DE19748771B4 - Tragetasche aus thermoplastischem Kunststoff und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents
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Abstract
Tragetasche aus thermoplastischem Kunststoff mit Seitenwänden und nach innen umgelegten Randbereichen (Saumumschlägen), die gegebenenfalls jeweils über eine Längsschweißnaht mit der jeweils zugehörigen Seitenwand verbunden sind und deren jeweilige Innenwandung mit der zugewandten Innenseite der Seitenwand über wenigstens eine Schweißverbindung verbunden ist sowie ferner mit einer Einfüllöffnung und mit in deren Bereich angeordneten, aus thermoplastischen Kunststoffstreifen hergestellten Traggriffen (11), die zumindest im Bereich der Schweißverbindungen zwischen den Saumumschlägen und den Seitenwänden am jeweiligen Saumumschlag befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schweißverbindung zwischen den Saumumschlägen (6) und den Seitenwänden (3, 4) von im wesentlichen quer zur Einfüllöffnung (5) verlaufenden Schweißstreifen (12) und die Befestigung der Traggriffe (11) an den Saumumschlägen (6) von im wesentlichen im Bereich der Schweißstreifen (12) angeordneten Klebestellen (13) gebildet sind.
Description
- Die Erfindung bezieht sich zunächst auf eine Tragetasche aus thermoplastischem Kunststoff mit Seitenwänden und nach innen umgelegten Randbereichen (Saumumschlägen), die ggf. jeweils über eine Längsschweißnaht mit der jeweils zugehörigen Seitenwand verbunden sind und deren jeweilige Innenwandung mit der zugewandten Innenseite der Seitenwand über eine Schweißverbindung verbunden ist, sowie ferner mit einer Einfüllöffnung und mit in deren Bereich angeordneten, aus themoplastischen Kunststoffstreifen hergestellten Traggriffen, die zumindest im Bereich der Schweißverbindungen zwischen den Saumumschlägen und den Seitenwänden am jeweiligen Saumumschlag befestigt sind.
- Eine Tragetasche der eingangs genannten Art ist aus der
DE 40 12 897 A1 bekanntgeworden. Tragetaschen dieser Art erfordern eine hohe Festigkeit, insbesondere an der Verbindungs- bzw. Befestigungsstelle zwischen den Traggriffen und den Tragetaschenwänden. Um dies zu erreichen, wird die Einfüllöffnung durch Umschlagen der Tragetaschenwand verstärkt und die streifenförmigen Befestigungsenden der Traggriffe im Bereich des umgeschlagenen Randbereichs in der Weise an der Tragetasche angeschweißt, daß auch die Lagen des umgeschlagenen Randbereichs und die Wand der Tragetasche durch ein und dieselbe Schweißung miteinander verbunden sind. Der umgeschlagene Randbereich kann unterhalb der Traggriffenden durch wenigstens eine Längsschweißnaht zusätzlich mit der Tragetaschenwand verbunden sein. - Es hat sich nun gezeigt, daß bei einer derartigen Befestigung der Traggriffe aufgrund der stark schwankenden Foliendicken zwischen der Mutterfolie für die Tragetasche und derjenigen für die Traggriffe eine vergleichsweise hohe Schweißtemperatur erforderlich ist, um überhaupt eine vernünftige Befestigung der Traggriffe an der Tragetasche zu erreichen. Mit anderen Worten bedeutet dies, daß beim Schweißvorgang zwecks Befestigung der in der Regel dickeren Kunststoffolie für die Traggriffe die demgegenüber vergleichsweise dünnen Kunststofflagen des umgeschlagenen Randbereichs und der Außenlage der Tragetasche zu sogenannten Durchbrennern führen, wodurch die Befestigungsgüte zwischen den Traggriffen und der Tragetaschenwand erheblich beeinträchtigt wird. Man kann zwar versuchen, durch eine niedrige Maschinengeschwindigkeit und/oder optimale Bahnspannung solche Durchbrenner zu vermeiden, jedoch ist ingesamt eine solche Vorgehensweise nicht zufriedenstellend.
- Aus der
DE 36 34 238 C2 ist ein Verfahren zur Herstellung einer Tragetasche mit einer Griffschlaufe bekannt, bei der die Griffschlaufe an der Tragetasche angeklebt ist. Die Griffschlaufen sind nicht im Bereich der Einfüllöffnung, sondern im Bereich von Kopffalten angeklebt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tragetasche der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die zwischen der Tragetasche und den Traggriffen eine solche Verbindung aufweist, die sich durch eine hohe Festigkeit auszeichnet und dadurch zu einer guten Stabilität und Formbeständigkeit der Tragetasche beiträgt.
- Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Tragetasche bereitzustellen, mit dem sich die Traggriffe einfach und mit hoher Festigkeit an der Tragetasche anbringen lassen.
- Die erste Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Schweißverbindung zwischen den Saumumschlägen und den Seitenwänden von im wesentlichen quer zur Einfüllöffnung verlaufenden Schweißstreifen und die Befestigung der Traggriffe an den Saumumschlägen von im wesentlichen im Bereich der Schweißstreifen angeordneten Klebestellen gebildet sind. So ist sichergestellt, daß bei einer Tragetasche der in Rede stehenden Art eine Befestigung immer nur zwischen zwei Folienlagen erfolgt und nicht zwischen drei Lagen, wie das bei den bekannten Tragetaschen der Fall ist. So erfolgt zunächst eine Verbindung zwischen den umgelegten Randbereichen und der äußeren Folienlage bzw. der Seitenwand der Tragetasche durch Schweißen. Anschließend werden dann die Traggriffe an der Innenseite des umgelegten Randbereichs angeklebt, was vorzugsweise durch eine Hotmelt-Klebung erfolgen kann.
- Besonders optimale Ergebnisse werden dann erreicht, wenn die Schweißverbindung an jedem Befestigungsende der Traggriffe, die aus stärkerem Material wie die Tragetaschen bestehen, wenigstens zwei Schweißnähte aufweist, die beispielsweise an jedem Befestigungsende sich im wesentlichen parallel zueinander erstrecken, insbesondere parallel zu den Längskanten der Befestigungsenden der Traggriffe. Die Schweißnähte an sich können linienförmig ausgebildet sein oder aber auch oval- oder kreuzförmig oder ähnlich gestaltete Schweißpunkte aufweisen.
- In verfahrensmäßiger Hinsicht wird bei der Herstellung einer Tragetasche zunächst eine Flachbahn aus thermoplastischem Kunststoff zu einem Halbschlauch, der eine Bodenfalte aufweisen kann, zusammengelegt und dann die beiden Randbereiche der Seitenwände nach innen umgelegt und über im Bereich von Befestigungsstellen der Traggriffe quer zur Einfüllöffnung streifenförmig vorgesehene Schweißungen mit den Seitenwänden verbunden und danach werden schließlich die als Schlaufengriffe ausgebildeten Traggriffe an den nach innen umgelegten Randbereichen angeklebt.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Es zeigen in jeweils schematischer Darstellung:
-
1 eine Tragetasche in der Aufsicht. -
2 eine Seitenansicht der Tragetasche und -
3 einen vergrößerten Teilschnitt gemäß Ausschnitt X in2 . - Eine in den
1 und2 gezeigte Tragetasche1 weist eine Bodenfalte2 auf, an die sich als Vorderwand und Rückwand ausgebildete Seitenwände3 und4 anschließen. Im in der Bodenfalte2 gegenüberliegenden oberen Bereich weist die Tragetasche1 eine Einfüllöffnung5 auf, die durch nach innen umgelegte Randbereiche6 verstärkt ausgebildet ist. Die nach innen umgelegten Randbereiche6 , die gewissermaßen eine Innenklappe bilden, können durch eine sich quer zur Tragetasche1 erstreckende Längsschweißnaht7 an der Innenseite der Seitenwände3 und4 angeschweißt sein. - In jedem Fall befindet sich eine Schweißung
8 im Bereich von Befestigungsenden9 zweier als Griffschlaufen ausgebildeter Traggriffe11 , so wie das aus1 am besten ersichtlich ist. Die Schweißung8 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei parallel zueinander verlaufende Schweißnähte12 auf, die beispielsweise linienförmig ausgebildet sein können oder aber auch oval- oder kreuzförmig oder ähnlich gestaltete Schweiß punkte aufweisen. Die Schweißnähte12 erstrecken sich im wesentlichen parallel zueinander und zu den Längsseiten der streifenförmigen Befestigungsenden9 der Traggriffe11 jeweils zwischen dem umgelegten Randbereich und der äußeren Seitenwand3 ,4 der Tragetasche. Hierdurch ist eine sichere und eindeutige Fixierung gegebenenfalls in Verbindung mit der Längsschweißnaht7 der Randbereiche gegenüber der Tragetaschenwand gegeben. Durch die Anordnung der Schweißnähte12 im Bereich der vorgesehenen Befestigungsstelle der Traggriffe an der Tragetasche werden die Kräfte in bestmöglicher Weise aufgenommen. Die Befestigung der Traggriffe selbst erfolgt durch eine Klebung13 , wie sie in3 zwischen der Innenseite des umgelegten Randbereichs6 und dem Befestigungsende9 der Traggriffe11 angedeutet ist. Die Klebung wird beispielsweise durch eine Hotmelt-Verbindung erzeugt. - In verfahrensmäßiger Hinsicht erfolgt die Herstellung einer Tragetasche
1 in folgender Weise:
Zunächst wird eine nicht dargestellte Flachbahn aus thermoplastischem Kunststoff zu einem Halbschlauch mit Bodenfalte2 umgelegt, danach werden die beiden Randbereiche6 der Seitenwände3 und4 nach innen gelegt, wie es2 zu entnehmen ist, wobei obere Faltkanten14 auf einer Höhe liegen und parallel zueinander verlaufen. Mit Abstand zu diesen Faltkanten14 sind vorzugsweise die nach innen eingeschlagenen Bereiche6 durch Längsschweißnähte7 mit den Seitenwänden3 und4 fest verbunden. Gleichzeitig mit der Anbringung der Längsschweißnaht oder unabhängig davon, werden die Schweißungen8 angebracht, um eine gegebenenfalls zusätzliche Befestigung der Randbereiche6 im Bereich der Befestigungsenden9 der Traggriffe11 zu erreichen. Dies erfolgt in üblicher Weise durch Erhitzen eines entsprechenden Schweißwerkzeugs, das mit Druck auf die beiden vergleichsweise dünnen Folien der Halbschlauchbahn aufgebracht werden, so daß im Bereich der Traggriffe die gewünschte Schweißverbindung zwischen dem umgelegten Randbereich6 und den Seitenwänden3 und4 des Tragbeutels erreicht wird. - In einem weiteren Verfahrensschritt werden dann die Traggriffe
11 , die aus dem selben Material, in der Regel jedoch aus einem stärkeren Material, wie die Tragetasche selbst bestehen, in den Halbschlauch eingelegt und vorzugsweise über eine Hotmelt-Klebung mit der Innenseite des umgelegten Randbereichs verbunden.
Claims (7)
- Tragetasche aus thermoplastischem Kunststoff mit Seitenwänden und nach innen umgelegten Randbereichen (Saumumschlägen), die gegebenenfalls jeweils über eine Längsschweißnaht mit der jeweils zugehörigen Seitenwand verbunden sind und deren jeweilige Innenwandung mit der zugewandten Innenseite der Seitenwand über wenigstens eine Schweißverbindung verbunden ist sowie ferner mit einer Einfüllöffnung und mit in deren Bereich angeordneten, aus thermoplastischen Kunststoffstreifen hergestellten Traggriffen (
11 ), die zumindest im Bereich der Schweißverbindungen zwischen den Saumumschlägen und den Seitenwänden am jeweiligen Saumumschlag befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schweißverbindung zwischen den Saumumschlägen (6 ) und den Seitenwänden (3 ,4 ) von im wesentlichen quer zur Einfüllöffnung (5 ) verlaufenden Schweißstreifen (12 ) und die Befestigung der Traggriffe (11 ) an den Saumumschlägen (6 ) von im wesentlichen im Bereich der Schweißstreifen (12 ) angeordneten Klebestellen (13 ) gebildet sind. - Tragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißstreifen an jedem Befestigungsende der Traggriffe (
11 ), die aus einem stärkeren Material wie die Tragetasche bestehen, wenigstens von zwei Schweißnähten (12 ) gebildet sind. - Tragetasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißnähte (
12 ) an jedem Befestigungsende (9 ) der Traggriffe (11 ) sich im wesentlichen parallel zueinander erstrecken. - Tragetasche nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißnähte (
12 ) im wesentlichen parallel zu den Längskanten der Befestigungsenden (9 ) der Traggriffe (11 ) verlaufen. - Tragetasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißnähte (
12 ) linienförmig ausgebildet sind. - Tragetasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißnähte (
12 ) oval- oder kreuzförmig gestaltete Schweißpunkte aufweisen. - Verfahren zur Herstellung einer Tragetasche nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Flachbahn aus thermoplastischem Kunststoff zu einem Halbschlauch, der eine Bodenfalte aufweisen kann, zusammengelegt und die beiden Randbereiche der Seitenwände nach innen umgelegt und über im Bereich von Befestigungsstellen der Traggriffe quer zur Einfüllöffnung streifenförmig vorgesehene Schweißungen mit den Seitenwänden verbunden werden und daß danach die Traggriffe an den nach innen umgelegten Randbereichen angeklebt werden.
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