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DE2735654A1 - Vorrichtung zur waermedaemmung - Google Patents

Vorrichtung zur waermedaemmung

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DE2735654A1
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DE
Germany
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film webs
film
winding roller
webs
window
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19772735654
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English (en)
Inventor
Thomas P Hopper
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INSULATING SHADE CO
Original Assignee
INSULATING SHADE CO
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Publication date
Priority claimed from US05/816,920 external-priority patent/US4194550A/en
Application filed by INSULATING SHADE CO filed Critical INSULATING SHADE CO
Publication of DE2735654A1 publication Critical patent/DE2735654A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L59/00Thermal insulation in general
    • F16L59/08Means for preventing radiation, e.g. with metal foil
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47HFURNISHINGS FOR WINDOWS OR DOORS
    • A47H23/00Curtains; Draperies
    • A47H23/02Shapes of curtains; Selection of particular materials for curtains
    • A47H23/04Shapes of curtains
    • A47H23/06Systems consisting of two or more co-operating curtains with transparent or perforated parts behind each other
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/24Screens or other constructions affording protection against light, especially against sunshine; Similar screens for privacy or appearance; Slat blinds
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Vorrichtung zur Wärmedämmung
In den letzten Jahren ist der Menschheit mehr und mehr zu Bewußtsein gekommen, daß die bekannten Energiequellen der Erde verschwenderisch ausgebeutet werden und erschöpfbar sind. Die Energieeinsparung ist daher in vielen Staaten in die Regierungsprogramme aufgenommen worden.
In den Vereinigten Staaten beträgt der Anteil der in Klimaanlagen für Wohngebäude, Büros und Fabrikgebäude verbrauchten Energie etwa 25 % des gesamten Energieverbrauchs. Man muß sich vor Augen halter, daß ein- oder doppelscheibig verglaste Fenster schlechte Wärmeisolatoren sind und hauptverursachend für den Energieverlust eines Gebäudes sind. Beispielsweise ist der Wärmeverlust, der pro Flächeneinheit durch ein Fenster im Winter auftritt, etwa drei- bis zehnmal so groß wie derjenige, der durch eine übliche Gebäudewand auftritt. Umgekehrt tritt durch ein solches Glasfenster im Sommer mehr als zehnmal so viel Wärme in ein Gebäude wie durch die benachbarte Wand, jeweils auf die Flächeneinheit bezogen. Es läßt sich daher eine wesentliche Energieeinsparung erzielen, wenn man die Fensterflächen wirksam vor Wärmeübergang schützt. Dies sollte jedoch in der Weise geschehen, daß die Fenster nicht permanent blockiert werden und sie zur Belüftung als auch zur Beleuchtung und zum Durchschauen geeignet bleiben.
In Fällen, in denen Wände eine schlechte Wärmeisolation aufweisen, besteht auch der Wunsch, das diesbezügliche Wärmeübergangsverhalten zu verbessern.
Es wurden schon die verschiedensten Versuche unternommen, um den Wärmeübergang durch Gebäudeflächen, wie Fenster, wo nur dünne Vorrichtungen installiert werden können, zu behindern.
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So wurde beispielsweise gefunden, daß ein einfach verglaster Fensterflügel besser ist als ein Textilvorhang oder eine Jalousette, um Wärmeverlust durch Fenster zu vermeiden. Der Isolationseffekt läßt sich noch verbessern, wenn der Flügel an seinen Kanten luftdicht mit der benachbarten Wand verbunden wird und wenn er mit einer weißen oder silbrigen reflektierenden Oberfläche versehen ist.
In der US-PS 23 05 085 ist eine wärmeisolierende Fensterkonstruktion beschrieben, welche einziehbar am oberen Ende eines Fensterrahmens befestigt ist und zwei Fensterflügel aufweist, die durch einen Abstandshalter in Form eines am Fensterrahmen befestigten Stabes voneinander getrennt sind. Diese Konstruktion hat jedoch im Gebrauch Nachteile. Der Abstandshalter neigt dazu, die Flügel abzuschaben, wenn sie an ihm vorbeigezogen werden. Darüber hinaus sind keine Vorkehrungen getroffen, um die Fensterflügel mit dem Fensterrahmen luftdicht abzuschließen. Auch sind keine andersartigen Mittel vorgesehen, um Wärmekonvektionsströme im Zwischenraum zwischen den Fensterflügeln zu verhindern, wenn diese über das Fenster gezogen sind. Dies ist der Hauptgrund, daß der Isolationseffekt bei dieser Fensterkonstruktion nicht besonders groß ist.
Weitere Konstruktionen sind in den US-Patentschriften 21 40 049, 23 28 257 und 28 65 446 beschrieben. Sie sind dazu bestimmt, den Durchtritt von Luft und Licht durch ein Fenster zu regulieren, jedoch nicht besonders gut geeignet, um als Isolator gegen Wärmeverlust zu dienen. So beschreiben die beiden erstgenannten Druckschriften perforierte Blätter, welche Konvektionsströmungen um die Blätter und Fenster, an denen sie angebracht sind, hervorrufen. Die Abschirmung nach dem erstgenannten Patent besteht aus einem oftenmassigen Stoff, der solche Konvektionsströmungen ebenfalls nicht verhindern kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Abschirmen einer Fläche, wie einer Fenster- oder Türöffnung oder einer Wand, vor konduktiver, konvektiver oder stählender Wärmeübertragung anzugeben, welche flach ist und ein gegenüber den bekannten Vorrichtungen gesteigertes Wärmeisolationsvermögen aufweist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht demnach aus einer mehrschichtigen Anordnung, die eingerollt und somit als Rollo ausgeführt werden kann, so daß man sie beispielsweise ganz oder auch nur teilweise vor ein Fenster ziehen kann. Der Zugang zum Fenster wird dadurch nicht beeinträchtigt. Zieht man die Vorrichtung vollkommen vor das Fenster, läßt sich im Winter ein ganz erheblicher Wärmeverlust vermeiden, ähnliches gilt für den Wärmedurchtritt im Sommer, wo durch die erfindungsgemäße Vorrichtung etwa für Klimaanlagen aufzuwendende Energie eingespart werden kann.
Die Erfindung ist besonders zur Verwendung bei Schiebefenstern geeignet, wie sie in den USA üblich sind, kann jedoch auch bei Fenstern angewendet werden, die mit einem Dreh-, Kipp- oder Dreh-Kipp-Beschlag versehen sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht aus mehreren opaken oder transluzenten, d.h. im wesentlichen nicht transparenten, luftundurchlässigen Folienblättern, die an einer Wickelwalze befestigt sind, die vorzugsweise horizontal den Fensterrahmen an seinem oberen Ende überspannt. Unter gewissen Umständen kann die Wickelwelle auch vertikal seitlich am Fenster angebracht werden.
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Ein Folienblatt eines jeden Folienpaares trägt eine Anzahl von Abstandshaltern, welche dem anderen Blatt des Paares zugekehrt sind und dieses in einem Abstand halten, wenn die Vorrichtung von der Wickelwalze abgewickelt ist. Auf diese Weise wird zwischen den beiden Folienblättern ein toter Raum eingeschlossen. Diese Abstandshalter können faltbar oder ineinander schachtelbar sein, so daß im eingerollten Zustand die einzelnen Folienblätter nahe und dicht aneinander zu liegen kommen. Da die Abstandshalter jeweils an den einzelnen Folienblättern befestigt sind und mit ihnen zusammen während des Aus- und Einrollens der Vorrichtung bewegt werden, tritt nur eine minimale Reibung zwischen den Abstandshaltern und dem gegenüberliegenden Folienblatt auf. Andere, nicht mit den Folienbahnen verbundene Abstandshalter, welche keinen Abrieb verursachen, werden später noch erläutert.
Jeweils wenigstens ein Folienblatt eines jeden Paares weist eine niedrig emittierende Oberfläche auf derjenigen Seite auf, die dem toten Raum zugekehrt ist. Die Oberflächenemission dieser Fläche sollte genügend niedrig sein, damit die effektive Gesamtemission der Oberfläche und des toten Raumes nicht größer ist als 0,60. Die Oberflächenemission jener Oberfläche speziell ist nicht größer als 0,60.
Auf diese Weise bildet der tote Raum zwischen zwei benachbarten Folienblättern einen thermischen Isolator gegen konduktive und konvektive Wärmeübertragung. Die niedrige Oberflächenemission bewirkt darüber hinaus im Zusammenwirken mit der Vielzahl von toten Räumen, daß die Gesamtvorrichtung eine niedrige Gesamtemission aufweist und auch Wärmeübertragung durch Strahlung sehr wirksam unterdrückt.
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Das Rollo nach der Erfindung bietet einige praktische Vorteile. So kann es z.B. wie ein übliches Lichtschutzrollo verwendet und mit dem für diese üblichen Montagematerial eingebaut werden. Die niedrig emittierenden Oberflächen werden nicht durch die Abstandshalter verletzt. Die Vorrichtung läßt sich billig herstellen und steht vielen Anwendungsfällen offen.
So kann die Vorrichtung dazu verwendet werden, vom Boden bis zur Decke reichende Fenster, Schiebetüren oder gewöhnliche Türen gegen einen übermäßigen Wärmeübergang zu schützen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung braucht auch nicht unbedingt als Rollo verwendet werden,sie kann auch in nicht einrollbarer Art dazu verwendet werden, um eine Wand, eine Decke oder dgl. zu isolieren.
Die Erfindung soll nachfolgend an einigen Ausführungs- und Anwendungsformen, die in den Zeichnungen dargestellt sind, näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Obersichtsdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in Anwendung bei emem üblichen Fenster, welches es vollständig abdeckt;
Fig. 2 eine Vorderansicht der Ausführungsform von Fig. 1, bei welcher die erfindungsgemäße Vorrichtung nur teilweise das Fenster verdeckt;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 1 längs der Linie 3-3;
Fig. 4 in vergrößerter Darstellung einen Ausschnitt aus Fig. 3;
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Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung eines zweiten Ausschnittes aus Fig. 3;
Fig. 6 einen Schnitt durch eine Anordnung zum Abdichten des oberen Endes der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Alternative zu der Abdichtvorrichtung, die in Fig. 3 erkennbar ist;
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie 7-7 von Fig. 1, aus welchem Maßnahmen zum seitlichen Abdichten der erfindungsgemäßen Vorrichtung erkennbar sind;
Fig. 8 bis 10 vergrößerte Ausschnittsdarstellungen, aus denen verschiedenartige Abstandshalter hervorgehen;
Fig. 11 einen Schnitt ähnlich dem von Fig. 3 durch eine Ausführungsform der Erfindung, die unter einem schrägverlaufenden Winkel montiert;
Fig. 12 eine perspektivische Darstellung, teilweise im Schnitt, einer Anwendungsform der Ausführung nach Fig.11;
Fig. 13 bis 16 Schnitte durch Einzelheiten einer Ausführungsform ähnlich der von Fig. 11, die verschiedene Abstandshalter erkennen läßt;
Fig. 17 einen senkrechten Schnitt durch eine mechanisch betätigbare Vorrichtung nach der Erfindung;
Fig. 18 eine perspektivische Darstellung der Anordnung einer Photozelle zum automatischen Betätigen
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der Ausführungsform nach Fig. 17; und
Fig. 19 einen senkrechten Schnitt durch ein weiteres, automatisch arbeitendes Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, besteht die Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung in einer Art Rollo IO, das so an einem Fenster 12 montiert ist, daß es über das Fenster gezogen werden kann, um dieses gegen den Durchtritt von Wärme durch Konvektion, Wärmeleitung und Strahlung zu schützen. Das Fenster 12 besteht aus einem Rahmen 14 und einem Fensterbrett 17 sowie einem mehrfach verglasten Oberfenster 18 und einem mehrfach verglasten Unterfenster 20, welch letzteres in Nuten des Rahmens 14 nach oben geschoben werden kann.
Das Rollo 10 nach der Erfindung weist gemäß Fig. 3 eine größere Anzahl von im wesentlichen nicht transparenten, luftdichten Folienblättern oder -bahnen 22 auf, die an einer Wickelwalze 24 befestigt sind, die am oberen Ende des Fensterrahmens 14 gelagert ist. In Fig. 3 sind die Folienbahnen nur aus Verdeutlichungsgründen im Maßstab etwas stärker dargestellt als die übrigen Teile von Fenster und erfindungsgemäßer Vorrichtung. Die Wickelwalze 24 ist mit Hilfe von üblichen Beschlägen, wie sie für Rollos oder Rolläden verwendet werden, am Fensterrahmen 14 befestigt. Vorzugsweise ist die Wickelwelle nach Art der eines Springrollos ausgeführt, wie insbesondere aus dem Fehlen von Rolladengurten in Fig. 2 ersichtlich ist.
Jeweils ein Folienblatt 22 eines Folienblattpaares ist mit einer Anzahl von Abstandshaltern 26 versehen, die die beiden benachbarten Folienblätter in ausgerolltem Zustand des Rollos 10 voneinander fernhalten. Diese Abstandshalter können am
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obeien Ende der Folienblätter einen etwas dichteren Abstand aufweisen, weil die Folienblätter in der Nähe der Wickelwalze 24 aufgrund des tangentialen Zulaufens zu letzterer die Tendenz haben, sich dichter aneinander zu legen.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel, das im Auschnitt in Fig. 4 dargestellt ist, wird jeder Abstandshalter 26 von einem langgestreckten, elastischen Streifen gebildet, der im Längsschnitt eine teilzylindrische oder bogenförmige Gestalt hat, wobei die Achse, auf welcher die Bogenmittelpunkte liegen, parallel zur Längsachse des Streifens verläuft. Dieser Streifen ist beispielsweise durch Schweißen oder Nähen an seiner oberen Kante mit dem Folienblatt verbunden, wobei die Verbindungsstelle parallel zur Achse der Wickelwalze 24 verläuft. Auch die Abstandshalter sind in Fig. 4 stärker in Wirklichkeit dargestellt, um sie besser erkennbar zu machen. Die Unterkante 29 eines jeden Abstandshalters 26 ist frei. Die Abstandshalter 26 bestehen aus einem Material, das eine hohe elastische Rückstellkraft aufweist, d.h. wenn der Streifen 26 aus seiner gewünschten bogenförmigen Gestalt verformt wird, nimmt er nach der Verformung von selbst wieder seine ursprüngliche bogenförmige Gestalt an. Außerdem sollten die Streifen 26 wärmefixierbar sein, damit die Elastizitätseigenschaften unter der Sommerhitze nicht verlorengehen. Wie aus Fig. 3 ersichtlich, schließen jeweils zwei übereinander angeordnete Streifen 26 zusammen mit den zugehörigen Folienblättern einen toten Raum 38 ein. Diese toten Räume wirken als Isolatoren gegen Wärmeübertragung durch Leitung und Konvektion.
Wie Fig. 5 zeigt, schmiegen sich die Abstandshalter 26 an die Wickelwalze 24 bzw. die darauf befindlichen Folienblätter 22 an, wenn das Rollo auf die Wickelwalze 24 aufgewickelt wird. Die Abstandshalter haben von Haus aus zweckmäßigerweise einen Krümmungsradius, der dem der Wickelwalze 24 entspricht, so daß
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beim Aufwickeln auf die Wickelwalze die Unterkanten 29 der Abstandshalter nur leicht auf den jeweils benachbarten Folienblättern nach unten zu gleiten brauchen. Die Unterkante 29 jedes Abstandshalters 26 ist zweckmäßigerweise verrundet, um Beschädigungen des gegenüberliegenden Folienblattes auszuschließen. Wenn man das Rollo von der Wickelwalze 24 wieder abwickelt, dann nehmen die Abstandshalter 26 sogleich wieder die in den Fig. 3 und 4 erkennbaren Stellungen ein und halten jeweils benachbarte Folienblätter 22 in einem bestimmten Abstand.
Wie Fig. 3 hervorgeht, sind die oberen Enden der Folienblätter 22 an der Wickelwalze 24 in gegeneinander versetzter Anordnung befestigt. Auch die Abstandshalter 26 sind gegeneinander versetzt, so daß sich von der Seite gesehen eine schräg verlaufende Anordnung der Abstandshalter im abgewickelten Zustand des Rollos ergibt. Diese Anordnung bewirkt, daß beim Aufwickeln auf die Wickelwalze 24 nur jeweils ein Teil eines Abstandshalters an gleicher Umfangsstelle der Wickelwalze zu liegen kommt, wie ein Abstandshalter eines benachbarten Folienpaares. Es ergibt sich auf diese Weise im aufgewickelten Zustand der Anordnung ein relativ ebener Wickel auf der Wickelwalze 24. Obgleich die Vorrichtung eine Vielzahl von Folienblättern aufweisen kann, nehmen sie daher auf der Wickelwalze 24 doch nur wenig Raum ein und die Gesamtvorrichtung ist nur unwesentlich dicker als ein übliches Springrollo. Es wurde beispielsweise gefunden, daß eine Vorrichtung mit drei Folienblättern und etwa 2,50 m Länge im abgewickelten Zustand eine Dicke von etwa 37 mm aufweist und im aufgewickelten Zustand auf einer Wickelwalze von 2,5 cm Durchmesser nur einen Gesamtdurchmesser des Wickels von etwa 5 cm ergibt.
Die äußeren Folienblätter 22a und 22f der Anordnung sind, wie Fig. 3 erkennen läßt, bei 36 mit einem Materialstreifen gleicher Art verbunden und bilden so eine Art Sack. Die darin angeordneten Einzel-Folienblätter 22b bis 22e sind
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an ihrem unteren Ende jeweils mit einem langgestreckten Gewicht 37 versehen, die dazu dienen, die Folienblätter im abgewickelten Zustand zu strecken. Diese Gewichte 37 reichen bis dicht auf die Verbindung 36 zwischen den äußeren Folienblättern 22a und 22f. Die entsprechenden Toträume 38 sind auf diese Weise auch am Boden durch die äußeren Folienblätter 22a und 22f isoliert. Dies ist wichtig, um Konvektionsströmungen zu vermeiden, die sonst die Wirksamkeit der Toträume 38 zwischen den Folienblättern beeinträchtigen würden.
Wenn die Folienblätter auf die Wickelwalze 24 aufgerollt sind, dann sind die Radien der äußeren Folienblätter etwas größer als die der inneren Folienblätter. Das Folienblatt 22f wird daher auf die Wickelwalze 24 etwas schneller als das Folienblatt 22a aufgewickelt. Dies behindert jedoch trotz der Verbindung bei 36 das Aufwickeln nicht, da die Folienblätter 22a und 22f auch im Bereich 36 elastisch und biegsam sind. Auch die gewichtsbelasteten Enden der inneren Folienblätter 22b bis 22e kommen auf der Wickelwalze 24 in gestaffelter Anordnung zu liegen, was durch die unterschiedlichen Wickelradien für die verschiedenen Folienblätter 22 bedingt ist. An den Stirnseiten der Wickelwalze 24 können geeignete Scheiben montiert sein, um sicher zu gehen, daß das Rollo 10 gleichmäßig aufgewickelt wird.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist wenigstens eines der Folienblätter 22 mit einer niedrig emittierenden Oberfläche 39 versehen, die einem Totraum 38 zugekehrt ist. Die Emission wird hier als das Verhältnis des Gesamtstrahlenflusses, der von der Oberfläche emittiert wird, zu jenem Strahlenfluß, der von einem idealen schwarzen Körper gleicher Temperatur emittiert wird, bezeichnet. Wenigstens eine und vorzugsweise beide Seiten der inneren Folienblätter 22b bis 22e haben eine niedrig emittierende Oberfläche, die beispielsweise aus
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Kupfer, Nickel, Aluminium, Silber oder Gold oder aus Legierungen dieser Metalle bestehen, die beispielsweise in dünnen Folien aufgebracht, aufgedampft oder in anderer geeigneter Weise auf die Folienblätter aufgebracht sind.
Jede der niedrig emittierenden Oberflächen sollte eine Oberflächenemission haben, die niedrig genug ist, um eine effektive Gesamtemission von Oberfläche und zugehörigem Totraum von nicht mehr als 0,60 zu erreichen. Mit effektiver Emission wird hier der kombinierte Effekt bezeichnet, den hier die spezielle Oberfläche und der Totraum haben. Die maxial zulässige Oberflächenemission einer einzelnen Oberfläche 39 ist daher 0,60, vorausgesetzt daß der Totraum keine Emission zeigt.
In bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung weist jede niedrig emittierende Oberfläche eine Emission auf, die niedrig genug ist, um eine effektive Gesamtemission von Oberfläche und zugehörigem Totraum von nicht mehr als 0,06 zu erzielen. Entsprechend niedrig muß gemäß den obigen Ausführungen dann die Emission der Oberfläche 39 sein. Solch niedrige Emissionsgrade lassen sich mit jedem der oben erwähnten Oberflächenmaterialien erzielen.
Die beschriebenen Emissionswerte sollten vorzugsweise im Infrarotbereich des Strahlenspektrums und im Temperaturbereich zwischen etw O0C und 550C liegen.
Eine niedrig emittierende Oberfläche bewirkt zusammen mit einem Totraum eine sehr wirksame Isolierung gegen die Übertragung von Wärmestrahlen. Wenn die thermische Leitfähigkeit U definiert wird als die pro Zeiteinheit durch einen Körper von einer Grenzfläche zur anderen Grenzfläche fließende Wärmemenge, bezogen auf die Flächeneinheit und die Einheit der Temperaturdifferenz zwischen den beiden Grenzflächen und unter gleich-
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bleibenden Bedingungen, und wenn mit R der thermische Widerstand als Kehrwert der Leitfähigkeit bezeichnet wird, dann ist R ein Maß für die Isolationsgüte des Körpers gegen Wärmeübergang. Der thermische Widerstand Rf jeder Oberfläche (oder der FiImwiderstand) einer freistehenden Folienbahn ist unabhängig von der Oberflächenemission 0,68. Der thermische Gesamtwiderstand für das Folienblatt ist somit R. = 2Rf = 1,36. Der thermische Widerstand von zwei hochoberflächen-emittierenden Folienblättern, die einen Abstand zueinander aufweisen und einen toten Raum einschließen, ist R„ und gleich dem äußeren Filmwiderstand beider Folienblätter, d.h. 2Rf = 1,36 zuzüglich dem thermischen Widerstand des Luftraumes R = 0,96. Daher ist R- = 2Rx. +
as.. ' 2 f
R, = 2,32. Dies würde selbstverständlicli der zu erwartende Widerstand der Folienblattanordnung sein, wenn die beiden Folienblätter niedrig emittierende Oberflächen hätten. Wenn die Folienblätter jedoch tatsächlich mit niedrig emittierenden Oberflächen versehen sind, wie es oben definiert wurde, und diese dem Luftraum zwischen den Folien gegenüberstehen, dann erhöht sich der thermische Widerstand des Luftraumes auf R = 2,95, so daß
as2
der thermische Gesamtwiderstand R = 2R-. + R = 4,31. Ähnliche
j r as j
F.rgebnisse erzielt man, wenn weitere Lufträume hinzugefügt werden. Die Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung, die eine Mehrzahl von Folienblättern aufweist, die eine entsprechende Mehrzahl von Toträumen zwischen sich einschließen und niedrig emittierende Oberflächen aufweisen, bringen somit eine sehr wirksame Isolation gegen konvektive, konduktive und strahlende Wärmeübertragung.
Hs ist daher bedeutsam, daß die Abstandshalter nicht die niedrig emittierenden Oberflächen beschädigen, wenn das Rollo auf- und abgerollt wird. Ein stationärer, nicht drehbarer Abstandshalter, an welchem die Folienblätter entlangstreichen müßten, wenn das Rollo betätigt wird, würde die Oberflächen mit der Zeit abschaben und die mit den Toträumen erzielte Wirksamkeit derselben
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stark beeinträchtigen. Die Abstandshalter, wie sie die Erfindung verwendet, halten diese Abnützungserscheinungen auf einem Minimum und tragen daher zu einer sehr hohen Lebensdauer der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei.
Das Rollo nach der vorliegenden Erfindung enthält auch gewisse Merkmale, die die Ausbildung von Konvektionsströmen zwischen der Vorrichtung und dem Fenster verhindern. Wie aus Fig. 3 hervorgeht, ist am unteren Ende des einen äußeren Folienblatts 22a ein Lappen 40 befestigt, der mit einem langen stabförmigen Gewicht 42 belastet ist, mit welchem der Lappen 40 in engem Kontakt mit dem Fensterbrett 16 gehalten wird, wenn das Rollo ganz heruntergezogen ist. Unter dem Rollo können daher keine Konvektionsströme entlangstreichen. Entsprechend ist an der Unterseite des oberen horizontalen Teils des Fensterrahmens 14 eine aus zwei Schleifen bestehende Schürze 44 bei 46 luftdicht befestigt, so daß innerhalb der Schleifen je ein Hohlraum 47 ausgebildet wird. Jede Schleife der Schürze 44 hat vorzugsweise im Innern eine niedrig emittierende Oberfläche 49. Die Schürze 44 liegt mit beiden Schleifen auf dem äußeren I'olienblatt 22f des Rollos auf, wie aus Fig. 3 deutlich ersichtlich, und dichtet somit die Anordnung an der Wickelwalze ab, so daß keine Konvektionsströme dort entlangstreichen können.
Wie aus den Fig. 1 und 7 ersichtlich ist, ist eine ähnlich der vorbeschriebenen Dichtungsanordnung ausgebildete elastische Dichtungsanordnung auch an den Seiten des Rollos 10 vorgesehen. Diese Seitendichtung 48, die an dem Fensterrahmen 14 befestigt ist, umfaßt zwei einander gegenüberstehende Schleifen 50, die bei 51 luftdicht mit dem Fensterrahmen 14 verbunden sind und beispielsweise aus einem Plastikmaterial hoher Elastizität bestehen. Diese Schleifen 50 sind so ausgebildet, daß sie eng an den Rändern des Rollos anliegen und Konvelιionsströmungen um das Rollo herum vermeiden. Die Schleifen 50 umschließen ebenfalls Hohlräume 53 und sind an ihrer Innenseite vorteil-
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hafterweise ebenfalls mit einem schwach emittierenden Belag 55 versehen.
Aus Fig. 6 ist ersichtlich, daß für genannte Schleifen auch eine abgewandelte Ausführungsform verwendet werden kann, die hier im ganzen mit 57 bezeichnet ist. Diese Anordnung umfaßt zwei Schleifen 54 aus einem elastischen Material, die so ausgebildet sind, daß sie sich an die Vorrichtung andrücken, gleichgültig, ob sich diese im auf- oder abgewickelten Zustand befindet.
Alternative Ausführungsformen der Abstandshalter sind in den Fig. 8 bis 10 dargestellt. Jeder Abstandshalter ist dabei so ausgebildet, daß er im Uhrzeigersinn auf eine Walze aufgewickelt werden kann, im Gegensatz zu der Ausführungsform nach Fig. 3, bei der die Abstandshalter im Gegenuhrzeigersinn aufgewickelt werden.
Fig. 8 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher die Abstandshalter integral mit dem zugehörigen Folienblatt ausgebildet sind und sich quer über dieses erstrecken. Jedes Folienblatt 22 ist an mehreren, vertikal verteilten Stellen mit dauerhaften Falten 58 versehen. Die Faltung kann beispielsweise im Gegenuhrzeigersinn angebracht sein. Das Folienblatt ist dann bei 60 im Uhrzeigersinn auf sich selbst zurückgebogen und bildet so eine Schleife 62. Die Fläche des Blattes 22 gegenüber der ersten dauerhaften Falte 58 ist bei 64 mit der gegenüberliegenden Fläche der Falte 62 mit Hilfe eines Klebers oder durch Verschweißen verbunden. Das Blatt ist dann mit einer zweiten dauerhaften Falte 66, wieder im Gegenuhrzeigersinn, jenseits der Verbindungsstelle 64 ver sehen. Auf diese Weise erstreckt sich ein Teil des Folienblattes 22 über die Verbindungsstelle 64 hinaus und bildet einen Hebelarm 68, welcher an der Faltkante 66 endet.
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Wenn eine Zugkraft, beispielsweise durch das Gewicht des Folienblattes selbst, in Richtung des Pfeiles F an den Enden eines Blattes 22 angreift, dann wird die Schleife 62 aus der Ebene des Blattes im Gegenuhrzeigersinn in Richtung des Pfeiles P. um die Verbindungsstelle 58 herumgeschwenkt. Auf diese Weise dient die Schleife 62 als Querspreizer zwischen zwei benachbarten Folienblättern und bildet zwischen den benachbarten Folienblättern 22 einen toten Raum aus. Die Schleife 62 ist auch so ausgebildet, daß sie eng auf eine Wickelwelle aufrollen kann.
Eine zweite Alternative ist in Fig. 9 dargesteLlt und enthält eine Schleife 70, die an einem langgestreckten Streifen ausgebildet ist, welcher an seiner Oberkante 72 mit dem Folienblatt 22 verbunden ist. Das untere Ende des Streifens ist zurückgeschlungen und bei 75 mit dem Streifen selbst verbunden. Das Schleifenmaterial weist eine geringe Elastizität auf. Wenn das Rollo heruntergezogen wird, dann gleicht die Schleife die radial wirkenden Kräfte in sich aus und nimmt eine nahezu zylindrische Gestalt an und hält damit die benachbarten Folienblätter 22 auseinander. Wenn jedoch das Rollo auf eine Wickelwalze aufgewickelt wird, dann faltet sich die Schleife zusammen, so daß das Rollo kompakt auf die Wickelwalze aufgewickelt worden kann.
Eine dritte Alternative für einen Abstandshalter ist in Fig. dargestellt, bei welcher die Abstandshalter 80 als sackförmige Schleifen ausgebildet sind, die aus langgestreckten Streifen hergestellt sind, deren beide Längskanten übereinanderliegend bei 82 mit jeweils einem Folienblatt 22 verbunden sind. Das Material, aus welchem diese Schleifen 80 hergestellt sind, weist ebenfalls eine niedrige Elastizität auf und nimmt im abgewickelten Zustand des Rollos eine etwa flaschenförmige Gestalt an.
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Die Fig. 11 und 12 zeigen eine Ausführungsform der Erfindung, welche für die Isolierung beliebiger Flächen geeignet ist. Diese zweite Ausführungsform der Erfindung hat ihre besondere Bedeutung jedoch bei Oberlichtfenstern, Dächern von Wochenendhäusern oder anderen Flächen, die horizontal oder geneigt verlaufen. Wie aus Fig. 11 ersichtlich ist, besteht das Rollo nach der Erfindung aus mehreren Folienbahnen 102, die an einer Wickelwalze 104 ähnlich der Art befestigt sind, die in Fig. 3 dargestellt ist. Die Wickelwelle ist zwischen zwei Seitenschenkeln 106 montiert, von denen in Fig. 11 nur einer dargestellt ist. Diese Seitenschenkel sind an gegenüberliegenden Seiten der zu isolierenden Fläche, beispielsweise an einem Fensterrahmen oder einem Türstock befestigt. Zwischen den Seitenschenkeln 106 sind mehrere, frei drehbare obere Abstandswalzen 108 gelagert, von denen jede nur von jeweils einer Folienbahn berührt wird. Die Abstandswalzen sind mit reibungsarmen Oberflächen versehen, beispielsweise aus Weichgummi, um die über sie laufenden Folienbahnen zu schonen, welche mit niedrig emittierenden Oberflächen ausgerüstet sind.
Diese Ausführungsform der Erfindung kann auch mit einer üichtungs· einrichtung 110 ähnlich der in Fig. 3 mit 44 bezeichneten ausgerüstet sein, um Konvektionsströmungen um die Wickelwelle herum auszuschließen. Diese Dichtungseinrichtung wie auch die Seitendichtungen, die hier wie jene nach Fig. 7 verwendbar sind, können aus einem Material bestehen, das von dem der Folienbahnen beispielsweise elektrostatisch oder magnetisch angezogen wird, um eine möglichst gute Abdichtung zu erreichen.
An seinem freien Ende ist das Rollo nach Fig. 11 mit einem im wesentlichen Y-förmigen Halter 112 mit Seitenplatten 114 versehen. Zwischen den Seitenplatten 114 sind mehrere untere Abstandswalzen 116 von gleicher Anzahl wie die oberen Abstands-
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walzen 108 im gegenseitigen Abstand und frei drehbar gelagert. Auch diese Abstandswalzen weisen reibungsarme Oberflächen auf.
Die beiden äußeren Folienbahnen 102a und 102d sind zu einer durchgehenden Bahn vereinigt, die bei den unteren Abstandswalzen um die beiden äußeren Walzen 116a und 116c geschlungen sind. Auch die beiden inneren Folienbahnen 102b und 102c sind zu einer einzigen durchgehenden Bahn vereinigt, welche unten um die mittlere Abstandswalze 116b geschlungen ist.
Der nach unten wegstehende Schenkel 118 des Y-förmigen Halters 112 ist an einem Zugseil 120 befestigt, welches durch einen Schlitz 122 in der Abdeckplatte 124 eines Fensterrahmens oder dgl. ausgebildet ist.Das Seil 120 ist um eine Trommel 126 gewunden, die über ein Schneckengetriebe 130 von einem Motor 128 oder über eine Handkurbel oder einen Kettenzug oder dgl. .antreibbar ist.
Der Motor 128 kann das Rollo nach Fig. 11 aus der in Fig. 12 dargestellten !.age bis in den vollständigen Schließzustand ziehen. Diese ortsfest angeordneten Abstandselemente in Form der Walzen sind besonders günstig bei Anwendungsfällen, beri denen das Rollo unter einem schräg verlaufenden Winkel, wie hier dargestellt, installiert ist. Die festen Abstandshalter tragen jede der Folienbahnen 102 in einem festen Abstand zueinander aufgrund der Spannung, die über den Seilzug aufgebracht sind. Es ist wünschenswert, wenn in der Wickelwalze 104 eine starke Rückstellfeder oder ein Motor installiert sind, um sicherzustellen, daß auf die Anordnung zwischen den beiden Enden ein ausreichender Zug einwirkt.
Wie Fig. 11 erkennen läßt, ist eine elastische oder magnetische Dichtung 134 auf der Oberseite der Abdeckplatte 124 angeorndet, auf die der horizontale Schenkel 136 des Y-förmigen Halters
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112 aufläuft, wenn das Rollo voll geschlossen ist. Diese Dichtung 134 verhindert eine Konvektionsströmung am unteren Ende des Rollos, wenn dieses geschlossen ist.
Die Fig. 13 bis 16 zeigen vier alternative Ausführungsbeispiele für Abstandshalter, die speziell bei Ausführungsformen geeignet sind, die ähnlich der in den Fig. 11 und 12 dargestellten sind, d.h. bei welchen die Folienbahnen gegenüber der Senkrechten geneigt sind oder horizontal verlaufen.
Die Abstandshalter nach Fig. 13 sind ähnlich denen ausgebildet, die in Fig. 3 erkennbar sind. Diese Abstandshalter 140 sind jedoch aus einem steifen Material hergestellt. Sie weisen eine teilzylindrische oder gebogene Form auf, wobei die Krümmungsachse parallel zur Längsachse des Abstandshalters verläuft. Diese Abstandshalter sind durch Schweißen, Nähen, Kleben oder dgl. auf ihrer ganzen Oberfläche oder im Bereich ihrer Oberkante 142 jeweils mit einer Folienbahn fest verbunden und verlaufen horizontal oder quer über sie. Bei dieser Ausführungsart wird für jeden Zwischenraum zwischen zwei Folienbahnen nur ein einziger Abstandshalter benötigt, anstelle der Vielzahl, wie sie bei der Ausführungsform nach Fig. 3 verwendet wird. Diese Abstandshalter sind im Bereich angeordnet, den die oberen Abstandswalzen bei der Ausführungsform nach Fig. 11 einnehmen. Da die Abstandshalter 140 steif sind, nehmen sie in völlig ausgefahrener Stellung des Rollos die Position ein, die in Fig. 13 dargestellt ist. Aufgrund ihrer Krümmung schmiegen sie sich beim öffnen des Rollos auf die Oberfläche der Wickelwalze an und behindern das Aufwickeln nicht.
Fig. 14 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Abstandshalteranordnung ähnlich der in Fig. 8 dargestellten arbeitet. Der Abstandshalter besteht hier aus einem steifen streifenförmigen Element 144, welches eine teilzylindrische oder gebogene Querschnittsform hat und sich parallel zur Achse der Wickelwalze 1o4
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erstreckt. An einer Kante 146 ist der Abstandshalter 144 auf der einen Seite mit der mittleren Folienbahn 102b fest verbunden. Auf der gegenüberliegenden Seite und an der anderen Längskante 148 ist der Abstandshalter 144 ebenfalls mit der mittleren Folienbahn 102b fest verbunden, die solcher Art von dem Abstandshalter 144 geteilt wird. Wenn eine Zugspannung auf die mittlere Folienbahn 102b wirkt, dann wird der Abstandshalter 144 in eine Position gedreht, die nicht mehr parallel zum Verlauf der Folienbahn 102b ist. Mit anderen Worten, der Abstandshalter 144 wird aus der Ebene der Folienbahn nach außen gedreht, wie es der Pfeil S zeigt. Er wirkt in dieser Weise als Querspreizer zwischen benachbarten Folienbahnen, wobei er zugleich für insgesamt drei Folienbahnen wirkt. Wird das Rollo aufgeiwckelt, dann schmiegt sich der Abstandshalter 144 aufgrund seiner Gestalt der Oberfläche der Wickelwalze an und behindert das Aufwickeln nicht.
Fig.15 zeigt einen festen Abstandshalter, welcher aus einer Trommel 150 besteht, die konzentrisch die Wickelwalze 104 umgibt. Die Trommel 150 ist mit mehreren Schlitzen 152 versehen, die sich in achsrichtung der Wickelwalze 104 erstrecken. Jede Folienbahn 102 ist durch einen der Schlitze 152 geführt. Der Abstand der Schlitze 152 in Umfangsrichtung der Trommel 150 gesehen, ist so groß, daß im abgewickelten Zustand des Rollos zwischen den Folienbahnen 102 geeignete Zwischenräume ausgebildet werden. Dieser Zustand ist in Fig. 15 dargestellt.
Fig. 16 schließlich zeigt die vielleicht billigste Ausführungsform für einen Abstandshalter, der hier aus einem steifen, geschäumten langgestreckten Körper 154 besteht, der an einer der Folienbahnen 102 befestigt ist, und zwar in dem Bereich, in dem beide Folienbahnen an der Wickelwalze 104 befestigt sind. Diese Ausführungsform ist speziell für solche Rollos geeignet, die nur zwei Folienbahnen aufweisen und bei denen
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die Kostenfiage besonders bedeutsam ist.
Die Fig. 17 bis 19 zeigen automatische und fernbedienbare Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung. In Fig. 17 kann das Rollo von einem Motor 160 betätigt werden, welcher ein Zahnradgetriebe 162 und 164 antreibt, welches die Wickelwalze 104 bewegt, an welchem ein mehrlagiges Rollo befestigt ist. Der Motor 160 kann automatisch durch eine Photozelle gesteuert werden, wie es nachfolgend noch im Detail erläutert wird, oder er kann von einem manuell zu betätigenden Schalter ein- und ausgeschaltet werden. Die Motorwelle 166 kann auch über eine Seilscheibe 168 angetrieben werden, über welche ein Zugseil 170 gelegt ist. Auf diese Weise ist auch eine manuelle Betätigung des Rollos möglich.
Es kann mitunter wünschenswert sein, das erfindungsgemäße Rollo zwischen zwei Scheiben 220 aus transparentem Material, wie beispielsweise Glas, anzuordnen. Die zwei Scheiben dienen dazu, die Konvektionsluftströmung auf ein Mindestmaß herabzusetzen, die zwischen zwei parallelen Folienblätter der erfindungsgemäßen Vorrichtung auftreten könnten. Ein leichter Unterdruck kann in dem Zwischenraum zwischen den Scheiben aufrechterhalten werden, um Konvektionsverluste noch weiter herabzusetzen.
Die Fig. 18 und 19 zeigen eine Ausführungsforin der Erfindung, bei welcher der Antriebsmotor in der Wickelwalze 104 selbst angeordnet ist. Diese Ausführungsform verwendet eine flache Klinge 180, welche in einen üblichen Montagebügel 182 eingesetzt ist, welcher an einem Fensterrahmen 184 befestigt ist. Die Klinge 180 weist separate Abschnitte 186 und 188 auf, die durch eine starre isolierende Welle 190 voneinander getrennt sind. Jede der Abschnitte der Klinge 180 werden von geeigneten Federkontakten 192 und 194 berührt, die innerhalb des Bügels 182 befestigt sind. Weiterhin sind die elektrisch getrennten Abschnitte durch die Welle 190 hindurch mit einem Kommutator
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196 verbunden, welcher eine elektrische Verbindung mit zwei Bürsten 198 und 200 herstellt. Die Bürsten sind ihrerseits mit einem Motor 202 und einem Kleinrechner 204 verbunden. Der Motor weist eine Welle 206 auf, welche ein Ritzel 208 trägt, welches in einem Zahnrad 210 kämmt, welches wiederum ein Getriebe 215 antreibt. Das Abtriebsritzel 212 des Getriebes 215 kämmt in einem Zahnrad 214, welches drehfest mit der Welle 190 verbunden ist. Wenn der Motor 206 erregt ist, dann dreht sich die Wickelwalze 104. Die Wickelwalze 104 ist über Kugellager 216 auf der Welle 190 gelagert.
Die äußeren Kontakte 192 und 194 sind an eine Photozelle angeschlossen, welche an dem Fenster 220 befestigt ist, an welchem die erfindungsgemäße Vorrichtung installiert ist. Fig. 18 läßt hierzu Näheres erkennen. Die Photozelle wird von dem Umgebungslicht erregt. Der Kleinrechner 204 ist so programmiert, daß er das Rollo in der Sommerzeit bei Tageslicht schließt. Während der Heizperiode liegen die Verhältnisse umgekehrt. Hier ist der Kleinrechner so programmiert, daß er das Rollo bei Nacht schließt und bei Tag öffnet.
Es wurde herausgefunden, daß mit der Vorrichtung nach der Erfindung über das ganze Jahr gesehen eine erhebliche Energieeinsparung erzielt werden kann. Während des Winters verhindert die Vorrichtung einen Wärmeverlust von innen nach außen, wobei die Vorrichtung besonders zur Verwendung während der Nachtzeiten nützlich ist. Während der Sommermonate hindert die erfindungsgenäße Vorrichtung den unerwünschten Hitzeeintritt von außen in die Gebäude. Es wurde an einem Beispiel gefunden, daß mit einem Rollo, welches sechs Folienblätter und ent sprechend fünf Totraumschichten enthielt, folgende Ergebnisse erzielbar waren:
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Einscheiben-Glasfenster
Zweischeiben-Isolierglasfenster
- 28 - Normal 273565
Tabelle 1 0,96
1,04 Mit Erfindung
R 1 ,54 16,67
U 0,65 0,060
R 17,25
U 0,058
Diese Ergebnisse erzielte man, wenn beide Seiten jedes inneren Folienblattes mit einer niedrig emittierenden Oberfläche versehen war und die Emission E jedes Totraums gleich 0,03 war. Diese Vorrichtung bringt eine 16-fache Verbesserung gegenüber einem normalen Fenster bei der Wärmeisolierung, sofern alle übrigen Parameter konstant waren.
Die Erfindung kann auch mit mehr oder weniger als sechs Folienblättern ausgeführt werden. Es wurde jedoch gefunden, daß es günstig ist, wenigstens drei Folienblätter zu verwenden. Mit einer solchen Anordnung wurden folgende Ergebnisse erzielt:
Einscheiben-Glasfenster
Zweischeiben-Isolierglasfenster
Tabelle 2 Normal Mit Erfindung
0,96 7,82
R 1,04 0,128
U 1,54 8,40
R 0,65 0,119
U
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Diese Ausführungsform brachte eine 8-fache Verbesserung gegenüber einem normalen, nicht mit der Erfindung versehenen Fenster im Wärmeisolationsverhalten.
Kö/lli
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so -
Leerseite

Claims (25)

  1. Ansprüche
    !.^Vorrichtung zum Abschirmen einer Fläche, wie eines Fensters, einer Tür oder einer Wand, vor konduktiver, konvektiver oder strahlender Wärmeübertragung, gekennzeichnet durch
    a) eine Mehrzahl einander gegenüberstehender, im wesentlichen nicht-transparenter, luftdichter Folienbahnen (22, 102),
    b) Einrichtungen (26, 62, 70, 80, 108, 116, 140, 144, 150, 154) zum Aufrechterhalten eines Abstandes und zum Bilden eines Totraumes (38) zwischen jeweils zwei benachbarten Folienbahnen (22, 102),
    c) eine schwach emittierende Oberfläche (39) an wenigstens einer der Folienbahnen (22, 102) auf der dem Totraum (38) zugekehrten Seite, welche einen Emisionsgrad hat, der ausreichend gering ist, daß die effektive Gesamtemission
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    MÜNCHEN: TELEFON (Οββ) 995BBS KABEL: PROPINDUS ■ TELEX Ο634244
    BERLIN: TELEFON (O3O) 8 3ISO88 KABEL: PROPINOUS -TELEX OI 84 OB7
    ORIGINAL INSPECTED
    dieser Oberfläche und des benachbarten Totraumes weniger als 0,60, vorzugsweise weniger als 0,06, beträgt.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Emission der Oberfläche (39) nicht größer als 0,60, vorzugsweise kleiner als 0,0 6, ist.
  3. 3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Emissionsgrenze von 0,60 im Infrarotbereich des Strahlenspektrums eingehalten ist.
  4. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Emissionsgrenze von 0,60 im Temperaturbereich zwischen O0C und 55°C eingehalten ist
  5. 5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei äußeren Folienbahnen (22a, 22f) an wenigstens einem ihrer Enden miteinander verbunden sind (36).
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei äußeren Folienbahnen (22a, 22f) aus einer einzigen, durchgehenden Bahn bestehen.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen ihr (10) und der abgeschirmten Fläche, vorzugsweise an allen Rändern, Dichtungseinrichtungen (40, 49, 50) zum Unterdrücken von Konvektionsströmungen angeordnet sind.
  8. 8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienbahnen (22, 102) an einer Einrichtung zum wahlweisen Wegziehen von der Fläche, vorzugsweise an einer Wickelwalze (104), befestigt sind.
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  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickelwalze (104) am oberen Bereich der abzuschirmenden Fläche angeordnet ist und daß im unteren Bereich der Fläche eine Auflauffläche (16), wie Fensterbrett, Türschwelle oder dgl., angeordnet ist auf welche ein am unteren Ende einer äußeren Folienbahn (22a) befestigter flexibler Dichtungslappen (40) aufliegen kann.
  10. 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Dichtungseinrichtungen (50) flexibel sind.
  11. 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an ihrem oberen Ende als Dichtungseinrichtung eine Schürze (44) zugeordnet ist, welche an der äußeren der auf der Wickelwalze (104) befindlichen Folienbahn (22f) ständig anliegt.
  12. 12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie zwischen den Scheiben (220) einer doppelverglasten Öffnung, wie Fenster, Tür oder dgl., ,angebracht ist.
  13. 13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie in Betriebsstellung gegen die Vertikale geneigt angeordnet ist.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 13 mit einer Wickelwalze, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickelwalze (104) unter einem in Aufwickelrichtung gerichteten Drehmoment- einfluß steht und am freien Ende der Folienbahnen eine Zugeinrichtung (120, 128) angreift, mit deren Hilfe
    die Folienbahnen (102) unter einem geneigten Winkel - spannbar sind.
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  15. 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zum Aufrechterhalten eines Abstandes zwischen den Folienbahnen aus frei drehbaren Walzen (108, 116) bestehen, von denen jeweils eine nur eine der Folienbahnen berührt.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Walzen (108, 116) mit einer reibungsarmen Oberfläche versehen sind.
  17. 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zum Aufrechterhalten eines Abstandes zwischen zwei Folienbahnen aus wenigstens einem langgestreckten Streifen (140) aus einem steifen Material besteht, welcher einen gekrümmten Querschnitt aufweist, wobei die Achse, auf welcher die Krümmungsmittelpunkte liegen, parallel zur Längsrichtung des Streifens (140) verläuft, und daß der Streifen im Bereich (142) einer seiner Längskanten an einer der Folienbahnen (102) befestigt ist.
  18. 18. Vorrichtung nach Anspruch 17 mit einer Wickelwalze, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümmungsrichtung des Streifens (140) gleich .der der Wickelwalze (104) ist.
  19. 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zum Aufrechterhalten eines Abstandes zwischen zwei Folienbahnen aus wenigstens einem langgestreckten Streifen (144) aus steifem Material besteht, welcher einen gekrümmten Querschnitt aufweist, wobei die Achse, auf der die Krümmungsmittelpunkte liegen, parallel zur Längsachse
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    des Streifens (144) verläuft, und daß der Streifen (144) im Bereich (146) einer seiner Längskanten auf der einen Seite mit einer der Folienbahnen (102b) und im Bereich (148) der anderen Längskante auf der anderen Seite mit der nämlichen Folienbahn (102b), diese durchschneidend, verbunden ist.
  20. 20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14 mit einer Wickelwelle, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Aufrechterhalten eines Abstandes zwischen den Folienbahnen aus einer wenigstens zwei Längsschlitze (152) aufweisenden Trommel (150) besteht, welche die Wickelwalze (104) umgibt, und daß je eine Folienbahn (102) durch einen der Schlitze (152) geführt ist.
  21. 21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zum Aufrechterhalten eines Abstandes zwischen zwei Folienbahnen aus einem langgestreckten wulstförmigen Körper (154) besteht, welcher im Befestigungsbereich der Folienbahnen (102) an der Einrichtung (104) zum Wegziehen der Folienbahnen mit einer der Folienbahnen (102) fest verbunden ist.
  22. 22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß den Einrichtungen zum Wegziehen der Folienbahnen eine Steuer- und Betätigungseinrichtung (218, 204, 202) zugeordnet ist, mit deren Hilfe sie in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen automatisch betätigbar sind.
  23. 23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuer- und Betätigungseinrichtung (218, 204, 202) einen auf die Umgebungsbedingungen ansprechenden
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    Sensor (218) und einen von diesem angesteuerten Motor (202) umfassen.
  24. 24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (218) eine Photozelle ist.
  25. 25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Photozelle (218) mit einem Kleinrechnen (204) verbunden ist, welcher derart programmiert ist, daß die Vorrichtung im Sommer nur bei Tag und im Winter nur bei Nacht in die Betriebsstellung bringbar ist.
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