DE2658876C3 - Schalenkörper, beispielsweise Trag- oder Rotorflügel, in Composite-Bauweise - Google Patents
Schalenkörper, beispielsweise Trag- oder Rotorflügel, in Composite-BauweiseInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Schalenkörper der im Oberbegriff des Anspruches I angegebenen und
durch die US-PS 21 82 812 bekannt gewordenen Art.
Bei einem solchen Schalenkörper kann es sich um den Tragflügel eines Flugzeuges oder um den Rotorflügel
eines Hubschraubers oder eines Ventilators handeln.
Vorzugsweise ist die Erfindung bei den Rotorfliigeln von Wind-Energie-Convertern anwendbar; jedoch
kommen auch Anwendungen bei anderen Schalenkörpern in Betracht, zum Beispiel bei stark belasteten
stabartigen Hochbau-Stützelementen aus Kunststoff oder aus Beton mit Bewehrung durch bruchfeste
Langfasern, vorzugsweise feinen Durchmessers.
Der Begriff »Composite-Bauweise« besagt, daß der
im wesentlichen selbsttragende Schalenkörper in der bekannten Faser-Matrix-Cooposite-Technik, z. B. aus
faserverstärktem· Kunststoff, vorzugsweise in Form von
Mehrlagenlaminat, hergestellt ist Als Werkstoff für das
faser- oder bandartige Bewehrungsmateriäl kommen ζ. B. irr Frage Glas, Kohlenstoff, Siliziumcarbid oder
ähnliche Stoffe, die z. B. in Form von Fasersträngen,
Gewebebändern, rechtwinkelig oder diagonal gewebten Matten oder in Form von nicht gewebten Kurzfaserfliesen
verwendet werden können. Als Matrix-Werkstoff
kommen bevorzugte Polyester- oder Epoxid-Harz in Betracht. Der Schalenkörper kann einstückig hergestellt
sein; er kann aber auch aus mehreren Teilschalen zusammengesetzt sein, wie z. B. die Schalen einer
Muschel aus zwei Hälften besteht Ein Füllen des Schalenkörpers mit einem spezifisch leichte;: Füllstoff
und/oder ein Verstärken des Schalenkörpers mit Rippen oder sonstigen Stützkörpern kann vorgesehen
werden; solche Maßnahmen sind aber für die Erfindung ohne Belang.
Seit langem versucht man, für derartige Schalenkörper einen möglichst stabilen und zugleich mit vertretbarem
Aufwand herstellbaren Anschluß zu finden, um hiermit den Schalenkörper an einem Nachbarbauteil zu
befestigen, z. B. einen Tragflügel am Flugzeugrumpf oder einen Rotorflügel an seiner Rotornabe oder zwei
Teile eines Rotorflügels aneinander.
Der bekannte als Rotorflügel ausgebildete Schalenkörper (US-PS 2182 812) weist im Bereich seines
Anschlußendes einen in den Werkstoff eingebetteten Wulstflansch auf, um den ein Teil des Bewehrungsmaterials
schlaufenförmig herumgeführt ist. Das Ziel ist hier, ein zapfenartiges Anschlußende zu bilden, wobei der
Zapfen auf seiner Außenumfangsfläche ringförmige Wulste bildet. Der Zapfen wird sodann von einem
zweiteiligen, zur Rotornabe gehörenden Bauteil zangenariig
eingespannt, wobei der ringförmige Wulst formschlüssig in das genannte Nabenteil eingreift. Für
den Querschnitt des Wulstflansches sind rechteckige, dreieckige oder ähnliche Formen mn leicht abgerundeten
Ecken vorgesehen.
Diese bekannte Bauweise ist nicht nur aufgrund der mehrteiligen Konstruktion des Nabenteiles, sehr aufwendig.
Sie hat vor allem den Nachteil, daß z. B. bei einer Zug- oder Biegebeanspruchung des Rotorflügels
in dem faserverstärkten Werkstoff, vor allem im Übergangsbereich zu dem Wulstflansch, außerordentlich
hohe Spannungsspitzen auftreten, die unter Umständen zu einem Bruch führen können.
Ein anderer bekannter Schalenkörper (DE-AS 10 45 810) weist einen sogenannten Schlaufenanschluß
auf. Hier sind aus dem Bewehrungsmaterial im Anschlußende des Schalenkörpers mehrere Schlaufen
geformt, die in ihrer Gesamtheit einen Flansch bilden, mit dem der Schalenkörper an einem Nachbarbauteil
befestigbar ist. Hier braucht also das Anschlußende des Schalenkörpers nicht mehr durch eine mehrteilige Nabe
umfaßt und eingespannt zu werden. Jedoch hat es sich gezeigt, daß auch iiier trot/· sorgfältiger Gestaltung des
Überganges von der Schale zum Flansch hohe Spannungspitzen auftre.ei1 (siehe »Kunststoffe« 1963,
Seiten 831 bis 83«. insbesondere Abb. 27).
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schalenkörper nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1 derart auszuführen, daß sein Anschluß ar, ein. Nachbarbauteil möglichst einfach herstellbar ist und
zugleich hohe Spannungspitzen möglichst weitgehend vermieden werden.
Diese Aufgabe wird durch die Anwendung der kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst
Für das bei dieser Erfindung vorliegende Gestaltungsprinzip, bestehend aus Aufgabe und den Lösungsmitteln,
also den im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Gestaltungsmerkmalen,
sind beim Stand der Technik keine solchen technischen Vorbilder zu erkennen, die den Fachmann in die Lage
versetzt hätten, dieses Gestaltungsprinzip ohne weiteres und ohne erfinderische Überlegungen zu entwickeln.
Hierbei ist festzustellen, daß einestei's die spezifizierte beim Anmeldungsgegenstand noch zu lösende Aufgabe
neu ist, vor allem in Betrachtung des zu verbessernden Standes der Technik und der von Lesern Stand der
Technik ausgehenden Atifgabenzieinrhtung, und daß
andererseits für die merkmalsmäßige Gestaltung bei der Erfindung, also für die im kennzeichnenden Teil des
Anspruches 1 angegebenen Gestaltungsmerkmale beim Stand der Technik keinerlei Gestaltungsvorbild zu
erkennen ist.
Zwar ist aus der DE-OS 19 06 349 ein Verbindungselement
bekannt, das ein Rotorblatt mit einer Nabe verbindet und das an seinen beiden Enden je eine
Buchse aufweist, deren Querschnitt tropfenförmig ist. Die beiden Buchsen sind durch ein Zugband miteinander
verbunden, das um die Buchsen herum gewickelt ist. Jedoch sind diese Buchsen weder als ein ringförmiger
Wulstflansch ausgebildet, noch sind sie Bestandteil eines Schalenkörpers. Ein weiterer Unterschied zum Anmeldungsgegenstand
besteht darin, daß jede der Buchsen mittels eines sich quer zur Richtung der Zugkräfte
erstreckenden Lagerzapfens mit dem Nachbarbauteil verbunden ist. Ein Nachteil dieser Anordnung besteht
darin, daß hohe Biegemomente entstehen.
B'.-· dem erfindungsgemäßen Schalenkörper ist zu
dessen Befestigung an seinem Nachbarbauteil, z. B. an einer Nabe, ein Verbindungselement gemäß DE-OS
19 06 349 gar nicht erforderlich, und zwar dank des in
dem Anschlußende des Schalenkörpers eingebetteten ringförmigen Wulstflansches. Dabei wird zur Vermeidung
von Spannungsspitzen und örtlichen Druckbelastungen, die bei der Bauweise gemäß US-PS 21 82 812
unvermeidbar sind, folgendes vorgesehen: Die Bewehrung im Bereich des Anschlußendes des Schalenkörpers
(d. h. an den Seitenflächen des Wulstflansches) erstreckt sich möglichst geradlinig und zwar im wesentlichen in
Wirkrcbtung der auftretenden Kräfte, z. B. der Fliehkraft. Wenn eine Krümmung erforderlich jst, dann
werden möglichst ^roße Krümmungsradien vorgesehen. Zugleich ist gewährleistet, daß die von der Schale in
den Wulstflansch eingeleiteten Kräfte unmittelbar in das Nachbarbauteil übertragen werden, und zwar mit
Hilfe von Verbindu.igselementen, die sich vom Bereich
des Kopfendes des Wulstflansches etwa parallel zur Längsachse des Schalenkörpers erstrecken. Zweckmäßig
werden mehrere Verbindungslemenie dieser Art gleichmäßig an dem ringförmigen Wulstflansch verteilt.
Dabei kann es vorkommen, daß ein Teil der Verbindungselemente- auf Zug und ein Teil auf Druck
beansprucht ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, daß bei der erfindungsgemäßen Bauweise ohne Schwierigkeiten
auch ein Biegemonient von dem Schalenkörper
auf das Nachbarbauteil übertragen werden kann.
Wie oben schon erwähnt worden ist, verläuft gemäß der Erfindung das Matrix- und das Bewehrungsmaterial
des Schalenkörpers ausgehend vom selbsttragenden Schalenteil ohne wesentliche Richtungsänderung entlang
den Seitenflächen des Wulstflansches bis zu dessen Kopfende. Dort ist zur Umlenkung des Bewehrungsmaterials
um ca. 180" ein verhältnismäßig kleiner Krümmungsradius unvermeidbar. Da jedoch aufgrund
der etwa tropfenförmigen, also langgestreckten Querschnittsform
des Wulstflansches dessen Seitenflächen sehr lang sind, steht eine große Klebe-Verbindungsfläche
zwischen dem Schalenmaterial und dem Wulstflansch zu Verfugung. Dadurch werden schon an den
Seitenflächen die bei einer Belastung des Schalenkörpers im Schalenmaterial auftretenden Kräfte durch
Schubspannungen weitgehend abgebaut und in den Wulstflansch eingeleitet. Durch diese Maßnahme und
durch einen (relativ zur Wanddicke der Schale) großen Kopfradius wird dafür gesorgt, daß die Spannungen im
Schalenmaterial auch im Bereich des Kopfendes des Wulstflansches in erträglichen Grenzen bleiben. Zugleich
wird durch die genannte Anordnung der Verbindungselemente vermieden, daß das Anschlußende
des Schalenkörpers (wie beim Gegenstand der US-PS 21 82 812) in eine zweiteilige Nabe eingespannt
werden muß. Ansonsten bestünde die Gefahr, daß im Schalenmaterial örtlich sehr hohe Druckbelastungen
auftreten. Da der verwendete Schalen-Matrix-Werkstoff meist sehr spröde ist. würden solche Druckstellen w
örtliche Verspannungen hervorrufen oder Ausgangspunkt von Rissen sein, die unter Umständen zur
Zerstörung des Schalenkörpers führen könnten.
Zur Aufnahme der Verbindungselemente, z. B. Schrauben, können unmittelbar im Kopfende des
Wuistflanscher, Bohrungen vorgesehen sein, die vorzugsweise
als Gewindesacklöcher ausgebildet sind. Es ist hierbei lediglich zu beachten, daß das Bewehrungsmaterial
möglichst unzertrennt um die Bohrungen herumgeführt werden muß. In ähnlicher Weise kann der
Wulstflansch auch mit angeformten oder angeschweißten Bolzen ausgeführt werden. In jedem Falle können
die von der Schale über die genannten großflächigen Klebeflächen in den Wulstflansch eingeleiteten Kräfte
von hier unmittelbar und mit annähernd gleichbleibender Richtung über die vorgesehenen Verbindungselemente
in das Nachbarbauteil übertragen werden.
Die sich verjüngende, d. h. im wesentlichen spitz auslaufende Form des Schwanzendes des Wulstflansches
ist entscheidend zur Erzielung eines stetigen >o (sprungfreien) Überganges vom freitragenden Schalenkorperteil
zum Bereich des Wulstflansches, wodurch ebenfalls Spannungsspitzen vermieden werden. Es
braucht allerdings nicht das gesamte Schwanzende des Wuistflansches aus dem gleichen, vorzugsweise metallisehen
Werkstoff wie der Hauptteii des Wuistflansches hergestellt zu werden. Vielmehr kann, soweit es eine
Kürzung der genannten seitlichen Klebe-Verbindungsflächen
zuläßt, das Schwanzende aus Kunststoff gebildet werden. Mit anderen Worten: Der äußerste Bereich des
Schwanzendes des Wulstflansches kann abgerundet oder abgefast sein, so daß sich dort zwischen dem
Schalenmateriai und dem Wulstflansch ein kleiner Zwickel bildet, den man beim Einbetten des Wuistflansches
mit Matrix-Werkstoff ausfüllt
Der Wulstflansch kann eine kreisrunde Form haben, wenn der Schalenkörper ein zapfenartiges Anschlußende
aufweisen soll. Jedoch sind auch viele andere Formen ausführbar. So wird es häufig erforderlich sein, den
Wulstflansch an die strömungsgiinstige Querschnittsform eines Tragflügels oder eines Rotorflügels anzupassen.
Am Kopfende des Wulstflansches können Augen zur Aufnahme der Verbindungselemente vorgesehen werden
(Anspruch 2). Solche Augen können in den Wulstflansch auslaufen. Vorzugsweise können die
Augen jedoch mehr an der Außenseite des Wulstflansches angeordnet werden, so daß sie zur Aufnahme von
durchgehenden Verbindungselementen geeignet sind (Anspruch 3).
Der Wulstflansch kann über seine ganze Erstreckung gleichbleibend die genannte etwa tropfenförmige
Querschnittsform aufweisen. Diese Ausführung wird man bevorzugen, wenn es auf eine möglichst stabile
Ausführung des Anschlußendes des Schalenkörpers ankommt, d. h. wenn sowohl die Innen- als auch die
Außenfläche des Wulstflansches möglichst großflächige
Klebeverbindungen bilden sollen. Soll dagegen der Wulstflansch ein möglichst geringes Gewicht aufweisen.
so kann er vorzugsweise gemäß Anspruch 4 ausgebildet sein. Hierbei kann man die Verbindungselemente, /. B.
Schrauben, in den durch Leichtwerkstoff aufzufüllenden Raum des Wulstflansches hineinragen lassen, so daß die
Schrauben nach dem Auffüllen zusätzlich gesichert sind. Man ka-"n hierbei auch gemäß Anspruch 5 Rippen
vorsehen.
Damit man beim Übergang von dem selbsttragenden Schalenteil zum Anschlußende des Schalenkörpers, also
im Bereich des Schwanzendes des Wulstflansches, einen
möglichst stetigen Übergang hinsichtlich der Steifigkeit des Schalen- und Wulsiflansch-Maicrials erziel',, können
gemäß Anspruch 6 im Wulstflansch Einschnitte vorgesehen werden.
Besonders zweckmäßige Formen und Abmessungen des Wuistflansches sind in den Ansprüche!. 7 und 8
angegeben.
Durch einen gemäß den Ansprüchen 9 oder 10 vorgesehenen Außenstützring kann dafür gesorgt
werden, daß die Haftung des Bewehrungsmaterials am Wulstflansch, die für den Erfolg der erfindungsgemäßen
Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung ist. auch bei wechselnden Beanspruchungen dauerhaft erhalten
bleibt. Ein solcher Außenstützring wird vorzugsweise ebenfalls in Composite-Bauweise hergestellt. Bei zusammengesetzten
Schalenkörpern dient er zugleich zur Sicherung der Verbindung zwischen den Schalenteilen.
Eine zusätzliche Versteifung des Anschlußendes des Flügels kann durch Vorsehen eines Innenstütze.ges
erzielt werden (Anspruch 11). Ein solcher Innenstützring
wird zweckmäßig vor der Herstellung des eigentlichen Schalenkörpers gefertigt; er kann ein- oder mehrteilig
sein: er kann aus einem metallischen Werkstoff oder in Composite-Bauweise hergestellt sein.
Die im Anspruch 12 angegebene konkave Form der
äußeren Seitenfläche des Wulstflansches ist besonders dann vorteilhaft, wenn der oben erwähnte Außenstützring
vorgesehen wird. Dieser kann hierbei derart in den konkaven Bereich des Wulstflansches hineingeformt
werden, daß ein völlig glatter Verlauf der Schalen-Außenfläche erzielt wird. In der Regel wird es sich aus
der konkaven Form der äußeren Wulstflansch-Seitenfläche ergeben, daß sich das Kopfende des Wulstflansches
leicht nach außen neigt. Wenn es dagegen erwünscht ist, daß sich das Kopfende des Wuistflansches
nach innen neigt, so daß die Außenhaut des Schalenkörpers nach innen gezogen wird, so ist es zweckmäßig, den
Wulstflansch gemäß Anspruch 13 zu formen.
Damit der Schalenkörper, besonders wenn es sich um einen verdrehbar gelagerten Rotorflügel handelt, gut
zentriert ist, wird im Nachbarbauteil ein zum Anschlußende des Schalenkörpers satt passendes Gegenformstück
vorgesehen (Anspruch 14), durch das zweckmäßig die kraftübertragenden Verbindungslemente hindurchgeführt
sind. Ein sattes Anpassen dieses Gegenformstückes kann zweckmäßig dadurch erzielt werden, daß
das Gegenformstück ebenfalls in Composite-Bauweise hergestellt wird (Anspruch 15), wobei man den
Zusammenbau aller Teile, z. B. eines Rotorflügels mit seiner Nabe, durchführt, bevor das Gegenformstück
ausgehärtet ist. Hierbei kann bei Bedarf auch noch ein genaues Ausrichten des Rotorflügels vorgenommen
werden. Ein solches Gegenformstück hat auch noch den Vorteil, daß Querkräfte besser vom Schalenkörper auf
das Nachbarbauteil übertragen werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 16 bis 18 beschrieben.
Die Merkmale der Erfindung und deren technische Vorteile ergeben sich auch aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Darin zeigt
F i g. 1 den Anschluß eines als Rotorflügel ausgebildeten Schalenkörpers an seiner Nabe im Längsschnitt;
F i g. 2 die Verbindungsstelle zwischen zwei Teilen des Rotorflügelseines Windenergiekonverters;
Fi g.3 einen Querschnitt nach Linie III-III der Fig.2,
in vergrößertem Maßstab; jo
Fig. 4 ein Detail aus Fig. 3 in nochmals vergrößertem
Maßstab;
F i g. 5 eine gegenüber F i g. 1 abgewandelte Anschlußform;
F i g. 6 bis 8 verschiedene Ausführungen des Wulstflansches eines Schalenkörpers;
F i g. 9 eine weitere Äusiührungsvai'iänie des Verbindungssystems
zwischen Schalen- und Nabenkörper;
F i g. 9a einen Schnitt nach Linie a-a der F i g. 9;
Fig. 10 ein weiteres Beispiel einer Verbindung zwischen zwei Schalenkörpern.
Der in F i g. 1 gezeigte Rotorflügel umfaßt zwei Schalenhälften 11 und 12 mit je einer Wulstflansch-Hälfte
13 und 14. Der Wulstflansch 13, 14 ist hier ein Rotationskörper mit einer schlanken, tropfenartigen
Querschnittsform. Der Wulstflansch bildet, weiterhin im Querschnitt gesehen, einen verhältnismäßig dicken
Kopf 15; dort ist die Dicke des Wulstflansches am größten. Der Kopf 15 ist gerundet mit einem Radius
etwa gleich der halben Kopfdicke. Das innere Ende 16 (oder Schwanzende) ist spitzauslaufend ausgebildet. Die
Übergänge vom Kopf- zum Schwanzende verlaufen stetig, wobei die äußere Seitenfläche 17 konkav geformt
ist.
Das Schalenmaterial 18 ist mit seiner normalen Dicke s vom Flügelinneren her um den Wulstflansch 13
herumgeführt und läuft dann auf der Flügelaußenseite allmählich aus, d. h. die Dicke des auslaufenden
Schalenlappens 19 geht — beginnend am Schwanzende 16 des Wulstflansches — stetig auf Null zurück.
Ein vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die Schale hergestellter und nach dem Zusammenfügen der
beiden Schalenteile 11 und 12 um den Flügel gewickelter
Außenstützring ist mit 20 bezeichnet In ähnlicher Weise kann ein innenstützring 21 vorgesehen werden; dieser
kann ebenfalls aus faserverstärktem Kunststoff oder aber auch aus einem metallischen Werkstoff hergestellt
Eine Nabe, in welcher der Flügel verdrehbar gelagert sein möge, ist bei 21a mit strichpunktierten Linien
angedeutet. Der Flügel wird durch Schrauben 22 mit einem Lagerflansch 23 verbunden. Für die Schrauben 22
sind im Wulstflansch 13,14 Gewindelöcher vorgesehen. Der Lagerflansch 23 weist ein zum Flügelende satt
passendes Gegenformstück 24 auf.
Der dargestellte Anschluß von der Schale 18, 19 zu dem Lagerflansch 23 stellt eine zug-, druck-, biege- und
torsionsfeste Verbindung dar; sie realisiert Formschluß mit Stützung durch KraftschluD, wie das bei einem guten
Seemannsknoten der Fall ist.
Die Fig. 2 zeigt ausschnittsweise einen Roiorflügcl
eines Windenergiekonverters, der wegen extremer Länge in zwei Hälften 30 und 31 unterteilt ist. Jede
dieser Flügelhälften 30 und 31 ist wiederum aus zwei Halbschalen, z. B. 32 und 33, zusammengesetzt. Die
miteinander zu verbindenden Enden der beiden Fiügeihaiften 3ö und 3i weisen beide einen gemäß der
Erfindung ausgebildeten Wulstflansch 34,35 bzw. 36 auf. In diesem Falle bilden die Wulstflansche, abweichend
von dem Beispiel nach Fig. 1,nicht einen Rotationskörper,
sondern sind völlig dem Tragflügelprofil angepaßt (siehe F i g. 3).
Zwischen die beiden Flügelenden ist ein Zwischenformstück
40 eingespannt. Das Zusammenspannen der beiden Flügelhälften 30 und 31 erfolgt durch mehrere
Schrauben 37 mit gegenläufigen Gewinden. Je zwei Halbschalen 34 und 35 sind mit Stiften 38 gegeneinander
gesichert.
Jede Flügelhälfte 30 und 31 weist wiederum einen Außenstützring 41 bzw. 42 auf. Dank der konkav
geformten Außenseite der Wulstflansche liegen die Außenstützringe völlig innerhalb der normalen äußeren
Flügeibegrenzung. Innenstützringe sind mit 43 und 44 bezeichnet.
Wie besonders aus F i g. Λ ersichtlich ist. müssen die
einander zugewandten Stirnflächen der beiden Wulstflanschhälften 34 und 35 unter einem spitzen Winkel
angeschnitten werden. Hierdurch kann es erforderlich werden, daß das Schalenmaterial (z. B. 45) auch die
Stirnfläche 46 des Wulstflansches 34 bedeckt. Die Klebstoffschicht zwischen den beiden Halbschalen 32
und 33 ist in F i g. 4 mit 47 bezeichnet.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 5 ist das in Fig. 1 mit 24 bezeichnete Gegenformstück weggelassen.
Statt dessen weisen die zum Verbinden des Wulstflansches 50 mit dem Lagerflansch 51 dienenden
Schrauben 52 einen Bund 53 auf, als Distanzstück zwischen den genannten Teilen 50 und 51. Hierzu muß
der Kopf des Wulstflansches 50 etwas breiter ausgeführt
werden als bei den bisher beschriebenen Beispielen.
Die in Fig.6 in Ansicht dargestellte Wulstflanschhälfte
55 für eine Halbschale eines Schalenkörpers weist an ihrem Schwanzende mehrere etwa gleichmäßig
verteilte Einschnitte 56 auf. Am Kopfende sind rpehrere Außen 57 angeordnet mit je einer Gewindesackbohrang
58 für die Verschraubung des Wulstflansches mit dem Nachbarbauteil. Zur Lagefixierung der einen Wulstflanschhälfte
55 mit der dazugehörigen anderen Wulstflanschhälfte sind zwei Bohrungen 59 für Paßstifte
vorgesehen.
Wenn es darauf ankommt, daß die Verschraubung zwischen dem Schalenkörper und dem Nachbarbauteil
auf der Seite des Schalenkörpers zugänglich bleibt, können gemäß F i g. 7 an die Außenseite des Wulstflansches
60 Augen 61 für Durchgangsschrauben (angedeutet bei 62 mit strichpunktierten Linien) vorgesehen
werden.
Die Fig.8 zeigt im Querschnitt einen zusammengesetzten
Wulstflansch. Er umfaßt ein Kopfteil 65 mit durchgehenden Gewindelöchern 66 und ein das
Schwanzende und die innere Seitenfläche 67 bildendes Wandteil 68. Kopf- und Wandteil sind miteinander
verscheißt. Zur Versteifung kann zwischen je zwei Gewindelöcherri 66 eine Rippe 69 angeschweißt
werden. Das Ende einer mit einem Schlitz versehenen Schraube ist bei 70 mit strichpunktierten Linien
angedeutet. Man kann solche Schrauben schon vor dem Formen der Schale in den Wulstflansch 65, 68
einschrauben und danach die Räume zwischen den Rippen 69 mit Kunststoff ausfüllen, wodurch zugleich
die Schrauben 70 gesichert werden. Einen gemäß F i g. 8 geformten Wulstflansch kann man auch durch Gießen
herstellen.
Die Fig. 9 zeigt ein Beispiel für den Anschluß eines
Schalenkörpers 71 an seinem Nachbarbauteil (Lagerring 72). bei dem keines der beiden Enden der
Spannbolzen 73 zugänglich ist. Ein solcher Fall liegt in der Regel auch dann vor, wenn es sich gemäß Fig. 2
oder Fig. 10 um das Verbinden zweier aneinander anstoßender Flügelteile handelt. Die beiden Enden der
Spannbolzen 73 weisen gegenläufige Gewinde auf. Der Durchmesser des mittleren Bereichs des Spannbolzens
ist geringfügig größer als der Gewinde-Außendurchmesser. Dort ist mit zwei Paßfedern 74 ein zum
Anziehen des Spannbolzens 73 dienender Stellring oder Gleitnutring 76 mit Außensechskant drehfest, jedoch
axial verschiebbar angeordnet. Der Wulstflansch ist mit 75, ein Gegenformstück mit 77 und ein Zwischenring mit
78 bezeichnet. Ein Wälzlager zur verdrehbaren Lagerung des Schalenkörpers 71 ist bei 79 angedeutet.
Der Gleitnutring 76 muß deshalb axial auf dem Spannbolzen 73 verschiebbar sein, weil er bei
angezogenem Spannbolzen sowohl am Gegenformstück 77 als auch .jm Zwischenring 76 fest anliegen muß,
so daß alle Teile in festem Kontakt zueinander stehen, und weil nie genau vorausbestimmt werden kann,
welche Lage hierbei der Gleitnutring 76 relativ zum Spannbolzen einnehmen wird. Bei dieser Konstruktion
ist der Gleitnutring 73 zugleich ein Distanzstück zwischen den zu verbindenden Teilen 71, 75, 77
einerseits und 72,78 andererseits.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 10 sind dagegen als
Distanzstücke Zwischenformkörper 80 vorgesehen, die an die Form der Anschlußenden der beiden miteinander
zu verbindenden Schalenkörper 81 und 82 angepaßt
'■> sind. Die zunächst für die Spannbolzen 83 freibleibenden
Zwischenräume werden nach beendetem Zusammenbau mit Kunststoff ausgefüllt. Das Besondere der in
Fig. 10 gezeigten Bauweise besteht im Gegensatz zu
F i g. 2 darin, daß die Kopfenden der Wulstflansche 84 und 85 von der glatten Profilaußenkontur 86 aus nach
innen geneigt sind und daß die äußeren Seitenflächen 88 bzw. 89 der Wulstflansche ausgehend vom Kopfende
zunächst konvex und anschließend konkav geformt sind. Daran kann sich, wie in Fig. 10gezeigt, noch einmal ein
schwach konkav geformtes Stück bis zum Schwänzende hin anschließen. Dementsprechend weisen die gegenüberliegenden
inneren Seitenflächen zunächst, vom Kopfende ausgehend, eine konkave, darin eine konvexe
und gegebenenfalls schließlich eine konkave Form auf.
Dadurch können an jedem Wulstflansch 84 bzw. 85 zwei Innenstützringe 91, 92 bzw. 93, 94 angeordnet werden
und dazu — wie in Fig. 2 — je ein Außenstützring 95
bzw. 96. Die ieuieren sind wiederum genau an die Profilaußenkontur angepaßt.
Claims (18)
1. Schalenkörper, ζ. B. Trag- oder Rotorflügel, in
Composite-Bauweise, d. h. hergestellt aus einem mit faser- oder bandartigem Bewehrungsmaterial
(Fasersträngen, Gewebebändern oddgL) verstärkten
Werkstoff, vorzugsweise Kunststoff, mit einem im Bereich eines Anschlußendes, mit dem der
Schalenkörper an einem Nachbarbauteil (z.B. Rumpf, Nabe oder andere Schalenkörperhälfte)
befestigbar ist, in den Werkstoff eingebetteten Wulstflansch, um den wenigstens ein Teil des
Bewehrungsmaterials schlaufenförmig herumgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Wulstflansch (13,14; 34,35,36; 50; 55; 60; 65,68; 75;
84, 85) einen etwa tropfenförmigen Querschnitt aufweist, der an seinem dem Nachbarbauteil (23:31;
51; 72; 82) zugewandten Ende (»Kopfende« 15) einen abgerindeten Kopf bildet und der ein dem
Kopfende entgegengesetztes, sich stetig verjüngendes Schwanzende (16) aufweist, wobei zur unmittelbaren
Zug- und Druckkräfteübertragung vom Wulstflansch zum Nachbarbauteil im Bereich des
Kopfendes des Wulstflansches bolzenartige Verbindungselemente (22, 37, 52, 62, 73, 83) vorgesehen
sind, deren Längsachsen etwa parallel zur Längsachse des Schalenkörpers verlaufen.
2. Schalenkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfende des Wulstflansches
(55; 60; Augen (57; 61) zur Aufnahme der Verbindungselemente eufweist.
3. Schalenkörper narh Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der AuS-nseite des Wulstflansches
(60) Augen (61) zur Aufnahme von durchgehenden Verbindungselementen (62) angesetzt
sind.
4. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulstflansch ein
metallisches Kopfteil (65) und ein sich entlang einer seitlichen Begrenzung, vorzugsweise der inneren
Begrenzung (67) erstreckendes und das Schwanzende des Wulstflansches umfassendes, ebenfalls vorzugsweise
metallisches Wandteil (68) aufweist und durch einen spezifisch leichten Werkstoff zur
vollständigen, im Querschnitt etwa tropfenförmigen Gestalt ergänzt ist.
5. Schalenkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulstflansch (65,68) in den
Bereichen zwischen den Bohrungen (66) für die Verbindungselemente (70) Rippen (69) aufweist, in
deren Bereich der Wulstflansch die vollständige, im Querschnitt etwa tropfenförmige Gestalt aufweist.
6. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis
5. dadurch gekennzeichnet, daß der Wulstflansch
(55) mehrere verteilt angeordnete und vom Schwanzende in Richtung zum Kopfende sich erstreckende
Einschnitte (56) aufweist.
7. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis
6. dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des
Wulstflansches seine größte Dicke im Bereich des Kopfendes (15) aufweist, von wo aus die Dicke zum
Schwanzende (16) hin konzentrisch abnimmt.
8. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis
7. dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis zwischen der größten Dicke und der Länge des
Querschnittes des Wulstflansches etwa 1 : 1,5 bis I : 8. vorzugsweise 1 : 3 bis 1 : 5, beträgt.
9. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Obergangsbereich
vom Wulstflansch (13,14) zur selbsttragenden Schale (18,19) als Außenstützring eine Zugbandage
(20) vorgesehen ist, die vorzugsweise aus dem gleichen Werkstoff wie die Schale hergestellt ist.
10. Schalenkörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wicklungen der Zupbandage
(20) parallel und/oder geneigt zu Achsnormalebenen verlaufen.
11. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß im Obergangsbereich vom Wulstflansch (13, 14) zur selbsttragenden
Schale (18,19) ein Innenstützring (Druckbandage 21) angeordnet ist.
12. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß am Wulstflansch
(13,14) — im Querschnitt gesehen — zumindest ein wesentlicher Teil der äußeren Seitenfläche (17)
konkav geformt ist.
13. Schaienkörper nach einem der Ansprüche i bis 11. dadurch gekennzeichnet, daß die äußere
Seitenfläche (88, 89) des Wulstflansches (84, 85) im Querschnitt gesehen — ausgehend vom Kopfende
zunächst konvex und anschließend konkav geformt ist.
14. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
Anschlußende mit dem Wulstflansch (13, 14; 34, 35; 75; 84) und dem Nachbarbauieil (23; 31; 72, 78; 82)
ein zum Anschlußende satt passendes Formstück (24;40;77;80) angeordnet ist.
15. Schalenkörper nach Anspruch 14. dadurch gekennzeichnet, daß das Formstück in Composite-Bauweise
hergestellt ist.
16. Schalenkörper, der aus mehreren, vorzugsweise
zwei Teilschalen zusammengesetzt ist, nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Wulstflansch (13, 14; 34, 35·, 53) entsprechend den Teilschalen mehrteilig ausgebildet ist, und daß
die Wulstflansch-Teile mit Hüte von Stiften (38). Nocken, Schrauben od. dgl. formschlüssig ineinander
eingreifen.
17. Schalenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks besserer Haftung zwischen dem Composite-Schalenmaterial
und dem vorzugsweise metallischen Wulstflansch dieser eine aufgerauhte Oberfläche aufweist.
18. Schalenkörper nach einem der Ansprüche I bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß als Verbindungselemente
vom Wulstflansch (75) zum Nachbarbatiteil (72, 78) Spannbolzen (73) vorgesehen sind, deren
Enden gegenläufige Gewinde aufweisen, wobei im mittleren Bereich jedes Spannbolzens ein auf ihm
drehfest, jedoch axial verschiebbar angeordneter Stellring (76) vorgesehen ist.
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