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Vorrichtung zur gleichzeitigen Profilierung beider Randzonen von
Blechen Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur gleichzeitigen Profilierung
beider Randzonen von Blechen in einem Durchlauf mittels hintereinanderliegender
Profilwalzenpaare, wobei jedes Paar aus einer oberhalb und unterhalb des Durchlaufspaltes
angeordneten Profilwalze besteht, die in den Durchlaufspalt zwischen sich freilassenden
Wangen gelagert sind.
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Bei derartig bekannten Vorrichtungen können die die Profilwalzenpaare
aufnehmenden Wangen mittels geeigneter Verstellmechanismen aufeinander zu verstellt
werden, um verschieden breite Bleche mit den Randprofilen zu versehen. Soll die
eine Randzone oder die andere oder beide#ein anderes Profil erhalten, mAssen jeweils
die Profilwalzenpaare gegen entsprechende andere ausgewechselt werden. Dieser Walzenwechsel
ist bei solchen Vorrichtungen mit vielen Profilwalzen zeitraubend. -Letzteres hat
zur Folge, daß die Vorrichtung für längere Zeit für die laufende Produktion ausfällt.
Dies fällt insbesondere dann ins Gewicht, wenn die Maschine in einer Fertigungsstraße
integriert ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, insbesondere, d.h. zusätzlich zu den
sich aus Beschreibung und Ansprüchen ergebenden Aufgabenstellungen, eine gattungsgemäße
Vorrichtung von einfachem, gebrauchstechnisch vorteilhaftem Aufbau anzugeben, derart,
daß ohne Veränderung der Blecheinlaufhöhe mindestens zwei verschiedene Profilierungen
der Randzonen ohne Walzenwechsel herstellbar sind.
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Gelöst ist diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung.
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Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Ausgestaltungen der erfinderischen
Lösung dar.
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Zufolge derartiger Ausgestaltung ist eine gattungsgemäße Vorrichtung
geschaffen, die außerordentlich wirtschaftlich arbeitet. Es können nun mindestens
zwei verschiedene Profilierungen der Randzonen von Blechen ohne Walzenwechsel vorgenommen
werden. Die Wangen tragen hierzu mehrere übereinander angeordnete Profilwalzenpaare,
deren Durchlaufspalte je nach gewünschter Profilierung der Randzonen des Bleches
auf die Blecheinlaufhöhe gebracht werden können. Diese Ausstattung eignet sich insbesondere
bei Fertigungsstraßen, da dort die Einlaufhöhe des von einem Coil abgezogenen Bleches
stets gleich ist. Vorzugsweise können die sich gegenüberliegenden Wangen unabhängig
voneinander höhenverlagert werden, was den Vorteil einer großen Variation in der
Profilierung bringt.
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Soll beispielsweise nur die eine Randzone des Bleches mit einer anderen
Profilierung versehen werden, braucht nur die entsprechende Wange höhenverlagert
zu werden. Es entfällt
somit eine zeitraubende Umrüstung der Vorrichtung
mit den damit verbundenen Nachteilen. Ein günstiger Aufbau der Vorrichtung ergibt
sich bereits schon dann, wenn man zwei übereinander angeordnete Durchlaufspalte
vorsieht. Durch diese Maßnahme lassen sich bereits vier verschiedene Profilierungen
des Blechstreifens vornehmen. Die mittlere Wange ist in diesem Falle Träger zweier
übereinander angeordnet er Reihen von Profilwalzen. Die obere Reihe weist die unteren
Profilwalzen für den oberen Durchlaufspalt und die untere Reihe die oberen Profilwalzen
für den unteren Durchlaufspalt auf. Gleichzeitig ist die mittlere Wange noch Träger
der beiden äußeren Wangen, die in Richtung der mittleren Wange federbelastet sind
und damit die entsprechenden Profilwalzen in federnde Anlage zueinander bringen.
Die äußere untere Wange eignet sich insbesondere zum Angriff der Verstellstützen,
die vorzugsweise von den Kolbenstangen von Hub zylindern gebildet werden. Das bringt
den Vorteil einer äußerst schnellen Verstellung der Wangen, ohne daß hierbei die
Produktion störende Zeitverluste eintreten, falls eine andere Profilierung der einen
oder beider Randzonen des Blechstreifens gewünscht wird. Für einen synchronen Antrieb
der Zahnrädersätze
in den Wangen sorgt trotz Höhenverlagerung der
Wangen zueinander die die gegenüberliegenden Walzenstationen verbindende längenveränderbare
Antriebswelle, welche als Kreuzgelenkwelle ausgebildet ist. Die Ausgestaltung dieser
Kreuzgelenkwelle ist derart, daß einerseits die Verstellung der Wangen aufeinander
zu und andererseits vorgenannte Höhenverlagerung der Wangen möglich ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Figuren 1 bis
6 erläutert. Es zeigt: Fig. 1 in schematischer Darstellung die Seitenansicht der
Vorrichtung, Fig. 2 den Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1 und Fig. 3 bis 6
die übereinander angeordneten Profilwalzenpaare in verschiedenen Höhenlagen zwecks
Erzielung unterschiedlicher Randprofilierungen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt das tischförmige Untergestell
1, auf welchem die Hubvorrichtungen in Form von Hub zylindern 2 angeordnet sind.
Die die Verstellstützen bildenden Kolbenstangen 3 der Hubzylinder 2 greifen an den
sich gegenüberliegenden Seitenwangen 4, 5 an, und zwar an deren äußeren unteren
Wangen 6. Hierzu bilden letztere die Stützlager 7 aus. Ferner sind nicht dargestellte
Führungen vorgesehen, die ein seitliches Verschieben der Seitenwangen 4, 5 verhindern.
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Jede Seitenwange 4, 5 besteht aus der mittleren Wange 8, der unteren
äußeren Wange 6 und der oberen äußeren Wange 9.
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Die äußeren Wangen 6 und 9 führen sich auf von der mittleren Wange
8 ausgehenden Stehbolzen 10 und sind mittels der Druckfedern 11 in Richtung gegen
die mittlere Wange 8 federbelastet. Die obere Wange 9 trägt eine hintereinanderliegende
Reihe von Walzenwellen 12. Die mittlere, gegenüber den äußeren Wangen 9 höhere Wange
8 besitzt zwei übereinander angeordnete Reihen von Walzenwellen 13 und 14, während
die untere Wange 6 mit einer Reihe von Walzenwellen 15 versehen ist. Vorgenannte
Walzenwellen 12, 13, 14 und 15 tragen mittels Passfedern die übereinander angeordneten
Reihen von Profilwalzen 16, 17, 18 und 19.
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Auf den Walzenwellen 12, 13, 14 und 15 sitzen ferner die miteinander
kämmenden Zahnräder 20, derart, daß sämtliche Walzenwellen mit den darauf sitzenden
Profilwalzen angetrieben werden.
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Eine der unteren Walzenwellen 15 ist gegenüber den anderen Walzenwellen
länger ausgebildet. An dieser Walzenwelle 15 greift die längenveränderbare Antriebswelle
21 an. Letztere ist als Kreuzgelenkwelle ausgebildet. Wie aus Figur 2 ersichtlich,
besitzt die Kreuzgelenkwelle 21 einen rohrförmigen Abschnitt 22, in welchem sich
der wellenförmige Abschnitt 23 führt. Die Verbindung der beiden vorgenannten Teile
ist derart, daß von dem Teil 23 der rohrförmige Abschnitt 22 mitgenommen wird. Jedoch
ist eine Verlagerung der Teile 22, 23 relativ zueinander möglich. Die Walzenwelle
15 der Seitenwange 5 trägt das Ritzel 24, welches mit dem Antriebsritzel 25 kämmt.
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Das Antriebsritzel 25 sitzt auf der Antriebswelle 26, welche auch
die Riemenscheibe 27 trägt. In Umdrehung versetzt wird die Riemenscheibe 27 von
dem Motor 28, welcher in geeigneter Weise der unteren Wange 6 der Seitenwange 5
zugeordnet ist.
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Wie Figur 2 aufzeigt, sind die äußeren Wangen 6 und 9 sowie die mittlere
Wange 8 mehrteilig ausgebildet. Die Wangen 6, 8 und 9 sind zusätzlich noch mit Stützbolzen
29 bestückt.
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Die Blecheinlaufhöhe ist durch die Linie x-x gekennzeichnet.
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Gemäß den Figuren 1 bis 3 liegt die Blecheinlaufhöhe deckungsgleich
mit dem Durchlaufspalt~ beider Profilwalzenpaare 16, 17.
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Die Randzonen des Blechstreifens 30 erhalten dadurch die in Figur
2 und 3 aufgezeigte Profilierung.
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Soll der Blechstreifen randseitig die Profilierung gemäß Figur 4 erhalten,
werden beide Seitenwangen 4 und 5 mittels der Hubzylinder 2 in Pfeilrichtung y verlagert,
so daß die Durchlaufspalte der beiden sich gegenüber liegenden Profilwalzenpaare
18 und 19 auf der Blecheinlaufhöhe x-x liegt, siehe Figur 4.
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Die Profilierung der Randzonen gemäß Figur 5 erhält man dadurch, daß
das eine Profilwalzenpaar 16, 17 mit seinem Durchlaufspalt auf der Blecheinlaufhöhe
x-x verbleibt. Das bedeutet, daß die entsprechende Wange nicht angehoben wird.
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Dagegen wird die andere Seitenwange von der Hubeinrichtung verlagert,
derart, daß der Durchlaufspalt zwischen dem Profilwalzenpaar 18, 19 auf Blecheinlaufhöhe
zu liegen kommt.
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Zur Profilierung des Blechstreifens gemäß Figur 6 wird der Durchlaufspalt
des einen Profilwalzenpaares 18, 19 in Blecheinlaufhöhe gebracht, während der Durchlaufspalt
des Profilwalzenpaares 16, 17 in der Blecheinlaufhöhe verbleibt.
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Bei Höhenverlagerung der Seitenwangen 4 und 5 relativ zueinander bleibt
zufolge der vorteilhaften Ausgestaltung der Kreuzgelenkwelle 21 die Antriebsverbindung
zwischen den beiden sich gegenüberliegenden Walzenstationen aufrechterhalten.
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Die Verstellung der beiden Seitenwangen 4 und 5 aufeinander zu erfolgt
über einen nicht dargestellten Antrieb, welcher sich in dem Untergestell 1 befindet.