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Hebegerätanordnung
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Die Erfindung betrifft eine Hebegerätanordnung zum Be- und Entladen
von Fahrzeugen.
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Es besteht gegenwärtig ein großes Bedürfnis, Fahrzeuge für verschiedene
Güter mit eigenen Lade- und Entladeeinrichtungen auszurüsten, d.h. mit einer Hebegerätanordnung,
die an dem Fahrzeug montierbar ist. Andererseits ist das Anbringen von Kraneinrichtungen
u.dgl. an Fahrzeugen, wie sie beispielsweise für den Transport von IS0-Containern
und ähnlichen Lasten verwendet werden, mit beträchtlichen Problemen verbunden, da
derartige Container im allgemeinen so gebaut sind, daß sie die ITaanmalabmessungen
besitzen, die für das sie tragende Fahrzeug zulässig sind. Diese Abmessungen liegen
für die Höhe und Breite beispielsweise bei etwa 2,14m, so daß seitlich oder in senkrechter
Richtung
nur wenig Raum verbleibt, um einen Kran oder eine vergleichbare Hebegerätanordnung
vorzusehen.
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Der erfindung liegt die Auf gabe zugrunde, eine verbesserte Hebegerätanordnung
anzugeben, die an einem Fahrzeug für den Gransport von IS0-Containern und ähnlichen
Lasten mit großen Außenabmessungen montierbar ist, die einfach aufgebaut ist, leicht
zu bedienen ist und die auf dem Fahrzeug, wenn sie nicht verwendet wird, so verstaut
werden kann, daß die Ladefläche nicht ernsthaft verringert wird.
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Diese Aufgabe ist durch eine Hebegerätanordnung der eingangs beschriebenen
Art gelöst, welche gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet ist, daß mindestens
ein Hebegerät mit einem quer zur Längsachse des Bodens eines Fahrzeugs ausrichtbaren
Rahmen. o.dgl. vorgesehen ist, der an mindestens einem Ende eine an ihm angebaute
Verlängerung aufweist, welche aus einer Ruhestellung, in der sie im wesentlichen
senkrecht verläuft, in eine horizontale Arbeitsstellung schwenkbar ist, in der sie
mit dem Rahmen fluchtet, daß am äußeren freien Ende der Verlängerung ein abklappbarer
Buß einstellbarer Länge vorgesehen ist, durch welchen die Verlängerung in ihrer
Arbeitsstellung am Boden abstützbar istc daß ferner eine Stütze vorgesehen ist,
die mit d«t:Rahmen verbunden und in Längsrichtung von Rahmen und Verlangerung(en)
bewegbar ist und daß mit der Stütze verbundene I6ubeinrichtungen mit Ketten, Seilen
o.dgl. vorgesehen sind, die mit einer ansuhebenden oder abzusenkenden Lafrt verbindbar
sind.
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Die Stütze ist vorzugsweise teleskopartig ausfahrbar und ferner kann
in der Praxis an jedem Ende des Fahrzeugs ein Hebegerät der vorstehend beschriebenen
Art vorgesehen werden, wobei sich die Hubeinrichtungen an den der Ladefläche zugewandten
Innenseiten der Stützen befinden, so daß die Ketten, Seile o.dgl.
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der Eabeinrichtungen um die beiden Enden eines Containers zwischen
den beiden Hebegeräten gelegt werden können, um diesen durch Verfahren der Stützen
längs der zugeordneten Rahmen und Verlängerungen auf das Fahrzeug aufzuladen oder
von diesem abzusetzen.
Eine weitere vorteilhafte Möglichkeit besteht
darin, daß die Stützen oder Tragsäulen der beiden Hebegeräte gemeinsam einen Träger
tragen, welcher sich in Längsrichtung des Fahrzeugs erstreckt und an welchem Laufkatzen
vorgesehen sind, die eine Kette oder ein Seil und zugehöriges Rollensystem aufweisen
oder andere Hubeinrichtungen umfassen und längs des Tragers verfahrbar sind.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend anhand
von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten
Ausführungsform eines Hebegeräts gemäß der Erfindung, welches an einem Aufleger
eines Sattelzuges befestigt ist; Fig. 2 eine Stirnansicht der Anordnung gemäß Fig.
1, wobei sich die Verlängerung des Rahmens des Hebegeräts in ihrer Ruhestellung
befindet; Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Stirnansicht, bei der sich die Verlängerung
in ihrer Arbeitsstellung befindet; Fig. 4 eine Teil-Stirnansicht eines abgemndelten
Ausführungsbeispiels; Fig. 5 eine Teil-Seitenansicht eines weiteren Ausführngs beispiels;
Fig. 6 eine Teil-Seitenansicht einer Hebegerätanordnung mit zwei Hebegeräten, die
einen durchgehenden Längsträger abstützen, welcher Hubeinrichtungen trägt; Fig.
7 eine Stirnansicht der Anordnung gemäß Fig. 6; Fig. 8 einen vergrößerten Querschnitt
längs der Linie I-X in Fig. ?; Fig. 9 eine Detaildarstellung zur Erläuterung einer
bevorzugten
Ausfuhrungsforn einer Verriegelung zu Sicherung der
Verlängerung in ihrer Arbeitsstellung; Fig. 10 eine Teilansicht eines gegenüber
dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bis 3 abgewandelten Ausfuhrungsbeispiels; Fig.
11 einen Querschnitt durch den Träger der Hebegerätanordnung gemäß Fig. 10 mit zugeordneten
Hubeinrichtungen und Fig. 12 und 13 eine Seitenansicht und eine Unteransicht einer
bevorzugten Ausführungsforn einer hydraulisch betätigbaren Verbindungseinrichtung
zum Anheben und Absenken der Verlängerung.
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Die Fig. 1 bis 3 der Zeichnung zeigen einen Auflieger bzw.
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Anhänger mit jeweils einem Kran bzw. einem Hebegerät an bzw.
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in der Nähe der beiden Enden. Jedes der Hebegeräte besitzt einen Rahmen
10, dessen Länge-der Breite des Anhängers entspricht und der quer zur Längsachse
des Anhängers verläuft.
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Der Rahmen 10 besteht beim Ausführungsbeispiel au-s einem Schienenpaar,
wobei die Schienen nach Art von H-Trägern ausgebildet und fes-t mit dem Chassis
11 des Anhängers verbunden sind. An einem Ende des Rahmens 10 ist eine in einer
senkrechten Ebene schwenkbare Verlängerung 12 montiert, welche eine solche Länge
besitzt, daß sie dann, wenn sie angehoben ist und sich in ihrer in Fig. 2 bezeichneten
Ruhestellung befindet, nicht über die maximal zulässige Höhe des Fahrzeugs versteht.
Am äußeren Ende der Verlängerung 12 ist eine Klappstütze bzw. ein F'iß 13 befestigt,
welcher beim Absenken der Verlängerung 12 in ihrer Arbeitsstellung (Fig. 3) nach
unten aufgeschwenkt wird und in Berührung mit dem Boden gelangt, um die Verlängerung
in ihrer Arbeitsstellung, in der sie eine Verlängerung des Rahmens 10 bildet, abzustützen.
Es kann vorteilhaft sein, den Fuß als Teleskopstütze oder ganz allgemein als zusammenlegbare
Stütze auszubilden oder auch als hydraulische Hubeinheit. Ein Wagen 14
welcher
Rollen oder Räder aufweist, ist von Hand oder mittels hydraulischer oder anderer
Antriebseinrichtungen längs des Rahmens 10 und der Verlängerung 12 verfahrbar und
trägt einen senkrechten Pfeiler bzw. eine Stütze 15, 15a, an deren oberem Ende Laufrollen
16, 17 vorgesehen sind, über die eine Kette 18 läuft, deren eines Ende mit einer
Winde an dem Wagen 14 verbunden ist und deren anderes Ende an einem Container 19
oder einer ähnlichen Last befestigt werden kann und zwar beispielsweise mittels
Haken, die an der als Anschlagkette ausgebildeten Kette 18 vorgesehen sind und an
Hebebolzen 20 an den unteren Ecken des Containers 19 angesetzt werden. Die Arbeitshöhe
der Laufrollen 16, 17 oder gleichwertiger Hebeeinrichtungen ist einstellbar, indem
man die Stütze 15, 15a als Teleskopstütze ausgebildet, welche ausfahrbar und zurückstellbar
ist, wobei diese Hub- und Absenkbewegungen mittels eines hydraulischen Antriebs,
mittels eines Kettenantriebs oder mittels gleichwertiger Eubeinrichtungen herbeigeführt
werden können, die an der Stütze 15, 15a und/oder dem sie tragenden Wagen 14 vorgesehen
sind.
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Bei dem Hebegerät gemäß Fig. 1 bis 3 laufen die Räder oder Rollen
an den beiden Seiten des Wagens 14 jeweils zwischen dem oberen und dem unteren Flansch
der Schienen des Rahmens 10. Es besteht aher auch die Möglichkeit die Räder oder
Rollen an der der Last zugewandten Innenseite des Wagens vorzusehen und die Räder
auf der Oberseite der inneren Schienen laufen zu lassen, um sie näher an die Last
heranzubringen und die auf die Räder wirkende Belastung damit entsprechend abzusenken.
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Aus der vorstehenden Beschreibung wird deutlich, daß ein mit den beschriebenen
Eebegeräten ausgerüstetes Fahrzeug für das seitliche Laden und Entialen geeignet
ist. Wenn folglich ein Container 19 auf das Fahrzeug bzw. den Anhänger aufgeladen
werden soll, werden die Verlängerungen 12 der Hebegeräte an beiden Enden des Fahrzeugs
ausgeschwenkt bis sie von ihren Füßen 13 in einer horizontalen Lage gehalten werden.
Danach werden die Stützen 15, 15a auf den Verlängerungen 12, welche sich an den
einandergegenüberliegenden Enden des aufzuladenden Containers 19
befinden,
nach außen verfahren, wie die Fig. 3 zeigt. Die Stützen 15, 15a werden danach auf
eine geeignete Arbeitshöhe eingestellt und Schlingen oder andere Befestigungseinrichtungen
an der Kette 18 werden an den Enden des Containers 19 angelegt, welcher nunmehr
bis auf eine Rohe angehoben wird, die gerade über der Bodenfläche des Anhängers
liegt. Die Stützen 15, 15a werden dann nach innen verfahren, um den Container 19
über die Bodenfläche des Anhängers zu bringen, woraufhin der Container 19 dann durch
Betätigung der Antriebseinrichtungen abgesenkt wird. Wenn der Container 19 sicher
auf dem Anhänger verstaut ist, können die Schlingen oder sonstigen Befestigungseinrichtungen,
wenn dies erwünscht ist, entfernt werden. Danach werden die Verlängerungen 12 mit
ihren FäBen 13, die nunmehr umklappen, nach oben geschwenkt, bis sie eine im wesentlichen
senkrechte Lage einnehmen, so daß nunmehr alle Teile der Hebegeräte im wesentlichen
innerhalb der Abmessungen der Stirnflächen des Containers 19 liegen. Das Absetzen
eines Containers 19 on dem Anhänger erfolgt in entsprechender Weise bei umgekehrter
Reihenfolge der Arbeitsschritte.
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Aus Fig. 1 wird deutlich, daß die Anordnung der Laufrolle 17 auf der
Innenseite des Stützenelements 15a zum bequemen Anheben der Last dazu führt, daß
auf die Stütze 15, 15a Biegekräfte ausgeübt werden. Dies kann dadurch weitgehend
vermieden werden, indem man die Kette 18 über eine zusätzliche Laufrolle 17 a führt,
wie dies in Fig. 1 auf der rechten Seite angedeutet ist. Auch in diesem Ball läuft
die Kette 18 dann nach unten zu einer am Wagen montierten Winde oder zu einer hydraulischen
Hubeinrichtung, so daß sich die Zugbelastungen auf gegenüberliegenden Seiten der
Stütze 15, 15a im wesentlichen ausgleichen.
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in Fig. 10 ist eine gegenüber der Konstruktion gemäß Fig. 1 bis 3
abgewandelte Ausfuhrungsform gezeigt, bei der die Stützen 15, 15a an einander gegenüberliegenden
Enden des Fahrzeugs der Abstützung eines starren Trägers 40 dienen, der eine Hubeinrichtung
oder eine Katze tragen kann, mit deren Hilfe die Last gegenüber dem Fahrzeug angehoben
und abgesenkt werden kann. Vorzugsweise besteht der Träger 40 aus zwei parallelen
I-rägern,
die in Abständen starr miteinander verbunden sind, so
daß sich insgesamt ein kastenförmiger Träger ergibt. Wie Fig. 11 zeigt, kann in
Verbindung mit einem solchen kastenförmigen Träger 40 ein T-förmiges Hebestück 41
verwendet werden, welches in Längsrichtung des Trägers 40 an ausgewählten Punkten
eingesetzt werden kann und zwar in Abhängigkeit von der Art der anzuhebenden Last.
An dem Hebestück 41 können Ketten 42 oder gleichwertige Hebeeinrichtungen befestigt
werden. Bei der Eonstruktion gemäß Fig. 10 und 11 entfallen die Laufrollen 17 an
den Innenseiten der Stützen 15, 15a, und die Kette 18 läuft hinter der Laufrolle
16 direkt nach unten und ist mit dem Träger 40 dicht bei der Stütze oder innerhalb
derselben verbunden, um die Biegekräfte, welche auf die Stützen 15, 15a wirken,
auf ein Minimum zu verr-ingern. Führungen 43 (Fig. 10) an den Enden des Trägers
40 umfassen die Stützen 15, 15a und/oder liegen an daran vorgesehenen Prangen an,
um eine gute Verstellbarkeit des rägers 40 in senkrechter Richtung zu gewährleisten.
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Aus Fig. 3 wird deutlich, daß beim seitlichen Laden und Entladen die
Rahmen 10 mit ihren Verlängerungen 12 an einem Ende durch die Füße 13 und am anderen
Ende durch den Anhänger abgestützt werden. Wenn es erwünscht ist, die Stabilität
an dem zuletzt genannten Ende zu verbessern, kann dort ein weiterer verstellbarer
Fuß 21 (für jedes der Hebegeräte) vorgesehen werden. Der weitere Fuß 21 kann an
dem Rahmen 10 um einen senkrechten Zapfen derart schwenkbar sein, daß er nach vorn
bzw. hinten in eine Stellung geschwenkt werden kann, in der er nicht über die Gesamtbreite
des Containers 19 oder des Fahrzeugs vorsteht.
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Fig. 4 zeigt eine gegenüber den Fig. 1 bis 3 abgewandelte Ausführungsform,
bei der die Elappstütze 13 a rechtwinklig abgewinkelt ist, so daß die wirksame Länge
der Verlängerung 12 erhöht wird. Hierdurch ist es möglich, mit der Verlängerung
12 und dem Fuß 13a einen Lastwagen oder ein anderes Fahrzeug zu übergreifen, so
daß Container oder andere Lasten direkt von einem Fahrzeug auf ein anderes umgesetzt
werden können. Falls dies erwünscht ist, kann der in der Arbeitsstellung horizontale
Schenkel
so ausgebildet sein
daß der Wagen 14 auch längs dieses Schenkels verfahrbar ist.
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Bei den bisher betrachteten Ausführungsbeispielen wird die Last an
beiden Enden in einer Ebene gehalten, die gegenüber der Ebene der Pfeiler oder Stützen
15, 15a der Hebegeräte versetzt,ist, so daß in der &uerträgerkonstruktion des
Rahmens des Chassis 11 des Fahrzeugs, an dem die Rahmen 10 der Hebegeräte montiert
sind, Torsions- und/oder Biegekräfte erzeugt werden. Fig. 5 zeigt eine Anordnung,
bei der derartige Torsions- und/oder Biegekräfte am Chassis 11 beträchtlich verringert
sind. Wie die Zeichnung zeigt, ist der rechtwinklig abgewinkelte Fuß 13b, wie oben
beschrieben, amoäußeren Ende der Verlängerung 12 des Rahmens 10 angelenkt und selbst
wieder mit einer Verlängerung 22 versehen, die gleichfalls mit einem ausfahrbaren
Fuß 23 ausgerüstet ist.
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Die Verlängerung 22 ist bei 24 an dem Fuß 13b derart angelenkt, daß
sie, wenn sich der Fuß 13b in seiner Arbeitsstellung befindet, in Längsrichtung
der Last nach vorn oder hinten geschwenkt werden kann, so daß das Hebegerät an Punkten
vor und hinter der Ebene, in der die Last aufgehängt ist, abgestützt wird. Die Verlängerung
22 mit dem Fuß 13b kann nicht nur in der beschriebenen Weise angelenkt werden, sondern
könnte auch nach Art eines Pendels an ihrem oberen Ende angelenkt sein. Ferner bestünde
die Möglichkeit, die Strebe teleskopisch in den Fuß zu versenken, wenn sie nicht
benötigt wird.
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Die Figuren 6 bis 8 zeigen ein Ausfuhrungsbeispiel, bei dem die Stützenteile
15b der Hebegeräte an ihren oberen Enden über einen starren Träger 25 miteinander
verbunden sind, der bezüglich der Stützen 15, 15b unbeweglich ist. Die Stützen 15,
15b sind,wie oben beschrieben, mittels eines hydraulischen Mechanismus ausfahrbar,
wobei jedes Hebegerät seine eigene maschinengetriebene Pumpe 26 auSweist. Wie bei
den vorstehend beschriebenen Konstruktionen bestünde aber auch die Möglichkeit,
die beiden Stützen 15, 15b über eine Fernsteuerung gemeinsam zu betätigen, wenn
dies erwünscht ist. Jedes Hebegerät weist einen in Querrichtung verfahrbaren Wagen
14a auf, an dem die Strebe 15, 15b montiert
ist. Der Wagen selbst
läuft auf zwei im Abstand voneinander angeordneten Rädern oder Rollen 27. Die Stütze
15, 15b ist über eine Gelenkverbindung 28 mit dem starren Träger 25 verbunden, um
eine gleichmäßige Verteilung der Belastung auf die beiden Rollen 27 zu erreichen.
Der starre Träger 25 ist vorzugsweise ein Kastenträger geringen Gewichts und trägt
ein oder mehrere Laufkatzen 29, die längs des starren Trägers 25 verfahrbar sind
und jeweils ein Eetten-Kettenrad-System 30 oder entsprechende Einrichtungen zum
Anheben und Absenken einer Last 19a bezüglich eines Fahrzeuges aufweisen. Das Keffin-Eettenrad-System
30 ist mit einer antreibbaren Winde 31 betätigbar. Bei dem betrachteten Ausführungsbeispiel
ist ferner eine abgewandelte Ausführungsform für den Rahmen 10 vorgesehen. Wie Fig.
8 zeigt, besteht der Rahmen 10 aus zwei Schienen 32, die kanalförmig ausgebildet
sind, wobei ihre offenen Seiten einander zugewandt sind und die im Abstand voneinander
starr befestigt sind, so daß zwischen ihnen ein schmaler Spalt verbleibt, welcher
der Al1fnahm-e eines Miffblflansches der Rollen 27 dient, welche auf diese Weise
bezüglich der Schienen 32 ausgerichtet werden. Um zu verhindern, daß die Rollen
27 von ihren Schienen oder Pörungen abheben können, ist an jedem Ende der Wagen
14 der beiden Hebegeräte jeweils ein 2-Stück 33, 34 vorgesehen, dessen senkrechter
Schaft 33 den Spalt zwischen den Schienen 32 nach unten durchgreift und dessen Q'ierstück
34 in geringem Abstand von der Unterseite der oberen Flansche der Schienen 32 im
Inneren der von den Schienen 32 gebildeten Piihrung angeordEet.ist.
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Bei allen Ausführungsbeispielen können die Wagen 14, 14a längs der
Fuhrun'gen bzw. Schienen mit Hilfe eines jedem einzelnen Wagen zugeqrdneten hydraulischen
Motors angetrieben werden, der über ein Untersetzungsgetriebe ein Kettenrad antreibt
welches in eine straff gespannte Kette eingreift, die im Inneren der kanalartigen
Schienenanordnung angeordnet ist und die an einem Ende an einer Winde befestigt
ist und gleichzeitig dem Anheben und Absenken der Verlängerung 12 bzw. der Verlangerungen
dient.
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Ferner können geeignete leerlaufende Kettenräder vorgesehen sein,
welche dazu dienen, die Ketten so zu führen, daß sie als
Antriebselemente
mit den antreibenden Kettenrädern in Eingriff stehen, so daß die Wagen beim Einschalten
der Zugnotoren längs der stationären Ketten vorrücken. Vorzugsweise sind die Zugmotoren
in Serie mit dem Antriebs-Hydraulikkreis geschaltet, so daß das hydraulische Medium
von dem einen Motor direkt zu dem anderen und durch diesen hindurchströmt, wodurch
die Motoren im Gleichtakt betätigt und die Wagen mit gleichen Ge8chwindigkeiten
verfähren werden. Wenn es erwünscht ist, können zum rerfshren der Wagen aber auch
Anbriebe anderer Bauart, insbesondere Antriebe mit einem Ritzel und einer Zahastange
verwendet werden.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemaß Fig. 7 sind an den Enden der Verlängerungen
12 angelenkte Streben bzw. Beine gezeigt, die den Beinen 13 in Fig. 2 und 3 ähnlich
sind. Falls erwünscht ist, können die Beine aber auch an Armen befestigt sein, welche
in den Verlängerungen 12 gleiten bzw. teleskopartig aus diesen ausfahrbar sind.
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Fig. 7 zeigt ferner eine Anordnung, bei welcher an beiden Enden jedes
der Rahmen 10 Verlängerungen 12 angelenkt sind, welche in ihrer Ruhestellung angehoben
werden können, beispielsweise mittels hydraulischer Verbindungseinrichtungen, wie
sie nachstehend beschieben werden, und zwar dann, wenn sich das Rebegerät in der
Mitte des Rahmens 10 befindet. Bei dieser Ausgestaltung und dann, wenn die Rahmen
10 nur auf dem Fahrzeug aufliegen und nicht permanent an diesem befestigt sind,
ist es möglich, die Verlängerungen der Rahmen in ihre horizontale Arbeitsstellung
auszufahren und sie dort mit Hilfe ihrer abklappbaren Streben oder Beine abzustützen
und dann die Rebeeinrichtungen mit Hilfe der Beine von dem Fahrzeug abzuheben. Auf
diese Weise ist es möglich, das Fahrzeug von den Hebeeinrichtungen zu lösen oder
wenn dies erwünscht ist, auch wieder zwischen die Hebeeinrichtungen zu fahren.
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Es ist wünschenswert, die Verlängerungen der Rahmen in ihrer
abgesenkten
Stellung bzw. ihrer Arbeitsstellung zu sperren bzw. zu verriegeln. Fig. 9 zeigt
eine derartige Verriegelung, die besonders für das Rebegerät gemäß Fig. 1 bis 3
geeignet ist. Bei diesem Gerät müßten die Verriegelungen so stark sein, wie die
Schienen des Rahmens, dürfen jedoch andererseits die Bewegung der Räder des Wagens
nicht behindern. Wie die Zeichnung zeigt, ist mit der Unterseite des Rahmens 10
und der Verlängerung 12 jeweils ein U-förmiger Block 36 verschweißt, wobei die beiden
Blocke in der Arbeitsstellung mittels eines nach unten offenen U-förmigen Riegels
37 miteinander verbunden sind, dessen Oberseite gleichzeitig eine Lauffläche für
die Räder des Wagens bildet, von denen eines in gestrichelten Linien eingezeichnet
und mit dem Bezugszeichen 38 bezeichnet ist. Zum Freigeben der Verlängerung 12 für
eine Rückhaltbewegung in ihre Ruhestellung wird der Riegel 57 hydraulisch oder mittels
anderer geeigneter Einrichtungen in eine Aussparung 39 des Rahmens 10 bzw. der Stege
der Schienen angehoben.
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Es ist auch möglich, die Rebegeräte und die sie tragenden Rahmen an
Drehgestellen o.dgl. vorzusehen, welche auf Trägern des Chassis des Fahrzeugs ruhen
und vorzugsweise die oberen Flansche derselben unklammern, so daß das vordere und
das hintere Rebegerat längs des Chassis verschiebbar sind, um den Zwischenraum zwischen
den Rebegeräten so einzustellen, daß er einer bestimmten Last angepaßt ist, wobei
Elemm- oder andere Verr-*iegelungseinrichtungen vorgesehen sein können, um die Rebegeräte
un-d die Rahmen in ihrer eingestellten Lage in Längsrichtung des Chassis des Fahrzeugs
zu sichern.
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Wie oben beschrieben, werden die Verlängerungen 12 der Rahmen 10 nach
oben verschwenkt und zwar über einen Winkel im Bereich zwischen 1300 und 1500, wenn
sie aus ihrer Arbeitsstellung in ihre Ruhestellung bewegt werden. Diese Bewegung
kann mit bekannten Einrichtungen nicht ohne weiteres verwirklicht werden. In Weiterbildung
der Erfindung wird daher eine einfache hydraulisch betätigte Verbindungseinrichtung
vorgeschlagen, mit der diese Schwenkbenregung herbeiführbar ist. Wie die Figuren
12 und 13
zeigen, besitzt die Verbindungseinrichtung ein hydraulisch
betätigtes Kolben-Zylinderaggregat mit einem Zylinder 50, dessen Kopf 50a schwenkbar
an der Unterseite der Verlängerung 12 befestigt ist. Der Kolben 51 des Kolbenzylinderaggregats
ist mit einer Kolbenstange 52 versehen, welche über das dem Zylinderkopf 50a abgewandte
Ende des Zylinders 50 in Richtung auf die Verbindungsstelle zwischen Rahmen 10 und
Verlängerung 12 vorsteht. Die Kolbenstange 52 ist an ihrem freien Ende schwenkbar
mit einem Verbindungsstück 53 verbunden, dessen anderes Ende schwenkbar an einem
Bügel oder einer entsprechenden Befestigungseinrichtung 54 mit dem Rahmen 10 unmittelbar
angrenzend an die Verbindungsstelle verbunden ist. Das Verbindungssbuck 53 ist zwischen
zwei parallelen einander gegenüberliegenden Fiiiirungen 55 von kanalförmigem Querschnitt
angeordnet, die an der Verlängerung 12 befestigt sind. Die Schwenkverbindung zwischen
der Kolbenstange 52 und dem Verbindungsstück 53 weist Zapfen oder Rollen 56 auf,
die mit den Führungen 55 in Eingriff stehen, so daß die Schwenkverbindung bzw. das
Gelenk jederzeit gezwungen ist, sich längs eines Weges zu bewegen, der parallel
zur Ebene der Verlängerung 12 verläuft.
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Die gblenkige Verbindung zwischen dem Rahmen 10 und der Verlängerung
12 besteht aus Gelenkplatten 57 an den Seiten dieser Bauteile, die über einen Schwenkzapfen
58 miteinander verbunden sind, der in einer Ebene oberhalb der Oberseite des Rahmens
10 und der Verlängerung 12 liegt. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Wirkungslinie
der Druckkraft des Eblben-Zylinder-Aggregats, d.h. die Linie, die vom Kolben 51
über die Kolbenstange 52 und das Verbindungsstück 53 zu der Befestigungseinrichtung
54 verläuft, gegenüber der Achse des Schwenkzapfens 58 versetzt ist, so daß beim
Ausfahren des Kolbens 50 durch Zuführung eines Druckmittels zum äußeren Ende des
Zylinders 50 die Verlängerung 12 um das Gelenk mit dem Rahmen 10 nach oben ausgeschwenkt
wird.
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Durch geeignete Wahl der Länge des Verbindungsstückes 53 und des Kolbenweges
ist es möglich, eine Schwenkbewegung der Verlängerung um einen Winkel bis zu 1500
zu gewährleisten, wenn dies erwünscht ist.
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Beim Ai£sführungsbeispiel ist die hydraulisch betätigte Verbindungseinrichtung
auf der Unterseite von Rahmen 10 und Verlängerung 12 angeordnet. Es besteht aber
auch die Möglichkeit, die Verbindungseinrichtung in einer Aussparung oder im Inneren
der genannten Elemente anzuordnen.