DE2730557A1 - Krankenrollstuhl mit vergroesserter sitzbreite - Google Patents
Krankenrollstuhl mit vergroesserter sitzbreiteInfo
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Description
MöNstraße 37 Everest & Jennings, Inc. D-8000München80
R JULI 1977
Krankenrollstuhl mit vergrößerter Sitzbreite
Die Erfindung bezieht sich auf Krankenrollstühle und insbesondere
auf eine spezielle Teleskopeinrichtung zur einfachen Umrüstung eines bisher üblichen Rollstuhls in einen solchen
mit breiter Sitzflache.
Die bisher üblichen Krankenrollstühle weisen normalerweise
linke und rechte Sitzstreben in Form von Rahmenrohren in Verbindung mit einer zentral angelenkten Kreuzstrebe auf, die
sich zwischen oberer linker Sitzstrebe und unterer rechter Seite des Rollstuhlrahmens sowie zwischen der oberen rechten
Sitzstrebe und der unteren linken Seite des Rahmens erstreckt, Bei dieser Konstruktion kann die zentral gelenkig verbundene
Kreuzstrebe bei Gegeneinanderbewegung der Sitzstreben und
der Seitenrahmen scherenartig zusammengeklappt werden, um den Rollstuhl zusammenzuklappen, wobei die Sitzfläche selbst im
allgemeinen aus einem flexiblen Segeltuchmaterial besteht, daβ sich einfach zusammenfaltet«
Die linken und rechten Sitzstreben-Rahmenrohre selbst sind an den oberen Enden von Vorderpfosten-Gleitstücken befestigt,
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üblicherweise in Form von Rohren, die von am unteren Rahmen des Rollstuhls montierten Vorderpfosten aufgenommen werden
können« Durch das scherenartige Zusammenklappen des Kreuzrahmens zum Zusammenklappen des Rollstuhls wird notwendigerweise
die Höhe der Sitzstreben vergrößert, wobei sich die tragenden Vorderpfosten-GleitstUcke um einen entsprechenden Betrag lotrecht
nach oben verschieben. Diese Gleitstücke trennen sich jedoch nicht von den Vorderpfosten, weil sie eine solche Länge
besitzen, daß sie in teleskopartiger Schiebeverbindung mit den Vorderpfosten bleiben.
Im Fall eines Breitsitz-Jlollstuhls, wie er häufig für ziemlich
korpulente Behinderte benötigt wird, erweist sich im allgemeinen eine vollständige Umkonstruktion des Rollstuhlrahmens
und anderer, damit zusammenwirkender Elemente als erforderlich. Die Anordnung einer breiteren Sitzfläche in derselben Höhe
über dem Boden, wenn sich der Rollstuhl im normalen Gebrauchszustand befindet, erfordert entsprechend längere Kreuzstrebene
Wenn diese Kreuzstreben zum Zusammenfalten des Rollstuhls scherenartig zusammengeklappt werden, kommen die Sitzstreben
wegen der größeren Länge und Breite des Sitzes in eine größere lotrechte Höhe zu liegen als dies bei einem normalen Sitz mit
normaler Kreuzstrebe der Fall ist. Die jeweiligen Längen der Vorderpfosten-GleitstUcke und Vorderpfosten selbst sind normalerweise
nicht groß genug, um diese vergrößerte lotrechte Bewegung zu berücksichtigen, so daß sich ohne entsprechende
Umkonstruktion die Teile voneinander trennen können, weil die vorderen Gleitstücke einfach vollständig aus den Vorderpfosten
herausgleiten können. Es ist somit ersichtlich, daß nahezu der gesamte Rahmenaufbau des Rollstuhls einer weitgehenden Modifika·
tion bedarf, um einen Rollstuhl mit breiter Sitzfläche zu schaffen.
Es würde sich als äußerst wünschenswert erweisen, wenn ein bisher üblicher Rollstuhl zu einem Rollstuhl mit breiter Sitz-
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fläche umgerüstet werden könnte, ohne daß dies wesentliche Umbauten oder Abwandlungen seiner wesentlichen Bauteile erfordert.
Hierdurch könnte nicht nur der Kostenaufwand für den Umbau des gesamten Rollstuhls vermieden werden; wenn nämlich
die Modifikationen ausreichend einfach sein können, könnten sie vielmehr auch unter Vermeidung der Schwierigkeit der
Rücksendung des Rollstuhls zum Hersteller für den Umbau am Einsatzort durchgeführt werden.
Im Hinblick auf die geschilderten Schwierigkeiten liegt der Erfindung damit die Aufgabe zugrunde, eine äußerst kostengünstige
und einfache Einrichtung zur Ermöglichung eines Umbaus eines bisher üblichen Rollstuhls in einen solchen mit
breiter Sitzfläche in der Weise zu schaffen, daß der Umbau tatsächlich am Einsatzort des Rollstuhls vorgenommen werden
kann.
Diese Aufgabe wird durch die in den beigefügten Patentansprüchen gekennzeichnetenMaßnahmen und Merkmale gelöst.
Das Wesen der Erfindung besteht in der Schaffung einer Teleskopeinrichtung,
die mit jedem Vorderpfosten und dem Vorderpfosten-Gleitstück des Rollstuhls zusammenwirkt und die Verwendung
einer längeren Kreuzstrebe sowie eines breiteren Sitzes am Rollstuhl ermöglicht, so daß dieser ohne Trennung der Gleitstücke
von den Vorderpfosten zusammengeklappt werden kann« Jede dieser Einrichtungen, die sowohl dem linken als auch dem rechten Vorderpfosten
zugeordnet sind, umfaßt ein Zwischenrohr, dessen unteres Ende teleskopartig in einen Vorderpfosten eingesetzt
ist, während sein oberes Ende das zugeordnete Gleitstück teleskopartig aufnimmt. Weiterhin sind spezielle, kostensparende,
innere Kupplungsmittel, die vollständig innerhalb des Vorderpfosten-Gleitstücks,
des Zwischenrohrs und des Vorderpfostens
angeordnet sind, zur Begrenzung der Auswärtsverschiebung des Gleitstücks aus dem Zwischenrohr und des letzteren aus dem
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Vorderpfosten auf solche Strecken vorgesehen, daß eine Trennung zwischen diesen Teilen ungeachtet der vergrößerten Höhe, auf
welche sich die Sitzstreben beim Zusammenklappen des Rollstuhls mit breiter Sitzfläche verlagern, verhindert wird.
Im folgenden ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
im Vergleich zum Stand der Technik anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Stirnseitenansicht eines bisher üblichen Krankenrolls tuhls in seinem aufgeklappten Betriebszustand,
Fig. 2 eine Stirnseitenansicht des Rollstuhls nach Fig. 1 nach seiner Umrüstung gemäß der Erfindung zur Bildung
eines Rollstuhls mit breiter Sitzfläche,
Fig. 3 eine in stark vergrößertem Maßstab und teilweise im
Schnitt gehaltene Teilansicht des im Kreis 3 gemäß Fig. 2 enthaltenen Teils des Rollstuhls,
Fig. 4 eine Fig. 3 ähnelnde Darstellung, die jedoch die Relativpositionen
der Bauteile im zusammengeklappten Zustand des Rollstuhls zeigt,
Fig. 5 einen größtenteils weggebrochenen Teilschnitt zur Darstellung der in die Bauteile von Fig. 4 eingebauten
inneren Kupplungseinrichtung und
Fig. 6 eine Seitenansicht eines der Teile, welche die Kupplungseinrichtung
gemäß Fig« 5 bilden.
In Fig, 1 ist ein bisher üblicher Krankenrollstuhl 10 dargestellt,
der linke und rechte Sitzstreben oder -stützen 11 bzw. 12 in Form von waagerechten Rahmenrohren aufweist, zwischen
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denen ein flexibler Sitz 13 befestigt ist.
Unter dem Sitz ist eine herkömmliche Kreuzstrebe in Form von Rahmenrohren 14 und 15 vorgesehen, die bei 16 aneinander angelenkt,
d.h, gelenkig miteinander verbunden sind. Das Kreuzstreben-Rahmenrohr 14 verläuft dabei zwischen der linken oberen
Sitzstrebe 11 und dem rechten unteren Seitenrahmen 17 des Rollstuhls, während das andere Rahmenrohr 15 seinerseits zwischen
der rechten oberen Sitzstrebe 12 und dem linken unteren Seitenrahmen 18 des Rollstuhls verläuft. Diese Kreuzstrebenelemente
schwingen mit einer scherenartigen Bewegung in eine lotrechte Position, wenn die Sitzstreben und Seitenrahmen zum
Zusammenklappen des Rollstuhls gegeneinander bewegt werden.
Gemäß Fig. 1 sind außerdem ein linker und ein rechter lotrechter Vorderpfosten 19 bzw. 20 am linken bzw. rechten unteren
Rahmen 18 bzw. 17 befestigt. Diese lotrechten Vorderpfosten nehmen normalerweise lotrechte Vorderpfosten-Gleitstücke 21
bzw, 22 auf, deren obere Enden unmittelbar an der Unterseite der Sitzstreben 11 bzw. 12 befestigt sind. Wenn der Rollstuhl
gemäß Fig. 1 zusammengeklappt ist, so daß die Kreuzstrebenteile 14 und 16 scherenartig in eine lotrechte Position verschwenkt
sind, werden durch die bei diesem Zusammenklappen eingeleitete Aufwärtsbewegung der Sitzstreben 11 und 12 die Vorderpfosten-GleitstUcke
21 und 22 relativ zu den Vorderpfosten 19 und 20 nach oben herausgezogen. Die Längen dieser Gleitstücke und
der Vorderpfosten sind dabei so groß, daß die Gleitstücke bei einer Sitzfläche normaler Breite und bei normaler Länge der
Kreuzstrebe nicht aus den Vorderpfosten herausgleiten, wenn sich der Rollstuhl im voll zusammengeklappten Zustand befindet.
In Fig. 2 ist der Rollstuhl gemäß Fig. 1 mit entsprechender erfindungsgemäßer Abwandlung zur Bildung eines Rollstuhls mit
breiter Sitzfläche veranahaulicht. Hierbei sind die verschiede-
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nen Bauteile, die keine wesentliche Änderung erforderten, mit denselben Bezugsziffern wie in Fig. 1 bezeichnet, während die
einer nennenswerten Änderung oder Abwandlung unterworfenen Bauteile in Fig. 2 mit denselben Bezugsziffern wie in Fig. 1 zuzüglich
eines angehängten Indexstrichs bezeichnet sind. Die Breite W1 der Sitzkonstruktion 13 gemäß Fig. 1 ist dabei in
Fig« 2 auf den Wert W2 vergrößert worden, wobei für diese Vergrößerung
der Sitzbreite lediglich eine breitere Sitzfläche sowie eine breitere Rückenlehnenfläche aus Segeltuch oder aus
einem anderen flexiblen Spannmaterial 13' für die Sitzflächen- und Rückenlehnenanordnung 13 gemäß Fig„ 1 erforderlich sind.
Außerdem sind zur Aufnahme des breiteren Sitzes andere Kreuzstrebenelemente 14* und 15' nötig, die wiederum an zentraler
Stelle an einem Schwenkpunkt 16 angelenkt sind und die sich von den Kreuzstrebenelementen 14 und 15 gemäß Fig. 1 nur durch
ihre größere Länge unterscheiden.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Abwandlung besteht nur noch das Problem der Schaffung einer Anordnung für die Vorderpfosten
19 und 20 und die betreffenden Gleitstücke 21 und 22 in der Weise, daß sich diese Teile zur Ermöglichung der scherenartigen
Bewegung der längeren Kreuzstrebenteile über die erforderliche Strecke lotrecht zueinander verschieben können, ohne
sich voneinander zu trennen. Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch Anordnung von mit den einzelnen Vorderpfosten und
Vorderpfosten-GleitstUcken zusammenwirkenden Teleskopmitteln gelöst, die im folgenden anhand der vergrößerten Detaildarstellung
von Fig. 3 in Verbindung mit dem rechten Vorderpfosten und dem mit diesem zusammenwirkenden Gleitstück 22 näher erläutert
sind. Die Teleskopmittel für den linken Vorderpfosten und das linke Gleitstück 21 besitzen dabei dieselbe Konstruktion,
so daß nur die Teleskopmittel für die eine Seite beschrieben zu werden brauchen,
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Gemäß Fig. 3 ist ein Zwischenrohr 23 vorgesehen, dessen unteres Ende teleskopartig in den Vorderpfosten 20 eingesetzt ist
und dessen oberes Ende das zugeordnete Gleitstück 22 teleskopartig aufnimmt. Bei 24 ist allgemein eine innere Kupplungseinrichtung
angedeutet, die vollständig innerhalb des vorderen Gleitstücks, des Zwischenrohrs und des Vorderpfostens angeordnet
und so ausgelegt ist, daß sie die Auswärtsverschiebung des
Gleitstücks aus dem Zwischenrohr und des Zwischenrohrs aus dem Vorderpfosten auf vorgegebene Strecken begrenzt und dadurch
die gegenseitige Trennung dieser Teile beim Zusammenklappen des Rollstuhls verhindert.
Gemäß Fig. 4 sind die längeren Kreuzstrebenteile 14· und 15'
in nahezu lotrechte Stellungen verschwenkt dargestellt, welche sie im zusammengeklappten Zustand des Rollstuhls einnehmen,
wobei ersichtlich ist, daß das rechte Sitzstreben-Rahmenrohr 12 relativ zum rechten unteren Seitenrahmen 17 des Rollstuhls
um eine beträchtliche Strecke höher verlagert worden ist. Im Zusammenklappzustand gemäß Fig. 4 hat sich ersichtlicherweise
das rechte Vorderpfosten-Gleitstück 22 aus dem Zwischenrohr 23 herausgeschoben, während das Zwischenrohr 23 seinerseits
teleskopartig aus dem rechten Vorderpfosten 20 herausgeschoben worden ist. Das Gleitstück 22 bleibt dabei aufgrund des
zwischengefUgten Zwischenrohrs 23 mit dem rechten Vorderpfosten
20 "verbunden".
In Fig. 4 ist die innere Kupplungseinrichtung 24 in ihrem ausgezogenen bzw. gestreckten Zustand dargestellt. Diese Kupplungseinrichtung
ist unter Druck zusammenschiebbar, wenn die verschiedenen Teile gemäß Fig. 3 ineinandergeschoben sind. In
der vol^usgestreckten Stellung, in welcher sie eine größtmögliche
Länge erreicht hat, ist die Kupplungseinrichtung im wesentlichen nicht weiter ausziehbar«
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Die bevorzugte Ausführungsform der inneren Kupplungseinrichtung
24 gemäß Fig0 4 ist in Figo 5 näher veranschaulicht. Insgesamt
umfaßt die Kupplungseinrichtung einen ersten Querbolzen 25 im oberen Innenabschnitt des Vorderpfosten-Gleitstücks 22,
einen zweiten Guerbolzen 26 innerhalb des Zwischenrohrs 23 nahe dessen unterem Ende und einen dritten Querbolzen 27» welcher
den unteren Abschnitt des Vorderpfostens 20 durchsetzt. Die innere Kupplungseinrichtung umfaßt weiterhin eine Verbindungseinrichtung
in Form eines ersten und eines zweiten Stabs 28 bzw. 29, die jeweils an beiden Enden in Augen bzw. Ösen auslaufen,
wie dies bei 28a und 28b für den Stab 28 sowie bei 29a und 29b für den Stab 29 dargestellt ist. Das am einen Ende
jedes Stabs vorgesehene Auge, etwa das Auge 28b des Stabs 28 bzw. das Auge 29b des Stabs 29, umschließt den jeweils anderen
Stab in der Weise, daß diese Stäbe in einander überlappender, nebeneinander befindlicher Lage miteinander gekoppelt sind.
Die beiden anderen Augen 28a und 29a umschließen ihrerseits den ersten bzw, den zweiten Querbolzen 25 bzw. 26. Die innere
Kupplungseinrichtung umfaßt weiterhin ein Totgang-Kupplungsmittel in Form eines einzigen, langgestreckten Stabs 30, der zu
einer umgekehrten V-Form mit abgerundeter Spitze 30a gebogen ist, wobei die Schenkel der V-Form in Augen 30b und 30c auslaufen,
welche den dritten Querbolzen 27 umfassen. Die abgerundete Spitze 30a liegt dabei über dem zweiten Querbolzen 26,
wie dies in Fig. 5 veranschaulicht ist.
Gemäß der schematischen Darstellung von Fig. 5 befindet sich der Rollstuhl in einer Zwischenposition seines Klappzustande,
in welcher die innere Kupplungseinrichtung 24 noch nicht voll ausgezogen ist. Aus Fig. 5 ist ersichtlich, daß die Kupplungseinrichtung
außerordentlich einfach und kostensparend ausgebildet ist, dabei aber ohne weiteres und zwangsläufig die Auswärtsverschiebung
des Vorderpfosten-GleitstUcks aus dem Zwischenrohr und des letzteren aus dem Vorderpfosten zu begrenzen ver-
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mag und dabei eine Trennung zwischen diesen Teilen verhindert,
Fig. 6 veranschaulicht einen der beiden, die Verbindungsmittel
28 und 29 gemäß Fig. 5 bildenden Stäbe, wobei die Geometrie des Stabs 28 so gewählt ist, daß der andere Stab 29 identisch
ausgebildet sein kann,, Hierbei wird dann der eine Stab einfach relativ zum anderen umgedreht bzw. kopfstehend angeordnet, wobei
die kleineren Augen durch die größeren Augen hindurchgeführt werden.
Die einzige Abwandlung der bestehenden Konstruktion zur Aufnahme der inneren Kupplungseinrichtung 24 besteht in der Anordnung
kleiner Bohrungen durch die Wände von Vorderpfosten-GleitstUck,
Zwischenrohr und Vorderpfosten selbst für die Aufnahme der Querbolzen.
Obgleich bereits erwähnt, muß erneut darauf hingewiesen werden, daß die vorstehend beschriebene Kupplungsanordnung außerordentlich
kostengünstig ist. Teleskopartig ineinander geschobene Rohre erfordern normalerweise Rasten oder Sperren und Sinrastknöpfe
ο.dgl. zur Begrenzung der Größe ihrer Ausziehbewegung·
Bei anderen Konstruktionen müssen Manschetten oder andere Fertigungsteile vorgesehen werden. Durch die einfache Anordnung
von Stäben der dargestellten Form im Zusammenwirken mit Querbolzen wird das anstehende Problem der Begrenzung der Ausziehgröße
unter Verhinderung einer gegenseitigen Trennung der teleskopartig ineinandergesteckten Elemente elegant gelöst.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist somit ersichtlich, daß mit der Erfindung eine sehr einfache und kostensparende Möglichkeit
zur Umrüstung eines bisher üblichen Rollstuhls in einen solchen mit breiter Sitzfläche geschaffen wird. Aufgrund
der Einfachheit der vorzunehmenden Änderungen kann die Umrüstung außerdem ohne weiteres am Einsatzort des Krahkenrollstuhls
erfolgen.
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Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung werden also Teleskop-Zwischenrohre
an linkem und rechtem Vorderpfosten eines Krankenrollstuhls zur Aufnahme der normalerweise in die Vorderpfosten
eingeführten Vorderpfosten-Gleitstücke hinzugefügt, so daß die Gleitstücke beim Zusammenklappen des Rollstuhls
über ein größeres Stück teleskopartig aus den Vorderpfosten herausziehbar sind» Aufgrund dieser Anordnung kann eine breitere
Sitzfläche an einem herkömmlichen bzw. bisher üblichen
Krankenrollstuhl angebracht werden, wobei die HinzufUgung der
Teleskopanordnung keine wesentliche Änderung der Grundbauteile des Rollstuhls erfordert. Jede Teleskopanordnung umfaßt eine
außerordentlich kostensparende und besonders wirksame innere Kupplung, welche eine teleskopartige Ausziehbewegung über
einen bestimmten Betrag hinaus verhindert, so daß eich Vorderpfosten
und Gleitstücke nicht voneinander trennen können.
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Leerseite
Claims (2)
1./ Krankenrollstuhl mit breiter Sitzfläche, bestehend aus
linken und rechten Sitzstreben sowie einer an zentraler Stelle gelenkig verbundenen Kreuzstrebe, die sich einerseits
zwischen der linken oberen Sitzstrebe und dem rechten unteren Seitenrahmen und andererseits zwischen der rechten
oberen Sitzstrebe und dem linken unteren Seitenrahmen des Rollstuhls erstreckt und welche bei der Gegeneinanderverlagerung
von Sitzstreben und Seitenrahmen zum Zusammenklappen des Rollstuhls scherenartig zusammenlegbar ist,
wobei linke und rechte, lotrechte Vorderpfosten vorgesehen sind, die normalerweise an den Sitzstreben befestigte lotrechte
Vorderpfosten-Gleitstücke zur Berücksichtigung der vergrößerten Höhe der Sitzstreben beim Zusammenklappen des
Rollstuhls aufnehmen, und mit einer Teleskopeinrichtung für jeden Vorderpfosten mit Gleitstück zur Ermöglichung der
Verwendung einer längeren Querstrebe zur Anordnung einer breiteren Sitzfläche sowie zur Ermöglichung eines Zusammenklappens
des Rollstuhls, ohne daß sich die Vorderpfosten-GleitstUcke
von den Vorderpfosten trennen bzw. aus diesen herausgleiten, dadurch gekennzeichnet, daß jede Teleskopeinrichtung
ein lotrechtes Zwischenrohr (23), dessen unteres Ende teleskopartig in einen Vorderpfosten (20) eingesetzt
ist und dessen oberes Ende das zugeordnete Gleitstück (22) teleskopartig aufnimmt, einen ersten Querbolzen (25)
im oberen Innenbereich des Vorderpfosten-Gleitstücks (22), einen zweiten Querbolzen (26) im unteren Bereich des Zwischenrohrs
(23), einen dritten Querbolzen (27) im unteren Bereich des Vorderpfostens (20), im Inneren von Gleitstück
und Zwischenrohr angeordnete und zwischen ersten und zweiten Querbolzen eingeschaltete Verbindungsmittel (28, 29) zur
Begrenzung der Teleskopverschiebung zwischen Gleitstück und Zwischenrohr auf eine Strecke, bei der eine Trennung zwischen
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ORIGINAL INSPECTED
diesen Teilen verhindert wird, und ein im Inneren von Vorderpfosten und Zwischenrohr zwischen zweitem und
drittem Querbolzen (26, 27) angeordnetes Totgang-Kupplungsmittel (30) zur Begrenzung der Teleskopverschiebung
zwischen Zwischenrohr und Vorderpfosten auf eine Strecke aufweist, bei der eine Trennung zwischen diesen Teilen
verhindert wird.
2. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel zwei Stäbe (28, 29) sind, die an beiden
Enden in Ösen oder Augen (28a, 28b; 29a, 29b) auslaufen, wobei das Auge am einen Ende jedes Stabs den jeweils
anderen Stab umschließt, so daß die Stäbe in einander überlappender, nebeneinander befindlicher Lage miteinander gekoppelt
sind, während die beiden anderen Augen mit dem ersten bzw. dem zweiten Querbolzen (25 bzw. 26) gekoppelt
sind, und daß das Totgang-Kupplungsmittel ein einziger, langgestreckter Stab (30) ist, der zu einer umgedrehten
V-Form mit abgerundeter Spitze (30a) gebogen ist und dessen Schenkel in ösen bzw. Augen (30b, 30c) auslaufen, die den
dritten Querbolzen (27) umfassen, während die abgerundete Spitze (30a) den zweiten Querbolzen (26) übergreift.
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