DE2633223C3 - Zahnärztliches Handstück - Google Patents
Zahnärztliches HandstückInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein zahnärztliches Handstück, welches an seinem einen Ende ein
Kopfgehäuse zur Aufnahme eines Werkzeuges enthält,
JO das von einer Triebwelle angetrieben wird, die mit der
Antriebswelle eines am anderen Ende an- und abkuppelbaren Antriebsteils in Eingriff bringbar ist,
wobei bei gekuppeltem Handstück dieses gegen einen die Antriebswelle des Antriebsteils umgebenden Füh-
)■> rungsstutzen verdrehbar ist, und welches Kühlmittelleitungsabschnitte
für die Zufuhr von wenigstens einem Kühlmittel (z. B. Wasser oder Wasser/Luft-Gemisch)
zum Bereich des Werkzeuges enihält, wobei Kupplungsmittel
vorgesehen sind, die :m gekuppelten
■tu Zustand von Antriebsteil und Handstück eine Verbindung
der Kühlmittelzufuhrleitung im Antriebsteil mit den im Handstück angeordneten Kühlmittelleitungsabschnitten
herstellen.
Bei einem bekannten Handstück dieser Art bestehen
•f> die Kupplungsmittel zur Übertragung der Kühlmittel
vom Antriebsteil auf das Handstück aus einer an dem dem Kopfgehäuse abgewandten Ende des Handstückes
angeordneten Ringnut, die mit einer radial im Führungsstutzen des Antriebsteils mündenden Bohrung
korrespondiert, so daß in jeder Drehlage des Handstükkes relativ zum Antriebsteil eine Kühlmittelübergabe
vom Antriebsteil auf das Handstück bis zum Kopfgehäuse erfolgen kann.
Zur Abdichtung des Ringkanals sind am Führungsstutzen des Antriebsteils beidseitig O-Ringe vorgesehen. Beim An- und Abkuppeln sowie während des Gebrauchs des Handstückes werden diese Dichtringe auf Scherung bzw. Verdrehung beansprucht. Berücksichtigt man, daß der Zahnarzt in der Regel mehrere Handstücke (mit unterschiedlich großen Unter- bzw. Übersetzungsgetrieben) in Gebrauch hat, an sich aber nur ein Antriebiiteil für diese Handstücke benötigt« so ist das Antriebsteil das am häufigsten benutzte TeiL Demgemäß werden auch die Dichtfinge entsprechend stark belastet- Nachdem das An^ und Abkuppeln relativ häufig durchgeführt wird, sind die Dichtringe einem besonders hohen Verschleiß unterworfenf der schon nach relativ kurzer Zeil zur Undichtigkeit der
Zur Abdichtung des Ringkanals sind am Führungsstutzen des Antriebsteils beidseitig O-Ringe vorgesehen. Beim An- und Abkuppeln sowie während des Gebrauchs des Handstückes werden diese Dichtringe auf Scherung bzw. Verdrehung beansprucht. Berücksichtigt man, daß der Zahnarzt in der Regel mehrere Handstücke (mit unterschiedlich großen Unter- bzw. Übersetzungsgetrieben) in Gebrauch hat, an sich aber nur ein Antriebiiteil für diese Handstücke benötigt« so ist das Antriebsteil das am häufigsten benutzte TeiL Demgemäß werden auch die Dichtfinge entsprechend stark belastet- Nachdem das An^ und Abkuppeln relativ häufig durchgeführt wird, sind die Dichtringe einem besonders hohen Verschleiß unterworfenf der schon nach relativ kurzer Zeil zur Undichtigkeit der
Kupplungsstelle führen kann. Man könte zwar durch Erhöhung der radialen Vorspannung der Dichtringe
diesem Nachteil begegnen, jedoch würde man damit nur die Reibung erhöhen und die Drehbarkeit verschlechtern.
Wenn man Handstücke alter Bauart mit Antriebsteilen der vorgenannten Art, also mit einer Kühlmittelübergabe
am Führungsstutzen, zusammenkuppelt, ist der Verschleiß noch höher; denn diese Handstücke
haben am antriebsseitigen Ende häufig nicht einmal eine Fase od. dgl., die das Aufstecken auf den Führungsstutzen
erleichtern würde. Zu dem Nachteil eines relativ hohen Verschleißes der Dichtringe kommt hinzu, daß
evtl. auftretende Undichtigkeiten infolge eines solchen Verschleißes vom Benutzer des Handstückes u. U. nicht
bzw. zu spät bemerkt werden. Tritt nämlich eine Undichtigkeit am vorderen, dem Handstück zugewandten
Dichtring auf, so kann das Kühlmittel in das Innere des Antriebsteils bzw. Handstücks und damit in die
Getriebeteile und Lager eindringen, ohne daß dies von süßen bemerkt wird.
Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, da';, wenn
das Handstück vom Antriebsteil abgezogen ist, die Dichtringe gegen Verschmutzung und Beschädigung
nicht geschützt sind. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn die Handstücke nach beendeter Arbeit zum
Sterilisieren bzw. zum sterilen Aufbewahren längere Zeit abgekuppelt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Handstück der eingangs genannten Art anzugeben, dem
die vorgenannten Nachteile nicht anhaften, bei dem die Kupplungsstelle also weniger störanfällig ist, die
Dichtringe einem geringeren Verschleiß unterworfen sind und die Übergabe des Kühlmittels vom Antriebsteil
auf das Handstück in bezug auf Undichtigkeiten sicherer ist als bei der bekannten Konstruktion.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß das flandstück im
wesentlichen aus zwei übereinandergreifenden und gegeneinandei verdrehbaren Teilen gebildet ist, einem
das Kopfgehäuse tragenden und in seinem Inneren die Triebwelle zum Antrieb des Werkzeuges aufnehmenden
ersten Teil und einem mit dem Antriebsteil fest (unverdrehbar) verbindbaren zweiten Teil, daß im
ersten Handstückteil ein zum Kopfgehäuse und im zweiten HanJstückleil ein zum Antrieusteil hinführender
Kühlmittelleitungsabschnitt angeordnet ist. daß beide Kühlmittelleitungsabschnitte durch die Drehbarkeit
der beiden Handstückteile gewährleistende Kupplungsglieder miteinander verbunden sind und daß das
dem Antriebsteil zugewandte Ende des Kühlmiltelleitungsabschni.tes
des zweiteii Handstückteils ein Anschlußglied enthält, das im gekuppelten Zustand von
Antriebsteil und Handstück mit der Kühlmittelzufuhrleitung verbunden ist.
Ein wesentlicher Vorzug der Erfindung ist. daß sich die Drehkuppl'jr.gsteile mit den Dichtringen an dem
weniger häuig benutzten Teil, dem Handstück, befinden
und diese dort nur einer, und auch nur einer vergleichbar geringeren Belastung ausgesetzt sind.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteranspröchen zu entnehmen*
Die Erfindung wird nachstehend anhand der F ί g, 1 bis 6
näher erläutert Es zeigt
Fig,l ein zahnärztliches Handstück komplett mit
Antriebsteil in schaubildlicher Darstellung,
Fig.2 das Handstück '.weh Fig. 1 in vergrößerter
Darstellung teilweise im Längsschnitt,
F i g. 3,4, 5 und 6 weitere Ausführungsbeispiele eines
Handstückes nach der Erfindung.
Die Fig. 1 zeigt in schaubildlicher Darstellung ein zahnärztliches Bohrhandstück, bestehend aus einem an
einen Versorgungsschlauch 1 angeschlossenen Antriebsteil 2 und einem daran angekuppelten Handstück
3. Das Handstück 3 weist an seinem freien Ende ein Kopfgehäuse 4 auf, in dem ein Werkzeug 5 (Bohrer
od. dgl.) drehbar gelagert ist. Das Handstück 3 kann
ίο gegen das Antriebsteil 2 in Pfeilrichtung gedreht und
von diesem leicht abgenommen werden. Mit 6 ist das Ende eines Kühlmittelleitungsabschnittes bezeichnet,
mit dem Kühlmittel (Luft und/oder Wasser oder ein Wasser/Luft-Gemisch) vom Versorgungsschlauch 1 bis
zum Kopfgehäuse 4 des Handstückes 3 geleitet wird.
Die Fi g. 2 zeigt die wesentlichen Teile des in Fi g. 1
gezeigten Handstücks 3 und des dararj angekuppelten Antriebsteils 2 in vergrößerter Darstellung teilweise im
Längsschnitt. Das Antriebsteil 2 enthält einen in einem Gehäuse 7 angeordneten Antrieb P (Elektro- oder
Luftmotor), dessen Antriebswelle 9 v«n einem Führungsstutzen
10 des Gehäuses 7 umgeben ist. Mit der Antriebswelle 9 steht im gekuppelten Zustand eine
Triebwelle 11 in Eingriff, die in bekannter Weise uijter
Zwischenschaltung eines Unter- oder Übersetzungsgetriebes das Werkzeug 5 antreibt und zu diesem Zweck
im Handstück entsprechend gefuhrt bzw. gelagert ist.
Das Handstück 3 enthält eine das Kopfgehäuse 4 tragende und von der Knickstelle bis zur Stirnseite des
κι Antriebsgehäuses 7 reichende Außenhülse 12, über die
eine entsprechend ausgebildete Innenhülse 13 gleicher Länge geschoben und unter Zwischenlage von Lagerelementen
14 drehbar gelagert ist. Zum Ankuppeln des Handstückes 3 an das Antriebsteil 2 wird die Innenhülse
r> 13 auf den Führungsstutzen lO aufgeschoben; entsprechend
ausgebildete Arretierungsmittel verhindern, daß die Innenhülse 13 und der Führungsstutzen 10
gegeneinander verdreht werden können. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel dient zur Arretierung der
■in Endstutzen 15 eines achsparallel verlaufenden Kühlmittelleti
-ngsabschnittes 16. der in einen im Antriebsgehäuse 7 angeordneten Leitungskanal 7, über den das
Kühlmittel zugeführt wird, eingreift. Zur Abdichtung der Kupplungsstelle dient ein nicht näher bezeichneter
Dichtungsring.
Der Kühlmittelleitungsabschnitt 16 verläuft durch die Innenhülse 13 hindurch und mündet im Bereich des
Handstückknickes in einen Ringkanal 18. der mit einer
radialen Bohrung 19 korrespondiert, die mit einem zum Kopfgehäuse 4 führenden Kühlmittelleitungsabschnitt
20 in Verbindung steht. Zur Abdichtung des Ringkanals 18 sind beidseitig O-Ringe 21 vorhanden. Diese
Dichtringe werden — im Gegensatz zu der bekannten Haiidstuckkonstruktion — jedoch nicht so stark und vor
allen Dingen nicht nuf Scherung beansprucht. Die Darstellung läßt erkennen, daß das gesamie Handstück
leicht vom Antriebsteil abgenommen werden kann.
Die F i g. 3 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung. Im Gegt .isatz zu der Konstruktion nach
Fig. 2 ist hier eine Außenhülse 22 fest (unverdrehbar) mit einem Antriebsteil 23 verbunden. Zur Sicherung
gegen ein Verdrehen der beiden Teile dieneil achsparal-IeI
in das Antriebsgehäuse eingeführte KühlmittelleifUngsstlitzen
24, 24a, die die Kühlmedien Wasser Und Luft von den ZüführUftgskartßlen 25, 25a übernehmen
Und zu Ringkanälen 26, 26a führen, von wo sie aber zunächst radial, dann achsparallel verlaufende Leitungsabschnitle
27,27a einem das Kopfgehäuse 28 tragenden
Handstücktsil 29 zum Kopfgehäusc 28 geführt werden.
Die Medienübergabe vom nicht drehbaren auf den drehbaren Teil des Handslückes erfolgt hier an dem als
innenhülse ausgebildeten und von der Außenhülse 22 umschlossenen Endteil 30 des Handstückteils 29. Durch
entsprechend vorgesehene Anschläge wird ein axiales Abgleiten des Handslückteils 29 bzw, des Endteils 30
von der Außenhülse 22 verhindert. Zur Abdichtung der Ringkahäle 26, 26a sind auch hier nicht näher
bezeichnete O-Ringc angeordnet; Die Kühlmittelleitungsabschnhtc
27 bzw. 27a verlaufen innerhalb des Handstückleils 29 und im kopfgehäusc 28 im wesentlichen
aehsparallel und münden in einer Anschlußarmatur 31 in eine gemeinsame Auslrittsdüse ein.
Die F i g. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Handstück aus einem das Kopfgehäuse 33 tragenden
liülscnförmigcn Teil 34 und einer slirnseitig angeordneten
Scheibe 35 gebildet wird. Das Handslückleil 34 bildet tin dem defri k.öpigchäüse abgewändlen Ende
einen Ringraum 37, in dem zwei flexible Kühlmittelicilungsschläuchc
38, 38a zwischen zwei Anschlußstutzen 39,39a des Handstücktcils 34 und 40,40a der Scheibe 35
frei, d. h. ohne Abstützung, geführt sind. Die Teile 33,34 sind gegen die Scheibe 35 drehbar angeordnet; auch hier
sorgen geeignete Anschlagteile gegen ein axiales Abgleiten dieser Teile 33, 34 von der Scheibe 35. Die
Anschlußslutzen 40, 40a greifen im gekuppelten Zustand von Handstück und Ahlriebs'.eil Ai in
entsprechend ausgebildete und abgedichtete Kanäle 36, 36a ein und übernehmen die Medien vom Antriebsteil 41
auf das Handstück.
Mit den flexiblen Schlauchleitungen läßt sich zwar nur
eine begrenzte, aber sehr leichtgängige Drehbarkeil erzielen. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, daß im
Drehkupplungsbcfcich kaum Undichtigkeiten auftreten können.
Die Fig.5 und 6 zeigen zwei Ausführungsbeispieie,
bei denen der Hohlraum, in dem die flexiblen Schlauchleitungen, ähnlich wie in Fig.4 gezeigt,
angeordnet sind, durch eine Innen- und eine Außenhülse des Handstückes gebildet wird; Beim Ausführungsbeispiel
nach der Fig.4 bildet das das Kopfgehäusc
tragende HandstUcklcil 42 eine Innenhülse 43, die von
einer mit dem Afilricbsleil fest (unvcrdrehbar) verbindbaren
Außenhülse 44 umschlossen wird, in dem dabei gebiidclcn Hohlraum 45 sind zwei flexible Schlauchleitungen
46, 46.1 geführt. Das Handstückteil 42 mit der innenhülse 43 ist gegen die Außenhülse 44 verdrehbar.
Die nicht näher bezeichneten Anschlußstutzcn, welche
die Kühimiiici vom Äniricbsicii übernehmen, dienen
auch hier dazu, die Außenhülse 44 am Antriebsteil gegen Verdrehen zu sichern.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig.6 bildet das
Handslückteil 47 eine Außenhülse 48, die um eine fest
(unverdrehbar) mit dem Ahtricbsleil gekuppelte Innen·
hülse 49 drehbar, aber axial gegen Abgleiten gesichert ist. Auch hier sind zur Übertragung der Kühtmedien in
dem durch die beiden Hülsen 48, 49 gebildeten Hohlrau'trtr zwei flexible Schlauchleitungen 50, 50a
vorhanden, die bei einem Verdrehen der beiden
Jo Handstückteile 47 und 49 leicht gegeneinander verschraubt werden (siehe F i g. 4).
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Zahnärztliches Handstück, welches an seinem einen Ende ein Kopfgehäuse zur Aufnahme eines
Werkzeuges enthält, das von einer Triebwelle angetrieben wird, die mit der Antriebswelle eines am
anderen Ende an- und abkuppelbaren Antriebsteils in Eingriff bringbar ist, wobei bei gekuppeltem
Handstück dieses gegen einen die Antriebswelle des Antriebsteils umgebenden Führungsstutzen verdrehbar
ist, und welches Kühlmittelleitungsabschnitte für die Zufuhr von wenigstens einem Kühlmittel
zum Bereich des Werkzeuges enthält, wobei Kupplungsmittei vorgesehen sind, die im gekuppelten
Zustand von Antriebsteil und Handstück eine Verbindung der Kühlmittelzufuhrleitung im Antriebsteil
mit den im Handstück angeordneten Kühlmittelleitungsabschnitten herstellen, dadurch
gekennzeichnet, daß das Handstück
(3) im wesentlichen aus wenigstens zwei übereinandergreifenden
und gegeneinander verdrehbaren Teilen (12, 13) gebildet ist, einem das Kopfgehäuse
(4) tragenden und in seinem Inneren die Triebwelle (11) zum Antrieb des Werkzeuges (5) aufnehmenden
ersten Teil (12) und einem mit dem Antriebsteil (2) fest (unverdrehbar) verbindbaren zweiten Teil (13),
daß im ersten Handstückteil (12) ein zum Kopfgehäuse (4) und im zweiten Handslückteil (13) ein zum
Antriebsteil (2) führender Kühlmittelleilungsabschnitt
(16, 20) angeordnet ist, daß beide Kühlmiltelleitungsabschn:itr.
(16,20) durch die Drehbarkeit der beiden Handstückteile (12, 13) gewährleistende
Kupplungsglieder (18, 19) miteinander verbunden sind und daß das dem Antriu-bsteil (2) zugewandte
Ende des Kühlmittelleitungsabs^hnitts (16) des zweiten Handstückteils (13) ein Anschlußglied (15)
enthält, das im gekuppelten Zustand von Antriebsteil und Handstück mit der Kühlmittelzufuhrleitung (17)
verbunden ist.
2. Handstück nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Handstückteil (29) ein Endteil
(30) aufweist, das von einer das zweite Handstückteil bildenden Außenhülse (22) umschlossen ist, die
drehbar und gegen axiales Abgleiten gesichert am Endteil (30) gelagert ist, und daß die Kupplungsglieder
aus einem am einen Handstückteil (22) angeordneten, durch O-Ringe od. dgl. abgedichteten
Ringkanal (26) und einem am anderen Handstückteil (29) angeordneten und in diesen mündenden
Leitungskanal (27) bestehen.
3. Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Handstück (3) an dem dem
Kopfgehäuse (4) abgewandten Ende eine Außenhülse (12) bildet, in der eine auf den Führungsstutzen
(10) des Antriebsteils (2) aufschiebbare Innenhülse (13) gleicher Länge drehbar gelagert ist, wobei an
dem dem Kopfgehäuse benachbarten Ende der Innenhülse die Kupplungsglieder (18, 19) zur
Übertragung des Kühlmittels von der einen auf die andere Hülse vorgesehen sind.
4. Handstück nach Anspruch 1« dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden gegeneinander verdrehbaren Handstückteile (34, 35) im Bereich des dem
kopfgehäüse (33) abgewählten Endes einen ringförmigen
Raum (37) bilden, in dem flexible Schlauchleitungen (38,38a,) als Kupplungsglieder frei, d. h, ohne
Abstützung, zwischen Anschlußstutzen (33* 40) einerseits des einen und andererseits des anderen
Handstückteils geführt sind.
5. Handstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Handstückteil (34) an dem dem Kopfgehäuse (33) abgewandten Ende als Hülse,
die im Querschnitt die Form zweier konzentrisch angeordneter Kreisringe aufweist, ausgebildet ist,
deren freies Ende von einer das zweite Handstückteil bildenden Scheibe (35) stirnseitig abgeschlossen
ist.
6. Handstück nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß beide Handstückteile als Hülsen (43,
44) ausgebildet sind und einen im Querschnitt kreisringförmigen Hohlraum (45) bilden, in dem
flexible Hohlleitungen {46,46a), weiche einerseits am einen und andererseits am anderen Handstückteil
fixiert sind, frei, d. h. ohne Abstützung, geführt sind.
7. Handstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußglieder
durch achsparallel verlaufende Stutzen (24, 24a) gebildet werden, die beim Ankuppeln der Handstückhülse
(13) an das Antriebstei! (12) in einen Zuführungskanal (17) für das Kühlmittel eingreifen.
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