DE8023939U1 - Anordnung zur darbietung von stabfoermigen gegenstaenden - Google Patents
Anordnung zur darbietung von stabfoermigen gegenstaendenInfo
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Description
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Die Neuerung betrifft eine Anordnung zur Darbietung von stabförmigen Gegenständen, insbesondere von Bausätzen für
Fensterflügel und dergleichen.
Insbesondere bei der Darbietung von stabförmigen Gegenständen in Verkaufsräumen mit Selbstbedienung ergibt sich
die Schwierigkeit, wie diese stabförmigen Gegenstände bei geringem Raumbedarf übersichtlich und ansprechend dargeboten
werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß die Anordnung durch die suchenden, prüfenden und wählenden
Kunden in kürzester Zeit durcheinander gebracht wird. Dies.gilt insbesondere, wenn mehrere stabförmige Gegenstände
zu einem Bausatz zusammengefügt sind. Bisher war es üblich, die stabförmigen Gegenstände in Kunststoffolien
oder Schachteln zu verpacken und aufeinander zu stapeln. Für diese Art der Darbietung benötigt man eine große Grundfläche,
insbesondere wenn die stabförmigen Gegenstände in verschiedenen Größen angeboten werden. Bei größeren Längen
der stabförmigen Gegenstände ist es ferner üblich, die verpackten Gegenstände an einer Wand anzulehnen und seitlich
j Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung
der eingangs genannten Art anzugeben, die es ermöglicht, die stabförmigen Gegenstände bei geringstem Raumbedarf
so anzuordnen, daß die Gegenstände stets in übersichtlicher und ansprechender Weise geordnet bleiben und der
Kunde dennoch leichten Zugriff zu den Gegenständen hat.
Diese Aufgabe wird bei einer Anordnung der eingangs genannten Art neuerungsgemäß gelöst durch eine Vielzahl
durch horizontale Stäbe abzustützen oder die Gegenstände in große Behälter locker einzustellen. Dabei zeigt sich
immer wieder, daß die Gegenstände von den suchenden Kunden in kürzester Zeit durcheinander gebracht werden, umfallen
und dabei beschädigt werden. |
rohrförmiger, in einem Ständer aufrecht angeordneter
Aufnahmebehälter für die stabförmigen Gegenstände. Im
Gegensatz zu der bisherigen Praxis, die stabförmigen
Gegenstände gesammelt in einen großen Behälter zu stecken, ist bei der neuerungsgemäßen Lösung für jeden stabförmigen
Gegenstand bzw. für jeden Bausatz ein Aufnahmebehälter vorgesehen. Durch die Anordnung der Aufnahmebehälter in
dem Ständer ist eine Ordnung festgelegt, die dem Kunden sofort einen überblick über die vorhandenen Gegenstände
ermöglicht. Durch die aufrechte Anordnung der Aufnahmebehälter wird nur eine geringe Stellfläche für eine große
Anzahl von Gegenständen benötigt.
Vorzugsweise ist die Höhe des Ständers so gewählt, daß sie nur einen Bruchteil, vorzugsweise weniger als die Hälfte
der Aufnahmebehälter beträgt. Dadurch ist es möglich, die Aufnahmebehälter mit Informationen über die in ihnen enthaltenen
Gegenstände zu versehen. Gemäß einer besonders bevorzugten Lösung sind die Aufnahmebehälter in dem Ständer
auswechselbar angeordnet. Der Aufnahmebehälter kann in diesem Falle als Verpackung der stabförmigen Gegenstände
verwendet werden und von dem Kunden einfach aus dem Ständer herausgezogen werden. Dies ist insbesondere
vorteilhaft, wenn der Aufnahmebehälter einen Bausatz mit einer Mehrzahl von Einzelteilen und beispielsweise einer
Bauanleitung enthält. Das Verkaufspersonal kann dank der
übersichtlichen Anordnung der Aufnahmebehälter in diesem Fall sofort feststellen, welche Gegenstände nachgeliefert
werden müssen,und braucht zu diesem Zweck lediglich einen neuen Aufnahmebehälter mit dem betreffenden Gegenstand in
den Ständer einzustecken.
Vorzugsweise besteht der Ständer aus einem kastenförmigen
Körper, der Einstecköffnungen für die rohrförmigen Aufnahmebehälter
aufweist. Wenn der Ständer von einem Hohl-
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körper gebildet ist, ist der Einstecköffnung zweckmäßigerweise jeweils eine Führungshülse zugeordnet, deren innere
Querschnittsabmessungen geringfügig größer als die äußeren Querschnittsabmessungen des jeweiligen Aufnahmebehälters
sind. Dadurch ist die aufrechte Stellung der Aufnahmebehälter gewährleistet.
Der Ständer ist in diesem Falle zweckmäßigerweise so ausgebildet, daß er einen Boden, eine im wesentlichen vertikale
Umfangswand und eine Deckplatte aufweist, in der die Einstecköffnungen ausgebildet sind, wobei an dem Boden und/
oder der Deckplatte die Führungshülsen befestigt sind. Ein solcher kastenförmiger Ständer läßt sich auf einfache
Weise aus Holz oder Kunststoff herstellen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht der Ständer aus einem offenen Kasten ohne Deckplatte mit am
Boden befestigten Führungshülsen, die Wand an Wand, z.B. wabenartig angeordnet, sein können. Dadurch ergibt sich
eine besonders dichte Packung der Aufnahmebehälter und eine gute Nutzung der Grundfläche der Anordnung.
Der Ständer kann einen horizontalen Querschnitt mit einer kontinuierlich gekrümmten Umfangslinie, d.h. beispielsweise
einen kreisförmigen oder elliptischen Querschnitt oder aber auch einen polygonalen wie beispielsweise einen
quadratischen oder sechseckigen Querschnitt aufweisen.
Vorzugsweise ist der Ständer mit einer Mehrzahl parallel zueinander verlaufender Reihen von Einstecköffnungen versehen,
wobei die den einzelnen Reihen zugeordneten Gruppen von Aufnahmebehältern unterschiedliche Längen aufweisen.
Dies ermöglicht es, stabförmige Gegenstände, die in unterschiedlichen Längen angeboten werden, hintereinander gestaffelt
so anzuordnen, daß der Kunde sofort eine über-
sieht über die verfügbaren Längen hat.
Die Aufnahmebehälter selbst können jeweils von einem Rohr mit einem runden oder polygonalen Querschnitt gebildet ■
sein, das beispielsweise aus Pappe besteht und an seinen ; beiden Enden durch einen Deckel verschließbar ist.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit den beige- ,,
fügten Zeichnungen die Neuerung anhand von Ausführungs- ! beispielen erläutert. Es zeigen:
· 1 eine perspektivische Darstellung der
neuerungsgemäßen Anordnung gemäß einer ersten Ausführungsform,
i9- 2 einen Schnitt durch den Ständer
allein längs Linie II-II in Fig. 1,
Fig· 3 eine perspektivische Ansicht einer
neuerungsgemäßen Anordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform,
· 4 eine Draufsicht auf einen Ständer
gemäß einer dritten Ausführungsform der Neuerung und
· 5 eine Draufsicht auf einen Ständer
ohne Deckplatte mit enger Packung der Führungshülsen.
Die in der Fig. 1 dargestellte Anordnung zur Darbietung von stabförmigen Gegenständen umfaßt einen allgemein mit
bezeichneten Ständer und eine Vielzahl von rohrförmigen Aufnahmebehältern 12. Der Ständer besteht aus
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einem quaderförmigen Kasten mit einem Boden 14 (Fig.2),
Seitenwänden 16 und einer Deckplatte 18. Die Deckplatte ist mit kreisförmigen Einstecköffnungen 20 versehen, die
in Zeilen und Spalten angeordnet eine gleichförmige Matrix bilden. Jeder Einstecköffnung 20 ist eine Führungshülse
zugeordnet, die sich in Flucht mit der Einstecköffnung und parallel zu den Seitenwänden 16 von der Deckplatte
zum Boden 14 des Ständers 10 erstreckt. Der Innendurchmesser der Führungshülse 22 und der Einstecköffnung 20 sind
geringfügig größer gewählt als der Außendurchmesser der rohrförmigen Aufnahmebehälter 12. Der Boden 14, die Seitenwände
16 und die Deckplatte 18 können aus einem beliebigen
Material wie beispielsweise Kunststoff, Holz oder Preßspan bestehen und in beliebiger Weise lackiert
oder beschichtet sein. Die Außenflächen der Seitenwände 16 können als Informationsträger genutzt werden.
Die Aufnahmebehälter 12 bestehen jeweils aus einem zylindrischen Papprohr, das an seinem unteren und seinem oberen
Ende jeweils durch einen Deckel 24 verschlossen ist und einen oder mehrere stabförmige Gegenstände wie beispielsweise
einen Bausatz zum Bau eines Fensterflügels einschließlich der Kleinteile und einer Bauanleitung enthält.
Die in den verschiedenen Zeilen von Einstecköffnungen 20 angeordneten Aufnahmebehälter 12 sind unterschiedlich
lang, so daß sich die in der Fig. 1 dargestellte Staffelung ergibt. Dadurch erhält ein Kunde die Möglichkeit,
auf einen Blick festzustellen, in welcher Größe die von ihm gesuchten Gegenstände vorhanden sind. Durch die
größenmäßige Staffelung der Aufnahmebehälter ist stets ein Teil jedes Aufnahmebehälters sichtbar, so daß die Außenfläche
dieses Teiles des Aufnahmebehälters 12 als Informationsträgerfeld 26 benutzt werden kann. Selbstverständlich
ist jedoch eine andere Anordnung der Aufnahmebehälter 12 in dem Ständer 10 möglich. Beispielsweise könnten die
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Aufnahmebehälter 12 pyramidenartig mit den langen Aufnahmebehältern
in den mittleren Einstecköffnungen und den kurzen Aufnahmebehältern in den äußeren Einstecköffnungen
angeordnet werden. Durch die Staffelung der Aufnahmebehälter wird durch deren obere Endfläche eine treppenförmige
Auflagefläche geschaffen, die beispielsweise zum
Aufstellen von Informationsmaterial genutzt werden kann.
Die in der Fig. 3 dargestellte Anordnung unterscheidet sich von der Anordnung in Fig. 1 lediglich dadurch, daß
der Ständer 10 einen kreisförmigen Grundriß und somit eine zylindrische Seitenwand 16 aufweist. Die Einstecköffnungen
sind in konzentrischen Kreisen angeordnet, wobei bei diesem Ausführungsbeispiel die Aufnahmebehälter in
der vorher beschriebenen pyramidenartigen Weise in dem Ständer stehen.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf einen Ständer mit sechseckigem Grundriß, der sich im übrigen Aufbau aber
nicht von dem Ständer 10 von Fig. 1 unterscheidet. Als
Beispiel sind lediglich die Einstecköffnungen sechseckig zur Aufnahme von Aufnahmebehältern mit sechseckigem Querschnitt
ausgebildet. Entsprechend weisen die Führungshülsen ebenfalls einen sechseckigen Querschnitt auf.
Fig. 5 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des Ständers 10, der in diesem Fall keine Deckplatte aufweist. Die
am Boden befestigten Führungshülsen 22 mit den Einstecköffnungen 20 sind Wand an Wand angeordnet, um eine
dichte Packung der Aufnahmebehälter in dem Ständer 10
zu erzielen. Die Führungshülsen könnten dabei auch "auf Lücke" angeordnet werden oder bei sechseckigem
Querschnitt wabenartig.
Claims (16)
1. Anordnung zur Darbietung von stabförmigen Gegenständen,
insbesondere von Bausätzen für Fensterflügel und dergleichen, gekennzeichnet durch eine Vielzahl rohrförmiger,
in einem Ständer (10) aufrecht angeordneter Annahmebehälter
(12) für die stabförmigen Gegenstände.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Ständers (10) nur einen Bruchteil, vorzugsweise
weniger als die Hälfte der Länge der Aufnahmebehälter (12) beträgt.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebehälter (12) in dem Ständer (10)
auswechselbar angeordnet sind.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (10) von einem kastenförmigen
Körper gebildet ist, der Einstecköffnungen (20) für die rohrförmigen Aufnahmebehälter (12) aufweist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ständer für jeden Aufnahmebehälter (12) eine Führungshülse (22) aufweist, deren innere
Querschnittsabmessungen geringfügig größer als die äußeren Querschnittsabmessungen des jeweiligen Aufnahmebehälters
(12) sind.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (10) eine im wesentlichen vertikale Umfangswand
(16) und einen Boden (14) aufweist,an dem die
Führungshülsen (22) befestigt sind.
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7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungshülsen (22) Wand an Wand angeordnet sind.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, da3 die Führungshülsen (22) wabenartig angeordnet sind.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ständer eine Deckplatte (18) mit den Einstecköffnungen (20) aufweist, wobei jeder Einstecköffnung
(20) eine Führungshülse (22) zugeordnet ist.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ständer (10) einen Querschnitt mit einem kontinuierlich gekrümmten Umfang aufweist.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ständer (10) einen polygonalen Querschnitt aufweist.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ständer (10) eine Mehrzahl parallel zueinander verlaufender Reihen von Einstecköffnungen
(20) aufweist und daß die den verschiedenen Reihen zugeordneten Gruppen von Aufnahmebehältern (12) unterschiedliche
Länge aufweisen.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmebehälter (12) von Reihe zu Reihe ir. ihrer
Größe gestaffelt angeordnet sind.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebehälter (12) jeweils
von einem Rohr gebildet sind, das an beiden Enden durch einen Deckel (24) verschließbar ist.
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15. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmebehälter (12) einen polygonalen Querschnitt aufweisen.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmebehälter (12) einen
runden Querschnitt aufweisen.
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Priority Applications (7)
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