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DE2747347A1 - Verfahren und vorrichtung zum kaltfaerben von polgewebe, insbesondere von teppichen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum kaltfaerben von polgewebe, insbesondere von teppichen

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DE2747347A1
DE2747347A1 DE19772747347 DE2747347A DE2747347A1 DE 2747347 A1 DE2747347 A1 DE 2747347A1 DE 19772747347 DE19772747347 DE 19772747347 DE 2747347 A DE2747347 A DE 2747347A DE 2747347 A1 DE2747347 A1 DE 2747347A1
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fabric
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roll
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Manfred Schuierer
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Brueckner Apparatebau GmbH
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    • D06BTREATING TEXTILE MATERIALS USING LIQUIDS, GASES OR VAPOURS
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Materials Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
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Description

Verfahren und Vorrichtung zum Kaltfärben von Polgewebe,
insbesondere von Teppichen
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kaltfärben von Polgewebe, insbesondere von Teppichen, wobei man zunächst Färbeflotte in einer Menge zwischen 150 und 300% des Warengewichts auf die Polseite des Gewebes aufbringt, dieses dann wickelt und den Wickel verweilen läßt. Ferner befaßt sich die Erfindung mit einer Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Bei solchen Kaltfärbe-Verfahren wird die Färbeflotte im allgemeinen auf die fortlaufend transportierte Gewebebahn (auf deren Polseite) aufgebracht, wobei man bestrebt ist, mit möglichst wenig Färbeflottenmenge eine gute Durchfärbung der Gewebepolseite (bis zu den Polfüßen) zu erzielen. Nach dem Farbflottenauftrag wird das Polgewebe bei diesen bekannten Verfahren zu einem Wickel (bzw. zu einer Kaule) locker aufgewickelt, um die Polseite schonend zu behandeln, wobei man diesen Wickel dann anschließend zwecks einer besseren Verteilung der Färbeflotte - im allgemeinen kalt - verweilen läßt. Diese lockeren Wickel haben jedoch zur Folge, daß sie nur relativ wenig Polgewebe enthalten können, da sie bei größeren Durchmessern sehr instabil und unhandlich werden; für eine gute Durdhfärbung der Polseite (bis zu den Polfüßen) ist außerdem vielfach eine unverhältnismäßig große Färbeflottenmenge erforderlich.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art (und eine dafür geeignete Vorrichtung) zu schaffen, das sich insbesondere durch seine Wirtschaftlichkeit und durch einen Wickel auszeichnet, der gegenüber herkömmlichen Wickeln eine größere Gewebemenge enthalten kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß man das Polgewebe mit einer Wickelspannung wickelt, bei der einerseits während des Wickeins höchstens etwa 5% der aufgebrachten Flottenmenge austritt und die andererseits größer als etwa 90% derjenigen Wickelspannung ist, bei der die Flotte auszutreten beginnt.
Bei der vorliegenden Erfindung nutzt man zunächst die Erkenntnis aus, daß das beim Kaltfärbe- bzw. Kaltverweil-Färbeverfahren praktisch keine Quellung der Fasern des Gewebpols auftritt. Hierdurch kann das Polgewebe nach dem Färbeflottenauftrag verhältnismäßig fest aufgewickelt werden, ohne daß - wie bisher im allgemeinen befürchtet - eine Verflachung des Pols auftritt. Es wird auf diese Weise möglich, einen stabilen Wickel (Kaule) mit verhältnismäßig großer Gewebemenge herzustellen; ein solcher stabiler Wickel läßt sich dann bei der Weiterbearbeitung des Polgewebes sehr gut handhaben.
Wie sich gezeigt hat, übersteht der Pol eine solche feste Wicklung ohne jeglichen Schaden; bei einem meist ohnehin notwendigen Nachwaschen des Polgewebes nach dem Verweilen oder auch durch eine mechanische Bürst-Klopf-Vorrichtung wird der zusammengedrückte Pol ohne Schwierigkeiten wieder einwandfrei aufgerichtet.
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Bei den der Erfindung zugrundeliegenden Versuchen hat sich ferner gezeigt, daß ein Zusammenhang zwischen Flottenauftrag und Wickelfestigkeit bzw. Wickelhärte besteht. Durch das relativ straffe Aufwickeln des eingefärbten Polgewebes wird nämlich die aufgebrachte Färbeflotte mobil und stellt eine Durchfärbung der Polseite auch bis zu den Polfüßen sicher. Es läßt sich auf diese Weise also mit einer verhältnismäßig niedrigen Flottenmenge eine einwandfreie Durchfärbung des Polgewebes (insbesondere von dessen Polseite) erzielen.
Erfindungsgemäß wird man vorzugsweise bei einer vorgegebenen, möglichst geringen Färbeflottenmenge das Polgewebe mit einer solchen Wickelspannung aufwickeln, daß die Wickelfestigkeit gerade unter dem Grenzwert liegt, bei dem Färbeflotte aus dem Wickel herausgedrückt wird.
Dieses Wickeln kann in vorteilhafter Weise noch dadurch unterstützt werden, daß man während des Wickeins einen mechanischen Druck auf den sich bildenden Wickel ausübt, wobei dieser Druck dann so groß ist, daß man gerade unter der Grenzbelastung wickelt, bei dem die Färbeflotte auszutreten beginnt.
Für ein gutes Durchfärben des so hergestellten stabilen Wickels ist es ferner vorteilhaft, wenn man den fertigen Wickel im kalten Zustand und bei einer Drehzahl von höchstens 5 U/min verweilen läßt.
Eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens, die mit einer Farbauftragseinrichtung und einer mit regelbarer Drehzahl angetriebenen Wickelwalze ausgestattet ist, zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus,
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daß über der Wickelwalze ein das Gewebe auf die Wickelwalze führendes Auflageorgan angeordnet ist, dessen Auflagedruck gegenüber dem zu bildenden Wickel einstellbar ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Vorrichtung sind für die Einstellbarkeit des Auflagedruckes des durch eine Auflagewalze gebildeten Auflageorgans druckmittelbetriebene Zylinder-Kolben-Einheiten vorgesehen. Mit Hilfe dieser Einheiten läßt sich die Auflagewalze gegenüber der Wickelwalze je nach Bedarf abheben oder anpressen, wobei dann auch eine Feinregulierung für die Wickelspannung möglich ist.
Im folgenden sei die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung veranschaulichter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
Fig.1 eine rein schematische Perspektivansicht
einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig.2 eine ganz schematische Seitenansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Färbevorrichtung, bei der das mit Färbeflotte getränkte Polgewebe vor dem Aufwickeln noch über strukturierte Walzen geführt wird.
Bei der in Fig.1 nur in seinen für die Erfindung wesentlichen Teilen dargestellten Kaltfärbe-Vorrichtung wird das Polgewebe, z.B. ein Teppich 1, mit seiner Polseite nach oben unter einer geeigneten Farbauftragseinrichtung 2 (z.B. ein Farbauftragswerk mit Überlaufwehr) kontinuierlich entlangtransportiert, wobei die gewünschte Färbeflottenmenge (zwischen 150 und 300% des Warengewichts) auf die Polseite des Gewebes 1 auf-
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gebracht wird. Das so mit Färbeflotte getränkte, bahnförmige Polgewebe 1 wird anschließend auf einer Wickelwalze 3 zu einem festen, stabilen Wickel 4 aufgewickelt, indem das Polgewebe 1 mit seiner Polseite nach innen gewickelt wird. Um die gewünschte Wickelspannung erzielen zu können, ist einerseits an die Wickelwalze 3 ein in seiner Drehzahl regelbares Wickelwalzengetriebe 5 angekuppelt (Kupplung 6); andererseits ist über der Wickelwalze 3 ein das Polgewebe 1 auf die Wickelwalze 3 führendes Auflageorgan in Form einer Auflagewalze 7 angeordnet, deren Auflagedruck gegenüber dem zu bildenden Wickel 4 eingestellt werden kann.
Bei dem regelbaren Wickelwalzengetriebe 5 kann es sich um ein herkömmliches Wickelwalzengetriebe handeln, durch das die Wickelspannung über die Wickelwalze auch bei sich ständig änderndem Wickel-Durchmesser stets gleich groß gehalten wird; die Regelung der Wickelspannung erfolgt dabei mit Hilfe eines Schiebegewichts 8. In der dargestellten Ausführungsform wird das Wickelwalzengetriebe 5 durch einen Riementrieb 9 von einer Antriebswelle 10 her angetrieben, die ihrerseits mit Hilfe eines Riementriebs von einem Antriebsmotor 12 angetrieben wird. Wie sich deutlich erkennen läßt, wird von der Antriebswelle 10 auch gleichzeitig die Auflagewalze 7 mit Hilfe eines weiteren Riementriebes 13 angetrieben, und zwar mit konstanter Drehzahl.
Damit die Auflagewalze 7 in ihrem Auflagedruck gegenüber dem zu bildenden Wickel 4 eingestellt werden kann, ist sie mit ihren beiden Enden in den einen Enden 14a bzw. 15a von Schwenkarmen 14 bzw. 15 gelagert, die an ihren anderen Enden 14b bzw. 15b um eine gemeinsame Schwenkachse 16 in Richtung der Doppelpfeile 17 geschwenkt werden können, so daß die Auflagewalze 17 von
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dem zu bildenden Wickel abhebbar oder an diesen zu bildenden Wickel 4 andrückbar ist. Für die Einstellbarkeit des Auflagedruckes der Auflagewalze 7, d.h. für die Schwenkbewegung der Schwenkarme 14, 15, sind letzteren druckmittelbetriebene Zylinder-Kolben-Einheiten 18, 19, vorzugsweise Preßluftzylinder, zugeordnet.
Wie sich aus Fig.1 deutlich ersehen läßt, besitzen die Antriebswelle 10 und die Schwenkachse 16 eine gemeinsame geometrische Mittelachse 20, was den Vorteil hat, daß der Riementrieb 13 zum Antrieb der Auflagewalze 7 bei einer Änderung der Einstell-Lage der Auflagewalze 17 in keiner Weise beansprucht wird.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen KaItfärbeverfahrens wird dann das mit Färbeflotte getränkte Polgewebe 1 mit Hilfe der durch das Getriebe in der gewünschten Weise angetriebenen Wickelwalze 3 sowie mit der in ihrem Auflagedruck entsprechend eingestellten Auflagewalze 7 vorzugsweise mit einer Wickelspannung aufgewickelt, die so groß ist, daß gerade unter der Grenzbelastung gewickelt wird, bei der Färbeflotte aus dem Wickel 4 auszutreten beginnt. Hierdurch wird sichergestellt, daß das Polgewebe 1 vollkommen durchgefärbt wird. In der Praxis kann man beispielsweise so vorgehen, daß eine bestimmte Wickelspannung über das Wickelwalzengetriebe 5 vorgegeben wird, wobei dann eine Feineinstellung der am Wickel 4 auftretenden Wickelspannung durch einen mechanischen Druck seitens der Auflagewalze 7 mit Hilfe der Zylinder-Kolben-Einheiten 18, erzielt wird. Bei der Herstellung des Wickels 4 sollte dann darauf geachtet werden, daß aus praktischen Gründen der Außendurchmesser des fertigen Wickels 4 höchstens etwa dreimal so groß ist wie dessen Innendurchmesser.
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Ein auf diese Weise hergestellter verhältnismäßig fester und stabiler Wickel 4 kann dann im kalten Zustand und bei einer Drehzahl von höchstens 5 ü/min verweilen, bevor das Polgewebe einer weiteren Behandlung zugeleitet wird, so daß eine vollständige Durchfärbung in jedem Falle sichergestellt ist.
Während bei dem Färbeverfahren und bei der Färbevorrichtung gemäß Fig.1 das Polgewebe 1 nach dem Farbauftrag sofort aufgewickelt wird, zeigt Fig.2 eine etwas abgeänderte Ausführungsform der Erfindung. In diesem Falle wird nämlich die mit Färbeflotte getränkte Polseite des Polgewebes vor dem Wickeln über eine strukturierte Oberfläche bewegt. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß eventuelle Lufteinschlüsse, die beim Aufbringen der Färbeflotte auf die Polseite entstanden sein können, aufgehoben werden, d.h. die Färbeflotte wird nach dem Aufgießen gewissermaßen in den Pol des Gewebes einmassiert, bevor das Polgewebe dann aufgewickelt wird. Es wird auf diese Weise auch bei schwer zu durchtränkenden Polgeweben (z.B. bei Schiingenware) eine vollkommen gleichmäßige Durchdringung des Gewebes mit Färbeflotte gewährleistet.
Eine zur Durchführung dieser zuletzt geschilderten Verfahrensweise geeignete Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in stark vereinfachter Weise in Fig.2 veranschaulicht, wobei Vorrichtungsteile, die denen der Fig.1 entsprechen, der Einfachheit halber mit denselben Bezugszeichen unter Beifügung eines Striches bezeichnet sind, so daß sich eine Beschreibung dieser Vorrichtungsteile erübrigt.
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Auch bei dieser Ausführungsform der Erfindung wird das kalt zu färbende Polgewebe 1" mit seiner Polseite 1'a nach oben unter der Farbauftragseinrichtung 2' kontinuierlich hindurchtransportiert. Der wesentliche Unterschied zwischen dieser Vorrichtung der Fig.2 und der in Fig.1 dargestellten Vorrichtung besteht darin, daß vor der Auflagewalze 71 eine mit der Polseite 1'a des Polgewebes 11 in Berührung bringbare strukturierte Oberfläche vorgesehen ist, die im dargestellten Ausführungsbeispiel durch mehrere hintereinandergeordnete Noppen- oder Bürstenwalzen 30 gebildet ist. Damit die Gewebepolseite 1'a eine möglichst große Berührungsfläche mit den strukturierten Walzen 30 erhält, wird das Polgewebe 1' jeweils vor und hinter den strukturierten Walzen 30 noch über entsprechend angeordnete Umlenkwalzen 31 geleitet, die mit der Unterseite des Polgewebes 1' in Berührung stehen.
Nach dem Passieren der strukturierten Walzen 30 wird das Polgewebe 1' dann in gleicher Weise zu einem straffen und stabilen Wickel 41 aufgewickelt, wie es anhand der Fig.1 ausführlich geschildert worden ist.
Schließlich sei das erfindungsgemäße Verfahren noch anhand eines praktischen Durchführungsbeispieles erläutert:
Ein Tufting-Teppich von 5 m Breite wird mit Hilfe der Farbauftragseinrichtung mit 200% Färbeflotte (bezogen auf das Warengewicht) begossen, anschließend mit seiner Polseite über mehrere strukturierte Walzen (Massagewalzen) geführt und danach über die Auflagewalze zur Wickelwalze geleitet. Das Wickelwalzengetriebe ist dabei - durch sein
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Schiebegewicht - so eingestellt, daß eine sehr straffe Wicklung erfolgt. Über die Zylinder-Kolben-Einheiten der Schwenkarme wird der Auflagedruck der Auflagewalze solange erhöht, bis sich im Klemmspalt zwischen Auflagewalze und sich bildendem Wickel (auf der Wickelwalze) Flüssigkeit zu sammeln beginnt. Jetzt wird der Auflagedruck der Auflagewalze geringfügig verringert, so daß man gerade unterhalb der Grenze arbeitet, bei der Flüssigkeit bzw. Färbeflotte auszutreten beginnt. Sofern sich die Wickelspannung durch die Elastizität des Gewebes ändert, wird sie über eine Druckverstellung der Auflagewalze und/oder eine Drehzahländerung der Wickelwalze wieder korrigiert. Nach Fertigstellung eines Wickels wird dieser mit einer Kunststoff-Folie überdeckt, worauf er dann rotierend verweilt. ,
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-IV
Leerseite

Claims (11)

Patentansprüche
1. Verfahren zum Kaltfärben von Polgewebe, insbesondere von Teppichen, wobei man zunächst Färbeflotte in einer Menge zwischen 15O und 300% des Warengewichts auf die Polseite des Gewebes aufbringt, dieses dann wickelt und den Wickel verweilen läßt, dadurch gekennzeichnet , daß man das Polgewebe mit einer Wickelspannung wickelt, bei der einerseits während des Wickeins höchstens etwa 5% der aufgebrachten Flottenmenge austritt und die andererseits größer als etwa 90% derjenigen Wickelspannung ist, bei der die Flotte auszutreten beginnt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man während des Wickeins einen mechanischen Druck auf den sich bildenden Wickel ausübt, der so groß ist, daß man gerade unter der Grenzbelastung wickelt, bei der Färbeflotte auszutreten beginnt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Polgewebe mit seiner Polseite nach innen gewickelt wird.
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4. Verfahren nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Färbeflotte getränkte Polseite des Gewebes vor dem Wickeln über eine strukturierte Oberfläche wegbewegt wird.
5. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des fertigen Wickels höchstens etwa 3 mal so groß ist wie der Wickelinnendurchmesser.
6. Verfahren nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß man den fertigen Wickel im kalten Zustand und bei einer Drehzahl von höchstens etwa 5 U/min verweilen läßt.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, mit einer Farbauftragseinrichtung und einer mit regelbarer Drehzahl angetriebenen Wickelwalze, dadurch gekennzeichnet, daß über der Wickelwalze (3;3 ' )ein das Gewebe (1;1") auf die Wickelwalze führendes Auflageorgan (7;7 ' jangeordnet ist, dessen Auflagedruck gegenüber dem zu bildenden Wickel (4;4,'Jeinstellbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageorgan als Auflagewalze (7;7*jausgebildet ist, deren Drehantrieb (13, mit einem regelbaren Wickel walzengetriebe (5) in der Weise in Verbindung steht, daß eine einstellbare Wickelspannung des Gewebes (1; 1') zwischen Auflagewalze(7;7·)und Wickelwalze (3-3·jauch bei sich ständig änderndem Wickeldurchmesser aufrechterhalten wird.
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9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß für die Einstellbarkeit des Auflagedruckes der Auflagewalze (7;7')druckmittelbetriebene Zylinder-Kolben-Einheiten (18,19) vorgesehen sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Auflageorgan (71) eine mit der Polseite (I'a)des Gewebes (V) in Berührung bringbare strukturierte Oberfläche (30) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die strukturierte Oberfläche als Noppenwalze oder
(30)
Bürstenwalze ausgebildet ist.
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