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DE20316178U1 - Regal zur Aufnahme von Gegenständen - Google Patents

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DE20316178U1
DE20316178U1 DE20316178U DE20316178U DE20316178U1 DE 20316178 U1 DE20316178 U1 DE 20316178U1 DE 20316178 U DE20316178 U DE 20316178U DE 20316178 U DE20316178 U DE 20316178U DE 20316178 U1 DE20316178 U1 DE 20316178U1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B73/00Bottle cupboards; Bottle racks
    • A47B73/006Bottle cupboards; Bottle racks with modular arrangements of identical units
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B87/00Sectional furniture, i.e. combinations of complete furniture units, e.g. assemblies of furniture units of the same kind such as linkable cabinets, tables, racks or shelf units
    • A47B87/007Linkable independent elements with the same or similar cross-section

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  • Assembled Shelves (AREA)

Abstract

Regal zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere zur liegenden Aufbewahrung von Flaschen, dadurch gekennzeichnet, dass das Regal aus mindestens einem blockförmigen Element (1, 1', 1" ...1n) besteht, welches Öffnungen (2) zur Aufnahme der Flaschen aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Regal zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere zur liegenden Aufbewahrung von Flaschen.
  • Die Lagerung von Weinflaschen erfolgt üblicherweise liegend, da hierdurch Haltbarkeit und Qualitätsbeständigkeit des Weins erhöht werden kann. Zur Aufnahme der Weinflaschen sind entsprechende Regale vorgesehen, die in Kellerräumen oder auch in Gaststuben aufgestellt werden.
  • Bekannte Regale zur liegenden Aufbewahrung von Weinflaschen bestehen beispielsweise aus einem Rahmen, der Seitenwandteile enthält, die durch jeweils zwei sich in etwa auf gleicher Höhe befindende Trägerleisten miteinander verbunden sind. Letztere sind derart voneinander beabstandet, dass die Flaschen auf ihnen abgelegt werden können. Um ein seitliches Wegrollen der Flaschen zu verhindern, sind in diesen Trägerleisten kreissegmentförmige Mulden ausgespart ( DE 85 28 199 U1 ). Dabei sind die den Flaschenhals aufnehmenden Mulden kleiner ausgeführt als die den Flaschenbauch aufnehmenden Mulden.
  • Bei diesen Weinregalen werden bestimmte Flaschendurchmesser und bestimmte Flaschengrößen zugrundegelegt, so dass schmalere und/oder kürzere Flaschen hier nicht gelagert werden können.
  • Mit dem in der DE 299 09 823 U1 dargestellten Weinregal wird dieser Nachteil beseitigt, indem es mit horizontalen, wellenförmig gebogenen Auflageabschnitten versehen ist. Die Flaschen werden jeweils in einem Wellental abgelegt. Entlang der Seiten des Auflageabschnittes durchbohren horizontale Streben die Wellenberge und/oder Wellentäler, wodurch eine Randbegrenzung an der Vorder- und an der Rückseite des Auflageabschnittes gebildet wird.
  • Dadurch wird zwar eine relativ sichere Aufnahme unterschiedlicher Flaschengrößen gewährleistet. Allerdings sind die Flaschen hier – ebenso wie bei dem weiter oben beschriebenen Stand der Technik – durch die offene Lagerung einer schnellen Verschmutzung ausgesetzt. Auch ist das Erscheinungsbild eines offenen Weinregals nicht immer ästhetisch. Die Stapelbarkeit, d.h. das Übereinandersetzen, derartiger Regale ist zudem nur in eingeschränktem Maße möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Regal zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere zur liegenden Aufbewahrung von Flaschen zu schaffen, das einfach herstellbar ist und bei formschönem Aufbau und ästhetischem Erscheinungsbild eine Verschmutzung der Flaschen verhindert sowie in hohem Grade stapelbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Regal mit den Merkmalen des ersten Schutzanspruchs gelöst. Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung wieder.
  • Hierbei besteht das Regal aus mindestens einem blockförmigen Element, welches Öffnungen zur Aufnahme der Flaschen aufweist.
  • Das blockförmige Element weist einen dreieckigen, viereckigen oder sechseckigen Querschnitt mit Seitenwänden und zwei zueinander parallelen Endflächen in Form einer Frontseite und einer Rückseite auf.
  • Die Öffnungen zur Aufnahme der Flaschen verlaufen dabei von der Frontseite zur Rückseite in waagerechter Richtung parallel zueinander und zu den Seitenwänden des blockförmigen Elementes. Die Öffnungen sind dabei durchgehend angeordnet oder weisen einen Boden auf. Es sind mehrere Öffnungen nebeneinander und/oder übereinander in dem Element angeordnet.
  • Ebenso sind mehrere dieser blockförmigen Elemente nebeneinander und/oder übereinander aufstellbar.
  • Die blockförmigen Elemente bestehen aus Beton, dem zerkleinerte nachwachsende Rohstoffe beigefügt sind, wobei der Anteil der nachwachsenden Rohstoffe 10 bis 40 Prozent beträgt. Vorzugsweise sind die nachwachsenden Rohstoffe Miscanthus-Schilf.
  • Durch die Beimengung von Miscanthus wird ein Leichtbetonteil geschaffen, welches zusätzlich wärme- und schalldämmende Eigenschaften aufweist.
  • Die blockförmigen Elemente können aber auch aus Kunststoff bestehen. Dem Kunststoff können Zusätze beigemengt sein, die nachwachsende Rohstoffe und/oder Polyäthylen und/oder Polypropylen sind.
  • Die Elemente können auch farblich gestaltet sein, indem sie Beimengungen von Farbzusätzen enthalten oder mit einem Anstrich oder einer Beschichtung versehen sind.
  • Die Erfindung wird nachstehend an Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Regals
  • 2: einen Schnitt A-A nach 1 mit durchgehenden Öffnungen
  • 3: einen Schnitt A-A nach 1 mit Boden aufweisenden Öffnungen
  • 4: eine Variante über- und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit viereckigem Querschnitt
  • 5: eine weitere Variante über- und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit viereckigem Querschnitt
  • 6: eine Variante über- und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit dreieckigem Querschnitt
  • 7: eine Variante über- und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit sechseckigem Querschnitt
  • 8: eine weitere Variante über- und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit sechseckigem Querschnitt
  • Das erfindungsgemäße Regal besteht aus mindestens einem blockförmigen Element 1. In 1 ist eine bevorzugte Ausführungsform des blockförmigen Elementes 1 mit einem viereckigen Querschnitt in der Vorderansicht dargestellt. Möglich ist ebenso die Ausführung des Elementes 1 in einer anderen geometrischen Form, beispielsweise mit einem dreieckigen oder einem sechseckigen Querschnitt.
  • Denkbar sind auch weitere vieleckige Formen des Elementes 1, das Seitenwände 1c und zwei zueinander parallele Endflächen in Form einer Frontseite 1a und einer Rückseite 1b besitzt.
  • Das quaderförmige Element 1 weist dabei – wie aus den 1 und 4 ersichtlich – sechs Öffnungen 2 zur Aufnahme von vorzugsweise Weinflaschen auf. Die Öffnungen 2 können sowohl als Durchgangsbohrungen als auch als Sackbohrungen gestaltet sein und führen in waagerechter Richtung von der Frontseite 1a zur Rückseite 1b des Elementes 1 (2 und 3). Im Falle der nicht durchgehenden, einen Boden aufweisenden, Öffnung 2 verbleibt ein Abstand a bis zur Rückseite 1b des Elementes 1 entsprechend der Dicke des Bodens. Die Öffnungen 2 verlaufen parallel zueinander und zu den Seitenwänden 1c des Elementes 1. Die Abmessungen der Öffnungen 2 sind dabei so gestaltet, dass Flaschen unterschiedlicher Größe aufgenommen werden können.
  • Im angeführten Beispiel befinden sich jeweils drei Öffnungen 2 in zwei Reihen übereinander. In Abhängigkeit von den Abmessungen des Elementes 1 kann natürlich auch eine andere Anzahl und Anordnung von Öffnungen 2 und/oder Reihen vorhanden sein (beispielsweise 5).
  • In 4 ist eine Möglichkeit der Anordnung einer größeren Anzahl von quaderförmigen Elementen 1, 1', 1" ...1n gezeigt. Dabei werden die Elemente 1, 1', 1" ...1n so über- bzw. nebeneinander angeordnet, dass jeweils die Unterseite 1d eines Elementes 1 mit seiner gesamten Fläche auf der Oberseite 1e eines Elementes 1' aufliegt und die Seitenwand 1c mit ihrer gesamten Fläche an der Seitenwand 1c eines weiteren Elementes 1" anliegt. Diese Anordnung kann beliebig fortgeführt werden.
  • Mit ihrer Rückseite 1b berühren die Elemente 1, 1', 1" ...1n dabei eine in 4 angedeutete Wand W eines Kellergewölbes, wodurch sich eine Begrenzung bzw. Abdeckung der Öffnungen 2 bei Elementen 1, 1', 1" ...1n mit Durchgangsbohrungen ergibt.
  • Auf Grund dessen, dass die quaderförmigen Elemente 1, 1', 1" ...1n mit ihrer gesamten Grundfläche aufeinander aufliegen, stellen sie eine sehr stabile Konstruktion dar. Diese Stabilität wird bei der in 5 gezeigten Variante der Aufstellung der Elemente 1, 1', 1" ...1n noch verstärkt.
  • Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Elemente 1, 1', 1" ...1n einen dreieckigen Querschnitt auf, in 7 und 8 besitzen sie eine sechseckige Form. Die Anzahl der Öffnungen 2 kann auch hier entsprechend den Abmessungen der Elemente 1, 1', 1" ...1n variieren.
  • Die blockförmigen Elemente 1, 1', 1" ...1n bestehen hierbei aus Leichtbeton, dem zerkleinerte nachwachsende Rohstoffe beigefügt sind. Vorzugsweise bestehen die nachwachsenden Rohstoffe aus Miscanthus-Schilf und haben einen Anteil von 10% bis 40% am Gesamtmaterial.
  • Möglich ist aber auch die Herstellung der blockförmigen Elemente 1, 1', 1" ...1n aus einem Kunststoffmaterial. Diesem können Zusatzstoffe beigemengt sein, wie nachwachsende Rohstoffe und/oder Polyäthylen und/oder Polypropylen.
  • Außerdem können die aus Beton und nachwachsenden Rohstoffen oder auch aus Kunststoff mit Zusatzstoffen bestehenden Elemente 1, 1' , 1" . . .1n bei der Aufstellung an der Wand W eines Raumes gleichzeitig als Schutz gegenüber von außen eindringendem Lärm oder Temperatureinflüssen dienen.
  • In Abhängigkeit vom Aufstellungsort können die einzelnen Ausführungsformen der Elemente 1, 1', 1" ...1n gewählt werden. In einem Weinkeller ohne Besucherzutritt kommt es dabei weniger auf die äußere Gestaltung der Regalwand an als beispielsweise in einer Gaststube. Da die einzelnen Elemente 1, 1', 1" ...1n auch unterschiedlich farblich gestaltet werden können, z.B. durch Beimengungen von Farbzusätzen oder indem sie mit einem farbigen Anstrich oder einer farbigen Beschichtung versehen werden, kann man zudem auch von einem ästhetischen Erscheinungsbild bis hin zu einem künstlerischen Gesamteindruck sprechen, der durch die aufgestellten, eine Regalwand bildenden Elemente 1, 1', 1" . . .1n vermittelt wird.
  • Das heißt, neben dem praktischen Zweck der Lagerung der Weinflaschen kann mit den erfindungsgemäßen Elementen 1, 1', 1" ...1n gleichzeitig ein Beitrag zur ästhetischen Innengestaltung von Gaststuben o.ä. Räumen geleistet werden.

Claims (14)

  1. Regal zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere zur liegenden Aufbewahrung von Flaschen, dadurch gekennzeichnet, dass das Regal aus mindestens einem blockförmigen Element (1, 1', 1" ...1n ) besteht, welches Öffnungen (2) zur Aufnahme der Flaschen aufweist.
  2. Regal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das blockförmige Element (1, 1', 1" ...1n ) einen dreieckigen, viereckigen oder sechseckigen Querschnitt mit Seitenwänden (1c) und zwei zueinander parallelen Endflächen in Form einer Frontseite (1a) und einer Rückseite (1b) aufweist.
  3. Regal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (2) zur Aufnahme der Flaschen von der Frontseite (1a) zur Rückseite (1b) in waagerechter Richtung parallel zueinander und zu den Seitenwänden (1c) des blockförmigen Elementes (1, 1', 1" ...1n ) verlaufen.
  4. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (2) in dem blockförmigen Element (1, 1', 1" ...1n ) durchgehend angeordnet sind.
  5. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (2) in dem blockförmigen Element (1, 1', 1" ...1n ) einen Boden aufweisen.
  6. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem blockförmigen Element (1, 1' , 1" . . .1n ) mehrere Öffnungen (2) nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sind.
  7. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere blockförmige Elemente (1, 1', 1" ...1n ) nebeneinander und/oder übereinander aufstellbar sind.
  8. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die blockförmigen Elemente (1, 1', 1" ...1n ) aus Beton bestehen, dem zerkleinerte nachwachsende Rohstoffe beigefügt sind.
  9. Regal nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet dass der Anteil der nachwachsenden Rohstoffe 10 bis 40 Prozent beträgt.
  10. Regal nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die nachwachsenden Rohstoffe Miscanthus-Schilf sind.
  11. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die blockförmigen Elemente (1, 1', 1" ...1n ) aus Kunststoff bestehen.
  12. Regal nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Kunststoff Zusatzstoffe beigemengt sind.
  13. Regal nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzstoffe nachwachsende Rohstoffe und/oder Polyäthylen und/oder Polypropylen sind.
  14. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (1, 1', 1" ...1n ) farblich gestaltet sind, wobei sie Beimengungen von Farbzusätzen enthalten oder mit einem farbigen Anstrich oder mit einer farbigen Beschichtung versehen sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202010002182U1 (de) 2010-02-11 2010-05-06 Dörfel, Peter Stapelbares Weinregal

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