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Druckwalze Die Erfindung betrifft eine Druckwalze zum Bedrucken von
endlosen bahnförmigen Materialien mit periodisch wiederkehrenden Druckbildern, wobei
auf einer als Tragkörper ausgebildeten Drehachse ein das Druckbild aufweisender
Hohlzylinder kraftschlüssig mit dieser verbunden ist.
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Beim Vergüten von Holzwerkstoffplatten mit kunstharzbeschichteten
und/oder getränkten bahnförmigen Trägermaterialien, wie z.B. Papier, werden diese
Trägerbahnen vor dem Tränken und/oder Beschichten auf ihrer Außenseite mit Dekorationsdrucken
versehen, um dem Holzwerkstoff nach dem Preßvorgang ein ansprechendes Aussehen zu
verleihen.
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Während beim Vergüten von Holzoberflächen mit Phantasie-Dekors die
Abmessung (Breite) der zur Vergütung verwendeten Trägerbahn im allgemeinen keine
große Rolle spielt, tritt bei der Verwendung von Trägerbahnen, die mit der Abbildung
eines Holzdekors bedruckt sind, das zusätzliche Problem auf, daß das Holzdekor auf
die Breite des Möbelteils abgestimmt
sein soll. Die Breite der Trägerbahn
soll der Breite der zu vergütenden Möbelteile, wie z.B. Schranktüren, Regalböden
oder Tischplatten, angepaßt sein. Zur Vermeidung von Verlust darf deshalb die beharzte
Trägerbahn nur geringfügig breiter als die zu vergütende Platte sein. überdies wird
eine bestimmte, geometrische, ästhetisch bedingte Anordnung der Maserung auf der
Plattenoberfläche erwünscht.
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Hieraus ergibt sich die Forderung, beharzte Dekorträgerbahnen wechselnder
Breite und wechselnder Druckbilder, jeweils dem Verbraucherwunsch entsprechend,
bereitzustellen.
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Einer solcher Forderung könnte gemäß dem Stand der Technik durch Bereitstellung
einer Vielzahl von Druckwalzen entsprochen werden, wobei man dann aus der beharzten
Trägerbahn nur die gewünschte Teilbahn herausschneidet. Der verbleibende Rest ist
entweder aufgrund der geringen Restbreite oder wegen des verbliebenen abgeschnittenen
Druckbildes praktisch nicht mehr verwertbar. Die Lagerhaltung einer Vielzahl besonderer
Druckwalzen erfordert erheblichen Platzbedarf und erhöht somit die Lagerhaltungskosten.
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Eine andere Möglichkeit, Bahnabschnitte vorgegebener Breite herzustellen,
bestünde darin, das Druckbild einer Druckwalze in eine Mehrzahl nebeneinanderliegender,
jeweils identischer Teildruckbilder aufzuteilen. Hierdurch würde man den Verschnittanteil
verringern. Eine wirkliche Lösung des Problems läge hiermit jedoch nicht vor, da
man hinsichtlich
der Breite der Trägerbahn nicht flexibel wäre
und ebenfalls eine Vielzahl von Druckwalzen bereitstellen müßte, die in Teilbereiche
unterschiedlicher Breite aufgeteilt wären.
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Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, Trägerbahnen einer
vorbestimmten Breite, möglichst ohne Verschnitt und den unterschiedlichen Mengenanforderungen
des Marktes entsprechend, auf einfache Weise zu bedrucken. Die Aufgabe wird dadurch
gelöst, daß eine Druckwalze eingesetzt wird, bei der eine Mehrzahl von Druckbilder
aufweisenden Hohlzylindern gleichen äußeren Durchmessers nebeneinander angeordnet,mit
dem Tragkörper lösbar verbunden ist.
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Dabei kann jeder einzelne Hohlzylinder in einer bestimmten Breite
und in einer bestimmten Dekorstellung so eingesetzt werden, daß stets die gewünschten
bedruckten Trägerbahnen fast verschnittfrei hergestellt werden können. Bei jeder
Änderung, sei es eine Änderung des Dekors und/oder eine Änderung in der Breite des
entsprechenden Druckbildträgers, braucht lediglich das nicht mehr benötigte Teilstück
aus dem Verbund gelöst und durch den nun erforderlichen Hohlzylinder ersetzt werden.
Auf dem als Drehachse ausgebildeten Tragkörper können zweckmäßigerweise die einzelnen
Druckbilder aufweisenden Hohlzylinder miteinander lösbar verbunden sein.
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Die mit dem als Drehachse ausgebildeten Tragkörper lösbar verbundenen
Druckbilder aufweisenden Hohlzylinder können aus dickwandigen hohlzylindrischen
Einzelkörpern durch Aufschieben auf die als Tragkörper ausgebildete Drehachse zusammengesetzt
werden. In diesem Fall weist der Tragkörper einen geringen Umfang auf. Sie können
in üblicher Weise, wie z.B. durch Keilwellen, Mitnehmer-Bolzen, Nut und Feder, miteinander
verbunden und in bekannter Weise, wie durch eine Schraubverbindung, auf dem Tragkörper
befestigt werden.
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Es ist auch möglich, die einzelnen hohlzylindrischen Druckbildträger
dünnwandig auszubilden und in Form von Bandagen auf einen entsprechend dicken,als
Drehachse ausgebildeten Tragkörper aufzuschieben und diese gegebenenfalls in üblicher
Weise miteinander zu verbinden und auf dem Tragkörper zu befestigen.
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Eine Befestigung der hohlzylindrischen Druckbildträger kann auch in
der Weise erfolgen, daß jeder einzelne Hohlzylinder-Abschnitt durch eine Keil-Spannhülse
auf dem Tragkörper befestigt wird, so daß die Verbindung zwischen den einzelnen
hohlzylindrischen Druckbildträgern entfällt, wobei die Durchmesserunterschiede zwischen
den einzelnen Hohl zylinder-Abschnitten durch verschieden starkes Spannen der Keilhülsen
ausgeglichen werden können. Selbstverständlich ist es auch möglich, die einzelnen
Druckbilder aufweisenden Hohlzylinder
durch Distanzscheiben voneinander
zu trennen, so daß jeder das entsprechende Druckbild aufweisende Hohlzylinder einzeln
durch ein separates Messer beim Druckvorgang abgerakelt werden kann.
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Der Vorteil der erfindungsgemäß ausgebildeten Druckwalze besteht u.a.
darin, daß jeder einzelne auf dem Tragkörper befindliche Durckbildträger der gewünschten
Breite der bedruckten Trägerbahn entspricht oder zumindest nahekommt.
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Dabei ist es zur Vermeidung von Verschnitt von besonderer Bedeutung,
daß man eine solche Mehrzahl von Druckbildträgern auf dem Tragkörper anordnet, daß
die Gesamtbreite der Druckbildträger der maximal einsetzbaren Breite des als Drehachse
ausgebildeten Tragkörpers entspricht oder diesem nahekommt.
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Da in der Praxis selten ausschließlich Bahnen einer einzigen Breite
verlangt werden, ist es nun möglich, verschiedene Breiten zu der jeweils notwendigen
Gesamtbreite zusammenzufassen. Es ist jedoch nicht nur möglich, Anzahl und Breite
der Druckbildträger zu einem günstigen Gesamtmaß zusammenzustellen, sondern es ist
darüber hinaus auch möglich, z.B.
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durch Verwendung von fünf Druckbildträgern, bei denen drei die gleiche
Breite und das gleiche Druckbild aufweisen, die restlichen zwei aber hinsichtlich
Breite und Druckbild von den drei vorgenannten Druckbildträgern abweichen, die Mengenfertigung
den Marktbedürfnissen anzupassen.
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Wenngleich die erfindungsgemäße Druckwalze hinsichtlich ihrer Vorteile
am Beispiel der Herstellung des Bedruckens
von Trägerbahnen mit
Holzdekors beschrieben ist, wobei die Trägerbahnen anschließend beharzt und nach
der Trocknung auf insbesondere Holzwerkstoffplatten aufgepreßt werden, beschränkt
sich die Verwendbarkeit einer solchen erfindungsgemäßen Druckwalze nicht allein
auf diesen Zweck. Die erfindungsgemäße Druckwalze ist unter Ausnutzung der beschriebenen
Vorteile überall dort anwendbar, wo Trägerbahnen bedruckt werden sollen, deren Breiten
vorrichtungsbedingt vorgegeben sind, jedoch aber Teilbahnen erwünscht sind, deren
Breiten einen Bruchteil der Gesamtbreite betragen und wobei gegebenenfalls von Teilbahn
zu Teilbahn das Druckbild bei gleicher Farbstellung wechseln kann.
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Die erfindungsgemäße Druckwalze wird in den Figuren 1 bis 3 näher
erläutert.
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Dabei zeigt Figur 1 den als Drehachse ausgebildeten Tragkörper (2).
Auf diesen Tragkörper geringen Umfangs sind die dickwandigen Druckbilder aufweisenden
Hohlzylinder-Abschnitte (1) aufgeschoben. Durch die Schraubverbindung (3) werden
diese auf dem Tragkörper (2) befestigt.
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Figur 2 zeigt einen einzelnen Druckbild aufweisenden dickwandigen
Hohlzylinder.
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In Figur 3 wird der Tragkörper (5) mit einem größeren Umfang gezeigt,
auf den relativ dünnwandige, Druckbilder aufweisende Hohlzylinder (4) aufgeschoben
sind, die durch eine mittels Schrauben spannbare Endscheibe (6) auf dem Tragkörper
befestigt sind.