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Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer passiven Sicherheitsgurtanordnung
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer passiven
Sicherheitsgurtanordnung für einen Fahrzeuginsassen, die einen mit dem Gurt verbundenen,
längs einer in einer Fahrzeugtür vorgesehenen Fuhrung sich bei 'i7üsbewegungen zwischen
zwei Stellungen bewegenden Halter enthält, der in einer bei geöffneter Tür eingenommenen
ersten der Stellungen den Gurt vom Insassen abhebt, dagegen in der bei geschlossener
Tür eingenommenen, durch eine Verriegelung mit der Tür gewahrten zweiten Stellung
den Gurt an den Insassen anlegt.
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Ein derartiges Fahrzeug ist beispielsweise aus der britischen Patentschrift
1 215 424 bekannt. Mittels eines in der Tür gelagerten, bei Öffnungs- und Schließbewegungen
derselben Schwenkbewegungen ausführenden zweiarmigen Rebels,
der
an seinem einen Arm den Halter trägt, der ferner durch eine durch einen schrägen
Schlitz gebildete Führung geführt wird, wird zwangsläufig die gewünschte Bewegung
des Halters und damit des Sicherheitsgurts bei Türbewegungen erzeugt. Der Halter
wird in der zweiten Stellung durch eine hakenförmige Anordnung an der Tür verriegelt,
die ihrerseits durch einen bei geschlossener Tür durch die Türsäule eingedrückten
Schieber betätigt wird.
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Die Vorteile derartiger passiver Sicherheitsgurtanordnungen sind bekannt.
Sie bestehen darin, daß der Sicherheitsgurt beim Schließen der Tür zwangsläufig
angelegt wird, also sein Anlegen nicht vergessen oder bewußt unterlassen werden
kann, und daß der Fahrzeuginsasse beim Öffnen der Tür automatisch zum Aussteigen
freigegeben wird.
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Bekannt ist ferner, daß bei einem Aufprallunfall über den Sicherheitsgurt
erhebliche Kräfte in seine Anlenkungsstellen eingeleitet werden. Besondere Schwierigkeiten
macht die Aufnahme dieser Kräfte bei Sicherheitsgurtanordnungen der oben beschriebenen
Art, bei denen der Gurt zumindest eine Anlenkungsstelle an der Tür besitzt. ner
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug der eingangs beschriebenen Art
zu schaffen, bei dem die Aufnahme der in die Tür durch den Sicherheitsgurt eingeleiteten
Kräfte keine Schwierigkeiten bereitet. Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe
ist dadurch gekennzeichnet, daß ein türfester Bestandteil der Verriegelung und der
Türrahmen nur bei geschlossener Tür zusammenwirkende Teile einer Anordnung zur Krafteinteilung
von dem türfesten Bestandteil in den Türrahmen tragen.
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Bei der Erfindung wird also ein ohnehin erforderlicher türfester Bestandteil
der Verriegelung mit dazu herangezogen, eine Anordnung zur Krafteinleitung von dieser
kritischen Stelle der Tür in den festen Türrahmen zu schaffen. Dabei darf diese
Anordnung zur Krafteinleitung verständlicherweise das Öffnen der Tür nicht behindern.
Es muß sich also um eine Anordnung handeln, deren Teile nach dem Schließen der Tür
automatisch zusammenwirken, während sie die Tür zur Öffnungsbewegung freigeben müssen.
Eine entsprechende Konstruktion zeichnet sich dadurch aus, daß eines der Teile ein
Bolzen mit verbreitertem Kopf und ein anderes der Teile eine bei geschlossener Tür
den Kopf des Bolzens hintergreifende Falle mit einer den Bolzen aufnehmenden Ausnehmung
ist, die in Bewegungsrichtung des Bolzens beim Öffnen der Tür frei ausläuft. Dabei
kann der Bolzen beispielsweise an dem ortsfesten Bestandteil der Verriegelung und
die Falle am Türrahmen, also beispielsweise der B-Säule, festgelegt sein.
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Vorteilhafterweise erfolgt die Festlegung so, daß diese Anordnung
bei geschlossener Tür im Bereich einer Türecke liegt.
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Durch den in Richtung der Relativbewegung zwischen Bolzen und Falle
beim Öffnen der Tür offenen Auslauf der Ausnehmung ist gewährleistet, daß die so
geschaffene Anordnung das Öffnen der Tür nicht behindert, andererseits ihre Teile
aber automatisch nach dem Schließen der Tür zusammenwirken.
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Diese Anordnung bietet den weiteren Vorteil, daß sie die Festigkeit
der Fahrgastzelle bei einem seitlichen Aufprall auf die Tür vergrößert. Zu diesem
Zweck wird man bei dem betrachteten konstruktiven Ausführungsbeispiel der Erfindung
die Ausnehmung in der Falle in Richtung der Relativbewegung zwischen Falle und Bolzen
bei einem seitlichen Aufprall geschlossen ausführen. Das bedeutet also beispielsweise
für
den Fall, daß die Falle am Türrahmen festgelegt ist, daß die
Ausnehmung in Richtung auf das Fahrzeuginnere eine Abschlußkante besitzt, gegen
die sich bei einem seitlichen Aufprall der dann an der Tür festgelegte Bolzen legt.
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Es kann zweckmäßig sein, bei einer passiven Dreipunkt-Sicherheitsgurtanordnung
den Schultergurt mit seinem äußeren Ende an der Tür anzulenken. In Anwendung des
Erfindungsgedankens auf diesen Fall tragen die Tür auf ihrer benachbarten Stirnseite
in Höhe dieser Anlenkung sowie der Türrahmen nur bei geschlossener Tür zusammenwirkende
Teile einer Vorrichtung zur Krafteinleitung von der Tür in den Türrahmen.
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Diese Teile können ebenfalls durch Bolzen und Falle gebildet sein,
wie dies oben erläutert wurde.
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Voraussetzung für die Wirkung der Anordnung zur Krafteinleitung von
dem türfesten Bestandteil der Verriegelung für den Halter in den Türrahmen ist natürlich
die bei geschlossener Tür vorliegende Verriegelung zwischen dem Halter und der Tür.
Auch diese Verriegelung muß beim Schließen der Tür automatisch betätigt und beim
Öffnen der Tür automatisch entriegelt werden. Ein entsprechendes Ausführungsbeispiel
der Erfindung sieht vor, daß der Halter zwei durch eine Feder verbundene, längs
eines sie durchsetzenden, mit einem Antrieb für den Halter verbundenen Seilzuges
aufeinanderfolgende Teile enthält, von denen das bei zum Gurtanlegen führenden Bewegungen
des Halters vordere Teil als Steuerteil eine den anderen Teil zugekehrte abgeschrägte
Stirnfläche trägt und fest mit dem Seilzug verbunden ist, während das bei diesen
Bewegungen hintere Teil als Halteteil für den Gurt ausgebildet, gegenüber dem Seilzug
gegen die Feder verschiebbar und mit einer Sperrfläche zum Einfall einer an dem
türfesten
Bestandteil der Verriegelung schwenkbar angelenkten Klinke versehen ist, der ein
mit der abgeschrägten Stirnfläche zusammenwirkender, die Klinke bei Bewegungen des
Steuerteils im Sinne des Gurtabhebens aus dem Weg des Halteteils schwenkender, an
dem türfesten Bestandteil der Verriegelung gelagerter Entriegelungehebel zugeordnet
ist.
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Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
Figuren erläutert, von denen die Figuren 1 und 2 die Wirkungsweise einer - an sich
bekannten - passiven Sicherheitsgurtanordnung in Draufsicht zeigen, während Figur
3 die Innenansicht einer Tür eines entsprechenden Kraftfahrzeugs wiedergibt; die
Figuren 4 und 5 zeigen in Seitenansicht nach Entfernen eines Deckels bzw. in der
in Figur 4 mit V-V bezeichneten Schnittansicht die konstruktive Ausbildung eines
Halters nach der Erfindung.
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Betrachtet man zunächst die Figuren 1 und 2, so ist dem Fahrzeuginsassen
1 auf dem Sitz 2 ein Dreipunkt-Sicherheitsgurt zugeordnet, der einstückig ist und
den Schultergurt 3 sowie den Beckengurt 4 bildet. Das äußere Ende des Beckengurts
4 ist mittels des Halters 5 in der Tür 6 längs der Führungsnut 7 derart bewegbar
gelagert, daß der Halter 5 bei geschlossener Tür (Figur 1) den Beckengurt 4fest
anlegt, dagegen bei geöffneter Tür (Figur 2) den Beckengurt abhebt.
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Die ineinander übergehenden inneren Enden von Beckengurt 4 und Schultergurt
3 sind bei 8 in an sich bekannter Weise über ejn Schloß mit einer Halterung beispielsweise
am Boden des Fahrzeugs verbunden.
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Auch das äußere Ende des Schultergurts 3 ist an der Tür 6 gelagert,
und zwar ortsfest bei 9. Dadurch wird erreicht,
daß beim Öffnen
der Tür automatisch auch der Schultergurt 3 abgehoben wird. Diese Anlenkung wird
durch die Umlenkung 9 gebildet, die den Gurt zu dem Aufrollautomaten 10 führt. Er
befindet sich ebenso wie der mit 11 bezeichnete türreste Bestandteil einer Verriegelung
für den Halter 5 im Bereich einer unteren Türecke, wo er nicht stört und bei einem
seitlichen Aufprall auch nicht gegen Körperteile des Fahrzeuginsassen gedrückt werden
kann.
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In Figur 3 ist der Halter 5 in seiner ersten Stellung gezeichnet,
in der er bei geöffneter Tür 6 den Beckengurt 4 vom Fahrzeuginsassen abhebt. Der
Antrieb für den Halter 5 wird durch den Elektromotor 12 gebildet, der über nicht
dargestellte Türkontakte mit unterschiedlichem Drehsinn je nachdem betätigt wird,
ob die Tür geöffnet oder geschlossen wird.
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Die kraftübertragende Verbindung zwischen Antriebsmotor 12 und Halter
5 erfolgt über den Seilzug 13, der über Umlenkrollen 14, 15 und 16 in der Tür gespannt
ist.
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Betrachtet man nun die Figuren 4 und 5, die eine mögliche Ausbildung
des Halters 5 und der Verriegelung für diesen zeigen, so erkennt man, daß der Halter
5 aus zwei Teilen, nämlich dem Steuerteil 17 und dem Halteteil 18 für den Bekkengurt
4, besteht. Beide Teile stehen durch die Druckfeder 19 miteinander in Verbindung.
Sie werden beide von dem Seilzug 13 durchsetzt, der außerhalb des Bereichs des türfesten
Teils 11 der Verriegelung ebenso wie die Teile 17, 18 und 19 des Halters 5 in dem
Führungsrohr 20 verläuft.
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Während aber der Steuerteil 17, wie bei 21 angedeutet, fest mit dem
Seilzug 13 verbunden ist, durchsetzt dieser das Halteteil 18 mit Spiel; lediglich
bei 22 ist eine Abstützung für die hintere Stirnflächv 23 des Halteteils 18 auf
dem
Seilzug 13 vorgesehen.
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Die Stirnfläche 23 des Halteteils 18 dient, wie in Figur 4 dargestellt,
zum Einfall der um die Achse 24 schwenkbar an dem türfesten Bestandteil 11 der Verriegelung
gelagerten Klinke 25 dann, wenn der Halter 5 seine in den Figuren 4 und 5 angenommene
Endstellung bei geschlossener Tür eingenommen hat. Unter der Wirkung der Feder 30
nimmt dann die Klinke 25 ihre Verriegelungsstellung ein. Sie kann dies tun, weil
in dieser Stellung die abgeschrägte Fläche 26 des Steuerteils 17 den bei 27 ebenfalls
schwenkbar in dem türfesten Bestandteil 11 der Verriegelung gelagerten zweiarmigen
Entriegelungshebel 28 in eine Lage geschwenkt hat, in der er die Klinke 25 nicht
in Figur 4 im Uhrzeigersinne aus dem Bereich des Halteteils 18 zu schwenken sucht.
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Sobald nun beim Öffnen der Tür ein dem Motor 12 zugeordneter Türkontakt
schließt und der Motor demgemäß den Seilzug 13 in die Figuren 4 und 5 nach rechts
zieht, wird von den Teilen 17 und 18 lediglich das Steuerteil 17 in der Figur nach
rechts bewegt, drückt mit seiner schrägen Fläche 26 den in der Figur linken Arm
des Entriegelungshebels 28 nach oben, so daß sein in der Figur rechter Arm die Klinke
25 im Uhrzeigersinn aus dem Bereich des unter der Wirkung der Feder 19 nachgiebig
aufliegenden Halteteils 18 schwenkt und dieses freigibt, Beim Schließen der Tür
erfolgt verständlicherweise die Bewegung in umgekehrter Richtung, so daß das Steuerteil
17 mit seiner vorderen abgeschrägten Stirnfläche 29 die Klinke 25 entgegen der Wirkung
der ihr zugeordneten Feder 30 aus seinem Wege drückt. Damit wird also eine feste
Verriegelung zwischen dem Halter 5 für den Beckengurt 4 einerseits und der Tür 6
andererseits bei geschlossener Tür erzielt.
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Erfindungsgemäß sind nun in der aus Figur 3 ersichtlichen Weise Maßnahmen
getroffen, um eine Krafteinleitung von dem türfesten Teil 11 dieser Verriegelung
in den Rahmen des Fahrzeugs, und zwar hier in die B-Säule 31, sicherzustellen. Zu
diesem Zweck ist der türfeste Bestandteil 11 der Verriegelung mit dem Bolzen 32
versehen, der den verbreiterten Kopf 33 besitzt; ferner ist - hier im Bereich der
unteren Türecke - der Türrahmen mit der Falle 34 ausgerüstet, die den Schaft des
Bolzens 32 in der Ausnehmung 35 aufnimmt, aber den verbreiterten Kopf 33 hintergreift.
Von dieser Anordnung ist in Figur 4 lediglich das Gewindeloch 36 zur Aufnahme des
Bolzens 32 in dem türfesten Bestandteil 11 der Verriegelung gezeichnet.
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Die Ausnehmung 35 hat die Form eines Schlitzes, der in Richtung auf
das Gürinnere, d.h. in Figur 3 auf den Betrachter zu, geschlossen ist, dagegen in
Richtung nach außen offen ausläuft. Daher ist es möglich, die Tür ohne zusätzliche
Maßnahmen zu öffnen, da dann der Bolzen einfach durch Bewegung in Figur 3 nach hinten
aus dem Bereich der Falle 34 hinausläuft, während umgekehrt beim Schließen der Tür
automatisch der Bolzen 32 in den Bereich der Falle 34 einläuft.
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Eine entsprechende Vorrichtung zur Krafteinleitung von der Tür 6 in
die B-Säule 31 ist im Bereich der Anlenkung 9 des Schultergurts 3 vorgesehen. Auch
hier ist die Tür mit einem einen verbreiterten Kopf besitzenden Bolzen 36 und die
Säule mit einer Falle 37 versehen, die ebenso gestaltet ist wie die Falle 34. Infolge
der Tatsache, daß die Fallen 34 und 37 in Richtung auf das Fahrzeuginnere Begrenzungskanten
oder -wände für die Ausnehmung aufweisen, versteifen sie die Fahrgastzelle zugleich
für den Fall eines seitlichen Aufpralls.
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Dann werden nämlich die Bolzen 32 und 36 gegen diese seitlichen Kanten
bzw. Begrenzungswände gedrückt, die dadurch zugleich eine Abstützung für die Tür
bilden.
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Verständlicherweise können sowohl für die Verriegelung des Halters
5 in seiner Endstellung bei geschlossener Tür als auch für die Krafteinleitung von
der Tür in den Türrahmen andere Konstruktionen Verwendung finden. Beispielsweise
können die Anlenkungsstellen für Bolzen und Fallen vertauscht sein. Auch ist es
möglich, die anhand der Figuren 4 und 5 erläuterte Verriegelung unabhängig von Krafteinleitungsvorrichtungen
in den Rahmen des Fahrzeugs einzusetzen.