DE2318580A1 - Gluehlampe - Google Patents
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Description
Glühlampe
Die Erfindung bezieht sich auf einen verbesserten Lampenquetschverschluß,
der unter anderem auch für Lampen vor dem Brennpunkt und andere Präzisionslampen verwendbar
ist.
Bei der Herstellung von Präzisionslampen müssen innenliegende Bauteile, beispielsweise Glühdrähte, Reflektoren oder
Abschirmungen, Zuleitungen u. dgl, mit grosser Genauigkeit in dem Kolben montiert werden. Geschieht das nicht, so
können die Lampen keine optimale Lichtleistung liefern, wenn sie in die zugehörige optische Einrichtung eingebaut
werden. Ausserdem ist es bei Wolfram-Halogen-Lampen erfor-
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derlieh, die Glühdrähte in genau richtiger Lage innerhalb
der Quarzkolben anzuordnen; anderenfalls ergeben sich schlechte Betriebsverhältnisse und geringe Betriebslebensdauer.
Es ist heute üblich, elektrische Zuleitungen mit einem an dem Lampenkolben angebrachten Quetsehfuß zu umschliessen.
Die Zuleitungen weisen häfig Molybdänfolien auf, die Leitungsbahnen zwischen den äusseren und den inneren Zuleitungsdrähten herstellen, die in die Kolben hineinführen und dort
die inneren Bauteile der Lampe tragen. Ein luftdichter Abschluß wird erreicht, indem man das Kolbenmaterial auf die
Folien quetscht. Die Folien dienen als Schranken, die ein Umfliessen der Folien durch das Kolbenmaterial, z.B, quarz,
verhindern, so daß diese Folien ihre Lage in der Mitte der fertigen Einschmelzung beibehalten. Das bedeutet, daß die
Quarzstärke^ auf beiden Seiten der Folie bei dem fertigen Verschluß gleich groß ist.
Der einzige praktische Weg, die ZuIeitungsdrähte an einer
Folie zu befestigen, ist das Aufschweissen der Drähte auf
die Folienfläche.
Demnach liegen die Zuleitungsdrähte exzentrisch gegenüber
der zugehörigen Folie, und während des Quetschvorgangs werden auf die Drähte Biegekräfte ausgeübt. Im Ergebnis sind dann die
innenliegenden Bauteile der Lampen gegenüber ihren vorgesehenen Positionen etwas verschoben. Diese Erscheinung wird
weiter unten genauer beschrieben. An dieser Stelle möge die Feststellung genügen, daß es nach der bisher üblichen
Technik des Quetschverschliessens äusserst schwierig war, Lampen mit dem geforderten Grad an Genauigkeit herzustellen.
Die Erfindung sieht eine Lampe mit einem Kolben vor, in dem sich mindestens ein Glühdraht mit zugehöriger Halterung be-
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findet, die aus mindestens zwei innenliegenden Zuleitungen besteht, die durch getrennte, elektrisch leitende Folien
mit aussen anschließbaren äusseren Zuleitungen verbunden
sind; die Lampe ist dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben durch einen QuetschVerschluß mit den Folien derart verbunden
ist, daß das Kolbenmaterial in gleicher Stärke auf beiden Seiten jeder Folie aufliegt und der Verschlußteil, in den
eine Folie eingeschlossen ist, seitwärts derart gegenüber dem Rest des Verschlusses verschoben ist, daß jede innenliegende,
von der ihr zugeordneten Folie aus in das Kolbeninnere führende Zuleitung in einer parallel zu einer Mittellängsachse
durch die Lampe-verlaufenden Richtung liegt, während die Folien gegenüber dieser Achse verschoben sind. Die Erfindung
läßt sich an Lampen mit einem oder mit zwei Enden anwenden, die ja nach Bedarf mit einer oder mehr als einer
Kolben-Zuleitungs-Quetschdichtung versehen sind. Die Folge der seitlichen Verschiebung eines eine Folie umschliessenden
Teils des Verschlusses ist, daß der QuetschVerschluß oder
jeder Quetschverschluß auf seinen einen Seiten mit einem Vorsprung und auf seinen anderen Seiten mit einer entsprechenden
Eintiefung versehen ist. An dem Quetsch\a?schluß oder an jedem
Quetschverschluß läßt sich ein Lampensockel oder eine Befestigungseinrichtung
vorsehen, die zweckmässigerweise so ausgeführt ist, daß die Lampe in einer dafür vorgesehenen
Armatur richtig fokussiert ist. Als bevorzugte Ausführungsform ist eine Kraftfahrzeugscheinwerferlampe zu betrachten,
die ein Ende und zwei Glühdrähte mit drei Zuleitungen aufweist, wobei die inneren Zuleitungselemente, die als Drähte
ausgeführt sein können, sämtlich in einer Ebene liegen, in der auch die Mittellängsachse verläuft.
Die Erfindung ist ferner in einem Verfahren zur Herstellung
einer Lampe zu sehen; das Verfahren besteht darin, daß in einen Kolben eine Bauteilgruppe eingeführt wird, die einen
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Träger mit daran angebrachtem Glühdraht und Zuleitungsleiter -mit zwischengeschalteten, elektrisch leitenden
Folien umfaßt und daß der Kolben durch einen Quetschverschluß um die Folien gelegt wird, wobei der Quetschverschluß
so ausgeführt wird, daß Quetschbacken eingesetzt werden, die eine solche Form haben, daß die Folien und
das anliegende Kolbenmaterial derart seitwärts verlagert werden, daß die Folien in der fertigen Lampe gegenüber
einer durch die Lampe führenden Mittellängsachse versetzt sind, während die Leitungen, die von den Folien in das
Kolbeninnere führen, von den Folien in das Kolbeninnere parallel zu der genannten Achse verlaufen. Die Quetschbacken
können aus einer Matrize und einer Patrize bestehen,
die in die Matrize eingreifen kann, wobei die Matrize eine Quetschfläche mit einem Vorsprung aufweist,· und Eintiefung
und Vorsprung arbeiten während des Quetschvorgangs derart zusammen, daß die Folien und das anliegende Kolbenmaterial
seitwärts verschoben werden»
DerQuetschverSchluß besitzt vorzugsweise eine Leiste oder
Schulter an einer vorbestimmten Stelle relativ zu einem der inneren Bauteile der Lampe, um" einen Bezugsanschlag
zu haben, der das einwandfreie Ausrichten des Lampensockels oder der l1Befestigungseinrichtung"gegenüber den inneren
Bauteilen erleichtert.
Die Erfindung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiel und anhand von Zeichnungen erläutert, die folgendes
darstellen:
Fig· 1 ein perspektivisches Zerlegbild einer Wolfram-Halogen-Kraftfahrzeugscheinwerferglühbirne
gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine Seitenansicht des eigentlichen Kolbens mit
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dem Quetschverschluß des Kolbens;
Fig. 3 eine weitere Seitenansicht des Kolbens, im rechten Winkel zu der Ansicht nach Fig. '2 betrachtet;
der Quetschverschluß wird im Querschnitt in dem Augenblick gezeigt, in dem er zwischen zwei Quetschbacken
hergestellt wird;
Fig« I einen Querschnitt durch den fertigen Quetschverschluß
in seiner Lage zwischen den Quetschbacken.
Bei der in Fig. 1 gezeichneten Lampe 10 handelt es sich um eine Wolfram-Halogen-Kraftfahrzeugscheinwerferglühbirne
des international bekannten Typs 11HM-". Die Lampe
enthält Haupt- bzw. Abblendglühdrähte 12 bzw. 13. Der Glühdraht 13 für das Abblendlicht steht vor einem winzigen
becherförmigen Reflektor IM·, der, wie die Glühdrähte
12, 13 innerhalb des Lampenkolbens 15 angeordnet ist. Der Kolben 15 besteht aus Quarz und ist an den Punkten
16, 17 luftdicht verschlossen; er enthält ein Halogen und eine Gasfüllung.
Die Drähte 12, 13 und der Reflektor IM· werden in dem
Kolben 15 von einem Metal!blechträger 20 gehalten, der
eine Anzahl einzelner Finger besitzt. Der Träger 20 wird durch eine Isolierstoffbrücke 21 versteift, und die Finger
des Trägers sind mit einzelnen Zuleitungen versehen, wie am deutlichsten in Fig. 1 zu erkennen ist. Herstellung und
Zusammenbau der innenliegenden Bauteile der Lampe 10, also der Glühdrähte 12, 13, des Reflektors 14, des Trägers
20 und der Isolierstoffbrücke 21, sind in allen Einzelheiten
in unserer noch schwebenden Patentanmeldung Nr. 18 29M770 beschrieben.
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Die einzelnen, in Fig. 2 erkennbaren Leiter bestehen jeweils aus einem innenliegenden leitenden Element 23 in
Gestalt entweder des Endes des zugeordneten Fingers oder eines daran befestigten Drahts, Dieses Element 23 ist
auf ein Ende einer Molybdänfolie 24 geschweißt.' Das andere
Ende der Molybdänfolie ist mit einem aussenliegenden Leiterelement
oder Draht 25 verschweißt. Der Draht 25 ist seinerseits elektrisch leitend verbunden mit einem der drei
Eingangsanschlüsse 26 eines Abdeckteils 27. Die Molybdänfolie
hat eine Stärke von etwa 0,025 bis 0,050 mm (0,001 bis 0,002 inches) und eine Breite von etwa 2 bis 4 mm. Die
Molybdänfolie 24 hat den Zweck, einen guten luftdichten Verschluß 1,7 zwischen dem Kolben 15 und den einzelnen
Leitern herzustellen; das ist an sich bekannt. Der Verschluß wird nach einer Quetschtechnik ausgeführt, die nachstehend
kurz beschrieben werden soll.
Das Sockelteil 27 besteht aus einem rechteckigen Abdeckkasten 30 mit zwei federnden Laschen 31. Diese Laschen
bewirken, daß der Kasten 30 fest an dem Quetschverschluß 17 sitzt und dazu beiträgt, den Kasten 30 in einer Öffnung
eines schalenförmigen Elements 32 zu halten. Der Kasten
30 besitzt zwei nach innen weisende Griffe 33, die sich gegen eine an dem Quetschverschluß 17 bei dem Quetschvorgang
gebildete Bezugsschulter 34 und gegen den Kolben an dem Punkt 35 legen, wo sich der Kolben von dem Quetschverschluß
17 aus nach aussen wölbt. In den Zeichnungen ist nur ein einzelner Griff 33 sichtbar. Die beiden Griffe dienen,wie
gesagt, dazu, den Kasten 30 genau und zwangsläufig gegenüber der Bezugsschulter 34 auszurichten.
Das Element 3 2 wird an den Kasten 30 gelötet oder geschweißt, und der Rand 35 des Elements 3 2 wird an die Innenwand einer
zylindrischen Hülse 38 gelötet oder geschweißt, die den Korpus des Abdeckteils 27 darstellt, Ein Flanschteil 39,
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das allgemein als Fokussierflansch bezeichnet wird,
wird dann ebenfalls an der Hülse 38 befestigt. Die Hülse 38 kann mit Paßlaschen versehen sein, um die axiale
Lage des Flanschteils 3 9 gegenüber der Hülse 38 fest-r
zulegen. Das Flanschteil 3 9 ist so geformt, daß die Lampe 10 in die Einstecköffnung eines üblichen Kraftfahrzeugscheinwerferreflektors
gesetzt und darin zentriert werden kann. Das untere Ende der Hülse 38 wird von einer Isolierstoffscheibe 40 verschlossen, an der
sich die Anschlußlasehen 26 befinden.
Natürlich muß die Kraftfahrzeuglampe 10 sehr sorgfältig hergestellt werden, weil ihre Glühdrähte 12, 13 ganz
genau mit Rücksicht auf die optische Achse und den Brennpunkt des betreffenden Reflektors ausgerichtet sein
müssen. Wenn die Lampe 10 ungenau hergestellt ist, verschlechtert sich die Lichtleistung. Ausserdem müssen
die Glühdrähte auch sorgfältig und genau mit Bezug auf die Wand des Kolbens 15 ausgerichtet sein, damit der Halogenkreislauf
richtig vollzogen werden kann. Die genaue Fertigung des Sockelteils 27 hat nur wenige Probleme aufgeworfen,
wenn sich früher auch Schwierigkeiten bei der Ausrichtung des Bauteils 27 in axialer Richtung gegenüber
den Glühdrähten 12, 13 ergeben haben. Die Hauptschwierigkeit war, dafür zu sorgen, daß die innenliegenden Teile
der Lampe 10 sich in der verlangten Lage in dem Kolben auch noch nach der Herstellung der Quetschverbindung befinden.
Aus den Zeichnungen ist erkennbar, daß die Leiterelemente
23, 25 an der einen Seite der Molybdänfolie aufgeschweißt sind. Während der Herstellung des Quetschverschlusses
stellt die Folie 24 eine Schranke dar, die dem Fliessen des erweichten Quarzes Widerstand entgegensetzt. Auf diese
Weise bleibt die Folie 24 immer in ihrer zentralen Lage
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innerhalb des Quetschverschlusses, und die Wandstärke des
anliegenden Quarzes ist bei dem fertigen Quetschverschluß auf den beiden Seiten der Folie 24 gleich groß. Die bekannten
Arten, einen Quetschverschluß herzustellen, haben zur Folge gehabt, daß die Leiterelemente oder Drähte 23,
25 verbogen wurde, so daß sie aus der Mitte herausrückten. Entsprechend neigten auch die innenliegenden, an dem Element 23 befestigten Teile dazu, aus der für sie" vorgesehenen
Lage in dem Kolben 15 auszuwandern. Man erhielt daher von Lampe zu Lampe sehr unterschiedliche Stellungen der Innenteile
der Lampe.
Der Quetschverschluß 17 gemäß der Erfindung ist so ausgebildet, daß die Leiterdrähte, insbesondere die Elemente 23,
ihre relative Ausrichtung gegenüber der Mxttellängsachse der Lampe 10 während des Quetschvorgangs und danach beibehalten.
Infolgedessen liegen.die drei Elemente 23 in einer gemeinsamen Ebene, die die Mxttellängsachse enthält,
und alle Elemente sind dazu parallel. Der Querschnitt nach Fig· 4 zeigt diese Anordnung besonders deutlich. Die Verlagerung
des Bereichs 42 erfolgt derart, daß die Elemente 23 in eine Ebene 43 bewegt werden, die die genannte Mxttellängsachse
enthalten soll. Das in Fig. 4 gezeichnete einzelne Element 23 verläuft in dieser Achse und liegt ausserdem
in der Ebene 43. Die Molybdänfolien 24 liegen somit auf der einen Seite der Ebene 43. Die Oberflächen 44, 45 des
Bereichs 42 haben somit gleichen Abstand von den Oberflächen der Folien 24, jedoch ungleichen Abstand von der Ebene
43.
Der Rest des Verschlusses 17 besteht aus zwei längsverlaufenden Rippen 47, 48 zu beiden Seiten des Bereichs 42 und
einer Querrippe 50-an dem Ende des Verschlusses 17, das
von dem Hauptteil des Kolbens 15 am weitesten entfernt ist.
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Der Bereich 42 erscheint wie ein Vorsprung auf der einen Seite des Quetschverschlusses 17 mit einer entsprechenden
Eintiefung auf der anderen Seite des Verschlusses zwischen den Rippen 47, 48 und 50.
Die Rippe 50 liefert die schon erwähnte Bezugsschulter
34. Während der Herstellung wird dafür gesorgt, daß die Entfernung zwischen der Schulter 34 und beispielsweise
dem benachbarten Ende des Glühfadens 13 bei allen Lampen gleich groß ist. Dadurch kann die axiale Ausrichtung der
Glühdrähte gegenüber dem Sockelteil 27 und insbesondere gegenüber dem Flanschteil 39 bei der Lampenherstellung
praktisch konstant gehalten werden.
Nach dem Erwärmen des Kolbens 15 bis zur Erweichung des Quarzes wird der Quetschverschluß hergestellt, indem man
den Quarz zwischen zwei Quetschbacken 51 bzw. 52, die als Patrize bzw. Matrize ineinandergreifen, zusammenquetscht.
Der Patrizenbacken 51 weist einen vorspringenden Abschnitt 53 mit einer Abschlußwand 5 4 auf, deren Formgebung als
das Negativ der Seite des fertigen Quetschverschlusses 17 angesehen werden kann, die die obenerwähnte Eintiefung
aufweist. Die Abschlußwand 54 enthält somit einen mittig angeordneten, rechteckigen oder quadratischen Ansatz 55
zum Herstellen dieser Eintiefung. An den beiden Seiten
des Ansatzes ist die Abschlußwand zurückgenommen, so daß Schultern 5 6 entstehen, die die anliegenden Flächen der
Rippen 47, 48 bilden. Der untere Teil des Ansatzes 55 ist abgestuft und bildet eine Querfläche 57, die über die
Breitenerstreckung des Abschnitts 53 der Patrize verläuft. Die Fläche 57 hat etwa gleichen Abstand von den Oberflächen
der Schultern 56 und der Oberfläche des Ansatzes Die Querfläche 57 soll die Querrippe 50 des fertigen
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Quetschverschlusses 17 entstehen lassen.
Der Matrizenbacken 5 2 weist eine Höhlung oder Nut 5 9 auf, in die der Abschnitt 5 3 des Patrizenbackens 51 eingreifen
kann. Der Hohlraum (Nut) 5 9 hat im wesentlichen U-Querschnitt,
und seine Öffnung ist etwas nach aussen abgeschrägt, so daß der Patrizenbacken 51 in diesen Hohlraum
59 gleiten kann. Die innenliegende" Wand 60 des
Hohlraums 5 9 ist abgestuft: der Mittelteil der Wand 60 ist eingetieft, so daß der Ansatz des Quetschverschlusses
gebildet werden kann, der der rechteckigen oder quadratischen Eintiefung entspricht.
Im praktischen Produktionsbetrieb werden die innenliegenden Teile einer Lampe zusammen mit den zugeordneten
Leitern in einer passenden Schablone gehaltert und dann in ein Stück Quarzrohr eingeführt. Der Abschnitt des
Rohrs, der dann den Quetschverschluß bilden soll, wird erhitzt, damit der Quarz weich wird, und dann werden die
Quetschbaeken 51, 5 2 auf den erweichten Quarz gepreßt. Die Backen werden so lange gegeneinander geschoben, bis
der in Fig. 4. gezeichnete Verschluß hergestellt ist. Die
Backen 51, 5 2 können automatisch angehalten werden, indem man sie mit nicht gezeichneten, zusammenwirkenden Anschlagflächen
versieht. Solche Anschlagflächen können aber auch in den zugehörigen Backenhaltern einer Maschine
für die Herstellung der Qtet schver schlüs se angeordnet
werden, um eine übermässige Quetschwirkung zu vermeiden.
Natürlich ist die Erfindung nicht auf die Herstellung von Quetschverschlüssen an Autoscheinwerfer-Glühlampen
beschränkt. Die Erfindung kann vielmehr überall dort eingesetzt werden, wo ein Glühlampenkolben herzustellen
ist, in dem innenliegende Teile, beispielsweise Glühdrähte, in relativ zu dem Kolbenmantel und dem Ver-
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Schlußbereich genauer Ausrichtung angeordnet werden müssen. Die Erfindung erweist ihren Nutzen somit besonders
bei der Herstellung von Präzisions-Glühlampenkolben für vor dem Brennpunkt stehende Lampen.
Das beschriebene und gezeichnete sehalenförmige Element 32 ist der Hülse 38 eines üblichen Lampensockels angepaßt,
wie er für Lampen-mit geformtem GlasVerschluß benutzt
wird, um den Abdeckkasten 30 aufzunehmen. Alternativ können die Teile 32 und 38 als einheitliche Konstruktion ausgeführt
werden, die einen hohlen Zylinderabschnitt und eine Abschlußwand aufweist. Die Abschlußwand wird mit
einer geeigneten öffnung für die Aufnahme des Abdeckkastens 30 versehen und besitzt (beispielsweise zwei) Flanschen,
die mit der Oberfläche des Abdeckkastens 30 zusammenwirken. Die Flanschen reichen vorzugsweise in den hohlen Innenraum
des zylindrischen Abschnitts\ der Abdeckkasten 30 wird auf
die genannte Abschlußwand gelötet oder geschweißt. Diese Alternativkonstruktion ist nicht nur für Kraftfahrzeugscheinwerferlampen
sondern für beliebige Lampen verwendbar, auch für vor dem Brennpunkt stehende Lampen, wenn
es sich darum handelt, eine grundlegende Konstruktion an einer Quetschdichtung anzubringen. Die Anwendung einer
derartigen Alternativkonstruktion bei der Herstellung eines Lampensockels ist vorteilhaft aus Gründen der Genauigkeit
und wegen der leichten und wirtschaftlichen Herstellbarkeit.
Patentansprüche ;
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Claims (1)
- Patentansprüche :Glühlampe mit einem Kolben, in dem sich mindestens ein Glühdraht mit zugehöriger Halterung befindet, die aus mindestens zwei innenliegenden Zuleitungen besteht, die durch getrennte,-elektrisch leitende Folien mit aussen anschließbaren äusseren Zuleitungen verbunden sind,dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (15) durch einen Quetschverschluß (17) mit den Folien (24) derart verbunden ist, daß das Kolbenmaterial gleicher Stärke auf beiden Seiten jeder Folie aufliegt und der Verschlußteil (17), in den eine Folie (24) eingeschlossen ist, seitwärts derart gegenüber dem Rest des Verschlusses (17) verschoben ist, daß jede innenliegende, von der ihr zugeordneten Folie (24) aus in das Kolbeninnere führende Zuleitung (23) in einer parallel zu einer Mittellängsachse durch die Lampe (10) verlaufenden Richtung liegt, während die Folien (24) gegenüber dieser Achse verschoben sind.2. Glühlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (15) mit einem einzelnen Quetschverschluß (17) versehen ist, in den die inneren bzw. äusseren Leiter (23 bzw» 25) hineinragen, und daß der Teil des Verschlusses (17) der die eingebetteten Folien (24) enthält, mit einem Vorsprung auf einer Seite (45) und einer Ein-309844/0434tiefung auf der anderen Seite (44) versehen ist.Glühlampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Quetschverschluß (17) oder jeder Quetschverschluß eine Schulter (34) aufweist, die einen Bezugsanschlag für einen Lampensockel und Montierungsaufbau (27) darstellt, und daß die Schulter (34) sich an einer vorgegebenen Stelle relativ zu einem gegebenen Punkt im Inneren des Kolbens (15) befindet.4. Glühlampe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sockelteil (27) einen Abdeckkasten (30) umfaßt, der über den zugeordneten Quetschverschluß (17) anstossend an die genannte Schulter (34·) gesetzt ist, und daß eine Hülse (38) den Abdeckkasten (30) umgibt und ein fokussierender Flansch (39) an der Hülse (38) befestigt ist.ο Glühlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Glühdrähte (12, 13) an dem Träger (20) angebracht sind und dieser mindestens drei innenliegende bzw. aussenliegende Leiter (23 bzw. 25) und Verbindungsfolien (24) aufweist.6, Glühlampe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die innenliegenden Leiter (23) in einen einzelnen Quetschverschluß (17) hineinführen und sämtlich in einer gemeinsamen Ebene (43) liegen, die die Mittellängsachse der Lampe (10) enthält.3G9844/0434 -7, Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch^gekennzeichnet, daß der Träger (20) ausserdem einen Reflektor oder eine Abdeckung (14) trägt.8. Glühlampe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um eine Wolfram-Halogen Lampe mit Siliziumdioxid- oder Quarzkolben handelt und die Folien (24) aus Molybdän bestehen.Verfahren zum Herstellen einer Glühlampe durch Einführen einer Anordnung aus einem Träger, der einen Glühfaden trägt und Zuleitungen mit zwischengeschalteten elektrisch leitenden Folien in einen Kolben und Verschliessen des Kolbens um die Folie durch einen Quetschverschluß, dadurch gekennzeichnet, daß der QuetschverSchluß mit Hilfe von Quetschbacken (51, 52) hergestellt wird, die so geformt sind, daß die Folien (24) und das anstossende Kolbenmaterial, bei der Herstellung des Quetschverschlusses seitwärts verschoben wird, wobei die Folien (24) aus einer durch die fertige Lampe hindurchführenden Mittellängsachse verlagert werden, während die von den Folien (24) in das Innere des Kolbens (15) führenden Leiter (23) parallel zu dieser Achse verlaufen.10, Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Quetschbacken eine Matrize (5 2) aufweist, in die eine Patrize (51)-einschiebbar ist, daß die Matrize (52) mit einer Quetschfläche (60) mit einer Ausnehmung ver-309344/0434sehen ist und die Patrize (51) eine Quetschfläche (51+) mit einem Ansatz (55) aufweist, und daß die Ausnehmung mit dem Ansatz (55) zusammenwirkt und die Folien und
das anstossende Kolbenmaterial während des Quetschvorgangs seitwärts verschiebt.11, Glühlampe, hergestellt nach dem Verfahren gemäß Anspruch oder 10.309844/0434Leerseite
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