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Klemmelement zum Festklemmen auf einem Instrumentenschaft
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(Zusatz zum deutschen Patent ....... (deutsche Patentanmeldung P 26
50 864.5)) Die Erfindung betrifft eine Weiterbildung des Gegenstandes der Hauptanmeldung
P 26 50 864.5. Gegenstand der Hauptanmeldung ist unter anderem ein Klemmelement
zum Festklemmen auf einem Instrumentenschaft, insbesondere auf dem Schaft eines
dentalmedizinischen Wurzelkanalinstruments mit zwei relativ zueinander um eine gemeinsame
Achse drehbar aneinander gelagerten Klemmkörpern mit hintereinander angeordneten
Durchbrechungen, deren Begrenzungswände in Achsrichtung in einer relativen Drehstellung
der beiden Körper zum Aufschieben auf den Instrumentenschaft im wesentlichen fluchten
und in einer anderen Drehstellung zum Festklemmen auf dem Instrumentenschaft zueinander
versetzt angeordnet sind.
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Dies wird bevorzugt dadurch erreicht, daß die
Wiittelachsender
in den Klemmkörpern befindlichen Durchbrechungen zur Mittelachse der Drehlagerung
der beiden Klemmkörpern parallel versetzt sind. Die Drehlagenng wird hierbei durch
ein Sackloch in einem der Klemmkörper, dem äußeren Klemmkörper gebildet, in dem
der andere Klemmkörper, der innere Klemmkörper, drehgelagert ist. Der innere Klemmkörper
ragt über die Öffnung des Sacklochs hinaus und ist an diesem vorstehenden Ende mit
einer Ansatzfläche zum Ansetzen eines Spannwerkzeuges versehen. Die Außenfläche
des äußeren Klemmkörpers dagegen ist mit einer Rändelung versehen.
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Zur Längeneinstellung eines aus dem Klemmelement vorstehenden Behandlungsteiles
des Instrumentes, insbesondere eines Wurzelkanalinstrumentes, ist daher eigens eine
Vorrichtung vorgesehen, die mit einer Aufnahme für das Klemmelement sowie einer
Drehsicherung für den angesprochenen, über den äußeren Klemmkörper vorstehenden
Teil des inneren Klemmkörpers versehen ist. Zum Festklemmen bzw. Lösen des Klemmelements
wird der äußere Klemmkörper durch Fingerangriff an der mit einer Rändelung versehenen
Außenfläche gegenüber dem in der Aufnahme der Vorrichtung drehsicher gehaltenen
inneren Klemmkörper verdreht.
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Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, ein Klemmelement bereitzustellen,
das einfach und schnell ohne zusätzliches Hilfsmittel von Hand festgeklemmt und
gelöst werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß beide Klemmkörper
mit Fingerangriffsflächen ausgebildet sind.
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Bevorzugt sind dabei die Außenflächen der kreiszylindrisch ausgebildeten
Klemmkörper mit einer Rändelung versehen, da dies eine kostengünstige Herstellung
der Klemmkörper erlaubt.
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Bevorzugt wird das Klemmelement in der Weise ausgeführt, daß ein spitzennaher
Klemmkörper als Kappe ausgebildet ist, mit der Instrumentenspitze zugekehrtem Kappenboden
und in diesem Kappenboden angeordneter zugehöriger Durchbrechung, während der andere
spitzenferne Klemmkörper einen in das Kappeninnere hineingreifenden Lagerteil mit
der zugehörigen Durchbrechung und einen an diesen Teil anschließenden, durchmesservergrößerten
Griffteil aufweist. Die Fertigung eines solchen Klemmelements ist einfach, die Drehlagerung
aus Kappe und in das Kappeninnere hineingreifendem Lagerteil ist zuverlässig und
die Handhabung ist aufgrund des durchmesservergrößerten Griffteils erleichtert.
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Zur Aufnahme des vorzugsweise verbreiterten Nadelkopfs kann der Griffteil
mit einem gegenüber der Durchbrechung des Lagerteils vergrößerten, an diese Durchbrechung
anschließenden Aufnahmeraum versehen sein. Die verfügbare Länge des Behandlungsteils
wird dadurch um die Tiefe des Aufnahmeraums vergrößert.
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Um einen vorgegebenen maximalen Klemmelementdurchmesser voll auszunutzen,
ist es zweckmäßig, Kappe und Griffteil mit annähernd gleichem Außendurchmesser auszuführen.
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Günstig ist es, eine Verlustsicherung zwischen dem Kappenrand und
dem griffteilseitigen Ende des Lagerteils anzuordnen, vorzugsweise dadurch, daß
am Lagerteil eine Rippe und an der Kappe eine diese Rippe hintergreifende Verengung
ausgebildet ist.
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Zwischen dem Rand der Kappe und einer Schulter am Übergang zwischen
Lagerteil und Griffteil kann ein Markierungsring angeordnet sein, der die Längeneinstellung
des Klemmelements entlang einer Skala erleichtert und/oder der, in verschiedenen
Farben ausgeführt, als Kennzeichnung verschiedener
Instrumententypen
dient.
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Die Erfindung betrifft weiter eine Gebrauchseinheit fur ein Wurzelkanalinstrument,
das mit einem Klemmelement nach dem Hauptpatent und insbesondere nach der vorstehend
behandelten Weiterbildung des Hauptpatents vereinigt ist.
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Diese Gebrauchseinheit löst die Aufgabe, das Behandlungsteil bis zum
unmittelbaren Einsatz des Wurzelkanalinstruments für die Zahnbehandlung steril zu
halten, sowie eine Längeneinstellung des Klemmelements unter ebenfalls sterilen
Bedingungen zu ermöglichen.
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Dies wird dadurch erreicht, daß zumindest der Behandlungsteil in einer
den Zugriff zu ihm verhindernden Aufnahme untergebracht ist, während das Klemmelement
dem Fingerzugriff zugänglich ist und daß an der Aufnahme eine Einstellskala zur
Längeneinstellung vorgesehen ist.
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In einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gebrauchseinheit
ist der Behandlungsteil in der Aufnahme schwergängig und damit für den Einstellvorgang
unverrUckbar angeordnet. Die Skala ist im Bereich des Klemmelements vorgesehen.
Die Längeneinstellung wird dabei durch Schieben des Klemmelements an die einer gewünschten
Länge entsprechende Marke der Skala sowie durch anschließendes Festklemmen des Klemmelements
vorgenommen.
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Die Aufnahme kann einen Flachträger zur Auflage des Behandlungsteils
aufweisen, wobei dieser Flachträger gegenüber der Auflagelinie des Behandlungsteils
seitlich versetzt mindestens auf einer Seite des Klemmelements einen Fortsatz aufweist.
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An diesem Fortsatz ist die Skala angeordnet.
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In einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gebrauchseinheit
ist der Behandlungsteil in der Aufnahme schwergängig, jedoch für den Einstellvorgang
in seiner.
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Längsrichtung verrückbar angeordnet. Die Skala ist dabei im Bereich
der Spitze des Behandlungsteils angeordnet, an der Aufnahme ist ein Anschlag für
das Klemmelement vorgesehen. Eine Längeneinstellung kann in einfacher Weise dadurch
vorgenommen werden, daß der Behandlungsteil in der Aufnahme so weit verschoben wird,
bis die Spitze des Behandlungsteils an einer der gewünschten Einstellänge entsprechenden
Marke der Skala angelangt ist. Dies geschieht vorzugsweise durch Verschieben des
festgeklemmten Klemmelements oder durch Verschieben des bereits am verbreiterten
Nadelkopf anliegenden Klemmelements in Nadelkopfrichtung. Bei der letzteren Möglichkeit
kann das Klemmelement auch gelöst sein. Anschließend wird das gelöste Klemmelement
bis zum Anschlag der Aufnahme vorgeschoben, wobei das Behandlungsteil in der Aufnahme
unverrückt bleibt. Das Wurzelkanalinstrument ist jetzt in der gewünschten Länge
eingestellt und kann zur Behandlung der Aufnahme entnommen werden.
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Auch diese zweite Ausführungsform einer Gebrauchseinheit kann mit
einer einen Flachträger zur Auflage des Behandlungsteils aufweisenden Aufnahme ausgeführt
werden, wobei der Randbereich des Flachträgers als Anschlag für das Klemmelement
dient.
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Die Aufnahme kann bei beiden Ausführungsformen von einer auf dem Flachträger
befestigten Deckschicht, insbesondere einer Deckfolie, gebildet sein, die vorzugsweise
bis auf den Bereich des Behandlungsteils vollflächig mit dem Flachträger verklebt
ist. Dadurch ist eine weitgehende Sterilhaltung des Behandlungsteils erreicht.
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Die Längeneinstellung wird dadurch erleichtert, daß der Flachträger
und/oder die Deckschicht transparent sind.
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Um die bei der Verschiebung des Klemmelements möglicherweise auftretende
Fingerberührung von dem Klemmelement naheliegenden Teilstücken des Behandlungsteils
zu verhindern, ist es vorteilhaft, daß die Deckschicht und/oder der Flachträger
das Klemmelement zumindest teilweise abdeckt, wobei jedoch der Zugriff zumindest
zu dem spitzenfernen Klemmkörper durch Auslenken der Deckschicht und/ oder des Flachträgers
gewährleistet ist.
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Die Aufnahme kann auch von auf dem Flachträger angeordneten, an den
Behandlungsteil beidseitig anliegenden und diesen gegebenenfalls teilweise übergreifenden
Noppen gebildet sein. Die Noppen verhindern die Fingerberührung des Behandlungsteils
und erlauben es, das Wurzelkanalinstrument schnell von der Aufnahme zu lösen, indem
es vom Flachträger in senkrechter Richtung wegbewegt wird.
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Insbesondere bei der ersten Ausführungsform einer Gebrauchseinheit
mit der Skala in dem Bereich des Klemmelements ist es von Vorteil, im Bereich der
Spitze des Behandlungsteils einen Anschlag für dieses vorzusehen.
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Eine dauerhafte Sterilhaltung der Gebrauchseinheit bis zur Benutzung
wird dadurch erreicht, daß die Gebrauchseinheit in einer sterilhaltenden Verpackungshülle
untergebracht ist.
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Ein schneller Zugang zur Gebrauchseinheit wird dadurch erreicht, indem
man als Verpackungshülle eine Durchdrückpackung verwendet. Die. Durchdrückpackung
kann gegebenenfalls mit einer Vielzahl weiterer entsprechender Durchdrückpackungen
zusammenhängen. Man erhält dadurch eine Einheit, die in ansprechender Weise eine
Vielzahl von steril verpackten Gebrauchseinheiten zusammenfaßt.
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Die Erfindung soll im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen in
Verbindung mit der Zeichnung weiter erläutert werden. 4 Es zeigen: Fig. 1 einen
Längsschnitt durch ein Klemmelement mit Instrumentenschaft in Nichtklemmstellung
in vergrößertem Maßstab; Fig. 2 einen Längsschnitt der Anordnung nach Fig. 1 in
Klemmstellung; Fig. 3 eine Draufsicht auf eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform
der Gebrauchseinheit; Fig. 4 eine Draufsicht auf eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform
der Gebrauchseinheit; Fig. 5 einen Schnitt der Anordnung nach Fig. 4 entlang der
Linie I-I; Fig. 6 eine Draufsicht auf einen Streifen zusammenhängender Durchdrückpackungen
mit Gebrauchseinheiten in verkleinertem Maßstab; und Fig. 7 einen Schnitt der Anordnung
nach Fig. 6 entlang der Linie II-II.
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Der Aufbau eines auf einem Instrumentenschaft 12 klemmbaren Klemmelements
10 ist den Fig. 1 und 2 zu entnehmen.
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Das Klemmelement 10 ist aus zwei Klemmkörpern 14 und 16 aufgebaut.
Der der Instrumentenspitze zugewandte Klemmkörper 14 ist als Kappe 18 ausgebildet,
mit der Instrumentenspitze zugekehrtem Kappenboden 20. In das Kappeninnere greift
ein Lagerteil 22 des anderen spitzenfernen
Klemmkörpers 16 hinein.
An das Lagerteil 22 schließt sich ein Griffteil 24 an. Das Lagerteil 22, die Kappe
18 sowie das Griffteil 24 sind zylindrisch, ebenso wie die das Kappeninnere zur
Aufnahme des Lagerteils 22 bildende Aussparung der Kappe 18. Die Achsen dieser Zylinder
fallen in der in den Fig. 1 und 2 gestrichelt dargestellten Hauptachse zusammen.
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Die Klemmkörper 14 und 16 sind mit zylindrischen Durchbrechungen 26
und 28 versehen, deren in den Fig. 1 und 2 punktiert dargestellte Achsen jedoch
gegenüber der Hauptachse seitlich versetzt sind, Jeweils um die gleiche Strecke.
Die Durchbrechungen 26 und 28 haben gering- -fügig größere Durchmesser als der Instrumentenschaft
12.
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In der in Fig. 1 dargestellten1,Nichtklemmstellung?1 sind die beiden
Klemmkörper 14 und 16 so zueinander orientiert, daß die beiden Durchbrechungen 26
und 28 genau fluchten. In dieser Stellung kann das Klemmelement 10 an dem Instrumentenschaft
12 hin- und hergeschoben werden. Verdreht man dagegen die beiden Klemmkörper 14
und 16 gegeneinander, so erhalten die beiden Durchbrechungen 26 und 28 eine seitliche
Ablage, die zu einem Verklemmen am Instrumentenschaft 12 führt. Dies ist in Fig.
2 dargestellt.
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Zur Aufnahme des verbreiterten Kopfes 30 am spitzenfernen Ende des
Instrumentenschafts 12 ist ein Aufnahmeraum 32 in Fortsetzung an die Durchbrechung
28 vorgesehen.
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Die beiden Klemmkörper 14 und 16 werden dadurch zusammengehalten,
daß am griffteilseitigen Ende des Lagerteils 22 eine Rippe 34 angebracht ist, hinter
die eine Verengung 36
am Rand der Kappe 18 greift. Die Klemmkörper
14 und 16 können daher gegeneinander verdreht werden, ein Auseinanderziehen ist
jedoch nicht möglich.
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Zwischen dem Rand der Kappe 18 und dem Griffteil 16 ist ein Markierungsring
38 vorgesehen.
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Die Außenflächen der Klemmkörper 14 und 16 sind zveckmäßigerweise
mit einer Rändelung 40 und 42 versehen, um den Fingerkraftschluß zu verbessern.
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Fig. 3 zeigt eine erste Ausführungsform der Gebrauchseinheit.
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Eine allgemein mit 50 bezeichnete Aufnahme wird von einem Flachträger
52 gebildet, auf der ein Wurzelkanalinstrument 54 mit seinem Behandlungsteil 56
aufliegt. Auf den Flachträger 52 ist bis auf den Bereich des Behandlungsteils 56
eine transparente Deckschicht 58 geklebt. Die Deckschicht 58 liegt dabei eng am
Behandlungsteil 56 an, so daß das Behandlungsteil 56 nur unter Kraftaufwendung aus
der Aufnahme 50 herausgezogen werden kann. Die Deckfolie ragt im Bereich des Klemmelements
10 über den Flachträger 52 mit einem Lappenteil 60 hinaus und deckt damit das Klemmelement
10 ab. Der Flachträger ist im Bereich der Spitze des Behandlungsteils 56 mit einer
Skala 62 versehen. Außerdem ist eine Markierung 64 angebracht, die den verwendeten
Instrumententyp kennzeichnet. Die dem Klemmelement 10 nächstliegende Seite des Flachträgers
52 dient als Anschlag 66 für das Klemmelement 10, wie im folgenden beschrieben wird.
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Auf der Skala 62 ist der Abstand zum Anschlag 66 angegeben.
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Zur Einstellung einer gewünschten.Behandlungslänge, d. h.
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des Abstands zwischen Behandlungsteilspitze und der spitzennahen Ende
des Klemmelements 10 wird der Behandlungsteil 56 mit Hilfe des Klemmelements 10
in eine solche Position gezogen, daß die Behandlungsteilspitze bei der
gewünschten
Längenmarkierung der Skala steht. Anschließend wird das gelöste Klemmelement 10
an den Anschlag 66 geschoben, wobei das Behandlungsteil 56 von der Deckschicht 58
am Verrücken gehindert ist. Nötigenfalls kann man ein Verrutschen des Behandlungsteils
56 noch dadurch verhindern, daß man auf die Deckschicht 58 über den Behandlungsteil
56 mit dem Finger drückt. Das am Anschlag 66 anliegende Klemmelement 10 wird durch
gegenseitiges Verdrehen der Klemmkörper 14 und 16 am Instrumentenschaft 12 festgeklemmt;
das fertig eingestellte Wurzelkanalinstrument 54 kann zur Wurzelbehandlung am Klemmelement
10 vollständig aus der Aufnahme 50 herausgezogen werden.
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Der Lappenteil 60 der Abdeckfolie 58 behindert aufgrund seiner Biegsamkeit
die Betätigung des Klemmelements 10 nur wenig, sorgt aber dafür, daß beim teilweisen
Herausziehen des Behandlungsteils 56 bei der Längeneinstellung der über den Anschlag
66 hinausragende Teil des Behandlungsteils 56 bzw. des Instrumentenschafts 12 zumindest
auf einer Seite nicht berührt werden können. Gleiches gilt für die Außenflächen
des Klemmelements 10.
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Fig. 4 zeigt eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gebrauchseinheit.
Auch hier liegt das Wurzelkanalinstrument 54 auf einem Flachträger 71 einer Aufnahme
70 auf.
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Der Behandlungsteil 56 wird hier jedoch durch Noppen 72 gehalten,
die beiderseits des Behandlungsteils 56 anliegen und dieses übergreifen (siehe Fig.
4 und 5). An der Spitze des Behandlungsteils 56 ist ein Anschlag 74 vorgesehen.
An beiden Seiten des Klemmelements 10 setzt sich der Flachträger 71 in zwei Fortsätzen
76 fort, von denen einer eine Skala 78 trägt. Das Trägerelement 70 kann zusammen
mit den Noppen 72, dem Anschlag 74 und den Markierungen der Skala 78 einstückig
aus formstabilem Kunststoff geformt sein, wobei die äußeren Ränder 80 des Trägerelements
71 zur Versteifung
nach unten gebogen sein können (siehe Fig.
5).
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Die Längeneinstellung des Wurzelkanalinstruments 54 wird so vorgenommen,
daß das gelöste Klemmelement 10 bei unverrückbarem Behandlungsteil 56 in die der
gewünschten Behandlungslänge entsprechende Position geschoben und anschließend verklemmt
wird. Die Einstellung des Klemmelements 10 wird dabei anhand der Skala 78 und dem
Markierungsring 38 des Klemmelements 10 vorgenommen. Da auf der Skala 78 die einzustellenden
Behandlungslängen eingetragen sind, ist die Skala 78 entsprechend dem Abstand zwischen
spitzennahme Ende des Klemmelements 10 und Markierungsring 38 versetzt.
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Zur Zahnwurzelbehandlung kann das in beschriebener Weise längeneingestellte
Wurzelkanalinstrument 38 schnell aus seiner Lage zwischen dem Noppen 72 in Richtung
senkrecht vom Flachträger 71 bewegt werden.
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Die in den Fig. 3 bis 5 gezeigten beiden Ausführungsformen einer Gebrauchseinheit
werden vorteilhafterweise in Durchdrückpackungen 90 untergebracht, die die Gebrauchseinheiten
für unbegrenzte Zeit steril halten. Diese Durchdrückpackungen 90 werden von einer
durch Fingerdruck verformbaren Trägerfolie 92 gebildet, die die Gebrauchseinheiten
in wannenförmigen Vertiefungen aufnimmt.Auf die Trägerfolie 92 ist eine die Vertiefungen
abschließende Deckfolie 94 aufgeklebt. Die Deckfolie 94 wird von einer dünnen relativ
leicht zerreißbaren Metallfolie gebildet. Bei ausreichendem Druck gegen die Unterseite
der Trägerfolie 92 im Bereich eines Behandlungsteils wird dieses Behandlungsteil
gegen die Deckfolie bewegt, die daraufhin zerreißt. Das Behandlungsteil kann weiter
durchgedrückt und dann entnommen werden.
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In Fig. 6 ist eine Verkaufseinheit 96 gezeigt, die aus einer Vielzahl
aneinander hängender Durchdrückpackungen 90 besteht. Die Verkaufseinheit 96 kann
mit Löchern 98 versehen sein, die das Zusammenfügen mehrerer solcher Verkaufseinheiten
96 in einem ringbuchartigen Verkaufsordner erlaubt.
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