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Fertigbaukörper, sowie Verfahren und Vorrichtung
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zu seiner erstellung Die Erfindung bezieht sich auf einen Fertigbaukörper,
insbesondere Garage, mit vier Begrenzungswanden, die jeweils im Bereich des unteren
Randes mit dem Boden und jeweils im Bereich des oberen Randes einstückig mit dem
Dach verbunden sind.
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Unter Fertigbaukörper sind Raumkörper allgemeiner Art z.B.
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Garagen, Trafo stat ionen, WC-IIäuser, Verkaufsbuden, Wartehäuschen
und Abfalltonnenhäuschen zu verstehen.
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Bei der Herstellung derartiger Fertigbaukörper tritt das Problem auf,
daß an den Seitenwänden z.B. von Garagen Spannungsrisse entstehen, die die Festigkeit
des Baukörpers herabsetzen können und darüberhinaus æin Aussehen beeinträchtigen.
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Bei der Herstellung solcher Fertigbaukörper wird üblicherweise der
Boden getrennt von dem Rest des Baukörpers erstellt, z.B. auf einer einfachen Bodenform
vorbetoniert, worauf der bereits erstellte Boden zu einer weiteren Vorrichtung gebracht
wird, in der dann auf den Boden der Rest des Fertigbaukörpers aufbetoniert wird.
Diese bekannten Vorrichtungen sind jedoch teuer, da sie zumeist hydra.ulische oder
pneumatische Stellantriebe aufweisen, die anfällig sind und relativ oft gewartet
werden müssen. Die Folge davon ist, daß die Herstellung teuer ist und sich deshalb
die Herstellung nur für Fertigbaukörper rentiert, bei denen eine große Stückzahl
zu erwarten ist.
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Bei Großgaragen z.B. dürfte es schwierig sein auf diese Weise eine
rationelle Fertigung durchzuführen, da der Markt hierfür geringer ist als für Einfachgaragen
und die Kosten für die Vorrichtung zur Herstellung solcher Großgaragen aber teuer
ist. Bei Großgaragen besteht darüberhinaus auch die Schwierigkeit, den Fertigbaukörper
vom Herstellungsort zum Einsatzort zu bringen, da hierfür beim Straßentransport
wegen der oberbreite Schwierigkeiten mit der Fahrgenehmigung auftreten können und
bei einem gewissen Ubermaß ein Straßentransport ohnehin unmöglich ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fertigbaukörper
der eingangs genannten Art zu schaffen, der unter Vermeidung der eben erwähnten
Rissebildung billig und mit einem sauberem Aussehen herstellbar ist. Darüber hinaus
soll auch ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung des Fertigbaukörpers
geschaffen werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Fertigbaukörper
eine umlaufende, alle Begrenzungswände in der Höhe durchtrennende Teilungsfuge aufweist,
die in den Baukörper in.eine obere und eine unter Körperhälfte teilt, wobei auch
die untere Körperhälfte entlang dem unteren Rand der Begrenzungswände einstückig
mit dem Boden gefertigt ist und daß die beiden Körperhälften zur Bildung eines vereinten
Baukörpers längs der Teilungsfuge miteinander verbunden sind.
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Durch die Aufteilung des Fertigbaukörpers in eine obere und eine untere
Körperhälfte und die dadurch bedingte Halbierung der Seitenwände entstehen die eingangs
erwähnten Spannungsrisse nicht. Darüber hinaus sind die Begrenzungswände Jeweils
mit dem Dach und dem Boden einstückig verbunden. was den Fertigbaukörper zu einem
dichten Bauwerk macht. Dadurch das der Fertigbaukörper in der Höhe seiner Begrenzungswände
eine Teilungsfuge besitzt, ist es möglich, für die Herstellung der beiden Körperhälften
ein und die selbe Gießform zu verwenden. Sofern darauf geachtet wird, daß die Teilungsfuge
in der Mitte der Höhe der Begrenzungswände verläuft, kann die Gießform insgesamt
nur halb so groß ausgebildet werden, wie die bisher üblichen. Sofern die Teilungsfuge
nicht exakt in der Mitte verläuft,-müssen die Wände der Gießform in dem Maße erhöht
werden, wie von der mittigen Teilung abgewichen wird. Die Gießform besitzt darüber
hinaus den Vorteil, daß sie sehr einfach ist, da sie nach oben offen'gestaltet werden
kann und deshalb komplizierte Träger, Stellantriebe und bewegliche Kernteile entfallen
können.
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Bei größeren Fertigbaukörpern, z.B. Großgaragen, Trafostationen usw.
ist durch die Aufteilung die Möglichkeit gegeben, die einzelnen Körperhälften von
einander getrennt vom Herstellungs- zum Einsatzort zu transportieren und dadurch
eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen für einen oberbreiten- Sondertransport
zu vermeiden. Es sei betont, daß ein erfindungsgemäße Fertigbaukörper auch aus drei
und mehr Körperhälften bestehen kann,die dann jeweils an den im Bereich der Teilfugen
einander zugeordneten Berührungsflächen miteinander verbunden werden. Dies ist besonders
aktuell bei der Herstellung von Trafo stat ionen, bei denen jeweils zwei Körperhälften
zum Aufbau des Trafohäuschens über der Erde benutzt werden, während eine dritte
Körperhälfte als Kabelanschlußraum unter der Erde Verwendung findet.
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Um im Bereich der Teilungsfugen eine formschlüssige Verbindung der
beiden Körperhälften zu erzielen, ist es günstig, wenn die jeweiligen im Bereich
der Teilungsfuge einander zugeordneten Berührungsflächen der oberen und unteren
Körperhälfte nach der Art von Nut und Feder mit Vertiefungen und Vorsprüngen versehen
sind.
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Mit Rücksicht auf die einfache Vereinigung der beiden Körperhälften
ist es vorteilhaft, wenn zumindest im Bereich der Verbindungsecken der Begrenzungswände
an der einen der beiden Körperhälften Führungszapfen vorhanden sind und die andere
Körperhälfte entsprechende Pührungsbohrungen besitzt.
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Zur weiteren Verstärkung der Verbindung zwischen den beiden Körperhälften
ist es günstig, wenn im Bereich der'Teilungsfuge
an beiden Körperhälften
Anschweißplatten vorhanden.sind.
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Im Normalfall ist vorgesehen, die beiden Körperhälften miteinander
an den Berührungsflächen zu verkleben. Das zusätzliche Verbinden der beiden Hälften
durch Zusammenschweißen der Anschweißplatten schafft eine weitere Verstärkung, die
vor allem dann erwünscht ist, wenn der Fertigbaukörper nach dem Zusammenfügen der
beiden Hälften noch durch einen Lastangriff an der oberen Körperhälfte hochgehoben,
z.B. durch einen Kran angehoben bzw. versetzt werden soll.
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Bezüglich der Vorrichtung wird die eingangs gestellte Aufgabe dadurch
gelöst, daß zur Herstellung der beiden Körperhälften des Fertigbaukörpers mit einer
einzigen Gußform dieselbe im wesentlichen vertikale, frei nach oben endende Formwände
aufweist, die lösbar miteinander verbunden im Fußbereich auf einer Unterstützungsfläche
stehend angeordnet sind, auf der auch der Quaderform aufweisende Kern mit zumindest
seinen den Forminnenwänden benachbarten Quaderwänden angeordnet ist.
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Die Gußform ist so gestaltet, daß die jeweilige Körperhälfte mit dem
Boden bzw. dem Dach nach oben gerichtet gefertigt wird, d. h. die Seitenwandabschnitte
ragen nach unten und enden mit ihren Berührungsflächen auf der jeweiligen Unterstützungsfläche
der Gußform. Dadurch, daß die untere Körperhälfte umgedreht gefertigt wird, stellt
sich der Vorteil einz daß die beim fertigen Baukörper innen sichtbare Bodenfläche
eine glatte Oberfläche aufweist, da die Bodenfläche innerhalb
der
Form gut verdichtet und deshalb eine hohe Oberflächengüte hergestellt werden kann.
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Durch die Halbierung der Gußform in der Hälfte, ist auch der Vorteil
gegeben, daß die Form lediglich bis zu einer Höhe heraufreicht, in welcher ein Arbeiter
noch die offene Oberseite der Form überblicken kann.
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Für entsprechende Öffnungen in den Wänden bzw. im Dach oder dem Boden
des Fertigbaukörpers können noch Zusatzkerne in der Gußform vorgesehen werden.
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Da die Gußform nach oben hin offen ist, bedeutet ee keine Schwierigkeit,
dieselbe so variabel zu gestalten, daß mit Hilfe einer einzigen Gußform in ihren
Ausmaßen unterschiedlich große Fertigbaukörper gefertigt werden können.
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In diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn die Unterstützungsfläche
Bohrungen zur Aufnahme von am Kern bzw. den Formwänden angeordneten Steckbolzen
besitzt.
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Die Formwände bzw. der Kern können dann ohne viel Umhersuchen aus
einer möglichen Position in eine andere gebracht werden.
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Sofern vorgesehen ist, die Dachfläche insgesamt schräg zu gestalten,
ist es günstig, wenn zur Herstellung des Daches
bei der oberen
Körperhälfte ein in die Form von oben absenkbarer Zusatzkern mit einer schräg abfallenden
Dachplatte vorhanden ist, die einen umlaufenden, nach oben ragenden Rand besitzt.
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Der absenkbare Zusatzkern stellt auf diese Weise eine schräge Vertiefung
in der Dachfläche her, die bei einem fertigen, aufgestellten Baukörper dazu dient,
bei Regen das anfallende Wasser zu der einen Seite des Baukörpers hinfließen zu
lassen und eventuell von dort mit Hilfe eines Abwasserkanales zu entwässern.
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Im folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer
Zeichnung beschrieben. Es zeigt: Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines
aus zwei Körperhälften bestehenden Fertigbaukörpers Figur 2 eine Detailansicht der
linken unteren Ecke des in Figur 1 gezeigten Fertigbaukörpers, Figur 3 einen Teilquerschnitt
durch die Seitenwände und die gemeinsame Teilungsfuge der oberen und unteren Körperhälfte
eines Fertigbaukörpers, Figur 4 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Herstellen
eines Fertigbaukörpers Figur 5 eine Schnittansicht durch die in Figur 4 gezeigte
Vorrichtung gemäß der Linie V-V.
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Figur 6 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform
eines Fertigbaukörpers, und Figur 7 eine Detailansicht der linken unteren Ecke des
in Figur 6 gezeigten Fertigbaukörpers.
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In Figur 1 der Zeichnung ist schematisch eine als Fertigbaukörper
1 konzipierte Garage gezeigt, die vier Begrenzungswände 2,3,4 und 5 aufweist Die
Garage ist im vorliegenden Fall exakt in der Mitte der Höhe der Seitenwände mit
einer umlaufenden Teilungsfuge 6 versehen,die den Baukörper in eine untere Körperhälfte
7 und eine obere Körperhälfte 8 aufteilt. Während die Seitenwandteile der oberen
Körperhälfte einstückig zusammen mit den schräg nach hinten abfallenden Dach 9 verbunden
sind, sind die Seitenwandteile der unteren Körperhälfte einstückig zusammen mit
dem waagrechten Boden 10 gefertigt. Im Bereich der Vorderwand 2 ist eine rechteckige
Garageneinfahrtsöffnung 11 vorhanden.
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Um die Erfindung besser zum Ausdruck zu bringen, sind die beiden Körperhälften
7 und 8 voneinander abgehoben dargestellt. Es wird dadurch die Sicht frei auf eine
untere Berührungsfläche 12, die längs der Teilungsfuge 6 die Seitenwände nach oben
abschließt.
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Eine entsprechende Berührungsfläche 13 befindet sich längs der Teilungsfuge
6 als Unterseite der Seitenwände der oberen Körperhälfte 8.
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Wie Figur 2 zu entnehmen ist, sind bei diesem Ausführungsbeispiel
in der Berührungsfläche 13 nach unten ragende Führungszapfen 14 vorhanden, denen
an der Berührungsfläche 12 entsprechende Führungsbohrungen 15 entsprechen. Beim
Zusammenfügen der beiden Körperhälften dienen die an ihren freien Enden zugespitzen
Zapfen zum gegenseitigen Ausrichten der beiden Körperhälften. Im eingesetzten Zustand
dienen die Zapfen zur Versteifung des Verbundes der beiden Körperhälften. tiblicherweise
werden
bei dem Zusammenbau der beiden Körperhälften dieselben längs der Teilungsfuge bzw.
den Berührungsflächen zusammengeklebt. Zur weiteren Verstärkung kann es auch vorteilhaft
sein, im Bereich der Teilungsfuge an jeden der beiden Körperhälften Anschweißplatten
16 und 17 vorzusehen, die nach Verbinden der beiden Körperhälften miteinander verschweißt
werden können.
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Die Anschweißplatten können ohne weiteres mit der Armierung der Wände
verbunden sein.
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Es ist klar, daß sowohl die Führungszapfen und Führungsbohrungen als
auch die Anschweißplatten mehrfach, z.B. jeweils in den vier Ecken der Garage angeordnet
sein können.
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Wie Figur 3 zu entnehmen ist, können die beiden Berührungsflächen
12 und 13 jeweils formschlüssig ineinandersetzbar nach Art von Nut und Feder gestaltet
sein. Im vorliegenden Fall ist die Nut 18 in der unteren Berührungsfläche 12 vorhanden
und im Querschnitt dreiecksförmig gebildet. Die Feder befindet sich dagegen an der
oberen Berührungsfläche 13 und ist als dreiecksförmiger, durchlaufender Vorsprung
19 geformt. An der Außenseite der Seitenwände kann längs der Teilungsfuge eine umlaufende
Fase 20 vorhanden sein.
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In Figur 4 der Zeichnung ist eine Vorrichtung zum Herstellen von Fertigbaukörpern,
wie z.B. der in den Figuren 1 bis 3 gezeigten Garage dargestellt. Die Vorrichtung
besitzt eine nach oben offene, im Grundriß rechteckige Gußform 21, die vier
vertikale,
frei nach oben endende Formwände 22, 23, 24 und 25 besitzt. Die untereinander lösbar
verbundenen Formwände stehen jeweils in einem Fußbereich senkrecht auf einer Unterstützungsfläche
26 auf, die als eine im Grundriß rechteckige Platte ausgebildet ist.
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Auf der Unterstützungsfläche ist ebenfalls ein Kern 27 vorhanden,
der Quaderform besitzt. Der Kern ist,- wie Figur 5 zu sentnehmen ist, innen hohl
und besitzt dicht miteinander verbundene Seitenwände 28, 29, 30 und51 und eine Deckenwand
32. Diese ist mit einem Preßluftanschluß 33 zum Beseitigen von Adhäsionskräften
beim Ausschalen versehen.
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Die Kernwände stehen ihrerseits in einer zu den Formwänden vergleichbaren
Weise mit ihrem Fußbereich auf der Unterstützungsfläche 26 auf. Ebenso wie die Formwände
ist für eine an sich bekannte Abdichtung zur Unterstützungsfläche hin gesorgt. Die
vertikalen Kernwände sind zum besseren Ausschalen in bekannter Weise konisch angestellt.
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Die Unterstützungsfläche weist ein Raster von Bohrungen auf, die für
die Aufnahme von am Kern bzw. den Formwänden angeordneten Steckbolzen vorgesehen
sind. Durch ein verschiedenartiges Einsetzen der Formwände und des Kernes und durch
eventuelles Hinzunehmen zusätzlicher Formwandteile bzw. zusätzlicher Kernteile ist
es möglich, eine Vielfalt von in ihren Dimensionen und ihrer Gestalt unterschiedliche
Baukörper herzustellen. Die in den Figuren 4 und 5 vorhandenen Strichlinien sollen
derartige Zusatzkerne andeuten. Sofern die Berührungsflächen der beiden Körperhälften
mit Vorsprüngen bzw. Vertiefungen zum gegenseitigen formschlüssigen Verankern ausgestattet
sein sollen,
ist es notwendig, auf der Unterstützungsfläche je
nach Fertigung der betreffenden Körperhälfte Nuten bzw. und Leisten anzuordnen.
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Der Preßluftanschlußschlauch für die Deckenwand 32 kann durch eine
geeignete Öffnung in der Platte der Unterstützungsfläche durchgeführt und außerhalb
mit einer Druckluftquelle verbunden sein.
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Für die Herstellung einer schrägen Dachfläche bei der oberen Körperhälfte
8 ist ein von oben in die Form absenkbarer Zusatzkern vorgesehen, der entsprechend
der zu fertigen Form der Dachfläche eine bezüglich der Ebene der Unterstützungsfläche
schräg angestellte Kernfläche besitzt, die seitlich mit einen umlaufenden, hoch
ragenden Rand umgeben ist. Dieser Kern wird nach Auffüllen der Gußform mit der Gußmasse,
z.B. Beton in die noch flüssige Gußmasse eingedrückt und verbleibt dort bis der
Beton abgebunden hat.
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Die Höhe der Formwände 23 ff ist durch die Hälfte der Gesamthöhe der
Seitenwände bestimmt, d.h. sie ist zumindest so hoch, daß die Höhe der Formwände
mit der Hälfte der Gesamthöhe jeder Seitenwand gleich ist. Bei Verwendung einer
derartigen Form werden jeweils Körperhälften gefertigt, deren Seitenwandanteile
der Höhe nach identisch sind, d.h. die Teilungsfuge des fertigen Baukörpers verläuft
exakt in der halben Höhe des Körpers. Bei dieser Gußform dient dann der obere Rand
jeder Formwand als Markierung
für die notwendige Einfüllmenge der
Gußmasse.
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Beim Ausschalen der oberen Körperhälfte werden die Formwände seitlich
etwas weggeklappt und die Körperhälfte über den Kern nach oben angezogen. Die untere
Körperhalfte muß, um richtig positioniert zu sein beim oder nach dem Ausschalen
z.B. mit Hilfe eines Überrollbügels 34 umgewendet werden.
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Bei einer vereinfachten Ausbildung der Vorrichtung ist es auch denkbar,
statt der Platte einen aus Tragern z.B. Doppel-T-Trägern bestehenden Rahmen als
Unterstützungafläche zu verwenden.
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Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Fertigbaukörpers wird zuerst
eine der beiden Körperhälften, z.B. die untere Körperhälfte 7 gefertigt. Die Gußform
ist mit einem Kern versehen, wie er z.B. im Figur 4 zu sehen ist, allerdings in
der gestrichtelten Größe. Im Bereich der Wand 24 ist noch ein Zusatzkern für die
Ausbildung der Garageneinfahrt vorhanden.
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Auf der Unterstützungsfläche wird zur Bildung der Vertiefung eine
im Querschnitt viereckige und rechtwinkelige, bzw. rautenförmige Leiste aufgebracht,
die in eine der Querschnittsform angepaßte Nut innerhalb derUnterstützungsfläche
eingesetzt wird.
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Diese Nut dient nach Entfernung der Leiste bei der Herstellung der
oberen Körperhläfte 8 zur Ausbildung der entsprechenden Feder bzw. der entsprechenden
Vorsprünge 19. Anschließend wird in den Zwischenraum zwischen dem Kern und die Forminnenwände
die Armierung eingebracht und an diese eventuell vorhandene Anschweißplatten befestigt.
Zur Herstellung von Führungsbohrungen 15 sind noch zapfenartige Zusatzkerne vorgesehen.
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Nach dem Abbinden der Betonmasse uird die ganze Form zusammen mit
der Untertiitzungsfliche 26 durch seitliches Überrollen umgelegt, worauf denn mit
Hilfe des Preßluftanschlußes 33 Preßluft zwischen den Kern und nunmehr fertigen
Baukörper geleitet wird. Adhsionsrfte lösen sich, der Kern kann nach Entfernen der
Unterstiitzungsfläche nach oben abgehoben werden, ebenso wie die seitlichen Formwände
24 ff entfernt werden können.
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Die Herstellung der oberen Körperhälfte vollzieht sich im wesentlichen
ähnlich wie die Herstellung der unteren Körperhälfte, es ist lediglich der Unterschied
vorhanden, daß auf Wunsch durch Einsenken einer schrägen Kernplatte das Dach mit
einer schrägen Dachfläche versehen werden kann. Der Kern wird nach Einbringen des
Betons einfach in die Gußmasse hineingesenkt. Er kann nach dem Abbinden des Betons
als erster entfernt werden.
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Sofern bei der Herstellung der unteren Körperhälfte ein leicht zur
Garageneinfahrt hin geneigter Boden hergestellt werden soll, muß bei dem entsprechenden
Gußvorgang ein Kern verwendet werden, dessen den Boden herstellende Oberfläche der
gewünschten Neigung des Bodens Rechnung trägt und in dem notwendigen Maße schräg
gegenüber einer horizontalen Ebene angestellt ist.
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Sofern die beiden Körperhälften nunmehr miteinander verbunden werden
sollen, genügt es, die Berührungsflächen 12 und 13 mit einen Kleber ZU versehen
und die Körperhälften aufeinander zu setzen. Die Führungsbolzen 14 helfen bei dem
gegenseitigen Ausrichten. Danach ist es möglich, durch Zusammenschweißen der Anschweißplatten
16 und 17 eine zusätzliche Verstärkung
zu erzielen. Der Baukörper
ist damit fertiggestellt. Im Bereich der Berührungsflächen 12 und 13 greifen die
Vorsprünge 19 auf der Lange der Teilungsfuge in die entsprechende Vertiefung 18.
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Bei der in Figur 6 gezeigten zweiten Ausführungsform sind alle diejenigen
Bezugszeichen von der ersten Ausführungsform übernommen, deren Merkmale auch bei
der zweiten Ausführungsform vorhanden sind. Zwischen den beiden Ausführungsformen
besteht jedoch der Unterschied, daß bei der zweiten Ausführungsform in der oberen
Körperhälfte 7 vertikale Führungen 40 vorhanden sind, die jeweils in den Begrenzungswänden
verlaufen und an der Berührungsfläche 13 münden. Im vorliegenden Fall sind jeweils
im Bereich der vier Ecken derartige Füungen vorhanden.
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Sie sind mit Hilfe eines nicht gezeigten Kunststoffrohres ausgekleidet
und dienen zur Aufnahme von Tragstangen 41, die eine größere Länge aufweisen, als
die Begrenzungswände der oberen Körperhälfte hoch sind. Die Tragstangen besitzen
an ihrem oberen Ende irgendeine Lastangriffseinrichtung z.B. ein Halteohr 42 und
weisen an ihrem unteren freien Ende ein Außengewinde 43 auf.
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Die untere Eörperhälfte besitzt jeweils an den den Führungen 40 entsprechenden
Stellen ihrer Berührungsfläche 12 Bohrungen 44, die durch eine Hülse 45 ausgemantelt
sind. Diese Hülse besitzt ein Innengewinde und steht etwas über die Ebene der Berührungsfläche
12 nach oben hinaus. Die Tragstangen 41 sind mit ihrem Gewinde in die Hülse 45 einschraubbar.
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Beim Zusammenfügen der beiden Körperhälften, d.h. beim Aufeinanderstellen
der oberen Körperhälfte auf die untere dienen die etwas herausstehenden Hülsen zum
Zentrieren der oberen Körperhälfte auf derunteren Körperhälfte. Sind die beiden
Körperhälften dann miteinander z.B. durch Kleben vereinigt, so können durch die
Führungen 40 die Tragstangen in die Hülsen 45 eingeschraubt werden, wonach der Fertigbaukörper
insgesamt durch Angriff an den Halteohren 42 hochgehoben werden kann.
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Da beim Hochheben des Fertigbaukörpers der Last angriff nicht über
die obere Körperhälfte geht, da die Tragstangen direkt an der untern Körperhälfte
angreifen, ist es möglich, die obere Körperhalfte von der Statik her nur selbsttragend
auszubilden und sie deshalb billiger zu fertigen. Die Hülsen 45 können vor dem Betonieren
der unteren Körperhälfte mit der Armierung verschweißt werden, so daß eine äußerst
innige Verankerung der Hülsen innerhalb der Körperhälfte erreicht wird.
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Dabei ist es möglich, beim Fertigen der unteren Körperhälfte die Hülsen
in entsprechende Bohrungen an der Unterstützungsfläche einzusetzen, wodurch eine
feste Zuordnung zu den entsprechenden Führungen in der oberen Körperhälfte sichergestellt
ist. Die Kunststoffrohre der oberen Körperhälfte können in äquivalenter Weise beim
Fertigen der oberen Körperhälfte in die Bohrungen der Unterstützungsfläche eingesetzt
werden, um auch hier beim Zusammenfügen der beiden Körperhälften eine feste Zuordnung
von Hülse und Führung zu erzielen.