleibenden Klebstoffbereiche zum Fertigstellen
der Tasche in deren oberem Bereich aktiviert. Mit Hilfe dieser Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind somit Taschen mit Taschenklappen herstellbar.
Gemäß Erfindung ist demnach ein Verfahren zur Herstellung von Taschen geschaffen, das gegenüber den bislang bekannten
Verfahren zahlreiche Vorteile aufweist. So fällt beispielsweise ein Teil der beim Stand der Technik erforderlichen
Handgriffe weg. Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt in der weitgehenden Verwendung von Klebeverbindungen.
Außerdem werden nahezu alle Verfahrensschritte von
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der Innenseite des Kleidungsstückes durchgeführt, so daß dessen
Außenseite während der Taschenherstellung geschützt bleibt. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich bei der Herstellung
von selbst.
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Claims (26)
1. Verfahren zur Herstellung von Taschen in Kleidungsstükken,
dadurch gekennzeichnet, daß man einen Futterstreifen (12) auf die Innenseite eines Kleidungsstückes (30)
auf die für die Tasche vorgesehene Stelle legt, daß man den Futterstreifen (12) an einem seiner Enden (16) mit
dem Kleidungsstück (30) verklebt, daß man in den den Futterstrexfen (12) am Kleidungsstück (30) befestigenden
länglichen zweiten Klebebereich (20) einen durch den Futterstrexfen (12) und durch das Kleidungsstück (30)
gehenden Schlitz schneidet, daß man die beim Einschneiden des Schlitzes (32) gebildeten Schlitzklappen (36; 34)
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ORIGINAL INSPECTED
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nach innen zur Seite der Tasche faltet, daß man den Futterstreifen (12) etwa in der Mitte seiner Gesamtlänge
unter Bildung einer inneren Wand (24) und einer äußeren Wand (26) querfaltet, daß man die innere Wand
(24) an beiden Enden der durch den Schlitz (32) gebildeten Taschenöffnung (38) mit dem Kleidungsstück (30)
vernäht, und daß man die Enden des gefalteten Futterstreifens (12) sowie dessen aufeinanderliegende Seitenränder
miteinander verklebt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man auf der Vorderseite des Futterstreifens (12) einen über im wesentlichen die gesamte Breite des Taschenfutters
verlaufenden Klebebereich (20) in der Nähe des einen Endes (16) des Futterstreifens (12) aufbringt
und diesen mit dem Kleidungsstück (30) verklebt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man auf einer Seite des Futterstreifens (12)
an dessen Seitenrändern erste Klebebereiche aufbringt, die sich vom Ende (16) des Futterstreifens (12) bis
etwa zu dessen Mitte erstrecken, daß man die klebstofffreie Seite des Futterstreifens (12) entlang einer
Querfaltlinie (18) faltet und daß man die Ränder des Futterstreifens (12) unter Bildung einer Tasche durch
Aktivierung der Klebeschicht in den ersten Klebebereichen (14) miteinander verklebt.
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4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß man den zweiten Klebebereich (20) auf der den ersten Klebebereichen (14) abgewandten
Seite des Futterstreifens (12) aufbringt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man die Längsränder des Futterstreifens
(12) zu der den ersten Klebebereichen (14) abgewandten Seite des Futterstreifens (12) faltet
und anschließend den die äußere Wand (26) bildenden klebstofffreien Teil des Futterstreifens (12) mit
den ersten Klebebereichen (14) verklebt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man über die vom Schlitz (32)
gebildete Taschenöffnung (38) einen mit einer der Taschenöffnung (38) entsprechenden Ausnehmung versehenen
Klebstreifen (40) aufbringt und die Schlitzklappen (34, 36) mit der inneren Wand (24) verklebt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß man einen mit einer Trägerschicht
versehenen Klebstreifen (40) über der Taschenöffnung
(38) aufbringt, und daß man nach der Verklebung des Klebstreifens (40) dessen Trägerschicht abzieht.
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8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß man am Unterrand der Taschenöffnung (38) eine erste Einfassung (44) anklebt, die
außerdem an den Enden der Taschenöffnung (38) vernäht wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß man einen Unterlegstreifen (46)
über die erste Einfassung (44) und die übrige Taschenöffnung (38) legt und zur Befestigung vernäht.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Taschenklappe (58) durch
die Taschenöffnung (38) steckt und mit ihrem Oberrand an der Vorderseite der inneren Wand (24) in der Nähe
des Oberrandes der Taschenöffnung (38) verklebt.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß man den Unterlegstreifen (46)
auf den Oberrand der eingesetzten Taschenklappe (58) legt und mit diesem vernäht oder verklebt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß man eine zweite Einfassung (52)
mit dem Oberrand der Taschenöffnung (38) verklebt.
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13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Unterlegstreifen (46) die Taschenöffnung (38) überdeckend entlang deren Oberrand
mit der zweiten Einfassung (52) verklebt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Unterlegstreifen (46) entlang seines unteren Randes mit der Innenseite der äußeren
Wand (26) der Tasche verklebt wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schlitz (32) an seinen Enden Y-förmig ausgeführt wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Futterstreifen (12) mit dem
Kleidungsstück (30) an den Enden der Taschenöffnung (38) durch Stopfnähte (50) vernäht wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß man eine untere Doppeleinfassung
(56) W-förmig faltet und am Unterrand der Taschenöffnung (38) verklebt.
809806/0632
2826338
18. Tasche für ein Kleidungsstück, gekennzeichnet durch einen quer gefalteten Futterstreifen (12), der entlang
eines Endes (16) mit dem Kleidungsstück (30) verklebt und in diesem Klebebereich (20) mit einem
Schlitz (32) versehen ist, dessen Enden Y-förmig eingeschnitten sind und wobei durch den Schnitt gebildete
Schlitzklappen (34, 36) in das Tascheninnere geklappt und an diesem verklebt sind, und durch an
den Rändern der Taschenöffnung (38) vorgesehene Stopfnähte (50) zur mechanischen Befestigung von
Tasche und Kleidungsstück (30).
19. Tasche nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Längsränder des Futterstreifens (12) zur Bildung von Sturznähten nach innen gefaltet sind.
20. Tasche nach Anspruch 18 oder 19, gekennzeichnet durch
mindestens eine mit dem Innenrand der Taschenöffnung
(38) verklebte Einfassung (44).
21. Tasche nach einem der Ansprüche 18 bis 20, gekennzeichnet
durch einen an der Innenseite der inneren Wand (24) der Tasche am oberen Rand der Taschenöffnung
(38) verklebten und zusätzlich durch Stopfnähte (50) befestigten Unterlegstreifen (46) .
009866/0632
- 7- 2826333
22. Tasche nach einem der Ansprüche 18 bis 21, gekennzeichnet durch eine an der Innenseite der Tasche entlang des
oberen Randes der Taschenöffnung (38) verklebte und durch die Taschenöffnung (38) gesteckte Taschenklappe
(58).
23. Tasche nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß der Unterlegstreifen (46) die Taschenöffnung (38) und die Einfassungen (44) überdeckt.
24. Tasche nach einem der Ansprüche 18 bis 23, gekennzeichnet durch eine am Rand der Taschenöffnung (38) befestigte
W-förmige Doppeleinfassung (56).
25. Tasche nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß an beiden Rändern der Taschenöffnung
(38) Einfassungen (44 und 52) vorgesehen sind, die an den Enden der Taschenöffnung (38) mittels Stopfnähten
(50) zusätzlich befestigt sind.
26. Tasche nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß der Unterlegstreifen (46) mit seinem unteren Ende an der Innenseite der äußeren Wand (26)
befestigt ist.
aome/om
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