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Pfandschloß
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Die Erfindung betrifft eine Kontrolleinrichtung an einem Pfandschloß,
das erst nach dem Einbringen eines, durch die Kontrolleinrichtung kontrollierbaren
Pfandes verriegelbar ist, bestehend aus einem im Gehause des Pfandschlosses ausgebildeten
Pfandkanal, und zwei in diesen ragende Sperrglieder, gebildet aus einer tippe und
einer Klinke, die durch das Pfand lösbar sind, und die in der Sperrstellung ineinander
eingreifen, und von denen die Klinke mit dem Riegel des SchloPzarlinders verbunden
ist.
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Ein Schloß, das nur dann verriegelbar ist, wenn in eine im Schloß
angeordnete Kontrol.l- und Aufnahmeeinrichtung ein entsprechendes Pfand eingebracht
wurde, ist bereits bekannt geworden.
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Bei bestehenden Türen von Garderobekästen, beispielsweise von Sportanlagen,
die mit einem Zylinderschloß versehen sind, ist es zweckmäßig, wenn eine Kontroll-
und Aufnahmeeinrichtung für ein Pfand vorgesehen wird. Mit dem Pfand, das zum Schließen
des Garderobekastens entrichtet werden muß und nach dem Öffnen wieder zurückerstattet
wird, soll nämlich verhindert werden, daß der Schlüssel nicht leichtfertig verloren
geht. Soll hingegen für die Benützung des Kastens eine Gebühr entrichtet werden,
so wird das Pfand nicht wieder zurückerstattet, sondern wird beispielsweise von
einer Kasette aufgenommen.
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Das erwähnte, bereits bekannte Schloß weist einen einfachen, kaum
störungsinfälligen Aufbau auf. Durch diesen können die Herstellungskosten sehr niedrig
gehalten werden.
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Die bereits bekannten Schlösser weisen den Nachteil auf, daß durch
einen auf den Schloßkörper ausgeführten Schlag die Sperrglieder
gelöst
werden können, so daß das Schloß @ ohne Eindringen eines Pfandes geöffnet bzw. geschlossen
werden kann. Nach-teilig ist auch, daß beim bekannten Schloß mittels geeigneter
GeSenst.ande, z.B. eines Messers oder eines Drahtes durch die PSandeinwurföffnung
auf die Sperrglieder eingewirkt werden kann. Dadurch ist es ebenso möglich, das
Schloß ohne Leistung eines Pfandes zu öffnen, bzw. zu schließen.
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Von besonderem Nachteil ist bei bekannten Schlössern, daS die Kontrolleinrichtung
nicht einer geänderten Pf andgröße angenalJt werden kann. So ist es praktisch nicht
möglich, bei einer Änderung des Pfanddurchmessers die Sperrglieder der Kontro]-]einrichtung
sowie die Pfandzuführelemente den neuen Dimensionen des Pfandes anzupassen. Es ist
darum meist unvermeidlich, daß das ganze Schloß gegen ein neues ausgetauscht werden
muß.
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Es ist darum Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kontrolleinrichtung
für ein Pfandschloß zu schaffen, die das Freigeben des Schlosses durch einen auf
den Schloßkörper ausgeführten Schlag verhindert, und die ein Einwirken auf die Sperrglieder
der Kontrolleinrichtung von außen weitgehend unterbindet. Zudem soll die Kontrolleinrichtung
so ausgebildet werden, daß sie mit wenigen Handgriffen auf eine andere Pfandgröße
umgestellt werden kann.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch gelöst, daß die mit dem Riegel des
Schloßzylinders verbundene Klinke mittels einer eder belastet ist, daß beide Sperrglieder
als steife Körper ausgebildet sind, daß mindestens eines der den Pfandkanal begrenzenden
Teile verschiebbar angeordnet ist, und daß mindestens eines dieser Teile schwenkbar
gelagert ist.
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Indem eine Feder die Klinke belastet und sie in ihrer tage hält, ist
es praktisch ausgeschlossen, daß das Schloß durch einen auf den Schloßkörper ausgeführten
Schlag geöffnet werden kann. Zudem sind beide Sperrglieder aus steifen Körpern ausgebildet,
was verhindert, daß unter Gewaltanwendung auf den Schlüssel und gleichzeitiger Schlageinwirkung
auf den Schloßkörper die Klinke aus der
wippe gedrückt werden kann.
Da die den Pfandkanal begrenzenden Teile verschiebbar angeordnet sind, kann er genau
der Pfandgröße angepaßt werden und ermöglicht dadurch die Herstellung eines nicht
geradlinig verlaufenden Pfandkanals. Durch die Ausführung eines gebogenen Pfandkanals
kann weitgehend verhindert werden, das durch Mittel, die durch den Pfandeinführschlitz
eingeführt werden, auf die Sperrglieder eingewirkt werden kann.
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Vorteilhafterweise besteht die in der Kontrolleinrichtung angeordnete
Wippe aus einem donpelarmigen Hebel, dessen Arme etwa in einem Winkel von 900 zueinander
angeordnet sind, wobei der kürzere, annähernd vertikal liegende Arm in den Pfandkanal
ragt.
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Durch das durchnden Pfandkanal herunterfallende Pfand wird der kürzere
Arm der Wippe aus dem Pfandkanal geschoben. Dadurch hebt sich die Wippe aus dem
in sie eingreifenden Teil der Klinke und gibt diese frei.
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Von besonderem Vorteil ist, daß der längere Arm der Wippe mindestens
eine Kerbe aufweist, und daß ein verschiebbares, in die Kerbe einrastbares Gewicht
am Arm angeordnet ist. Durch die Verwendung eines dem Pfand angemessenen GerrJich-t;es
kann verhindert werden, daß ein leichteres, und dadurch meist einen geringeren Wert
aufweisendes Pfand die Wippe aus dem Pfandkanal verdrängen kann, und dadurch das
Schloß freigibt. Im weiteren besteht die Möglichkeit, daß bei einer Änderung der
Pfandgröße die Belastung des längeren Armes der Wippe entsprechend angepaßt werden
kann.
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Zweckmäßigerweise besteht die Klinke aus einem doppelarmigen Hebel,
dessen Arme etwa in einem Winkel von 180° zueinander angeordnet sind, wobei an einem
Arm ein zu einem Keil auslaufendes Ende ausgebildet ist, das in der Ausgangsstellung
in eine Aussparung des längeren Arms der Wippe eingreift, und daß am anderen Arm
der Klinke die die Wippe mit dem Riegel des Schlosszylinders verbindende Stange
drehbar gelagert ist. Durch das formschlüssige Ineinandergreifen der beiden Sperrglieder
kann eine einfache und störungsfreie Kontrolleinrichtung gebildet werden.
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Zweckmäßigerweise besitzt der zur Lagerung der Stange dienende Arm
der Klinke auf der zum Pfandkanal gericiltoten Seite eine zur Pfandaufnahme dienende
Form. Zudem ist an dem zu einem Keil auslauf enden Arm der Klinke ein in den Pfandkanal
ragender Zapfen angeordnet. Die zur Pfandaufnahme dienende Form des Arms sowie der
in den Pfandkanal ragende Zapfen dienen als weitere Kontrollmittel, die verhindern
sollen, daß beispielsweise durch die Verwendung eines falschen Pfandes das Schloß
ausSelfist werden kann.
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Vorteilhafterweise greift am Ende des zur Lagerung der Stange dienenden
Arms der Klinke eine Zugfeder an, deren anderes Ende im Gehäuse, auf der den Angriffspunkt
der Zugf eder geCeniiberliegenden Seite des Drehpunktes der Klinke, befestigt ist.
Durch diese Anordnung der Feder kann verhindert werden, daß die Klinke, die mit
dem Riegel des SchloP.zylinders verbunden ist, durch einen auf das Gehäuse ausgefiihrten
Schlag ihre Lage verändert, und dadurch die Verriegelung des Schlosses freigibt.
Die Feder ist zweckmäßigerweise so im Gehause und an der Klinke angeordnet, daß
sie diese um ihren Drehpunkt jeweils in eine vordere oder hintere Endlage zieht.
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Vorteilhafterweise ist die Länge der Pfandeinwurföffnung mittels eins
in die Pfandeinwurföffnung ragenden Schiebers veränderbar.
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Mittels des in die Pfandeinwurföfnung ragenden Schiebers kann die
Länge der BEndeinwurföffnung genau dem Durchmesser des Pfandes angepaßt werden.
Dadurch kann vermieden werden, daß ein zu großes Pfand in die Kontrolleinrichtung
gelagen kann.
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Zweckmäßigerweise ist am schwenkbaren, dem Pfandkanal begren zenden
Teil ein verschiebbares Führungsstück angeordnet. Mit dem verschiebbaren Führungsstück
kann die Breite des Pfandkanals, beispielsweise bei Änderung des Pfandes, genau
an dessen Durchmesser angepaßt werden. Vorteilhafterweise ist ein quer zum Pfandkanal
verschiebbarer Schieber im Gehause des Pfandschlosses angeordnet, der mit dem schwenkbaren
Teil gelenkig verbunden ist.
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Mittels dieses verschiebbaren schiebers ½ann bei einer Fehlmanipulation
das Pfand wieder ausgeworfen werden. Der Schieber bezweckt auch, daß ein falsches
Pfand aus der Kontrollvorrichtung entfernt werden kann. Dies ist den Vorteil, daß
durch die Begrenzung der Schlitzöffnung einerseits und der Auswurfmöglichkeit eines
falschen Pfandes die Kontrolleinrichtung praktisch wartunpsfrei arbeitet.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnunr
naher beschrieben. Es zeigt: Fip. 1 einen Schnitt durch ein auf einer Tiire montiertes
Pfandschloß; Fig. 2 eine Ansicht der Kontrolleinrichtung in der Ausgangsstellung;
Fig. 7) und 4 eine Teilansicht der Kontrolleinrichtung mit verschiedenen Stellungen
der Sperrglieder; Fig. 5 eine Teilansicht der Kontrolleinrichtung, bei der die Auswurfeinrichtung
betätigt ist.
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Das in Fig. 1 dargestellte Pfandschloß 11 ist auf einer Türe 13 befestigt
und besteht aus einer in einem Schloßgehäuse 17 angeordneten Kontrolleinrichtung
sowie einem Schloßzylinder 19. Als Kontrolleinrichtung 15 sind zwei Sperrglieder
21 vorgesehen, welche abwechselnd bei Sperr- oder Öffnungsstellung in einen Pfandkanal
23 ragen und dadurch zwei aufeinander folgende Kontrollstellen für ein durch den
Pfandkanal 23 hindurchbewegendes Pfand 25 bilden. Als SSperrglieder 21 dienen eine
Wippe 27 sowie eine in diese eingreifende Klinke 29.
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Mittels einer Stange 31 ist die Klinke 29 der Kontrolleinrichtung
15 mit dem Riegel 35 des durch einen Schlüssel betätigbaren Schloßzylinders 19 gelenkig
verbunden.
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An der Oberseite 37 des Schloßgehäuses 17 ist eine Pfandeinwurfsöffnung
39 ausgebildet, deren Länge durch einen Schieber 41 einstellbar ist. Der Pfandkanal
23 wird im wesentlichen aus der Kontrolleinrichtung 15 sowie durch ein den Pfandkanal
23 begrenzendes Teil 43 gebildet. An diesem Teil 43 ist ein verschiebbares Führungsstück
45 angeordnet.
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Gemäß Fig. 5 läßt sich der Querschieber 47 mittels eines einer das
Schloßgehäuse 17 hinausragenden Zughebels 77 entgegen einer Druckfeder 75 verschieben.
Indem der im querschieber 47 ausgebildete Schlitz 69 einen Teil des Pfandkanals
23 bildet, wird durch die Verschiebung des Querschiebers ein durch den Pfandkanal
23 herunterfallendes Pfand 25 in eine im Schloßgehäuse 17 ausgebildete Auffangschale
79 geleitet. Die Auffangschale 79 isso angeordnet, daß das Pfand von außen entnommen
werden kann.
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In Fig. 1 führt die die Klinke 99 mit dem Riegel 35 verbindende Stange
31 durch eine im Schloßgehäuse 17 ausgebildete Öffnung.
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Bei dieser Ausführungsform handelt es sich um ein erst nachtraglich
an eine bestehende Türe angebrachtes Pfandschloß. Wird hingegen bei einer neuen
Türe ein Pfandschloß 11 angeordnet, so kann der Schloßzylinder 19 mit dem Riegel
7,5 im Schloßgehäuse 17 untergebracht werden. Im Schloßgehäuse 17 w.ire dann lediglich
eine Öffnung für das Verschwenkell des Riegels 35 vorzusehen. Anhand der Fig. 2
bis 4 soll nun die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Pfandschlosses näher beschrieben
werden. ]3ei der in Fig.2 dargestellten Lage der Sperrglieder 21 befindet sich der
Riegel 7 in der in Fig. 1 dargestellten Offenstellung. Die Klinke 29 rastet mit
dem keilförmigen Ende 55 des Armes 56 in die Aussparung Hb der Wippe 27 ein. Die
Klinke 29 kann wohl in einem gewissen Bereich bewegt werden, doch durch das Einrasten
des keilförmigen Endes 55 in die Aussparung 53 wird verhindert, daß der tiegel 35
in Sperrstellung gebracht werden kann. Wird nun ein Pfand 25 in den Pfandkanal 23
eingeworfen, so liegt dieses einerseits am Führungsstück 45 und andererseits am
kürzeren Arm 49 der Wippe 27 an. Durch das Gewicht des Pfandes 25 wird der kürzere
Arm 49 der Wippe 27 aus dem Pfandkanal 23 gedrängt (Fig. W)). Das keilförmige Ende
55 der Klinke 29 greift nun nicht mehr in die Aussparung 53 der Wippe 27 ein, so
daß die Klinke 29 frei bewegbar ist. Wird nun der Schlüssel des Schloßzylinders
19 gedreht, so wird diese Drehung über den Riegel 35 und die Stange 31 auf die Klinke
29 übertragen. Das Pfand 25 bewegt sich im Pfandkanal 2,
weiter
nach unten und wird nun vom Zapfen 6@ der Klinke 29 zurückgehalten. Dadurch kann
eine Kontrolle des Pfandes, insbesondere von dessen Durchmesser durchgeführt werden,
bevor die Sperrglieder ein endgültiges Öffnen gestatten.
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Bestizt das Pfand 25 die geforderten Abmessungen, so werden die Sperrglieder
21 freigegeben. Wird nun die Klinke 29 weiterbewegt, so wird der Zapfen @ aus dem
Pfandkanal 23 geschwenkt. Die Ausnehmung 65 des nach unten ragenden Armes 63 der
Klinke 29 bildet nun die nächste Auffangstation für das Pfand 25. In dieser Stellung
ist nun auch der Riegel 35 so weit bewegt worden, daß sich dieser in der Schlie@stellung
befindet. Der im Schloßzylinder 19 steckende Schlüssel kann nun abgezogen werden.
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Da das Pfand 25 in der Kontrolleinrichtung zurückgehalten wird, kann
statt der Kammer @1 eine Auffangvanne vorgesehen werden, in die das Pfand nach dem
öffnen des Riegels mittels des den Schloßzylinder 19 betätigenden Schlüssels fällt.
Bei dieser Ausführungsform hat das Pfand den einzigen Zweck, daß verhindert werden
soll, daß der Schlüssel zum Schloßzylinder 19 nicht verlorengeht. Das Pfand wird
darum nur dann zurückgegeben, wenn das Schloß wieder geöffnet wird. Bei diesem Vorgang
bewegt sich die Klinke 29 in ihre Ausgangsstellung zuriick, so daß der Weg des Pfandes
nach unten freigegeben wird. Die Sperrlage der Snerrglieder 21 kann dadurch wiederum
herstellt werden.
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Durch das Herausziehen des Zughebels 77 des Querschiebers 47 kann
ein im Pfandkanal 23 befindendes, den geforderten Abmessungen nicht entsprechende
Pfand 25 entfernt werden (Fig. 5).
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L e e r s e i t e