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DE2726601A1 - Endgeraet der fernmeldetechnik - Google Patents

Endgeraet der fernmeldetechnik

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DE2726601A1
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DE
Germany
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cover plate
terminal according
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Application number
DE19772726601
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English (en)
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DE2726601C3 (de
DE2726601B2 (de
Inventor
Siegfried Schoen
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Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Publication date
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Publication of DE2726601A1 publication Critical patent/DE2726601A1/de
Publication of DE2726601B2 publication Critical patent/DE2726601B2/de
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Publication of DE2726601C3 publication Critical patent/DE2726601C3/de
Expired legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)

Description

  • ".ndgerät der Fernmeldetechnik
  • Die Erfindung betrifft ein Endgerät der Fernmeldetechnik, insbesondere ein Fernsprechgerät, mit in einem begrenzten Bereich der Geräteaussenfläche zusammengefaßten Betätigungs- und Anzeigeelementen.
  • Es ist üblich, die Betätigungs- und Anzeigeelemente bei Endgeräten der Fernmeldetechnik weitgehend in einer begrenzten, gut zugänglichen Bedienungsfläche auf der Frontseite des betreffenden Gerätes zusammenzufassen. Bei bekannten Fernsprechgeräten kann man neben der Wähleinrichtung z.B. Tasten und Schalter, mit Schlüsseln betätigbare Schaltschlösser, Dreh- und Schieberegler, Schauzeichen, Lampen, Leuchtdioden, Zählwerke usw. finden.
  • Lediglich Betätigungselemente, für die aus konstruktiven oder funktionellen Gründen eine bestimmte räumliche Zuordnung vorgegeben ist, können nicht immer in diese Bedienungsfläche einbezogen werden. Bei bekannten Fernsprechgeräten sind das z.B. die Betätigungsteile des Gabelumschalters, die der Auflagefläche des Handapparates zugeordnet sind, und das Einstellelement für die Lautstärke der Rufeinrichtung.
  • Das Einstellelement für die Lautstärke ist bei den üblichen Fernsprechgeräten mit mechanischem Läutewerk meist in unmittelbarer Nachbarschaft des Schallerzeugers an der Bodenfläche des Gerätes angeordnet. Dafür sprechen nicht nur die bekannten konstruktiven und funktionellen Gründe, sondern auch bedienungstechnische Erwägungen. Ein an der Bodenfläche eines Gerätes angeordnetes Einstellelement ist an dieser Stelle dem unmittelbarem Zugriff entzogen. Damit wird unbeabsichtigtes und unbemerktes Verstellen der Einstelleinrichtung weitgehend vermieden.
  • Ein anderes Betätigungselement, das jederzeit verfügbar, aber vor unbeabsichtigter Betätigung geschützt sein soll, ist bei einem Fernsprecher mit Wählspeicher ein Schalter zum Anschalten einer eingebauten Notbatterie. Bei Stromausfall, z.B. durch Montage-oder Wartungsarbeiten an der Fernsprechanlage, kann durch Einschalten der Notbatterie der Inhalt des Wählspeichers erhalten werden.
  • Auch ein solches Betätigungselement kann selbstverständlich an der Bodenfläche des betreffenden Gerätes angeordnet sein, und ist dort vor unbeabsichtigter Betätigung weitgehend geschützt.
  • Konstruktive und funktionelle Gründe sprechen jedoch nicht unbedingt für eine solche Anordnung, denn ein elektrisches Bauelement, wie ein solcher Schalter, ist über flexible Leitungen anschließbar und deshalb an keine feste räumliche Zuordnung gebunden.
  • Die Anordnung von Betätigungselementen an der Bodenfläche eines fernmeldetechnischen Gerätes hat im übrigen auch gewisse Nachteile. Das Hochheben und Umdrehen eines fernmeldetechnischen Gerätes und das Handieren an seiner Bodenfläche sollte schon im Hinblick auf das Gewicht und die Dimensionen mancher Geräte nicht unbedingt empfohlen werden. Auch bei kleineren und leichteren Geräten erfordert es eine gewisse Geschicklichkeit, die nicht bei jeder Bedienungsperson vorausgesetzt werden kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesem Nachteil abzuhelfen und für weniger häufig benötigte Betätigungselemente, die vor unbeabsichtigter mechanischer Beeinflussung geschützt sein sollen, eine Anordnung anzugeben, in der sie jederzeit ohne besondere Umstände zugänglich sind.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das betreffende Betätigungselement von einer Abdeckplatte überdeckt ist, die aus der Ebene des entsprechenden Bereichs der Geräteaussenfläche heraus schwenkbar an der Geräteaussenfläche befestigt ist.
  • Diese Abdeckplatte kann z.B. ein Kunststoff-Formteil sein, das über Lagerzapfen mit der Geräteaussenfläche verbunden ist. Bei aufgeklappter Abdeckplatte ist das von ihr verdeckte Betätigungselement zugänglich und verstellbar. Wird die Abdeckplatte geschlossen, so kann das darunter befindliche Betätigungselement völlig verborgen sein. Durch die beschriebene Maßnahme ist die Aufgabe der Erfindung, wenigstens eines der Betätigungselemente eines fernmeldetechnischen Gerätes vor unbeabsichtigter Betätigung geschützt, jedoch bequem zugänglich anzuordnen, als gelöst zu betrachten.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann die Abdeckplatte in ihrem Flächenverlauf der Form des betreffenden Bereichs der Geräteaussenfläche angepaßt, und das von der Abdeckplatte verdeckte Betätigungselement in der Gerätefläche vertieft angeordnet sein. Es ist selbstverständlich auch möglich, der Abdeckplatte eiiEWölbung zu verleihen, die einen dem darunter angeordneten Betätigungselement angepaßten Hohlraum über der Geräteaussenfläche schafft. In letzterem Fall kann auch bei nicht versenktem Einbau des Betätigungselements sein Überdecken mittels der Abdeckplatte möglich sein.
  • Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung kann wenigstens eines der unter der Abdeckplatte angeordneten Betätigungselemente mit einem, seiner jeweiligen Betätigungsstellung entsprechenden, beweglichen Bereich versehen sein, der in wenigstens einer Betätigungsstellung die von der Abdeckplatte in geschlossener Lage eingenommene Fläche durchdringt. Die Abdeckplatte läßt sich bei der betreffenden Stellung des Betätigungselements nicht korrekt schließen. Auf diese Weise kann bei Schaltstellungen, die nicht unnötig lange aufrecht erhalten tlßroen sollen, durch die offenstehende Abdeckplatte erinnert werden an das Zurückstellen des Betätigungselements in eine Stellung, in der sich die Abdeckplatte ordnungsgemäß schließen läßt. Es ist selbstverständlich auch möglich, das unter der Abdeckplatte befindliche Betätigungselement so anzuordnen, daß die Abdeckplatte in jeder seiner Betätigungsstellungen schließbar ist.
  • Die Abdeckplatte kann aus transparentem Werkstoff geformt und auf ihrer dem Gerät zugewandten Seite mi einem Beschriftungsträger von dem der Abdeckplatte angepaßtem Grundriß sowie mit den Beschriftungsträger an zwei gegenüberliegenden Kanten übergreifenden, Längsnuten bildenden Halteleisten versehen sein.
  • Die Abdeckplatte kann damit eine Marktafel darstellen, auf der z.B. häufig benötigte Rufnummern oder die Kodeziffern für gespeicherte Kurzrufnummern festhaltbar sind.
  • Der z.B. aus Papier oder Karton bestehende Beschriftungsträger befindet sich bei geschlossenem Zustand der Abdeckplatte sichtbar, jedoch geschützt unter der Kunststoffabdeckung. Um Eintragungen vorzunehmen kann er einer Halteeinrichtung an der Abdeckplatte ohne Schwierigkeit entnommen werden.
  • In geöffnetem Zustand der Abdeckplatte wird ihre Rückseite sowie die Rückseite des Beschriftungsträgers sichtbar. Diesen Umstand kann man sich zunutze machen, indem man die Rückseite des Beschriftungsträgers mit wichtigen Informationen versieht. Zusätzlich zu dem ersten kann auch ein weiterer Beschriftungsträger unter den Halteleisten der Abdeckplatte aufgenommen sein, der zumindest auf seiner bei geschlossener Abdeckplatte der Gerätefläche zugekehrten Seite mit wichtigen Informationen, z.B.
  • mit einer Betriebsanleitung für das betreffende Gerät versehen sein kann. Eine solche Informationsschrift kann auf diese Weise stets zugänglich bereitgehalten werden.
  • Die Halteleisten für die Befestigung der Beschriftungsträger können vorteilhaft dargestellt sein durch U-Profile bildende Abkantungen an den Rändern der Abdeckplatte. Dabei genügt es, zwei einander gegenüberliegende Kanten der Abdeckplatte auf ihrer dem Gerät zugewandten Seite mit solchen Abkantungen zu versehen. Diese Abkantungen bilden gegeneinander geöffnete Führungsnuten in einer unmittelbar der Abdeckplatte benachbarten Ebene, in die Beschriftungsträger entsprechender Breite einschiebbar sind.
  • Wenigstens eine der Kanten des unter der Abdeckplatte aufgenommenen Beschriftungsträgers kann bei der beschriebenen Anordnung der Halteleisten zumindest bei geöffneter Abdeckplatte von der Seite her zugänglich belassen sein. Dieser Kante kann wenigstens eine, parallel zu ihr und senkrecht zur Ebene des Beschriftungsträgers verlaufende Anschlagfläche zugeordnet sein, die das Herausgleiten des Beschriftungsträgers bei geneigter Abdeckplatte verhindert.
  • Die Anschlagfläche kann sowohl von einem an der Abdeckplatte angebrachten, als auch von einem auf der Geräteaussenfläche vorgesehenen, räumlich begrenzten Vorsprung gebildet sein.
  • Eine derartige Anschlagfläche für den Beschriftungsträger ist genauso aber auch darstellbar durch eine auf der Geräteaussenfläche vorgesehene, dem Grundriß und der Dicke der Abdeckplatte angepaßte, die Abdeckplatte aufnehmende Vertiefung, oder eine auf der Geräteaussenfläche aufliegende, rahmenartige Einfassung für die Abdeckplatte.
  • Die Abdeckplatte kann auch mit einem trapezförmigen Grundriß versehen sein. Dabei können die Halteleisten an die Seitenkanten, die Schwenkachse in die Basis der Trapezfläche gelegt sein. Bei einer solchen Gestaltung der Abdeckplatte ergibt sich, zumindest in von der Basis wegstrebender Richtung, aus dem sich verjüngenden, von den Halteleisten gebildeten Aufnahmeraum ein formschlüssiger Sitz für den entsprechend zugeschnittenen Beschriftungsträger.
  • Zum Herausnehmen und Einsetzen des Beschriftungsträgers in einen solchen, trapezförmigen Aufnahmeraum kann die Breite des Beschriftungsträgers durch vorübergehendes Anwölben in seinem mittleren Bereich verringert werden. Dabei treten die entsprechenden Seitenkanten des Beschriftungsträgers in ganzer Länge unter den Halteleisten hervor.
  • Die Abdeckplatte kann, in allgemein bekannter Weise, in geschlossener Lage auf der Bedienungsfläche verrast- oder verriegelbar sein. Auch kann sie durch einen in Richtung auf ihre Ruhelage vorgespannten Energiespeicher, z.B. eine Drahtfeder belastet sein. Beide Maßnahmen können einzeln oder gemeinsam dazu dienen, die Abdeckplatte in geschlossener Stellung zu halten und unbeabsichtigtes Öffnen zu verhindern.
  • Der die Betätigungs- und Anzeigeelemente, sowie die Abdeckplatte zusammenfassende Bereich der Geräteaussenfläche kann auch von einer in das Gerät eingesetzten, Betätigungs- und Anzeigeeinrichtungen enthaltenden, separaten Baueinheit gebildet sein.
  • Im folgenden sei die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 ein Fernsprechgerät gemäß Erfindung in einer Draufsicht, Fig. 2 das Gerät nach Fig. 1 mit geöffneter Abdeckplatte, in Seitenansicht, bei teilweise aufgebrochener Darstellung, Fig. 3 eine Ansicht der Stirnfläche der Abdeckplatte gemäß Fig. 2 in einer in Richtung des Pfeils A projizierten, vergrößeren Darstellung.
  • Der dargestellte Fernsprecher aus Gerätekörper 1 und Handapparat 2 besitzt am Gerätekörper einen pultförmig geneigten, die Bedienungsfläche 3 darstellenden Flächenbereich, in dem Betätigungs- und Anzeigeelemente weitgehend zusammengefaßt angeordnet sind. In der Draufsicht gemäß Fig. 1 sind die in diesem Flächenbereich angeordneten Betätigungselemente, nämlich die zwölf Tasten der Wähleinrichtung 4, sowie vier Sondertasten 5, eine Erdtaste 6 und eine Leuchtdiode 7 zu erkennen. Daneben befindet sich die als Merktafel ausgebildete, transparente Abdeckplatte 8 mit darunterliegendem Beschriftungsträger 13.
  • Die Abdeckplatte kann aus der Ebene der Geräteaussenfläche heraus um eine ihrer Kanten nach oben geklappt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel hat sie eine trapezförmige Grundfläche und ist um deren nach oben gewandte Basis 9 schwenkbar auf dem Gerätekörper angeschlagen. In Verlängerung der die Klappachse bildenden Kante sind auf beiden Seiten über die Kontur der Abdeckplatte hinausragende Lagerzapfen 10 vorgesehen, mit denen die Platte auf der Geräteaussenfläche eingehängt ist.
  • Unter der Abdeckplatte ist in einer Vertiefung der Geräteaussenfläche wenigstens ein weiteres Betätigungselement 11 (Schalthebel) angeordnet, das bei geöffneter Abdeckplatte zugänglich ist. In seiner strichpunktiert angedeuteten Betätigungsstellung 11' verhindert der Betätigungshebel das Schliessen der Abdeckplatte, und erinnert auf diese Weise an sein Rückstellen.
  • Die Abdeckplatte ist auf ihrer der Geräteaussenfläche zugewandten Seite mit einem Beschriftungsträger 13 versehen, der beidseitig mit Beschriftungen versehen sein oder werden kann.
  • An zwei einander gegenüberliegenden Seitenkanten wird der Beschriftungsträger von Halteleisten 14 übergriffen, die an den Seitenkanten der Abdeckplatte vorgesehen sind. Diese Halteleisten sind dargestellt von U-Profile bildenden Abkantungen in einander gegenüberliegenden Randbereichen der Abdeckplatte.
  • In geschlossenem Zustand liegt die Abdeckplatte in einer eine Umrahmung 15 bildenden Vertiefung der Geräteaussenfläche. Die Umrahmung bildet auch eine Anschlagfläche 16, die verhindert, daß der Beschriftungsträger in geschlossener Stellung der Abdeckplatte aus seiner Halterung gleitet. Zur Erleichterung für das Herausklappen beim Öffnen der Abdeckplatte kann die Umrahmung in ihrem der aufzuklappenden Kante der Abdeckplatte benachbarten Bereich lippenförmig 17 freigearbeitet sein. Genauso gut kann stattdessen auch die Abdeckplatte an dieser Stelle eine angeformte Grifflippe aufweisen.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der die Betätigungs-und Anzeigeelemente enthaltende Bereich der Gehäuseaussenfläche eines Fernsprechgerätes gebildet von einer in das Gerät eingesetzten, separaten Baueinheit 18.
  • 8 Patentansprüche 3 Figuren

Claims (8)

  1. Patentansprüche 1. Endgerät der Fernmeldetechnik, insbesondere Fernsprechgerät, mit in einem begrenzten Bereich der Geräteaussenfläche zusammengefaßten Betätigungs- und Anzeigeelementen, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß wenigstens eines der Betätigungselemente (11) von einer Abdeckplatte (8) überdeckt ist, die aus der Ebene des entsprechenden Bereichs der Geräteaussenfläche heraus schwenkbar an der Geräteaussenfläche befestigt ist.
  2. 2. Endgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte in ihrem Flächenverlauf der Form des betreffenden Bereichs der Geräteaussenfläche angepaßt ist und daß das von der Abdeckplatte verdeckte Betätigungselement in der Gerätefläche vertieft angeordnet ist.
  3. 3. Endgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der unter der Abdeckplatte angeordneten Betätigungselemente (11) mit einem, seiner jeweiligen Betätigungsstellung entsprechenden, beweglichen Bereich versehen ist, der in wenigstens einer Betätigungsstellung (11') die von der Abdeckplatte in geschlossener Lage eingenommene Fläche (12) durchdringt.
  4. 4. Endgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte aus transparentem Werkstoff geformt und auf ihrer dem Gerät zugewandten Seite mit einem Beschriftungsträger (13) von dem der Abdeckplatte angepaßtem Grundriß, sowie mit den Beschriftungsträger an zwei gegenüberliegenden Kanten übergreifenden Halteleisten (14) versehen ist.
  5. 5. Endgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteleisten (14) für die Befestigung von Beschriftungsträgern (13) an der Abdeckplatte (8) dargestellt sind durch U-Profile bildende Abkantungen an den Rändern der Abdeckplatte.
  6. 6. Endgerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Kanten des unter der Abdeckplatte aufgenommenen Beschriftungsträgers bei geöffneter Abdeckplatte von der Seite her zugänglich belassen ist, und daß dieser Kante eine parallel zu ihr und senkrecht zur Ebene des Beschriftungsträgers verlaufende Anschlagfläche (16) zugeordnet ist.
  7. 7. Endgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte mit einem trapezförmigen Grundriß versehen ist und daß die Halteleisten (14) für den Beschriftungsträger (13) an die Seitenkanten der trapezfläche, die Schwenkachse aber in deren Basis (9) gelegt sind.
  8. 8. Endgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der die Betätigungs- und Anzeigeelemente sowie die Abdeckplatte zusammenfassende Bereich der Geräteaussenfläche von einer in das Gerät eingesetzten, Betätigungs- und Anzeigeeinrichtungen enthaltenden Baueinheit (18) gebildet ist.
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DE2726601B2 DE2726601B2 (de) 1979-11-15
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