DE2510783A1 - Selbstklebende buchstaben oder dergleichen zeichen - Google Patents
Selbstklebende buchstaben oder dergleichen zeichenInfo
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Description
EIKENBERG & BRÜMMERSTEDT
PATENTANWÄLTE IN HANNOVER
Dieter Prange 549/5
Selbstklebende Buchstaben oder dergleishen Zeichen
Zusatz zu Patent ....
. (Patentanmeldung P 24 02 998.9)
. (Patentanmeldung P 24 02 998.9)
Die Erfindung betrifft eine Verbesserung der selbstklebenden
Buchstaben und dergleichen Zeichen gemäß dem Hauptpatent ... (Patentanmeldung P 24 02 998.9).
Das Hauptpatent geht aus von selbstlclebenden Buchstaben
und dergleichen Zeichen, die einzeln auf einem die Klebeschicht abdeckenden, vor dem Aufkleben der Buchstaben auf ei- ;
ne Schriftfläche abzulösenden Träger angeordnet sind, wobei ', jeder Träger durch eine Perforationslinie in einen oberen und
einen unteren Teil aufteilbar ist und wobei jeder Buchstabe einen definierten Abstand von der linken sowie der unteren Be- ;
grenzung3kante des Trägers hat. ;
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Mit dem Hauptpatent soll eine einfach herstellbare sowie leicht und sicher ausführbare Möglichkeit zur Spationierung
der Buchstaben und dergleichen Zeichen erreicht werden, und dazu ist gemäß dem Hauptpatent vorgesehen, daß auf
dem unteren Teil des Trägers zusätzlich zu dem Buchstaben noch eine oder mehrere Marken angeordnet sind, die eine Bezugslinie
zur Spationierung des jeweils nachfolgend anzubringenden Buchstabens bilden. Diese Marken bestehen dabei aus dem gleichen
Material wie die Buchstaben und sind vorzugsweise in einem Arbeitsgang mit diesen ausgestanzt.
Zum Anfertigen eines Schriftzuges werden die jeweils oberen Teile der Träger für die einzelnen Buchstaben und
dergleichen Zeichen (nachfolgend nur noch als "Buchstaben" bezeichnet) abgetrennt, so daß die Klebefolie im oberen Bereich
der Buchstaben frei wird. Dann wird mit diesem freien Teil der Klebefläche der erste Buchstabe in seiner Lage
fixiert. Zur-entsprechenden Fixierung der folgenden Buchstaben werden ihre Träger bevorzugt so aneinander gelegt, daß jeweils
die linke Begrenzungskante des folgenden Trägers an die Marken auf dem Träger des voraufgehenden Buchstabens anstößt.
Dadurch ist ein vorbestimmter Abstand zwischen den Buchstaben gewährleistet. Die gleiche Höhenlage der Buchstaben wird dabei
generell durch eine vorher auf dem zu beschriftenden Untergrund festgelegte Grundlinie gebildet, mit der jeweils
die untere Begrenzungskante der Träger in Deckung gebracht werden muß. Nach der Fixierung aller Buchstaben werden abschließend
auch die unteren Teile der Träger entfernt.
Die Marken gemäß dem Hauptpatent haben sich an sich gut bewährt, es haben sich aber noch zwei Hachteile herausgestellt.
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Erstens tonnen, da im allgemeinen die Buchstaben einen wesentlichen
Teil der Fläche des Trägers einnehmen, die Marken meistens nur verhältnismäßig klein ausgebildet sein,
und dadurch "besteht die Gefahr, daß, nachdem "bei der Herstellung
die Buchstaben und die Marken durch Ausstanzen aus einem Materialbogen hergestellt sind, beim Abtrennen des
überschüssigen Teils des Materialbogens die relativ kleinen
Karken leicht mit von dem Träger abgezogen werden, oder sie können ggfs. auch nachträglich auf dem Träger verrutschen.
Zweitens ist es nachteilig, daß nur die durch die Marken definierte Bezugslinie durch das die Buchstaben ausstanzende
Stanzwerkzeug gebildet wird und damit zwangsläufig immer die richtige Lage relativ zu den Buchstaben hat, daß aber die
weiterhin zur Festlegung der richtigen Position des Buchstabens erforderlichen Kanten des Trägers (nämlich dessen linke
Begrenzungskante und dessen untere Begrenzungskante) mit einem zweiten Stanz- bzw. Schneidwerkzeug hergestellt werden
und es somit auf eine sehr exakte Einstellung beider Werkzeuge zueinander ankommt. Dabei ist die Lage des Buchstabens
in bezug auf die linke Begrenzungskante des Trägers weniger lccitisch als dessen Lage in bezug auf die untere Begrenzungskante des Trägers, denn geringe Abweichungen im seitlichen
Abstand zweier Buchstaben fallen dem bloßen Auge normalerweise weniger auf als Abweichungen in der Höhenlage (als
solche von der Grundlinie). Außerdem läßt sich im allgemeinen die linke Begrenzungskante des Trägers beim Stanzen auch
leichter und genauer treffen als die untere Begrenzungskante.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Zusatzerfindung,
diese verbliebenen Fachteile der Erfindung gemäß dem Hauptpatent
zu beseitigen, ohne deren sonstige Vorteile zu beeinträchtigen. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Mar-
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ke als im definierten Abstand unterhalb des Buchstabens waagerecht
verlaufender, rechteckförmiger Balken ausgebildet ist,
der sich nach rechts bis zu der zur Spationierung dienenden Bezugslinie erstreckt.
Durch die Ausbildung der Marke in Form eines langen Balkens, der genauso lang ist wie der jeweilige Platzbedarf
eines Buchstabens und der sich somit über mehr als die Breite des Buchstabens erstreckt, hat die Marke eine so große Fläche,
daß sie nach dem Stanzvorgang nicht in unerwünschter Weise mit von dem Träger abgezogen werden oder nachträglich auf dem
Träger verrutschen kann.
Das Aneinanderreihen der Buchstaben zu einem Schriftzug
erfolgt wie beim Hauptpatent, allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, daß dabei diese balkenförmigen Marken eine
lückenlos durchgehende, dicke gerade Linie (eine "Prüflinie") bilden. Diese Prüflinie hat den Vorteil, daß sie, da die Marken
bei der Herstellung der Buchstaben in einem StanzVorgang
mit dem gleichen Stanzwerkzeug aus dem gleichen Material gestanzt werden, eine äußerst genaue Relativlage zu den zugehörigen
Buchstaben hat, und daß weiterhin schon jede geringe Abweichung von der geraden Linienführung sowie jede Lücke
innerhalb der Linie sofort durch das bloße Auge wahrgenommen werden kann, sich also jede Fehlpositionierung sehr viel augenfälliger
markiert als bei den Buchstaben selbst. Die einzelnen Buchstaben können folglich sehr schnell und mit grosser
Genauigkeit zu einem sauberen Schriftzug aneinandergereiht werden, wobei die ordnungsgemäße Ausbildung der Prüflinie in
sehr einfacher und anschaulicher Weise sicherstellt, daß die Buchstaben den richtigen Seitenabstand und die richtige Höhenlage
haben und auch genau senkrecht ausgerichtet sind·
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Eine "besondere Grundlinie braucht auf dem zu beschriftenden
Untergrund nicht unbedingt festgelegt zu werden, sie kann aber, insbesondere bei langen Schriftzügen, zweckmäßig
sein. Da es aber auf die untere Begrenzungskante des Prägers überhaupt nicht mehr ankommt (diese hat jegliche Bedeutung
für die Spationierung und Positionierung der Buchstaben verloren und kann somit beliebig liegen), wird bei
Verwendung einer besonderen Grundlinie zweckmäßig die durch die balkenförmigen Marken gebildete Prüflinie nach dieser
Grundlinie ausgerichtet. TJm das zu erleichtern, können die Eräger zumindest im Bereich der Marke aus einem durchsichtigen
Material hergestellt sein, welches das Erkennen der Grundlinie durch die träger hindurch möglich macht.
Die balkenförmige Marke schließt zweckmäßig mit der linken Begrenzungskante des Trägers ab, weil das die Ausbildung
der gewünschten Prüflinie erleichtert. Sie kann aber auch in einem gewissen Abstand vor der linken Begrenzungskante des !Trägers enden, was den Torteil hat, daß dann auch
die linke Begrenzungskante des Erägers für die Spationierung und Positionierung des Buchstabens bedeutungslos wird und
stattdessen die linke Seitenkante der Marke benutzt werden kann. In einem solchen EaIl sollte allerdings wiederum, damit
die Prüflinie lückenlos erkennbar wird, der träger zumindest im Bereich der Marke aus einem durchsichtigen Material
bestehen.
Vorzugsweise erstreckt sich die balkenförmige Marke bis zur rechten Begrenzungskante des Buchstabens. Sie kann
sich aber auch über diese Begrenzungskante hinaus erstrekken, z.B. bei schmalen Buchstaben oder falls der Abstand der
linken Begrenzungskante des !Trägers von der linken Be-
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grenzungskante des Buchstabens riur sehr klein ist. In federn
EaIl definiert die rechte Seitenkante der balkenförmigen Marke die Bezugslinie für die Spationierung. Dabei können auch
noch zusätzliche Marken nach Art der im Hauptpatent beschriebenen Marken vorgesehen sein, nötig sind diese aber nicht mehr,
Die Breite der balkenförmigen Marke ist vorzugsweise etwa gleich der Schriftstärke des Buchstabens, kann aber auch
größer oder kleiner gewählt werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung in einem Beispiel erläutert. Dabei zeigen:
Pig. 1 zwei Träger mit je einem Buchstaben und der
erfindungsgemäßen Marke und
Pig. 2 ein mit Hilfe der erfindungsgemäßen Marken gebildetes Schriftbild.
In der Fig. 1 sind zwei Buchstaben 1 (als Beispiel ein
"B" und ein "L") aus einem selbstklebenden folienartigen Material gezeigt, die auf je einen klebstoff abweisenden träger
aufgebracht sind. Die Träger 2 bestehen aus einem oberen Teil 2a (nur noch bei dem "L" zu erkennen) und einem unteren Teil
2b, die beide durch eine Perforationslinie 4 voneinander getrennt sind. Unterhalb ;jedes Buchstabens 1 befindet sich eine
balkenförmige Marke 3, die sich von der linken Eante 6 des Trägers 2 bis vorzugsweise zur rechten Begrenzungskante des
Buchstabens erstreckt. Das rechte Ende der Marke 3 bildet somit,
ggfs. zusammen mit der rechten Begressmngskante des Buchstabens,
die zur Spationisrung der Buchstaben dienende Bezugslinie 5. Id übrigen hauen Gie Marken 3 einen vorgegebenen kon-
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starrten Abstand "b von der Unterkante der zugehörigen Buchstaben,
und jeder Buchstabe hat von seiner linken Begrenzungskante aus einen definierten Abstand a zur linken Kante 6 des
trägers 2. Der Abstand c zwischen den Buchstaben und der unteren Kante des Trägers ist dagegen Undefiniert und beliebig.
Zum Befestigen der Buchstaben auf einer Unterlage wird schrittweise vorgegangen. In einem ersten, in Pig. 1 dargestellten
Schritt wird der obere Teil 2a des Trägers 2 für den ersten Buchstaben "B" abgesogen und dann der obere !eil dieses
Buchstabens auf der Unterlage festgeklebt, derart, daß der
Buchstabe in der richtigen Lage hinreichend fixiert ist. Der untere Ceil 2b des Trägers 2 verbleibt dabei zunächst an dem
Buchstaben. Danach wird in einem zweiten Schritt von dem nächsten mit dem Buchstaben "L" versehenen Träger 2 ebenso
der obere Teil 2a abgetrennt, und dann wird dieser nächste Träger gemäß dem Pfeil 8 so an den bereits fixierten Buchstaben
"B" angesetzt, daß die rechte Seitenkante 9 der Marke 3 auf dem Trägerunterteil 2b für den ersten Buchstaben "B"
genau mit der linken Seitenkante 10 der Marke 3 auf dem Trägerunterteil 2b für den zweiten Buchstaben "L" zusammenstößt.
Dabei kommt die linke Kante 6 des zweiten Trägerunterteils 2b zur Deckung mit der Markierungslinie 5 auf dem ersten Trägerunterteil,
und dabei bilden außerdem die beiden Marken 3 auf den aufeinanderfolgenden- Trägern eine gerade Linie, die infolge
des konstanten Abstandes b auch eine entsprechende gerade Linie für die Unterkanten aller Buchstaben bedeutet.
Weiterhin ist für alle Buchstaben, wegen des definierten Abstandes a, auch jeweils der richtige Zwischenraum gewährleistet.
Alle folgenden Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Zeichen werden in folgenden Schritten in der gleichen Weise
angebracht.
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Da zunächst die unteren Teile 2b der Träger 2 noch an
den Buchstaben verblieben sind, bildet sich somit beim Herstellen eines Schriftzuges unterhalb desselben durch die aneinandergereihten
Marken 3 eine lange durchgehende Prüflinie aus, die eine gedachte Grundlinie simuliert«, Dabei ist es
relativ einfach, jeweils den nächsten Buchstaben so anzusetzen, daß diese Prüflinie lückenlos durchgehend wird und
ihre gerade Richtung beibehält, weil schon geringe Abweichungen von der ordnungsgemäßen Ausbildung der Prüflinie
sofort deutlich mit dem Auge wahrgenommen werden können« ITachdem der Schriftzug fertiggestellt ist, werden die Buchstaben
am unteren Ende noch einmal hochgeklappt und dann die unteren Teile 2b der Träger 2 zusammen mit den darauf befindlichen
Marken 3 von den Buchstaben abgezogen. Schließlich werden dann noch die unteren Teile der Buchstaben an die Unterlage
angedrückt. Während dieses Vorgangs bleibt die richtige lage der Buchstaben, die durch ihre bereits aufgeklebten oberen
Seile fixiert ist, beibehalten, wogegen die durch die Marken gebildete Prüflinie verschwindet.
Die Fig. 2 zeigt einen durch die erfindungsgemäßen
Buchstaben hergestellten Schriftzug in Form des Wortes "Hannover" kurz vor dem Abziehen der unteren Teile 2b der einzelnen
Träger 2. Die Träger bestehen in diesem Fall aus einem durch- ■
sichtigen Material, so daß die Marken 3 nach einer gezeichneten Grundlinie 12 ausgerichtet werden konnten. Die Marken
bilden dabei unterhalb des Schriftzuges eine durchgehende Prüflinie 11. Diese ist für die ersten fünf Buchstaben, also
bis zum dem "o", völlig ordnungsgemäß ausgebildet, d.h. diese Buchstaben stehen in jeder Beziehung richtig, Ss Ist auch zu
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erkennen, daß es auf den Abstand c zwischen den einzelnen
Buchstaben-Unterkanten und der unteren Kante 7 der Srägerunterteile
2b, der sehr ungleichmäßig sein kann, nicht ankommt,
das Anbringen der Buchstaben also unabhängig von ihrer Lage relativ zur unteren Kante 7 ihres Trägers 2 ist.
Der Buchstabe "v" steht jedoch falsch, er Ist zu tief angesetzt,
was sich aus der Lage seiner Marke 5 in bezug auf die Prüflinie 11 deutlicher als aus der Lage des Buchstabens selbst
ergibt und was im übrigen mit Hilfe der Grundlinie 12 auch nur äußerst schwer festgestellt werden kann, da die Grundlinie
auch bei den vorhergehendes Buchstaben nahezu völlig von der Prüflinie abgedeckt ist. Weiterhin Ist der vorletzte Buchstabe
"e" falsch angesetzt.* er bat einen zu großen Abstand
von dem "v", so daß die Prüflinie 11 an üieser Stelle unterbrochen
ist und die beiden Seitenkanten 9 und 10 der benachbarten
Marken 3 nicht sehr aneinanderstoßen. Schließlich ist auch der letzte Buchstabe "e" falsch positioniert, er steht
nicht senkrecht und somit fluchtet auch öle zugehörige Marke nicht mehr mit der Prüflinie 11β Die Lage der letzten drei
Buchstaben muß also noch korrigiert werden. Dies Ist alles,
infolge der durch die Marken 5 gebildeten langen Prüflinie 11,
mit dem bloßen Auge schnell und sicher erkennbar.
-Patentansprüche-
Claims (5)
- PatentansprücheUJ Selbstklebende Buchstaben oder dergleichen Zeichen, die einzeln auf einem die Klebeschicht abdeckenden, ablösbaren Träger angeordnet sind, der durch eine Perforationslinie in einen oberen und einen unteren Teil aufteilbar ist, wobei jeder Buchstabe einen definierten Abstand mindestens von der linken Seitenkante des !rägers "besitzt und wobei auf dem unteren Seil des Prägers zusätzlich zu dem Buchstaben noch mindestens eine aus den gleichen Material wie der Buchstabe bestehende und beim Ausstanzen der Buchstaben in einem Arbeitsgang mit ausgestanzte Marke angeordnet ist, die eine Bezugslinie zur Spaticmiermig des jeweils nachfolgend anzubringenden Buchstabens bildet t rsaoli Patentanmeldung P 24 02 998.9, dadurch gekennzeichnet, daß die Marke (3) als im definierten Abstand (b) unterhalb des Buchstabens (1) waagerecht verlaufender, reahteokformiger Balken ausgebildet ist, der sich nach rechts bis zu der zur Spationierung dienenden Bezugslinie (5) erstreckt.
- 2. Buchstaben nach Anspruch H3 dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Harke (5) etwa gleich äer Schriftstärke des Buchstabens (1) ist.
- 3. Buchstaben nach Aiaspraeb 1 oäer 2S Gadurch gekennzeichnet« daß der Sräger (2"fo) zumindest Ih Bersiob 3er Marke (3) aus el^sa israhsletrölgsn I&tsslEl I:srgestsllt ist»
- 4. Buchstaben nach Anspruch 1, 2 oder 3» dadurch gekennzeichnet, daß die Marke (3) nach links Ms zur linken Kante (6) des 2rägers (2) erstreckt.
- 5. Buchstaben nach Anspruch 1 oder 2 in YerMndung mit Anspruch 3j dadurch gekennzeichnet, daß die Marke (3) im Abstand vor der linken Eante (6) des Trägers (2) endet.ERE / dm609838/052 1Leerseite
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8141 | Disposal/no request for examination |