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".ndgerät der Fernmeldetechnik
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Die Erfindung betrifft ein Endgerät der Fernmeldetechnik, insbesondere
ein Fernsprechgerät, mit in einem begrenzten Bereich der Geräteaussenfläche zusammengefaßten
Betätigungs- und Anzeigeelementen.
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Es ist üblich, die Betätigungs- und Anzeigeelemente bei Endgeräten
der Fernmeldetechnik weitgehend in einer begrenzten, gut zugänglichen Bedienungsfläche
auf der Frontseite des betreffenden Gerätes zusammenzufassen. Bei bekannten Fernsprechgeräten
kann man neben der Wähleinrichtung z.B. Tasten und Schalter, mit Schlüsseln betätigbare
Schaltschlösser, Dreh- und Schieberegler, Schauzeichen, Lampen, Leuchtdioden, Zählwerke
usw. finden.
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Lediglich Betätigungselemente, für die aus konstruktiven oder funktionellen
Gründen eine bestimmte räumliche Zuordnung vorgegeben ist, können nicht immer in
diese Bedienungsfläche einbezogen werden. Bei bekannten Fernsprechgeräten sind das
z.B. die Betätigungsteile des Gabelumschalters, die der Auflagefläche des Handapparates
zugeordnet sind, und das Einstellelement für die Lautstärke der Rufeinrichtung.
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Das Einstellelement für die Lautstärke ist bei den üblichen Fernsprechgeräten
mit mechanischem Läutewerk meist in unmittelbarer Nachbarschaft des Schallerzeugers
an der Bodenfläche des Gerätes angeordnet. Dafür sprechen nicht nur die bekannten
konstruktiven
und funktionellen Gründe, sondern auch bedienungstechnische
Erwägungen. Ein an der Bodenfläche eines Gerätes angeordnetes Einstellelement ist
an dieser Stelle dem unmittelbarem Zugriff entzogen. Damit wird unbeabsichtigtes
und unbemerktes Verstellen der Einstelleinrichtung weitgehend vermieden.
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Ein anderes Betätigungselement, das jederzeit verfügbar, aber vor
unbeabsichtigter Betätigung geschützt sein soll, ist bei einem Fernsprecher mit
Wählspeicher ein Schalter zum Anschalten einer eingebauten Notbatterie. Bei Stromausfall,
z.B. durch Montage-oder Wartungsarbeiten an der Fernsprechanlage, kann durch Einschalten
der Notbatterie der Inhalt des Wählspeichers erhalten werden.
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Auch ein solches Betätigungselement kann selbstverständlich an der
Bodenfläche des betreffenden Gerätes angeordnet sein, und ist dort vor unbeabsichtigter
Betätigung weitgehend geschützt.
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Konstruktive und funktionelle Gründe sprechen jedoch nicht unbedingt
für eine solche Anordnung, denn ein elektrisches Bauelement, wie ein solcher Schalter,
ist über flexible Leitungen anschließbar und deshalb an keine feste räumliche Zuordnung
gebunden.
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Die Anordnung von Betätigungselementen an der Bodenfläche eines fernmeldetechnischen
Gerätes hat im übrigen auch gewisse Nachteile. Das Hochheben und Umdrehen eines
fernmeldetechnischen Gerätes und das Handieren an seiner Bodenfläche sollte schon
im Hinblick auf das Gewicht und die Dimensionen mancher Geräte nicht unbedingt empfohlen
werden. Auch bei kleineren und leichteren Geräten erfordert es eine gewisse Geschicklichkeit,
die nicht bei jeder Bedienungsperson vorausgesetzt werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesem Nachteil abzuhelfen
und für weniger häufig benötigte Betätigungselemente, die vor unbeabsichtigter mechanischer
Beeinflussung geschützt sein sollen, eine Anordnung anzugeben, in der sie jederzeit
ohne besondere Umstände zugänglich sind.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das betreffende
Betätigungselement von einer Abdeckplatte überdeckt ist, die aus der Ebene des entsprechenden
Bereichs der Geräteaussenfläche heraus schwenkbar an der Geräteaussenfläche befestigt
ist.
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Diese Abdeckplatte kann z.B. ein Kunststoff-Formteil sein, das über
Lagerzapfen mit der Geräteaussenfläche verbunden ist. Bei aufgeklappter Abdeckplatte
ist das von ihr verdeckte Betätigungselement zugänglich und verstellbar. Wird die
Abdeckplatte geschlossen, so kann das darunter befindliche Betätigungselement völlig
verborgen sein. Durch die beschriebene Maßnahme ist die Aufgabe der Erfindung, wenigstens
eines der Betätigungselemente eines fernmeldetechnischen Gerätes vor unbeabsichtigter
Betätigung geschützt, jedoch bequem zugänglich anzuordnen, als gelöst zu betrachten.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann die Abdeckplatte in ihrem
Flächenverlauf der Form des betreffenden Bereichs der Geräteaussenfläche angepaßt,
und das von der Abdeckplatte verdeckte Betätigungselement in der Gerätefläche vertieft
angeordnet sein. Es ist selbstverständlich auch möglich, der Abdeckplatte eiiEWölbung
zu verleihen, die einen dem darunter angeordneten Betätigungselement angepaßten
Hohlraum über der Geräteaussenfläche schafft. In letzterem Fall kann auch bei nicht
versenktem Einbau des Betätigungselements sein Überdecken mittels der Abdeckplatte
möglich sein.
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Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung kann wenigstens eines
der unter der Abdeckplatte angeordneten Betätigungselemente mit einem, seiner jeweiligen
Betätigungsstellung entsprechenden, beweglichen Bereich versehen sein, der in wenigstens
einer Betätigungsstellung die von der Abdeckplatte in geschlossener Lage eingenommene
Fläche durchdringt. Die Abdeckplatte läßt sich bei der betreffenden Stellung des
Betätigungselements nicht korrekt schließen. Auf diese Weise kann bei Schaltstellungen,
die nicht unnötig lange aufrecht erhalten tlßroen sollen, durch die offenstehende
Abdeckplatte erinnert
werden an das Zurückstellen des Betätigungselements
in eine Stellung, in der sich die Abdeckplatte ordnungsgemäß schließen läßt. Es
ist selbstverständlich auch möglich, das unter der Abdeckplatte befindliche Betätigungselement
so anzuordnen, daß die Abdeckplatte in jeder seiner Betätigungsstellungen schließbar
ist.
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Die Abdeckplatte kann aus transparentem Werkstoff geformt und auf
ihrer dem Gerät zugewandten Seite mi einem Beschriftungsträger von dem der Abdeckplatte
angepaßtem Grundriß sowie mit den Beschriftungsträger an zwei gegenüberliegenden
Kanten übergreifenden, Längsnuten bildenden Halteleisten versehen sein.
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Die Abdeckplatte kann damit eine Marktafel darstellen, auf der z.B.
häufig benötigte Rufnummern oder die Kodeziffern für gespeicherte Kurzrufnummern
festhaltbar sind.
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Der z.B. aus Papier oder Karton bestehende Beschriftungsträger befindet
sich bei geschlossenem Zustand der Abdeckplatte sichtbar, jedoch geschützt unter
der Kunststoffabdeckung. Um Eintragungen vorzunehmen kann er einer Halteeinrichtung
an der Abdeckplatte ohne Schwierigkeit entnommen werden.
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In geöffnetem Zustand der Abdeckplatte wird ihre Rückseite sowie die
Rückseite des Beschriftungsträgers sichtbar. Diesen Umstand kann man sich zunutze
machen, indem man die Rückseite des Beschriftungsträgers mit wichtigen Informationen
versieht. Zusätzlich zu dem ersten kann auch ein weiterer Beschriftungsträger unter
den Halteleisten der Abdeckplatte aufgenommen sein, der zumindest auf seiner bei
geschlossener Abdeckplatte der Gerätefläche zugekehrten Seite mit wichtigen Informationen,
z.B.
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mit einer Betriebsanleitung für das betreffende Gerät versehen sein
kann. Eine solche Informationsschrift kann auf diese Weise stets zugänglich bereitgehalten
werden.
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Die Halteleisten für die Befestigung der Beschriftungsträger können
vorteilhaft dargestellt sein durch U-Profile bildende Abkantungen an den Rändern
der Abdeckplatte. Dabei genügt es,
zwei einander gegenüberliegende
Kanten der Abdeckplatte auf ihrer dem Gerät zugewandten Seite mit solchen Abkantungen
zu versehen. Diese Abkantungen bilden gegeneinander geöffnete Führungsnuten in einer
unmittelbar der Abdeckplatte benachbarten Ebene, in die Beschriftungsträger entsprechender
Breite einschiebbar sind.
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Wenigstens eine der Kanten des unter der Abdeckplatte aufgenommenen
Beschriftungsträgers kann bei der beschriebenen Anordnung der Halteleisten zumindest
bei geöffneter Abdeckplatte von der Seite her zugänglich belassen sein. Dieser Kante
kann wenigstens eine, parallel zu ihr und senkrecht zur Ebene des Beschriftungsträgers
verlaufende Anschlagfläche zugeordnet sein, die das Herausgleiten des Beschriftungsträgers
bei geneigter Abdeckplatte verhindert.
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Die Anschlagfläche kann sowohl von einem an der Abdeckplatte angebrachten,
als auch von einem auf der Geräteaussenfläche vorgesehenen, räumlich begrenzten
Vorsprung gebildet sein.
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Eine derartige Anschlagfläche für den Beschriftungsträger ist genauso
aber auch darstellbar durch eine auf der Geräteaussenfläche vorgesehene, dem Grundriß
und der Dicke der Abdeckplatte angepaßte, die Abdeckplatte aufnehmende Vertiefung,
oder eine auf der Geräteaussenfläche aufliegende, rahmenartige Einfassung für die
Abdeckplatte.
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Die Abdeckplatte kann auch mit einem trapezförmigen Grundriß versehen
sein. Dabei können die Halteleisten an die Seitenkanten, die Schwenkachse in die
Basis der Trapezfläche gelegt sein. Bei einer solchen Gestaltung der Abdeckplatte
ergibt sich, zumindest in von der Basis wegstrebender Richtung, aus dem sich verjüngenden,
von den Halteleisten gebildeten Aufnahmeraum ein formschlüssiger Sitz für den entsprechend
zugeschnittenen Beschriftungsträger.
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Zum Herausnehmen und Einsetzen des Beschriftungsträgers in einen solchen,
trapezförmigen Aufnahmeraum kann die Breite des Beschriftungsträgers durch vorübergehendes
Anwölben in seinem
mittleren Bereich verringert werden. Dabei treten
die entsprechenden Seitenkanten des Beschriftungsträgers in ganzer Länge unter den
Halteleisten hervor.
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Die Abdeckplatte kann, in allgemein bekannter Weise, in geschlossener
Lage auf der Bedienungsfläche verrast- oder verriegelbar sein. Auch kann sie durch
einen in Richtung auf ihre Ruhelage vorgespannten Energiespeicher, z.B. eine Drahtfeder
belastet sein. Beide Maßnahmen können einzeln oder gemeinsam dazu dienen, die Abdeckplatte
in geschlossener Stellung zu halten und unbeabsichtigtes Öffnen zu verhindern.
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Der die Betätigungs- und Anzeigeelemente, sowie die Abdeckplatte zusammenfassende
Bereich der Geräteaussenfläche kann auch von einer in das Gerät eingesetzten, Betätigungs-
und Anzeigeeinrichtungen enthaltenden, separaten Baueinheit gebildet sein.
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Im folgenden sei die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 ein Fernsprechgerät gemäß
Erfindung in einer Draufsicht, Fig. 2 das Gerät nach Fig. 1 mit geöffneter Abdeckplatte,
in Seitenansicht, bei teilweise aufgebrochener Darstellung, Fig. 3 eine Ansicht
der Stirnfläche der Abdeckplatte gemäß Fig. 2 in einer in Richtung des Pfeils A
projizierten, vergrößeren Darstellung.
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Der dargestellte Fernsprecher aus Gerätekörper 1 und Handapparat 2
besitzt am Gerätekörper einen pultförmig geneigten, die Bedienungsfläche 3 darstellenden
Flächenbereich, in dem Betätigungs- und Anzeigeelemente weitgehend zusammengefaßt
angeordnet sind. In der Draufsicht gemäß Fig. 1 sind die in diesem Flächenbereich
angeordneten Betätigungselemente, nämlich die zwölf Tasten der Wähleinrichtung 4,
sowie vier Sondertasten 5, eine Erdtaste 6 und eine Leuchtdiode 7 zu erkennen. Daneben
befindet
sich die als Merktafel ausgebildete, transparente Abdeckplatte
8 mit darunterliegendem Beschriftungsträger 13.
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Die Abdeckplatte kann aus der Ebene der Geräteaussenfläche heraus
um eine ihrer Kanten nach oben geklappt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
hat sie eine trapezförmige Grundfläche und ist um deren nach oben gewandte Basis
9 schwenkbar auf dem Gerätekörper angeschlagen. In Verlängerung der die Klappachse
bildenden Kante sind auf beiden Seiten über die Kontur der Abdeckplatte hinausragende
Lagerzapfen 10 vorgesehen, mit denen die Platte auf der Geräteaussenfläche eingehängt
ist.
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Unter der Abdeckplatte ist in einer Vertiefung der Geräteaussenfläche
wenigstens ein weiteres Betätigungselement 11 (Schalthebel) angeordnet, das bei
geöffneter Abdeckplatte zugänglich ist. In seiner strichpunktiert angedeuteten Betätigungsstellung
11' verhindert der Betätigungshebel das Schliessen der Abdeckplatte, und erinnert
auf diese Weise an sein Rückstellen.
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Die Abdeckplatte ist auf ihrer der Geräteaussenfläche zugewandten
Seite mit einem Beschriftungsträger 13 versehen, der beidseitig mit Beschriftungen
versehen sein oder werden kann.
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An zwei einander gegenüberliegenden Seitenkanten wird der Beschriftungsträger
von Halteleisten 14 übergriffen, die an den Seitenkanten der Abdeckplatte vorgesehen
sind. Diese Halteleisten sind dargestellt von U-Profile bildenden Abkantungen in
einander gegenüberliegenden Randbereichen der Abdeckplatte.
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In geschlossenem Zustand liegt die Abdeckplatte in einer eine Umrahmung
15 bildenden Vertiefung der Geräteaussenfläche. Die Umrahmung bildet auch eine Anschlagfläche
16, die verhindert, daß der Beschriftungsträger in geschlossener Stellung der Abdeckplatte
aus seiner Halterung gleitet. Zur Erleichterung für das Herausklappen beim Öffnen
der Abdeckplatte kann die Umrahmung in ihrem der aufzuklappenden Kante der Abdeckplatte
benachbarten Bereich lippenförmig 17 freigearbeitet sein. Genauso gut kann stattdessen
auch die Abdeckplatte an dieser Stelle eine angeformte Grifflippe aufweisen.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der die Betätigungs-und Anzeigeelemente
enthaltende Bereich der Gehäuseaussenfläche eines Fernsprechgerätes gebildet von
einer in das Gerät eingesetzten, separaten Baueinheit 18.
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8 Patentansprüche 3 Figuren