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DE2119359A1 - Flaschenöffner. AnmrHuff, Otto, 4630 Bochum - Google Patents

Flaschenöffner. AnmrHuff, Otto, 4630 Bochum

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Publication number
DE2119359A1
DE2119359A1 DE19712119359 DE2119359A DE2119359A1 DE 2119359 A1 DE2119359 A1 DE 2119359A1 DE 19712119359 DE19712119359 DE 19712119359 DE 2119359 A DE2119359 A DE 2119359A DE 2119359 A1 DE2119359 A1 DE 2119359A1
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DE
Germany
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recess
metal plate
bottle opener
box
opener according
Prior art date
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Pending
Application number
DE19712119359
Other languages
English (en)
Inventor
auf Nichtnennung. P Antrag
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Filing date
Publication date
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Priority to US00168837A priority patent/US3736817A/en
Publication of DE2119359A1 publication Critical patent/DE2119359A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D41/00Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
    • B65D41/02Caps or cap-like covers without lines of weakness, tearing strips, tags, or like opening or removal devices
    • B65D41/026Caps or cap-like covers attached to the bottle neck by sliding them perpendicularly to the neck axis
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67BAPPLYING CLOSURE MEMBERS TO BOTTLES JARS, OR SIMILAR CONTAINERS; OPENING CLOSED CONTAINERS
    • B67B7/00Hand- or power-operated devices for opening closed containers
    • B67B7/16Hand- or power-operated devices for opening closed containers for removing flanged caps, e.g. crown caps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67BAPPLYING CLOSURE MEMBERS TO BOTTLES JARS, OR SIMILAR CONTAINERS; OPENING CLOSED CONTAINERS
    • B67B7/00Hand- or power-operated devices for opening closed containers
    • B67B7/18Hand- or power-operated devices for opening closed containers for removing threaded caps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Devices For Opening Bottles Or Cans (AREA)

Description

PATENT ANWÄLTE DR.-ING. W. STUHLMANN — DIPL.-ING. R. WILLERT DR.-ING. P. H. OIDTMANN ? 1 1 Q Ί ^ Q AKTEN-N£/23850 46SBOCHUM. 2O.4.I97I Postschließfach 24SO Ihr Zeichen Fernruf 14Ο 61 und 14Ο 62
Bergstraße 159 Telegr.: Stuhlmannpatent
Otto Huff, Bochum, Feuerbachstraße 19 Flaschenöffner
Die Erfindung betrifft einen Flaschenöffner für Kronenkorkenverschlüsse mit einer Vorrichtung zum luftdichten Wiederverschließen von geöfflieten Flaschen, welcher aus einem einseitig offenen, flachen und vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten kastenförmigen Gehäuse und einer dessen öffnung verschließenden Metallplatte, vorzugsweise aus verchromtem Stahl, besteht, welche mit mindestens einer Ausnehmung versehen und sowohl als Kronenkorkenöffner als auch als Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist, der eine innerhalb des kastenförmigen Gehäuses angeordnete, gegen die Flaschenöffnung anpreßbare Gummischeibe zugeordnet ist.
Bei einem bekannten Flaschenöffner dieser Art besitzt die Metallplatte zwei in ihrer Längsrichtung im Abstand zueinander angeordnete, unterschiedlich groß bemessene Ausnehmungen, von denen die kleinere als öffner für Kronenkorkenverschlüsse und die größere als Wiederverschlußvorrichtung für geöffnete Flaschen ausgebildet ist. Die als Kronenkorkenöffner ausgebildete Ausnehmung besitzt hierbei eine im wesentlichen rechteckige Querschnittsform, deren größte Abmessung senkrecht zur Längsachse der Metallplatte vorhanden ist. Auf der der Mitte der Metallplatte zugekehrten Längsseite dieser Ausnehmung ist ein um ein sehr geringes Maß zur Mitte dieser Ausnehmung hin vorspringender Ansatz vorgesehen, mit dem man unter den Rand eines Kronenkorkens greifen kann.
Die größere der beiden Ausnehmungen der Metallplatte ist in Längsrichtung derselben zur kleineren Ausnehmung versetzt angeordnet und besitzt eine im wesentlichen trapezförmige Ausbildung mit einer gerundeten Stirnseite. Diese Ausnehmung ermöglicht in Verbindung mit einer innerhalb des
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kastenförmigen Gehäuses durch Kleben befestigten Gummischeibe ein Wiederverschließen von geöffneten Flaschen.
Dieser bekannte Piaschenöffner besitzt zunächst den Nachteil, daß aus der Metallplatte zwei getrennte, eine unregelmäßige Querschnittsform besitzende Ausnehmungen ausgestanzt werden müssen. Der zwischen diesen beiden Ausnehmungen stehenbleibende Steg der Metallplatte wird beim Öffnen von Kronenkorkenvers.chlüssen in starkem Maße auf Biegung beansprucht, so daß er entsprechend stark dimensioniert werden muß oder aber die Gefahr einer unzulässigen Verformung dieses Steges besteht. Die
W Kronenkorken stützen sich bei Verwendung dieses bekannten Flaschenöffners in ihrem dem von dem Öffnungsansatz unterfaßten Randabschnitt abgekehrten Breitenbereich gegen die gegenüberliegende Stirnseite dieser Ausnehmung ab, so daß sie beim Abheben eines Kronenkorkens zunächst verbogen werden müssen, wozu ein relativ großer Kraftaufwand erforderlich ist. Außerdem besteht bei diesem bekannten Flaschenöffner die Möglichkeit, beim öffnen von Kronenkorkenverschlüssen den abzuhebenden Kronenkorken nicht nur mit dem sehr kleinen Öffnungsansatζ der einen Stirnseite der betreffenden Ausnehmung, sondern auch mit der anderen Stirnseite dieser Ausnehmung zu untergreifen. In diesem Falle besteht die Gefahr, daß der relativ schmale, zwischen dieser Stirnseite der betreffenden Ausnehmung und dem Rand der
Metallplatte vorhandene Steg in unzulässiger Weise verbogen oder gar die Metallplatte an dieser Stirnseite aus dem kastenförmigen Gehäuse herausgedrückt wird. Es besteht somit bei dieser bekannten Bauart keine Gewähr dafür, daß der Kronenkorkenöffner stets in der richtigen Weise betätigt wird. Bei unsachgemäßer Handhabung dieses Kronenkorkenöffners besteht jedoch in erhöhtem Maße die Gefahr einer unzulässigen Verformung bzw. eines Herauslösens der Metallplatte aus dem kastenförmigen Kunststoffgehäuse.
Schon allein wegen dieser relativ hohen, beim Öffnen von Kronenkorken auftretenden Beanspruchungen ist es bei der bekannten Bauart erforderlich, die mit den beiden Ausnehmungen ver-
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sehene Metallplatte mit dem vorzugsweise aus Polystyrol hergestellten Kunststoffgehäuse zuverlässig zu verkleben» Dies setzt zunächst voraus, daß ausreichend große Klebeflächen zwischen dem Kunststoffgehäuse und der Metallplatte vorgesehen werden. Außerdem erfordert dies einen gesonderten Arbeitsgang und die Verwendung eines zuverlässigen Metall-Kunststoff-Klebers, der gegen Hitze, Wasser, Sauren und Laugen beständig ist. Ein derartiges Verkleben der Metallplatte mit dem kastenförmigen Kunststoffgehäuse läßt sich jedoch nur im Herstellerwerk vornehmen, so daß Werbeaufdrucke oder Einprägungen auf dem Kunststoffgehäuse bzw. der Metallplatte auch gleich im Herstellerwerk angebracht werden müssen, was vielfach nicht durchführbar ist.
Eine zuverlässige Befestigung der Metallplatte am Kunststoffgehäuse ist bei der bekannten Bauart aber auch deshalb erforderlich, weil beim Wiederverschließen von geöffneten Flaschen mittels der größeren, im wesentlichen trapezförmigen Ausnehmung der Metallplatte,deren Ränder hinter den Öffnungsrand der Flasche greifen,"der Öffnungsrand der Flasche gegen die eingeklebte Gummischeibe angepreßt wird und hierbei die Metallplatte in diesem Bereich xxxxxxxxx aus dem kastenförmigen Kunststoffgehäuse herauszudrücken versucht. Ein sorgfältiges Einkleben der Metallplatte in das Kunststoffgehäuse ist daher auch aus diesem Grunde bei der bekannten Bauart unerläßlich.
Des weiteren muß bei ihr auch die gegen die Flaschenöffnung anpreßbare Gummischeibe in das kastenförmige Gehäuse eingeklebt werden, was die Herstellungskosten dieses im übrigen sehr billigen, ausgesprochenen Massenartikels erhöht. Zur Verbindung der Gummischeibe mit dem kastenförmigen Gehäuse muß außerdem ein geeigneter Kleber verwendet werden, der gegen Hitze, Wasser, Säuren und Laugen beständig ist.
Ein besonderer Nachteil dieses bekannten Flaschenöffners besteht indessen darin, daß er lediglich ein öffnen von
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Kronenkorkenverschlüssen und ein luftdichtes Wiederverschließen von geöffneten Flaschen erlaubt, jedoch kein öffnen von Schraubverschlüssen von Flaschen ermöglicht, die infolge der heute meist gebräuchlichen Ausbildung von Flaschenschraubverschlüssen aus einem Schraubteil, der mit einem auf dem Flaschenhals sitzenbleibenden Ringteil durch mehrere Metallstege verbunden ist, sich nur unter großem Kraftaufwand und mit erheblicher Mühe öffnen lassen. Diese heute meist gebräuchlichen Schraubverschlüsse für Flaschen werden im Regelfalle von Hand aufgedreht, wobei die Metallstege zwischen dem Schraubteil und dem Ringteil abgeschert werden müssen, wozu eine große Fingerkraft erforderlich ist. Außerdem besteht beim öffnen dieser Flaschenschraubverschlüsse in erheblichem Maße die Gefahr einer Verletzung durch die abgescherten scharfkantigen Metallstege. Man ist daher vielfach gezwungen, beim öffnen dieser Flaschenschraubverschlüsse zu diesem Zweck nicht oder nur wenig geeignete Hilfsmittel, wie z.B. Zangen, zur Hilfe zu nehmen, die jedoch vielfach die aus dünnem Metallblech hergestellten Schraubverschlüsse beim Zupacken in solcher Weise verformen, daß das öffnen derselben ebenfalls nur unter erheblichen Mühen möglich ist und relativ viel Zeit in Anspruch nimmt.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, die dem vorstehend behandelten bekannten Flaschenöffner anhaftenden Nach- w teile zu vermeiden und einen Flaschenöffner, zu schaffen, der außer einem öffnen von Kronenkorkenverschlüssen und einem luftdichten Wiederverschließen von geöffneten Flaschen auch ein einfaches und sicheres öffnen von Flaschenschraubverschlüssen ermöglicht. Diese Aufgabe wird, ausgehend von der vorstehend behandelten bekannten Bauart, dadurch gelöst, daß die Metallplatte mit einer einzigen, langgestreckten Ausnehmung versehen ist, die gleichzeitig als Kronenkorkenöffner, Flaschenschraubverschlußöffner und Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist. Vorzugsweise erstreckt hierbei die Ausnehmung der Metallplatte sich nahezu über deren gesamte Länge und ist im Bereich ihrer einen Stirnseite als Kronenkorkenöffner, in dem dieser Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Flaschenschraubverschlußöffner und in
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ihrem der anderen Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet.
Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Flaschenöffner ist zunächst in seiner Herstellung gegenüber der bekannten Bauart deshalb wesentlich einfacher und billiger, weil die Metallplatte nur mit einer einzigen Ausnehmung versehen zu werden braucht, wobei überdies der bei der bekannten Bauart zwischen den beiden voneinander getrennten Ausnehmungen vorhandene, in besonderem Maße auf Biegung beanspruchte und daher leicht verformbare Steg entfällt. Die nur mit einer einzigen langgestreckten und sich vorzugsweise nahezu über die gesamte Länge der Metallplatte erstreckenden Ausnehmung versehene Metallplatte erfährt daher nur in dem an die Wandungen des kastenförmigen, vorzugsweise aus
j. ^ ^ , t. ,angrenzenden Rahmenteil Kunststoff bestehendenfGenauses/beim öffnen von Kronenkorken oder Piaschenschraubverschlüssen sowie beim Wiederverschließen von geöffneten Piasehen Biegebeanspruchungen. In diesen Bereichen kann die Metallplatte jedoch ohne weiteres so stabil ausgebildet werden, daß sie allen auftretenden Beanspruchungen gewachsen ist und keinerlei unzulässige Verformungen erfährt. Der besondere Vorteil des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners besteht indessen darin, daß er nicht nur ein öffnen von Kronenkorkenverschlüssen und ein luftdichtes Wiederverschließen von geöffneten Flaschen, sondern auch in einfacher Weise sowie innerhalb kürzester Zeit ein zuverlässiges öffnen von Flaschenschraubverschlüssen ermöglicht. Die drei verschiedenen Funktionen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Piaschenöffners sind hierbei vorzugsweise in Längsrichtung der langgestreckten Ausnehmung der Metallplatte verteilt, derart, daß diese Ausnehmung im Bereich ihrer einen Stirnseite als Kronenkorkenöffner ausgebildet ist, während sie in dem dieser Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Plaschenschraubverschlußöffner und in ihrem der anderen Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Wiederverschlußvonichtung verwendbar ist. Die drei verschiedenen Funktionen des Flaschenöffners nach der Erfindung sind somit mit unterschiedlichen Teilen der
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Metallplatte durchführbar, so daß eine unsachgemäße Benutzung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Piaschenöffners praktisch ausgeschlossen ist. Dadurch, daß die Ausnehmung der Metallplatte im Bereich ihrer einen Stirnseite als Kronenkorkenöffner ausgebildet ist, laßt sie sich nur in einer Lage als Kronenkorkenöffner verwenden, so daß die bei der bekannten Bauart mögliche unsachgemäße Benμtzung der bei ihr vorgesehenen gesonderten Kronenkorkenöffnerausnehmung vermieden wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Ausnehmung der Metallplatte aus zwei jeweils zu den Enden hin im wesentlichen konisch sich verengenden Längenabschnitten, von denen der eine eine wesentlich geringere, sich z.B. nur auf etwa ein Viertel bis ein Fünftel der Gesamtlänge der Ausnehmung belaufende Länge besitzt als der andere Längenabschnitt. Der kürzere Längenabschnitt der Ausnehmung der Metallplatte ist hierbei vorzugsweise der als Kronenkorkenöffner ausgebildeten Stirnseite der Ausnehmung zugekehrt. Zweckmäßig ist hierbei ferner die Stirnseite des kürzeren Längenabschnittes der Ausnehmung wesentlich breiter als die Stirnseite des längeren Längenabschnittes der Ausnehmung bemessen. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, der Ausnehmung der Metallplatte in der Draufsicht eine im wesentlichen der Silhouette eines Bierglases entsprechende Querschnittsform zu gebea.
Eine gemäß Vorstehendem ausgebildete Ausnehmung der Metallplatte läßt sich in einfacher Weise durch Ausstanzen herstellen und ist in ihrer Querschnittsform so bemessen, daß sie den drei unterschiedlichen Punktionen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Piaschenöffners in besonderer Weise gerecht wird. Die eine relativ größere Breite besitzende Stirnseite der Ausnehmung dient hierbei als Kronenkorkenöffner, während die Ausnehmung im Bereich ihrer relativ größten Breite als Flaschenschraubverschlußöffner ausgebildet ist und in dem sich am stärksten verengenden Längenbereich als Wiederverschlußvorrichtung dient.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die breitere Stirnseite der Ausnehmung der Metallplatte in ihrem mittleren Längenbereich mit einem um ein wesentliches Maß in Längsrichtung der Ausnehmung vorspringenden Öffnungsansatz versehen.. Dieser Öffnungsansatz besitzt in der Draufsicht zweckmäßig eine etwa trapez- oder rechteckförmige Ausbildung, wobei es sich ferner empfiehlt, daß der Öffnungsansatz an seiner der Ausnehmung der Metallplatte zugekehrten Stirnseite eine bogenförmige, dem Hals der zu öffnenden Flasche angepaßt Aussparung besitzt.
Der um ein wesentliches Maß von z.B. etwa 4 bis 5 in Längsrichtung der Ausnehmung vorspringende Öffnungsansatz ermöglicht ein sicheres und zuverlässiges untergreifen eines Kronenkorkenverschlusses, wobei die bogenförmige Aussparung an seiner der Mitte der Ausnehmung zugekehrten Stirnseite dem Hals der zu öffnenden Flasche derart angepaßt ist, daß der Öffnungsansatz auf einem relativ großen Umfangsabsehnitt des Kronenkorkenverschlusses diesen untergreift und somit auf einer relativ großen Fläche beim öffnen des Kronenkorkenverschlusses an diesem angreift. Der Kronenkorken ist hierbei mit seinem dem Öffnungsansatz gegenüberliegenden Umfangsbereich gegen die innerhalb des kastenförmigen Gehäuses angeordnete Gummischeibe elastisch abgestützt, so daß mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffner beim öffnen von Kronenkorkenverschlüssen besonders feinfühlig gearbeitet werden kann. Der Kronenkorken erfährt beim Abheben von der Flaschenöffnung infolge dieser besonderen Ausbildung des Flaschenöffners nach der Erfindung keinerlei nennenswerte bleibende Verformung, so daß sich das öffnen von Kronenkorkenverschlüssen mit einem wesentlich geringeren Kraftaufwand als bei der bekannten Bauart bewerkstelligen läßt, bei der der Kronenkorken beim Abheben desselben von der Flaschenöffnung eine starke bleibende Verformung erfährt. ,Da bei Verwendung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners der von der Flaschenöffnung abgehobene Kronenkorken keinerlei nennenswerte bleibende Verformung erfährt, läßt er sich ohne weiteres auch
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nach dem öffnen der Flasche wieder als provisorischer Verschluß auf eine Piaschenöffnung aufklemmen.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß eine der Längsseiten der Aussparung der Metallplatte mit einer Anzahl von im Abstand zueinander angeordneten Kupplungszähnen versehen ist. Diese Kupplungszähne dienen als öffner für Piaschenschraubverschlüsse, welche in solcher Weise in die Ausnehmung der Metallplatte hineingeschoben werden, daß die auf der einen Längsseite der Ausnehmung vorgesehenen Kupplungszähne in die
^ an praktisch jedem Schraubverschluß vorgesehenen eingeprägten Rillen oder Riffelungen eingreifen und so eine formschlüssige Kupplung mit dem Schraubteil eines solchen Schraubverschlusses herstellen. Die Breite der Aussparung der Metallplatte ist hierbei im Bereich der vorzugsweise sägezahnartig ausgebildeten Kupplungszähne so bemessen, daß alle praktisch verwendeten Flaschenschraubverschlüsse, die sich in ihrem Durchmesser nur wenig voneinander unterscheiden, in die Ausnehmung der Metallplatte eingeführt werden können, wobei der Schraubverschluß an der einen Längsseite der Aussparung mit den dort vorgesehenen Kupplungszähnen formschlüssig gekuppelt wird, während er sich auf der gegenüberliegenden, glatt ausgebildeten Längsseite der Ausnehmung lediglich abstützt. Da die einander gegenüberliegenden Längsseiten der Ausnehmung der Metallplatte im Bereich der Kupplungszähne konisch zueinander verlaufen, kann der Flaschenschraubverschlußöffner des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners ohne weiteres für Piaschenschraubverschlüsse mit unterschiedlichen Durchmessern verwendet werden, indem man den Flaschenöffner solange gegenüber dem in diesen hineingesteckten Schraubverschluß verschiebt, bis der Schraubverschluß zwischen der mit den Kupplungszähnen versehenen Längsseite der Ausnehmung der Metallplatte -und der gegenüberliegenden glatt ausgebildeten Längsseite der Metallplatte leicht eingeklemmt ist.
Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn die mit den Kupplungszähnen versehene Längsseite der Ausnehmung der Metall-
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platte und ihre glatt ausgebildete gegenüberliegende Längsseite auf einem wesentlichen Teil ihrer Länge unter einem Winkel zueinander geneigt sind, der etwa im Bereich des Selbsthemmungs-
-en
winkeis zwischen den Werkstoff/der Metallplatte und des Schraubverschlusses liegt. Hierdurch wird erreicht, daß bei Betätigung des Flaschenschraubverschlußöffners sich der Schraubverschluß, der auf einem Teil seines Umfangsbereich.es mit den Kupplungszähnen der einen Längsseite der Ausnehmung formschlüssig gekuppelt ist, mit zunehmendem Kraftaufwand zunehmend fester zwischen den beiden Längsseiten der Ausnehmung festklemmt, so daß ein leichtes, sicheres und zuverlässiges öffnen auch von schwergängigen Schraubverschlüssen ermöglicht wird.
Im allgemeinen genügt es, wenn die Kupplungszähne im wesentlichen nur auf der der breiteren Stirnseite der Ausnehmung der Metallplatte zugekehrten Längshälfte der einen Längsseite der Aussparung vorgesehen sind. Dies reicht im Regelfalle völlig aus, um bei allen in der Praxis verwendeten, sich hinsichtlich ihres Durchmessers nur sehr wenig voneinander unterscheidenden Plaschenschraubverschlußtypen ein einfaches öffnen derselben zu ermöglichen. Darüber hinaus hat diese Ausbildung und Anordnung der Kupplungszähne den Vorteil, daß die Längsseiten der Ausnehmung der Metallplatte in ihrem der schmaleren Stirnseite derselben zugekehrten Längenbereich im wesentlichen glatt und geradlinig ausgebildet werden können, so daß diese Randbereiche der Metallplatte im Zusammenwirken mit der in diesem Bereich vorgesehenen Gummischeibe als Wiederverschlußvorrichtung für geöffnete Flaschen verwendet werden können.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform besitzen die Kupplungsζahne von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung der Metallplatte zur schmaleren Stirnseite hin eine zunehmend kleinere Ausbildung. Außerdem empfiehlt es sich, die Teilung der Kupplungszähne von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung der Metallplatte zur schmaleren Stirnseite hin zunehmend kleiner zu
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bemessen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß die Kupplungszähne hinsichtlich ihrer Höhe sowie ihrer Teilung in vorteilhafter Weise dem unterschiedlichen Abstand und der unterschiedlichen Tiefe der an Piaschenschraubverschlüssen unterschiedlichen Durchmessers vorgesehenen Rillen oder Riffelungen angepaßt sind, so daß auch bei Piaschenschraubverschlüssen unterschiedlichen Durchmessers jeweils mehrere Kupplungszähne formschlüssig in Rillen oder riefenartige Einprägungen des jeweiligen Piaschenschraubverschlusses eingreifen.
fc Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß
zur Bildung der Ausnehmung der Metallplatte aus dieser ein in seiner äußeren Form der Form der Ausnehmung im wesentlichen entsprechender Flächenabschnitt (Bodenteil) ausgestanzt, aus der Ebene der Metallplatte herausverformt und im Bodenbereich des kastenförmigen Gehäuses angeordnet ist. Der Bodenteil ist hierbei zweckmäßig mit dem Rahmen der Ausnehmung durch ebenfalls ausgestanzte, aus der Ebene der Metallplatte herausgebogene, mit dieser und dem Bodenteil einstückig ausgebildete Verbindungsstege verbunden. Hierbei empfiehlt es sich im allgemeinen, den Bodenteil parallel zur Ebene der Metallplatte auf dem Boden des kastenförmigen Gehäuses anzuordnen und mit dem Rahmen der Ausnehmung an beiden Stirnseiten durch vorzugsweise jeweils zwei
W Verbindungsstege zu verbinden.
Auf diese Weise wird nicht nur durch einfache Arbeitsvorgänge aus der Metallplatte die zur Durchführung der drei verschiedenen Punktionen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners erforderliche Ausnehmung ausgestanzt, sondern gleichzeitig ein in sich sehr stabiler Metallkörper geschaffen, der in einfacher Weise in das meist aus Kunststoff bestehende kastenförmige Gehäuse eingesetzt und dort in vielen Fällen allein durch Klemmwirkung festgehalten werden kann. Da der Boden des meist aus Kunststoff hergestellten kastenförmigen Gehäuses durch den auf ihm aufliegenden Bodenteil des metallischen Einsatz-
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körpers abgedeckt ist, erfährt der Boden des kastenförmigen Gehäuses durch die beim Betätigen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffners auftretenden Kräfte praktisch keinerlei Beanspruchungen, so daß bei der Dimensionierung des Bodens des meist aus Kunststoff hergestellten kastenförmigen Gehäuses auf irgendwelche mechanischen Beanspruchungen keine Rücksicht genommen zu werden braucht. Die den Bodenteil mit dem Rahmen der Ausnehmung verbindenden Verbindungsstege bewirken außerdem eine besonders zuverlässige Versteifung des Rahmens der Ausnehmung in den Bereichen, in denen dieser die relativ größten Beanspruchungen erfährt, nämlich im Bereich der beiden Stirnseiten. Dies gilt insbesondere für die als Kronenkorkenöffner dienende, relativ breitere Stirnseite der Ausnehmung der Metallplatte, wo man zweckmäßig entsprechend breit dimensionierte Verbindungsstege vorsieht. Die Verbindungsstege sind in aller Regel etwa senkrecht zur Ebene des Rahmens der Ausnehmung und des Bodenteils angeordnet und besitzen eine etwa der lichten Höhe des kastenförmigen Gehäuses entsprechende Höhe, so daß der Bodenteil des metallischen Einsatzkörpers unmittelbar auf dem Boden des kastenförmigen Gehäuses angeordnet werden kann, während der Rahmen der Ausnehmung in das kastenförmige Gehäuse derart einsetzbar ist, daß er mit dessen oberem Rand bündig abschließt.
Die Seitenwände des kastenförmigen Gehäuses können ferner mit im Abstand zueinander angeordneten, zur Kastenmitte hin um ein geringes Maß vorspringenden Ansätzen, Vorsprüngen od. dgl. versehen sein, die als Auflage- und gegebenenfalls als Klebflächen für den Rahmen der Ausnehmung der Metallplatte ausgebildet sind. Besonders zweckmäßig ist es hierbei, wenn die an den Seitenwänden des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen Ansätze, Vorsprünge od. dgl. als im wesentlichen senkrecht zu dessen Boden verlaufende Rippen oder Leisten ausgebildet sind. Hierbei empfiehlt es sich ferner, die Rippen oder Leisten in einem etwa der Dicke der Metallplatte entsprechenden Abstand unterhalb des oberen Randes des kastenförmigen Gehäuses enden
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zu lassen, derart, daß die Metallplatte in das kastenförmige Gehäuse mit dessen oberem Rand bündig abschließend und sich auf den oberen Stirnflächen der Rippen oder Leisten abstützend einsetzbar ist. xxxxx Diese an den Seitenwänden des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen, vorzugsweise rippen- oder leistenartig ausgebildeten, Ansätze, Vorsprünge od. dgl. schaffen zunächst eine relativ große Auflage- oder Stützfläche für den Rahmen der Ausnehmung der Metallplatte, so daß die beim Betätigen des Flaschenöffners auf den Rahmen der Ausnehmung übertragenen Kräfte über relativ große Flächen auf die Ansätze, Vorsprünge od. dgl. der Seitenwände des kastenförmigen Gehäuses übertragen werden. Obwohl es im Regelfalle nicht notwendig ist, den Rahmen der Ausnehmung der Metallplatte mit diesen Auflage- oder Stützflächen zu verkleben, sondern der metallische Einsatzkörper durch Klemmwirkung ausreichend fest innerhalb des kastenförmigen Gehäuses festgehalten wird, steht dennoch nichts im Wege, im Bedarfsfalle auch den Rahmen der Ausnehmung mit den durch die Ansätze, Vorsprünge od. dgl. gebildeten Auflage- oder Stützflächen zu verkleben. Die an den Seitenwänden des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen Rippen oder Leisten sind hierbei zweckmäßig so dimensioniert, daß sie einerseits eine wirksame Abstützung und gegebenenfalls Verklebung des Rahmens der Ausnehmung mit dem kastenförmigen, meist aus Kurs tstoff bestehenden Gehäuse ermöglichen, andererseits es jedoch gestatten, daß die Metallplatte sich auf den oberen Stirnflächen der Rippen oder Leisten abstützend, in das kastenförmige Gehäuse derart einsetzbar ist, daß die äußere Oberfläche der Metallplatte mit dem oberen Rand des kastenförmigen Gehäuses bündig abschließt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden die Rippen oder Leisten der Seitenwände des kastenförmigen Gehäuses im Bereich der innerhalb desselben vorgesehenen Gummischeibe um ein dem Umfang dieser Gummischeibe angepaßtes unterschiedliches Maß nach innen vorragend derart dimensioniert, daß die Gummischeibe zwischen diesen Rippen oder Leisten festklemmbar ist-
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Hierzu genügt es im allgemeinen, wenn nur einige wenige Rippen oder Leisten um ein größeres oder kleineres Maß zum Innern des kastenförmigen Gehäuses hin vorragen bzw. auf einem relativ kleinen Teil der Seitenwände des kastenförmigen Gehäuses keine derartigen Rippen oder Leisten vorgesehen sind. Infolge dieser Ausbildung der an den Seitenwänden des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen Rippen oder Leisten braucht die Gummischeibe nicht mehr - wie bei der bekannten Bauart - am Boden des kastenförmigen Gehäuses festgeklebt zu werden, was mit einer Reihe von Nachteilen verbunden ist. Vielmehr wird bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffner die Gummischeibe lediglich durch Klemmwirkung in ihrer richtigen Lage gehalten, so daß sie sich ohne/zum Säubern oder Spülen herausnehmen und gegebenenfalls durch eine neue Gummischeibe ersetzen läßt.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Piaschenöffners besteht darin, daß seine drei Teile, das kastenförmige Gehäuse, der metallische Einsatzkörper, der im wesentlichen aus dem Rahmen der Ausnehmung, dem Bodenteil und den diese beiden Teile verbindenden Verbindungsstegen besteht, sowie die einklemmbare Gummischeibe von verschiedenen Herstellern hergestellt xxxxx und jeweils gesondert angeliefert werden können, wobei die Montage zu dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Flaschenöffner ohne weiteres vom Abnehmer selbst durchgeführt werden kann, da diese Teile im Regelfalle durch einfaches Ineinandersetzen bzw. Verklemmen miteinander verbunden werden können. Dies hat den Vorteil, daß beispielsweise das im Regelfalle aus Kunststoff hergestellte kastenförmige Gehäuse von Kunststoffherstellern hergestellt werden kann, die diesem kastenförmigen Gehäuse eine den jeweiligen Wünschen entsprechende Färbung geben und sie mit einem vom Abnehmer gewünschten Werbeaufdruck versehen können. Der metallische Einsatzteil kann demgegenüber von Betrieben hergestellt werden, die die zum Ausstanzen und Verformen dieses metallischen Einsatzteils erforderlichen maschinellen Vorrichtungen besitzen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 den Piaschenöffner in der Draufsicht;
Fig. 2 den Flaschenöffner gemäß Fig. 1 in der Ansicht von unten;
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III - III der Fig. 1;
Fig. 4 den Flaschenöffner gemäß Fig. 1 bis j5 in perspektivischer Ansicht von oben;
Fig. 5 den Flaschenöffner gemäß Fig. 1 bis 3 in perspektivischer Ansicht von unten;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine andere Ausführungsform des kastenförmigen Gehäuses bei abgenommener Metallplatte.
Der Flaschenöffner nach der Erfindung besteht aus drei ieilen, einem aus einem geeigneten Kunststoff, insbesondere aus Polystyrol, hergestellten flachen kastenförmigen Gehäuse 1, einem metallischen Einsatzkörper 2 und einer kreisrunden Gummischeibe ^.
Das kastenförmige Gehäuse 1 besitzt in der Draufsicht eine im wesentlichen der Silhouette eines Bierglases entsprechende Querschnittsform. Es kann jedoch auch eine etwa rechteckige oder trapezförmige Querschnittsform aufweisen* Sein ebenflächig ausgebildeter Boden ist in der Zeichnung mit 4 bezeichnet, während seine senkrecht zum Boden 4 sich erstreckenden Seitenwände mit 5 bezeichnet sind. Die Seitenwände sind bei den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 5 auf ihrer Innenseite glatt ausgebildet. Es ist jedoch auch möglich, sie gemäß der Darstellung in Fig. 6 mit einer größeren Anzahl von im Abstand zueinander angeordneten, zur Kastenmitte hin um ein geringes Maß vorspringenden leisten- oder rippenförmigen Ansätzen 6, 6a zu versehen, die als Auflage-und gegebenenfalls als Klebefläche für den metallischen Einsatzteil 2 ausgebildet sind. Einzelne der Rippen oder Leisten 6a ragen hierbei um ein stärkeres Maß zur Kasten-
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mitte hin vor, während auf einem Teil der Länge der Seitenwände 5 des kastenförmigen Gehäuses 1 keinerlei derartige Rippen oder Leisten vorgesehen sind, so daß die Gummischeibe 3 zwischen den rippen- oder leistenförmigen Ansätzen 6, 6a des kastenförmigen Gehäuses.1 eingeklemmt werden kann.
Der metallische Einsatzkörper 2 besitzt eine langgestreckte, sich etwa über seine gesamte Länge erstreckende durchgehende Ausnehmung "J3 die in der Draufsicht eine im wesentlichen der Silhouette eines Bierglases entsprechende Querschnittsform besitzt. Die Querschnittsform der Ausnehmung 7 ist somit der Querschnittsform des kastenförmigen Kunststoffgehäuses 1 angepaßt. Die Ausnehmung 7 wird dadurch hergestellt, daß ein in seiner äußeren Form der Form der Ausnehmung 7 im wesentlichen entsprechender Fläehenabschnitt (Bodenteil 8) aus einer vorzugsweise aus verschromtem Stahl bestehenden Metallplatte ausgestanzt, aus der Ebene der Metallplatte herausverformt und auf dem Boden 4 des kastenförmigen Gehäuses 1 angeordnet wird. Der Bodenteil 8 ist hierbei mit dem die Ausnehmung 7 umgebenden Rahmen 9 der Metallplatte durch vier Verbindungsstege 10, 10a bzw. 11, 11a verbunden, die ebenfalls aus der Ebene d?r Metallplatte ausgestanzt und senkrecht dazu abgebogen sind. Die Verbindungsstege 10, 10a besitzen hierbei eine wesentlich größere Breite als die nur relativ schmal bemessenen Verbindungsstege 11, 11a. Zwischen den Verbindungsstegen 10, 10a ist ein in Längsrichtung der Ausnehmung 7 der Metallplatte vorspringender und in deren Ebene angeordneter Öffnungsansatz 12 vorgesehen, der in der Draufsicht eine im wesentlichen trapezförmige Form besitzt und an seiner der Ausnehmung 7 zugekehrten Stirnseite IJ eine bogenförmige, dem Hals einer Flasche angepaßte Aussparung besitzt.
An der einen Längsseite der Ausnehmung 7 der Metallplatte ist eine Anzahl von im Abstand zueinander angeordneten Kupplungszähnen lh vorgesehen. Die Höhe der Kupplungsζahne l4 nimmt hierbei von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung 7 zur schmaleren Stirnseite dieser Ausnehmung hin zunehmend ab, wobei
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auch die Teilung der Kupplungszähne 14 in dieser Richtung zunehmend kleiner wird.
Die mit den Kupplungszähnen 14 versehene Längsseite der Ausnehmung 7 der Metallplatte und ihre glatt ausgebildete gegenüberliegende Längsseite sind hierbei in ihrem der schmaleren Stirnseite der Ausnehmung 7 zugekehrten Längenbereich unter einem Winkel cc von etwa 14 bis l6° zueinander geneigt, der etwa im Bereich- des Selbsthemmungswinkels zwischen den Werkstoffen der Metallplatte - vorzugsweise verchromter Stahl - und des Schraub- | Verschlusses - im allgemeinen Stahlblech - liegt.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 5 sind der metallische Einsatzkörper 2 und das kastenförmige Gehäuse derart dimensioniert, daß der metallische Einsatzkörper durch Klemmwirkung in dem kastenförmigen Gehäuse festgehalten wird. Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 bilden die oberen Stirnflächen der rippen- bzw. leistenartigen Vorsprünge 6, 6a Auflagebzw. Klebflächen für den Rahmen 9 des metallischen Einsatzkörpers 2, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß der Rahmen 9 in die öffnung des kastenförmigen Gehäuses 1 einsetzbar ist, jedoch mit dem oberen Rand der Seitenwände 5 des kastenförmigen Gehäuses 1 bündig abschließt. ·
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Claims (22)

  1. DR.-ING. W. STUHLMANN - DIPL.-ING. R. WILL^R DR.-ING. P. H. OIDTMANN
    l\
    T5359
    Otto Huff, Boohura,
    Feuerbachstraße 19
    Patentansprüche:
    Ij Piaschenöffner für Kronenkorkenverschlüsse mit einer Vorrichtung zum luftdichten Wiederverschließen von geöffneten Flaschen, welcher aus einem einseitig offenen, flachen und vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten kastenförmigen Gehäuse und einer dessen öffnung verschließenden Metallplatte, vorzugsweise aus verchromtem Stahl, besteht, welche mit mindestens einer Ausnehmung versehen und sowohl als Kronenkorkenöffner als auch als Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist, der eine innerhalb des kastenförmigen Gehäuses angeordnete, gegen die Flaschenöffnung anpreßbare Gummischeibe zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallplatte (2) mit einer einzigen, langgestreckten Ausnehmung (7) versehen ist, die gleichzeitig als Kronenkorkenöffner, Flaschen-Schraubverschlußöffner und Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist.
  2. 2. Flaschenöffner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) sich nahezu über deren gesamte Länge erstreckt und im Bereich ihrer einen Stirnseite als Kronenkorkenöffner, in dem dieser Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Flaschen-Schraubverschlußöffner und in ihrem der anderen Stirnseite zugekehrten Längenbereich als Wiederverschlußvorrichtung ausgebildet ist.
  3. 3. Flaschenöffner nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (7) der Metall-
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    platte (2) aus zwei jeweils zu den Enden hin im wesentlichen konisch sich verengenden Längenabschnitten besteht, von denen der eine eine wesentlich geringere, sich z. B. nur auf etwa ein Viertel bis ein Fünftel der Gesamtlänge der Ausnehmung (7) belaufende Länge besitzt als der andere Längenabschnitt.
  4. 4. Piaschenöffner nach Anspruch J, dadurch gek ennzeichnet, daß der kürzere Längenabschnitt der Ausnehmung (7). der Metallplatte (2) der als Kronenkorkenöffner ausgebildeten Stirnseite der Ausnehmung zugekehrt ist.
  5. 5· Flaschenöffner nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite des kürzeren Längenabschnittes der Ausnehmung (7) wesentlich breiter als die Stirnseite des längeren Längenabschnittes der Ausnehmung (7) bemessen ist.
  6. 6. Flaschenöffner nach Anspruch j5 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) in der Draufsicht eine im wesentlichen der Silhouette eines Bierglases entsprechende Querschnittsform besitzt.
  7. »7. Flaschenöffner nach Anspruch 5 oder 6, dadurch ge kennzeichnet, daß die breitere Stirnseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) in ihrem mittleren Längenbereich mit einem um ein wesentliches Maß in Längsrichtung der Ausnehmung (7) vorspringenden Öffnungsansatz (12) versehen ist.
  8. 8. Flaschenöffner nach Anspruch 7, dadurch gekenn 'zeichnet, daß der Öffnungsansatz (12) in der Draufsicht eine etwa trapez- oder rechteckförmige Ausbildung besitzt.
  9. 9. Flaschenöffner nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsansatz (12) an seiner der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) zugekehrten
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    Stirnseite (13) eine bogenförmige, dem Hals der zu öffnenden Flasche angepaßte Aussparung besitzt.
  10. 10.Piasehenöffner nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Längsseiten der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) mit einer Anzahl von im Abstand zueinander angeordneten Kupplungszähnen (14) versehen ist.
  11. 11. Flaschenöffner nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet., daß die mit den Kupplungszähnen (14) versehene Längsseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) und ihre glatt ausgebildete gegenüberliegende Längsseite auf einem wesentlichen Teil ihrer Länge unter einem Winkel ( Ji ) zueinander geneigt sind, der etwa im Bereich des Selbsthemmungswinkels zwischen den Werkstoffen der Metallplatte (2) und des Schraubverschlusses liegt.
  12. 12. Flaschenöffner nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungszähne (14) im wesentlichen nur auf der der breiteren Stirnseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) zugekehrten Längshälfte der einen Längsseite der Ausnehmung (7) vorgesehen sind.
  13. 13. Flaschenöffner nach Anspruch 10 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungszähne (14) von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) zur schmaleren Stirnseite hin eine zunehmend kleinere Ausbildung besitzen.
  14. 14. Flaschenöffner nach Anspruch I3, dadurch gekennzeichnet , daß die Teilung der Kupplungszähne (14) von der breiteren Stirnseite der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) zur schmaleren Stirnseite hin zunehmend kleiner bemessen ist.
  15. 15. Flaschenöffner nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zur BiI-
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    dung der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) aus dieser ein in seiner äußeren Form der Form -der Ausnehmung im wesentlichen entsprechender Flächenabschnitt (8) (Bodenteil) ausgestanzt, aus der Ebene der Metallplatte (2) herausverformt und im Bodenbereich (4) des kastenförmigen Gehäuses (1) angeordnet ist.
  16. 16. Flaschenöffner nach Anspruch 15* dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenteil (8) mit dem Rahmen (9) der Ausnehmung (7) durch ebenfalls ausgestanzte, aus der Ebene der Metallplatte (2) herausgebogene, mit dieser und dem
    ^ Bodenteil (8) einstückig ausgebildete Verbindungsstege (10, 10a, 11, lla) verbunden ist.
  17. 17. Flaschenöffner nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenteil (8) parallel zur Ebene der Metallplatte (2) auf dem Boden (4) des kastenförmigen Gehäuses (1) angeordnet und mit dem Rahmen (9) der Ausnehmung (7) an beiden Stirnseiten durch vorzugsweise jeweils zwei Verbindungsstege (10, loa bzw. 11, lla) verbunden ist.
  18. 18. Flaschenöffner nach Anspruch 17, d a d u r ch ge kennzeichnet* daß die Verbindungsstege (10, 10a, 11, lla) etwa senkrecht zur Ebene des Rahmens (9) der Ausneh- | mung (7) und des Bodenteils (8) angeordnet sind und eine etwa der lichten Höhe des kastenförmigen Gehäuses (1) entsprechende Höhe besitzen.
  19. 19. Flaschenöffner nach Anspruch 15 oder einem der^folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (5) des kastenförmigen Gehäuses (1) mit im Abstand zueinander angeordneten^ zur Kastenmitte hin um ein geringes Maß vorspringenden Ansätzen, VorsprUngen oder dergleichen (6 , 6a) versehen sind, die als Auflage- und gegebenenfalls als Klebeflächen für den Rahmen (9) der Ausnehmung (7) der Metallplatte (2) ausgebildet sind.
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  20. 20. Flaschenöffner nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß di^ an den Seitenwänden (5) des kastenförmigen Gehäuses (1) vorgesehenen Ansätze, Vorsprünge oder dergleichen (6, 6a) als im wesentlichen senkrecht zu dessen Boden (4) verlaufende Rippen oder Leisten ausgebildet sind.
  21. 21. Flaschenöffner nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen oder Leisten (6, 6a) in einem etwa der Dicke der Metallplatte (2) entsprechenden Abstand unterhalb des oberen Randes des kastenförmigen Gehäuses (1) enden, derart, daß die Metallplatte (2) in das kastenförmige Gehäuse (1) mit dessen oberen Rand bündig abschließend und sich auf den oberen Stirnflächen der Rippen oder Leisten (6, 6a) abstützend einsetzbar ist.
  22. 22. Flaschenöffner nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen oder Leisten (6, 6a) im Bereich der innerhalb des kastenförmigen Gehäuses vorgesehenen Gummischeibe (3) um ein dem Umfang dieser Gummischeibe (3) angepaßtes unterschiedliches Maß nach innen vorragen, derart, daß die Gummischeibe (3) zwischen diesen Rippen oder Leisten (6, 6a) festklemmbar ist.
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