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DE2338424A1 - Verfahren und vorrichtung zur oberflaechenbehandlung eines synthesevlieses, insbesondere fuer die herstellung eines wandbelags - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur oberflaechenbehandlung eines synthesevlieses, insbesondere fuer die herstellung eines wandbelags

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DE2338424A1
DE2338424A1 DE19732338424 DE2338424A DE2338424A1 DE 2338424 A1 DE2338424 A1 DE 2338424A1 DE 19732338424 DE19732338424 DE 19732338424 DE 2338424 A DE2338424 A DE 2338424A DE 2338424 A1 DE2338424 A1 DE 2338424A1
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Joachim Lange
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Description

EWALD OPFERMANN
PATENTANWALT
88 3731 CIS OFFENBACH (MAIN) . KAISERSTRASSE 9 · TELEFON C(CIl) . KABEL EWOPAT
26. Juli 1973
Op/ef
55/3
Joachim Lange
2000 Hamburg 73
Krögerstraße 42
Verfahren und Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung eines Synthesevlieses, insbesondere für die Herstellung eines Wandbelags
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Behandlung der Oberfläche eines aus synthetischen Fasern bestehenden Vlieses, insbesondere für die Herstellung eines Wandbelags od. dgl., bei welchem das Vlies einseitig durch Aufheizung plastifiziert und verdichtet wird, und schließt auch eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ein.
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Wie bekannt ist (DT-Gbm 7 229 383), kann durch eine Wärme- und Druckbehandlung die Oberfläche eines derartigen Vlieses plastifiziert und geprägt werden, wodurch ein Vlieswerkstoff entsteht, der gegenüber dem Ausgangsvlies über zusätzliche neue und wertvolle Eigenschaften verfügt. Überraschend hierbei ist insbesondere, daß ein derartig behandeltes Vlies nur wenig von seiner ursprünglichen Gas- und Wasserdampfdurchlässigkeit eingebüßt hat.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung vorzuschlagen, das bzw. die eine wirtschaftliche Durchführung der Oberflächenbehandlung und ein gleichmäßiges Produkt mit variierbaren mechanischen und visuellen Eigenschaften ermöglicht.
Das erfindungsgemäße Verfahren löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß das Vlies zunächst auf seiner zu behandelnden Seite auf eine in der Nähe der Plastifizierungstemperatur seiner Fasern liegende Temperatur durch Kontaktheizung vorgewärmt und unter Druckeinwirkung vorverdichtet wird, worauf das Vlies einer zylindrisch gekrümmten Auflagefläche zugeführt, auf dieser im gespannten Zustand an seiner vorgewärmten Fläche durch Strahlungsbeheizung plastifiziert, anschließend unter Druckeinwirkung an der plastifizieren Oberfläche verdichtet und schließlich abgekühlt wird.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens oberflächenbehandelte Synthesevliese, deren äußeres Kennzeichen eine folienartige Verdichtung d?r Oberfläche des Vlieses ist, verfügen in beiden Achsrichtungen über eine verglichen mit dem Ausgangsvlies außerordentliche Festigkeits-
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zunähme, ohne daß die Gas- und Wasserdampfdurchlässigkeit wesentlich beeinträchtigt ist. Das erfindungsgemäß behandelte Vlies ist daher trotz seiner Reißfestigkeit atmungsaktiv, besitzt eine harte abwaschbare Oberfläche und verfügt über gute Wärme- und Schallisolationseigenschaften. Dagegen behält die unbehandelte Rückseite des Vlieses ihr ursprüngliches Aussehen und auch ihre ursprünglichen Eigenschaften« Die verdichtete behandelte Oberfläche des Vlieses läßt sich jedoch von der im ursprünglichen Zustand erhalten gebliebenen Vliesschicht durch keinerlei Mittel trennen, weil die thermoplastischen Stapel- und/oder Endlosfasern des Vlieses, die an der behandelten Oberfläche gewissermaßen zusammengeschmolzen oder zusammengeschweißt sind, sich nicht aus dem genadelten oder ungenadelten Vliesverband lösen lassen.
Die geschilderten Eigenschaften eröffnen dem erfindungsgemäß erhaltenen Vliesprodukt eine große Palette von tech· nischen Anwendungsmöglichkeiten. Neben einer Verwendung als Wandbelag sind Anwendungen als Filterhilfsstoff, als Schuhobermaterial usw. möglich.
. Bei der Durchführung des Verfahrens ist es von Vorteil, wenn die Oberflächenplastifizierung des Vlieses in an sich bekannter Weise durch Infrarotheizung herbeigeführt wird« Auf diese Weise wird lediglich die Oberfläche des Vlieses plastifiziert, ohne'daß tiefere Schichten des Vlieses erreicht werden.
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Insbesondere bei Verwendung des mit dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelten Vlieses als Wandbelag erfolgt die Verdichtung der plastifizierten Oberfläche in an sich bekannter Weise durch Prägung. Hierbei ergibt sich eine im erheblichen Ausmaß reliefartig strukturierte Oberfläche, mit welcher die unterschiedlichsten visuellen Wirkungen erzielt werden können. Die gewünschte Oberflächenverdichtung wird dabei sowohl auf den erhöhten Partien als auch auf den eingedrückten Flächenbereichen erzielt. Da während der Oberflächenplastifizierung das Vlies nicht durchgehend plastifiziert worden ist, sind die Prägungen unabhängig von der aufgebrachten Prägetiefe auf der Rückseite des Vlieses nicht sichtbar, so daß für die Verbindung mit Wandflächen od. dgl. eine ebene Rückseite zur Verfügung steht.
Im Verfolg des Erfindungsgedankens kann beim Prägen zugleich Farbstoff auf das Vlies übertragen werden. Hierbei wird also neben der gewünschten Oberflächenverfestigung gleichzeitig ein Prägefarbdruck aufgebracht. Da das Prägewerkzeug auf seinen Erhöhungen, die im späteren Produkt Vertiefungen sind, einen Farbfilm trägt, können reizvolle farbliche Kontraste zwischen den Prägeerhöhungen und -Vertiefungen des erfindungsgemäß behandelten Vlieses erzielt werden. Die von dem Prägedruck nicht eingefärbten Vliesoberflächenbereiche erscheinen dabei in der Grundfarbe des verwendeten,Vlieses, welches in der Masse gefärbt oder aber aus schon spinngefärbten Fasern hergestellt sein kann. Für den Prägedruck haben sich lösungsmittelhaltige Pigmentfarbstoffe als besonders geeignet erwiesen.
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Die Abkühlung des oberflächenbehandelten Vlieses erfolgt nach der Verdichtung bzw. dem Prägen bzw. dem Prägedruck vorteilhaft durch Anblasen des Vlieses mit Luft. Es hat sich gezeigt, daß eine derartige Kühlung wesentlieh wirksamer ist als eine Abkühlung an einer kalten Kontaktfläche.
Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich besonders wirtschaftlich durchführen, wenn die Behandlung an einer kontinuierlich bewegten straff gespannten Vliesbahn vorgenommen wird. Diese Vliesbahn wird entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren zunächst vorgewärmt und vorverdichtet, danach plastifiziert und verdichtet und schließlich abgekühlt.
Das Verfahren nach der Erfindung läßt sich grundsätzlieh für alle aus thermoplastischen Synthesefasern hergestellte Vliese verwenden. Für* die Herstellung eines Wandbelags wurden besonders gute Ergebnisse erzielt, wenn ein aus Polypropylenfasern gebildetes Vlies zum Einsatz gelangte.
Auch ein aus synthetischen Fasern unterschiedlichen Erweichungspunktes, von denen mindestens ein Anteil Stapelfasern sind, hergestelltes Vlies kann der erfindungsgemäßen Behandlung unterworfen und ggf. anschließend auf der behandelten Oberfläche gekämmt werden. Bei der Behandlung eines derartigen Mischvlieses lassen sich textile Oberflächeneffekte bei dennoch verfestigter Oberfläche erzielen.
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Um eine übermäßige Erwärmung der gekrümmten Auflagefläche während der Plastifizierungsbeheizung zu vermeiden, ist es zweckmäßig, daß diese Auflagefläche gekühlt wird.
Eine für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders geeignete Vorrichtung ist gekennzeichnet durch eine Vorheizwalze, der eine Anpreßwalze angedrückt ist, eine nachfolgende gekühlte Auflagewalze, der ein der Walzenkrümmung folgendes Infrarotheizschild mit Abstand gegenübersteht, eine der Auflagewalze nach dem Infrarotschild zugeordnete gekühlte Verdichtungs- bzw. Prägewalze, eine nachgeordnete Blasvorrichtung und Mittel zur Umlenkung, Spannung und Bewegung der Vliesbahn.
Bezüglich weiterer Untermerkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird auf die Unteransprüche verwiesen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand eines schematisch gezeichneten Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung und daran anschließend anhand einiger Verfahrensbeispiele näher erläutert.
Die von einer Abwicklungsvorrichtung 1 durch die angetriebene Vorheizwalze 2 abgezogene Vliesbahn 3 wird nach Teilumschlingung einer Umlenkrolle 4 über die ölbeheizte Vorheizwalze 2 geführt, die bei Verarbeitung von Polypropylenvlies etwa auf 160 0C beheizt ist. Bei dieser Temperatur beginnt die Plastifizierung, die Entstehung eines meist nicht erwünschten Oberflächenglan zes wird jedoch verhindert. Die über die Vorheizwalze 2 ge·
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leitete Vliesbahn 3 wird mittels der hydraulisch anzustellenden gummierten Anpreßwalze 5 gegen die Vorheizwalze 2 gedrückt und dadurch vorverdichtet. Diese Vorverdichtung ist für die nachfolgende Plastifizierungs-S beheizung von Wichtigkeit, damit eine einheitliche Oberflächenplastifizierung erfolgen kann, die wiederum die Voraussetzung für einen schattierungsfreien Prägedruck ist. Nach Verlassen der Vorheizwalze 2 läuft die Vliesbahn 3 auf die Auflagewalze 6 auf. Diese ist wärmebeständig gummiert und besitzt einen verhältnismäßig großen Durchmesser von etwa 500 mm. Ober dieser Auflagewalze 6 befindet sich mit Abstand das entsprechend gekrümmte Infrarotheizschild 7, das vorzugsweise mit vergoldeten doppelten Quarzstrahlern bestückt ist oder aber mit korrosionsfest ummantelten Widerständen. Das Infrarotheizschild 7 verteilt die installierten Heizelemente auf einen Winkel von etwa 130 Grad. Je nach Arbeitsbreite der Vorrichtung besitzen die Heizelemente eine Anschlußleistung zwischen etwa 30 und 45 kW.
Wie die Zeichnung verdeutlicht, wird die auf der Vorheizwalze 2 vorgewärmte Oberfläche der Vliesbahn 3 so auf die Auflagewalze 6 geführt, daß die vorgewärmte Oberfläche dem Infrarotheizschild 7 zugekehrt ist. Der Auflagewalze 6 liegt eine in eine Kühlwasserwanne 8 eintauchende als verchromte Stahlwalze ausgebildete Kühlwalze 9 an, wodurch die gummierte Oberfläche der Auflagewalze 6 bei jedem Umlauf gekühlt wird.
Für das erfindungsgemäße Verfahren ist es von Wichtigkeit, daß die Vliesbahn 3 auf einer gekrümmten Auflagefläche, nämlich auf der Auflagewalze 6 zwecks Plastifizierung aufgeheizt wird, weil bei der Oberflächenplastifizierung mittels Infrarotstrahlen eine Schrumpfung der
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plastifizieren Oberfläche eintritt. Diese könnte zu einer Aufwölbung der beiden Seitenränder der Vliesbahn führen, was für den nachfolgenden Verdichtungsschritt sehr unerwünscht wäre und einen vergrößerten Randabfall zur Folge hätte. Wird die Vliesbahn jedoch im gespannten Zustand über die Auflagewalze 6 geführt und dabei aufgeheizt, so ist eine Randaufwölbung ausgeschlossen bzw. wird auf ein tolerierbares Ausmaß herabgesetzt.
Die mit der Auflagewalze 6 zusammenwirkende Verdichtungs- bzw. Prägewalze 10 ist verstellbar angeordnet, so daß der Verdichtungs- bzw. Prägespalt einstellbar ist. Soll die unter dem Infrarotheizschild 7 plastifizierte Faseroberfläche der Vliesbahn 3 lediglich verdichtet werden, so ist die Walze 10 lediglich ein glatter Stahlzylinder. Im Falle einer gewünschten Oberflächenprägung jedoch ist die Walze 10 mit einer reliefartigen Oberfläche versehen, welche das Negativbild der auf der Vliesbahn gewünschten Prägung darstellt. Der Durchmesser der Verdichtungs- bzw. Prägewalze beträgt bis zu etwa 300 mm.
Der Verdichtungs- bzw. Prägewalze 10 ist ein aus einer Farbübertragungswalze 11, einer Farbstoffwanne 12 und einer darin eintauchenden Farbschöpfwalze 13 bestehendes Farbwerk zugeordnet. Die Farbschöpfwalze 13 besitzt eine verchromte Oberfläche, während die Farbübertragungswalze 11 gummiert ist. Die Walzen des Farbwerkes besitzen einen Durchmesser in der Größenordnung von etwa 200 mm, um eine Durchbiegung der Walzen zu verhindern. Die Dicke des von der Farbschöpfwalze 13 auf die Farbübertragungswalze 11 aufgetragenen Films läßt sich durch Einstellen
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der Andruckkraft zwischen der Färbschöpfwalze 13 und der Farbübertragungswalze 11 bestimmen. Die Andrückung der Farbschöpfwalze 13 kann über Spindeln oder aber hydraulisch erfolgen. Das vollständige Farbwerk ist so ausgebildet, daß es gemeinsam relativ zur Verdichtungs- bzw. Prägewalze 10 bewegbar ist. Der Andruck des Farbwerks bzw. der Farbübertragungswalze 11 an die Verdichtungsbzw. Prägewalze 10 erfolgt hydraulisch. Der auf der Farbübertragungswalze 11 haftende Farbfilm wird ggf. auf die Erhöhungen der Verdichtungs- bzw. Prägewalze 10 übertragen. Die farbliche Intensität des Prägedruckes richtet sich nach der Dicke des Farbfilms sowie der Andruckkraft der Farbübertragungswalze 11 gegen die Verdichtungs- bzw. Prägewalze 10. Es ist von Wichtigkeit, daß die Verdichtungs- bzw. Prägewalze 10 gut gekühlt ist und daß die lösungsmittelhaltige Pigmentfarbe nicht zu schnell trocknend eingestellt wird. Für den Verfahrenserfolg ist es außerdem von Wichtigkeit, daß die Aufheizung der Oberfläche der Vliesbahn 3 gleichmäßig erfolgt, denn bei zu starker örtlicher Aufheizung bilden sich Faserzusammenballungen, die zu Pigmentverdichtungen ,führen können. Diese können ihrerseits das Erscheinungsbild des Endprodukts beeinträchtigen.
•Nachdem die verdichtete bzw. geprägte Vliesbahn 3 den Spalt zwischen der Auflagewalze 6 und der Verdichtungsbzw. Prägewalze 10 verlassen hat wird sie über eine Umlenkwalze 14 an der Blasvorrichtung 15 vorbeigeführt. Hierbei wird die Vliesbahn 3 ausreichend abgekühlt und zugleich die aufgebrachte Farbe getrocknet. Nach Veflassen des Verdichtungs- bzw. Prägespaltes neigt das im Farbstoff enthaltene Lösungsmittel wegen der Temperatur
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der Vliesbahn 3 zu einem raschen Ausdampfen, was durch die Anblasung mit Luft mittels der Blasvorrichtung 15 noch unterstützt wird. Zur Absaugung der durch die Vliesbahn 3 erwärmten Blasluft und des freigesetzten Lösungsmittels ist der Blasvorrichtung 15 bezogen auf die Laufrichtung der Vliesbahn 3 eine Absaugvorrichtung 16 nachgeschaltet.
Die getrocknete und abgekühlte Vliesbahn 3 wird nach teilweiser Umschlingung einer weiteren Umlenkwalze 17 einer Schneidvorrichtung 18 zugeführt, in welcher der Kantenbeschnitt und ggf. bei großer Vliesbahnbreite ein oder sogar mehrere mittlere Trennschnitte vorgenommen werden. Die Schneidvorrichtung ist besonders exakt einzustellen, wenn eine geprägte Vliesbahn auf Musterstoß geschnitten werden muß. Nach Verlassen der Schneidvorrichtung läuft die Vliesbahn 3 durch ein Abzugswalzenpaar 19 und gelangt schließlich zu einer Aufwickelvorrichtung 20.
Die Vorrichtungsteile 2 und 4 bis 17 sind an einem Maschinengestell 21 auf geeignete Weise befestigt bzw. gelagert. Der Antrieb der Vorrichtung ist so ausgebildet, daß einerseits ein Synchronlauf der einzelnen Walzen ermöglicht wird und andererseits durch Einstellbarkeit geringer Differenzgeschwindigkeiten für eine ausreichende Bahnspannung während des Durchlaufs gesorgt ist.
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Beispiel 1
Eine Nadelvliesbahn roter Farbe, hergestellt aus endlosen Polypropylenfasern von 15 den, von 90 cm Breite und einem Flächengewicht von 400 g/m wurde mit einer Laufgeschwindigkeit von 9,8 m/min von der auf eine Oberflächentemperatur von 150 0C beheizten Vorheizwalze 2 von der Abwickelvorrichtung 1 abgezogen. Die Anpreßwalze 5 wurde mit einem
2
Spaltdruck von 100 kp/cm an die Vorheizwalze 2 angestellt.
Die Auflagewalze 6 wurde so angetrieben, daß ihre Umfangsgeschwindigkeit 10 m/min betrug, wodurch sich die Vliesbahn straff der Auflagewalze anlegte und auch unter dem Einfluß der Strahlungserhitzung an den Rändern nicht aufwölbte. Der Abstand des Infrarotheizschildes 7 von der Vliesoberfläche betrug 30 mm. Das sich über einen Winkel von 130 Grad erstreckende Infrarotheizschild 7 war mit fünf Heizelementen von je 4 kWh Leistungsaufnahme bestückt. Die nicht ange-r triebene auf eine Oberflächentemperatur < 25 0C wassergekühlte Prägewalze 10 wurde mit einem Spaltdruck von
2
100 kp/cm an die Auflagewalze 6 angestellt. Mit Hilfe des Farbwerks 11, 12, 13 wurde eine weiße PVC-Mischpolymerisatfarbe, die ein aus Toluol und Cyclohexanon bestehendes Lösungsmittelgemisch und Titandioxidpigment enthielt, wie sie von der Firma Gebr. Schmidt, Frankfurt (Main), unter der Typenbezeichnung EH hergestellt wird, im Prägedruck aufgetragen. Die erfindungsgemäß oberflächenbehandelte Vliesbahn wurde nach Abkühlung und Trocknung von dem Abzugswalzenpaar 19 mit einer geringfügig oberhalb 10 m/min liegenden Geschwindigkeit abgezogen und von der Aufwickelvorrichtung 20 aufgewickelt. Die erhaltene oberflächenbehandelte Vliesbahn besaß eine reliefartig klar geprägte Oberfläche mit textilem Charakter, angenehmem Griff und eine ansprechende zweifarbige Wirkung. Die biaxiale Festigkeit der behandelten Vliesbahn war so groß, daß die mit Hilfe eines Kontaktklebers an
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eine Wand geklebte Vliesbahn ohne Zerreißen abgerissen werden konnte. Die Wasserdampf- und Gasdurchlässigkeit sowie die Scheuerfestigkeit waren ausgezeichnet.
Befiel 2
Eine ungenadelte Vliesbahn grüner Farbe, hergestellt aus endlosen Polypropylenfasern von 3 den, von 2 m Breite
2 und einem Flächengewicht von 300 g/m wurde mit einer Laufgeschwindigkeit von 12 m/min von der auf eine Oberflächentemperatur von 150 0C beheizten Vorheizwalze 2 von der Abwickelvorrichtung 1 abgezogen. Der Spaltdruck zwischen Vorheizwalze 2 und Anpreßwalze 5 betrug 50 kp/
cm . Die Auflagewalze 6 wurde mit 12,5 m/min angetrieben. Die Anordnung und Gesamtleistungsaufnahme des Infrarotheizschildes 7 war analog Beispiel 1. Der Spaltdruck zwischen Auflagewalze 6 und Prägewalze 10 betrug 100
kp/cm2. Mit Hilfe des Farbwerks 11, 12, 13 wurde eine lindgrüne Farbe vom Typ EH der Firma Gebr. Schmidt, Frankfurt (Main), im Prägedruck aufgetragen. Die entsprechend Beispiel 1 abgekühlte, getrocknete, abgezogene und aufgewickelte Vliesbahn besaß ähnlich gute Eigenschaften wie die gemäß Beispiel 1 erhaltene Vliesbahn. Trotz verfestigter Oberfläche war die Vliesbahn sehr atmungsaktiv.
Beispiel 3
Eine genadelte Vliesbahn grau/blau-melierter Farbe, hergestellt aus Polypropylenstapelfasern von 15 den und einer Stapellänge von 50 mm, von 1,1 m Breite und einem Flächen-r
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gewicht von 400 g/m wurde mit einer. Laufgeschwindigkeit von 8 m/min von der auf eine Oberflächentemperatur von 160 0C beheizten Vorheizwalze 2 von der Abwickelvorrichtung 1 abgezogen. Der Spaltdruck zwischen Vorheizwalze 2
2 und Anpreßwalze 5 betrug 100 kp/cm ; die Auflagewalze 6 wurde mit 8,3 m/min angetrieben. Die Anordnung und Gesamtleistungsaufnahme des Infrarotheizschildes 7 war analog Beispiel 1. Der Spaltdruck zwischen Auflagewalze 6 und Prägewalze 10 betrug 100 kp/cm2. Das Farbwerk 11, 12, 13 wurde bei diesem Beispiel nicht benutzt, wodurch lediglich eine Prägung stattfand. Die entsprechend Beispiel 1 abgekühlte, getrocknete, abgezogene und aufgewickelte Vliesbahn besaß eine ansprechend aussehende melierte, geprägte und verfestigte Oberfläche sowie textile Eigenschäften.
- Ansprüche -
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Claims (16)

  1. Ansprüche
    [Jy Verfahren zur Behandlung der Oberfläche eines aus synthetischen Fasern bestehenden Vlieses, insbesondere für die Herstellung eines Wandbelags od. dgl., bei welchem das Vlies einseitig durch Aufheizung plastifiziert und verdichtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Vlies zunächst auf seiner zu behandelnden Seite auf eine in der Nähe der Plastifizierungstemperatur seiner Fasern liegende Temperatur durch Kontaktheizung vorgewärmt und unter Druckeinwirkung vorverdichtet wird, worauf das Vlies einer zylindrisch gekrümmten Auflagefläche zugeführt, auf dieser im gespannten Zustand an seiner vorgewärmten Fläche durch Strahlungsbeheizung plastifiziert, anschließend unter Druckeinwirkung an der plastifizierten Oberfläche verdichtet und schließlich abgekühlt wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenplastifizierung des Vlieses in an sich bekannter Weise durch Infrarotheizung herbeigeführt wird.
  3. 3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdichtung der plastifizierten Oberfläche in an sich bekannter Weise durch Prägung erfolgt.
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  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß beim Prägen zugleich Farbstoff auf das Vlies übertragen wird.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein lösuiigsmittelhaltiger Pigmentfarbstoff verwendet wird.
  6. 6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Abkühlung durch Anblasen des Vlieses mit Luft erfolgt.
  7. 7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlung an einer kontinuierlich bewegten straff gespannten Vliesbahn vorgenommen wird.
  8. 8. Verfahren nach den Ansprüchen. 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein aus Polypropylenfasern gebildetes Vlies zum Einsatz gelangt.
  9. 9. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein aus synthetischen Fasern unterschiedlichen Erweichungspunktes, von denen mindestens ein Anteil Stapelfasern sind, hergestelltes Vlies der Be· handlung unterworfen und ggf. anschließend auf der behandelten Oberfläche gekämmt wird.
    - 16 -
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  10. 10. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die gekrümmte Auflagefläche gekühlt wird.
  11. 11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine Vorheizwalze (2), der eine Anpreßwalze (5) angedrückt ist, eine nachfolgende gekühlte Auflagewalze (6), der ein der Walzenkrümmung folgendes Infrarotheizschild (7) mit Abstand gegenübersteht, eine der Auflagewalze (6) nach dem Infrarotschild zugeordnete gekühlte Verdichtungs- bzw. Prägewalze (10), eine nachgeordnete Blasvorrichtung (15) und Mittel zur Umlenkung, Spannung und Bewegung der Vliesbahn (3).
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflagewalze (6) eine in eine Kühlwasserwanne (8) eintauchende Kühlwalze (9) an einer Stelle zwischen dem Auflauf der Vliesbahn (3) und dem Spalt zwischen Auflagewalze (6) und Verdichtungs- bzw. Prägewalze (10) anliegt.
  13. 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Verdichtungs- bzw. Prägewalze (10) eine Farbübertragungswalze (11) anliegt, die ihrerseits mit einer in eine Farbstoffwanne (12) eintauchenden Farbschöpfwalze (13) im Kontakt steht.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbübertragungswalze (11), die Farbschöpfwalze (13) und die Farbstoffwanne (12) gemeinsam relativ zur Verdich tungs- bzw· Prägewalze (10) bewegbar angeordnet sind.
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  15. 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Blasvorrichtung (15) bezogen auf die Laufrichtung der Vliesbahn (3) eine Absaugvorrichtung (16) nachgeschaltet ist.
  16. 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß vor einem Abzugswalzenpaar (19) eine Schneidvorrichtung (18) für den Kantenschnitt und ggf. mittleren Trennschnitt vorgesehen ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP0091974A1 (de) * 1982-04-16 1983-10-26 Phillips Petroleum Company Verfahren zur Herstellung eines schmelzgebundenen nichtgewebten Materials
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