DE2026860B2 - Vorrichtung zur Verpackung von Gütern durch Aufsetzen eines Schlauches - Google Patents
Vorrichtung zur Verpackung von Gütern durch Aufsetzen eines SchlauchesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff
des vorstehenden Anspruchs 1 gekennzeichneten Gattung.
Es ist auf dem Gebiet aer Schrumpffolienverpackung
bekannt, Hüllen über auf Paletten angeordnete Güter Umschließend herabzuziehen und danach diese Hüllen
einem Schrumpfungsprozeß zu unterwerfen. In der Zeitschrift »Neue Verpackung« Heft Nr. 4, 1969, S.
ff. ist ein Unterschrumpfen von Paletten unter Verwendung eines Seitenfaltenschlauches beschrieben. Des
weiteren ist es aus diesem Aufsatz bekannt, die: Folienenden unter den äußeren Palettenrand zu saugen. Damit
die Tüte während des Überziehens allseitig vom Stapelgut absteht, ist es aus diesem Aufsatz ebenfalls
bekannt, seitlich in die Tüte Luft einzublasen und so einen geringen Überdruck innerhalb der Haube zu erzeugen.
Die Hauben oder Tüten werden aber hier von Hand über die zu verpackenden Stapel gezogen.
Es sind auch eine Reihe von Vorrichtungen bekannt-ι mit denen Güter automatisch verpackt wermen
Das deutsche Gebrauchsmuster 1 994 643 !trifft eine Vorrichtung zum Überziehen von Beklei-Sungs
tSen mit einer Schlauchfolie^ Der Folienc
rThianch wird über Führungswalzen und einen kreuzöimien
Träger geleitet, wodurch der Schlauch geöffnet
wird. Mittels federnder Spreizanne wird nun der
Schlauch offen gehalten und über das Bekleidungsstück
l~L· rfaq innerhalb der Spreizarme aufgehängt ist.
ο Ξ deutsche SSSuchiniusir 1 951 940 betrifft eben-
£l eS Vorrichtung zum Verpacken von Gütern bei
Hw das Mundstück der Tüte von zwei an den Randern
angeordneten, in die Tüte einfahrenden Löffeln ergriffen
wird die den Tütenmund auseinanderspreizen und die Tüte nach unten über das Gut ziehen. Diesen bekannten
Vorrichtungen ist der Nachteil gemeinsam, daß sie nicht zur Verpackung von eckigen oder kantigen
Gütern verwendet werden können
Weiterhin wurde durch eine ältere Anmeldung bereits vorgeschlagen (deutsche Offenlegungsschrift
1923 672) eine Vorrichtung zum Überziehen von
chlauchförmigen Folien über Paletten mit Vakuumgreifvorrichtungen
zu versehen, die den von oben über Zuführungsrollen zugeführten, mit Seltensten versehenen
Schlauch am Schlauchmund ansaugen die nach außen gerichteten Längskanten des Schlauches durch
mechanische Greifer festklemmen, horizontal auseinanderziehen und in eine weitere Greifvorrichtung führen,
die aus vier Greifklauen bestehend, in einem Maschinenrahmen
vertikal verfahrbar ist.
Zur Vermeidung eines Emreißens der Schlauchfolie
ist eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art (DT-PS 1 761 895) vorgeschlagen worden, worin ein
Folienschlauch geöffnet wird und während des Niederes
Ziehens der Folie über das Gut in seiner ganzen Länge '' offen bleibt. Dies wird dadurch erzielt, daß zum Offnen
und Niederziehen des Schlauches, an zwei sich quer zu einer Fahrbahn zum Einführen des Gutes gegenüberliegenden
Seiten des Schlauches, Greifeinnchtungen vorgesehen sind. Diese Greifeinrichtungen sind von Transportbändern
oder -ketten getragen, welche die Greifeinrichtungen
oberhalb des Gutes quer zur Fahrbahnrichtung zum öffnen des Schlauches auseinandertreiben
und welche die Greifeinrichtungen längs des Gutes zum Niederziehen des Schlauches nach abwärts bewe-
f?cn.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs angegebenen Art zu schaffen,
mittels welcher ein in Form eines flachliegenden Sei-
tenfaltenschlauches zugeführter Folienschlauch automatisch geöffnet und über das Gut niedergezogen werden
kann, und zwar mit sehr hoher Arbeitsgeschwindigkeit, ohne Betriebsstörungen und ohne ein Einreißer
des Schlauches bei der Verpackung von scharfeckigerr
Gut. Dies wird erfindungsgemäß durch eine Vorrich tung gelöst, wie sie im vorstehenden Anspruch 1 ge
kennzeichnet ist.
Dabei dienen also die nach außen gerichteten Längs falten der Schlauchfolie über eine große, mindesten:
ein Drittel der Hüllenlänge ausmachende Länge al Greifflansche. Die Ansaugung bewirkt nur eine leicht«
Trennung der Längsfalten, so daß die vier Längsfalte: zwischen einer feststehenden und einer bewegliche:
Greifschiene erfaßt und festgeklemmt werden könner
Das öffnen und das Niederziehen des frei herabhän genden Schlauchfolienstückes, das eventuell die Forn
einer Tüte haben kann, finden nur durch Züge an dei festgehaltenen Teilen der Längsfalten statt, und wege
des außerordentlich sicheren, rein mechanischen Erfassens
können extrem hohe Arbeitsgeschwindigkeiten erreicht werden.
Das fernerhin sowohl das öffnen als auch das Niederziehen des Schlauchstackes oder der Tüte mittels
derselben Greifeinrichtungen vorgenommen werden, geschieht überhaupt keine Übergabe oder Umlenkung
der Tüte oder Schlauchfolie, was Betriebsstörungen oder eine Reduktion der Arbeitsgeschwindigkeit
mit sich führen könnte.
Da der gesamte Mechanismus zum öffnen und Niederziehen des Schlauches währens seiner Einführung
über den höchsten Punkt des Gutes verlegt ist, wird ungenau gestapeltes Gut die Vorrichtung nicht
beschädigen und der Betrieb während de Einführung des Gutes nicht unterbrochen. Falls ungenau gestapeltes
Gut in die erfindungsgemäße Vorrichtung eingeführt wird und falls die Greiftinrichtungen danach nach
unten zur Verpackung des Gutes bewegt werden, werden im schlimmsten Falle nur die frei ausgespannten
Schlauchseiten beschädigt.
Den erfindungsgemäßen Greif- oder Klemmschienen wird vorzugsweisie eine Länge gegeben, die der am
häufigsten vorkommenden Guthöhe entspricht, indem der Schlauch oder die Tüte dadurch vor dem Niederziehen
über das Gut in der ganzen Länge völlig geöffnet wird. Letztere Maßnahme ist an sich bekannt
(FR-PS 1 406 282).
Ein Einreißen der Tüte wegen Berührung mit den obersten Kanten des Gutes kann somit völlig vermieden
werden. Bei Verpackung mit Tüten ist eine Schienenlänge von etwa einem Drittel der Guthöhe hinreichend,
indem etwa ein Drittel der Tüte, von deren offenen Ende gerechnet, vor dem Niederziehen ganz geöffnet
wird. Während des nachfolgenden Niederziehens wirkt das Gut in der Tüte wie ein Kolben in einem
Zylinder, so daß die eingesperrte Luft im Tüteninneren leicht komprimiert wird. Der restliche Teil der Tüte
kann leicht geöffnet werden, ohne daß das Gut die Tüte berührt.
Die Bewegung der Vorrichtung zum Öffnen und Niederziehen kann dadurch erzielt werden, daß die
Rahmen auf waagrechten Führungsschienen, die von einem senkrecht im Maschinenrahmen beweglicuen.
Aufzugrahmen getragen werden, beweglich aufgehängt sind.
Dadurch wird erzielt, daß die Tüte vor dem Niederziehen
ausreichend geöffnet wird, indem aie Rahmen und damit die senkrechten Greifschienen zum öffnen
der Tüte längs der waagrechten Führungsschienen voneinander wegbewegt werden, bevor die Aufzugrahmen
im Maschinenrahmen zum Niederziehen der Tüte nach unten bewegt werden.
Die Saugnäpfe können vorteilhaft in Richtung der Normalen der Rahmenebene bewegbar sein. Dadurch
ist es möglich, die Saugnäpfe gegen den herabhängenden und noch flach zusammenliegenden Schlauch zu
führen, zur Erzielung eines sicheren Kontaktes hiermit. Die Längsfalten der Schlauchfolie werden gegen die
festen G reif schienen gezogen, bevor das mechanische <>°
Festhalten und das eigentliche öffnen der Schlauchfolie beginnt.
Vorteilhaft ist es auch, wenn sowohl die festen als auch die bewegbaren Greifschienen an ihren oberen
Enden drehbar aufgehängt sind, wobei diese in der 6S
Rahmenebene schwenkbar sind. Dadurch wird erzielt, daß die Greifschienen nach der leichten Sauglrennung
und dem Festhalten der Greifflansche auf eine solche Weise schwenkbar sind, daß die zuvor ungefaltettn
Mündungskanten des Schlauches ausgespannt werden, so daß der Schlauchmund vor dem Rest des herabhängenden
und erfaßten Schlauchstückes geöffnet wird.
An Hand des in den Figuren der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung
nachstehend näher erläutert werden. Dabei zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, in welcher sich das zu verpackende Gut
an der Aufsetzstelle der Schlauchfolie auf einer Palette in der Vorrichtung befindet,
F i g. 2 eine Stirnansicht der Vorrichtung gemäß F i g. 1 zu dem Zeitpunkt, an dem eine von einer Folienbahn
abgezogene Schlauchfolie oder ein Beutel in voll ausgespreiztem Zustand gehalten wird,
F i g. 3 eine Schweiß- und Schneidevorrichtung zum Schweißen eines Hüllenbodens aus endloser Schlauchfolie
und zum Abschneiden dieses Hüllenbodens von der Schlauchfolie und
F i g. 4 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene Schnittaufsicht auf eine Hüllenfolie in teilweise und
ganz ausgespreiztem Zustand, jeweils in gestrichelten bzw. in ausgezogenen Linien dargestellt.
Die in F i g. 1, 2 und 3 dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist einen Maschinenrahmen
2 auf, dessen Längsseiten sich jeweils auf einer Seite einer lotrechten Ebene A-A (F i g. 2) befinden,
welche die lotrechte Längsmittelebene einer Palette 28 einschließt, wenn diese zum Verpacken des auf
ihr ruhenden Gutes in die Vorrichtung eingebracht ist. Der Maschinenrahmen 2 trägt in Bremslagern 3 eine
Welle, die eine aus einer aufgerollten Schlauchbahn bestehende Folienrolle 4 trägt. Ein Schlauchfolienstück 6
ist von der Folienrolle 4 über eine Führungsrolle zu einer Spannrolle 5 geführt, die zum Spannen der
Schlauchbahn dient Von der Spannrolle aus ist die Schlauchbahn durch zwei Vorschubrollen 8 geführt,
welche die Schlauchbahn längs der Ebene A-A abwärts laufen lassen. Die Vorschubrollen 8 können mit einer
Kautschukoberfläche versehen sein; das untere Vorschubrollenpaar wird unmittelbar durch einen mit
Bremse versehenen Getriebemotor 10 getrieben. Das obere Vorschubrollenpaar wird unabhängig von einem
nicht dargestellten Getriebemotor mit Magnetkupplung und Magnetbremse getrieben. Die Schlauchbahn
wird zuvor zur Rolle 4 aufgerollt, indem ihre beiden Seiten derart nach innen gefaltet werden, daß sie sich
zwischen den beiden anderen, nicht gefalteten Seiten befinden und die Bahn in flacher Form aufgerollt werden
kann. In Fig.3, die ein Beispiel für die Faltung
zeigt, sind die Faltseiten 66, 6c des Schlauchfolienstükkes 6 mit etwas auseinandergezogenen ungefalteten
Bahnseiten in gestrichelten Linien eingezeichnet. Beim beschriebenen Falten und Flachlegen der Bahn bilden
die flachgelegten Bahnteilt: längs ihrer Längskanten 6a gleichsam vier nach außen ragende Greifflansche.
Unter den beiden Paaren von Vorschubrollen 8, die übereinanderliegend am Oberteil des Maschinenrahmens
2 angeordnet sind, befinden sich zwei symmetrisch zur Ebene A-A angeordnete Greif und Spreizrahmen
12, von denen jeder einmal zwei feststehende auf Abstand angeordnete, sich jeweils von der untersten
waagrechten Kante des betreffenden Rahmens Ii in der Vorrichtung nach oben erstreckende Greifschie
ne 16a mit je einer der Ebene A-A zugewandten AnIa
gefläche und zum zweiten zwei bewegbare Greifschie nen 16 trägt, die jeweils so ausgelegt sind, daß sie mi
Hilfe von Druckluftzylindern 22 über ihre Gesamtlängi
hinweg von der Anlagefläche einer der feststehenden Greifschienen 16a fort und wieder in Berührung damit
zurückbewegt werden können.
Zweckmäßig entspricht die Länge der Greifschienen 16a, 16 jeweils mindestens einem Drittel der Bahnlänge,
die zum Verpacken der höchsten, in der Vorrichtung behandelbaren Güter erforderlich ist; vorzugsweise besitzen
die Greifschienen aber eine Länge entsprechend der gesamten Bahnlänge, die zum Verpacken von Gütern
der am häufigsten vorkommenden Höhe erforderlich ist.
Jeder Greif- und Spreizrahmen 12 weist weiterhin Saugnäpfe 14 auf, die über eine nicht dargestellte flexible
Schlauchleitung mit einer Vakuumpumpe verbunden sind. Die am Rahmen 12 vorgesehenen Saugnäpfe
14 sind in zwei lotrechten Reihen angeordnet, die sich praktisch parallel zu einer feststehenden Greifschiene
16a einwärts in deren unmittelbarer Nähe befinden, wobei die Saugscheibe jedes Saugnapfes der Ebene
A-A zugewandt ist.
Jede lotrechte Saugnapfreihe 14 kann durch am betreffenden Rahmen 12 montierte Druckluftzylinder 20
relativ zur betreffenden festen Greifschiene 16a zwischen einer ersten Endstellung, in welcher die Saugscheiben
der Saugnäpfe praktisch in einer Ebene mit der Anlagefläche der feststehenden Greifscniene liegen,
und einer zweiten Endstellung bewegt werden, in welcher die Saugnäpfe nach vorn gedrückt sind, so daß
sie einwärts über diese Anlagefläche hinausragen. Die beiden Rahmen sind so ausgelegt, daß sie durch Führungsrollen
18 waagrecht gegeneinander und voneinander weg bewegbar sind, welche durch nicht dargestellte
Antriebseinrichtungen über waagrecht angeordnete Führungsschienen 19 verfahren werden; die Führungsschienen
19 sind in einem Aufzugrahmen 21 angeordnet, der mittels Kettenantriebs und eines nicht
dargestellten Getriebemotors im Maschinenrahmen 2 längs darin befindlicher Führungsschienen 15 lotrecht
bewegt werden kann, welche den Aufzugsrahmen 21 über Führungsrollen 17 führen.
Wenn eine Paletten-Einheit 28 mittels eines Kettenförderers in dem Maschinenrahmen eingeführt wird,
berührt sie beim Erreichen der Hüllen-Anbringstelle gleichzeitig einen Schalter, so daß ihre Bewegung
beendet wird, worauf die Vorrichtung eingeschaltet wird. Das Schlauchfolienstück 6 wird jetzt durch die
Vorschubrollen 8 in die Vorrichtung herabgezogen, bis eine quer zur Schlauchfolie verlaufende Schweißnaht
und eine nachfolgende, dicht an der Schweißnaht ver-
15 Diese Einrichtung enthält in an sich bekannter Weise
zwei waagrecht gegeneinander bewegbare Schweißbacken 7 und ein waagrecht bewegbares Messer 9 zum
Überschneiden der Folienbahn. Die Einrichtung ist aber weiterhin dafür vorgesehen, die herabhängende
und vorbereitete Hülle in der oben angeführten Stellung festzuhalten. Mittels dieser Schweiß- und Abschneideinrichtung
kann eine Schlauchfolienbahn ohne Abreißperforierung verwendet werden, und die Vorrichtung
kann somit auch zum Verpacken von Gütern verschiedener Höhe, an welche die Folienstück- oder
Hüllenlänge angepaßt ist verwendet werden.
Nach oder während dieser Vorführung und Vorbereitung einer Hülle werden die Greifer- und Öffnungsrahmen 12 jetzt gegeneinander bewegt; gleichzeitig
werden die lotrechten Reihen der Saugnäpfe durch die Druckluftzylinder 20 in ihre zweite Endstellung vorgeschoben,
und sobald sich jede Saugnapfreihe an die Außenfläche eines Greifflansches bzw. der Längskante
6d der flach zusammenliegenden Schlauchfolie anlegt. wird in den Saugnäpfen Unterdruck erzeugt, um die
Längskanten 6d sicher festzuhalten. Daraufhin werden die die Längskante bzw. Greifflan he 6d mitnehmenden
Saugnäpfe in Richtung auf die betreffenden Rah men 12 in ihre erste Endstellung zurückgezogen. Die
Saugnäpfe öffnen somit die zusammengeklappte Hülle ein wenig, wodurch Umgebungsluft ins Innere Sa in der
in F i g. 3 in gestrichelten Linien dargestellten Stellung gehaltenen Hülle hineinströmt; gleichzeitig halten die
Saugnäpfe die Greifflansche 6t/der Hülle gegen die ie
sten Greifschienen 16a am Rahmen 12, bis die den festen Greifschienen zugeordneten bewegbaren Greifschienen
16 mittels der Druckluftzylinder 22 zur Anlage gegen die Innenfläche der Flansche 6d gebracht wer
den, worauf die vier Greifflansche der Hülle zwischen je einem Paar der Greifschienen festgehalten werden.
Zur Verhinderung einer Vakuumbildung im Inneren 6a der Hülle, wenn diese aus ihrem flachen Zustand in
den in F i g. 3 gestrichelt eingezeichneten Zustand gebracht wird — dieses Vakuum könnte die Hülle zerstören
oder sie auf unerwünschte Weise ausdehnen, da es die ungefalteten Seiten der flachen Schlauchfolie an
einem Aufspreizen über die Gesamtlänge hindern könnte —, sind sowohl die feststehenden als auch die
bewegbaren Greifschienen 16,16a an ihren oberen Enden angelenkt und durch Druckluftzylinder 30 derart
bewegbar, daß die Unterkanten der ungefalteten Hüllenseiten gestrafft werden. Hierdurch wird gewährleistet
daß die ungefalteten Ränder über ihre Gesamtlän-
laufende Perforierung der Hüllenfolie den oberen Satz 50 ge hinweg völlig voneinander getrennt sind, wenn die
von Vorschubrollen 8 passiert haben, die danach stoppen, während sich der untere Satz von Vorschubrollen
weiterdreht was ein Abreißen der Folie an der Perforierung bewirkt Sobald dies geschehen ist stoppt auch
der andere Satz von Vorschubrollen 8 und hält jetzt eine abgerissene flachgelegte Hülle an ihrem geschlossenen
Ende in einer Stellung, in welcher die Hülle zwischen den beiden Greif- und Spreizrahmen 12 herabhängt
und mit ihrem offenen unteren bzw. vorderen Ende über dem auf der Palette befindlichen Gut liegt
und sich dabei in einer Ebene mit den waagrechten Unterkanten der Rahmen 12 befindet
Alternativ kann dieses Festhalten einer herabhängenden und für Aufsetzung vorbereiteten Hülle aber
auch durch Ersatz des unteren Vorschubrollenpaares mit der in F i g. 3 dargestellten und speziell vorgesehenen
Schweiß- und Schneideinrichtung zuwege gebracht werden.
Greifflansche 6d leicht geöffnet sind, so daß auch dei
Schlauch offen ist und somit Umgebungsluft in das In
nere 6a einströmen kann.
Die durch die Rollen 18 längs der Schienen 19 ge
führten beiden Greif- und Spreizrahmen 12 werdet dann auseinander bewegt; gleichzeitig geben die beider
unteren Vorschubrollen 8 das geschlossene Schlauch ende frei. Hierbei werden die zwischen zwei Greif
schienen gehaltenen Längskanten bzw. Greifflanscht
6d von den Rahmen 12 mitgenommen, und wenn diesi
Rahmen ihre äußerste Stellung erreicht haben, nimm die Schlauchfolie ihren in Fig.4 ausgezogen einge
zeichneten, voll geöffneten Zustand ein.
Anschließend wird der Aufzugsrahmen 21 mit de
völlig geöffneten Schlauchfolie über das Gut auf de
Palette niedergeführt ohne daß die Schlauchfolie wäh rend des Niederführens das Gut berührt
Wenn die ausgespreizte Schlauchfolie nach der
Niederführen über dem Gut angebracht ist, geben die
Greifrahmen 12 sie frei, wonach der Aufzugsrahmen 21
in seine Ausgangsstellung geführt wird, wobei sich die Greif- und Spreizrahmem 12 in ihrer äußersten Stellung
befinden.
In der vorbeschriebenen Ausführungsform, bei welcher
die Verpackung mittels einer Schlauchfolienbahn mit vorgefertigten quer verlaufenden Schweißnähien
und Perforierungslinien geschieht, muß der Abstand zwischen diesen Perforierungslinien der Höhe des auf
der Palette befindlichen Gutes angepaßt sein, wenn Folienverschwendung vermieden werden soll.
Das mit Sehlauchfolie versehene Gut karin jetzt von
Kettenförderer der Vorrichtung aus z. B. in einen Schrumpfofen überführt werden, und die Vorrichtunj
steht zum Verpacken des auf der nächsten Palette 2! befindlichen Gutes bereit. Die für die Entnahme de
fertig verpackten Gutes und für das Einführen de neuen Gutes nötige Zeit kann zum Bereitmachen de
nächsten Schlauchfolie, zum Niederführen über di>
nächste mit Gut beladene Palette, wenn diese in de Vorrichtung in Position gebracht worden ist, ausge
nutzt werden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Oberziehen eines Seitenfaltenschlauches
vorzugsweise aus Schrumpffolie über ein Packgut, mit einem eine Förderbahn für das zu
verpackende Gut überspannenden Gesteil, am Geitell gelagerten Rollen, zum Zuführen des flachgedrückten
Schlauches von oben gegen das Packgut, Einrichtungen zum Abtrennen von Abschnitten des
Schlauches sowie im Gestell geführten, symmetrisch den beiden Seiten des Schlauches zugeordneten
Greifeinrichtungen für den Schlauch, die oberhalb des Packgutes quer zur Ebene des Schlauches auseinanderbewegbar
und längs des Packgutes nach abwärts bewegbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Greifeinrichtungen ?wei senkrechte Rahmen (12) umfassen, daß Antriebs- und
Führungseinrichtungen vorgesehen sind, durch die die Rahmen aufeinander zu, voneinander weg, senkrecht
nach unten und w;eder senkrecht nach oben
bewegbar sind, daß jeder der Rahmen zwei senkrechte, feste Greifschienen (16a) aufweist, die etwa
einen der Schlauchbreite entsprechenden waagerechten Abstand besitzen, und daß jeder festen
Greifschiene (16a) eine Reihe von Saugnäpfen (14) sowie eine in ihrer Länge der festen Greifschiene
(16a) entsprechende, gegen diese andrückbare, bewegliche Greifschiene, zum Erfassen der angesaugten
Schlauchteile, zugeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmen (12) durch waagerechte
Führungsschienen (19), die von einem senkrecht im Maschinenrahmen (2) beweglichen Aufzugrahmen
(21) getragen werden, beweglich geführt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugnäpfe (14) in Richtung
der Normalen der Ebene der Rahmen (12) bewegbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die festen als
auch die bewegbaren Greifschienen (16a bzw. 16) um ihre oberen Enden drehbar aufgehängt sind, wobei
diese in der Ebene der Rahmen (12) schwenkbar sind.
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1970
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