DE2735925A1 - Pruefeinrichtung fuer kraftfahrzeuge - Google Patents
Pruefeinrichtung fuer kraftfahrzeugeInfo
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Description
P ate ntanmeldung
des Herrn Yona Ben-David
4 Jasmin Street
Ramat-Effal / Israel
des Herrn Yona Ben-David
4 Jasmin Street
Ramat-Effal / Israel
"Prüfeinrichtung für Kraftfahrzeuge"
Die Erfindung betrifft eine Prüfeinrichtung für Kraftfahrzeuge. - Bei Kraftfahrzeugherstellern, in Werkstätten und
Service-Stationen ist es häufig wünschenswert bzw. notwendig, zahlreiche Parameter über die Funktion der verschiedenen
Teilsysteme von Kraftfahrzeugen zu ermitteln. Das gilt insbesondere
für die Bremsanlage, für Motor- und Antriebssystem,
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für die Radaufhängungen usw. Diese verschiedenen Parameter müssen im allgemeinen bei verschiedenen Fahrzeuggeschwindigkeiten
ermittelt und aufgezeichnet werden.
Bei den bekannten Prüfeinrichtungen der beschriebenen Gattung werden die meisten Parameter bei einer vorgegebenen und verhältnismäßig
geringen (simulierten) Fahrzeuggeschwindigkeit gemessen. Eine gleichzeitige und kontinuierliche Messung und
Aufzeichnung einer Mehrzahl von Parametern in einem ausgedehnten Bereich von Fahrzeuggeschwindigkeiten bzw. Motordrehzahlen,
die für die Beurteilung von Zustand bzw. Leistung eines Kraftfahrzeugs von erheblichem Wert wäre, ist mit diesen
bekannten Prüfeinrichtungen nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Prüfeinrichtung für Kraftfahrzeuge zu schaffen, mit der es möglich ist, gleichzeitig
und kontinuierlich eine Mehrzahl von Parametern in einem ausgedehnten Bereich von Fahrzeuggeschwindigkeiten bzw.
Motordrehzahlen zu messen und aufzuzeichnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Prüfeinrichtung für Kraftfahrzeuge gelöst, die im wesentlichen gekennzeichnet
ist durch zwei in vorbestimmtem Abstand und parallel zueinander angeordnete Laufrollen, durch ein an eine der Laufrollen
angeschlossenes Schwungrad, das durch einen Drehantrieb mit vorbestimmter Drehzahl antreibbar ist, und durch Meßeinrichtungen
zur Messung der Abbremsung des Schwungrades sowie der Brems- oder Beschleunigungsrate des Schwungrades,
wobei ggf. Brems- und Beschleunigungsrate aufgezeichnet werden können. Vorzugsweise werden mindestens zwei, den beiden Rädern
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einer Achse eines zu prüfenden Kraftfahrzeugs zugeordnete
Systeme aus Laufrollen und Schwungrad vorgesehen. Die erfindungsgemäße
Prüfeinrichtung kann sowohl vom Stillstand als auch von einer vorgegebenen Anfangsdrehzahl ausgehend sowie
bis zum Erreichen einer mehr oder weniger hohen vorgegebenen Enddrehzahl gefahren werden.
Während der Prüfung stehen die Laufrollen in Kontakt mit Vorder- oder Hinterrädern des zu prüfenden Kraftfahrzeugs.
Werden bei einer bestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit, d. h. also einer bestimmten Umfangsgeschwindigkeit der Laufrollen,
die Bremsen betätigt, so ergibt sich eine Prüfung der Bremsenfunktion, bei der tatsächliche Straßenbewegungen
simuliert werden. Ferner sind Meßeinrichtungen vorgesehen, um den Schlupf des Kraftfahrzeugs auf der Straßenoberfläche
zu messen, die im wesentlichen eine Prüfrolle umfassen, die bei oder zwischen den Laufrollen angeordnet ist und deren
Drehzahl mit geeigneten Meß- und/oder Aufzeichnungseinrichtungen
jederzeit erfaßt werden kann.
Weiter sind Einrichtungen vorgesehen, um die Einstellung jedes der Räder eines Kraftfahrzeugs durch Erfassung der seitlichen
Versetzungskräfte, die durch Fehleinstellung verursacht werden, zu erfassen. Die Radeinstellung kann bei jeder vorgegebenen
Geschwindigkeit oder innerhalb eines bestimmten, auch ausgedehnten Geschwindigkeitsbereichs gemessen werden. Das führt
zu zuverlässigeren Daten, als mit den bekannten Prüfeinrichtungen
erhalten werden können, die nur im Stillstand oder bei einer vorgegebenen Geschwindigkeit arbeiten. Die Meßeinrichtung
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zur Prüfung der Radeinstellung umfaßt im wesentlichen eine Seiteneinmeßeinrichtung zur Messung der seitlichen Versetzungskraft, die auf die freilaufende Prüfrolle durch ein Rad ausgeübt
wird, dessen Einstellung geprüft werden soll.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile bestehen vor allem darin, daß die Möglichkeit zu einer genauen, quantitativen
Messung aller wichtigen Betriebsparameter eines Kraftfahrzeugs
geschaffen wird. Das gilt insbesondere für die Wirksamkeit der Bremsanlage an jedem einzelnen der Räder,
Zustand und Leistung von Kraftübertragung und Radantrieb,
Motorzustand, Radeinstellung jedes einzelnen Rades, Überprüfung
und Eichung der Meßinstrumente des Kraftfahrzeugs, usw. Die erfindungsgemäße Prüfeinrichtung erlaubt es, diese
verschiedenen Parameter bei jeder vorgegebenen Fahrzeuggeschwindigkeit oder bei vorgegebener Motordrehzahl zu messen,
und insbesondere ist es auch möglich, diese Parameter kontinuierlich über einen vorgegebenen Bereich von Fahrzeuggeschwindigkeit
bzw. Motordrehzahl zu messen und aufzuzeichnen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Aufsicht auf eine Prüfeinrichtung für Kraftfahrzeuge,
Fig. 2 eine ausschnittsweise Seitenansicht der Prüfeinrichtung,
Fig. 3 in schematischer Darstellung eine Aufsicht auf eine zur Messung der Radeinstellungen eingerichtete Prüf-
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einrichtung.
Wie in Fig. 1 dargestellt, ist ein zu prüfendes Kraftfahrzeug
21 mit den Rädern einer Achse (im dargestellten Ausführungsbeispiel mit den Vorderrädern) auf die Rollen 1, 1a, 9 der
Prüfeinrichtung 22 aufgesetzt. Diese ist mit einer Instrumententafel 23 mit im einzelnen nicht dargestellten Meß- und
Aufzeichnungsinstrumenten ausgerüstet und weist eine Fernsteuereinheit
24 auf, mit der es möglich ist, vom Fahrersitz des zu prüfenden Kraftfahrzeugs aus die Prüfeinrichtung und
die Meß- und Aufzeichnungsinstrumente zu betätigen bzw. zu
überwachen.
Die Anordnung der Räder des zu prüfenden Kraftfahrzeugs an
der Prüfeinrichtung ist in Fig. 2 zu erkennen. Ein Rad 6 des Kraftfahrzeugs ist auf den beiden Laufrollen 1, 1a angeordnet,
die in vorbestimmtem Abstand und parallel zueinander angeordnet sind, so daß ein guter Kontakt mit dem Rad 6 gewährleistet
ist. Zwischen den Laufrollen 1, 1a ist als dritte Rolle eine Prüfrolle 9 von üblicherweise geringerem Durchmesser
vorgesehen, die mit dem Rad 6 gleichfalls in Reibkontakt steht. Die Prüfrolle 9 läuft frei und ist außerdem
so gelagert, daß sie sich seitlich versetzend bzw. in Richtung ihrer Längsachse eine seitliche Versetzungskraft ausüben
kann.
Weitere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Prüfeinrichtung
sind in Fig. 3 dargestellt. Man erkennt wieder die Kombination der zwei Laufrollen 1, 1a, die in vorbestimmten Abstand und
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parallel zueinander angeordnet sowie in Lagern 2 gelagert sind. Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind
zwei Paare von Laufrollen vorgesehen, die dem linken bzw. rechten Rad einer Achse eines zu prüfenden Kraftfahrzeugs
zugeordnet sind. Die beiden Laufrollenpaare können entweder in miteinander gekuppeltem Zustand betrieben oder voneinander
getrennt werden, um die Daten der beiden Räder 6, 6' getrennt zu ermitteln. An die Welle der Laufrollen 1 ist ein Schwungrad
3 angeschlossen, daß über ein Flüssigkeitsgetriebe 4 und einen Elektromotor 5 antreibbar ist. Die Räder 6, 61
des zu prüfenden Kraftfahrzeugs werden auf die beiden Rollen 1, 1a aufgesetzt und gelangen dabei zugleich in Kontakt mit
der freilaufenden Prüfrolle 9, die zwischen den Laufrollen 1, 1a angeordnet ist. Wird der Motor 5 in Betrieb gesetzt,
so werden die Laufrollen 1, 1a und damit die Räder des zu prüfenden Kraftfahrzeugs drehangetrieben. Dabei erlangen die
Schwungräder 3 einen erheblichen Drehimpuls. Wenn die Laufrollen 1, 1a auf eine vorbestimmte Drehzahl gebracht worden
sind, die entsprechend der Umfangsgeschwindigkeit beispielsweise einer Kraftfahrzeuggeschwindigkeit von 80 km/h entsprechen
mag, so werden die Elektromotoren 5 abgeschaltet, und wird das Bremspedal des Kraftfahrzeugs kräftig, vorzugsweise
mittels eines Pedalkraftindikators, betätigt. Dabei laufen die Schwungräder 3 aufgrund ihres Drehimpulses weiter,
bis sie aufgrund der auf die Räder 6, 61 des zu prüfenden
Kraftfahrzeugs ausgeübten Bremskraft zum Stillstand gebracht
worden sind.
Die Umdrehungen der Laufrollen 1, 1a werden gezählt und aufgezeichnet,
bis die Schwungräder 3 zum Stillstand gekommen
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Ah
sind. Das wird mit einer üblichen Meßeinrichtung 7 erfaßt, die beispielsweise als Digitalzähler, Zeiger, Schreiber,
Lichtzeiger, Schallsignal oder dergleichen arbeitet.
Das Schwungrad 3 kann mittels Flüssigkeitswandler, Riemen- oder Kettentrieb oder in anderer geeigneter Weise angetrieben werden.
Die beschriebene Prüfeinrichtung ermöglicht es, den Schlupf eines zu prüfenden Kraftfahrzeugs auf einer simulierten Straße
zu messen. Dazu ist die in einem Lager 10 gelagerte und zwischen und parallel zu den Laufrollen 1, 1a angeordnete
Prüfrolle 9 vorgesehen. Die Prüfrolle 9 ist zur Messung an eine Fernmeßeinrichtung einer Meßeinheit 8 angeschlossen.
Wie in Fig. 3 zu erkennen ist, steht die Prüfrolle 9 in Kontakt mit dem Rad 6 und läuft folglich mit der gleichen
Umfangsgeschwindigkeit. Bei Betätigung der Bremsen zeigt eine Differenz zwischen den Umfangsgeschwindigkeiten der
Rollen 1 oder 9, verglichen mit der des Rades 6, den Schlupf an.
Wie in Fig. 3 dargestellt, sind die Prüfrolle 9 in Kugelmuffenlagern
10 aufgenommen, so daß die Achse 12 einer Prüfrolle 9 sowohl rotieren als auch sich unter Einwirkung einer
seitlichen Versetzungskraft seitlich verschieben kann.
Ein Sensor 13 ist der Umfangsflache der Prüfrolle 9 zugeordnet,
so daß die Drehzahl von deren Welle gemessen werden kann, während ein Sensor 12* dem Wellenende der Prüfrolle 9 zugeordnet
ist, um mit mechanischen und/oder elektrischen Mitteln eine axiale Versetzung zu messen. Wird ein fehleingestelltes
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Ai
Rad 6 auf die rotierenden Laufrollen 1, 1a aufgesetzt, so wird eine seitliche Versetzungskraft auf die Prüfrolle 9 ausgeübt,
die folglich nach Maßgabe der Fehleinstellung eine seitliche Versetzung erfährt.
Die seitliche Versetzungskraft kann auch mittels Dehnungsmeßstreifen
oder dergleichen erfaßt werden. - Andererseits ist es auch möglich, eine axiale Versetzung der Prüfrolle 9
nicht vorzusehen, diese vielmehr in einem flexiblen Rahmen anzuordnen und die seitliche Versetzungskraft mittels Druckaufnehmer
oder dergleichen zu messen.
Die Oberfläche der Prüfrolle 9 kann glatt, in beliebiger Richtung geriffelt oder gerändelt sein.
Die Laufrollen 1, 1a können paarweise miteinander durch Keilriemen
15, Kette oder dergleichen verbunden sein, so daß ein Rad 6 eines Kraftfahrzeugs, wenn es von einer der Laufrollen
freikommt, immer noch durch den Kontakt mit der anderen Laufrolle angetrieben ist.
Die Radeinstellung eines Kraftfahrzeugs kann mit der beschriebenen
Prüfeinrichtung in einfacher Weise bei beliebigen Geschwindigkeiten und auch unter Bremsbedingungen gemessen
werden.
Die Prüfeinrichtung ist vorzugsweise mit einer Einrichtung ausgerüstet, mit der automatisch eine senkrecht zur Straßenoberfläche
wirkende, kontrollierte Kraft auf das Kraftfahrzeug ausgeübt werden kann. Das kann beispielsweise bei der
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Bremsprüfung erfolgen und dient dazu, eine Gewichtsübertragung
beim Bremsen des Fahrzeugs zu simulieren, während dieses sich auf der Straße bewegt. Diese Maßnahme dient zugleich zur
Prüfung der Aufhängung (Federung und Dämpfung) des Fahrzeugs und des Lenksystems unter Belastung. Eine solche senkrecht
zur Straßenoberfläche gerichtete Kraft kann mittels pneumatischer,
hydraulischer, elektrischer oder mechanischer Mittel erzeugt werden, die beispielsweise an Fahrzeugaufhängung,
einer Achse, einem Stoßfänger oder dergleichen angreifen.
Um die verschiedenen Betriebsparameter des Kraftfahrzeugs
auszuwerten, werden die Messungen an den beiden Rädern gleichzeitig oder jeweils separat ausgeführt. Dazu ist vorzugsweise
eine Kupplung 11 zwischen den beiden Paaren von Laufrollen vorgesehen. Bei einigen Prüfungen, beispielsweise
Motorleistung, Übertragungsverluste usw., sind die beiden Paare von Laufrollen miteinander gekuppelt, und bei anderen
Prüfungen, beispielsweise Radeinstellung, Bremskraft usw., ist die Kupplung 11 gelöst, sind die beiden Paare von Laufrollen
folglich entkuppelt. Die Kupplung 11 kann elektromagnetisch, pneumatisch, hydraulisch oder mechanisch arbeiten.
Die Prüfeinrichtung ist an Meß- und Aufzeichnungseinrichtungen
angeschlossen sowie mit Einrichtungen versehen, die es erlauben, aus den ermittelten Daten abgeleitete Werte, insbesondere
zeitliche Ableitungen, zu bestimmen und festzuhalten.
In einer besonders zu bevorzugenden Ausführungsform ist die
Prüfeinrichtung mit einer Anzeigetafel versehen, die zwei Sätze von Instrumenten umfaßt, die einerseits der linken
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und andererseits der rechten Fahrzeugseite zugeordnet sind. Im einzelnen sind Meßinstrumente vorgesehen für Motordrehzahl,
Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsweg und Bremszeit, Weg und Zeit bis zum Blockieren der Räder, Bremswirksamkeit und
Bremskraft, Abbremsungs- und Beschleunigungszeit und -weg, Leistung und Schub an den Rädern, seitliche Radkräfte usw.
Die Prüfeinrichtung ist mit einer Fernsteuereinheit versehen, so daß eine die Prüfung vornehmende Person, die im Fahrersitz
sitzt, die Prüfeinrichtung, ihre verschiedenen Aufzeichnungsvorrichtungen
für digitale Daten sowie die Einrichtungen zur Umwandlung der Daten und der daraus abgeleiteten
Werte in dauerhafte Aufzeichnungen der erhaltenen
Werte bedienen kann. Der Ausdruck "abgeleitete Werte" meint dabei Daten, die mathematisch aus den unmittelbar erhaltenen
Meßwerten abgeleitet sind, sowie kontinuierliche Aufzeichnungen solcher Daten über einen bestimmten Bereich
von simulierten Fahrgeschwindigkeiten. Einige der Messungen, die mit der beschriebenen Prüfungseinrichtung durchgeführt
werden können, werden nachfolgend im einzelnen erläutert. Dabei ist zu berücksichtigen, daß mit bisher üblichen
Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge nur bei jeweils einer bestimmten Geschwindigkeit gemessen werden konnte. Demgegenüber
erlaubt die hier beschriebene, erfindungsgemäße Prüfeinrichtung es, solche Messungen über einen vorbestimmten
Bereich von Geschwindigkeiten auszuführen, was von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Beispielsweise ist es
damit möglich, das Bremsverhalten während einer Abbremsung von hoher Geschwindigkeit bis zum Stillstand zu verfolgen.
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Dabei lassen sich Fahrzeug- und Radverhalten während dieses Zeitraums, einschließlich der Zeit nach dem Blockieren der
Räder, die Radeinstellung und deren Verhalten während einer solchen Bremsung usw., ferner Motorleistung, Wirkungsgrad
und Verluste der Kraftübertragung usw. erfassen.
Unter den mit der beschriebenen Prüfeinrichtung möglichen Messungen sind insbesondere die folgenden zu nennen:
1. Motorleistung (Brems-PS) bei verschiedenen Motordrehzahlen,
2. Aufzeichnung der Brems leistung jedes Rades bei Abbremsung von einer gegebenen Geschwindigkeit bis
zum Stillstand,
3. Aufzeichnung des Schlupfweges unter Simulation des Weges, um den ein Fahrzeug sich auf einer bestimmten
Straßenoberfläche vom Moment des Blockierens der Räder an bis zum Stillstand bewegt,
4. Messung der seitlichen Versetzung der Räder bei Abbremsung bei einer bestimmten Geschwindigkeit oder
in einem Geschwindigkeitsbereich,
5. Messung der Radeinstellung jedes Rades bei bestimmten
Geschwindigkeiten oder in einem Geschwindigkeitsbereich,
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6. Messung von Beschleunigungszeit und -weg vom Stillstand
bis zu einer vorgegebenen Geschwindigkeit,
7. Messung und Aufzeichnung des Betriebsverhaltens von Übertragungs- und Antriebssystem,
8. Eichung und Prüfung von verschiedenen Meßinstrumenten des Kraftfahrzeugs und
9. Messung des Verhaltens von Motor und Kraftübertragung
in den verschiedenen Getriebegängen.
Diese Messungen werden folgendermaßen durchgeführt:
1. Motor!eistung; Die vom Motor angetriebenen Räder werden
auf die Prüfeinrichtung aufgesetzt, es wird ein Getriebegang eingelegt und der Kraftfahrzeugmotor wird unter vollständigem
Durchtreten des Gaspedals auf volle Leistung gebracht. Das Fahrzeug wird dabei beschleunigt, wobei es die Trägheit der
Schwungräder zu überwinden hat, die bei dieser Messung miteinander verbunden sind. Die Änderung dar Drehzahl der
Schwungräder wird gemessen. Die damit erhaltenen Werte werden automatisch durch einen Computer in Daten umgesetzt, die
Schub und Leistung an der Achse wiedergeben. Verluste des Kraftflusses von der Motorwelle bis zu den Rädern werden
separat gemessen, was nachfolgend unter 7. beschrieben wird. Die Addition der Übertragungsverluste zur Leistung an der
Achse ergeben die tatsächliche Motorleistung an der Kurbelwelle. Das kann entweder momentan durch den Computer der
Prüfeinrichtung, ggf. auch durch das Meßpersonal ermittelt werden.
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2. Bremskraft; Das Fahrzeug wird mit zwei Rädern auf der Prüfeinrichtung
aufgesetzt; nach Beschleunigung auf eine vorbestimmte Geschwindigkeit (beispielsweise 100 km/h) wird die
Bremse betätigt. Messungen werden dabei an jedem einzelnen der beiden Räder vorgenommen, und die auf jedes Rad übertragene
Bremsleistung wird aus der Zeit berechnet, die zur Abbremsung bis auf eine vorgegebene Geschwindigkeit oder bis zum Stillstand
notwendig ist. Die Meßwerte werden durch den Computer umgesetzt und in Form eines Wertes aufgezeichnet, der die
tatsächliche Bremskraft wiedergibt. Die Schwungräder werden abgebremst, ihre Abbremsung entspricht der jedem Rad zugeführten
Leistung. Die Messung wird mit den anderen Rädern wiederholt.
3. Messung des Schlufweges (Blockierweg); Ein auf der Prüfeinrichtung
angeordnetes Kraftfahrzeug wird auf eine bestimmte Geschwindigkeit gebracht, wobei zugleich die Schwungräder
eine entsprechende Geschwindigkeit erlangen. Darauf werden die Bremsen betätigt und bei einem bestimmten Punkt werden
die Räder blockiert. Dabei wird die Prüfrolle angehalten, und Zeit und Weg von diesem Augenblick bis zum Anhalten
der Schwungräder werden gemessen. Der dabei erhaltene Wert entspricht dem Weg, um den das Fahrzeug sich von dem Augenblick
an, in dem die Räder blockieren, bis zum Stillstand weiterbewegt. Alle diese Messungen erfolgen gleichzeitig.
Dabei wird das Wagengewicht berücksichtigt, so daß ein repräsentativer Wert resultiert.
4. Radeinstellung; Das Kraftfahrzeug wird, während zwei seiner
Räder auf der Prüfeinrichtung aufgesetzt sind, in Betrieb
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gesetzt und von einer bestimmten Geschwindigkeit auf eine
andere gebracht - beispielsweise von 0 bis 100 km/h oder umgekehrt. Während dieser Zeit werden die Auslenkungen jedes
der zwei geprüften Räder gemessen und aufgezeichnet, wobei
eine Aufzeichnung der Radauslenkungen unter tatsächlichen Fahrtbedingungen und für jede Fahrgeschwindigkeit resultiert.
Diese Messung erfolgt ohne Betätigung der Bremsen, die Erfassung der tatsächlichen Radauslenkungen bei verschiedenen
Geschwindigkeiten ist von beträchtlicher Bedeutung.
5. Auslenkungen beim Bremsen; Das Fahrzeug wird auf eine bestimmte
Geschwindigkeit gebracht und abgebremst. Die Auslenkung der Radeinstellung wird gemessen und aufgezeichnet
während der ganzen Bremszeit, und die Auslenkung wird für den ganzen Geschwindigkeitsbereich aufgezeichnet. Dabei wird
in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform eine abwärts gerichtete Kraft auf das Fahrzeug ausgeübt (beispielsweise
an einem Stoßfänger), womit das tatsächliche Fahrverhalten unter Fahrtbedingungen simuliert werden kann.
6. Beschleunigungsmessung; Das Fahrzeug wird beschleunigt, und die Zeit bis zur Erreichung verschiedener Fahrtgeschwindigkeiten
wird gemessen. Die Werte können durch einen Digitalzähler angezeigt werden, es kann auch eine kontinuierliche
Aufzeichnung erhalten werden.
7. Zustand von Motor und Kraftübertragung; Das Fahrzeug wird
mit den Antriebsrädern auf die Prüfeinrichtung aufgesetzt und auf eine Geschwindigkeit von beispielsweise von 100 km/h
gebracht. Es wird ein Getriebegang eingelegt, und der Motor
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wird abgeschaltet, während die Drosselklappe mittels des Gaspedals
voll geöffnet ist, um Ansaugluft in den Motor einzulassen. Es wird die Zeit gemessen, die vergeht, bis das
Fahrzeug von der Anfangsgeschwindigkeit bis zum Stillstand abgebremst ist, entsprechend bestimmt sich der Weg, um den
das Fahrzeug sich in diesem Zeitraum weiterbewegt. Diese Messung gibt Hinweise auf Zustand und Verluste des Motors
sowie auf die Verluste des mechanischen Systems vom Motor bis zu den Rädern. Die erhaltenen Werte können als Leistung,
Bremsleistung und auch als Zeit-Weg-Diagramm wiedergegeben werden. Eine weitere Messung kann wie folgt durchgeführt
werden: Das Getriebe wird auf Leerlauf geschaltet und die Kupplung wird niedergedrückt, so daß der Motor vom mechanischen
übertragungssystem getrennt ist und folglich nur das
mechanische Übertragungssystem gemessen wird. Dabei werden die an den Laufrollen auftretenden Verluste als bekannte
Größe in Rechnung gestellt. Die Differenz der so ermittelten Werte ist repräsentativ für den Zustand des Motors und die
darin auftretenden Verluste.
8. Eichung der Fahrzeuginstrumente; Kilometerzähler und dergleichen
eines Kraftfahrzeugs können leicht gegen genaue Meßinstrumente geeicht werden, die in der Prüfeinrichtung vorgesehen
sind.
9. Leistung von Motor und Kraftübertragung; Das Kraftfahrzeug
wird aus dem Stillstand bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit in Gang gesetzt, während die Antriebsräder auf die Prüfeinrichtung
aufgesetzt sind und das Gaspedal voll durchgetreten ist. Die Werte der Radgeschwindigkeit und der Motordrehzahl
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werden zeitabhängig festgehalten, während das Fahrzeug bei verschiedenen Fahrtgeschwindigkeiten und in verschiedenen Getriebegängen
angetrieben wird. Die zeitabhängig gemessenen Geschwindigkeiten und Motordrehzahlen und deren graphische
Wiedergabe liefern Angaben über die Leistung des Motors und der mechanischen Komponenten (insbesondere eines manuell
bzw. automatisch geschalteten Getriebes). Die graphische Wiedergabe liefert außerdem Angaben über Getriebeschlupf.
Abweichungen von der ordnungsgemäßen Funktion werden dadurch erkannt, daß die Auftragungen von Geschwindigkeit und Motordrehzahl
über der Zeit nicht parallel sind.
Die Kombination einer Prüfeinrichtung mit Schwungrädern, die das Gewicht eines Kraftfahrzeugs simulieren und mit vorgegebener
Drehzahl drehantreibbar sind, von Meßeinrichtungen für verschiedene
Parameter des Fahrzeugverhaltens und von Aufzeichnungseinrichtungen für solche Meßwerte und gewisse, daraus
mathematisch gebildete Ableitungen, wobei eine unmittelbare Aufzeichnung der angestrebten Zahlwerte über einen vorbestimmten
Bereich von Geschwindigkeiten oder Motordrehzahlen unter simulierten Fahrbedingungen bei Beschleunigung und Abbremsung
erfolgt und wobei über einen solchen Geschwindigkeitsbereich Meßdaten und Aufzeichnungen erhalten werden, ist nicht nur
neu, sondern auch von erheblichem Wert. Die über einen kontinuierlichen Geschwindigkeitsbereich erhaltenen Daten und
Werte liefern bei weitem detailliertere Information, als bisher durch Messung bei einer einzigen oder höchstens einigen
wenigen vorgegebenen Geschwindigkeiten erreicht werden konnte.
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■η
L e e r s e i ί
Claims (16)
- Andrejewslei, Honlce, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte t'n cssehPatentansprüche :1J Prüfeinrichtung für Kraftfahrzeuge, gekennzeich net durch zwei in vorbestimmtem Abstand und parallel zueinander angeordnete Laufrollen (1, 1a)/ auf welche ein Rad (6, 61) eines zu prüfenden Kraftfahrzeuges aufsetzbar ist, durch ein an eine der Laufrollen (1) angeschlossenes Schwungrad (3), das durch einen Drehantrieb (4, 5) mit vorbestimmter Drehzahl antreibbar ist und dessen Masse zur Simulation der Massenträgheit des zu prüfenden Kraftfahrzeugs eingerichtet ist, durch eine bei oder zwischen den Laufrollen (1, 1a) angeordnete freilaufende Prüfrolle (9), die in Kontakt mit dem Rad (6, 61) des Kraftfahrzeugs bringbar ist, durch eine Seitenmeßeinrichtung (12") zur Messung einer seitlichen Versetzungskraft der Prüfrolle (9), durch eine Umfangsmeßeinrichtung (7, 13) zur Messung von Drehzahlen und DrehZahländerungen der Laufrollen (1, 1a) und der Prüfrolle (9) sowie durch Anzeige- und/oder Aufzeichnungs- und/oder graphische Wiedergabeeinrichtungen (8) für mittels der Meßeinrichtungen (7, 12', 13) erhaltene Meßwerte bzw. daraus abgeleitete Werte.
- 2. Prüfeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß für jedes der zwei Räder eines Radpaars eines Kraftfahrzeugs eine eigene Prüfeinrichtung vorgesehen ist.
- 3. Prüfeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Fernsteuereinheit zur Steuerung der Prüfeinrichtung8U9809/0736Andrejewslei, Honice, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen-Vk-und zur Betätigung von Anzeige- und/oder Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabeeinrichtungen, wobei die Fernsteuereinheit vom Fahrersitz des zu prüfenden Kraftfahrzeugs betätigbar ist.
- 4. Prüfeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Instrumententafel mit Anzeigeinstrumenten für Fahrzeuggeschwindigkeit, für Zeit, Geschwindigkeit und Kräfte bei Beschleunigung bzw. Abbremsung, für die Radeinstellungen und für die Blockierung der Räder bei der Betätigung der Bremsen.
- 5. Prüfeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine Recheneinheit, die zur Bestimmung und Aufzeichnung von aus den Meßwerten abgeleiteten Werten eingerichtet ist.
- 6. Prüfeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Prüfeinrichtungen parallel angeordnet und miteinander kuppelbar und entkuppelbar sind.
- 7. Prüfeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Messung seitlicher Versetzungskräfte der Prüfrolle (9) bei Messungen der Radeinstellung zumindest ein Dehnungsmeßstreifen vorgesehen ist.
- 8. Prüfeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf ein zu prüfendes Kraftfahrzeug in vertikaler Richtung eine Kraft vorbestimmter Größe ausübbar ist.809809/0736Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen
- 9. Verfahren zur Messung und Aufzeichnung von Betriebsparametern eines Kraftfahrzeugs, insbesondere mittels einer Prüfeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei zwei Räder eines zu prüfenden Kraftfahrzeugs auf Laufrollen gesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die zu messenden Parameter über einen kontinuierlichen Bereich der Fahrzeuggeschindigkeit gemessen werden, und daß die gemessenen Parameter oder daraus mittels einer Recheneinheit auf mathematischem Weg gebildeten Ableitungen aufgezeichnet werden, um eine dauerhafte Aufzeichnung der Parameter über einen zusammenhängenden Geschwindigkeitsbereich zu bilden.
- 10. Verfahren nach Anspruch 9, insbesondere zur Messung der Motorleistung eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß bei auf die Laufrollen aufgesetzten Antriebsrädern und eingeschaltetem Getriebe der Motor auf maximale Leistung gebracht wird, wobei an die Laufrollen angeschlossene Schwungräder beschleunigt werden, und daß die Änderung der Drehzahl der Schwungräder bestimmt wird.
- 11. Verfahren nach Anspruch 9, insbesondere zur Messung der Bremskraft eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß der Fahrzeugmotor in Betrieb gesetzt und auf eine vorbestimmte simulierte Fahrgeschwindigkeit beschleunigt wird, daß anschließend die Bremsen betätigt und Zeit und Weg bis zum Stillstand des Fahrzeugs gemessen werden.
- 12. Verfahren zur Messung des Blockierwegs eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß bei auf Laufrollen, insbe-809809/0736Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essensondere einer Prüfeinrichtung gemäß Patentanspruch 2, aufgesetzten Antriebsrädern das Kraftfahrzeug auf eine vorbestimmte Fahrgeschwindigkeit beschleunigt wird, wobei an die Laufrollen angeschlossene Schwungräder auf eine vorbestimmte Drehzahl gebracht werden, daß die Bremsen bis zur Blockierung der Räder betätigt werden, daß Ort und/oder Zeit der Blockierung nach Maßgabe des Stillstands einer mit den Antriebsrädern in Reibkontakt stehenden Prüfrolle bestimmt werden und daß Ort und/oder Zeit bis zum Stillstand der Laufrollen gemessen werden.
- 13. Verfahren nach Anspruch 9, insbesondere zur Messung der Radeinstellung eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Räder auf die Laufrollen aufgesetzt werden, daß das Kraftfahrzeug auf eine vorgegebene Geschwindigkeit beschleunigt wird und daß eine durch Fehleinstellung der Räder auf die Prüfrolle ausgeübte seitliche Versetzungskraft während der Beschleunigung des Kraftfahrzeugs über einen kontinuierlichen Geschwindigkeitsbereich gemessen wird.
- 14. Verfahren zur Bestimmung von Auslenkungen der Radeinstellung beim Bremsen eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß bei auf Laufrollen aufgesetzten Rädern das Kraftfahrzeug auf eine vorgegebene Geschwindigkeit beschleunigt und bis zum Stillstand abgebremst wird, und daß die bei der Abbremsung auf eine mit den Rädern in Reibkontakt stehende Prüfrolle in Folge von Fehleinstellung der Räder ausgeübte seitliche Versetzungskraft über den bei der Abbremsung durchlaufenden Geschwindigkeitsbereich gemessen wird.809809/0736Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in Essen
- 15. Verfahren nach Anspruch 9, insbesondere zur Messung des Zustands von Motor und Kraftübertragung, dadurch gekennzeichnet, daß bei auf die Laufrollen aufgesetzten Antriebsrädern das Kraftfahrzeug mittels des Motors auf eine vorbestiirante Geschwindigkeit beschleunigt wird, daß bei eingelegtem Getriebegang und geöffneter Drosselklappe der Motor abgeschaltet wird, und daß die Zeit bis zum Stillstand des Fahrzeugs gemessen wird.
- 16. Verfahren nach Anspruch 9, insbesondere zur Messung der Leistung von Motor und Kraftübertragung, dadurch gekennzeichnet, daß bei auf die Laufrollen aufgesetzten Antriebsrädern das Fahrzeug bei voll geöffneter Drosselklappe auf eine vorbestimmte Geschwindigkeit beschleunigt wird, und daß Fahrgeschwindigkeit und Motordrehzahl zeitabhängig bei verschiedenen Geschwindigkeiten und in verschiedenen Getriebegängen gemessen wird.809809/0736
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