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DE2649175A1 - Verpackung fuer chipartige imbissnahrungsmittel - Google Patents

Verpackung fuer chipartige imbissnahrungsmittel

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DE2649175A1
DE2649175A1 DE19762649175 DE2649175A DE2649175A1 DE 2649175 A1 DE2649175 A1 DE 2649175A1 DE 19762649175 DE19762649175 DE 19762649175 DE 2649175 A DE2649175 A DE 2649175A DE 2649175 A1 DE2649175 A1 DE 2649175A1
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DE
Germany
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chip
column
container
packaging
packaging according
Prior art date
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Pending
Application number
DE19762649175
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English (en)
Inventor
Nelson James Beall
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General Mills Inc
Original Assignee
General Mills Inc
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Publication date
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    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/30Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure
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Description

PROF. CR. DR. J. KEITSTÖTTER 28491
DR.-ING. WOLFRAM BUNTE DR. WERNER KINZEBACH
D-8O0O MÜNCHEN 4O. BAUERSTRASSE 22 · FERNRUF (O89) 37 Θ3 83 · TELEX 521S2O8 !SAR D POSTANSCHRIFT: D-800O MÜNCHEN Λ3, POSTFACH 78O
München, den 2Ö.1O.1976
M/17 266 M/17 267
General Mills, Inc.
92ΟΟ Wayzata Boulevard,
Minneapolis, Minnesota 55^2^1, U.S.A.
Verpackung für chipartige Imbißnährungsmittäl
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für chipartige Imbißnahrungsmittel.
Das Verpacken von chipartigen Imbißnahrungsmitteln, wie beispielsweise Kartoffelchips, erfolgt typischer Weise durch Einbringen der Chips in einen Beutel in einer zufälligen ungeordneten Weise. Solche Beutel bestehen aus einer oder mehreren Folien aus Wachspapier oder Pergamin. Ein solches Verpacken ist relativ billig, gibt den zerbrechlichen Chips aber wenig Schutz, und die Chips werden bei der Handhabung und dem Verschiffen der Verpackung oft zerbrochen. Üblicherweise findet sich daher eine Anzahl zerbrochener Chips in den Beuteln.
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Eine andere Verpackungsart für chipartige Imbißnahmrungstnittel besteht darin, die Chips vertikal aufeinander zu stapeln, um eine gerade vertikale Säule zu bilden, und diese Säule in einen im wesentlichen starren rohrförmigen Behälter einzubringen. Dieser rohrförmige Behälter kann durch das Befestigen der Enden an ihm versiegelt und verschlossen werden. Es wurde jedoch festgestellt, daß, wenn ein solcher Behälter auf eines dieser Enden fallengelassen wird, die nächs.t diesem Ende angeordneten Chips zerbrechen. Zerbrochene Chips werden jedoch normalerweise von dem Verbraucher nicht akzeptiert.
Eine andere Verpackungsart für verschachtelte chipartige Imbißnahrungsmittel besteht darin, solche Chips in ringförmiger Anordnung anzuordnen, wie dies in der deutschen Patentanmeldung P 2£'l 20 535 der Anmelderin beschrieben ist. Eine solche Verpackung ist sehr bruchfest; jedoch ist diese Verpackung etwas teuerer herzustellen und zu füllen verglichen mit Verpackungen aus Wachspapier oder Pergamin.
Gemäß einem Aspekt der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist Gegenstand der Erfindung daher, eine Verpackung für gleichförmig geformte chipartige Imbißnahrungsrnittel, welche gekennzeichnet ist durch einen Behälter, eine Vielzahl von Chips von im wesentlichen gleichförmiger Gestalt und Größe, die in enger gegenseitiger Anpassung aneinandergelegt bzw. ineinader geschachtelt sind und eine langgestreckte Chipanordnung bzw. Chipsäule bilden, sowie durch einen oder mehrere in dem Behälter befestigte Filme bzw. Folien, die die Chipanordnung bzw. Chipsäule indem Behälter schwebend lagern.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist Gegenstand der Erfindung eine Verpackung für gleichförmig geformte chipartige Imbißnahrungsmittel, welche gekennzeichnet ist durch einen Behälter und eine Vielzahl von Chips von im wesentlichen gleichförmiger Gestalt und Größe, die in enger gegenseitiger Anpassung aneinandergelegt bzw. ineinader geschachtelt sind, und eine langgestreckte Chipanordnung bzw. Chipsäule"bilden, in welcher jedes der Chips in einem Winkel zu der langgestreckten Chipanordnung bzw. Chipsäule angeordnet ist.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher besclirieben. Diese zeigen in:
Fig. 1 eine Ausführungsform der Erfindung, wobei Teile der Verpackung weggebrochen sind;
Fig. 2 einen Zuschnitt zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackung bzw. Schachtel;
Fig. 3 den Zuschnitt"der Fig. 2 mit einer daran befestigten, schrumpffähigen Folie;
Fig. 4 eine Querschnittansicht der Verpackung der Fig.l mit in nicht geschrumpftem Zustand befindlicher Folie;
Fig. 5 eine der Fig. k entsprechende Ansicht mit geschrumpfter Folie;
Fig. 6 einen Zuschnitt für eine andere Ausführungsform der Erfindung;
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Fig. 7 den Zuschnitt der Fig. 6 mit daran befestigter schrumpffähiger Folie;
Fig. 8 eine Querschnittansicht dieser Ausführungsform der Erfindung mit in nicht geschrumpftem Zustand befindlicher Folie;
Fig. 9 eine der Fig. 8 entsprechende Ansicht nach dem Schrumpfen der Folie; und
Fig.10 eine bevorzugte Gestalt eines Kartoffelchip.
Die Verpackung 10 der Erfindung, von der "eine Ausführungsform in Fig. 1 dargestellt ist, kann einen Karton 11, eine schrumpffähige Halterungsfolie 12, sowie eine Säule 13 aus Imbißchips, die vorzugsweise in eine Folie, Wachspapier oder Pergamin Ik gewickelt ist, aufweisen.
Der Karton 11, dessen Zuschnitt in Fig. 2 gezeigt ist, kann ein Karton mit vier Wänden, und zwar einer Seitenwand l6, einem Boden 17» einer Seitenwand l8 und einer Deckwand 19 sein. Faltknicke bzw. Faltlinien 21, 22, können zwischen den verschiedenen Wänden 16 bis 19 vorgesehen sein, wie in Fig. 2 dargestellt. Gewünschtenfalls können die Wände etwa gleich groß sein. Jede der Wände l6 bis ist mit einem Paar von Endklappen versehen; so weist beispielsweise die Wand l6 Endklappen 26 und 27, die Wand Endklappen 28 und 291 die Wand l8 Endklappen 31 und 32, und die Wand 19 Endklappen 33 und 3k auf. Gewünschtenfalls kann die Wand 19 auch mit einem Paar von Pufferfeldern oder Ausgleichsfeldern 36, 37 versehen sein. Die Ausgleichsfolder 36 und 37 können relativ schmale Felder sein, wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, und dienen als Stoßdämpfer. Der Karton weist ferner eine Klebelasche bzw. ein Klebefeld und eine Abziehlnsche 'i 1 auf.
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Die Verpackung 10 umfaßt ferner eine schrumpffähige Halterungsfolie 12 (Fig. 1 und 3)1 welche im wesentlichen die gleiche Größe haben kann wie die drei Wände l6, 17 und lS zusammen. Die Folie 12 kann mittels eines geeigneten Klebemittels an den Wänden l6 und l8 befestigt sein. Mit anderen Worten, die Folie 12 ist längs des Bereiches k2 der Wand' l6 und des Bereiches k3 der Wand 18 befestigt. Der Bereich 'i2 ist vorzugsweise in dem unteren. Abschnitt der Wane! l6 angeordnet, wie in Fig. 3 dargestellt, und der Bereich kj ist vorzugsweise in dem oberen Abschnitt der Wand l8 angeordnet, wie in Fig. 3 gezeigt.
Die Verpackung 10 wird zunächst zusammengebaut, indem man den Kartonzuschnitt 11 in die in Fig. 3 dargestellte Lage bringt. Dann wird die Wand l6 längs der Faltlinie aufgefaltet. Die Wand 18 wird dann längs der Faltlinie aufgefaltet. Die Deckwand 19 kann dann in die richtige Stellung gefaltet werden, in dem man längs der Faltlinie nach unten und längs der Faltlinie 35 nach oben faltet, so daß die Deckwand 19 sich in horizontaler Stellung befindet, wie in Fig. 1 gezeigt, worauf man längs der Faltlinie nach oben faltet und wiederum längs der Faltlinie 40 nach unten. Das Klebefeld 39 wird dann mittels eines geeigneten Klebers an der Wand l6 befestigt. Die Abziehlasche 'ti wird vorzugsweise nicht an der Wand l6 festgeklebt, sondern stellt eine Griffleiste dar, die von dem Endverbraucher erfaßt werden kann, um das Klebefeld 39 von der Wand abzuziehen bzw. zu trenrsi und die Verpackung hierdurch zu offnen. Die verschiedenen Endklappen 26, 28, 3I und 33 können so gefaltet werden, daß sie einander überlappen und hierdurch ein Ende des Kartons Il bilden. Diese Endklappen können mittels eines geeigneten Klebers aneinander befestigt sein. Die Chipsäule kann dann in den Karton 11 eingebracht werden, in dem man sie durch das verbleibende
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offene Ende einbringt und auf der schrtimpffähigen Folie anordnet. Die Endklappen 27, 29, 32 und 3^ werden so gefaltet, daß sie übereinander liegen, und mittels eines geeigneten Klebers aneinander befestigt. Natürlich kann der Karton auch auf andere \ieise zusammengebaut werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Ist die Verpackung 10 einmal hergestellt bzw. zusammengebaut, dann kann sie wärmebehandelt werden, um die Folie schrumpfen zu lajssen und hierdurch die Säule aus Chips von dem Boden 17 anzuheben und in gewünschter Weise gegen die Deckband 19 zu drucken. Die Folie 12 dient so als eine Schleife oder Schiingo, um jegliche Stöße zu dämpfen und aufzufangen, die sonst von dem Boden 17 auf die Säule aus zerbrechlichen Chips 3 3 übertragen werden könnten. Die Folie 12 kann gewünschtcnfnlls nicht schrumpffeihig sein, solange die Folie die Säule schwebend über dem Boden 17 des Kartons 11 hält. Hierdurch werden beispielsweise Bruchvorgänge auf ein Minimum herabgesetzt, die sonst beim Herabfallen der Verpackung und Auftreffen auf den Boden 17 eintreten würden. Die Ausgleichsfelder oder Dämpfungsfeider 36, 37 dienen in ähnlicher Weise als Stoßdämpfer, sollte die Verpackung IC unabsichtlich mit nach unten gekehrter Deckwand 19 zu Boden fa-llen. Es wurde ferner festgestellt, daß, wenn die Säule aus Chips I3 bündig bzw. fest zwischen der Folie 12 und der Deckwand 19 gehalten wird, sich auch eine größere Bruchfestigkeit ergibt, wenn die Verpackung auf eines ihrer Enden fällt.
Die bevorzugte Form von Kartoffelchips 13 ist in Fig. 10 dargestellt. Der Chip 13 kann eine gerade Achse c und eine gekrümmte Achse d aufweisen. Der Chip 13 ist elliptisch dargestellt. Der Chip kann die verschiedensten anderen Formen haben, vorausgesetzt, daß jeder Chip in einer Säule im wesentlichen gleiche Gestalt hat.
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Eine vergrößerte Bruchfestigkeit ergibt sich, wenn die Chipsäule in der in Fig. 1 dargestellten besonderen Weise in dem Karton 11 angeordnet ist. Die gerade Achse c der aneinander gelegten Chips schließt vorzugsweise einen Winkel von weniger als etwa 60 mit der Längsachse der Säule ein. Ferner ist die gerade Achse c der Chips 13 in der Säule vorzugsweise horizontal und daher parallel mit der Ebene des Bodens der Verpackung. Besonders bevorzugt sind die Chips so angeordnet, daß ihre Achse c einen Winkel von weniger als 60 mit der Längsachse des Kartons einschließt und gleichzeitig parallel zu dem Boden des Kartons verläuft.
Eine andere Ausführungsform 110 der Erfindung ist in den Fig. 6 bis 9 dargestellt. Die Verpackung 110 wird hergestellt durch Zusammenbau eines Kartonzuschnittes 111 mit den Seitenwänden Il6, dem Boden 117i der Seitenwand Il8 und der Deckwand 119. In diesem Fall weist der Karton keinerlei Ausgleichsfelder oder Dämpfungsfelder auf. Die Seitenwand Il6 weist ein Paar von Endklappen 126 und 127 auf. Die Bodenwand 117 weist ein Paar von Endklappen 128 und 129 auf. Die Seitenwand 118 weist ein Paar von Endklappen 131 und 132 auf. Die Deckwand 119 weist ein Paar von Endklappen I33 und 134 auf. Faltknicke bzw. Faltlinien 121, 122 und 123 sind zwischen den jeweiligen Wänden II6 bis 119 vorgesehen. An der Deckwand 119 ist ein Klebefeld 139 befestigt, und zwischen diesen befindet sich eine Faltlinie 140.
Die Verpackung 110 kann entweder eine einstückige Halterungsfolie 112 oder alternativ eine aus zwei getrennten Teilen bzw. Stücken bestehende Folie aufweisen. Die schrumpf fällige Folie 112 kann an der Wand II6 mittels eines Klebebereiches 142, an der Wand 117 mittels eines Klebebereiches l43, an der Wand II8 mittels eines Klebebereiches l44, und an der Wand 119 mittels eines Klebebereiches l45 befestigt sein.
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Die Verpackung 1-10 wird zusammengebaut, in dem man den Karton 111 wie in Fig. 7 dargestellt .anordnet und die Wand Il6 längs der Faltlinie 121 nach oben faltet. Die Seitenwand Il8 wird dann längs der Faltlinie 122 nach oben gefaltet. Die Deckwand 119 wird dann längs der Faltlinie 123 nach vorne gefaltet. Die Endklappen 126, 128, 131 und 133 können in geeigneter Weise übereinander gefaltet werden und aneinander mittels eines Klebers befestigt werden. Das Klebefeld 139 kann längs der Faltlinie l40 nach unten gefaltet und mittels eines geeigneten Klebers an der Seitenwand HG befestigt werden. Sodann wird eine Säule aus aneinander gelegten Chips in das verbleibende offene Ende eingebracht und etwa wie in Fig. 8 gezeigt angeordnet. Die verbleibenden Endklappen 127 > 1291 I32 und 13^ können in geeigneter Weise übereinandergefaltet und mittels eines Klebers aneinander befestigt werden. Die Verpackung 110 wird dann hitzebehandelt, so daß die Folie 112 um die Säule aus Chips 113 herum schrumpft, wodurch die Säule in dem Karton 111 aufgehängt bzw. schwebend gelagert wird und eine ausgezeichnete Stoßdämpfung gegenüber dem Boden, der Deckflache oder jeder Seite der Verpackung 110 erzielt wird.
Selbstverständlich können die verschiedensten Abänderungen erfolgen, ohne den Rahmen der beanspruchten Erfindung zu verlassen. Beispielsweise können Ausgleichsfelder bzw. Dämpfungsfeider sowohl an der Bodenwand wie auch an der Deckwanri der Verpackung 110 vorgesehen sein. Ferner kann die schrumpffähige Folie an den verschiedensten Stellen in dem Karton 111 befestigt sein, so lange die Chipsäule nach dem Schrumpfen der Folie schwebend bzw. aufgehängt gelagert wird. Der Karton kann beispielsweise im wesentlichen kubische Form haben oder kann zwei oder mehr Säulen enthalten, die jede auf einer schrumpffähigen oder nicht, schrumpffähigen Folie schwebend gelagert sind.
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Wie man sieht, schafft die Erfindung eine billige Verpackung von gleichförmig geformten chipartigen Imbißnahrungsmitteln, bei welcher das Risiko eines Bruches der Chips während des Transports bzw. der Verschiffung und der Handhabung gegenüber bekannten Verpackungen beträchtlich verringert ist.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    1.)Verpackung für e+wa gleich geformte chipartige Imbißnahrungsmittel, gekennzeichnet durch einen Behälter, eine Vielzahl von Chips von im wesentlichen gleichförmiger Gestalt und Größe, die in enger gegenseitiger Anpassung aneinandergelegt bzw. ineinander geschachtelt sind und eine langgestreckte Chipanordnung bzw. Chipsä'ule bilden, sowie einen oder mehrere in dem Behälter befestigte Filme bzw. Folien (12; 112), die die Chipanordnung bzw. Chipsäule in dem Behälter schwebend lagern.
    2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie oder die Folien (12; 112) durch Hitze schrumpffähig sind, um die Chipanordnung zu erfassen und schwebend zu lagern.
    3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Folie (12) die Chipanordnung untergreift und diese gegen eine Deckwand (19) des Behälters angelegt hält.
    k. Verpackung nach Anspruch 3i dadurch gekennzeichnet, daß die Deckwand (19) Einrichtungen zum Absorbieren bzw. Auffangen von Stoßbelastungen aufweist, welche beim Herunterfallen des Behälters mit der Deckwandfläche nach unten auftreten könnten.
    5. Verpackung nach Anspruch k, dadurch gekennzeiclmet, daß die Deckwand (19) Ausgleichsfelder bzw. Stoßdämpferfelder (36, 37) aufweist, welche sich von den Seitenkanten des Behälters zu einer eigentlichen oder Hauptdeckwand hin erstrecken.
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    6. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie oder die Folien (112) die Chipanordnung sowohl untergreifen als auch übergreifen und auf diese V.reise die Chipanordnung im Abstand von einer Deckwand (119) und einer Bodenwand (117) des Sehnlters schwebend lagern.
    7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung wenigstens zwei aus einer Vielzahl von Chips mit im wesentlichen gleichförmiger Gestalt und Größe, die in enger gegenseitiger Anpassung anexnandergelegt bzw. ineinander geschachtelt sind, bestehende Chipanordnungen enthält, wobei jede Chipanordnung in dem Behälter mittels einer oder mehrerer Folien schwebend gelagert bzw. aufgehängt ist.
    8. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipanordnung eine gerade Säule ist und daß jeder Chip (13) in einem Winkel zu dieser Säule angeordnet ist.
    9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Chip (13) in einer Richtung gekrümmt und in einer senkrecht dazu stehenden Richtung gerade ist, wobei jeder Chip mit dieser geraden Richtung unter einem Winkel von 60 oder weniger zur Achse der Säule angeordnet ist.
    10. Behälter nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Chip in einer Richtung gekrümmt und in einer senkrecht dazu stehenden Richtung gerade ist, und daß jeder Chip mit der geraden Richtung parallel zur Ebene eines Bodens der Verpackung angeordnet ist.
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    11. Verpackung für gleichförmig geformte chipartige Imbißnahrungsmittel, gekennzeichnet durch einen Behälter, eine Vielzahl von Chips von im wesentlichen gleichförmiger Gestalt und Größe, die in enger gegenseitiger Anpassung aneinandergelojt bzw. ineinander geschachtelt sind und eine langgestreckte Chipanordnung bzw. Chipsäule bilden, bei welcher jeder Chip in einem Winkel zu der langgestreckten Chipanordnung angeordnet ist.
    12. Verpackung naeh Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Chip in einer Richtung gekrümmt und in einer senkrechten Richtung gerade ist, wobei jeder Chip mit der geraden Richtung in einem Winkel von 6ü oder weniger zur Achse der Chipsäule ausgerichtet ist.
    13· Verpackung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Chip in einer Richtung gekrümmt und in einer dazu senkrechten Richtung gerade ist, und daß jeder Chip mit der geraden Richtung parallel zur Ebene eines Bodens der Verpackung ausgerichtet ist.
    l4. Verpackung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch die Merkmale eines der Ansprüche 1 bis 7·
    I?.. Verpackung, enthaltend eine Säule aus gleichförmig geformten, ineinander geschachtelten Imbißchips, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule eine sich in Längsrichtung der Säule erstreckende Mittelachse aufweist, daß jeder der Chips eine gerade Achse und eine gekrümmte Achse aufweist, daß die ineinander geschachtelten Chips mit der geraden Achse unter einem Kinkel von weniger als etwa 60 zu der Säulenlängsachse angeordnet sind, und daß die Säule in einem Behältnis eingeschlossen ist.
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    l6. Verpackung nach Anspruch I5, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis eine flexible Umhüllung (l4) ist bzw. aufweist.
    17· Verpackung nach Anspruch l6, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible Umhüllung eine Folie ist.
    l8. Verpackung nach Anspruch l6, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible Umhüllung (l4) Pergamin ist.
    19· Verpackung nach Anspruch I5, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis einen Karton aufweist mit einer stützenden Bodenwand, und daß die Säule bezüglich der stützenden Bodenwand gehaltert bzw. gelagert ist.
    20. Verpackung-nach Anspruch 19j dadurch gekennzeichnet, daß die Säule so angeordnet ist, daß ihre Längsachse parallel zu der stützenden Bodenwand angeordnet ist.
    21. Verpackung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipsäule so gelagert ist, daß die gerade Achse der Einzelchips parallel zu der stützenden Bodenwand angeordnet ist.
    22. Verpackung nachAnspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipsäule von einer schlxngenartigen Folie gehaltert bzw. gelagert wird.
    23· Verpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Karton Ausgleichsfelder bzw. Da'mpfungsfeider aufweist.
    2k. Verpackung nach Anspruch l6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung ferner einen Karton mit einer stützenden Bodenwand aufweist und daß die Säule mit ihrer Längsachse parallel zu der stützenden Bodenwand angeordnet ist.
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    25- Verpackung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Chips so angeordnet sind, daß ihre gerade Achse parallel zu der stützenden Bodenwand verläuft.
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DE19762649175 1975-10-28 1976-10-28 Verpackung fuer chipartige imbissnahrungsmittel Pending DE2649175A1 (de)

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NL (1) NL7611842A (de)

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BE847682A (nl) 1977-02-14
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