DE2110225C3 - Längenverstellbarer, mehrteiliger Brillenbügel - Google Patents
Längenverstellbarer, mehrteiliger BrillenbügelInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen längenverstellbaren, mehrteiligen Brillenbügel mit den Gattungsmerkmalen des Hauptanspruchs.
Brillen mit verstellbaren Bügeln sind insbesondere als Schutzbrillen für spezifische Arbeitsvorgänge geeignet,
weil sie an die unterschiedlichen Kopfformen der Arbeiter bei gleichbleibend guter Paßform angepaßt
werden können, so daß sich die Lagerhaltung durch eine geringere Anzahl unterschiedlicher Brillengrößen
vereinfacht. Der praktische Nutzen derartiger Brillen ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn neben einer
einfachen Verstellbarkeit der Bügel eine zuverlässige und sichere Fixierung des längenverstellbaren Bügelteils
sichergestellt ist. Insbesondere bei Schutzbrillen kann ein unbeabsichtigtes Lösen der Verriegelung zwischen
den beiden gegeneinander verstellbaren Bügelteilen zu einem Herabfallen der Brille und dadurch neben
einer Zerstörung der Augengläser .:u Augenverletzungen
des Benutzers führen. Es sind verschiedene Brillenausführungen bekannt, bei denen das Kopfbügelende
in zwei freie Endstücke unterteilt ist, von denen mindestens eines einen in entsprechende Ausnehmungen
eines Bügelteiles eingreifenden Ansatz trägt (z. B. ^5
DT-AS 1 197 647 und US-PS 3 416 858). Die in die Bügelhülse eingeschobetien freien Endstücke erzeugen
eine Spreizspannung, welche die durch die Ansätze und 225
die Ausnehmungen bewirkte Rasterhaltung durch eine zusätzliche Klemmwirkung unterstützt. Allen diesen
bekannten Ausführungen ist gemeinsam, daß die Spreizwirkung senkrecht zur Ebene des Mittelschlitzes
verläuft. Die Verklemmung zwischen dem Kopfbügelteil und der Hülse ist dabei ausschließlich auf den vorderen
Spreizteil des Kopfbügels beschränkt, so daß die «esamte^ in die Hülse eingeschobene Länge des Kopfbügelteiles
in dieser lose gehalten ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Halterung eines Kopfbügelteiles in dem Hülsenteil eines Brillenbügels
durch eine großflächig vorgespannte Anlage beider teleskopartig ineinandergeschobenen Bügelteile zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruchs gelöst.
Die besondere Wirkung des erfindungsgemäßen Brillenbügels
ist auf eine Torsionsverklemmung zwischen den ineinandergeschobenen Bügelteilen zurückzuführen,
durch die der an den Querschnitt des Hülseninnenraumes angepaßte Kopfbügelteil großflächig, d.h. in
seiner ganzen eingeschobenen Länge, an die Hülsenwand gedrückt wird, so daß eine stabile und nicht wakkelnde
Sicherung zustande kommt. Dabei bewirkt die Spreizkraft nicht eine einfache Aufweitung bzw. Zusammendrückung
der freien Enden, sondern durch Verkantung des gesamten Kopfbügelteiles eine großflächige
Abstützung beider Teile.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
an Hand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Teilansicht der Brille,
F i g. 2 einen vergrößerten Horizontalteilschnitt eines der einstellbaren Brillenbügel,
F i g. 3 einen Schnitt nach der Linie III-1II in F i g. 2,
F i g. 4 eine Seitenansicht eines Brillenbügels mit den getrennten Teilen und
F i g. 5 eine Aufsicht des in F i g. 4 dargestellten Brillenbügels,
teilweise weggebrochen im Schnitt.
Nach F i g. 1 sind an einem Brillenrahmen 1 zwei Brillenbügel 2 angelenkt, deren Hinterenden sich über
die Ohren hinaus erstrecken und entweder die Ohren nahe dem Kopf umgreifen oder gegen die Kopfseiten
hinter den Ohren drücken. Die Bügel sind längs verstellbar, so daß die Brillen verschiedenen Leuten passen
können.
Dies ist ein merklicher Vorteil für Schutzbrillen, die den Beschäftigten von Industriefirmen geliefert werden,
da so das Inventar solcher Brillen, das aufrechterhalten werden muß, wesentlich reduziert wird. Sonst
müßte ein Vorrat verschiedener Größen von Brillen vorhanden sein.
Jeder zweiteilige Brillenbügel besteht aus einer Vorderhülse 3 und einem hinteren Kopfanlageteil 4 (F i g. 4
und 5). Das gegebenenfalls aus Vollmaterial bestehende Vorderende der Hülse ist am Brillenscharnier 5 befestigt.
Das Hinterende der Hülse ist offen. Die Hülse kann verschiedene Querschnittsformen aufweisen, ist
jedoch vorzugsweise im Querschnitt quadratisch oder rechteckig (F i g. 3).
Der Anlageteil 4 des Brillenbügels kann in üblicher Weise aus Metall oder Kunststoff bestehen. Sein vorderer
Rereich paßt in die Hülse leicht verschiebbar hinein. Das Vorderende dieses Kopfanlageteils enthält einen
kurzen Längsschlitz 7, der ihn in ein oberes und ein unteres Federende 8 und 9 teilt. Außerhalb der Hülse 3
liegen die Außenseiten der freien Enden in zum Vorderende des Teils konvergierenden Ebenen. Die andere
Seite jedes freien Endes 8, 9 hat je einen seitlich vorragenden
Ansatz 10 bzw. 11.
Da diese Ansätze die normale Breite des Kopfanlageteils 4 vergrößern, müssen die frtien Enden der Vorsprünge
nach innen gefedert werden, um ihr Eindringen in die Hülse 3 zu ermöglichen. Nach dem Einsetzen in
die Hülse wird der Anlageteil 4 so weit verschoben, bis einer der Ansätze in eine Ausnehmung 13 einschnappt,
die in einer Seitenwand der Hülse gebildet ist. Es sind mehrere Ausnehmungen in der Hülse vorgesehen, in
die der Ansatz einschnappen kann, um so die Länge des Brillenbügels entsprechend dem Abstand zwischen den
Ausnehmungen einzustellen. Die Ausnehmungen sind in einer Lage dargestellt, in der der obere Ansatz 10
(F i g. 3) in sie eingreift, sie können jedoch auch an der gegenüberliegenden Seile der Hülse für den anderen
Ansatz 11 angebracht sein. Die Ausnehmungen können Vertiefungen in der Seitenwand dt: Hülse oder durch
die Wand gehende öffnungen sein. Der in eine Ausnehmung
eingreifende Ansatz ist quer abgerundet oder abgeschrägt (F i g. 2), so daß er durch Drücken oder Ziehen
am Kopfanlageteil 4 aus der Ausnehmung herausbewegt werden kann. Die gleiche Wirkung läßt sich
durch Abschrägen der Vorder- und Hinterkanten der Ausnehmungen erreichen. Die Gestalt des Ansatzes
und die Ausbildung der Ausnehmungen bestimmen die Kraft, die zum Herausziehen des Ansatzes aus einer
Ausnehmung erforderlich ist.
Die innere Hüisenwand gegenüber der mit Ausnehmungen versehenen Wand ist fest und glatt. Daher
biegt sich das den anderen Ansatz 11 tragende freie Ende 9 (F i g. 2) nach innen und hält den hinteren Teil 4
in der Hülse 3 fest. Wenn die Abmessungen des Ansatzes 10 und der Ausnehmungen 13 so aufeinander abgestimmt
sind, daß der Ansatz nicht weit genug in eine Ausnehmung hineinragen kann, um ein Rückfedern des
oberen Vorsprungs 8 in seine normale Stellung zu ermöglichen, bewirkt dieser Ansatz, daß die entgegengesetzte
Seite des hinteren Teils 4 gegen die Seite der Hülse 3 ohne Ausnehmungen drückt, während der Ansatz
JJ bewirk!, daß die andere Seite des hinteren Teils 4 gegen die Wand mit den Ausnehmungen drückt. Daraus
ergibt sich ein Biegemoment am hinteren Teil 4, das ihn sehr fest in der Hülse 3 hält und so den Brillenbügel
steif und stabil für einen festen Sitz der Brille macht.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Längen verstellbarer, mehrteiliger Brillenbügel, bestehend aus einem am Brillenrahmen über ein s
Scharnier angelenkten Hülsenteil, in dessen einer Längswand Rasterausnehmungen vorgesehen sind,
und aus einem in das Hülsenteil eingepaßten und teleskopartig verstellbaren Kopfbügelteil, dessen
vorderes Ende durch einen Längsschlitz in zwei freie, mit je einem Klemm- bzw. Rasteransatz versehene
Enden aufgeteilt ist, von denen der eine Rasteransatz in eine der Ausnehmungen des Hülsenteiles
einrastet und durch Zug oder Druck am Kopfbügelteil lösbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß im ungespannten Zustand die Ansätze (10, 11) quer zur Verbindungslinie der beiden freien
Enden im Vergleich zum Querschnitt des ungeschlitzten Kopfbügelteils (4) seitlich vorspringen,
und zwar die beiden Ansätze nach entgegengesetzten Richtungen, und daß bei Aufenthalt im Hülsenteil
(3) die freien Enden (8. 9) in jeweils zu den Ansätzen entgegengesetzter Richtung zurückfedern
können.
2. Brillenbügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hülsenteil (3) und der Kopfbügelteil (4) von rechteckigem Querschnitt sind.
3. Brillenbügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastcansatz (10) breiter als die
Ausnehmungen (13) ist, so daß das diesen Ansatz tragende freie Ende von der den Rasteransatz aufnehmenden
Ausnehmung (13) nach innen weggefedert wird.
4. Brillenbügel nach Anspruch 1,2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten der freien Enden (8,
9), die den die Ansätze (10, 11) tragenden Seiten entgegengesetzt sind, in zum Vorderende des Bügelteils
(4) konvergierenden Ebenen liegen.
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