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DE2812128C3 - Wärmeisolierender Profilkörper - Google Patents

Wärmeisolierender Profilkörper

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DE2812128C3
DE2812128C3 DE2812128A DE2812128A DE2812128C3 DE 2812128 C3 DE2812128 C3 DE 2812128C3 DE 2812128 A DE2812128 A DE 2812128A DE 2812128 A DE2812128 A DE 2812128A DE 2812128 C3 DE2812128 C3 DE 2812128C3
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Description

20
Die Erfindung betrifft einen wärmeisolierenden Profilkörper, wie er im Oberbegriff des Patentanspruches 1 näher bezeichnet ist.
Aus der CH-PS 3 54 573 ist ein Profilkörper dieser Art bekannt. Jede der beiden Verbindungsleisten aus wärmeisolierendem Kunststoff ist zwar in einfacher Weise aus einem flachen, im Querschnitt ausschließlich rechteckigen Streifen gebildet, der also im Bereich seiner beiden Längsränder weder eine in Längsrichtung verlaufende Haltenut noch eine in Längsrichtung verlaufende Endverdickung aufweist. Die Verankerung dieser Verbindungsleisten durch Niete als Befestigungselemente ist aber verhältnismäßig zeitaufwendig und kompliziert, zumal auch in die beiden metallenen Profilschienen Bohrungen für die Niete einzubringen sind. Diese Bohrungen wären auch notwendig, wenn Schrauben statt Niete verwendet wurden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen wärmeisolierenden Profilkörper der eingangs angesprochenen Art so weiterzubilden, daß die Verbindungsleisten in den Nuten der Profilschienen ohne Niete, Schrauben oder Klebstoff verankert werden können.
Diese Aufgabe wird durch einen im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen wärmeisolierenden Profilkörper gelöst, der erfindungsgemäß nach der im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 beschriebenen Weise ausgestaltet ist.
Jedes Befestigungselement hintergreift somit wenigstens eine Hinterschneidung der ihm zugeordneten Nut der Profilschiene. Eine Bohrung in der Profilschiene ist so nicht erforderlich.
Vorzugsweise bestehen die flachen, im Querschnitt gesehen rechteckigen Streifen der Verbindur.fsleisten aus Schichtwerkstoff, wie Hartpapier. Dieses Material zeichnet sich durch eine hohe Festigkeit, Steifheit und Hitzebeständigkeit aus. Außerdem ist es billig. Es hat jedoch den Nachteil, daß es sich nur sehr beschränkt profilieren läßt. Man kann dieses Material nicht so formen oder bearbeiten, daß es zum Eingriff in hinterschnittene Nuten geeignete Endverdickungen aufweist, wie dies beispielsweise bei Isolierleisten möglich ist, die aus Kunststoff extrudiert sind. Das Einbringen von Löchern für die Befestigungselemente bereitet jedoch keine Schwierigkeiten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung t>5 ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiels; der Ei findung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen
F i g. 1 und 2 Verbindungsleisten mit verschiedenen Löchern,
Fig.3 und 4 eine erste Ausführungsform der Erfindung,
F i g. 5 und 6 eine zweite Ausführungsform,
F i g. 7 und 8 eine dritte Ausführungsform,
F i g. 9 bis 11 eine vierte Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 12 und 13 eine fünfte Ausführungsform der Erfindung,
F i g. 14 und 15 eine sechste Ausführungsform und
Fig. 16 bis 18 eine siebte Ausführungsform der Erfindung.
Als Verbindungsleisten 20 werden flache Streifen aus Schichtmaterial, beispielsweise solche aus Hartpapier verwendet Zum Eingriff in die hinterschnittenen Nuten dienen Befestigungselemente, die in Löcher eingesetzt werden.
Gemäß F i g. 1 sind die Löcher 21 rund. In F i g. 2 sind die Löcher 22 in Längsrichtung der Verbindungsleiste 20 langgestreckt und rechteckig vorgesehen.
Bei der in den F i g. 3 und 4 gezeigten Ausführungsform sind Verbindungsleisten gemäß F i g. 1 verwendet. In die runden Löcher sind hier als Befestigungselemente kurze zylindrische Stifte 24 eingesetzt. Die Profilschienen, von denen nur die Profilschiene 2 gezeigt ist, weisen zwei sich gegen die jeweils andere Profilschiene vorstreckende Schenkel 25, 26 auf. Der Schenkel 25 ist gegenüber dem gerade vorstehenden Schenkel 26 zurückgebogen. Der Schenkel 26 ist mit einer im Schnitt trapezförmigen Hinterschneidung 19 versehen. Zur Befestigung wird die Verbindungsleiste 20 mit den Stiften 24 zwischen die beiden Schenkel 25, 26 eingesetzt. Danach wird der Schenkel 25 gegen den Schenkel 26 hin verbogen. Dies erfolgt in bekannter Weise durch Anrollen. Da der Durchmesser der zylindrischen Stifte 24 etwa gleich der Breite der Hinterschneidung 19 in mittlerer Tiefe ist, drücken sich die Stifte 24 beim Anrollen des Schenkels 25 in die Hinterschneidung 19 ein. Die Stifte 24 bestehen aus einem härteren Material als die Profilschienen 2. Wenn die Profilschienen 2 aus normalem Aluminium bestehen, so können die Stifte 24 beispielsweise aus Hartaluminium bestehen. Dadurch drücken ^ie sich verformend in die Nutenwandung ein und bilden eine feste Verankerung.
Bei der Ausführungsform nach den F i g. 5 und 6 ist sowohl in dem Schenkel 25 als auch in dem Schenkel 26 jeweils eine im Querschnitt rechteckförmige Hinterschneidung vorgesehen. Die als Befestigungselemente dienenden zylindrischen Stifte 28 sind hier etwas langer als bei der Ausführungsform nach den F i g. 3 und 4, so daß sie nach beiden Seiten der Verbindungsleiste 20 vorstehen. Auch hier wird der Schenkel 25 durch Anrollen gegen den Schenkel 26 gebogen, so daß die Stifte 28 mit beiden Enden jeweils in eine der beiden Hinterschneidungen 27 eingreifen.
Bei der Ausführungsform nach den F i g. 7 und 8 sind Stifte 29 als Befestigungselemente verwendet, die ähnlich kurz wie die Stifte 24 in den F i g. 3 und 4 sind. Die Stifte 29 schauen nur mit einem Ende aus der Verbindungsleiste 20 heraus. Dieses Ende ist mit einer Spit/j 31 versehen, die von drei Flächen 32 gebildet ist. Die drei Flächen bilden drei Schneiden. Man erkennt dies aus F i g. 8 (Draufsicht VIII der F i g. 7). Der gerade Schenkel 26 ist mit einer spitz zulaufenden Hinterschneidung 30 versehen, in die sich die Spitze 31 einbohrt, wenn der zunächst zurückgebogene Schenkel
25 durch Anrollen an die Verbindungskiste 20 gerade gebogen wird. Auch hier bestehen die Stifte 29 aus einem härteren Metall, beispielsweise aus Hartaluminium, als die Profilschiene 2, die beispielsweise aus normalem Aluminium besteht.
Bei der Ausführungsform nach den F i g. 9 bis 11 sind Verbindungsleisten 20 gemäß Fig. 2 verwendet, also solche mit rechteckigen Löchern 22. Statt einzelner Stifte bestehen die Befestigungselemente hier aus Zahnleisten 33, die mit rechteckförmigen oder angespitzten Zähnen 34 versehen sind. Die Zähne werden in die rechteckförmigen Löcher 22 eingeführt, so daß auf der einen Seite der Verbindungsleiste 20 der durchgehende Teil der Zahnleisten 33 stehenbleibt, während auf der anderen Seite die Zähne 34 herausschauen. Auch hier weisen die Profilschienen, von denen in F i g. 10 nur die Profüschiene 2 gezeigt ist, gegen die andere (nicht dargestellte) Profilschiene vorstehende Schenkel 25, 26 auf. von denen der Schenkel 25 zunächst zurückgebogen ist. Beide Schenke! weisen im Schnitt rechteckförmige Hinterschneidungen 27 auf. Nach dem Einsetzen der mit einer Zahnleiste 33 versehenen Verbindungsleiste 20 wird der Schenkel 25 gegen die Verbindungsleiste 20 gerollt. Dabei greifen die aus den Löchern herausschauenden Teile der Zähne 34 in die Hinterschneidung 27 des Schenkels 26 ein, während der durchgehende Teil der Zahnleiste 33 in die Hinterschneidung 27 des Schenkels 25 eingreift.
Um besonders große Längen von Profilkörpern herstellen zu können, müßten auch die Verbindungsleisten 20 in diesen Längen vorliegen. Sie sind jedoch im Gegensatz zu den Profilschienen 2,3 normalerweise nur in Längen bis zu 2 rn erhäitlich. Eine stabile Verbindung wird nun gemäß F i g. 11 dadurch hergestellt, daß man jeweils zwei Verbindungsleisten 20 an den Stoßstellen durch eine Zahnleiste 37 überbrückt. Die Zahnleisten 33 sind jeweils nur so lang, daß sie sich bis zum vorletzten Loch an beiden Enden der betreffenden Verbindungsleiste 20 erstrecken, so daß zumindest das letzte Loch zum Einführen der Zahnleiste 37 frei bleibt.
Wenn die hinterschnittene Nut 5 gemäß Fig. 12 von jeweils einem im Querschnitt rechteckigen Schenkel 3 und einem im Querschnitt L-förmigen Schenkel 4 seitlich begrenzt ist. so können Verbindungsleisten 20 der in F i g. 2 gezeigten Art in der hinterschnittenen Nut 5 ebenfalls durch die Verwendung von Zahnleisten 33 verankert werden. Eine solche Zahnleiste ist in Fig. 13 vergrößert und perspektivisch dargestellt.
Die aus den Löchern 22 der Verbindungsleisie 20 herausschauenden Enden der Zähne 34 werden dazu nsch obeü umgebogen. Dci" üii'igcbugCMc Teil Siüizi SiCn dann an dem geraden Schenkel 3 ab. Der durchgehende Teil der Zahnleiste 33 untergreift den L-förmigen Schenkel 4. Bei der in Fig. 12 gezeigten Ausführungsform kann die Verbindungsleiste 20 durch Kippen in die hinterschnittene Nut 5 eingeklinkt werden. Um das Kippen zu erleichtern, sind die Ränder der Verbindungsleiste 20 mit einer Abrundung 35 versehen. In Fig. 12 ist nur ein Rand gezeigt. Bei dem nicht dargestellten anderen Rand sind die Verhätlnisse spiegelbildlich gleich.
Bei der in F i g. 13 gezeigten Zahnleiste ist der hintere Zahn 34 am Ende umgebogen, während der vordere Zahn 34 noch nicht umgebogen ist
Die in den Fig. 14 und 15 gezeigte Ausführungsform ist ähnlich wie die Ausführungsform nach den Fig. 12 und 13. Hier sind jedoch die Enden der Zähne 34 nicht umgebogen, sondern um 90° verdreht. Man erkennt dies insbesondere aus der perspektivischen Darstellung der Verbindungsleiste 20 und der Zahnleiste 33 in Fig. 15. Außerdem sind die verdrehten Enden der Zähne 34 derart abgerundet, daß sie eine Abwälzkurve 16 bilden, mit der sich das Zahnende beim Einklinken der Verbindungsleiste 20 in die hinterschnittene Nut 5 an dem geraden Schenkel 3 abwälzt.
Auch bei der Ausführungsform nach den Fig. 16 bis 18 sind Verbindungsleisten der in Fig. 2 gezeigten Art verwendet. Desgleichen sind als Befestigungselemente dienende Zahnleisten 44 verwendet. Diese haben, je nachdem wo der Schnitt geführt wird, entweder L- oder U-Profil. Wenn der Schnitt im Bereich eines Zahnes 45 geführt wird, beispielsweise der Schnitt XVIII, der in Fig. 18 dargestellt ist, so hai die Zahnleisle U-Profii. Wenn der Schnitt nicht durch einen Zahn geführt wird, wie beispielsweise der Schnitt XVII, der in Fig. 17 gezeigt ist, so hat die Zahnleiste 44 L-Profil. Der eine U-Schenkel bildet also die Zähne 45. Der andere sich über die gesamte Länge der Zahnleiste 44 erstreckende U-Schenkel 46 untergreift die Verbindungsleiste 20 federnd. Aus dem die beiden U-Schenkel verbindenden Steg 43 sind durch Einschnitte 47 (Fig. 16) im Bereich zwischen den Zähnen 45 Federzungen 42 ausgeschnitten, die von der Verbindungsleiste 20 weggebogen sind. Jede der beiden Profilschienen, von denen nur die Profilschiene 2 gezeigt ist, weist zwei gegen die andere Profilschiene vorstehende Schenkel 25, 26 auf. Der Schenkel 26 ist mit einer Hinterschneidung 38 versehen. Diese besteht aus einer senkrecht zur Verbindungsleisten-Ebene verlaufenden Nutenflanke 39 und einer schräg dazu gegen den Nutengrund hin verlaufenden Nutenflanke 40. Die Federzungen 42 liegen mit ihrem Ende an der senkrecht zur Verbindungsleisten-Ebene verlaufenden Nutenflanke 39 an. Der U-Schenkel 46 steht unter Federspannung und sucht die Verbindungsleiste 20 entgegen der Rückhaltekraft der an der Nutenflanke 39 anliegenden Federzungen 42 nach oben zu drücken.
Die Montage erfolgt bei der Ausführungsform nach den F i g. 16 bis 18 in einfacher Weise dadurch, daß die Verbindungsleisten 20 — in der Zeichenebene gesehen — von oben zwischen die beiden Schenkel 25, 26 gedrückt werden. Der Schenkel 26 weist eine Anschrägung 41 auf, an der sich die Federzungen 42 zunächst abstützen. Bei fortschreitender Bewegung der Verbindungsleiste 20 nach unten werden sie in die Ebene des Steges 43 gedrückt. Wenn die Verbindungsleiste 20 tief genug in die von den beiden Schenkeln 25, 26 seitlich begrenzte Nut eingedrückt ist, schnappen die Federzungen 42 nach außen und hintergreifen die Nuienflanke 39. Auf diese Weise wird eine feste und stabile Schnappverbindung gebildet
Bei einer weiteren Ausführungsform sind die Löcher in der Verbindungsleiste zwar in der Ansicht auf beiden Seiten der Verbindungsleiste rechteckförmig, jedoch im Querschnitt trapezförmig. Die Löcher weisen eine nahe dem Rand der Verbindungsleiste befindliche und senkrecht zur Verbindungsleisten-Ebene verlaufende Lochwand und eine von dem Rand entferntere, schräg zur Verbindungsleisten-Ebene verlaufende Lochwand auf. Die beiden Lochwände sind eben.
In jedes Loch ist eine U-förmige Feder eingelegt. Die beiden U-Schenkel der Feder schließen etwa den gleichen Winkel ein wie die beiden Lochwände. Das Ende des senkrecht zur Verbindungsleisten-Ebene liegenden U-Schenkels schaut aus dem Loch heraus und greift in eine Hinterschneidung ein.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen

Claims (19)

Patentansprüche:
1. Wärmeisolierender Profilkörper, insbesondere zur Verwendung für Tür- und Fensterrahmen oder dergleichen, bestehend aus zwei Profilschienen aus Metall, die durch zwei aus wärmeisolierendem Werkstoff bestehenden Verbindungsleisten aus im Querschnitt rechteckigen flachen Streifen miteinander verbunden sind, welche in Nuten der Profilschienen eingreifen, wobei die Verbindungen von Ό metallischen Befestigungselementen gebildet sind, welche Löcher in den Verbindungsleisten durchgreifen und in den Nutenwänden verankert sind, dadurch gekennzeichnet, daß Wände der Nuten (5) eine Hinterschneidung (19, 27, 30, 38) '5 aufweisen, welche die Befestigungselemente (24,28, 23,33,37,44) hintergreifen.
2. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch !, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsleisten (20) aus Schichtwerkstoff, wie Hartpapier, bestehen.
3. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede hinterschnittene Nut (5) von zwei an jeder Profilschiene (2) vorgesehenen und sich in Richtung auf die jeweils andere Profilschiene erstreckenden Schenkeln (25, 26) seitlich begrenzt ist und daß einer der beiden Schenkel (25) vor der Montage von dem anderen Schenkel (26) weggebogen und nach der Montage in eine zu dem anderen Schenkel (26) etwa parallele ^o Stellung gebogen ist.
4. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem der beiden Schenkel (25, 26) eine Hinterschneidung (27) vorgesehen ist.
5. Wärmeisolierender Profilkörper nach einem der Ansprüche 2—4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (24, 28, 29) von in runde Löcher (21) in den Verbindungsleisten (20) eingesetzten zylindrischen Stiften gebildet sind.
6. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der die Hinterschneidung (19) bildende Teil der Nut (5) — im Querschnitt gesehen — einen trapezförmigen Umriß aufweist und daß der Durchmesser der an den Enden stumpfen zylindrischen Stifte (24) etwa gleich der mittleren Trapezbreite ist.
7. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der die Hinterschneidung (30) bildende Teil der Nut (5) im Querschnitt gesehen — einen dreieckförmigen Umriß aufweist und daß die zylindrischen Stifte (29) an ihren Enden unter Bildung von mindestens drei Flächen (32) und Schnittkanten etwa dem dreieckförmigen Umriß entsprechend zugespitzt sind.
8. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte (29) aus einem härteren Material als die Profilschienen (2) bestehen.
9. Wärmeisolierender Profilkörper nach einem der Ansprüche 2 bis 4. dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (33, 37) von Zahnleisten gebildet sind, deren Zähne (34) die Löcher (22) in den Verbindungsleisten (20) durchgreifen.
10. Wärmeisolierender Profilkörper nach An- b5 spruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (34, 45) rechteckig oder an ihrem vorderen Ende angespitzt sind und daß die Löcher (22) in den Verbindungsleisten (20) langgestreckt in Längsrichtung des Profilkörpers verlaufen und einen etwa rechteckförmigen Querschnitt haben.
11. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet daß die aus der Verbindungsleiste (20) herausschauenden Teile der Zähne (34) umgebogen oder verdreht sind.
12. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß jede hinterschnittene Nut (5) von einem im Querschnitt L-förmigen Schenkel (4) und einem im Querschnitt rechteckigen Schenkel (3) seitlich begrenzt ist, daß die beiden Schenkel (3, 4) gegen die andere Profilschiene hin vorstehen, daß sich der durchgehende Teil der Zahnleiste (33, 37) an der dem L-förmigen Schenkel (4) zugewandten Seite der Verbindungsleiste (20) befindet und daß sich die auf der anderen Seite der Verbindungsieiste (20) herausschauenden umgebogenen oder verdrehten Teile der Zähne (34) an dem geraden Schenkel (3) abstützen.
13. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der Verbindungsleisten (20) mit einer Abrundung (35) versehen sind.
14. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (44) von mit Zähnen (45) die Löcher (22) der Verbindungsleisten (20) durchgreifenden Zahnleisten gebildet sind und daß jede Zahnleiste in die Hinterschneidung (38) der Nut (5) eingreifende Federzungen (42) aufweist.
15. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Hinterschneidung (38) der Nut (5) in einem von zwei an jeder Profilschiene (2) vorgesehenen und sich in Richtung auf die jeweils andere Profilschiene erstreckenden, die Nut (5) seitlich begrenzenden Schenkeln (25, 26) befindet, daß die Hinterschneidung (38) von einer zur Verbirdungsleiste (20) etwa senkrecht verlaufenden Nutenflanke (39) und einer vom Nutengrund schräg von der Verbindungsleiste (20) weg verlaufenden Nutenflanke (40) gebildet ist und daß die Zahnleiste (44) - im Querschnitt durch jeden Zahnbereich gesehen — etwa Uförmig ist, wobei der eine U-Schenkel den Zahn (45) bildet, der andere U-Schenkel (46) die Verbindungsleiste (20) federnd untergreift, und daß aus dem die beiden U-Schenkel (45, 46) verbindenden Steg (43) außerhalb der Zahnbereiche die durch Einschnitte (47) gebildeten Federzungen (42) herausgebogen sind.
16. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der die Hinterschneidung (38) aufweisende Schenkel (26) im Profilschnitt gesehen — am Ende eine Anschrägung (41) aufweist.
17. Wärmeisolierender Profilkörper nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß bei in Längsrichtung des Profilkörpers aneinanderstoßenden Verbindungsleisten (20) und Zahnleisten (33, 37, 44) letztere gegenüber den Verbindungsleisten (20) versetzt angeordnet sind, derart, daß die Stöße der Verbindungsleisten (20) von Zahnleisten (37) überbrückt sind.
18. Wärmeisolierender Profilkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente von U-förmigen Federn gebildet sind, von denen jede innerhalb eines der in den
Verbindungsleisten vorgesehenen Löcher angeordnet ist, wobei das Ende eines U-Schenkels aus dem Loch herausschaut und in die hinterschnittene Nut eingreift.
19. Wärmeisolierender Profilkörper nach Ansprach 18, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Loch zur Aufnahme einer U-förmigen Feder eine nächst dem betreffenden Rand der Verbindungsleiste liegende, sich senkrecht zur Verbindungsleisten-Ebene verlaufende ebene Lochwand sowie eine entfernter von dem betreffenden Rand der Verbindungsleiste liegende, schräg zur Verbindungsleisten-Ebene verlaufende ebene Lochwand aufweist und daß die beider; U-Schenkel der Feder etwa den gleichen Winkel einschließen wie die beiden Lochwände.
DE2812128A 1978-03-20 1978-03-20 Wärmeisolierender Profilkörper Expired DE2812128C3 (de)

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