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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Eine bekannte Vorrichtung dieser Art (DE-PS 21 31 238 ) weist zwei
Stapel auf, von denen je einer auf jeder Seite der Förderbahn angeordnet ist. Dabei
ist eine sowohl dem Anheben des jeweils obersten Werkstücke von dem Stapel als auch
dem Querfördern des Werkstückes in die Förderbahn dienende Einrichtung vorgesehen,
die abwechselnd von den beiden Stapeln jeweils ein Werkstück aufnimmt und danach
dieses in der Förderbahn in einen als in deren Richtung wirkendes Fördermittel dienenden
Walzenvorschub einführt.
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Diese bekannte Vorrichtung, mit der ein lückenloses Zuführen aufeinanderfolgender
Werkstücke zu einer Bearbeitungsstation angestrebt wird, eignet sich jedoch nicht
zum Entstapeln mehrerer mit geringem Abstand parallel nebeneinander befindlicher
Stapel.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe, mehrere mit geringem Abstand
parallel nebeneinander befindliche Stapel zu entstapeln und die Werkstücke in einer
einzigen Förderbahn abzufördern, ergibt sich beispielsweise dadurch, daß bei dem
Herstellen von Dosen häufig größere Blechtafeln durch Rollenscheren in mehrere,
schmalere, unter sich gleiche, tafelförmige Werkstücke unterteilt und unmittelbar
hinter der Rollenschere wieder gestapelt werden, wodurch beispielsweise drei mit
geringen Abständen parallel nebeneinander befindliche Stapel entstehen, die sich
normalerweise auf einer einzigen Stapelpalette befinden (DE-Z. Techn. Mitt. Krupp
Werksberichte, Bd. 21 (1963) H. 3, S. 137/138 ).
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Die erwähnte Aufgabe ist bei einer Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1 durch die Merkmale des Kennzeichens dieses Anspruches gelöst.
Damit gelingt es, die eng nebeneinander stehenden Stapel gleichzeitig abzutragen
und die WerkstüCke ohne Unterbrechungen durch den von Zeit zu Zeit erforderlichen
Ersatz einer leeren Stapelpalette durch eine volle in einer einzigen Förderbahn
abzufördern, so daß eine folgende Bearbeitungsstation
über in Richtung
der Förderbahn wirkende, bekannte Fördermittel, beispielsweise eine schwenkbare
Saugeranordnung, einen anschließenden Walzenvorschub und eine nachgeschaltete Förderkette
(GB-PS 1 242 423 ), ständig mit Werkstücken versorgt werden kann.
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Eine besonders einfache Ausgestaltung der Vorrichtung ergibt sich
mit den Merkmalen des Patentanspruches 2 dadurch, daß der Querförderer direkt in
die Zwischenstapeleinrichtung fördern kann, die als einfache, berandete Ablagefläche
ausgebildet sein kann. Dabei ist durch eine Steuerung sicherzustellen, daß nicht
ein Werkstück durch den Querförderer der Zwischenstapeleinrichtung zugeführt wird,
während die Fördermittel, beispielsweise eine Saugeranordnung, aus der Zwischenstapeleinrichtung
ein Werkstück entnehmen.
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Die hängende Aufnahme der Werkstücke an dem Förderband kann dabei
beispielsweise durch Saugwirkungoir Magnetkräfte verursacht sein.
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Eine Ausgestaltung der Vorrichtung, bei der die Übergabe von Werkstücken
an die Zwischenstapeleinrichtung und die Übernahme von Werkstücken aus der Zwischenstapeleinrichtung
unabhängig voneinander #erfolgen können, ergibt sich mit den Merkmalen des Patentanspruches
3. Die hängende Aufnahme der Werkstücke an der Hochhaltung kann dabei ebenfalls
beispielsweise durch Saugwirkung oder Magnetkräfte verursacht sein. Als Vorschuborgan
eignet sich besonders ein Schieber, der die Werkstücke an einer Kante etwas untergreifen
kann, oder eine Förderkette mit Mitnehmern. Dabei können die gemeinsam von allen
Stapeln abgehobenen Werkstücke entweder nacheinander und einzeln auf das Huborgan
übergeben oder zunächst an der Hochhaltung hängend über dem dem Huborgan nächstliegenden
Stapel ubereinandergeschoben und dann gemeinsam auf das Huborgan übergeben werden.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele für die erfindungsgemäße
Vorrichtung schematisch dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 eine
Ansicht in Richtung der Förderbahn gesehen für das erste Ausführungsbeispiel, Fig.
2 einen Schnitt entlang der Linie II - IIin Fig. 1, Fig. 3 eine Ansicht in Richtung
der Förderbahn gesehen flir das zweite Ausführungsbeispiel.
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In einem Gestell 1 ist einHubtisch 2 lotrecht beweglich geführt und
mittels synchron angetriebener Ketten 3 gesteuert schrittweise aufwärts und abwärts
bewegbar. Auf dem Hubtisch 2 steht eine Stapelpalette 4, auf der sich mit geringen
Abständen parallel nebeneinander drei Stapel 5, 6, 7 befinden, die aus zumindest
annähernd gleichen Anzahlen an Werkstücken bestehen. Über dem Hubtisch 2 ist in
dem Bereich der Stapelpalette 4 über dieser als Anhebeeinrichtung eine neun Sauger
8 an entsprechenden Saugerstangen 9 tragende Saugerbrücke 10 in dem Gestell 1 lotrecht
beweglich geführt und mittels einer Zylinder-Kolben-Einheit 11 gesteuert auf- und
abwärts bewegbar.
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Die Saugerstangen 9 sind derart an der Saugerbrücke 10 befestigt,
daß je drei Sauger 8 mit den Werkstücken jedes der drei Stapel 5, 6, 7 zusammenwirken
können und das jeweils oberste Werkstück jedes Stapels 5, 6, 7 anzuheben vermögen.
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In dem. Gestell 1 befindet sich die Förderbahn in dem neben dem Bereich
der Stapelpalette 4 liegenden Bereich, in dem eine Zwischenstapeleinrichtung für
in Richtung der Förderbahn liegende Werkstücke gebildet ist. Aus der Zwischenstapeleinrichtung
ist jeweils das oberste Werkstück mittels eines an einer schwenkbaren Saugerstange
12 befestigten Saugers 13 anhebbar und in Richtung der Förderbahn auf einen aus
drei parallelen Förderbändern 14 bestehenden Folgeförderer übergebbar. Die Saugerstange
12 ist in dem Gestell 1 - in in der Zeichnung nicht dargestellter, bekannter Weise
- schwenkbar gelagert und gesteuert antreibbar.
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Bei dem ersten Ausführungsbeispiel (Fig. 1 und 2 ) ist ein Querförderer
vorgesehen, der zwei quer zu der Richtung der Förderbahn parallel verlaufende Förderbänder
15
aufweist, über deren unteren Abschnitten in dem Bereich über der Stapelpalette 4
Permanentmagnete 16 und in dem anschließenden, in den Bereich der Förderbahn reichenden
Bereich Elektromagnete 17 angeordnet sind.
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Als Zwischenstapeleinrichtung ist in dem Bereich der Förderbahn unterhalb
der Förderbänder 15 eine berandete Ablagefläche 18 vorgesehen, in die die Werkstücke
bei Desaktivierung der Elektromagnete 17 von den Förderbändern 15 einzeln abfallen.
Damit ergibt sich eine Arbeitsweise der Vorrichtung, bei der von den neun Saugern
8 gleichzeitig drei Werkstücke - je eines von jedem der Stapel 5, 6, 7 - angehoben
und von dem Querförderer übernommen werden, der die Werkstücke schrittweise hängend
fördernd einzeln über die Ablagefläche 18 bringt, auf die sie abfallen. Sobald dabei
das dritte der drei gleichzeitig anangehobenen Werkstücke den Bereich der Stapelpalette
4 verlassen hat, kann die Saugerbrücke 10 zum Anheben der drei folgenden Werkstücke
wieder abwärts bewegt werden. Während durch den Querförderer ein Werkstück in den
Bereich der Zwischenstapeleinrichtung gebracht wird, kann selbstverständlich durch
den Sauger 13 kein Werkstück abgehoben werden, was durch eine entsprechende Steuerung
sicherzustellen ist.
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Bei dem zweiten Ausfuhrungsbeispiel (Fig. 3 ) ist ein Querförderer
vorgesehen, der eine auf der Unterseite abgestufte, mit Permanentmagneten bestückte
Hochhaltung 19 in dem Bereich über der Stapelpalette 4 aufweist, wobei die Höhe
jeder Stufe wenig größer ist als die Dicke eines Werkstückes. Mit der Hochhaltung
19 wirkt eine sich quer zu der Richtung der Förderbahn erstrekkende Förderkette
20 mit einem Mitnehmer 21 als Vorschuborgan für die Werkstücke zusammen. In dem
Bereich der Förderbahn befindet sich anschliessend an den Querförderer als Huborgan
eine mittels einer Zylinder-Kolben-Einheit 22 lotrecht auf- und abwärts bewegbare
Hubplatte 23, die in ihrer niedrigsten Stellung wenig tiefer steht als der der Hubplatte
23 zugewandLeAbschnitt der Hochhaltung 19. Die Hubplatte 23 ist von einem feststehenden
Rand 24 umgeben. Oberhalb des Huborganes befindet sich die Zwischenstapeleinrichtung,
die in deren feststehende Berandung 25 zurückdrängbare Halteglieder 26 für die
von
unten zufuhrbaren Werkstücke aufweist. Damit ergibt sich eine Arbeitsweise der Vorrichtung,
bei der von den neun Saugern 8 gleichzeitig drei Werkstücke - je eines von jedem
der Stapel 5, 6, 7 - angehoben und an die Hochhaltung 19 zur hängenden Aufnahme
übergeben werden. Der an der gesteuert angetriebenen Förderkette 20 befestigte Mitnehmer
21 schiebt dann zunächst das von dem Stapel 5 stammende Werkstück hängend unter
das von dem Stapel 6 stammende Werkstück und danach die von den Stapeln 5 und 6
stammenden Werkstücke gemeinsam hängend unter das von dem Stapel 7 stammende Werkstück
und schließlich die drei Werkstücke gemeinsam über den Rand 24 hinweg auf die Hubplatte
23. Sobald die drei gleichzeitig angehobenen Werkstücke den Bereich der Stapelpalette
4 verlassen haben, kann die Saugerbrücke 10 zum Anheben der drei folgenden Werkstücke
wieder abwärts bewegt werden. Die Hubplatte 23 mit den darauf befindlichen Werkstükken
wird so weit aufwärts bewegt, daß die Werkstuecke zunächst die Halteglieder 26 der
Zwischenstapeleinrichtung zurückdrängen und dann auf den aus der Berandung 25 wieder
hervortretenden Haltegliedern 26 zu liegen kommen. Das oberste in der Zwischenstapeleinrichtung
befindliche Werkstück kann jederzeit von dem Sauger 13 angehoben werden. Dies kann
gleichzeitig mit dem Einbringen weiterer Werkstücke in die Zwischenstapeleinrichtung
mittels der Hubplatte 23 und dies wiederum gleichzeitig mit dem Anheben dreier folgender
Werkstücke von den Stapeln 5, 6, 7 geschehen.
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