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DE2609103A1 - Hebegeraetanordnung - Google Patents

Hebegeraetanordnung

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Publication number
DE2609103A1
DE2609103A1 DE19762609103 DE2609103A DE2609103A1 DE 2609103 A1 DE2609103 A1 DE 2609103A1 DE 19762609103 DE19762609103 DE 19762609103 DE 2609103 A DE2609103 A DE 2609103A DE 2609103 A1 DE2609103 A1 DE 2609103A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lifting device
frame
extension
arrangement according
lifting
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19762609103
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Ian Blatchford
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19762609103 priority Critical patent/DE2609103A1/de
Publication of DE2609103A1 publication Critical patent/DE2609103A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/64Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable
    • B60P1/6418Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable the load-transporting element being a container or similar
    • B60P1/6436Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable the load-transporting element being a container or similar the load-transporting element being shifted horizontally in a crosswise direction, combined or not with a vertical displacement

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)

Description

  • Hebegerätanordnung
  • Die Erfindung betrifft eine Hebegerätanordnung zum Be- und Entladen von Fahrzeugen.
  • Es besteht gegenwärtig ein großes Bedürfnis, Fahrzeuge für verschiedene Güter mit eigenen Lade- und Entladeeinrichtungen auszurüsten, d.h. mit einer Hebegerätanordnung, die an dem Fahrzeug montierbar ist. Andererseits ist das Anbringen von Kraneinrichtungen u.dgl. an Fahrzeugen, wie sie beispielsweise für den Transport von IS0-Containern und ähnlichen Lasten verwendet werden, mit beträchtlichen Problemen verbunden, da derartige Container im allgemeinen so gebaut sind, daß sie die ITaanmalabmessungen besitzen, die für das sie tragende Fahrzeug zulässig sind. Diese Abmessungen liegen für die Höhe und Breite beispielsweise bei etwa 2,14m, so daß seitlich oder in senkrechter Richtung nur wenig Raum verbleibt, um einen Kran oder eine vergleichbare Hebegerätanordnung vorzusehen.
  • Der erfindung liegt die Auf gabe zugrunde, eine verbesserte Hebegerätanordnung anzugeben, die an einem Fahrzeug für den Gransport von IS0-Containern und ähnlichen Lasten mit großen Außenabmessungen montierbar ist, die einfach aufgebaut ist, leicht zu bedienen ist und die auf dem Fahrzeug, wenn sie nicht verwendet wird, so verstaut werden kann, daß die Ladefläche nicht ernsthaft verringert wird.
  • Diese Aufgabe ist durch eine Hebegerätanordnung der eingangs beschriebenen Art gelöst, welche gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet ist, daß mindestens ein Hebegerät mit einem quer zur Längsachse des Bodens eines Fahrzeugs ausrichtbaren Rahmen. o.dgl. vorgesehen ist, der an mindestens einem Ende eine an ihm angebaute Verlängerung aufweist, welche aus einer Ruhestellung, in der sie im wesentlichen senkrecht verläuft, in eine horizontale Arbeitsstellung schwenkbar ist, in der sie mit dem Rahmen fluchtet, daß am äußeren freien Ende der Verlängerung ein abklappbarer Buß einstellbarer Länge vorgesehen ist, durch welchen die Verlängerung in ihrer Arbeitsstellung am Boden abstützbar istc daß ferner eine Stütze vorgesehen ist, die mit d«t:Rahmen verbunden und in Längsrichtung von Rahmen und Verlangerung(en) bewegbar ist und daß mit der Stütze verbundene I6ubeinrichtungen mit Ketten, Seilen o.dgl. vorgesehen sind, die mit einer ansuhebenden oder abzusenkenden Lafrt verbindbar sind.
  • Die Stütze ist vorzugsweise teleskopartig ausfahrbar und ferner kann in der Praxis an jedem Ende des Fahrzeugs ein Hebegerät der vorstehend beschriebenen Art vorgesehen werden, wobei sich die Hubeinrichtungen an den der Ladefläche zugewandten Innenseiten der Stützen befinden, so daß die Ketten, Seile o.dgl.
  • der Eabeinrichtungen um die beiden Enden eines Containers zwischen den beiden Hebegeräten gelegt werden können, um diesen durch Verfahren der Stützen längs der zugeordneten Rahmen und Verlängerungen auf das Fahrzeug aufzuladen oder von diesem abzusetzen. Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, daß die Stützen oder Tragsäulen der beiden Hebegeräte gemeinsam einen Träger tragen, welcher sich in Längsrichtung des Fahrzeugs erstreckt und an welchem Laufkatzen vorgesehen sind, die eine Kette oder ein Seil und zugehöriges Rollensystem aufweisen oder andere Hubeinrichtungen umfassen und längs des Tragers verfahrbar sind.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines Hebegeräts gemäß der Erfindung, welches an einem Aufleger eines Sattelzuges befestigt ist; Fig. 2 eine Stirnansicht der Anordnung gemäß Fig. 1, wobei sich die Verlängerung des Rahmens des Hebegeräts in ihrer Ruhestellung befindet; Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Stirnansicht, bei der sich die Verlängerung in ihrer Arbeitsstellung befindet; Fig. 4 eine Teil-Stirnansicht eines abgemndelten Ausführungsbeispiels; Fig. 5 eine Teil-Seitenansicht eines weiteren Ausführngs beispiels; Fig. 6 eine Teil-Seitenansicht einer Hebegerätanordnung mit zwei Hebegeräten, die einen durchgehenden Längsträger abstützen, welcher Hubeinrichtungen trägt; Fig. 7 eine Stirnansicht der Anordnung gemäß Fig. 6; Fig. 8 einen vergrößerten Querschnitt längs der Linie I-X in Fig. ?; Fig. 9 eine Detaildarstellung zur Erläuterung einer bevorzugten Ausfuhrungsforn einer Verriegelung zu Sicherung der Verlängerung in ihrer Arbeitsstellung; Fig. 10 eine Teilansicht eines gegenüber dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis 3 abgewandelten Ausfuhrungsbeispiels; Fig. 11 einen Querschnitt durch den Träger der Hebegerätanordnung gemäß Fig. 10 mit zugeordneten Hubeinrichtungen und Fig. 12 und 13 eine Seitenansicht und eine Unteransicht einer bevorzugten Ausführungsforn einer hydraulisch betätigbaren Verbindungseinrichtung zum Anheben und Absenken der Verlängerung.
  • Die Fig. 1 bis 3 der Zeichnung zeigen einen Auflieger bzw.
  • Anhänger mit jeweils einem Kran bzw. einem Hebegerät an bzw.
  • in der Nähe der beiden Enden. Jedes der Hebegeräte besitzt einen Rahmen 10, dessen Länge-der Breite des Anhängers entspricht und der quer zur Längsachse des Anhängers verläuft.
  • Der Rahmen 10 besteht beim Ausführungsbeispiel au-s einem Schienenpaar, wobei die Schienen nach Art von H-Trägern ausgebildet und fes-t mit dem Chassis 11 des Anhängers verbunden sind. An einem Ende des Rahmens 10 ist eine in einer senkrechten Ebene schwenkbare Verlängerung 12 montiert, welche eine solche Länge besitzt, daß sie dann, wenn sie angehoben ist und sich in ihrer in Fig. 2 bezeichneten Ruhestellung befindet, nicht über die maximal zulässige Höhe des Fahrzeugs versteht. Am äußeren Ende der Verlängerung 12 ist eine Klappstütze bzw. ein F'iß 13 befestigt, welcher beim Absenken der Verlängerung 12 in ihrer Arbeitsstellung (Fig. 3) nach unten aufgeschwenkt wird und in Berührung mit dem Boden gelangt, um die Verlängerung in ihrer Arbeitsstellung, in der sie eine Verlängerung des Rahmens 10 bildet, abzustützen. Es kann vorteilhaft sein, den Fuß als Teleskopstütze oder ganz allgemein als zusammenlegbare Stütze auszubilden oder auch als hydraulische Hubeinheit. Ein Wagen 14 welcher Rollen oder Räder aufweist, ist von Hand oder mittels hydraulischer oder anderer Antriebseinrichtungen längs des Rahmens 10 und der Verlängerung 12 verfahrbar und trägt einen senkrechten Pfeiler bzw. eine Stütze 15, 15a, an deren oberem Ende Laufrollen 16, 17 vorgesehen sind, über die eine Kette 18 läuft, deren eines Ende mit einer Winde an dem Wagen 14 verbunden ist und deren anderes Ende an einem Container 19 oder einer ähnlichen Last befestigt werden kann und zwar beispielsweise mittels Haken, die an der als Anschlagkette ausgebildeten Kette 18 vorgesehen sind und an Hebebolzen 20 an den unteren Ecken des Containers 19 angesetzt werden. Die Arbeitshöhe der Laufrollen 16, 17 oder gleichwertiger Hebeeinrichtungen ist einstellbar, indem man die Stütze 15, 15a als Teleskopstütze ausgebildet, welche ausfahrbar und zurückstellbar ist, wobei diese Hub- und Absenkbewegungen mittels eines hydraulischen Antriebs, mittels eines Kettenantriebs oder mittels gleichwertiger Eubeinrichtungen herbeigeführt werden können, die an der Stütze 15, 15a und/oder dem sie tragenden Wagen 14 vorgesehen sind.
  • Bei dem Hebegerät gemäß Fig. 1 bis 3 laufen die Räder oder Rollen an den beiden Seiten des Wagens 14 jeweils zwischen dem oberen und dem unteren Flansch der Schienen des Rahmens 10. Es besteht aher auch die Möglichkeit die Räder oder Rollen an der der Last zugewandten Innenseite des Wagens vorzusehen und die Räder auf der Oberseite der inneren Schienen laufen zu lassen, um sie näher an die Last heranzubringen und die auf die Räder wirkende Belastung damit entsprechend abzusenken.
  • Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, daß ein mit den beschriebenen Eebegeräten ausgerüstetes Fahrzeug für das seitliche Laden und Entialen geeignet ist. Wenn folglich ein Container 19 auf das Fahrzeug bzw. den Anhänger aufgeladen werden soll, werden die Verlängerungen 12 der Hebegeräte an beiden Enden des Fahrzeugs ausgeschwenkt bis sie von ihren Füßen 13 in einer horizontalen Lage gehalten werden. Danach werden die Stützen 15, 15a auf den Verlängerungen 12, welche sich an den einandergegenüberliegenden Enden des aufzuladenden Containers 19 befinden, nach außen verfahren, wie die Fig. 3 zeigt. Die Stützen 15, 15a werden danach auf eine geeignete Arbeitshöhe eingestellt und Schlingen oder andere Befestigungseinrichtungen an der Kette 18 werden an den Enden des Containers 19 angelegt, welcher nunmehr bis auf eine Rohe angehoben wird, die gerade über der Bodenfläche des Anhängers liegt. Die Stützen 15, 15a werden dann nach innen verfahren, um den Container 19 über die Bodenfläche des Anhängers zu bringen, woraufhin der Container 19 dann durch Betätigung der Antriebseinrichtungen abgesenkt wird. Wenn der Container 19 sicher auf dem Anhänger verstaut ist, können die Schlingen oder sonstigen Befestigungseinrichtungen, wenn dies erwünscht ist, entfernt werden. Danach werden die Verlängerungen 12 mit ihren FäBen 13, die nunmehr umklappen, nach oben geschwenkt, bis sie eine im wesentlichen senkrechte Lage einnehmen, so daß nunmehr alle Teile der Hebegeräte im wesentlichen innerhalb der Abmessungen der Stirnflächen des Containers 19 liegen. Das Absetzen eines Containers 19 on dem Anhänger erfolgt in entsprechender Weise bei umgekehrter Reihenfolge der Arbeitsschritte.
  • Aus Fig. 1 wird deutlich, daß die Anordnung der Laufrolle 17 auf der Innenseite des Stützenelements 15a zum bequemen Anheben der Last dazu führt, daß auf die Stütze 15, 15a Biegekräfte ausgeübt werden. Dies kann dadurch weitgehend vermieden werden, indem man die Kette 18 über eine zusätzliche Laufrolle 17 a führt, wie dies in Fig. 1 auf der rechten Seite angedeutet ist. Auch in diesem Ball läuft die Kette 18 dann nach unten zu einer am Wagen montierten Winde oder zu einer hydraulischen Hubeinrichtung, so daß sich die Zugbelastungen auf gegenüberliegenden Seiten der Stütze 15, 15a im wesentlichen ausgleichen.
  • in Fig. 10 ist eine gegenüber der Konstruktion gemäß Fig. 1 bis 3 abgewandelte Ausfuhrungsform gezeigt, bei der die Stützen 15, 15a an einander gegenüberliegenden Enden des Fahrzeugs der Abstützung eines starren Trägers 40 dienen, der eine Hubeinrichtung oder eine Katze tragen kann, mit deren Hilfe die Last gegenüber dem Fahrzeug angehoben und abgesenkt werden kann. Vorzugsweise besteht der Träger 40 aus zwei parallelen I-rägern, die in Abständen starr miteinander verbunden sind, so daß sich insgesamt ein kastenförmiger Träger ergibt. Wie Fig. 11 zeigt, kann in Verbindung mit einem solchen kastenförmigen Träger 40 ein T-förmiges Hebestück 41 verwendet werden, welches in Längsrichtung des Trägers 40 an ausgewählten Punkten eingesetzt werden kann und zwar in Abhängigkeit von der Art der anzuhebenden Last. An dem Hebestück 41 können Ketten 42 oder gleichwertige Hebeeinrichtungen befestigt werden. Bei der Eonstruktion gemäß Fig. 10 und 11 entfallen die Laufrollen 17 an den Innenseiten der Stützen 15, 15a, und die Kette 18 läuft hinter der Laufrolle 16 direkt nach unten und ist mit dem Träger 40 dicht bei der Stütze oder innerhalb derselben verbunden, um die Biegekräfte, welche auf die Stützen 15, 15a wirken, auf ein Minimum zu verr-ingern. Führungen 43 (Fig. 10) an den Enden des Trägers 40 umfassen die Stützen 15, 15a und/oder liegen an daran vorgesehenen Prangen an, um eine gute Verstellbarkeit des rägers 40 in senkrechter Richtung zu gewährleisten.
  • Aus Fig. 3 wird deutlich, daß beim seitlichen Laden und Entladen die Rahmen 10 mit ihren Verlängerungen 12 an einem Ende durch die Füße 13 und am anderen Ende durch den Anhänger abgestützt werden. Wenn es erwünscht ist, die Stabilität an dem zuletzt genannten Ende zu verbessern, kann dort ein weiterer verstellbarer Fuß 21 (für jedes der Hebegeräte) vorgesehen werden. Der weitere Fuß 21 kann an dem Rahmen 10 um einen senkrechten Zapfen derart schwenkbar sein, daß er nach vorn bzw. hinten in eine Stellung geschwenkt werden kann, in der er nicht über die Gesamtbreite des Containers 19 oder des Fahrzeugs vorsteht.
  • Fig. 4 zeigt eine gegenüber den Fig. 1 bis 3 abgewandelte Ausführungsform, bei der die Elappstütze 13 a rechtwinklig abgewinkelt ist, so daß die wirksame Länge der Verlängerung 12 erhöht wird. Hierdurch ist es möglich, mit der Verlängerung 12 und dem Fuß 13a einen Lastwagen oder ein anderes Fahrzeug zu übergreifen, so daß Container oder andere Lasten direkt von einem Fahrzeug auf ein anderes umgesetzt werden können. Falls dies erwünscht ist, kann der in der Arbeitsstellung horizontale Schenkel so ausgebildet sein daß der Wagen 14 auch längs dieses Schenkels verfahrbar ist.
  • Bei den bisher betrachteten Ausführungsbeispielen wird die Last an beiden Enden in einer Ebene gehalten, die gegenüber der Ebene der Pfeiler oder Stützen 15, 15a der Hebegeräte versetzt,ist, so daß in der &uerträgerkonstruktion des Rahmens des Chassis 11 des Fahrzeugs, an dem die Rahmen 10 der Hebegeräte montiert sind, Torsions- und/oder Biegekräfte erzeugt werden. Fig. 5 zeigt eine Anordnung, bei der derartige Torsions- und/oder Biegekräfte am Chassis 11 beträchtlich verringert sind. Wie die Zeichnung zeigt, ist der rechtwinklig abgewinkelte Fuß 13b, wie oben beschrieben, amoäußeren Ende der Verlängerung 12 des Rahmens 10 angelenkt und selbst wieder mit einer Verlängerung 22 versehen, die gleichfalls mit einem ausfahrbaren Fuß 23 ausgerüstet ist.
  • Die Verlängerung 22 ist bei 24 an dem Fuß 13b derart angelenkt, daß sie, wenn sich der Fuß 13b in seiner Arbeitsstellung befindet, in Längsrichtung der Last nach vorn oder hinten geschwenkt werden kann, so daß das Hebegerät an Punkten vor und hinter der Ebene, in der die Last aufgehängt ist, abgestützt wird. Die Verlängerung 22 mit dem Fuß 13b kann nicht nur in der beschriebenen Weise angelenkt werden, sondern könnte auch nach Art eines Pendels an ihrem oberen Ende angelenkt sein. Ferner bestünde die Möglichkeit, die Strebe teleskopisch in den Fuß zu versenken, wenn sie nicht benötigt wird.
  • Die Figuren 6 bis 8 zeigen ein Ausfuhrungsbeispiel, bei dem die Stützenteile 15b der Hebegeräte an ihren oberen Enden über einen starren Träger 25 miteinander verbunden sind, der bezüglich der Stützen 15, 15b unbeweglich ist. Die Stützen 15, 15b sind,wie oben beschrieben, mittels eines hydraulischen Mechanismus ausfahrbar, wobei jedes Hebegerät seine eigene maschinengetriebene Pumpe 26 auSweist. Wie bei den vorstehend beschriebenen Konstruktionen bestünde aber auch die Möglichkeit, die beiden Stützen 15, 15b über eine Fernsteuerung gemeinsam zu betätigen, wenn dies erwünscht ist. Jedes Hebegerät weist einen in Querrichtung verfahrbaren Wagen 14a auf, an dem die Strebe 15, 15b montiert ist. Der Wagen selbst läuft auf zwei im Abstand voneinander angeordneten Rädern oder Rollen 27. Die Stütze 15, 15b ist über eine Gelenkverbindung 28 mit dem starren Träger 25 verbunden, um eine gleichmäßige Verteilung der Belastung auf die beiden Rollen 27 zu erreichen. Der starre Träger 25 ist vorzugsweise ein Kastenträger geringen Gewichts und trägt ein oder mehrere Laufkatzen 29, die längs des starren Trägers 25 verfahrbar sind und jeweils ein Eetten-Kettenrad-System 30 oder entsprechende Einrichtungen zum Anheben und Absenken einer Last 19a bezüglich eines Fahrzeuges aufweisen. Das Keffin-Eettenrad-System 30 ist mit einer antreibbaren Winde 31 betätigbar. Bei dem betrachteten Ausführungsbeispiel ist ferner eine abgewandelte Ausführungsform für den Rahmen 10 vorgesehen. Wie Fig. 8 zeigt, besteht der Rahmen 10 aus zwei Schienen 32, die kanalförmig ausgebildet sind, wobei ihre offenen Seiten einander zugewandt sind und die im Abstand voneinander starr befestigt sind, so daß zwischen ihnen ein schmaler Spalt verbleibt, welcher der Al1fnahm-e eines Miffblflansches der Rollen 27 dient, welche auf diese Weise bezüglich der Schienen 32 ausgerichtet werden. Um zu verhindern, daß die Rollen 27 von ihren Schienen oder Pörungen abheben können, ist an jedem Ende der Wagen 14 der beiden Hebegeräte jeweils ein 2-Stück 33, 34 vorgesehen, dessen senkrechter Schaft 33 den Spalt zwischen den Schienen 32 nach unten durchgreift und dessen Q'ierstück 34 in geringem Abstand von der Unterseite der oberen Flansche der Schienen 32 im Inneren der von den Schienen 32 gebildeten Piihrung angeordEet.ist.
  • Bei allen Ausführungsbeispielen können die Wagen 14, 14a längs der Fuhrun'gen bzw. Schienen mit Hilfe eines jedem einzelnen Wagen zugeqrdneten hydraulischen Motors angetrieben werden, der über ein Untersetzungsgetriebe ein Kettenrad antreibt welches in eine straff gespannte Kette eingreift, die im Inneren der kanalartigen Schienenanordnung angeordnet ist und die an einem Ende an einer Winde befestigt ist und gleichzeitig dem Anheben und Absenken der Verlängerung 12 bzw. der Verlangerungen dient.
  • Ferner können geeignete leerlaufende Kettenräder vorgesehen sein, welche dazu dienen, die Ketten so zu führen, daß sie als Antriebselemente mit den antreibenden Kettenrädern in Eingriff stehen, so daß die Wagen beim Einschalten der Zugnotoren längs der stationären Ketten vorrücken. Vorzugsweise sind die Zugmotoren in Serie mit dem Antriebs-Hydraulikkreis geschaltet, so daß das hydraulische Medium von dem einen Motor direkt zu dem anderen und durch diesen hindurchströmt, wodurch die Motoren im Gleichtakt betätigt und die Wagen mit gleichen Ge8chwindigkeiten verfähren werden. Wenn es erwünscht ist, können zum rerfshren der Wagen aber auch Anbriebe anderer Bauart, insbesondere Antriebe mit einem Ritzel und einer Zahastange verwendet werden.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemaß Fig. 7 sind an den Enden der Verlängerungen 12 angelenkte Streben bzw. Beine gezeigt, die den Beinen 13 in Fig. 2 und 3 ähnlich sind. Falls erwünscht ist, können die Beine aber auch an Armen befestigt sein, welche in den Verlängerungen 12 gleiten bzw. teleskopartig aus diesen ausfahrbar sind.
  • Fig. 7 zeigt ferner eine Anordnung, bei welcher an beiden Enden jedes der Rahmen 10 Verlängerungen 12 angelenkt sind, welche in ihrer Ruhestellung angehoben werden können, beispielsweise mittels hydraulischer Verbindungseinrichtungen, wie sie nachstehend beschieben werden, und zwar dann, wenn sich das Rebegerät in der Mitte des Rahmens 10 befindet. Bei dieser Ausgestaltung und dann, wenn die Rahmen 10 nur auf dem Fahrzeug aufliegen und nicht permanent an diesem befestigt sind, ist es möglich, die Verlängerungen der Rahmen in ihre horizontale Arbeitsstellung auszufahren und sie dort mit Hilfe ihrer abklappbaren Streben oder Beine abzustützen und dann die Rebeeinrichtungen mit Hilfe der Beine von dem Fahrzeug abzuheben. Auf diese Weise ist es möglich, das Fahrzeug von den Hebeeinrichtungen zu lösen oder wenn dies erwünscht ist, auch wieder zwischen die Hebeeinrichtungen zu fahren.
  • Es ist wünschenswert, die Verlängerungen der Rahmen in ihrer abgesenkten Stellung bzw. ihrer Arbeitsstellung zu sperren bzw. zu verriegeln. Fig. 9 zeigt eine derartige Verriegelung, die besonders für das Rebegerät gemäß Fig. 1 bis 3 geeignet ist. Bei diesem Gerät müßten die Verriegelungen so stark sein, wie die Schienen des Rahmens, dürfen jedoch andererseits die Bewegung der Räder des Wagens nicht behindern. Wie die Zeichnung zeigt, ist mit der Unterseite des Rahmens 10 und der Verlängerung 12 jeweils ein U-förmiger Block 36 verschweißt, wobei die beiden Blocke in der Arbeitsstellung mittels eines nach unten offenen U-förmigen Riegels 37 miteinander verbunden sind, dessen Oberseite gleichzeitig eine Lauffläche für die Räder des Wagens bildet, von denen eines in gestrichelten Linien eingezeichnet und mit dem Bezugszeichen 38 bezeichnet ist. Zum Freigeben der Verlängerung 12 für eine Rückhaltbewegung in ihre Ruhestellung wird der Riegel 57 hydraulisch oder mittels anderer geeigneter Einrichtungen in eine Aussparung 39 des Rahmens 10 bzw. der Stege der Schienen angehoben.
  • Es ist auch möglich, die Rebegeräte und die sie tragenden Rahmen an Drehgestellen o.dgl. vorzusehen, welche auf Trägern des Chassis des Fahrzeugs ruhen und vorzugsweise die oberen Flansche derselben unklammern, so daß das vordere und das hintere Rebegerat längs des Chassis verschiebbar sind, um den Zwischenraum zwischen den Rebegeräten so einzustellen, daß er einer bestimmten Last angepaßt ist, wobei Elemm- oder andere Verr-*iegelungseinrichtungen vorgesehen sein können, um die Rebegeräte un-d die Rahmen in ihrer eingestellten Lage in Längsrichtung des Chassis des Fahrzeugs zu sichern.
  • Wie oben beschrieben, werden die Verlängerungen 12 der Rahmen 10 nach oben verschwenkt und zwar über einen Winkel im Bereich zwischen 1300 und 1500, wenn sie aus ihrer Arbeitsstellung in ihre Ruhestellung bewegt werden. Diese Bewegung kann mit bekannten Einrichtungen nicht ohne weiteres verwirklicht werden. In Weiterbildung der Erfindung wird daher eine einfache hydraulisch betätigte Verbindungseinrichtung vorgeschlagen, mit der diese Schwenkbenregung herbeiführbar ist. Wie die Figuren 12 und 13 zeigen, besitzt die Verbindungseinrichtung ein hydraulisch betätigtes Kolben-Zylinderaggregat mit einem Zylinder 50, dessen Kopf 50a schwenkbar an der Unterseite der Verlängerung 12 befestigt ist. Der Kolben 51 des Kolbenzylinderaggregats ist mit einer Kolbenstange 52 versehen, welche über das dem Zylinderkopf 50a abgewandte Ende des Zylinders 50 in Richtung auf die Verbindungsstelle zwischen Rahmen 10 und Verlängerung 12 vorsteht. Die Kolbenstange 52 ist an ihrem freien Ende schwenkbar mit einem Verbindungsstück 53 verbunden, dessen anderes Ende schwenkbar an einem Bügel oder einer entsprechenden Befestigungseinrichtung 54 mit dem Rahmen 10 unmittelbar angrenzend an die Verbindungsstelle verbunden ist. Das Verbindungssbuck 53 ist zwischen zwei parallelen einander gegenüberliegenden Fiiiirungen 55 von kanalförmigem Querschnitt angeordnet, die an der Verlängerung 12 befestigt sind. Die Schwenkverbindung zwischen der Kolbenstange 52 und dem Verbindungsstück 53 weist Zapfen oder Rollen 56 auf, die mit den Führungen 55 in Eingriff stehen, so daß die Schwenkverbindung bzw. das Gelenk jederzeit gezwungen ist, sich längs eines Weges zu bewegen, der parallel zur Ebene der Verlängerung 12 verläuft.
  • Die gblenkige Verbindung zwischen dem Rahmen 10 und der Verlängerung 12 besteht aus Gelenkplatten 57 an den Seiten dieser Bauteile, die über einen Schwenkzapfen 58 miteinander verbunden sind, der in einer Ebene oberhalb der Oberseite des Rahmens 10 und der Verlängerung 12 liegt. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Wirkungslinie der Druckkraft des Eblben-Zylinder-Aggregats, d.h. die Linie, die vom Kolben 51 über die Kolbenstange 52 und das Verbindungsstück 53 zu der Befestigungseinrichtung 54 verläuft, gegenüber der Achse des Schwenkzapfens 58 versetzt ist, so daß beim Ausfahren des Kolbens 50 durch Zuführung eines Druckmittels zum äußeren Ende des Zylinders 50 die Verlängerung 12 um das Gelenk mit dem Rahmen 10 nach oben ausgeschwenkt wird.
  • Durch geeignete Wahl der Länge des Verbindungsstückes 53 und des Kolbenweges ist es möglich, eine Schwenkbewegung der Verlängerung um einen Winkel bis zu 1500 zu gewährleisten, wenn dies erwünscht ist.
  • Beim Ai£sführungsbeispiel ist die hydraulisch betätigte Verbindungseinrichtung auf der Unterseite von Rahmen 10 und Verlängerung 12 angeordnet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Verbindungseinrichtung in einer Aussparung oder im Inneren der genannten Elemente anzuordnen.

Claims (16)

  1. Patentansprüche 1. Hebegerätanordnung für das Be- und Entladen von Fahrzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Hebegerät mit einem quer zur Längsachse des Bodens eines Fahrzeugs ausrichtbaren Rahmen (10) o.dgl. vorgesehen ist, der an mindestens einem Ende eine an ihm angelenkte Verlängerung (12) aufweist, welche aus einer Ruhestellung, in der sie im wesentlichen senkrecht verläuft in eine horizontale Arbeitsstellung schwenkbar ist, in der sie mit dem Rahmen (10) fluchtet, daß am äußeren freien Ende der Verlängerung (12) ein abklappbarer Fuß (13, 13a, 13b) einstellbarer Länge vorgesehen ist, durch welchen die Verlängerung (12) in ihrer Arbeitsstellung am Boden abstützbar ist, daß ferner eine Stütze (15, 15a, 15b) vorgesehen ist, die mit dem Rahmen (10) verbunden und in Längsrichtung von Rahmen (10) und Verlängerung-(en) (12) bewegbar ist und daß mit der Stütze (15, 15a, 15b) verbundene Hubeinrichtungen (16, 17) mit ketten (18), Seilen o.dgl. vorgesehen sind, die mit einer anzuhebenden oder abzusenkenden Last (19) verbindbar sind.
  2. 2. Hebegerätanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (15, 15a, 15b), insbesondere teleskopartig, ausfahrbar ist.
  3. 3. Hebegerätanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der an der Verlängerung (12) des Rahmens (10) vorgesehene Fuß (13a) rechtwinklig abgewinkelt und derart an der Verlängerung (12) montiert ist, daß er die wirksame Länge der Verlängerung (12) vergrößert, so daß mit dieser ein Fahrzeug o.dgl. überspannbar ist (Fig. 4).
  4. 4. Hebegerätanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß an einem Hilfsarm befestigt ist, der an dem äußeren Ende der Verlängerung (12) insbesondere teleskopartig, aus dieser ausfahrbar ist.
  5. 5. Hebegerätanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Fuß (13b) selbst eine Verlängerung (22) angelenkt ist (Gelenk 24), die mit einem weiteren Fuß (23) einstellbarer Länge versehen ist (Fig. 5).
  6. 6. Hebegerätanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet-, daß an dem Fuß selbst eine insbesondere teleskop artig ausfahrbare Verlängerung vorgesehen ist, die mit einem weiteren Fuß einstellbarer Länge versehen ist.
  7. 7. Hebegerätanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende des Rahmens (10) eine Verlängerung (12) und am anderen Ende des Rahmens (10) ein Fuß (21) verstellbarer Länge vorgesehen ist, welcher an dem Rahmen (10) derart schwenkbar ist, daß er aus einer Arbeitsstellung, in der er seitlich über das Fahrzeug bzw. die Last (19) vorsteht, bezogen auf die Fahrtrichtung des Fahrzeugs nach vorn oder nach hinten derart verschwenkbar ist, daß er nicht mehr seitlich über das Fahrzeug bzw. die Last (19) vorsteht (Fig. 2 und 3).
  8. 8. Hebegerätanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) durch Schienen (32) gebildet ist, daß die Stütze (15, 15a, 15b) auf einem mit Rollen (27) versehenen Wagen (14) montiert ist, der längs der Schienen (32) verfahrbar ist und daß der Wagen (14) mittels einer Kette, eines Kettenrades und eines Zahnstangenantriebs durch einen an der Stütze (15, 15a, 15b) montierten Antriebsmotor antreibbar ist.
  9. 9. Hebegerätanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (32) des Rahmens (10) zwischen sich einen zentralen Spalt definieren, an dessen Seiten Flansche an den Rollen (27) des Wagens (14) geführt sind und daß an dem Wagen Arme vorgesehen sind, die durch den Spalt hindurchgreifen und Elemente (Querstück 34) tragen, welche zur Verhinderung eines Abhebens der Rollen (27) von den Schienen (32) in Eingriff mit der Unterseite der Sehienenstege bringbar sind.
  10. 10. Hebegerätanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) mindestens eines Hebegeräts längs des Fahrzeugrahmens verfahrbar ist und daß Elemm-und/oder Verriegelungseinrichtungen vorgesehen sind, um das Hebegerät in seiner Stellung bezüglich des Fahrzeugrahmens zu sichern.
  11. 11. Hebegerätanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine hydraulisch betätigbare Verbindungseinrichtung (50 bis 56) zum Verschwenken der Verlängerung (12) gegenüber dem Rahmen (10) zwischen ihrer Arbeitsstellung und ihrer Ruhestellung vorgesehen ist, daß die Verbindungseinrichtung (50 bis 56) ein Kolben-Zylinder-Aggregat (50, 51) aufweist, dessen Zylinder (50) an dem einen der beiden relativ zueinander beweglichen Bauteile (10, 12) befestigt ist, dessen Kolben (51) fest mit einer Kolbenstange (52) verbunden ist, die sich in Richtung der Gelenkverbindung (57, 58) der beiden Bauteile (10, 12) erstreckt, daß ein Verbindungsstück (53) vorgesehen ist, welches einerseits mit-der Solbenstange (52) und andererseits mit einer Befestigungseinrichtung (54) an dem anderen der beiden Bauteile (10, 12) gelenkig verbunden ist, daß Führungseinrichtungen (55, 56) vorgesehen sind, um die gelenkige Verbindung zwischen dem Verbindungsstück (53) und der Kolbenstange (52) auf der Wirkungslinie der Druckkraft von dem Kolben (51) in Richtung auf die Befestigungseinrichtung (54) zu halten und daß die Wirkungslinie der Druckkraft gegenüber der Schwenkachse (58) der Gelenkverbindung (57, 58) derart versetzt ist, daß ein Ausfahren des Kolbens (51) eine relative Schwenkbewegung der beiden Bauteile (10, 12) um ihre Gelenkverbindung (57, 58) bewirkt.
  12. 12. Hebegerätanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwei an den Enden eines Fahrzeugrahmens montierbare Hebegeräte vorgesehen sind und daß die Stützen (15, 15b) der zwei Hebegeräte einen in Längsrichtung des Fahrzeugrahmens verlaufenden Träger (25, 40) tragen, längs welchem mindestens eine Laufkatze (29) mit Hubeinrichtungen (30), insbesondere mit Kette und Kettenrädern, verfahrbar ist.
  13. 13. Hebegerätanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (40) an seinen Enden von Hubeinrichtungen an den Stützen (15, 15a) getragen wird, so daß er relativ zu den Stützen (15, 15a) anhebbar und absenkbar ist (Fig. 10).
  14. 14. Hebegerätanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (25) fest an den oberen Enden von, insbesondere teleskopisch ausfahrbaren Stützen (15, 15b) befestigt und durch Ausfahren oder Absenken der Stützen (15, 15b) anhebbar und absenkbar ist (Fig. 6).
  15. 15. Hebegerätanordnung nach Anspruch 8 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (14a) jedes Hebegeräts auf zwei im Abstand voneinander angeordneten Rollen (27) läuft und daß die Stütze (15, 15b) zur Erzielung einer gleichmäßigen Belastung (27) jeweils gelenkig mit dem Träger (25) verbunden ist (Fig. 6).
  16. 16. Hebegerätanordnung nach Anspruch 8 und 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsmotoren der beiden Hebegeräte zur Erzielung eines gleichmäßigen und synchronen Betriebes in Serie in einem dem Antrieb dienenden Hydraulikkreis liegen.
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