DE2648715A1 - Verfahren und vorrichtung zur reinigung von fasermaterial - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur reinigung von fasermaterialInfo
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Description
P+Gm 76/557
Verfahren und Vorrichtung zur Reinigung von Fasermaterial
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von Fasermaterial, das in Form eines Faserbandes
einer Auflösewalze zugeführt wird, mittels dieser in Einzelfasern aufgelöst und anschliessend einer Offen-End-Spinnvorrichtung
zugeführt wird, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
In den bekannten Öffnungsaggregaten der Spinnereivorbereitungsmaschinen
werden die groben Verunreinigungen, wie Blatt-, Stengel- .und Samenkernreste, weitgehend durch Schlageinwirkung
auf die Baumwollflocke entfernt und ausgeschieden. Dabei erfolgt aber nicht nur eine Ausscheidung, sondern auch eine
teilweise Zertrümmerung dieser Teile, wobei Teilchen von 300 ^ und kleiner entstehen, die sich wiederum als Mikrostaub
an die Faser anhängen. Die Fasern bleiben somit mit erheblichen Mengen Mikrostaub behaftet, wobei der größte
Anteil 150 y)- beträgt oder noch feiner ist (Melliand Textilberichte
8/1976, Seite 609 bis 613).
Bei Offen-End-Spinnvorrichtungen ist es bekannt, das Faserband
bis zur Einseifaser aufzulösen und in dieser Form über eine eine Abscheidekante aufweisende Schmutzabscheideöffnung
hinwegzul'eiten (DT-OS 1.914.115). Zur Vermeidung von Faserverlusten
wird hierbei ein der Flugrichtung der Schmutzbestandteile entgegengerichteter Luftstrom in den zum Spinnrotor
geleiteten Faser-Luft-Strom eingeführt. Schmutzbestandteile,
die gleich leicht wie oder sogar leichter als Fasern sind, werden durch diesen zugeführten Luftstrom genauso
wie die Fasern im Faser-Luft-Strom zurückgehalten und ge—
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langen mit den Fasern in den Spinnrotor. Hier lagert sich der feine Staub an der Rotorwandung und in der Sammelrille
als störendes Medium ab. Die Rillenform wird kontinuierlich verändert und der Spinnprozeß gestört, wodurch Fadenbrüche
auftreten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, die es ermöglichen, die
im Fasermaterial enthaltenen feinen Staubbestandteile auszuscheiden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Fasermaterial gleichzeitig der Wirkung der Auflösewalze und
eines gegenüber der Auflösewalze nach außen abgesaugten Luftstromes ausgesetzt wird, während es in Umfangsrichtung
der Auflösewalze geführt wird. Durch die hohe Beschleunigung der Fasern im Bereich der Auflösewalze werden die Fasern durch
die Walzengarnitur einer hohen mechanischen Beanspruchung ausgesetzt. Dabei werden große Mengen Mikrostaub von der
Faseroberfläche abgerieben und die in der Fasermasse befindlichen
Fasersplitter freigesetzt. Diese feinen Schmutzbestandteile .werden durch den Absaugluftstrom abgeführt, während
die Fasern in Umfangsrichtung der Auflösewalze geführt und
dadurch zurückgehalten werden.
Vorzugsweise wird das Fasermaterial noch als Faserbart festgehalten,
während der Saugluftstrom auf es einwirkt. Hierdurch ist die Abscheidewirkung noch intensiver, da der
Feinststaub in dem Bereich, in dem er von den Fasern getrennt
wird, ausgeschieden wird, bevor er sich erneut wieder zwischen den Fasern festsetzen kann und durch die Reibung Garnitur/
Faser, Führung/Faser und Faser/Faser wiederum aus den Fasern herausgelöst werden muß.
Zur Durchführung des Verfahrens ist erfindungsgemäss eine an
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eine Saugluftquelle angeschlossene Staubabscheideöffnung
zwischen Liefervorrichtung und Offen-End-Spinnvorrichtung in der die Auflösewalze umgebenden Gehäusewand vorgesehen,
die mit einer siebartigen Abdeckung versehen ist, über welche das Fasermaterial während des Auflöseprozesses hin—
weggeführt wird, wobei es durch die Abdeckung im Wirkungsbereich der Auflösewalze gehalten wird. Vorteilhafterweise
befindet sich die Staubabscheideöffnung dabei im Bereich des Faserbartes. Um der raschen Bewegung der auszuscheidenden
Schmutzbestandteile in Umfangsrichtung der Auflösewalze Rechnung zu tragen, erstreckt sich zweckmässigsrweise die
Staubabscheideöffnung in Richtung des freien Endes des Faserbartes über diesen hinaus. Um ein Zurücksäugen des bereits
ausgeschiedenen Feinststaubes in den Faser—Luft-Strom
zu vermeiden, erstreckt sich die Staubabscheideöffnung um weniger als 50 % der mittleren Faserlänge über das freie
Ende des Faserbartes hinaus.
Gemäss einer bevorzugten Ausführung des Erfindungsgegenstandes
ist die Abdeckung in Fortsetzung der Gehäusewand angeordnet. Vorteilhafterweise ist dabei· das Gehäuse mit
einer Auskleidung versehen, welche im Bereich der Staubabscheideöffnung als siebartige Abdeckung ausgebildet ist.
Je nach verarbeitetem Fasermaterial ist der auszuscheidende Staub in seiner Beschaffenheit unterschiedlich. Es ist
daher vorteilhaft, wenn zur Anpassung an die Art des zu verarbeitenden Materials die Abdeckung auswechselbar ist.
Die Abdeckung kann sich dabei bis an die Klemmstelle der Liefervorrichtung erstrecken, wobei bei Ausbildung der Lieferstelle
als Lieferwalze mit zugeordneter Speisemulde mindestens ein Teil der Abdeckung als integrierter Bestandteil
der Speisemulde ausgebildet sein kann.
Die erfindungsgemässe Schmutzabscheidevorrichtung kann für
sich allein oder im Zusammenhang mit einer Abscheideöffnung
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mit Abscheidekante Anwendung finden. Im letzten Fall folgt der Staubabscheideoffnung eine mit einer Abscheidekante
versehene Schmutzabscheideöffnung.
Zur Verbesserung des Fasertransportes von der Liefervorrichtung zum Faserspeisekanal, insbesondere nach der Staubabscheideoffnung,
ist gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung in Bezug auf die Fasertransportrichtung vor der
Staubabscheideoffnung eine Luftzuführöffnung in der Gehäusewandung
vorgesehen.
Es ist zwar bereits im Bereich des Faserbartes in der dem Umfang der Auflösewalze gegenüberliegenden Gehäusewand eine
poröse oder perforierte Zwischenwand bekannt, die den Innenraum des Gehäuses von einer Unterdruckkammer trennt
(DT-OS 2.134.342, ~_Sfc3gg7 JA-PS-AS 23.773/71).
Diese Zwischenwand zusammen mit dem durch sie hindurch auf den Faserbart wirkenden Luftstrom hat jedoch die Aufgabe,
bei Stillsetzen der Spinnvorrichtung den Faserbart von der Auflösewalze abzuheben. Es handelt sich hierbei nicht um eine
Staubabscheideoffnung. Im übrigen ist die Saugluft während des
Betriebes der Spinnvorrichtung nicht wirksam. Weiterhin werden die Fasern nicht während des Auflöseprozesses an
dieser Zwischenwand entlang transportiert, sondern werden nach Ausheben aus dem Wirkungsbereich der Auflösewalze hier
festgehalten.
Durch die DT-OS 2.108.254-ist ebenfalls eine poröse Zwischenwand
bekannt. Durch diese Zwischenwand wird jedoch keine Luft abgesaugt, sondern im Gegenteil dem Faser/Luft-Strom
zugeführt.
Es ist ferner eine mit Roststäben ausgestattete Schmutzabscheideöffnung
bekannt, die auf der der Auflösewalze abgewandten Seite durch ein Sieb abgeschirmt ist (DT-OS
2.038.059, Fig. 10 bis 12). Eine solche Vorrichtung setzt sich jedoch in kürzester Zeit mit Schmutzbestandteilen zu
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und ist dann nicht mehr arbeitsfähig, da sie das Fasermaterial nicht im Wirkungsbereich der Auflösewalze hält
und somit über sie keine Fasern hinweggeführt werden, die dieses Sieb wieder reinigen könnten.
Es ist auch bereits eine luftdurchlässige Speisemulde bekannt (CS-PS 144.745). Durch die luftdurchlässige Partie
der Speisemulde wird jedoch Luft zu- und nicht abgeführt. Außerdem handelt es sich hierbei nicht um die Abdeckung
einer Schmutzabscheideöffnung.
Durch die erfindungsgemässe Vorrichtung werden nicht nur
die in den früheren Arbeitspassagen entstandenen Staubteilchen und kleinen Faserbruchstücke abgeführt, sondern
auch die Staubteilchen und kleinen Faserbruchstücke, die während des Auflösevorganges in der Auflösevorrichtung selber
entstehen. Auf diese Weise wird eine wesentliche Herabsetzung der Fadenbrüche erzielt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Offen-End-Spinnvorrichtung im Schnitt mit
der erfindungsgemässen Feinstaub-Abscheidevorrichtung sowie mit einer üblichen Schmutzabscheidevorrichtung
;
Fig. 2 eine andere Ausführung einer erfindungsgemäß ausgebildeten Offen-End-Spinnvorrichtung im
Schnitt mit einer außerhalb des Bereiches des Faserbartes angeordneten Feinstaub-Abscheideeinrichtung;
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Fig. 3 eine Ausführung des Erfindungsgegenstandes, bei welcher die siebartige Abdeckung der Staubabscheideöffnung
durch einen Teil der Speisemulde und durch einen Teil der Gehäusewandung gebildet
wird; und
Fig. 4 eine Abwandlung der erfindungsgemässen Vorrichtung,
bei welcher die Staubabscheidevorrichtung integrierter Bestandteil der Speisemulde ist.
Das Fasermaterial wird in Form eines Faserbandes 1 durch eine Speisevorrichtung 2 einer Auflösewalze 3 zugeführt. Die
Speisevorrichtung 2, die prinzipiell auch anders ausgebildet sein kann, weist gemäß der in Fig. 1 gezeigten Ausführung
eine Lieferwalze 20 und eine mit dieser zusammenarbeitende Speisemulde 21 auf. Das vordere, einen Faserbart 10 bildende
Ende des Faserbandes 1 wird durch die Auflösewalze 3 in Einzelfasern 11 aufgelöst und in dieser Form durch einen
Faserspeisekanal 4 einer Spinnkammer 5 zugeführt. Die spezielle Ausbildung der Spinnkammer 5 ist für die vorliegende
Erfindung ohne Belang. So kann die Spinnkammer 5 beispielsweise, wie gezeigt, als Spinnrotor, aber auch als elektrostatisch
oder pneumatisch oder auf onstige Weise arbeitende Offen-End-Spinnkammer ausgebildet sein. Aus der Spinnkammer
wird das Fasermaterial in Form eines Fadens in bekannter Weise abgezogen (nicht gezeigt).
Die Auflösewalze 3 ist von einem Gehäuse 30 umgeben, das mit einer verschleißfesten Auskleidung 34 versehen ist, welche
die terminologisch erforderlichen Öffnungen 340 und 341 für die Zuführung des Faserbandes 1 an die Auflösewalze 3 und für
die Abführung der Fasern 11 in den Faserspeisekanal 4 aufweist.
Zwischen der Liefervorrichtung 2 und der Speisekammer 5 ist im Gehäuse 30 eine Staubabscheideöffnung 6 vorgesehen, die
durch eine siebartige Abdeckung 72 abgedeckt ist. Die sieb-
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artige Abdeckung 72 ist integrierter Bestandteil der Auskleidung 34, während die Staubabscheideöffnung 6 in
der Speisemulde 21 vorgesehen ist. Die Speisemulde 21 wird durch eine erste Druckfeder 210 gegen die Lieferwalze 20
und durch eine zweite Druckfeder 211 abdichtend gegen die Auskleidung 34 gedruckt.
An der Speisemulde 21 ist ein mit der Staubabscheideöffnung in Verbindung stehender Rohrstutzen 81 vorgesehen, an dem
sich ein schlauchartiger Kanal 8 anschliesst. An den Kanal 8 ist über ein Filter 80 eine Saugluftquelle 82 angeschlossen.
Das Fasermaterial wird der Auflösewalze 3 in bekannter Weise mittels der Liefervorrichtung 2 in Form eines Faserbandes
zugeführt. Aus dem vorderen Ende des Faserbandes 1 werden die Fasern 11 durch die Auflösewalze 3 herausgelöst und
zwischen Auflösewalze 3 und Auskleidung 34 in Richtung des Pfeiles 32 zum Faserspeisekanal 4 geführt, über welchen sie
zur Verspinnung in die Spinnkammer 5 gelangen. Die Fasern nehmen ihren Weg zum Faserspeisekanal 4 über die Staubabscheideöffnung
6 hinweg, wobei sie durch die Abdeckung 72 im Wirkungsbereich der Auflösewalze 3 gehalten werden.
Durch die Reibung der Fasern 11 an den Garniturzähnen der Auflösewalze 3, durch die Reibung der Fasern 11 untereinander
und durch die Reibung der Fasern 11 an der Auskleidung und an der Abdeckung 72 wird der Mikrostaub von der Oberfläche
der Fasern 11 abgerieben. Im Bereich der Abdeckung werden die Fasern 11 einem durch die Abdeckung 72 hindurch
wirkenden Luftstrom ausgesetzt. Dadurch wird der von den Fasern 11 abgeriebene Feinstaub abgesaugt und abgeführt.
Zweckmässigerweise wird die über den Kanal 8 abgesaugte staubhaltige Luft über einen Filter 80 abgeführt und gereinigt.
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Auf der der Auflösewalze 3 zugewandten Seite wird die Siebfläche der Abdeckung 72 durch die darübergleitenden Fasern
freigehalten. Auf der Außenseite bleibt die Abdeckung 72 durch die ständige Absaugung des Mikrostaubes frei von Ablagerungen.
Die Staubabscheideverrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
kann auch in Kombination mit einer Schmutzabscheidevorrichtung für gröbere Partikel Anwendung finden, die eine
Schmutzabscheideöffnung 9 und eine Abscheidekante 90 aufweist. Die Ausbildung der Schmutzabscheidevorrichtung und ihre Anordnung
im Fasertransportweg ist für die vorliegende Erfindung ohne Belang. Wenn das Gehäuse 30 mit einer Auskleidung
34 versehen ist, so weist diese für die Schmutzabscheidevorrichtung eine Öffnung 342 auf.
Die erfindungsgemässe Vorrichtung kann verschieden ausgebildet
sein.
So ist es möglich, die Staubabscheideöffnung 6 an beliebiger Stelle in der Gehäusewand 31 zwischen der Liefervorrichtung
und dem Faserspeisekanal 4 vorzusehen (Fig. 2). Die Staubabscheideöffnung 6 ist in Fortsetzung der Wand 31 durch eine
siebartige Abdeckung 7 abgedeckt, die so in das Gehäuse 30 eingepaßt ist, daß zwischen der Abdeckung 7 und der Wand 31
zumindest in der durch den Pfeil 32 markierten Transportkante keine vorstehende Kante entsteht, an der die Fasern
hängenbleiben oder gestaucht werden könnten. Die siebartige Abdeckung 7 kann dabei einen Teil des Gehäuses 30 bilden,
zum Beispiel in Form einer Auskleidung (Fig. l),oder auswechselbar sein.
Durch Auswechseln der Abdeckung 7 ist eine Anpassung an das zur Verspinnung gelangende Fasermaterial möglich· Durch entsprechende
Wahl der Maschenweite der Abdeckung 7 ist eine gezielte Entfernung des Mikrostaubes möglich.
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Die Maschenweite der Abdeckung 7 bzw. 72 ist so bemessen, daß der Staub in der gewünschten Weise abgeht, die Pasern
aber geführt werden und in ihrer Transportbewegung nicht behindert werden.
Wie in den Fig. 1, 3 und 4 gezeigt, befindet sich die Staubabscheideöffnung
6 vorzugsweise in dem Bereich 33 des die Auflösewalze 3 umgebenden Gehäuses 30, an welchem die Fasern
11 aus dem Faserbart 10 des durch die Liefervorrichtung 2 zurückgehaltenen Faserbandes 1 herausgelöst werden.
Während die Fasern 11 noch durch die Liefervorrichtung 2 zurückgehalten werden,, werden die Staubbestandteiie durch
die Reibung Garnitur/Faser, Faser/Faser und Faser/Abdeckung von den Fasern 11 abgestreift und sofort durch den Saugluftstrom
abgeführt. Dadurch können sich die von den Fasern losgelösten Staubkomponenten nicht erneut an den Fasern
festsetzen.
Die Fasern 11 werden in Richtung des Pfeiles 32 in einem
Luftstrom zwischen Auflösewalze 3 und Gehäusewand 31 bzw. Auskleidung 34 sur Spinnksmmer 5 transportiert» Dieser
Luftstrom entsteht durch die Rotation der Auflösewalze 3=
Zum anderen wird dar Luftstrom noch versfclrtefe, uann -die
SSpinmksiBraer 5 von solcher Konstruktion ist? daß zum Spinnanein
Unterdruck benötigt x-rlrd* Unter Berücksichtigung dar
Strömung des Spinnluftsystems ist die durch die Abdeckung
bai-j« 72 wirksame Staubabscheideöffnung S so bemessen, daß
diese sich nicht nur unfcsr dem Faserbart 1O3 sondern such
nocih darübajr hinaus erstreckt» Auf diese Meise wird der vom
Faserfeart 10 losgelöste Fein staub unter &?irkung das ira
Kanal 8 wirkenden Ssugluftstrosnes rait Sicherheit abgeführt.
BIe Abdeckung 7 hzi-u 72 sollte jedoch ά@η F&serbart 10 um
Rieht mehr als 5ö % der raittlersn Fasert Mag® CIbssTageru
iufceorsgfc die Abdeckung 7 baw=. 72 den Faserbart 10 isss sashr
eis 50 % der saittleren Faserlänges so wird roit
© ω © © ι s / η 11S «s
- te. -
Länge der Abdeckung 7 bzw. 72 die Gefahr immer größer, daß bereits abgesaugter Feinstaub wieder in den in Richtung des
Pfeiles 32 geführten Faser-Luft-Strom zurückgesaugt wird.
Dadurch erhöht sich aber auch die Gefahr, daß sich Feinstaub in der Spinnkammer 5 festsetzt und zu Spinnstörungen führt.
Der Transport der Fasern 11 über die Staubabscheideöffnung erfolgt in einem Luftstrom. Je nach Stärke des durch den
Kanal 8 abgesaugten Luftstromes kann es daher vorteilhaft sein, wenn vor der Staubabscheideöffnung 6 eine Luftzuführöffnung
36 vorgesehen ist (Fig. 2 und 3).
Wie Fig. 3 zeigt, kann auch ein Teil 22 der Speisemulde 212 als siebartige Abdeckung ausgebildet sein, so daß zumindest
ein Teil der Abdeckung integrierter Bestandteil der Speisemulde 212 ist. Wenn sich die Abdeckung 7 bis unter den siebartigen
Teil 22 der Speisemulde 212 erstreckt, so weist die Abdeckung 7 in diesem Bereich eine größere Öffnung 70 auf, um
ein Verstopfen der Abdeckung 7 zu vermeiden.
Die Speisemulde 21 kann aber auch in Umfangsrichtung der
Auflösewalze 3 verlängert sein und mit seinem sich von der Klemmstelle 23 zwischen Lieferwalze 20 und Speisemulde
zur Auflösewalze 3 erstreckenden Ende die Abdeckung 73 bilden, wobei dieses Ende siebartig ausgebildet ist und unter
diesem Teil 22 der Speisemulde 21 der an eine Saugluftquelle 82 angeschlossene Kanal 8 endet.
Eine solche Ausführung wird nachstehend anhand der Fig. 4 beschrieben. Die Speisemuldenöffnung 35 im Gehäuse 30 ist
bei dieser Ausführung größer als üblich, da sie gleichzeitig die Staubabscheideöffnung 6 mit aufnimmt. Die Speise—
muldenöffnung 35 wird von der Gehäuseinnenseite durch eine Blende 24 abgedeckt, die mit der Speisemulde 21 verbunden
ist. Die Gehäusewand 31 ist radial nur um so viel weiter als üblich von der Auflösewalze 3 entfernt, daß die Innen-
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fläche 240 der Blende 24 in einer solchen Entfernung von der Auflösewalze 3 angeordnet sein kann, daß sie die Fasern
11 im Wirkungsbereich der Auflösewalze 3 hält. In der Speisemulde 21 ist wiederum, wie bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die Staubabscheideöffnung 6 angeordnet. Im Gegensatz su der Ausführung
nach Fig. 1 wird die Speisemulde durch die Druckfeder 211 nach außen gedrückt, damit die Blende 24 in Anlage an der
Wand 31 gehalten wird.
Die Funktion einer derartigen Vorrichtung ist dieselbe wie
zuvor beschrieben» Eine solche Ausführung (ebenso wie die Ausführung nach Fig. 1) kann von Vorteil sein, wenn zur
gleichmässigen Auflösung des Faserbandes 1 eine lange Unterstützung des Faserbartes 10 wünschenswert ist.
Die Absaugung des losgelösten Feinstaubes kann sowohl in Umfangsrichtung nach außen als auch seitlich erfolgen. Gemäß
Fig. 2 ist seitlich vom Auflösebereich 33 ebenfalls ein an den Kanal 8 angeschlossener Raum (nicht gezeigt) durch eine
siebartige Abdeckung 71 abgedeckt. Die Absaugung des von den Fasern 11 losgelösten Feinstaubes erfolgt somit auch zu den
Seiten hin.
Wie die vorstehende Beschreibung zeigt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung in verschiedener Weise ausgebildet sein
und auch mit einer bisher bekannten Schmutzabscheidevorrichtung kombiniert sein. Der Kanal 8 kann direkt oder indirekt
über einen Zwischenraum (nicht gezeigt) mit der Abdeckung 7 in Verbindung stehen. Je nach Faserdurchsatz und
Verunreinigungsgrad kann es vorteilhaft sein, wenn der Unterdruck im Kanal 8 steuerbar ist. Auch das Filter 80
kann als einfaches Filter oder als größere Filteranlage ausgebildet sein.
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Claims (12)
1. Verfahren zur Reinigung von Fasermaterial, das in Form eines Faserbandes einer Auflösewalze zugeführt wird,
mittels dieser in Einzelfasern aufgelöst und anschliessend einer Offen-End-Spinnvorrichtung zugeführt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fasermaterial gleichzeitig der Wirkung der Auflösewalze und eines gegenüber der Auflösewalze
nach außen gerichteten Saugluftstromes ausgesetzt wird, während es in Umfangsrichtung der Auflösewalze geführt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fasermaterial noch als Faserbart festgehalten wird,
während der Saugluftstrom auf es einwirkt.
3. Vorrichtung zur Reinigung von Fasermaterial mit einer
Liefervorrichtung, einem eine Auflösewalze aufnehmenden Gehäuse und mit einer Offen-End-Spinnvorrichtung, dadurch
gekennzeichnet, daß eine an eine Saugluftquelle
(82) angeschlossene Staubabscheideöffnung (6) zwischen Liefervorrichtung (2) und Offen-End-Spinnvorrichtung (5)
in der die Auflösewalze (3) umgebenden Gehäusewand (31, 34) vorgesehen ist, die mit einer siebartigen Abdeckung
(7, 71, 72) versehen ist, über welche das Fasermaterial (11) während des Auflöseprozesses hinweggeführt wird,
wobei es durch die Abdeckung (7, 71, 72) im Wirkungsbereich der Auflösewalze (3) gehalten wird.
• — 2 —
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Z6-48715
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Staubabscheideöffnung (6) sich im Bereich des
Faserbartes (10) befindet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Staubabscheideöffnung (6) sich in Richtung des
freien Endes des Faserbartes (10) über diesen hinaus erstreckt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Staubabscheideöffnung (6) um weniger als
50 % der mittleren Faserlänge über das freie Ende des Faserbartes (10) hinaus erstreckt.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckung (7, 72) in Fortsetzung der Gehäusewand (31, 43) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (30) mit einer Auskleidung (34) versehen
ist, welche im Bereich der Staubabscheideöffnung (6) als
siebartige Abdeckung (72) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckung (7, 71, 72) auswechselbar ist.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 bis 9, bei welcher die Liefervorrichtung eine Lieferwalze und eine Speisemulde
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil (22, 72) der Abdeckung (72) integrierter Bestandteil
der Speisemulde (21, 212) ist.
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11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Staubabscheideöffnung (6) eine mit einer Abscheidkante (90) versehene Schmutzabscheideöffnung
(9) folgt.
12. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß in Bezug auf die Fasertransportiichtung (32)
vor der Staubabscheideöffnung (6) eine Luftzuführöffnung (36) in der Gehäusewandung (31, 34) vorgesehen ist.
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