DE2418694C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Klapp- oder Stülpdeckel- Schachteln - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Klapp- oder Stülpdeckel- SchachtelnInfo
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Description
iert, in der der Papierüberzug entlang den Stoßlinien
ler Deckel- und Bodenseitenklappen, die die Schachtelieitenteile
bilden, auf drei Schachtelseiten aufgetrennt wird. Der auf der vierten Schachtelseite nicht durchtrennte
Papierüberzug bildet das Schachtel-Scharnier, um das sich der Deckel, der auf das Halsieil aufgesteckt
ist, aufklappen läßt
Bei einem aus der DE-AS 11 03 119 bekannten Ver-Fahren
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 werden die Seitenklappen des Deckelzuschnitts dadurch
gegen die Seitenteile des Schachtelunterteils gefaltet und mit diesen verleimt, daß der Deckelzuschnitt
mit seinen mit Leim versehenen Seitenklappen durch das Schachtelunteneil in einen eine Lehre bildenden
Schacht eingedrückt wird. Die bekannten Verfahren sind weder vollautomatisch, noch lassen sich nach ihnen
kontinuierlich Schachteln herstellen. Weiterhin ist nach den bekannten Verfahren zusätzliche Handarbeit erforderlich,
die die Herstellung der Schachteln verteuert
Aufgabe der Erfindung ist es daher, das bekannte Verfahren so zu verbessern, daß sich Klapp- oder Stülpdeckelschachteln
kontinuierlich mit hoher Stückzahl vollautomatisch herstellen lassen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere auch deshalb gegenüber herkömmlichen Verfahren vorteilhaft,
weil der erfindungsgemäße Schachteiteil ohne Überzug aus nur zwei Kartonzuschnitten durch Verkleben
miteinander hergestellt wird. Bei dem aus der DS-AS 11 03 119 bekannten Verfahren ist es immer noch
erforderlich, die aufgerichteten Seitenklappen des Schachtelunterteils in ihren Eckbereichen durch Klebebänder
oder dergleichen miteinander zu verbinden. Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren miteinander
verbundenen beiden Kartonzuschnitte sind im wesentlichen identisch. 3ei dem Deckelteil mit anhängenden
Seitenklappen ist lediglich zu berücksichtigen, daß dieser über das Unterteil mit senkrecht stehenden Seitenklappen
gestülpt wird, so daß bei dem Deckelteilzuschnitt entsprechende, eine Kartonstärke betragende
Zuschläge zu machen sind.
Die Höhe der Seitenklappen von Deckel- und Bodenteil entspricht der Höhe der Seitenwände der Schachtel.
Bei der noch nicht aufgeschnittenen, mit einem Papierüberzug versehenen Schachtel bestehen die Seitenwände
aus einer doppelten Kartonlage. Durch Aufschneiden der Schachtel längs einer Linie, die parallel zu den Rändern
des Deckel- oder Bcdenteils im mittleren oder oberen Bereich über die Seitenklappen des Deckelteils verläuft,
läßt sich der Deckel von dem unteren umlaufenden Seitenklappenstreifen trennen, der die senkrecht stehenden
Seitenklappen des Bodenteils im unteren Bereich einfaßt und mit diesen verklebt ist. Die senkrecht
stehenden Seitenklappen des Bodenteils überragen diesen stehenbleibenden Kartonstreifen und bilden einen
die Schachtel aussteifenden Hals, auf den sich das Dekkelteil aufsetzen läßt.
Bei der Herstellung von Stülpdeckel-Schachteln wird der den Deckel abtrennende Schnitt um alle vier Seitenwände
herumgeführt.
Bei der Herstellung von Klappdeckel-Schachteln wird die Seitenklappe des Deckelteils, auf deren Seite
sich später das Scharnier befindet, mit einem durchgehenden oder nur von Stegen überbrückten Trennschnitt
versehen, bevor die Schachtel mit einem Papierüberzug versehen wird. Die mit einem Papierüberzug versehene
Schachtel wird sodann mit einem über die Schachtelseitenteile mit Ausnahme der Scharnierseite verlaufenden
Trennschnitt versehen, so daß der Papierüberzug im Bereich der schon vorher mit einem Trennschnitt versehenen
Seitenklappe das Scharnier biidet, um das sich die Klappdeckel-Schachtel öffnen läßt.
Die Beleimung der Seitenklappen erfolgt mit einem Schmelzhaftkleber (Hot-melt), der sehr schnell abbindet
und damit nach dem erfindungsgemäßen Verfahren die ίο kontinuierliche Herstellung von Schachteln mit hoher
Leistung gestattet. Der Leimauftrag erfolgt nur auf iten
Seitenklappen unterhalb der späteren den Deckel abtrennenden Schnittlinie, damit die Deckelseitenteile
nicht mit den den inneren Halt bildenden Seitenklappen des Bcdenteils verkleben.
Bei der Herstellung von Klappdeckelschachteln werden die vorgeritzten oder mit einem von Stegen durchsetzten
Trennschnitt versehenen, auf der Scharnierseite liegenden Deckelseilenklappen vor dem Aufkleben des
Papierüberzugs mit einem durchgehenden Trennschnitt versehen, so daß das Scharnier nur durch den Papierüberzug
gebildet ist und sich die Klappdeckel-Schachtel leichter öffnen läßt
Weiterhin werden die Deckelseitenklappen im Bereich des späteren Trennschnitts vorgeritzt, so daß sich
die späteren Trennschnitte leichter anbringen lassen.
Die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgeir.äßen
Verfahrens ist erfindungsgemäß im Anspruch 2 gekennzeichnet.
Zweckmäßigerweise ist vor den ersten Führungsschienen ein Magazin für die Deckelzuschnitte angeordnet,
das einen unteren Spalt aufweist, durch ein intermittierend angetriebener Schieber die Zuschnitte auf die
erste Führungsschiene schiebt. Die Entnahme der Zuschnitte aus dem Magazin kann auch durch Saugnäpfe
oder in sonstiger Weise geschehen. Zwischen dem Magazin und dem Förderer kann eine vorzugsweise geriffelte
Transportwalze angeordnet sein, die die sichere Übergabe der Zuschnitte an den kontinuierlich arbeitenden
Förderer gewährleistet.
Die Leimauftragseinrichtungen für den Schmelzhaftklebstoff können aus Spritzdüsen oder Leimauftragsrädern
bestehen.
Zweckmäßigerweise ist rechtwinklig zu den Führungsschienen
ein zweites Magazin für die Bodenzuschnitte angeordnet, das mit einer Einrichtung zum Einführen
der Bodenzuschnitte unter die Führungsschienen versehen ist.
Die Andrückeinrichtung kann aus jeweils zwei parallet
zueinander angeordneten Reihen von Röllchen bestehen. Die innere Röllchenreihe ist zweckmäßigerweise
in einer Aussparung der Führungsschienen angeordnet.
Die zwischen den Führungsschienen angeordnete Fördereinrichtung kann vor der Andrückeinrichtung
enden und die Weiterförderung eine mit Überholgeschwindigkeit laufende zweite Fördereinrichtung übernehmen,
die mit seitlichen Fingern hinter die zwischen den Deckel- und Bodenteilen liegenden senkrechten
bo Seitenklappen faßt.
Diese Anordnung ist auch für eine bessere Zentrierung förderlich, weil beide seitlichen Seitenklappen dieselbe
der Schachtelbreite entsprechende Länge aufweisen können, so daß eine gute Zentrierung der Deckel-
und Bodenteile möglich ist.
Die Einrichtung zum Drehen der über zwei gegenüberliegende Seitenklappen miteinander verleimten
Deckel- und Bodenteile kann aus einem rechtwinklig
hinter der Andrückvorrichtung angeordneten Förderer bestehen, der die Weiterförderung in einer um 90° gedrehten
Lage übernimmt. In dieser Lage liegen die noch nicht eingeschlagenen und verleimten Seitenteile seitlich
zur Förderrichtung, so daß die erforderlichen Bearbeitungen vorgenommen werden können.
Zwischen der Andrückvorrichtung und dem rechtwinklig zu den ersten Förderern verlaufenden Förderer
kann eine Transportwalze angeordnet sein, die beim Richtungswechsel die saubere Übergabe der teilweise
verleimten Zuschnitte auf den folgenden Förderer gewährleistet. Der rechtwinklig verlaufende Förderer ist
zweckmäßigerweise mit seitlichen Führungen versehen, die während des Einschiagens und Beleimens der noch
flachliegenden Seitenklappen die Führung übernehmen.
Ein Ausführungsbeispiei der Erfindung wird nachstehend
anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine schematische Darstellung des in die einzelnen Verfahrensschritte aufgegliederten Verfahrensablaufs,
F i g. 2 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens in schematischer Darstellung
und
F i g. 3 einen Schnitt längs der Linie IIl-lll in F i g. 2.
Das Verfahren zur Herstellung von Klapp- oder Stülpdeckel-Schachteln wird zunächst anhand der
F i g. 1 erläutert. Die aus dem Bodenschlitz 1' des Magazins 1 entnommenen Deckelzuschnitte 2 werden in den
durch Schraffierung kenntlich gemachten Bereichen 5 und 6 auf den Unterseiten der Seitenklappen 10,10' mit
einem Schmelzhaftklebstoffauftrag versehen. Dieser Schmelzhaftklebstoffauftrag wird durch die Klebstoffdüsen
3,4 aufgespritzt, die durch nicht dargestellte Mikroschalter
oder Fotozellen gesteuert werden. Der Kartonzuschnitt 2 wird sodann weiter in Richtung des Pfeils
Cgefördert. Aus dem Magazin 7 wird in entsprechender Weise ein Bodenzuschnitt 8 entnommen und in Richtung
des Pfeils B unter den Deckelzuschnitt 2 geschoben. Der auf einer Förderkette befestigte Mitnehmer 20
nimmt beide Zuschnitte mit und richtet diese deckungsgleich zueinander aus.
Die in Förderrichtung seitlichen Seitenklappen 9, 9' des Bodenzuschnitts 8 werden sodann in die senkrechte
Lage aufgerichtet.
Sodann werden die in Förderrichtung seitlichen Seitenklappen 10, 10' des Deckelzuschnitts auf die senkrecht
stehenden Bodenseitenklappen 9,9' herabgefaltet und gegen diese angedrückt. Das Andrücken kann
durch die zueinander parallelen Röllchenreihen 11, 12 geschehen. Die über jeweils zwei gegenüberliegende
Seitenklappen miteinander verleimten Deckel- und Bodenteile ändern sodann ihre Förderrichtung um 90°, so
daß die noch flachliegenden Seitenteile seitlich zu der neuen Fördenichtung D liegen. Nach Änderung der
Förderrichtung relativ zu den miteinander verklebten Deckel- und Bodenteilen werden zunächst die Bodenseitenklappen
14, 14' senkrecht gestellt Anschließend werden die Deckelseitenteile 15,15' auf ihrer Unterseite
in den schraffierten Bereichen 16,17 mit einem schnell abbindenden Leimauftrag versehen. Hierzu kann durch
die Düsen 19, 20 ein Schmelzhaftklebstoff aufgespritzt werden. Die Seitenklappen 15, 15' des Deckelteils werden
sodann auf die senkrecht stehenden Bodenseitenteile 14, 14' gefaltet und gegen diese angedrückt. Die so
gebildete, verklebte und noch nicht mit einem Papierüberzug versehene Schachtel wird anschließend in
nachgeschalteten Bearbeitungsstationen, die kontinuierlich durchlaufen werden, fertiggestellt.
Im Falle der Herstellung von Klappdeckel-Schachteln kann die Seitenklappe 15 des Deckelzuschnitts 2
längs der vorgeschnittenen und nur durch Materialstege unterbrochenen Linie 21 durch das Kreismesser 18 getrennt
werden. Das Kreismesser 18 durchtrennt nur die zwischen den durchgehenden Schnitten befindlichen
Materialstege. Es ist so eingestellt, daß die Seitenklappe 14 des Bodenzuschnitts nicht mit geschnitten oder geritzt
wird.
Das Verfahren kann bei entsprechender Ausgestaltung der Vorrichtung auch in der Weise ablaufen, daß
das Dcckelteil unten und das Bodenteil oben liegt.
Weiterhin können die Klebstoff auf träge statt auf die
Seitenklappen des Deckelzuschnitts auch auf die entsprechenden Teile der Seitenklapper, des Bodenzuschnitts
aufgebracht werden.
Die Seitenklappen 10, 10' und 15, 15' des Deckelzuschnitts
sind von dem Deckelteil selbst durch Falzlinien 22, 23, 24, 25 getrennt. In entsprechender Weise sind
auch die Seitenkiappen 9, 9' und 14, 14' des Bodenzuschnitts von dem Bodenteil durch Falzlinien 26, 27, 28,
29 getrennt. Die Faizlinien selbst sind zweckmäßigerweise durch das Material schwächende eingeschnittene
oder eingeritzte Linien gebildet.
Die Vorrichtung zur Herstellung der Klapp- oder Stülpdeckel-Schachteln weist Magazine 1 und 7 auf, in
die die Deckelzuschnitte 2 sowie die Bodenzuschnitte 8 eingelegt werden. Das Magazin 1 ist quer vor dem Anfang
von Führungsschienen 31, 32 angeordnet, die parallel zueinander angeordnet sind, wobei der Abstand
von deren Außenkanten dem lichten Längen- oder Breitenmaß der Schachtel entspricht. Die Führungsschienen
31,32 sind aus einem Vierkantprofil hergestellt, so daß
die Seitenklappen der Deckel- und Bodenzuschnitte rechtwinklig um diese gefaltet werden können. Zwischen
den Führungsschienen 31, 32 läuft eine Förderkette 30, deren Kettenräder und Antriebe nicht dargestellt
sind. Die Förderkette ist im Abstand mit Mitnehmern 20 versehen, die die oberhalb und unterhalb der
Führungsschienen 31,32 aufgegebenen Zuschnitte voranbewegen.
Die Deckelzuschnitte 2 werden in Richtung des Pfeils A durch nicht dargestellte Schieber oder Saugnäpfe auf
die Führungsschienen 31, 32 transportiert Parallel zu den Führungsschienen 31, 32 laufen seitliche Schienen
35,36, die auf Trägern 52, 53 befestigt sind, die um die Gelenke 48, 49 schwenkbar sind. In F i g. 2 ist die Vorrichtung
im aufgeklappten Zustand dargestellt in dem so die Führungen 35,36 aus ihrer die Führungsschienen 31,
32 einfassenden Lage verschwenkt sind. Auf den Trägern 52, 53 sind weitere Führungsschienen 33, 34 befestigt,
die etwa im Abstand einer Kartonstärke über den Führungsschienen 31, 32 im eingeschwenkten Zustand
liegen.
Zwischen den Führungsschienen 35 und 32 einerseits sowie 31 und 36 andererseits sind im vorderen Bereich
des Förderers 30 die Klebstoffauftragsdüsen 4,5 angeordnet
Dem seitlich angeordneten Magazin 7 für die Bodenzuschnitte 8 sind Saugnäpfe oder Schiebereinrichtungen
zugeordnet die jeweils den untersten Zuschnitt aus einem Bodenschutz des Magazins in Richtung des Pfeils B
auf eine nicht dargestellte Führung schieben, die sich b5 unter den Führungen 31,32 befindet Die seitliche Führung
35 ist im Einschubbereich des Bodenzuschnitts 8 nicht unterbrochen. Der Zuschnitt 8 wird soweit vorgeschoben,
bis er mit der vorderen Kante seiner Seiten-
klappe 9' gegen den Anschlag 68 stößt. Der Bodenzuschnitt 8 wird sodann von dem Mitnehmer 20 deckungsgleich
mit dem auf den Führungen 31,32 liegenden Dekkelzuschnitt mitgenommen. Die Höhe der Führungen
31,32 entspricht der Schachtelhöhe und somit der Höhe der Seitenklappen 10,10' und 9,9'.
In Förderrichtung hinter dem Magazin 7 sind die mit Anlaufflächen versehenen Faltbleche 76, 37 gestellfest
angeordnet, die die Bodenseitenklappen 9,9' gegen die Führungsschienen 31, 32 falten und diese Aufrichten.
Durch die an dem schwenkbaren Träger 52 angeordneten, mit Anlaufflächen versehenen Faltbleche 76', 37'
werden sodann die beleimten Seitenklappen 10,10' des Deckelzuschnitts auf die senkrecht gestellten Bodenseitenklappen
gefaltet.
Parallel zu der Förderkette 30 laufen die seitlichen Förderketten 38, 39, die mit Fingern 40, 41 versehen
sind. Die seitlichen Förderketten laufen synchron und gegenüber der Förderkette 30 mit Überholgeschwindigkeit.
Die seitlichen Finger 40, 41 greifen seitlich an den hinteren Kanten der senkrecht gestellten Seitenklappen
an und fördern die Zuschnitte mit erhöhter Geschwindigkeit voran, so daß der Anschlag 20 freikommt
und abtauchen kann. Die Finger 40,41 fördern die Zuschnitte sodann durch die Andrückstation, in der jeweils
parallele Reihen von Röllchen U, 12 die Seitenklappen im Bereich des Leimauftrags fest gegeneinander drükken.
Die Förderketten 38,39 fördern die Zuschnitte auf die Transportrollen 69,70. Diese fördern die Zuschnitte
mit einer Überholgeschwindigkeit von den Fingern 40, 41 weg, so daß diese abtauchen können. Die Zuschnitte
werden von der Transportrolle bis zum Anschlag 13 befördert, der rechtwinklig zur Förderrichtung der Ketten
30,38,39 angeordnet ist.
Rechtwinklig zu den Kettenförderern 30,38,39 ist ein
weiterer Kettenförderer 60 angeordnet, der im Abstand mit Mitnehmern 61 versehen ist. Über diese Mitnehmer
fördert der Kettenförderer 60 die miteinander verleimten, vor dem Anschlag 13 abgelegten Zuschnitte unter
Änderung der Förderrichtung um 90° weiter. Zunächst übernehmen der Anschlag t3 und die auf der gegenüberliegenden
Seite angeordnete Führungsschiene 41 die Führung. Auf dem Deckelteil liegen die Führungen
42, 43, die in Fig.2 in ihrer um die Gelenke 50, 51 aufgeklappten Stellung dargestellt sind. In Förderrichtung
hinter dem Anschlag 13 sind seitliche Faltbleche 62,63 mit Anlaufflächen vorgesehen, die die in der neuen
Förderrichtung seitlichen Seitenklappen des Bodenzuschnitts senkrecht stellen. In Förderrichtung hinter
den Faltblechen 62,63 sind Klebstoffauftragsdüsen 19,
20 angeordnet die die Unterseite der noch flachliegenden
Seitenklappen des Deckelteils mit einem Leimauftrag versehen. Die beleimten seitlichen Seitenklappen
werden sodann durch die Faltbleche mit Anlaufflächen 46, 47, 44, 45 gegen die senkrecht stehenden unteren
Seitenklappen gedrückt Im weiteren Verlauf übernehmen die seitlichen Bleche 64,65 die Führung der nun zu
einer Schachtel miteinander verklebten Zuschnitte. Durch eine schlitzförmige seitliche Öffnung der Führung
65 ragt das Kreismesser 18, das die entsprechende Seitenklappe des Deckelteils linienförmig auftrennt An
die in F i g. 2 dargestellte Vorrichtung schließt ein nicht gezeigter Förderer an, der die Schachteln zu nachgeschalteten
Bearbeitungsstationen führt, in denen diese mit einem Papierüberzug versehen, anschließend längs
ihrer Öffnungslinien aufgeschnitten, aufgeklappt und wieder geschlossen werden.
Aus dem Schnitt gemäß F i g. 3 ist die Lage der auf die Führungsschienen 3i, 32 geklappten Führungsschienen
ersichtlich, die auf den Trägern 52,53 befestigt sind. Der Deckclzuschnitt 2 wird von den Mitnehmern 20 zwischen
den Führungsschienen 31,32 und 33,34 verscho-
5 ben, wobei die seitliche Begrenzung durch die Führungsschienen 35, 36 gebildet ist. Unterhalb der Führungsschienen
31, 32 liegen die gestellfesten Tischplatten 66, 67, die die Führung des aus dem Magazin 7
eingeschobenen Bodenzuschnitts 8 übernehmen.
ίο Auch im Bereich des Förderers 60 liegen die miteinander
verleimten Zuschnitte auf einem gestellfesten Tisch, auf dem sie unter seitlicher Führung verschoben
werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Verfahren zum Herstellen von Klapp- oder Stülpdeckelschachteln aus die Deckel- und Bodenteile
bildenden Kartonzuschnitten mit anhängenden Seitenklappen, bei dem nach Ausrichtung des Dekkelteils,
dessen Seitenklappen mit etwa mittig längsverlaufenden Schwächungslinien versehen sind, über
dem Bodenteil gegen die aufgerichteten Seitenklap- to pen des Bodenteils die nur in ihren äußeren Randbereichen
und senkrecht zu dem Deckelteil gestellten vier Seitenklappen des Deckelteils zur Bildung des
Seitenteils angedrückt werden und bei dem die auf diese Weise zusammengefügten Schachteln mit ei·
nem Papierüberzug versehen werden, der zusammen mit den Seitenklappen des Deckelteils /.umindest
durch etwa mittig längs drei Seitenklappen nur des Deckelteils ausgeführte Trennschnitte aufgeschnitten
wird, wobei zur Herstellung von Klappdeckelschachteln die auf den Scharnierseiten liegenden
Seitenklappen der Deckelteile vor dem Aufkleben der Papierüberzüge mit einem durchgehenden
Trennschnitt versehen werden, dadurch gekennzeichnet, daß der flachliegende, den Dekkelteil
(2) bildende Kartonzuschnitt in seiner Ebene quer zu zwei ersten einander gegenüberliegenden
Seitenklappen (15,15') gefördert wird und zunächst die beiden zweiten, mit ihren Faltlinien in Förderrichtung
weisenden Seitenklappen (10,10') auf ihren Unterseiten (5, 6) mit einem schnell abbindenden
Kleber, vorzugsweise einem Schmelzharzklebstoff, beleimt werden, daß im Abstand mindestens der Höhe
der Seitenteile unter das Deckelteil (2) der Bodenteilzuschnitt (8) geschoben und deckungsgleich
mit dem Deckelteil (2) gefördert wird, daß die unter den beleimten zweiten Seitenklappen (10, 10') des
Deckelteils liegenden zweiten Seitenklappen (9, 9') des Bodenteils (8) in die senkrechte Stellung aufgerichtet
werden, daß die beleimten zweiten Seitenklappen (10,10') des Deckelteils (2) auf die hochgestellten
zweiten Seitenklappen (9,9') des Bodenteils (8) gefaltet und gegen diese angedrückt werden, daß
die Förderrichtung der nur durch die jeweils zweiten gegenüberliegenden Seitenklappen miteinander
verleimten Zuschnitte um 90° geändert wird, daß die beiden noch flachliegenden ersten Bodenseitenklappen
(14, 14') hochgestellt werden und daß die noch flachliegenden ersten Seitenklappen (15, 15') des
Deckelteils (2) nun im Bereich ihrer endseitigen Ränder mit einem schnell abbindenden Kleber beleimt
und gegen die hochgestellten ersten Seitenklappen (14,14') des Bodenteils gefaltet werden.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zwei paral-IeI
zueinander verlaufende Führungsschienen (31, 32) mit ebenen Oberflächen, deren äußere Kanten in
einem Abstand zueinander verlaufen, die dem Innenmaß der Schachtel in Länge oder Breite entspricht,
durch zwei weitere Führungsschienen (35,36), die im Abstand der Höhe der zweiten Seitenklappen (10,
10') parallel zu den Führungsschienen (31, 32) verlaufen, durch einen zwischen den ersten Führungsschienen
(31, 32) verlaufenden Förderer (30) mit im Abstand voneinander angeordneten Einrichtungen μ
(20) zur Mitnahme von auf diesen liegenden Deckelzuschnitten (2), durch jeweils zwischen den Führungsschienen
(31,36; 32,35) angeordneten Einrichtungen (4, 5) zum Auftragen von Klebstoff auf den
äußeren Bereich der in Förderrichtung seitlichen zweiten Seitenklappen (10,10'), durch eine Einrichtung
zum Einschieben von Bodenzuschnitten (8) auf eine unter den ersten Führungsschienen (31,32) angeordnete
Führung (66,67), die von den Einrichtungen (20) zur Mitnahme der Zuschnitte durchsetzt ist,
durch eine in Förderrichtung hinter dieser angeordnete, mit Anlaufflächen versehene Einrichtung (36,
37) zum Falten der in Förderrichtung seitlichen zweiten Seitenklappen (9,9') des Bodenzuschnitts (8)
gegen die senkrechten äußeren Seiten der ersten Führungsschiene (31, 32), durch eine in Förderrichtung
hinter dieser angeordnete, mit Anlaufflächen versehene Einrichtung (36', 37') zum Herabfalten
der beleimten zweiten Seitenklappen (10,10') auf die hochgestellten zweittn Seitenklappen (9,9') des Bodenteils,
durch eine Einrichtung (11, 12) zum Andrücken der aufeinander gefalteten Seitenklappen
der Deckel- und Bodenteile gegeneinander, durch eine Einrichtung zum Drehen der Deckel- und Bodenteile,
die über zwei gegenüberliegende Seitenklappen miteinander verleimt sind, um 90° in Förderrichtung,
durch in Förderrichtung hinter der Dreheinrichtung angeordnete Mittel (62, 63) zum
Senkrechtstellen der in Förderrichtung seitlichen ersten Seitenklappen (14,14') des Bodenzuschnitts (8),
zuni Beieimen der noch flachliegenden ersten Seitenklappen (15,15') des Deckelteils in deren äußeren
Bereichen (16,17) und zum Herabfalten und Andrükken der beleimten Seitenklappen des Deckelteils gegen
die Seitenklappen des Bodenteils.
Zur Herstellung von Klappdeckel-Schachteln, beispielsweise zur Verpackung von Zigarillos ist es bekannt,
zunächst in getrennten Fertigungslinien aus einem Deckelzuschnitt mit anhängendem, die Deckelseiten
fortsetzenden Seitenklappen den Deckel zu falten, aus einem Bodenzuschnitt mit anhängenden Seitenklappen
den Bodenteil aufzufalten und aus einem Kartonstreifen, dessen Breite der inneren Höhe der Schachtel
entspricht, einen Halsteil zu falten, dessen stumpf aneinanderstoßenden Enden durch aufgeklebte Papierstreifen
miteinander verbunden werden. Bei dem bekannten Verfahren laufen zuerst die den Boden- und Halsteil
herstellenden Fertigungslinien in der Weise zusammen, daß der auf seiner unteren äußeren Seite mit einem
umlaufenden Leimauftrag versehene Halsteil in das Bodenteil eingesetzt und die senkrecht gestellten Bodenseitenklappen
gegen den eingesetzten beleimten Halsteil angedrückt werden. Sodann wird aus der dritten
Fertigungslinie der Deckelteil mit senkrecht gestellten Seitenklappen zugeführt und in der Weise auf den Halsteil
aufgesetzt, daß die senkrecht stehenden Seitenklappen der Boden- und Deckelteile stumpf aufeinander stoßen.
Die Höhe der stumpf aufeinander stoßenden senkrecht stehenden Seitenklappen entspricht der Schachtelhöhe.
Die so zusammengefügte Schachtel wird anschließend mit einem aus einem flachliegenden Zuschnitt
aufgefalteten Papierüberzug versehen. Lediglich die Schachtelunterseite ist von dem Papierüberzug ausgenommen.
Die in dieser Weise vorgefertigte Schachtel wird sodann abgelagert, damit die verwendeten Leime
abbinden und austrocknen können. Anschließend werden die Schachteln zu einer Schneidvorrichtung geför-
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