DE2119359A1 - Flaschenöffner. AnmrHuff, Otto, 4630 Bochum - Google Patents
Flaschenöffner. AnmrHuff, Otto, 4630 BochumInfo
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Description
Bergstraße 159 Telegr.: Stuhlmannpatent
Otto Huff, Bochum, Feuerbachstraße 19 Flaschenöffner
Die Erfindung betrifft einen Flaschenöffner für Kronenkorkenverschlüsse
mit einer Vorrichtung zum luftdichten Wiederverschließen von geöfflieten Flaschen, welcher aus einem einseitig
offenen, flachen und vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten kastenförmigen Gehäuse und einer dessen öffnung verschließenden
Metallplatte, vorzugsweise aus verchromtem Stahl, besteht, welche mit mindestens einer Ausnehmung versehen und sowohl als Kronenkorkenöffner
als auch als Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist, der eine innerhalb des kastenförmigen Gehäuses angeordnete,
gegen die Flaschenöffnung anpreßbare Gummischeibe zugeordnet ist.
Bei einem bekannten Flaschenöffner dieser Art besitzt die Metallplatte zwei in ihrer Längsrichtung im Abstand zueinander
angeordnete, unterschiedlich groß bemessene Ausnehmungen, von denen die kleinere als öffner für Kronenkorkenverschlüsse und die größere
als Wiederverschlußvorrichtung für geöffnete Flaschen ausgebildet ist. Die als Kronenkorkenöffner ausgebildete Ausnehmung besitzt
hierbei eine im wesentlichen rechteckige Querschnittsform, deren größte Abmessung senkrecht zur Längsachse der Metallplatte vorhanden
ist. Auf der der Mitte der Metallplatte zugekehrten Längsseite dieser Ausnehmung ist ein um ein sehr geringes Maß zur Mitte dieser
Ausnehmung hin vorspringender Ansatz vorgesehen, mit dem man unter den Rand eines Kronenkorkens greifen kann.
Die größere der beiden Ausnehmungen der Metallplatte ist in Längsrichtung derselben zur kleineren Ausnehmung versetzt
angeordnet und besitzt eine im wesentlichen trapezförmige Ausbildung mit einer gerundeten Stirnseite. Diese Ausnehmung
ermöglicht in Verbindung mit einer innerhalb des
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kastenförmigen Gehäuses durch Kleben befestigten Gummischeibe ein Wiederverschließen von geöffneten Flaschen.
Dieser bekannte Piaschenöffner besitzt zunächst den Nachteil, daß aus der Metallplatte zwei getrennte, eine unregelmäßige
Querschnittsform besitzende Ausnehmungen ausgestanzt werden müssen. Der zwischen diesen beiden Ausnehmungen stehenbleibende
Steg der Metallplatte wird beim Öffnen von Kronenkorkenvers.chlüssen
in starkem Maße auf Biegung beansprucht, so daß er entsprechend stark dimensioniert werden muß oder aber die Gefahr
einer unzulässigen Verformung dieses Steges besteht. Die
W Kronenkorken stützen sich bei Verwendung dieses bekannten Flaschenöffners
in ihrem dem von dem Öffnungsansatz unterfaßten Randabschnitt abgekehrten Breitenbereich gegen die gegenüberliegende
Stirnseite dieser Ausnehmung ab, so daß sie beim Abheben eines Kronenkorkens zunächst verbogen werden müssen, wozu
ein relativ großer Kraftaufwand erforderlich ist. Außerdem besteht bei diesem bekannten Flaschenöffner die Möglichkeit, beim
öffnen von Kronenkorkenverschlüssen den abzuhebenden Kronenkorken
nicht nur mit dem sehr kleinen Öffnungsansatζ der einen
Stirnseite der betreffenden Ausnehmung, sondern auch mit der anderen Stirnseite dieser Ausnehmung zu untergreifen. In diesem
Falle besteht die Gefahr, daß der relativ schmale, zwischen dieser Stirnseite der betreffenden Ausnehmung und dem Rand der
Metallplatte vorhandene Steg in unzulässiger Weise verbogen oder gar die Metallplatte an dieser Stirnseite aus dem kastenförmigen
Gehäuse herausgedrückt wird. Es besteht somit bei dieser bekannten Bauart keine Gewähr dafür, daß der Kronenkorkenöffner stets
in der richtigen Weise betätigt wird. Bei unsachgemäßer Handhabung dieses Kronenkorkenöffners besteht jedoch in erhöhtem
Maße die Gefahr einer unzulässigen Verformung bzw. eines Herauslösens der Metallplatte aus dem kastenförmigen Kunststoffgehäuse.
Schon allein wegen dieser relativ hohen, beim Öffnen
von Kronenkorken auftretenden Beanspruchungen ist es bei der bekannten Bauart erforderlich, die mit den beiden Ausnehmungen ver-
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sehene Metallplatte mit dem vorzugsweise aus Polystyrol hergestellten
Kunststoffgehäuse zuverlässig zu verkleben» Dies setzt zunächst voraus, daß ausreichend große Klebeflächen zwischen
dem Kunststoffgehäuse und der Metallplatte vorgesehen werden. Außerdem erfordert dies einen gesonderten Arbeitsgang und die
Verwendung eines zuverlässigen Metall-Kunststoff-Klebers, der
gegen Hitze, Wasser, Sauren und Laugen beständig ist. Ein derartiges
Verkleben der Metallplatte mit dem kastenförmigen Kunststoffgehäuse läßt sich jedoch nur im Herstellerwerk vornehmen,
so daß Werbeaufdrucke oder Einprägungen auf dem Kunststoffgehäuse
bzw. der Metallplatte auch gleich im Herstellerwerk angebracht werden müssen, was vielfach nicht durchführbar ist.
Eine zuverlässige Befestigung der Metallplatte am Kunststoffgehäuse ist bei der bekannten Bauart aber auch deshalb
erforderlich, weil beim Wiederverschließen von geöffneten Flaschen mittels der größeren, im wesentlichen trapezförmigen Ausnehmung
der Metallplatte,deren Ränder hinter den Öffnungsrand der Flasche greifen,"der Öffnungsrand der Flasche gegen die eingeklebte
Gummischeibe angepreßt wird und hierbei die Metallplatte in diesem Bereich xxxxxxxxx aus dem kastenförmigen Kunststoffgehäuse
herauszudrücken versucht. Ein sorgfältiges Einkleben der Metallplatte in das Kunststoffgehäuse ist daher auch aus diesem
Grunde bei der bekannten Bauart unerläßlich.
Des weiteren muß bei ihr auch die gegen die Flaschenöffnung anpreßbare Gummischeibe in das kastenförmige Gehäuse eingeklebt
werden, was die Herstellungskosten dieses im übrigen sehr billigen, ausgesprochenen Massenartikels erhöht. Zur Verbindung
der Gummischeibe mit dem kastenförmigen Gehäuse muß außerdem ein geeigneter Kleber verwendet werden, der gegen Hitze,
Wasser, Säuren und Laugen beständig ist.
Ein besonderer Nachteil dieses bekannten Flaschenöffners besteht indessen darin, daß er lediglich ein öffnen von
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Kronenkorkenverschlüssen und ein luftdichtes Wiederverschließen
von geöffneten Flaschen erlaubt, jedoch kein öffnen von Schraubverschlüssen
von Flaschen ermöglicht, die infolge der heute meist gebräuchlichen Ausbildung von Flaschenschraubverschlüssen aus
einem Schraubteil, der mit einem auf dem Flaschenhals sitzenbleibenden Ringteil durch mehrere Metallstege verbunden ist, sich
nur unter großem Kraftaufwand und mit erheblicher Mühe öffnen lassen. Diese heute meist gebräuchlichen Schraubverschlüsse für
Flaschen werden im Regelfalle von Hand aufgedreht, wobei die
Metallstege zwischen dem Schraubteil und dem Ringteil abgeschert werden müssen, wozu eine große Fingerkraft erforderlich ist. Außerdem
besteht beim öffnen dieser Flaschenschraubverschlüsse in erheblichem
Maße die Gefahr einer Verletzung durch die abgescherten scharfkantigen Metallstege. Man ist daher vielfach gezwungen, beim
öffnen dieser Flaschenschraubverschlüsse zu diesem Zweck nicht oder nur wenig geeignete Hilfsmittel, wie z.B. Zangen, zur Hilfe
zu nehmen, die jedoch vielfach die aus dünnem Metallblech hergestellten Schraubverschlüsse beim Zupacken in solcher Weise verformen,
daß das öffnen derselben ebenfalls nur unter erheblichen Mühen möglich ist und relativ viel Zeit in Anspruch nimmt.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, die dem vorstehend behandelten bekannten Flaschenöffner anhaftenden Nach-
w teile zu vermeiden und einen Flaschenöffner, zu schaffen, der
außer einem öffnen von Kronenkorkenverschlüssen und einem luftdichten
Wiederverschließen von geöffneten Flaschen auch ein einfaches und sicheres öffnen von Flaschenschraubverschlüssen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von der vorstehend behandelten bekannten Bauart, dadurch gelöst, daß die Metallplatte
mit einer einzigen, langgestreckten Ausnehmung versehen ist, die gleichzeitig als Kronenkorkenöffner, Flaschenschraubverschlußöffner
und Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist. Vorzugsweise erstreckt hierbei die Ausnehmung der Metallplatte sich
nahezu über deren gesamte Länge und ist im Bereich ihrer einen Stirnseite als Kronenkorkenöffner, in dem dieser Stirnseite zugekehrten
Längenbereich als Flaschenschraubverschlußöffner und in
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ihrem der anderen Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Wiederverschlußvorrichtung
ausgebildet.
Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Flaschenöffner ist
zunächst in seiner Herstellung gegenüber der bekannten Bauart deshalb wesentlich einfacher und billiger, weil die Metallplatte
nur mit einer einzigen Ausnehmung versehen zu werden braucht, wobei überdies der bei der bekannten Bauart zwischen den beiden
voneinander getrennten Ausnehmungen vorhandene, in besonderem Maße auf Biegung beanspruchte und daher leicht verformbare Steg entfällt.
Die nur mit einer einzigen langgestreckten und sich vorzugsweise nahezu über die gesamte Länge der Metallplatte erstreckenden
Ausnehmung versehene Metallplatte erfährt daher nur in dem an die Wandungen des kastenförmigen, vorzugsweise aus
j. ^ ^ , t. ,angrenzenden Rahmenteil
Kunststoff bestehendenfGenauses/beim öffnen von Kronenkorken oder
Piaschenschraubverschlüssen sowie beim Wiederverschließen von geöffneten Piasehen Biegebeanspruchungen. In diesen Bereichen kann
die Metallplatte jedoch ohne weiteres so stabil ausgebildet werden, daß sie allen auftretenden Beanspruchungen gewachsen ist
und keinerlei unzulässige Verformungen erfährt. Der besondere Vorteil des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners besteht
indessen darin, daß er nicht nur ein öffnen von Kronenkorkenverschlüssen
und ein luftdichtes Wiederverschließen von geöffneten Flaschen, sondern auch in einfacher Weise sowie innerhalb
kürzester Zeit ein zuverlässiges öffnen von Flaschenschraubverschlüssen
ermöglicht. Die drei verschiedenen Funktionen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Piaschenöffners sind hierbei vorzugsweise
in Längsrichtung der langgestreckten Ausnehmung der Metallplatte verteilt, derart, daß diese Ausnehmung im Bereich
ihrer einen Stirnseite als Kronenkorkenöffner ausgebildet ist, während sie in dem dieser Stirnseite zugekehrten Längenbereich
als Plaschenschraubverschlußöffner und in ihrem der anderen Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Wiederverschlußvonichtung verwendbar
ist. Die drei verschiedenen Funktionen des Flaschenöffners nach der Erfindung sind somit mit unterschiedlichen Teilen der
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Metallplatte durchführbar, so daß eine unsachgemäße Benutzung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Piaschenöffners praktisch
ausgeschlossen ist. Dadurch, daß die Ausnehmung der Metallplatte im Bereich ihrer einen Stirnseite als Kronenkorkenöffner ausgebildet
ist, laßt sie sich nur in einer Lage als Kronenkorkenöffner verwenden, so daß die bei der bekannten Bauart mögliche
unsachgemäße Benμtzung der bei ihr vorgesehenen gesonderten
Kronenkorkenöffnerausnehmung vermieden wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Ausnehmung der Metallplatte aus zwei jeweils zu den Enden hin im
wesentlichen konisch sich verengenden Längenabschnitten, von denen der eine eine wesentlich geringere, sich z.B. nur auf etwa ein
Viertel bis ein Fünftel der Gesamtlänge der Ausnehmung belaufende Länge besitzt als der andere Längenabschnitt. Der kürzere
Längenabschnitt der Ausnehmung der Metallplatte ist hierbei vorzugsweise der als Kronenkorkenöffner ausgebildeten Stirnseite
der Ausnehmung zugekehrt. Zweckmäßig ist hierbei ferner die Stirnseite des kürzeren Längenabschnittes der Ausnehmung wesentlich
breiter als die Stirnseite des längeren Längenabschnittes der Ausnehmung bemessen. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen,
der Ausnehmung der Metallplatte in der Draufsicht eine im wesentlichen der Silhouette eines Bierglases entsprechende
Querschnittsform zu gebea.
Eine gemäß Vorstehendem ausgebildete Ausnehmung der Metallplatte läßt sich in einfacher Weise durch Ausstanzen herstellen
und ist in ihrer Querschnittsform so bemessen, daß sie den drei unterschiedlichen Punktionen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Piaschenöffners in besonderer Weise gerecht wird. Die eine relativ größere Breite besitzende Stirnseite der Ausnehmung
dient hierbei als Kronenkorkenöffner, während die Ausnehmung im Bereich ihrer relativ größten Breite als Flaschenschraubverschlußöffner
ausgebildet ist und in dem sich am stärksten verengenden Längenbereich als Wiederverschlußvorrichtung
dient.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die breitere Stirnseite der Ausnehmung der Metallplatte in
ihrem mittleren Längenbereich mit einem um ein wesentliches Maß in Längsrichtung der Ausnehmung vorspringenden Öffnungsansatz
versehen.. Dieser Öffnungsansatz besitzt in der Draufsicht zweckmäßig eine etwa trapez- oder rechteckförmige Ausbildung, wobei
es sich ferner empfiehlt, daß der Öffnungsansatz an seiner der Ausnehmung der Metallplatte zugekehrten Stirnseite eine bogenförmige,
dem Hals der zu öffnenden Flasche angepaßt Aussparung besitzt.
Der um ein wesentliches Maß von z.B. etwa 4 bis 5
in Längsrichtung der Ausnehmung vorspringende Öffnungsansatz ermöglicht ein sicheres und zuverlässiges untergreifen eines
Kronenkorkenverschlusses, wobei die bogenförmige Aussparung an seiner der Mitte der Ausnehmung zugekehrten Stirnseite dem Hals
der zu öffnenden Flasche derart angepaßt ist, daß der Öffnungsansatz auf einem relativ großen Umfangsabsehnitt des Kronenkorkenverschlusses
diesen untergreift und somit auf einer relativ großen Fläche beim öffnen des Kronenkorkenverschlusses an diesem
angreift. Der Kronenkorken ist hierbei mit seinem dem Öffnungsansatz gegenüberliegenden Umfangsbereich gegen die innerhalb des
kastenförmigen Gehäuses angeordnete Gummischeibe elastisch abgestützt, so daß mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffner
beim öffnen von Kronenkorkenverschlüssen besonders feinfühlig gearbeitet werden kann. Der Kronenkorken erfährt beim
Abheben von der Flaschenöffnung infolge dieser besonderen Ausbildung des Flaschenöffners nach der Erfindung keinerlei nennenswerte
bleibende Verformung, so daß sich das öffnen von Kronenkorkenverschlüssen
mit einem wesentlich geringeren Kraftaufwand als bei der bekannten Bauart bewerkstelligen läßt, bei der der
Kronenkorken beim Abheben desselben von der Flaschenöffnung eine starke bleibende Verformung erfährt. ,Da bei Verwendung des erfindungsgemäß
vorgeschlagenen Flaschenöffners der von der Flaschenöffnung abgehobene Kronenkorken keinerlei nennenswerte
bleibende Verformung erfährt, läßt er sich ohne weiteres auch
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nach dem öffnen der Flasche wieder als provisorischer Verschluß
auf eine Piaschenöffnung aufklemmen.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß eine der Längsseiten der Aussparung der Metallplatte mit einer
Anzahl von im Abstand zueinander angeordneten Kupplungszähnen
versehen ist. Diese Kupplungszähne dienen als öffner für Piaschenschraubverschlüsse,
welche in solcher Weise in die Ausnehmung der Metallplatte hineingeschoben werden, daß die auf der einen
Längsseite der Ausnehmung vorgesehenen Kupplungszähne in die
^ an praktisch jedem Schraubverschluß vorgesehenen eingeprägten
Rillen oder Riffelungen eingreifen und so eine formschlüssige Kupplung mit dem Schraubteil eines solchen Schraubverschlusses
herstellen. Die Breite der Aussparung der Metallplatte ist hierbei im Bereich der vorzugsweise sägezahnartig ausgebildeten
Kupplungszähne so bemessen, daß alle praktisch verwendeten Flaschenschraubverschlüsse,
die sich in ihrem Durchmesser nur wenig voneinander unterscheiden, in die Ausnehmung der Metallplatte
eingeführt werden können, wobei der Schraubverschluß an der einen Längsseite der Aussparung mit den dort vorgesehenen Kupplungszähnen
formschlüssig gekuppelt wird, während er sich auf der gegenüberliegenden, glatt ausgebildeten Längsseite der Ausnehmung
lediglich abstützt. Da die einander gegenüberliegenden Längsseiten der Ausnehmung der Metallplatte im Bereich der Kupplungszähne
konisch zueinander verlaufen, kann der Flaschenschraubverschlußöffner des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners
ohne weiteres für Piaschenschraubverschlüsse mit unterschiedlichen Durchmessern verwendet werden, indem man den
Flaschenöffner solange gegenüber dem in diesen hineingesteckten Schraubverschluß verschiebt, bis der Schraubverschluß zwischen
der mit den Kupplungszähnen versehenen Längsseite der Ausnehmung der Metallplatte -und der gegenüberliegenden glatt ausgebildeten
Längsseite der Metallplatte leicht eingeklemmt ist.
Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn die mit den
Kupplungszähnen versehene Längsseite der Ausnehmung der Metall-
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platte und ihre glatt ausgebildete gegenüberliegende Längsseite auf einem wesentlichen Teil ihrer Länge unter einem Winkel zueinander
geneigt sind, der etwa im Bereich des Selbsthemmungs-
-en
winkeis zwischen den Werkstoff/der Metallplatte und des Schraubverschlusses
liegt. Hierdurch wird erreicht, daß bei Betätigung des Flaschenschraubverschlußöffners sich der Schraubverschluß,
der auf einem Teil seines Umfangsbereich.es mit den Kupplungszähnen der einen Längsseite der Ausnehmung formschlüssig gekuppelt
ist, mit zunehmendem Kraftaufwand zunehmend fester zwischen den beiden Längsseiten der Ausnehmung festklemmt, so daß
ein leichtes, sicheres und zuverlässiges öffnen auch von schwergängigen Schraubverschlüssen ermöglicht wird.
Im allgemeinen genügt es, wenn die Kupplungszähne im wesentlichen nur auf der der breiteren Stirnseite der Ausnehmung
der Metallplatte zugekehrten Längshälfte der einen Längsseite der Aussparung vorgesehen sind. Dies reicht im Regelfalle völlig
aus, um bei allen in der Praxis verwendeten, sich hinsichtlich ihres Durchmessers nur sehr wenig voneinander unterscheidenden
Plaschenschraubverschlußtypen ein einfaches öffnen derselben zu ermöglichen. Darüber hinaus hat diese Ausbildung und Anordnung
der Kupplungszähne den Vorteil, daß die Längsseiten der Ausnehmung
der Metallplatte in ihrem der schmaleren Stirnseite derselben zugekehrten Längenbereich im wesentlichen glatt und geradlinig
ausgebildet werden können, so daß diese Randbereiche der Metallplatte im Zusammenwirken mit der in diesem Bereich vorgesehenen
Gummischeibe als Wiederverschlußvorrichtung für geöffnete Flaschen verwendet werden können.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform besitzen die Kupplungsζahne von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung der
Metallplatte zur schmaleren Stirnseite hin eine zunehmend kleinere Ausbildung. Außerdem empfiehlt es sich, die Teilung der
Kupplungszähne von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung der Metallplatte zur schmaleren Stirnseite hin zunehmend kleiner zu
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bemessen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die Kupplungszähne hinsichtlich ihrer Höhe sowie ihrer Teilung in vorteilhafter
Weise dem unterschiedlichen Abstand und der unterschiedlichen Tiefe der an Piaschenschraubverschlüssen unterschiedlichen
Durchmessers vorgesehenen Rillen oder Riffelungen angepaßt sind, so daß auch bei Piaschenschraubverschlüssen unterschiedlichen
Durchmessers jeweils mehrere Kupplungszähne formschlüssig in
Rillen oder riefenartige Einprägungen des jeweiligen Piaschenschraubverschlusses
eingreifen.
fc Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß
zur Bildung der Ausnehmung der Metallplatte aus dieser ein in seiner äußeren Form der Form der Ausnehmung im wesentlichen entsprechender
Flächenabschnitt (Bodenteil) ausgestanzt, aus der Ebene der Metallplatte herausverformt und im Bodenbereich des
kastenförmigen Gehäuses angeordnet ist. Der Bodenteil ist hierbei zweckmäßig mit dem Rahmen der Ausnehmung durch ebenfalls
ausgestanzte, aus der Ebene der Metallplatte herausgebogene,
mit dieser und dem Bodenteil einstückig ausgebildete Verbindungsstege verbunden. Hierbei empfiehlt es sich im allgemeinen, den
Bodenteil parallel zur Ebene der Metallplatte auf dem Boden des kastenförmigen Gehäuses anzuordnen und mit dem Rahmen der Ausnehmung
an beiden Stirnseiten durch vorzugsweise jeweils zwei
W Verbindungsstege zu verbinden.
Auf diese Weise wird nicht nur durch einfache Arbeitsvorgänge aus der Metallplatte die zur Durchführung der drei verschiedenen
Punktionen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners
erforderliche Ausnehmung ausgestanzt, sondern gleichzeitig ein in sich sehr stabiler Metallkörper geschaffen, der
in einfacher Weise in das meist aus Kunststoff bestehende kastenförmige Gehäuse eingesetzt und dort in vielen Fällen allein
durch Klemmwirkung festgehalten werden kann. Da der Boden des meist aus Kunststoff hergestellten kastenförmigen Gehäuses durch
den auf ihm aufliegenden Bodenteil des metallischen Einsatz-
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körpers abgedeckt ist, erfährt der Boden des kastenförmigen Gehäuses
durch die beim Betätigen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners auftretenden Kräfte praktisch keinerlei
Beanspruchungen, so daß bei der Dimensionierung des Bodens des meist aus Kunststoff hergestellten kastenförmigen Gehäuses auf
irgendwelche mechanischen Beanspruchungen keine Rücksicht genommen zu werden braucht. Die den Bodenteil mit dem Rahmen der
Ausnehmung verbindenden Verbindungsstege bewirken außerdem eine besonders zuverlässige Versteifung des Rahmens der Ausnehmung
in den Bereichen, in denen dieser die relativ größten Beanspruchungen erfährt, nämlich im Bereich der beiden Stirnseiten. Dies
gilt insbesondere für die als Kronenkorkenöffner dienende, relativ
breitere Stirnseite der Ausnehmung der Metallplatte, wo man zweckmäßig entsprechend breit dimensionierte Verbindungsstege
vorsieht. Die Verbindungsstege sind in aller Regel etwa senkrecht zur Ebene des Rahmens der Ausnehmung und des Bodenteils angeordnet
und besitzen eine etwa der lichten Höhe des kastenförmigen Gehäuses entsprechende Höhe, so daß der Bodenteil des metallischen
Einsatzkörpers unmittelbar auf dem Boden des kastenförmigen Gehäuses angeordnet werden kann, während der Rahmen der Ausnehmung
in das kastenförmige Gehäuse derart einsetzbar ist, daß er mit dessen oberem Rand bündig abschließt.
Die Seitenwände des kastenförmigen Gehäuses können ferner mit im Abstand zueinander angeordneten, zur Kastenmitte
hin um ein geringes Maß vorspringenden Ansätzen, Vorsprüngen od. dgl. versehen sein, die als Auflage- und gegebenenfalls als
Klebflächen für den Rahmen der Ausnehmung der Metallplatte ausgebildet sind. Besonders zweckmäßig ist es hierbei, wenn die
an den Seitenwänden des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen
Ansätze, Vorsprünge od. dgl. als im wesentlichen senkrecht zu dessen Boden verlaufende Rippen oder Leisten ausgebildet sind.
Hierbei empfiehlt es sich ferner, die Rippen oder Leisten in einem etwa der Dicke der Metallplatte entsprechenden Abstand
unterhalb des oberen Randes des kastenförmigen Gehäuses enden
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zu lassen, derart, daß die Metallplatte in das kastenförmige Gehäuse
mit dessen oberem Rand bündig abschließend und sich auf den oberen Stirnflächen der Rippen oder Leisten abstützend einsetzbar
ist. xxxxx Diese an den Seitenwänden des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen, vorzugsweise rippen- oder leistenartig
ausgebildeten, Ansätze, Vorsprünge od. dgl. schaffen zunächst eine relativ große Auflage- oder Stützfläche für den Rahmen der
Ausnehmung der Metallplatte, so daß die beim Betätigen des Flaschenöffners auf den Rahmen der Ausnehmung übertragenen Kräfte
über relativ große Flächen auf die Ansätze, Vorsprünge od. dgl. der Seitenwände des kastenförmigen Gehäuses übertragen werden.
Obwohl es im Regelfalle nicht notwendig ist, den Rahmen der Ausnehmung
der Metallplatte mit diesen Auflage- oder Stützflächen zu verkleben, sondern der metallische Einsatzkörper durch Klemmwirkung
ausreichend fest innerhalb des kastenförmigen Gehäuses festgehalten wird, steht dennoch nichts im Wege, im Bedarfsfalle
auch den Rahmen der Ausnehmung mit den durch die Ansätze, Vorsprünge od. dgl. gebildeten Auflage- oder Stützflächen zu verkleben.
Die an den Seitenwänden des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen Rippen oder Leisten sind hierbei zweckmäßig so dimensioniert,
daß sie einerseits eine wirksame Abstützung und gegebenenfalls Verklebung des Rahmens der Ausnehmung mit dem kastenförmigen,
meist aus Kurs tstoff bestehenden Gehäuse ermöglichen, andererseits es jedoch gestatten, daß die Metallplatte sich auf
den oberen Stirnflächen der Rippen oder Leisten abstützend, in
das kastenförmige Gehäuse derart einsetzbar ist, daß die äußere Oberfläche der Metallplatte mit dem oberen Rand des kastenförmigen
Gehäuses bündig abschließt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden die Rippen oder Leisten der Seitenwände des kastenförmigen Gehäuses
im Bereich der innerhalb desselben vorgesehenen Gummischeibe um ein dem Umfang dieser Gummischeibe angepaßtes unterschiedliches
Maß nach innen vorragend derart dimensioniert, daß die Gummischeibe zwischen diesen Rippen oder Leisten festklemmbar ist-
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Hierzu genügt es im allgemeinen, wenn nur einige wenige Rippen oder Leisten um ein größeres oder kleineres Maß zum Innern des
kastenförmigen Gehäuses hin vorragen bzw. auf einem relativ kleinen Teil der Seitenwände des kastenförmigen Gehäuses keine derartigen
Rippen oder Leisten vorgesehen sind. Infolge dieser Ausbildung der an den Seitenwänden des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen
Rippen oder Leisten braucht die Gummischeibe nicht mehr - wie bei der bekannten Bauart - am Boden des kastenförmigen Gehäuses
festgeklebt zu werden, was mit einer Reihe von Nachteilen verbunden ist. Vielmehr wird bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Flaschenöffner die Gummischeibe lediglich durch Klemmwirkung in ihrer richtigen Lage gehalten, so daß sie sich ohne/zum Säubern
oder Spülen herausnehmen und gegebenenfalls durch eine neue Gummischeibe ersetzen läßt.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Piaschenöffners besteht darin, daß seine drei Teile, das
kastenförmige Gehäuse, der metallische Einsatzkörper, der im wesentlichen aus dem Rahmen der Ausnehmung, dem Bodenteil und
den diese beiden Teile verbindenden Verbindungsstegen besteht, sowie die einklemmbare Gummischeibe von verschiedenen Herstellern
hergestellt xxxxx und jeweils gesondert angeliefert werden können, wobei die Montage zu dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Flaschenöffner ohne weiteres vom Abnehmer selbst durchgeführt werden kann, da diese Teile im Regelfalle durch einfaches Ineinandersetzen
bzw. Verklemmen miteinander verbunden werden können. Dies hat den Vorteil, daß beispielsweise das im Regelfalle aus
Kunststoff hergestellte kastenförmige Gehäuse von Kunststoffherstellern hergestellt werden kann, die diesem kastenförmigen
Gehäuse eine den jeweiligen Wünschen entsprechende Färbung geben und sie mit einem vom Abnehmer gewünschten Werbeaufdruck versehen
können. Der metallische Einsatzteil kann demgegenüber von Betrieben hergestellt werden, die die zum Ausstanzen und Verformen
dieses metallischen Einsatzteils erforderlichen maschinellen Vorrichtungen besitzen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 den Piaschenöffner in der Draufsicht;
Fig. 2 den Flaschenöffner gemäß Fig. 1 in der Ansicht
von unten;
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III - III der Fig. 1;
Fig. 4 den Flaschenöffner gemäß Fig. 1 bis j5 in
perspektivischer Ansicht von oben;
Fig. 5 den Flaschenöffner gemäß Fig. 1 bis 3 in perspektivischer Ansicht von unten;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine andere Ausführungsform des kastenförmigen Gehäuses bei abgenommener
Metallplatte.
Der Flaschenöffner nach der Erfindung besteht aus drei ieilen, einem aus einem geeigneten Kunststoff, insbesondere aus
Polystyrol, hergestellten flachen kastenförmigen Gehäuse 1, einem metallischen Einsatzkörper 2 und einer kreisrunden Gummischeibe ^.
Das kastenförmige Gehäuse 1 besitzt in der Draufsicht eine im wesentlichen der Silhouette eines Bierglases entsprechende
Querschnittsform. Es kann jedoch auch eine etwa rechteckige oder trapezförmige Querschnittsform aufweisen* Sein ebenflächig
ausgebildeter Boden ist in der Zeichnung mit 4 bezeichnet, während seine senkrecht zum Boden 4 sich erstreckenden Seitenwände
mit 5 bezeichnet sind. Die Seitenwände sind bei den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 5 auf ihrer Innenseite glatt ausgebildet.
Es ist jedoch auch möglich, sie gemäß der Darstellung in Fig. 6 mit einer größeren Anzahl von im Abstand zueinander
angeordneten, zur Kastenmitte hin um ein geringes Maß vorspringenden
leisten- oder rippenförmigen Ansätzen 6, 6a zu versehen,
die als Auflage-und gegebenenfalls als Klebefläche für den metallischen
Einsatzteil 2 ausgebildet sind. Einzelne der Rippen oder Leisten 6a ragen hierbei um ein stärkeres Maß zur Kasten-
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mitte hin vor, während auf einem Teil der Länge der Seitenwände 5 des kastenförmigen Gehäuses 1 keinerlei derartige Rippen oder
Leisten vorgesehen sind, so daß die Gummischeibe 3 zwischen den rippen- oder leistenförmigen Ansätzen 6, 6a des kastenförmigen
Gehäuses.1 eingeklemmt werden kann.
Der metallische Einsatzkörper 2 besitzt eine langgestreckte, sich etwa über seine gesamte Länge erstreckende durchgehende
Ausnehmung "J3 die in der Draufsicht eine im wesentlichen
der Silhouette eines Bierglases entsprechende Querschnittsform besitzt. Die Querschnittsform der Ausnehmung 7 ist somit der
Querschnittsform des kastenförmigen Kunststoffgehäuses 1 angepaßt.
Die Ausnehmung 7 wird dadurch hergestellt, daß ein in seiner äußeren Form der Form der Ausnehmung 7 im wesentlichen
entsprechender Fläehenabschnitt (Bodenteil 8) aus einer vorzugsweise
aus verschromtem Stahl bestehenden Metallplatte ausgestanzt, aus der Ebene der Metallplatte herausverformt und auf dem Boden
4 des kastenförmigen Gehäuses 1 angeordnet wird. Der Bodenteil 8 ist hierbei mit dem die Ausnehmung 7 umgebenden Rahmen 9 der
Metallplatte durch vier Verbindungsstege 10, 10a bzw. 11, 11a
verbunden, die ebenfalls aus der Ebene d?r Metallplatte ausgestanzt
und senkrecht dazu abgebogen sind. Die Verbindungsstege 10, 10a besitzen hierbei eine wesentlich größere Breite als die
nur relativ schmal bemessenen Verbindungsstege 11, 11a. Zwischen den Verbindungsstegen 10, 10a ist ein in Längsrichtung der Ausnehmung
7 der Metallplatte vorspringender und in deren Ebene
angeordneter Öffnungsansatz 12 vorgesehen, der in der Draufsicht eine im wesentlichen trapezförmige Form besitzt und an seiner
der Ausnehmung 7 zugekehrten Stirnseite IJ eine bogenförmige,
dem Hals einer Flasche angepaßte Aussparung besitzt.
An der einen Längsseite der Ausnehmung 7 der Metallplatte
ist eine Anzahl von im Abstand zueinander angeordneten Kupplungszähnen lh vorgesehen. Die Höhe der Kupplungsζahne l4
nimmt hierbei von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung 7 zur schmaleren Stirnseite dieser Ausnehmung hin zunehmend ab, wobei
209851/0008
auch die Teilung der Kupplungszähne 14 in dieser Richtung zunehmend
kleiner wird.
Die mit den Kupplungszähnen 14 versehene Längsseite
der Ausnehmung 7 der Metallplatte und ihre glatt ausgebildete
gegenüberliegende Längsseite sind hierbei in ihrem der schmaleren Stirnseite der Ausnehmung 7 zugekehrten Längenbereich unter einem
Winkel cc von etwa 14 bis l6° zueinander geneigt, der etwa im
Bereich- des Selbsthemmungswinkels zwischen den Werkstoffen der Metallplatte - vorzugsweise verchromter Stahl - und des Schraub-
| Verschlusses - im allgemeinen Stahlblech - liegt.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 5 sind der metallische Einsatzkörper 2 und das kastenförmige Gehäuse
derart dimensioniert, daß der metallische Einsatzkörper durch Klemmwirkung in dem kastenförmigen Gehäuse festgehalten wird.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 bilden die oberen Stirnflächen
der rippen- bzw. leistenartigen Vorsprünge 6, 6a Auflagebzw. Klebflächen für den Rahmen 9 des metallischen Einsatzkörpers
2, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß der Rahmen 9 in die
öffnung des kastenförmigen Gehäuses 1 einsetzbar ist, jedoch mit dem oberen Rand der Seitenwände 5 des kastenförmigen Gehäuses
1 bündig abschließt. ·
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Claims (22)
- DR.-ING. W. STUHLMANN - DIPL.-ING. R. WILL^R DR.-ING. P. H. OIDTMANNl\T5359Otto Huff, Boohura,
Feuerbachstraße 19Patentansprüche:Ij Piaschenöffner für Kronenkorkenverschlüsse mit einer Vorrichtung zum luftdichten Wiederverschließen von geöffneten Flaschen, welcher aus einem einseitig offenen, flachen und vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten kastenförmigen Gehäuse und einer dessen öffnung verschließenden Metallplatte, vorzugsweise aus verchromtem Stahl, besteht, welche mit mindestens einer Ausnehmung versehen und sowohl als Kronenkorkenöffner als auch als Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist, der eine innerhalb des kastenförmigen Gehäuses angeordnete, gegen die Flaschenöffnung anpreßbare Gummischeibe zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallplatte (2) mit einer einzigen, langgestreckten Ausnehmung (7) versehen ist, die gleichzeitig als Kronenkorkenöffner, Flaschen-Schraubverschlußöffner und Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist. - 2. Flaschenöffner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) sich nahezu über deren gesamte Länge erstreckt und im Bereich ihrer einen Stirnseite als Kronenkorkenöffner, in dem dieser Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Flaschen-Schraubverschlußöffner und in ihrem der anderen Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist.
- 3. Flaschenöffner nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (7) der Metall-209851/0Q08platte (2) aus zwei jeweils zu den Enden hin im wesentlichen konisch sich verengenden Längenabschnitten besteht, von denen der eine eine wesentlich geringere, sich z. B. nur auf etwa ein Viertel bis ein Fünftel der Gesamtlänge der Ausnehmung (7) belaufende Länge besitzt als der andere Längenabschnitt.
- 4. Piaschenöffner nach Anspruch J, dadurch gek ennzeichnet, daß der kürzere Längenabschnitt der Ausnehmung (7). der Metallplatte (2) der als Kronenkorkenöffner ausgebildeten Stirnseite der Ausnehmung zugekehrt ist.
- 5· Flaschenöffner nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite des kürzeren Längenabschnittes der Ausnehmung (7) wesentlich breiter als die Stirnseite des längeren Längenabschnittes der Ausnehmung (7) bemessen ist.
- 6. Flaschenöffner nach Anspruch j5 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) in der Draufsicht eine im wesentlichen der Silhouette eines Bierglases entsprechende Querschnittsform besitzt.
- »7. Flaschenöffner nach Anspruch 5 oder 6, dadurch ge kennzeichnet, daß die breitere Stirnseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) in ihrem mittleren Längenbereich mit einem um ein wesentliches Maß in Längsrichtung der Ausnehmung (7) vorspringenden Öffnungsansatz (12) versehen ist.
- 8. Flaschenöffner nach Anspruch 7, dadurch gekenn 'zeichnet, daß der Öffnungsansatz (12) in der Draufsicht eine etwa trapez- oder rechteckförmige Ausbildung besitzt.
- 9. Flaschenöffner nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsansatz (12) an seiner der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) zugekehrten209851/0008Stirnseite (13) eine bogenförmige, dem Hals der zu öffnenden Flasche angepaßte Aussparung besitzt.
- 10.Piasehenöffner nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Längsseiten der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) mit einer Anzahl von im Abstand zueinander angeordneten Kupplungszähnen (14) versehen ist.
- 11. Flaschenöffner nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet., daß die mit den Kupplungszähnen (14) versehene Längsseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) und ihre glatt ausgebildete gegenüberliegende Längsseite auf einem wesentlichen Teil ihrer Länge unter einem Winkel ( Ji ) zueinander geneigt sind, der etwa im Bereich des Selbsthemmungswinkels zwischen den Werkstoffen der Metallplatte (2) und des Schraubverschlusses liegt.
- 12. Flaschenöffner nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungszähne (14) im wesentlichen nur auf der der breiteren Stirnseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) zugekehrten Längshälfte der einen Längsseite der Ausnehmung (7) vorgesehen sind.
- 13. Flaschenöffner nach Anspruch 10 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungszähne (14) von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) zur schmaleren Stirnseite hin eine zunehmend kleinere Ausbildung besitzen.
- 14. Flaschenöffner nach Anspruch I3, dadurch gekennzeichnet , daß die Teilung der Kupplungszähne (14) von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) zur schmaleren Stirnseite hin zunehmend kleiner bemessen ist.
- 15. Flaschenöffner nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zur BiI-209851/0008dung der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) aus dieser ein in seiner äußeren Form der Form -der Ausnehmung im wesentlichen entsprechender Flächenabschnitt (8) (Bodenteil) ausgestanzt, aus der Ebene der Metallplatte (2) herausverformt und im Bodenbereich (4) des kastenförmigen Gehäuses (1) angeordnet ist.
- 16. Flaschenöffner nach Anspruch 15* dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenteil (8) mit dem Rahmen (9) der Ausnehmung (7) durch ebenfalls ausgestanzte, aus der Ebene der Metallplatte (2) herausgebogene, mit dieser und dem^ Bodenteil (8) einstückig ausgebildete Verbindungsstege (10, 10a, 11, lla) verbunden ist.
- 17. Flaschenöffner nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenteil (8) parallel zur Ebene der Metallplatte (2) auf dem Boden (4) des kastenförmigen Gehäuses (1) angeordnet und mit dem Rahmen (9) der Ausnehmung (7) an beiden Stirnseiten durch vorzugsweise jeweils zwei Verbindungsstege (10, loa bzw. 11, lla) verbunden ist.
- 18. Flaschenöffner nach Anspruch 17, d a d u r ch ge kennzeichnet* daß die Verbindungsstege (10, 10a, 11, lla) etwa senkrecht zur Ebene des Rahmens (9) der Ausneh- | mung (7) und des Bodenteils (8) angeordnet sind und eine etwa der lichten Höhe des kastenförmigen Gehäuses (1) entsprechende Höhe besitzen.
- 19. Flaschenöffner nach Anspruch 15 oder einem der^folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (5) des kastenförmigen Gehäuses (1) mit im Abstand zueinander angeordneten^ zur Kastenmitte hin um ein geringes Maß vorspringenden Ansätzen, VorsprUngen oder dergleichen (6 , 6a) versehen sind, die als Auflage- und gegebenenfalls als Klebeflächen für den Rahmen (9) der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) ausgebildet sind.209851/0008
- 20. Flaschenöffner nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß di^ an den Seitenwänden (5) des kastenförmigen Gehäuses (1) vorgesehenen Ansätze, Vorsprünge oder dergleichen (6, 6a) als im wesentlichen senkrecht zu dessen Boden (4) verlaufende Rippen oder Leisten ausgebildet sind.
- 21. Flaschenöffner nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen oder Leisten (6, 6a) in einem etwa der Dicke der Metallplatte (2) entsprechenden Abstand unterhalb des oberen Randes des kastenförmigen Gehäuses (1) enden, derart, daß die Metallplatte (2) in das kastenförmige Gehäuse (1) mit dessen oberen Rand bündig abschließend und sich auf den oberen Stirnflächen der Rippen oder Leisten (6, 6a) abstützend einsetzbar ist.
- 22. Flaschenöffner nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen oder Leisten (6, 6a) im Bereich der innerhalb des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen Gummischeibe (3) um ein dem Umfang dieser Gummischeibe (3) angepaßtes unterschiedliches Maß nach innen vorragen, derart, daß die Gummischeibe (3) zwischen diesen Rippen oder Leisten (6, 6a) festklemmbar ist.209851/0008
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US00168837A US3736817A (en) | 1971-04-21 | 1971-08-04 | Bottle opener |
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