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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsvorrichtung zur Herstellung von Verpackungseinheiten, eine Verpackungseinheit und ein Verfahren zur Herstellung von Verpackungseinheiten gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche.
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Für die Verarbeitung, Zusammenstellung, Gruppierung und Verpackung von Artikeln wie bspw. Getränkebehältern gibt es unterschiedliche Verpackungsarten, bspw. die Zusammenfassung der Artikel bzw. Behälter zu tragbaren, relativ handlichen Gebindeeinheiten. Auch hierfür sind verschiedene Möglichkeiten bekannt, einzelne Artikel zu größeren Gebinden zusammenzufassen. So werden bspw. Getränkebehälter meist mittels Schrumpffolien zu Gebinden von vier, sechs oder mehr Behältern zusammengefasst und verpackt. Die Herstellung von Gebinden ist meist unumgänglich, da sie die häufigste Variante von Verkaufseinheiten für Getränkebehälter oder Flaschen aus PET-Kunststoff darstellen. Die Gebinde werden für den Transport teilweise nochmals zusammengefasst und/oder in Lagen zusammengestellt und palettiert.
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Bei der Herstellung von bekannten Gebindearten sind spezifische Fertigungsschritte erforderlich, um die üblicherweise eingesetzten Schrumpffolien verarbeiten zu können. Diese Fertigungsschritte erfordern einen relativ hohen Energieeinsatz. Zudem verursacht die verwendete Schrumpffolie Kosten zur Herstellung, zur Bereitstellung, zur Handhabung sowie zur späteren Entsorgung, da sie nach dem Verkauf nicht mehr benötigt wird. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf Umweltverschmutzung problematisch. Auch die Maschinenausstattung zur Bereitstellung der sogenannten Folieneinschlagmodule und anderer Handhabungsstationen verursacht hohe Investitionskosten. Schließlich erfordert auch die Bereitstellung des sogenannten Schrumpftunnels, bei dem die um die Gebinde geschlagene Schrumpffolie mittels Heißluftbeaufschlagung um die Behälter geschrumpft wird, einen relativ hohen Kapitaleinsatz. Zudem ist die Verwendung von Schrumpffolie unter dem Aspekt des Umweltschutzes problematisch.
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Eine Vorrichtung, die auch für die Verwendung von Papierfolie geeignet ist, und vermittels welcher insbesondere Verpackungseinheiten ohne seitliche Folienaugen herstellbar sind, wird in der Patentschrift
EP 2 704 949 B1 beschrieben. Hierbei werden Gruppen von Gegenständen mit einer Folie unter Bildung eines Folienüberschlags und überstehender Faltlaschen umhüllt. Die Faltlaschen werden an die derart gebildete Verpackungseinheit angelegt und gegenseitig unter Bildung eines allseits geschlossenen Folieneinschlags fixiert.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine stabile Verpackungseinheit zu erzeugen, insbesondere eine Verpackungseinheit, die auf den Einsatz von Kunststoff als Sekundärverpackungsmittel verzichtet oder aber bei der zumindest der Einsatz von Kunststoff als Sekundärverpackungsmittel reduziert ist.
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Die obige Aufgabe wird durch eine Verpackungsvorrichtung zur Herstellung von Verpackungseinheiten, eine Verpackungseinheit und ein Verfahren zur Herstellung von Verpackungseinheiten gelöst, die die Merkmale in den unabhängigen Patentansprüchen umfassen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die Unteransprüche beschrieben.
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Die vermittels der nachfolgend beschriebenen Verpackungsvorrichtung und dem nachfolgend beschriebenen Verfahren herzustellenden Verpackungseinheiten umfassen jeweils mindestens zwei Artikel, wobei der Artikelgruppe ein erstes Verpackungsmittel zugeordnet ist, welches erste Verpackungsmittel zumindest bereichsweise auf der Oberseite der Artikelgruppe aufliegend angeordnet ist und wobei die mit dem ersten Verpackungsmittel ausgestattete Artikelgruppe, insbesondere die Artikelgruppe mit dem aufliegenden ersten Verpackungsmittel, von einem flächigen Verpackungszuschnitt zumindest bereichsweise umhüllt und dadurch als Verpackungseinheit oder Gebinde zusammengefasst sind. Insbesondere ist der verwendete flächige Verpackungszuschnitt aus Papier gebildet oder umfasst einen vorzugsweise hohen Papieranteil.
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Vorzugsweise bedeckt der Verpackungs- oder Papierzuschnitt das auf den Oberseiten der Artikel aufliegende erste Verpackungsmittel sowie die Unterseiten der Artikel sowie zumindest Bereiche der Außenmantelflächen der Artikel.
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Das erste Verpackungsmittel besteht vorzugsweise ebenfalls aus Papier oder einem Kartonmaterial. Das erste Verpackungsmittel kann aber auch aus einem Kunststoff oder ein Verbundmaterial oder einem anderen geeigneten Material bestehen.
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Bei den Artikeln handelt es sich vorzugsweise um Getränkebehälter, insbesondere Flaschen aus PET oder einem anderen geeigneten Kunststoff oder Dosen aus Kunststoff und/oder Aluminium o.ä. Die Verpackungsvorrichtung ist jedoch auch geeignet, andere geeignete Artikel mit einem entsprechenden Verpackungszuschnitt als Verpackungseinheiten oder Gebinde zusammenzufassen. Zur Herstellung der Verpackungseinheiten können mindestens zwei identisch ausgebildete Artikel als Artikelgruppe bereitgestellt werden. Durch Zusammenstellung von unterschiedlich ausgebildeten Artikeln können sogenannte Mischgebinde erzeugt werden.
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Die Verpackungsvorrichtung umfasst beispielsweise ein Einteilmodul oder eine andere geeignete Gruppiereinrichtung, in dem/der die Artikel in geeigneter Anzahl und Anordnung zu Artikelgruppen zusammengestellt werden. Die Artikel werden dem Einteilmodul beispielsweise im geordneten oder ungeordneten Massenstrom zugeführt.
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Die mindestens zwei Artikel oder Artikelgruppen umfassend mindestens zwei Artikel werden über eine Zuführeinrichtung, beispielsweise ein geeignetes Förderband o.ä., einem ersten Verpackungsmodul zugeführt, in dem ein erstes Verpackungsmittel zumindest bereichsweise auf die Oberseiten der Artikel der Artikelgruppe aufgelegt wird. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Verpackungsmittel um ein zumindest bereichsweise flächiges erstes Verpackungsmittel, wobei der flächige Bereich gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die Oberseiten aller Artikel der Artikelgruppe vollständig abdeckt.
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In Abhängigkeit von den Artikeln kann insbesondere vorgesehen sein, dass sich der flächige Bereich des ersten Verpackungsmittel über die Oberseiten der Artikel hinaus erstreckt. Dies stellt insbesondere eine sinnvolle Ausführungsform bei als Flaschen ausgebildeten Artikeln dar, bei denen die Oberseiten eine deutlich geringere Querschnittsfläche als die Unterseiten aufweisen. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Querschnittsfläche des flächigen Bereichs des ersten Verpackungsmittels in Größe und Form mit der Grundfläche der Artikelgruppe korrespondiert oder zumindest ähnelt.
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Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass das erste Verpackungsmittel definierte Seitenkanten bereitstellt, welche insbesondere als Faltkanten für den nachfolgend anzubringenden Verpackungszuschnitt bereitstellen. Aus diesem Grund kann es vorteilhaft sein, wenn das erste Verpackungsmittel eine gewisse Steifigkeit aufweist.
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Als erstes Verpackungsmittel eignen sich auch insbesondere sogenannte Trays. Trays weisen einen flächigen Bereich mit nach oben weisenden Seitenwänden auf und werden in der Regel verwendet, um eine Mehrzahl von Artikeln innerhalb der Trays anzuordnen und derart als Gebinde zusammenzufassen.
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Eine weitere geeignete Ausführungsform eines ersten Verpackungsmittels wird durch einen Karton- oder Papierzuschnitt mit vorbereiteten Knickkanten gebildet. Insbesondere ist die Knickkante außerhalb eines flächigen Bereichs des Karton- oder Papierzuschnitts, welcher vorzugsweise die Oberseite aller Artikel der Artikelgruppe bedeckt, ausgebildet.
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Beim Umhüllen der mit dem aufliegenden Karton- oder Papierzuschnitt ausgestatteten Artikelgruppe mit dem Verpackungszuschnitt werden die seitlichen Randbereiche des Karton- oder Papierzuschnitts an den Knickkanten nach unten geknickt. Insbesondere werden dabei durch die Knickkanten jeweils Faltkanten für den Verpackungszuschnitt bereitgestellt.
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Bei der hier beschriebenen Anwendung werden die Trays in umgedrehter Anordnung auf der Oberseite der Artikelgruppe angeordnet, so dass die Seitenwände nach unten weisen und vorzugsweise bereichsweise an Außenmantelflächen der Artikel anliegen.
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Vorzugsweise ist dem ersten Verpackungsmodul ein Reservoir oder Magazin für das erste Verpackungsmittel zugeordnet. Insbesondere können in dem Magazin die ersten Verpackungsmittel übereinandergestapelt bereitgestellt und beispielsweise mittels eines Vakuumsaugers oder einer anderen geeigneten eine Erfassungs- und Transporteinrichtung aus diesem entnommen und dem zweiten Verpackungsmodul zugeführt werden.
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Die mit dem ersten Verpackungsmittel ausgestatteten Artikelgruppen werden in einem zweiten Verpackungsmodul mit einem Verpackungszuschnitt zumindest bereichsweise umhüllt und/oder in den Verpackungszuschnitt eingeschlagen. Insbesondere handelt es sich bei dem zweiten Verpackungsmodul um ein Einschlagmodul, wie es beispielsweise aus dem Stand der Technik im Zusammenhang mit der Herstellung von Schrumpfverpackungen bekannt ist.
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Vorzugsweise ist dem zweiten Verpackungsmodul ein Reservoir oder Magazin für das flächige Verpackungsmaterial zugeordnet, beispielsweise eine Papierrolle. Von dem Reservoir wird flächiges Verpackungsmaterial abgerollt. Vermittels einer zwischen dem Reservoir und dem Verpackungsmodul angeordneten Trennstation, die mindestens ein Schneidmittel oder ein Perforiermittel aufweist, insbesondere ein Schneidmesser oder ein Perforiermesser, werden Verpackungszuschnitte in gewünschter Länge von dem Endlos-Vorrat abgetrennt.
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Alternativ können Verpackungszuschnitte entsprechender Größe auch übereinandergestapelt in einem Magazin bereitgestellt und beispielsweise mittels eines Vakuumsaugers oder einer anderen geeigneten Entnahmevorrichtung aus diesem entnommen und dem zweiten Verpackungsmodul zugeführt werden.
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Die mit dem ersten Verpackungsmittel ausgestatteten Artikelgruppen werden innerhalb des zweiten Verpackungsmoduls zumindest teilweise auf einem vorauseilenden Endbereich des Verpackungszuschnitts angeordnet und der Rest des Verpackungszuschnitt wird um die Artikel herumgeschlagen.
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Insbesondere weist der Verpackungszuschnitt eine Länge auf, die entsprechend ausgebildet ist. so dass der Verpackungszuschnitt komplett um die mit dem ersten Verpackungsmittel ausgestatteten Artikelgruppe herumgeführt werden kann. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Artikel der Artikelgruppe zumindest teilweise auf dem nachlaufenden Endbereich des Verpackungszuschnitts angeordnet werden. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass zumindest ein Teil der Artikel der Artikelgruppe hierbei auf einem sogenannten Überlappungsbereich angeordnet wird, welcher insbesondere von dem nachlaufenden Endbereich des Verpackungszuschnitts und dem oberhalb angeordneten vorauseilenden Endbereich des Verpackungszuschnitts gebildet wird.
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Im Zusammenhang mit dem Umhüllen der mit dem ersten Verpackungsmittel ausgestatteten Artikelgruppe ist vorgesehen, dass der Verpackungszuschnitt im Bereich mindestens einer Seitenkante des erstens Verpackungsmittels nach unten gefaltet wird. Durch die Bereitstellung definierter Faltkanten wird die Ausbildung der durch den Verpackungszuschnitt gebildeten Umverpackung in optisch ansprechender, gleichmäßiger Form erzielt.
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Die mit dem ersten Verpackungsmittel ausgestattete und mit dem Verpackungszuschnitt derart umhüllte Artikelgruppe bildet die Verpackungseinheit.
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Die derart gebildete Verpackungseinheit kann zudem seitlich überstehende Bereiche an Verpackungsmaterial aufweisen, welche beispielsweise zusätzlich noch gefaltet werden können, um eine allumfassende Umverpackung aus dem Verpackungszuschnitt auszubilden.
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Hierfür kann die Verpackungsvorrichtung mindestens eine Falteinrichtung umfassen, welche vorzugsweise dem zweiten Verpackungsmodul zugeordnet oder nachgeordnet ist. Vermittels der Falteinrichtung werden seitlich überstehende Bereiche des Verpackungszuschnitts gefaltet. Insbesondere werden seitlich überstehende Bereiche des Verpackungszuschnitts in Richtung von seitlichen Außenmantelflächen der Artikel gefaltet und dabei an die Außenmantelflächen der Artikel angelegt.
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Gemäß einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass ein oberer seitlich überstehender Bereich des Verpackungszuschnitts nach unten gefaltet und/oder dass ein unterer seitlich überstehender Bereich des Verpackungszuschnitts nach oben gefaltet wird. Bevorzugt überlappen sich ein nach unten gefalteter oberer Bereich und ein nach oben gefalteter unterer Bereich hierbei zumindest teilweise, wodurch vorzugsweise eine allseitig geschlossene Umverpackung ausgebildet wird.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass der nach unten gefaltete obere Bereich und der nach oben gefaltete untere Bereich im Überlappungsbereich aneinander befestigt oder fixiert werden, um die Umverpackung weiter zu stabilisieren und eine Rückfaltung der Bereich zu verhindern. Beispielsweise ist hierfür eine geeignete Befestigungseinrichtung in Form einer Klebeeinrichtung zur Herstellung einer geeigneten Klebeverbindung, in Form eine Schweißeinrichtung zur Herstellung einer geeigneten Schweißverbindung o.ä. vorgesehen.
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Eine alternative Ausführungsform kann jedoch vorsehen, dass der nach unten gefaltete obere Bereich und der nach oben gefaltete untere Bereich nicht oder nur teilweise überlappen, so dass seitlich offene Bereiche ausgebildet werden. Auch in diesem Fall kann jedoch eine Fixierung der gefalteten Bereiche vorteilhaft sein. Beispielsweise können die gefalteten Bereiche über geeignete Befestigungsmittel an Außenmantelflächen der Artikel befestigt werden, beispielsweise über Klebeverbindungen o.ä.
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Eine Ausführungsform der Verpackungseinheit kann vorsehen, dass die Artikel der Artikelgruppe zusätzlich auf einem dritten Verpackungsmittel aufstehend angeordnet sind. Insbesondere weist das dritte Verpackungsmittel einen flächigen Bereich auf, welcher flächige Bereich vorzugsweise in Größe und Form weitgehend der durch die Artikel der Artikelgruppe gebildeten Standfläche entspricht. Handelt es sich bei den Artikeln beispielsweise um Flaschen oder Dosen mit jeweils einer kreisförmigen Bodenfläche, so wird durch die Anordnung mehrerer Artikel als Artikelgruppe eine annähernd rechteckige oder mehreckige Grundfläche gebildet.
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Das dritte Verpackungsmittel weist vorzugsweise einen flächigen Bereich mit einer mehreckigen Grundfläche auf, die ausreichend dimensioniert ist, damit alle Artikel der Artikelgruppe gemeinsam darauf angeordnet werden können.
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Vorzugsweise handelt es sich bei dem dritten Verpackungsmittel um ein Tray, wie es bereits oben im Zusammenhang einer Ausführungsform eines ersten Verpackungsmittels beschrieben worden ist. Alternativ kann es sich bei dem dritten Verpackungsmittel auch um einen stabilisierenden, flächig ausgebildeten Bodenkarton ohne Seitenwände oder um ein sogenanntes Basket mit Einzelfächern für die Artikel handeln.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass der flächige Verpackungszuschnitt die Artikelgruppe mit dem aufliegenden ersten Verpackungsmittel und dem unten angeordneten dritten Verpackungsmittel zumindest bereichsweise umhüllt und zusammenfasst. Somit werden sowohl das erste Verpackungsmittel als auch das dritte Verpackungsmittel zumindest teilweise durch den flächigen Verpackungszuschnitt bedeckt und sind somit zumindest teilweise innerhalb der ungeöffneten Verpackungseinheit nicht sichtbar.
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Eine Verpackungsvorrichtung zur Herstellung solcher Verpackungseinheiten, welche zusätzlich mit einem dritten Verpackungsmittel ausgestattet sind, umfasst vorzugsweise ein drittes Verpackungsmodul, welches in einer Arbeitsrichtung vor dem zweiten Verpackungsmodul angeordnet ist und welches dazu ausgebildet ist, die Artikelgruppe auf oder in einem dritten zumindest bereichsweise flächig ausgebildeten Verpackungsmittel anzuordnen.
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Das dritte Verpackungsmodul kann dabei sowohl vor als auch hinter dem ersten Verpackungsmodul angeordnet sein. Alternativ kann ein kombiniertes Verpackungsmodul vorgesehen sein, das dazu ausgebildet ist, die Artikel auf dem dritten Verpackungsmittel anzuordnen und im Wesentlichen zeitgleich das erste Verpackungsmittel aufzulegen.
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Mit der hier beschriebenen Verpackungsvorrichtung und dem Verfahren können optisch ansprechende Verpackungseinheiten mit einer aus Papier gebildeten Umverpackung hergestellt werden, wobei insbesondere Flaschen in vorteilhafter Weise von einem Verpackungszuschnitt aus Papier umhüllt werden können. Durch das Bereitstellen definierter Falt- oder Knickkanten wird ein reproduzierbares Ergebnis mit einem optimierten Erscheinungsbild erzeugt.
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Es sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte des erfindungsgemäßen Verfahrens betreffen oder sein können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen zur erfindungsgemäßen Vorrichtung von bestimmten Aspekten und/oder Zusammenhängen und/oder Wirkungen die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für das erfindungsgemäße Verfahren. In umgekehrter Weise gilt dasselbe, so dass auch alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte der erfindungsgemäßen Vorrichtung betreffen oder sein können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen zum erfindungsgemäßen Verfahren von bestimmten Aspekten und/oder Zusammenhängen und/oder Wirkungen die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für die erfindungsgemäße Vorrichtung.
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Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
- 1 zeigt eine Ausführungsform einer Verpackungsvorrichtung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Verpackungseinheit.
- 2A bis 2C zeigen die Ausbildung einer ersten Ausführungsform einer Verpackungseinheit.
- 3A bis 3C zeigen die Ausbildung einer zweiten Ausführungsform einer Verpackungseinheit.
- 4A bis 4C zeigen die Ausbildung einer dritten Ausführungsform einer Verpackungseinheit.
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Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die erfindungsgemäße Vorrichtung oder das erfindungsgemäße Verfahren ausgestaltet sein können und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
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1 zeigt eine Seitenansicht einer Ausführungsform einer Verpackungsvorrichtung 1 zur Herstellung von Verpackungseinheiten 40.
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Die Verpackungsvorrichtung 1 umfasst ein Einteilmodul 2 zur Einteilung von Artikeln 30 in Artikelgruppen 31. Die Artikel 30 werden dem Einteilmodul 2 beispielsweise im geordneten oder ungeordneten Massenstrom zugeführt.
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Bei den Artikeln 30 handelt es sich vorzugsweise um Getränkebehälter, insbesondere um Flaschen aus PET oder einem anderen geeigneten Kunststoff. Bevorzugt können die Artikel 30 auch durch Dosen aus Kunststoff und/oder Aluminium oder einem anderen Metall o.ä. gebildet sein. Eine Artikelgruppe 31 kann insbesondere mindestens zwei identisch ausgebildete Artikel 30 umfassen oder aber durch mindestens zwei unterschiedlich ausgebildete Artikel 30 gebildet werden. Die hier beschriebene Verpackungsvorrichtung 1 und das in diesem Dokument beschriebene Verfahren zur Herstellung von Verpackungseinheiten 40 sind jedoch auch geeignet, einen entsprechenden Verpackungszuschnitt 20 an andere geeignete Artikel 30 oder Artikelgruppen 31 anzuordnen und an diesen festzulegen.
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Die Artikelgruppen 31 werden über eine geeignete Transporteinrichtung 3, beispielsweise ein Endlosförderband o.ä., einem ersten Verpackungsmodul 12 zugeführt. Innerhalb des ersten Verpackungsmoduls 12 wird ein erstes Verpackungsmittel 23 auf die Oberseite der Artikelgruppe 31 aufgelegt. Das erste Verpackungsmittel 23 weist zumindest bereichsweise einen flächigen Bereich auf, der korrespondierend zu einer Gesamtfläche ausgebildet ist, welche Gesamtfläche vorzugsweise alle Oberseiten der Artikel 30 der Artikelgruppe 31 umfasst.
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Das erste Verpackungsmittel 23 wird vorzugsweise derart auf die Artikelgruppe 31 aufgelegt oder aufgesetzt, dass alle Oberseiten der Artikel durch das erste Verpackungsmittel 23 abgedeckt sind und sich das erste Verpackungsmittel 23 vorzugsweise zumindest geringfügig seitlich über die Oberseiten der Artikel 30 hinaus erstreckt.
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Vorzugsweise ist dem ersten Verpackungsmodul 12 ein Reservoir oder Magazin 13 für das erste Verpackungsmittel 23 zugeordnet. Insbesondere können in dem Magazin 13 die ersten Verpackungsmittel 23 übereinandergestapelt bereitgestellt und beispielsweise mittels eines Vakuumsaugers oder einer anderen geeigneten eine Erfassungs- und Transporteinrichtung aus diesem entnommen und auf die Artikelgruppe 31 aufgelegt werden.
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Die mit dem ersten Verpackungsmittel 23 ausgestatteten Artikelgruppen 31 werden einem zweiten Verpackungsmodul 4, insbesondere einem Einschlagmodul 5, zugeführt. Dem Einschlagmodul 5 ist ein Reservoir 6 für flächiges Verpackungsmaterial 21 zugeordnet, insbesondere eine Papierrolle 21*. Von dem Reservoir 6 wird flächiges Verpackungsmaterial 21 abgerollt und dem Einschlagmodul 5 zugeführt. Beispielsweise wird das abgerollte Verpackungsmaterial 21 hierbei über eine Regeleinheit 7, insbesondere einen sogenannten Tänzer 8, geführt. Die Regeleinheit 7 reguliert die Spannung der Materialbahn und/oder dient als Zwischenspeicher für das abgerollte Verpackungsmaterial 21.
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Das Verpackungsmaterial 21 wird einer Trennstation 9 mit mindestens einer Schneideinrichtung 10 zugeführt, in welcher Verpackungszuschnitte 20 von der Endlosmaterialbahn in entsprechender Länge abgetrennt werden. Die einzelnen Verpackungszuschnitte 20 werden dann in einer Förderrichtung FR über eine geeignete Transporteinrichtung 11, insbesondere einem Förderband o. dgl., dem Einschlagmodul 5 zugeführt.
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Weiterhin werden dem Einschlagmodul 5 in einer Transportrichtung TR die mit einem ersten Verpackungsmittel 23 ausgestatteten Artikelgruppen 31 aus dem zweiten Verpackungsmodul 12 kommend zugeführt. Eine mit einem ersten Verpackungsmittel 23 ausgestattete Artikelgruppe 31 wird zumindest bereichsweise auf einem vorauseilenden Endbereich des Verpackungszuschnitts 20 angeordnet, insbesondere auf einem verstärkten Endbereich, und der restliche Teil des Verpackungszuschnitts 20 wird um die mit dem ersten Verpackungsmittel 23 ausgestattete Artikelgruppe 31 herumgeschlagen, so dass die Artikel 30 und das auf der Oberseite der Artikel 30 angeordnete erste Verpackungsmittel 23 von dem Verpackungszuschnitt 20 zumindest bereichsweise umwickelt und/oder umhüllt werden.
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Dabei ist auch vorgesehen, dass die Artikel 30 der Artikelgruppe 31 zumindest teilweise auch auf dem nacheilenden Endbereich, insbesondere auf dem nacheilenden verstärkten Endbereich, des Verpackungszuschnitts 20 angeordnet werden, so dass dieser nacheilende Endbereich des Verpackungszuschnitts 20 zumindest teilweise die Bodenseite der derart hergestellten Verpackungseinheit 40 bildet.
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Insbesondere ist zumindest ein Teil der Artikel 30 der Artikelgruppe 31 hierbei auf einem Überlappungsbereich angeordnet, welcher Überlappungsbereich von dem nachlaufenden Endbereich des Verpackungszuschnitts 20 und dem darauf angeordneten vorauseilenden Endbereich des Verpackungszuschnitts 20 gebildet wird.
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Die mit dem ersten Verpackungsmittel 23 ausgestattete und mit dem Verpackungszuschnitt 20 umhüllte Artikelgruppe 31 bildet die Verpackungseinheit 40.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Verpackungsvorrichtung 1 dazu ausgebildet ist, Verpackungseinheiten 40 ohne ein sogenanntes seitlich offenes Auge herzustellen, wie dies beispielsweise bei herkömmlichen Schrumpfverpackungen bekannt ist. Hierfür ist vorgesehen, dass dem Einschlagmodul 5 mindestens eine Falteinrichtung 17 zugeordnet ist, die dazu ausgebildet ist, seitlich überstehende Bereiche des Verpackungszuschnitts 20 an der Artikelgruppe 31 unter Ausbildung einer allseitig geschlossenen Verpackung zu falten.
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Die mindestens einen Falteinrichtung 17 ist vorzugsweise dazu ausgebildet, einen oberen seitlich überstehenden Bereich des Verpackungszuschnitts 20 nach unten zu falten und einen unteren seitlich überstehenden Bereich des Verpackungszuschnitts 20 nach oben zu falten. Bevorzugt überlappen sich der nach unten gefaltete obere Bereich und der nach oben gefaltete untere Bereich hierbei zumindest teilweise und können über geeignete Befestigungsmittel aneinander fixiert werden. Beispielsweise ist hierfür eine geeignete Befestigungseinrichtung in Form einer Klebeeinrichtung zur Herstellung einer geeigneten Klebeverbindung, in Form eine Schweißeinrichtung zur Herstellung einer geeigneten Schweißverbindung o.ä. vorgesehen.
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Alternativ kann vorsehen, dass der nach unten gefaltete obere Bereich und der nach oben gefaltete untere Bereich nicht oder nur teilweise überlappen, so dass seitlich offene Bereiche ausgebildet werden. Auch in diesem Fall kann jedoch eine Fixierung der gefalteten Bereiche vorteilhaft sein. Beispielsweise können die gefalteten Bereiche über geeignete Befestigungsmittel an Außenmantelflächen der Artikel befestigt werden, beispielsweise über Klebeverbindungen o.ä.
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Das erste Verpackungsmittel 23 stellt insbesondere definierte Seitenkanten bereit, die als sogenannte Faltkanten für den Verpackungszuschnitt 20 beim Umhüllen der Artikelgruppe 31 dienen.
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Die 2A bis 2C, die 3A bis 3C und die 4A bis 4C zeigen jeweils die Ausbildung einer Ausführungsform einer Verpackungseinheit 40 am Beispiel von aus Flaschen 32 gebildeten Artikelgruppen 31.
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Bei dem in den 2A bis 2C dargestellten ersten Ausführungsbeispiel wird ein als Kartonzuschnitt 24 ausgebildetes erstes Verpackungsmittel 23 auf die Deckel 34 der Flaschengruppe 33 aufgelegt. Der Kartonzuschnitt 24 ist insbesondere derart fest und stabil ausgebildet, dass er beim Umhüllen der Flaschen 32 zusammen mit dem aufgelegten Kartonzuschnitt 24 stabile Seitenkanten 25 als Faltkanten 26 für den Verpackungszuschnitt 20 bereitstellt.
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Anschließend wird die mit dem Kartonzuschnitt 24 ausgestattete Flaschengruppe 33 mit einem Verpackungszuschnitt 20 zumindest bereichsweise umhüllt und/oder in den Verpackungszuschnitt 20 eingeschlagen (vgl. 2A).
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In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der Verpackungszuschnitt 20 im Bereich mindestens einer Seitenkante 25 des erstens Verpackungsmittels 23 nach unten gefaltet wird (vgl. 2B und 2C). Durch die Bereitstellung definierter Faltkanten 26 wird die Ausbildung der durch den Verpackungszuschnitt 20 gebildeten Umverpackung in optisch ansprechender, gleichmäßiger Form erzielt.
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Die mit dem Kartonzuschnitt 24 ausgestattete und mit dem Verpackungszuschnitt 20 umhüllte Flaschengruppe 33 bildet eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackungseinheit 40.
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Bei dem in den 3A bis 3C dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel wird ein als Tray 27 ausgebildetes erstes Verpackungsmittel 23 auf die Deckel 34 der Flaschengruppe 33 aufgelegt, insbesondere derart, dass sich senkrecht zu einem flächigen Bereich des Trays 27 erstreckende Seitenwände 28 nach unten erstrecken. Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Seitenwände 28 vorzugsweise bereichsweise zur zusätzlichen Stabilisierung der Verpackungseinheit 40 an Außenmantelflächen der Flaschen 32 anliegen.
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Weiterhin ist in dieser Ausführungsform dargestellt, dass die Flaschengruppe 33 in einem ebenfalls als Tray 36 ausgebildeten dritten Verpackungsmittel 35 angeordnet ist, wobei sich hierbei die sich senkrecht zu einem flächigen Bereich des Trays 36 erstreckende Seitenwände 37 nach oben erstrecken. Auch hierbei kann vorgesehen sein, dass die Seitenwände 37 vorzugsweise zur zusätzlichen Stabilisierung der Verpackungseinheit 40 bereichsweise an Außenmantelflächen der Flaschen 32 anliegen.
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Die im unteren Tray 36 angeordneten und mit einem aufliegenden Tray 27 ausgestattete Flaschengruppe 33 wird mit einem Verpackungszuschnitt 20 zumindest bereichsweise umhüllt und/oder in den Verpackungszuschnitt 20 eingeschlagen (3A), wobei der Verpackungszuschnitt 20 im Bereich mindestens einer Seitenkante 25 des erstens Verpackungsmittels 23 nach unten gefaltet wird und zudem im Bereich mindestens einer Seitenkante 38 des dritten Verpackungsmittels 35 nach oben gefaltet wird (vgl. 3B und 3C).
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Die mit dem oberen Tray 27 und dem unteren Tray 36 ausgestattete und mit dem Verpackungszuschnitt 20 umhüllte Flaschengruppe 33 bildet eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackungseinheit 40. Insbesondere werden sowohl das erste Verpackungsmittel 23 als auch das dritte Verpackungsmittel 35 zumindest teilweise durch den flächigen Verpackungszuschnitt 20 bedeckt und sind somit zumindest teilweise innerhalb der ungeöffneten Verpackungseinheit 40 nicht sichtbar.
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Eine entsprechende Verpackungsvorrichtung zur Herstellung von Verpackungseinheiten 40, welche zusätzlich mit einem dritten Verpackungsmittel 35 ausgestattet sind, umfasst vorzugsweise ein drittes Verpackungsmodul (nicht dargestellt), welches in einer Arbeitsrichtung vor dem zweiten Verpackungsmodul 4 (vergleiche 1) angeordnet ist und welches dazu ausgebildet ist, die Artikelgruppe 31 auf einem dritten zumindest bereichsweise flächig ausgebildeten Verpackungsmittel 35 anzuordnen.
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Das dritte Verpackungsmodul kann dabei sowohl vor als auch hinter dem ersten Verpackungsmodul 12 angeordnet sein. Alternativ kann ein kombiniertes Verpackungsmodul vorgesehen sein, das dazu ausgebildet ist, die Artikel 30 auf dem dritten Verpackungsmittel 35 anzuordnen und im Wesentlichen zeitgleich das erste Verpackungsmittel 23 aufzulegen.
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Bei dem in den 4A bis 4C dargestellten dritten Ausführungsbeispiel wird als erstes Verpackungsmittel 23 ein Karton- oder Papierzuschnitt 42 mit vorbereiteter Knickkante 43 verwendet. Insbesondere ist die Knickkante 43 außerhalb eines flächigen Bereichs 44 des Karton- oder Papierzuschnitts 42, welcher die Oberseite aller Deckel 34 der Flaschengruppe 33 bedeckt, ausgebildet.
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Beim Umhüllen der mit dem aufliegenden Karton- oder Papierzuschnitt 42 ausgestatteten Flaschengruppe 33 mit dem Verpackungszuschnitt 20 werden die seitlichen Randbereiche 45 des Karton- oder Papierzuschnitt 42 nach unten geknickt, so dass die Knickkante 43 eine Faltkante 26 für den Verpackungszuschnitt 20 bereitstellt (vgl. 4B und 4C).
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Die mit dem Karton- oder Papierzuschnitt 42 ausgestattete und mit dem Verpackungszuschnitt 20 umhüllte Flaschengruppe 33 bildet eine weitere mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackungseinheit 40.
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Die Ausführungsformen, Beispiele und Varianten der vorhergehenden Absätze, die Ansprüche oder die folgende Beschreibung und die Figuren, einschließlich ihrer verschiedenen Ansichten oder jeweiligen individuellen Merkmale, können unabhängig voneinander oder in beliebiger Kombination verwendet werden. Merkmale, die in Verbindung mit einer Ausführungsform beschrieben werden, sind für alle Ausführungsformen anwendbar, sofern die Merkmale nicht unvereinbar sind.
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Wenn auch im Zusammenhang der Figuren generell von „schematischen“ Darstellungen und Ansichten die Rede ist, so ist damit keineswegs gemeint, dass die Figurendarstellungen und deren Beschreibung hinsichtlich der Offenbarung der Erfindung von untergeordneter Bedeutung sein sollen. Der Fachmann ist durchaus in der Lage, aus den schematisch und abstrakt gezeichneten Darstellungen genug an Informationen zu entnehmen, die ihm das Verständnis der Erfindung erleichtern, ohne dass er etwa aus den gezeichneten und möglicherweise nicht exakt maßstabsgerechten Größenverhältnissen der Artikel und/oder Teilen der Vorrichtung oder anderer gezeichneter Elemente in irgendeiner Weise in seinem Verständnis beeinträchtigt wäre. Die Figuren ermöglichen es dem Fachmann als Leser somit, anhand der konkreter erläuterten Umsetzungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der konkreter erläuterten Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein besseres Verständnis für den in den Ansprüchen sowie im allgemeinen Teil der Beschreibung allgemeiner und/oder abstrakter formulierten Erfindungsgedanken abzuleiten.
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Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verpackungsvorrichtung
- 2
- Einteilmodul
- 3
- Transporteinrichtung
- 4
- zweites Verpackungsmodul
- 5
- Einschlagmodul
- 6
- Reservoir
- 7
- Regeleinheit
- 8
- Tänzer
- 9
- Trennstation
- 10
- Schneideinrichtung
- 11
- Transporteinrichtung
- 12
- erstes Verpackungsmodul
- 13
- Magazin
- 17
- Falteinrichtung
- 20
- Verpackungszuschnitt
- 21
- Verpackungsmaterial
- 21*
- Papierrolle
- 23
- erstes Verpackungsmittel
- 24
- Kartonzuschnitt
- 25
- Seitenkante
- 26
- Faltkante
- 27
- Tray
- 28
- Seitenwand
- 30
- Artikel
- 31
- Artikelgruppe
- 32
- Flasche
- 33
- Flaschengruppe
- 34
- Deckel
- 35
- drittes Verpackungsmittel
- 36
- Tray
- 37
- Seitenwand
- 38
- Seitenkante
- 40
- Verpackungseinheit
- 42
- Karton- oder Papierzuschnitt mit vorbereiteter Knickkante
- 43
- Knickkante
- 44
- flächiger Bereich
- 45
- Randbereich
- FR
- Förderrichtung
- TR
- Transportrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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