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Die Erfindung betrifft ein Regal
zur Aufnahme von Gegenständen,
insbesondere zur liegenden Aufbewahrung von Flaschen.
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Die Lagerung von Weinflaschen erfolgt üblicherweise
liegend, da hierdurch Haltbarkeit und Qualitätsbeständigkeit des Weins erhöht werden
kann. Zur Aufnahme der Weinflaschen sind entsprechende Regale vorgesehen,
die in Kellerräumen
oder auch in Gaststuben aufgestellt werden.
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Bekannte Regale zur liegenden Aufbewahrung
von Weinflaschen bestehen beispielsweise aus einem Rahmen, der Seitenwandteile
enthält,
die durch jeweils zwei sich in etwa auf gleicher Höhe befindende
Trägerleisten
miteinander verbunden sind. Letztere sind derart voneinander beabstandet,
dass die Flaschen auf ihnen abgelegt werden können. Um ein seitliches Wegrollen
der Flaschen zu verhindern, sind in diesen Trägerleisten kreissegmentförmige Mulden
ausgespart (
DE 85 28
199 U1 ). Dabei sind die den Flaschenhals aufnehmenden
Mulden kleiner ausgeführt
als die den Flaschenbauch aufnehmenden Mulden.
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Bei diesen Weinregalen werden bestimmte Flaschendurchmesser
und bestimmte Flaschengrößen zugrundegelegt,
so dass schmalere und/oder kürzere
Flaschen hier nicht gelagert werden können.
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Mit dem in der
DE 299 09 823 U1 dargestellten
Weinregal wird dieser Nachteil beseitigt, indem es mit horizontalen,
wellenförmig
gebogenen Auflageabschnitten versehen ist. Die Flaschen werden jeweils
in einem Wellental abgelegt. Entlang der Seiten des Auflageabschnittes
durchbohren horizontale Streben die Wellenberge und/oder Wellentäler, wodurch
eine Randbegrenzung an der Vorder- und an der Rückseite des Auflageabschnittes
gebildet wird.
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Dadurch wird zwar eine relativ sichere
Aufnahme unterschiedlicher Flaschengrößen gewährleistet. Allerdings sind
die Flaschen hier – ebenso
wie bei dem weiter oben beschriebenen Stand der Technik – durch
die offene Lagerung einer schnellen Verschmutzung ausgesetzt. Auch
ist das Erscheinungsbild eines offenen Weinregals nicht immer ästhetisch. Die
Stapelbarkeit, d.h. das Übereinandersetzen,
derartiger Regale ist zudem nur in eingeschränktem Maße möglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Regal zur Aufnahme von Gegenständen,
insbesondere zur liegenden Aufbewahrung von Flaschen zu schaffen,
das einfach herstellbar ist und bei formschönem Aufbau und ästhetischem
Erscheinungsbild eine Verschmutzung der Flaschen verhindert sowie in
hohem Grade stapelbar ist.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein
Regal mit den Merkmalen des ersten Schutzanspruchs gelöst. Die
Unteransprüche
geben vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung wieder.
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Hierbei besteht das Regal aus mindestens einem
blockförmigen
Element, welches Öffnungen zur
Aufnahme der Flaschen aufweist.
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Das blockförmige Element weist einen dreieckigen,
viereckigen oder sechseckigen Querschnitt mit Seitenwänden und
zwei zueinander parallelen Endflächen
in Form einer Frontseite und einer Rückseite auf.
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Die Öffnungen zur Aufnahme der Flaschen verlaufen
dabei von der Frontseite zur Rückseite
in waagerechter Richtung parallel zueinander und zu den Seitenwänden des
blockförmigen
Elementes. Die Öffnungen
sind dabei durchgehend angeordnet oder weisen einen Boden auf. Es
sind mehrere Öffnungen
nebeneinander und/oder übereinander
in dem Element angeordnet.
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Ebenso sind mehrere dieser blockförmigen Elemente
nebeneinander und/oder übereinander aufstellbar.
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Die blockförmigen Elemente bestehen aus Beton,
dem zerkleinerte nachwachsende Rohstoffe beigefügt sind, wobei der Anteil der
nachwachsenden Rohstoffe 10 bis 40 Prozent beträgt. Vorzugsweise sind die nachwachsenden
Rohstoffe Miscanthus-Schilf.
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Durch die Beimengung von Miscanthus
wird ein Leichtbetonteil geschaffen, welches zusätzlich wärme- und schalldämmende Eigenschaften
aufweist.
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Die blockförmigen Elemente können aber auch
aus Kunststoff bestehen. Dem Kunststoff können Zusätze beigemengt sein, die nachwachsende Rohstoffe
und/oder Polyäthylen
und/oder Polypropylen sind.
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Die Elemente können auch farblich gestaltet sein,
indem sie Beimengungen von Farbzusätzen enthalten oder mit einem
Anstrich oder einer Beschichtung versehen sind.
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Die Erfindung wird nachstehend an
Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Es zeigen:
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1:
eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Regals
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2:
einen Schnitt A-A nach 1 mit durchgehenden Öffnungen
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3:
einen Schnitt A-A nach 1 mit
Boden aufweisenden Öffnungen
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4:
eine Variante über-
und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit viereckigem
Querschnitt
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5:
eine weitere Variante über-
und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit viereckigem
Querschnitt
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6:
eine Variante über-
und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit dreieckigem
Querschnitt
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7:
eine Variante über-
und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit sechseckigem
Querschnitt
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8:
eine weitere Variante über-
und nebeneinander gestapelter erfindungsgemäßer Elemente mit sechseckigem
Querschnitt
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Das erfindungsgemäße Regal besteht aus mindestens
einem blockförmigen
Element 1. In 1 ist
eine bevorzugte Ausführungsform
des blockförmigen
Elementes 1 mit einem viereckigen Querschnitt in der Vorderansicht
dargestellt. Möglich ist
ebenso die Ausführung
des Elementes 1 in einer anderen geometrischen Form, beispielsweise
mit einem dreieckigen oder einem sechseckigen Querschnitt.
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Denkbar sind auch weitere vieleckige
Formen des Elementes 1, das Seitenwände 1c und zwei zueinander
parallele Endflächen
in Form einer Frontseite 1a und einer Rückseite 1b besitzt.
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Das quaderförmige Element 1 weist
dabei – wie
aus den 1 und 4 ersichtlich – sechs Öffnungen 2 zur
Aufnahme von vorzugsweise Weinflaschen auf. Die Öffnungen 2 können sowohl
als Durchgangsbohrungen als auch als Sackbohrungen gestaltet sein
und führen
in waagerechter Richtung von der Frontseite 1a zur Rückseite 1b des
Elementes 1 (2 und 3). Im Falle der nicht durchgehenden,
einen Boden aufweisenden, Öffnung 2 verbleibt
ein Abstand a bis zur Rückseite 1b des
Elementes 1 entsprechend der Dicke des Bodens. Die Öffnungen 2 verlaufen
parallel zueinander und zu den Seitenwänden 1c des Elementes 1.
Die Abmessungen der Öffnungen 2 sind
dabei so gestaltet, dass Flaschen unterschiedlicher Größe aufgenommen werden
können.
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Im angeführten Beispiel befinden sich
jeweils drei Öffnungen 2 in
zwei Reihen übereinander.
In Abhängigkeit
von den Abmessungen des Elementes 1 kann natürlich auch
eine andere Anzahl und Anordnung von Öffnungen 2 und/oder
Reihen vorhanden sein (beispielsweise 5).
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In 4 ist
eine Möglichkeit
der Anordnung einer größeren Anzahl
von quaderförmigen
Elementen 1, 1', 1" ...1n gezeigt. Dabei werden die Elemente 1, 1', 1" ...1n so über- bzw. nebeneinander angeordnet, dass
jeweils die Unterseite 1d eines Elementes 1 mit
seiner gesamten Fläche
auf der Oberseite 1e eines Elementes 1' aufliegt und
die Seitenwand 1c mit ihrer gesamten Fläche an der Seitenwand 1c eines
weiteren Elementes 1" anliegt.
Diese Anordnung kann beliebig fortgeführt werden.
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Mit ihrer Rückseite 1b berühren die
Elemente 1, 1', 1" ...1n dabei eine in 4 angedeutete Wand W eines Kellergewölbes, wodurch
sich eine Begrenzung bzw. Abdeckung der Öffnungen 2 bei Elementen 1, 1', 1" ...1n mit Durchgangsbohrungen ergibt.
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Auf Grund dessen, dass die quaderförmigen Elemente 1, 1', 1" ...1n mit ihrer gesamten Grundfläche aufeinander
aufliegen, stellen sie eine sehr stabile Konstruktion dar. Diese
Stabilität
wird bei der in 5 gezeigten
Variante der Aufstellung der Elemente 1, 1', 1" ...1n noch verstärkt.
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Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Elemente 1, 1', 1" ...1n einen dreieckigen Querschnitt auf,
in 7 und 8 besitzen sie eine sechseckige
Form. Die Anzahl der Öffnungen 2 kann
auch hier entsprechend den Abmessungen der Elemente 1, 1', 1" ...1n variieren.
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Die blockförmigen Elemente 1, 1', 1" ...1n bestehen hierbei aus Leichtbeton,
dem zerkleinerte nachwachsende Rohstoffe beigefügt sind. Vorzugsweise bestehen
die nachwachsenden Rohstoffe aus Miscanthus-Schilf und haben einen
Anteil von 10% bis 40% am Gesamtmaterial.
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Möglich
ist aber auch die Herstellung der blockförmigen Elemente 1, 1', 1" ...1n aus einem Kunststoffmaterial. Diesem
können
Zusatzstoffe beigemengt sein, wie nachwachsende Rohstoffe und/oder
Polyäthylen
und/oder Polypropylen.
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Außerdem können die aus Beton und nachwachsenden
Rohstoffen oder auch aus Kunststoff mit Zusatzstoffen bestehenden
Elemente 1, 1' , 1" . . .1n bei der Aufstellung an der Wand W eines
Raumes gleichzeitig als Schutz gegenüber von außen eindringendem Lärm oder
Temperatureinflüssen
dienen.
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In Abhängigkeit vom Aufstellungsort
können die
einzelnen Ausführungsformen
der Elemente 1, 1', 1" ...1n gewählt werden. In einem Weinkeller
ohne Besucherzutritt kommt es dabei weniger auf die äußere Gestaltung
der Regalwand an als beispielsweise in einer Gaststube. Da die einzelnen
Elemente 1, 1', 1" ...1n auch unterschiedlich farblich gestaltet
werden können,
z.B. durch Beimengungen von Farbzusätzen oder indem sie mit einem
farbigen Anstrich oder einer farbigen Beschichtung versehen werden, kann
man zudem auch von einem ästhetischen
Erscheinungsbild bis hin zu einem künstlerischen Gesamteindruck
sprechen, der durch die aufgestellten, eine Regalwand bildenden
Elemente 1, 1', 1" . . .1n vermittelt wird.
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Das heißt, neben dem praktischen Zweck der
Lagerung der Weinflaschen kann mit den erfindungsgemäßen Elementen 1, 1', 1" ...1n gleichzeitig ein Beitrag zur ästhetischen
Innengestaltung von Gaststuben o.ä. Räumen geleistet werden.