DE2718125C2 - Anlage zum Herstellen und Verpacken von Zigaretten - Google Patents
Anlage zum Herstellen und Verpacken von ZigarettenInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A24—TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
- A24C—MACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
- A24C5/00—Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
- A24C5/35—Adaptations of conveying apparatus for transporting cigarettes from making machine to packaging machine
Landscapes
- Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Aplige zum Herstellen
und Verpacken von Zigaretten, bei der mehrere Zigarettenmaschinen über Puffersf ^cher an mindestens
eine Packmaschine angeschlossen sind.
Bekanntlich werden Zigaretten auf Strangmaschinen gefertigt, denen gegebenenfalls eine Filteransetzmaschine
zugeordnet ist, und danach in vorbestimmter Anzahl zu Päckchen verpackt, die wiederum zu
Gebinden von z. B. je zehn Päckchen zusammengefaßt werden. Früher arbeiteten die Zigarettenmaschinen auf
Speicher, aus denen die Zigaretten in Schragen abgefüllt wurden. Die Schragen wurden dann auf die Packmaschinen
aufgesetzt und nach Entleerung durch einen gefüllten Schragen ersetzt. Die Zwischenspeicherung in
Schiragen bedingt ein diskontinuierliches Vorgehen, das a priori unwirtschaftlicher ist als ein kontinuierliches
Verfahren. Darüber hinaus ist es unerwünscht, wenn die sehr empfindlichen Zigaretten sehr zahlreichem Transportvorgängen
unterworfen werden.
Aus diesem Grund? geht man mehr und mehr dazu über, die Packmaschine kontinuierlich mit den von der
Zigarettenmaschine angelieferten Zigaretten zu beschicken. Die Leistung der beiden Maschinen wird dabei
so aufeinander abgestimmt, daß nominell die Packmaschine gerade die von der Zigarettenmaschine angelieferten
Zigaretten verpackt; für Störfälle auf der Anliefer- oder Abnehmerseite ist ein Pufferreservoir
vorgesehen.
Dieser kontinuierliche Betrieb hat allerdings den Nachteil, daß man in der Fertigungsplanung erheblich
an Flexibilität einbüßt. Man will ja möglichst sowohl die Zigarettenmaschinen als auch die Verpackungsmaschinen
optimal nutzen, was bedeutet, daß man Maschinen gleichen oder nahezu gleichen Durchsatzes miteinander
zu kombinieren sucht. Ist nun eine solche, aus Zigarettenmaschine(n), Pufferreservoir(s) und Packmaschine(n)
bestehende Anlage beispielsweise auf das Abpacken von Päckchen zu je zwanzig Zigaretten
ausgelegt, so wird zwar die Packmaschine technisch in der Lage sein, auch Päckchen zu je fünfzehn oder
siebzehn Stück (Automatenpackungen) abzupacken, doch muß dann die Arbeitsgeschwindigkeit der
Zigarettenmaschine entsprechend abgesenkt werden. Schließlich ist bekanntlich die Arbeitsgeschwindigkeit
von Packmaschinen, die Weichpackungen fertigen,
ίο erheblich größer als die von Hartpackungsmaschinen,
so daß man auch in der Auswahl des Packungstyps beschränkt ist.
Die obigen Betrachtungen gelten auch für den Fall einer Kombination von Maschinen zu einer Anlage
gemäß Fig. 1 der DE-OS 23 53 806. Bei dieser Anlage
s-.nd zwei Herstellmaschinen über einen gemeinsamen Oberkopf-Förderer mit einem Hauptreservoir und
einem Hilfsreservoir an zwei parallele Packmaschinen
angeschlossen; diese Anlage weist demgemäß die im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 vorausgesetzten
Merkmale auf. Auch bei dieser Anlage ist es nicht möglich, durch eine Umkombination der jeweils
zusammenwirkenden Maschinen die Produktivität aufrechtzuerhalten.
Ganz analoge Überlegungen gelten für die Anlage nach den Fig. 1 bis 4 der DE-OS 25 58 289. Bei dieser
bekannten Anlage ist eine gemeinsame Packmaschine zwei Herstellmaschinen nachgeschaltet, die je ein
eigenes Pufferreservoir aufweisen. Bei Störungen in der Zigarettenherstellung wird aus einem oder beiden
Reservoirs der Packmaschine zugeliefert, während bei Ausfall der Packmaschine die Herstellmaschinen die
Reservoirs auffüllen. Eine Produktivitätsanpassung im oben erläuterten Sinne ist allerdings nicht möglich; alle
Maschinen müssen außerdem auf dieselbe Zigarettensorte (»Marke«) eingestellt sein.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgleiche Anlage zu schaffen, die hinsichtlich der Auswahl der zu
kombinierenden Maschinen, der Packungsart und -größe ein erhebliches Maß an Flexib.ütät ermöglicht,
obwohl mit Direktbeschickung der Packmnschine(n)
über Pufferreservoir(s), also ohne Schragen, gearbeitet
wird.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Patentanspruch 1; die Unteransprüche definieren
zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung.
Im Gegensatz zu den bisher üblichen Anordnungen der an sich bekannten Maschinen, die in Reihen
nebeneinander stehen, können gemäß der Erfindung die Einzelmaschinen mehrerer Gruppen in vielseitiger
Weise miteinander kombiniert werden, wobei sich der zusätzliche ergonomische Vorteil ergibt, daß die jeweils
einer Maschinengruppe zugeordneten Bedienungspersonen unmittelbar miteinander Verbindung halten können
und auf diese Weise eine Information, etwa bezüglich einer Störung einer der Maschinen, sofort weitergegeben
werden kann, ohne daß größere Wege zurückzulegen sind.
^Durch die gute Übersichtlichkeit mit direktem Kontakt kann Hilfestellung für rechtzeitigen Materialnachschub gegeben werden. Außerdem ist die laufende Beobachtung der Zigarettenqualität leichter. Auch die gegenseitige Vertretung bei Bedienungsaufgaben wird ermöglicht und eine Arbeitsatmosphäre geschaffen, die
^Durch die gute Übersichtlichkeit mit direktem Kontakt kann Hilfestellung für rechtzeitigen Materialnachschub gegeben werden. Außerdem ist die laufende Beobachtung der Zigarettenqualität leichter. Auch die gegenseitige Vertretung bei Bedienungsaufgaben wird ermöglicht und eine Arbeitsatmosphäre geschaffen, die
b5 der unerwünschten Monotonie entgegensteht.
Ein weiterer Vorteil ist, daß bei der gleichzeitigen Herstellung von mehreren verschiedenen Marken in
einem Produktionsraum über ein Zigarettenher-
steiN/Pack-Aggregat zur gleichen Zeit nur eine Marke
hergestellt wird, so daß eine Verwechslungsgefahr zwischen Zigarettenherstellung und -verpackung weitgehend
beseitigt wird. Bei nicht kombinierten Maschinen würde ein nicht unerheblicher Überwachungsaufwand
erforderlich sein.
Anhand des in der beigefügten Zeichnung schematisch dargestellten Grundrisses soll ein bevorzugtes
Ausführungsbeis;· iel näher erläutert werden.
In der Zeichnung sind drei Arbeitsgruppen erkennbar.
Jede Arbeitsgruppe besteht aus den um einen Überwachungsplatz 1 bzw. Γ bzw. 1" herum angeordneten
Anlagenteilen, nämlich einer ersten Zigarettenmaschine Z einer zweiten Zigarettenmaschine 3, einer
Packmaschine 4 und einem Pufferreservoir 5, die dem ΐί
Überwachungsplatz ί zugeordnet sind: die anderen Überwachungsplätze sind in ganz gleicher Weise mit
den entsprechenden, durch »bzw.« markierten Maschinen bestückt Bei den Maschinen handelt es sich um
handelsübliche Ausführungen, die deshalb nicht erläutert
zu werden brauchen.
Es sei zunächst angenommen, daß die Maschinen 2 und 3 (bzw. 2' und 3' bzw. 2" und 3") jeweils das ihnen
zugeordnete Pufferreservoir 5 bzw. 5' bzw. 5" mit je 4000 Zigaretten/Minute beschicken und die jeweils
zugeordnete Packmaschine 4 (4', 4") 400 Päckchen/Minute zu je 20 Stück Zigaretten abpackt Dabei sei die
Anpassung der Maschinenleistungen, die bei den Zigarettenmaschinen erfahrungsgemäß etwas niedriger
liegt als bei den Packmaschinem, bereits berücksichtigt,
indem die nominelle Durchsatzrate der Maschinen entsprechend vorgegeben wird. Unter diesen Bedingungen
arbeitet jede Gruppe unabhängig von einer anderen Gruppe.
Es sei nun angenommen, daß anstelle der 20er-Pak- a
kungen Automatenpackungen mit je 17 Zigaretten abgepackt werden sollen. Die Packmaschinen können
mithin einen Durchsatz von 400x17 = 6800 Zigaretten/Minute
verarbeiten. In diesem Falle ermöglicht es die Anordnung gemäß der Erfindung, anstatt in
unwirtschaftlicher Weise die Leistung der Zigarettenmaschinen herabzusetzen, mit nur drei Zigarettenmaschinen
— ζ. B. den Maschinen 2, 3 und 3' — auf zwei Packmaschinen, nämlich die Maschinen 4 und 4', zu
arbeiten, indem die Pufferreservoirs 5 und 5' durch einen Verbindungsförderer 6 miteinander gekoppelt werden.
Die Maschinen 2 plus 3 plus 3' liefern dann 3 χ 4000 Zigaretten/Minute, die Packmaschinen könnten
2x6800=13 600 Zigaretten abpacken. Mithin braucht die Leistung der Packmaschinen nur geringfügig,
nämlich um ca. 12%, abgesenkt zu werden oder, wenn dies noch möglich ist die Leistung der
Zigarettenmaschinen entsprechend gesteigert 2.u werden (im allgemeinen wird man ohnehin versuchen, die
Zigarettenmaschinen mit Maximalleistung zu betreiben, und die nachgeschalteten Packer entsprechend anpassen).
Werden umgekehrt, z. B. für Exportzwecke, anstelle der 20er-Packungen solche mit je 25 Zigaretten Inhalt
abgepackt, so können zwei Packmaschinen mit einem Durchsatz von 400 Päckchen/Minute !en Ausstoß von
insgesamt fünf Zigarettenmaschinen Tiit je 4000
Zigaretten/Minute abpacken. In diesem Falle kann man über die zusätzlichen Förderer 7 und T die Packmaschinen
4 und 4' mit dem Ausstoß der Zigarettenmaschinen 2 plus 3 phis 2' plus 3' plus 2" beschicken; Voraussetzung
ist nur, daß die Pufferreservoirs 5,5' so ausgebildet sind, daß Zigaretten von mehreren Stellen einlaufen können
und an mehrere Maschinen abgegeben werden können. Derartige Reservoirs sind an sich bekannt. Werden die
Maschinen so kombiniert, kann schließlich die aus Zigarettenmaschine 3" und Packmaschine 4" bestehende
Gruppe Zehnerpackungen fertigen.
Je mehr untereinander gleiche, auf der Abgabeseite der Zigarettenmaschinen zusammenschaltbare Gruppen
nebeneinander angeordnet werden, desto flexibler läßt sich der Betrieb gestalten. Man kann schließlich die
folgenden, allen praktisch vorkommenden Packungsgrößen gerecht werdenden Verhältnisse Zigprettenmaschinen/Packmaschinen
erzielen: 3 :1 (seltener Extremfall), 3 :2,2 : 1 und 1 :1.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Anlage zum Herstellen und Verpacken von Zigaretten, bei der mehrere Zigarettenmaschinen
über Pufferspeicher an mindestens eine Packmaschine angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils zwei Zigarettenmaschinen, ein Pufferspeicher und eine Packmaschine zu einer
Maschinengruppe zusammengefaßt sind, in 'der die
Maschinen und der Pufferspeicher einen Bedienungsplatz umschließen, und daß die Pufferspeicher
benachbarter Maschinengruppen jeweils über eine erste einer Maschinengruppe zugeordneten Zigarettenmaschine
verbindbar sind (Zwischenförderer 6), während die zweite Zigarettenmaschine dieser
Maschinengruppe mit den entsprechenden zweiten Zigarettenmaschinen benachbarter Maschinengruppen
unmittelbar verbindbar ist (Zwischenförderer 7).
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pufferspeicher benachbarter Maschinengruppen
miteinander ausgefluchtet stehen.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine dem Pufferspeicher
gegenüberliegend angeordnete Zigarettenmaschine ausgefluchtet steht mit der entsprechenden
Zigarettenmaschine einer benachbarten Maschinengruppe.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19772718125 DE2718125C2 (de) | 1977-04-23 | 1977-04-23 | Anlage zum Herstellen und Verpacken von Zigaretten |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19772718125 DE2718125C2 (de) | 1977-04-23 | 1977-04-23 | Anlage zum Herstellen und Verpacken von Zigaretten |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2718125A1 DE2718125A1 (de) | 1978-11-02 |
DE2718125C2 true DE2718125C2 (de) | 1987-12-23 |
Family
ID=6007084
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19772718125 Expired DE2718125C2 (de) | 1977-04-23 | 1977-04-23 | Anlage zum Herstellen und Verpacken von Zigaretten |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE2718125C2 (de) |
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1977
- 1977-04-23 DE DE19772718125 patent/DE2718125C2/de not_active Expired
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DE2718125A1 (de) | 1978-11-02 |
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D2 | Grant after examination | ||
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