DE20302826U1 - Gasdichte Leitungsführung in Verglasungsanordnung - Google Patents
Gasdichte Leitungsführung in VerglasungsanordnungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einer Verglasungsanordnung mit zwei mit Abstand parallel zueinander liegenden Glasscheiben, in deren Zwischenraum eine Verschattungseinrichtung mit einem Behang angeordnet ist, der mit Hilfe wenigstens eines elektrischen Antriebes verstellbar ist, und/ oder Photovoltaikelemente angeordnet sind, wobei der Raum zwischen den Glasscheiben von der Umgebung abgedichtet ist und der elektrische Antrieb und/oder die Photovoltaikelemente über eine gasdichte Verbindungsleitung mit der Umgebung verbunden ist.
Ein grundsätzliches Problem bei Verglasungsanordnungen mit abgedichtetem Zwischenraum besteht darin, daß eine Gasdiffusion in den Zwischenraum von der Umgebung zuverlässig vermieden werden soll. Es stellt sich daher das Problem,, z. B. eine Zuleitung für einen gewünschten elektrischen Antrieb zum Betätigen einer in diesen Zwischenraum angeordneten Verschattungseinrichtung derart gasdicht in den Zwischenraum zu führen, daß eine Gasdiffusion sicher vermieden wird. Es genügt beispielsweise nicht, die Verbindungsleitung einfach durch eine Dichtmasse zu führen, die in enger Verbindung mit der Isolierung der Verbindungsleitung steht, da in einem solchen Fall das Gas zwischen den Litzen und der Isolierung durch das Verbindungsinnere in den Zwischenraum diffundieren kann.
In der DE 197 33 801 C2 wird u. a. eine Lösung dieses Problems beschrieben, die vorsieht, daß eine Leiterplatine in die Dichtmasse zwischen den Isolierglasscheiben integriert ist, die auf der einen Seite mit der nach innen führenden Zu-
leitung des Motors und auf der anderen Seite mit einer zur Umgebung führenden Anschlußleitung verbunden ist. Die Platine bildet in diesem Fall selbst die Trennstelle.
Diese Lösung erfordert eine zusätzliche Leiterplatine und ist sehr aufwendig in der Fertigung, wobei Fehler in der Leiterplatine insbesondere im Bereich der Lötstelle wiederum zu einer Diffusionsgefahr führen können.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Verglasungsanordnung zu schaffen, die bei vereinfachtem Aufwand dennoch eine gasdichte Leitungsführung in den Zwischenraum zwischen den Glasscheiben erlaubt.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß bei einer Verglasungsanordnung der eingangs beschriebenen Art die elektrische Verbindungsleitung über eine bestimmte Wegstrecke in eine Dichtmasse eingebettet ist, die Bestandteil der Abdichtung des Scheibenrahmens ist, wobei die Verbindungsleitung wenigstens über einen Teilbereich der Wegstrecke ohne Isolierung ausgeführt ist, so daß die Dichtmasse in unmittelbarem Kontakt mit den Leitern der elektrischen Verbindungsleitung steht.
Durch das Vorsehen eines unmittelbaren Kontaktbereiches zwischen der Dichtmasse, die auch zur gasdichten Isolierung des Zwischenraumes zwischen den Glasscheiben zu der Umgebung dient, wird eine dauerhafte Abdichtung des Zwischenraumes erreicht. Durch das Entfernen der Isolierung kann die Dichtmasse in unmittelbaren Kontakt mit den metallischen Litzen gelangen und eine gasdichte Barriere ausbilden, während die Dichtmasse in den benachbarten Bereichen vorzugsweise in Kon-
takt mit der Isolierung steht und die Grenzfläche zwischen Isolierung und Dichtmasse gasdicht verschließt. Es hat sich gezeigt, daß mit dieser verblüffend einfachen Maßnahme eine sehr gute Dichtwirkung erreichbar ist, wobei die verwendeten Dichtmassen in der Regel auch gute elektrisch isolierende Eigenschaften haben, so daß hier keine Schwierigkeiten zu erwarten sind, zumal die Motoren in der Regel mit niedrigen Spannungen arbeiten.
Wie bereits erwähnt, schließen sich an den Kontaktbereich zwischen den Leitern und der Dichtmasse vorzugsweise beidseitig Bereiche an, in denen die Dichtmasse in Kontakt mit der Isolierung der Verbindungsleitung steht. Es ist zwar grundsätzlich denkbar, die Abdichtung im Bereich der Verbindungsleitung nur durch Dichtmasse im Bereich der freiliegenden elektrischen Leiter vorzunehmen, allerdings ist dabei zu berücksichtigen, daß dann auf der Außenseite blanke Leiterdrähte hervorstehen, die u. U. getrennt isoliert werden müssen, und die Verbindungsleitung ist auch sehr empfindlich gegen Zugkräfte, da die Dichtmasse die Leiter zwar gasdicht verschließen, jedoch kaum Zugkräfte aufnehmen kann, die beispielsweise bei der Montage auf die Zuleitung wirken können. Hat sich der Leiter bei einer solchen Zugbelastung jedoch von der Dichtmasse gelöst, ist auch keine gasdichte Abdichtung mehr gewährleistet, da durch die Relativbewegung zwischen Leiter und Dichtmasse ein Spalt entstehen kann, durch welchen Gas in den Zwischenraum diffundieren kann. Die im Querschnitt größeren Isolierungen der Verbindungsleitung bieten dagegen einen sicheren Halt der Zuleitung in der Dichtmasse, so daß kleinere Zugkräfte problemlos aufgenommen werden können, zumal die KunststoffIsolierungen auch besser an der Dichtmasse haften als die elektrischen Leiter.
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Die Länge der Kontaktbereiche zwischen Isolierung und Dichtmasse ist vorzugsweise größer oder gleich der Länge des Kontaktbereiches zwischen den elektrischen Leitern und der Dichtmasse, so daß dieser kritische Bereich sicher geschützt ist.
Die Glasscheiben sind vorzugsweise von einem umlaufenden Abstandshalter zueinander gehalten und die Dichtmasse ist auf der Außenseite des Abstandshalters vorgesehen. Weiterhin ist die Verbindungsleitung vorzugsweise im wesentlichen senkrecht von der Umgebung in die Dichtmasse eingeführt und im wesentlichen senkrecht durch den Abstandhalter in den Zwischenraum zwischen den Glasscheiben geführt. Es ist auch denkbar, die Verbindungsleitung im Eckbereich an einem Eckverbinder des Abstandhalters und von dort weiter zum elektrischen Antrieb zu führen.
Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform, bei welcher der Kontaktbereich zwischen den metallischen elektrischen Leitern und der Dichtmasse in einem Bereich der Verbindungsleitung liegt, der parallel zum benachbarten Abstandhalter liegt. Der Vorteil einer solchen Anordnung besteht darin, daß man bei wünschenswert kleiner Stärke von Abstandhalter und Dichtmasse die Verbindungsleitung und insbesondere den Kontaktbereich zwischen den metallischen Leitern und der Dichtmasse über eine große Länge durch die Dichtmasse führen kann, da eine Vergrößerung der Länge dieses Kontaktbereiches mit einer verbesserten Dichtwirkung einhergeht. Besonders bevorzugt ist es, auch die Kontaktbereiche zwischen der Isolierung und der Dichtmasse wenigstens teilweise im wesentlichen parallel zum benachbarten Abstandhalter auszurichten, um auch
diese Kontaktbereiche möglichst über eine große Länge in der Dichtmasse ausführen zu können. Bei einem senkrechten Einführen in die Dichtmasse bzw. senkrechten Herausführen aus dem Abstandhalter sind in Verbindung mit dieser parallelen Ausrichtung auch im wesentlichen rechtwinklige Abwinkelungen der Verbindungsleitung notwendig, die einen wirksamen Schutz vor Beschädigung der gasdichten Isolierung beim versehentlichen Einleiten von Zugkräften insbesondere von der Außenseite der Verglasungsanordnung bieten.
In noch weiterer bevorzugter Ausführungsform der Erfindung ist eine Kabelfixierung vorgesehen, die die Isolierung der Verbindungsleitung beidseitig des Kontaktbereiches zwischen den elektrischen Leitern und der Dichtmasse hält, wobei die Kabelfixierung selbst wenigstens teilweise in Dichtmasse eingebettet ist.
Eine solche Fixierung verbessert zum einen die Stabilität der Verbindungsleitung beim versehentlichen Einleiten von Zugkräften und stabilisiert insbesondere auch die Kontaktbereiche während des Verarbeitens der Dichtmasse, so daß die Kontaktbereiche ihre angestrebte Position nicht verändern können. Beispielsweise kann die Kabelfixierung als Platte ausgebildet sein, wobei Vorsprünge an der Isolierung der Verbindungsleitung neben dem Kontaktbereich zwischen elektrischen Leitern und Dichtmasse angreifen können.
Grundsätzlich kann die Kabelfixierung schwimmend von der Dichtmasse allseitig umgeben sein, wobei bei einer solchen Ausführungsform der Vorzug der Kabelfixierung vor allem in einem verbesserten Schutz der Zuleitung vor Krafteinwirkung besteht, während die Kabelfixierung in einer anderen Ausfüh-
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rungsform an den Glasscheiben und/oder dem benachbarten Abstandshalter festgelegt sein kann, wodurch auch beim Einbringen der Dichtmasse ein sicherer Halt der Verbindungsleitung in der vorbestimmten Position gewährleistet ist.
Nachfolgend wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher auf ein Ausführungsbeispiel der Erfindung eingegangen. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Teilbereiches einer Verglasungsanordnung;
Fig. 2 eine schematische gedrehte Ansicht der Verglasungsanordnung nach Fig. 1.
In Fig. 1 ist ein Teilbereich einer Verglasungsanordnung 10 gezeigt, die zwei planparallel mit Abstand zueinander gehaltene Glasscheiben 12 aufweist. Die Struktur der Verglasungsanordnung wird durch umlaufend angeordnete Abstandhalter 14 geschaffen, die als einfache Metallprofile oder Metallhohlprofile ausgebildet sein können. Zwischen den nach außen überstehenden Bereichen 16 der Glasscheiben 12 ist eine Dichtmasse 18 eingebracht, die den Zwischenraum zwischen den Glasscheiben innerhalb der Abstandhalter 14 gasdicht gegen die Umgebung verschließt.
Im Zwischenraum zwischen den Glasscheiben 12 ist eine Oberschiene 20 angeordnet, in welcher ein elektrischer Antrieb angeordnet ist, der über Antriebsmittel 24 einen Lamellenbehang 26, der ebenfalls in dem gasdicht verschlossenen Zwischenraum vorgesehen ist, verstellt.
— &igr; —
Die Dichtmasse 18 umschließt den Zwischenraum zwischen den Glasscheiben 12 außerhalb der Abstandhalter 14 gasdicht, wie bereits erwähnt, wobei die einzige Verbindung zwischen dem Zwischenraum und der Umgebung hier aus einer elektrischen Zuleitung 28 als Verbindungsleitung besteht, die die Steuersignale/Spannung von einer externen Steuerung (nicht gezeigt) an den Motor 22 überträgt. Die Zuleitung 28 ist von außen im wesentlichen senkrecht in die Dichtmasse 18 geführt, wobei in einem ersten Kontaktbereich 30 die Isolierung allseitig von der Dichtmasse 18 umgeben ist. Die Zuleitung 28 ist ungefähr in der Mitte der Dichtmasse 18 um eine 90°-Biegung geführt, so daß sie sich über ein bestimmtes Wegstück im wesentlichen parallel zum Abstandhalter 14 erstreckt. In einem mittigen Kontaktbereich 34 ist die Isolierung der Zuleitung 28 entfernt, so daß die Dichtmasse 18 in unmittelbaren Kontakt mit den metallischen Litzen 35 der Zuleitung gelangt, so daß eine gasdichte Abdichtung geschaffen wird und das bislang problematische Diffundieren von Gas durch die Spalte zwischen Litzen und Isolierung vermieden wird. In der Verlaufsrichtung zum Motor 22 schließt sich an den Kontaktbereich 34 zwischen elektrischen Leitern 35 und Dichtmasse 18 ein weiterer Kontaktbereich zwischen der dort wieder vorhandenen Isolierung und der Dichtmasse 18 an, hinter welchem die Zuleitung durch den Abstandhalter 14 nach innen zum Motor 22 geführt ist.
Um den Halt der Zuleitung 28 in der Dichtmasse 18 zu verbessern und insbesondere ein unkontrolliertes Verlagern der Zuleitung 28 beim Einbringen der Dichtmasse 18 zu vermeiden, ist eine Leitungsfixierung 38 vorgesehen, die im wesentlichen aus einer parallel zum Abstandhalter 14 liegenden Platte 40 besteht, die über Haltestege 42 die Zuleitung 28 in der Nähe des Kontaktbereiches 34 zwischen den elektrischen Leitern 35
und der Dichtmasse 18 fixiert. Insbesondere wird durch diese
Fixierung 38 auch wirksam verhindert, daß durch ein unbeabsichtigtes
Einleiten von erhöhten Zugkräften auf die nach außen aus der Dichtmasse 18 hervorstehende Zuleitung der Kontaktbereich
34 beschädigt werden kann, was zu einer Gasundichtigkeit
führen könnte.
Fixierung 38 auch wirksam verhindert, daß durch ein unbeabsichtigtes
Einleiten von erhöhten Zugkräften auf die nach außen aus der Dichtmasse 18 hervorstehende Zuleitung der Kontaktbereich
34 beschädigt werden kann, was zu einer Gasundichtigkeit
führen könnte.
Neben der gezeigten Lamellenjalousie als Verschattungseinrichtung
zwischen den beiden Glasscheiben sind selbstverständlich
auch andere Verschattungseinrichtungen mit elektrischem Antrieb, z. B. Rollos oder Faltstores, denkbar. Weiterhin ist die Anordnung von Photovoltaikelementen im Inneren
einer Verglasungsanordnung denkbar, deren elektrische Verbindungsleitung in gleicher Weise wie die zuvor beschriebene Zuleitung 28 durch die Dichtmasse der Abstandhalter geführt
sein kann. Solche Photovoltaikelemente können z. B. auf einer starren Lamellenanordnung vorgesehen sein oder auch mit einer verstellbaren Verschattungseinrichtung kombiniert sein.
zwischen den beiden Glasscheiben sind selbstverständlich
auch andere Verschattungseinrichtungen mit elektrischem Antrieb, z. B. Rollos oder Faltstores, denkbar. Weiterhin ist die Anordnung von Photovoltaikelementen im Inneren
einer Verglasungsanordnung denkbar, deren elektrische Verbindungsleitung in gleicher Weise wie die zuvor beschriebene Zuleitung 28 durch die Dichtmasse der Abstandhalter geführt
sein kann. Solche Photovoltaikelemente können z. B. auf einer starren Lamellenanordnung vorgesehen sein oder auch mit einer verstellbaren Verschattungseinrichtung kombiniert sein.
Claims (13)
1. Verglasungsanordnung mit zwei mit Abstand parallel zueinander liegenden Glasscheiben (12), in deren Zwischenraum eine Verschattungseinrichtung mit einem Behang (26) angeordnet ist, der mit Hilfe wenigstens eines elektrischen Antriebes (22) verstellbar ist, und/oder Photovoltaikelemente vorgesehen sind, wobei der Raum zwischen den Glasscheiben (12) von der Umgebung abgedichtet ist und der elektrische Antrieb (22) und/oder die Photovoltaikelemente über eine gasdichte Verbindungsleitung (28) mit der Umgebung verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindungsleitung (28) über eine bestimmte Wegstrecke (30, 34, 36) in eine Dichtmasse (18) eingebettet ist, die Bestandteil der Abdichtung des Zwischenraumes zwischen den Glasscheiben (12) ist, wobei die Zuleitung wenigstens über einen Teilbereich (34) der Wegstrecke ohne Isolierung ausgeführt ist, so daß die Dichtmasse (18) in unmittelbarem Kontakt mit den metallischen Leitern (35) steht.
2. Verglasungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den Kontaktbereich (34) zwischen den Leitern (35) und der Dichtmasse (18) beidseitig Bereiche (30, 36) anschließen, in denen die Dichtmasse (18) in Kontakt mit der Isolierung der Verbindungsleitung (28) steht.
3. Verglasungsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kontaktbereiche (30, 36) zwischen Isolierung und Dichtmasse (18) jeweils eine Länge besitzen, die größer oder gleich der Länge des Kontaktbereiches (34) zwischen den elektrischen Leitern (35) und der Dichtmasse (18) ist.
4. Verglasungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasscheiben (12) von einem umlaufend ausgebildeten Abstandhalter (14) zueinander gehalten sind und die Dichtmasse auf der Außenseite des Abstandhalters (14) vorgesehen ist.
5. Verglasungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsleitung (28) im wesentlichen senkrecht in die Dichtmasse (18) von der Umgebung eingeführt und im wesentlichen senkrecht durch den Abstandhalter (14) in den Zwischenraum zwischen den Glasscheiben (12) geführt ist.
6. Verglasungsanordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktbereich (34) zwischen elektrischen Leitern (35) und Dichtmasse (18) in einem Bereich der Verbindungsleitung (28) liegt, der parallel zum benachbarten Abstandhalter (14) ausgerichtet ist.
7. Verglasungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktbereiche (30, 36) zwischen Isolierung der Verbindungsleitung (28) und Dichtmasse (18) wenigstens teilweise im wesentlichen parallel zum benachbarten Abstandhalter (14) liegen.
8. Verglasungsanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kabelfixierung (38) vorgesehen ist, die die Isolierung der Verbindungsleitung (28) beidseitig des Kontaktbereiches (34) zwischen elektrischen Leitern (35) und Dichtmasse (18) hält, wobei die Kabelfixierung (38) selbst wenigstens teilweise in Dichtmasse (18) eingebettet ist.
9. Verglasungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelfixierung (38) eine in Dichtmasse (18) eingebettete Platte (40) aufweist.
10. Verglasungsanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelfixierung (38) an den Glasscheiben (12) und/oder dem benachbarten Abstandhalter (14) abgestützt ist.
11. Verglasungsanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelfixierung (38) schwimmend von der Dichtmasse (18) allseitig umgeben ist.
12. Verglasungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behang der Verschattungseinrichtung ein Lamellenbehang (26) ist, wobei die Neigung der Lamellen und/oder die Ausfahrlänge des Behangs (26) durch den elektrischen Antrieb (22, 24) verstellbar ist.
13. Verglasungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Verschattungseinrichtung eine Sonnenschutzanlage mit einem faltbaren oder einem aufwickelbaren Behang vorgesehen ist.
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Publications (1)
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-
2003
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