DE2643785A1 - Verfahren und vorrichtung zum herstellen einer verpackung fuer garnknaeuel - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum herstellen einer verpackung fuer garnknaeuelInfo
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Description
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Firma Croon & Lücke
Maschinenfabrik GmbH & Co. KG Flachsstrasse 14
79 74 Mengen
Maschinenfabrik GmbH & Co. KG Flachsstrasse 14
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Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer Verpackung für Garnknäuel
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und Vorrichtungen zum Herstellen einer durch eine Schweissnaht verschlossenen Verpackung
für Garnknäuel oder dergleichen aus einem einseitig offenen Plastiksack.
Würde man einen im wesentlichen quaderförmigen Stapel von Garnknäuel oder ein anderes, quaderförmiges Verpackungsgut
in eine schlauchförmige Hülle aus Plastikfolie einführen und
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die offenen Seiten der Hülle durch eine einfache Schweiss- oder
Trennschweissnaht verschliessen, so würde die Plastikfolie
an den Verschlußseiten nicht dicht oder satt am Verpackungsgut anliegen sondern dort vielmehr in Form seitlicher Zipfel
abstehen, wobei im Innern der Verpackung zwischen dem Verpackungsgut
und der Folie.an den Verschlußseiten jeweils verhältnismässig
grosse Luftvolumina miteingeschlossen sind. Verpackungen dieser Form lassen sich schlecht weiterverarbeiten,
insbesondere dann, wenn sie auf möglichst engem Raum
gestapelt oder in Versandbehälter eingefüllt werden sollen.
Es sind Plastiksäcke oder -beutel bekannt mit einem durch Falteneinschlag gebildeten Boden, der sich beim Einführen
eines quaderförmigen Verpackungsgutes eng an die dem Boden
zugekehrte Seite des Gutes anschmiegt. Wird die offene Seite eines solchen Sackes mit einer einfachen Schweissnaht verschlossen,
ergeben sich wiederum, wenn auch nur an einer Seite des Sackes, die zuvor beschriebenen Nachteile.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und Vorrichtungen zur Durchführung des Verfahrens anzugeben, mit deren Hilfe
die Öffnung eines mit einem im wesentlichen quaderförmigen
Verpackungsgut, insbesondere mit einem Stapel von Garnknäuel
öder dergleichen, gefüllten Plastiksackes so verschlossen
werden kann, dass sich die Verschlußseite eng an die ihr zugekehrte
Fläche des Verpackungsgutes anlegt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass ein im wesentlichen quaderförmiger Stapel von Garnknäueln oder dergleichen in den Plastiksack eingebracht wird und vor dem Ver-
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schweissen an der Sacköffnung zwei seitliche Falten derart
eingeschlagen werden, dass der Plastiksack nach dem Verschweissen an der hinter der Schweissnaht gelegenen Seitenfläche des
Knäuelstapels im wesentlichen satt anliegt.
Eine erfindungsgemässe Vorrichtung zur Durchführung eines
solchen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass zum Einbringen der Garnknäuel oder dergleichen in den Plastiksack
ein Füllschacht vorgesehen und der Plastiksack durch Saugheber und eine Spanneinheit auf den Füllschacht aufziehbar ist. Bei
dieser Vorrichtung sind die Saugheber vorzugsweise auf- und abbeweglich sowie bezüglich der Spanneinrichtung horizontal
vor- und zurückverschieblich und greifen auf der Oberseite eines Sackes derart an, dass die Sacköffnung zur Einführung
der Spanneinheit offengehalten ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die parallel zur Achse
des Füllschachtes vor- und zuruckverschiebliche Spanneinheit zwei obere und zwei untere Spannbügel auf, die jeweils um
vertikale Achsen drehbar sowie quer zum Füllschacht horizontal auseinander und zusammenschiebbar sind, wobei ferner die
unteren Spannbügel zusätzlich an ihren Drehachsen vertikal auf- und abbeweglieh sind.
Die nachstehende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit beiliegender Zeichnung
der v/eiteren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 eine nach dem erfindungsgemässen Verfahren hergestellte
Garnknäuelverpackung;
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Fig. 2a schematisch Saugheber mit zugeordneter Spanneinrichtung zum Aufziehen eines Plastiksackes
auf einem Füllschacht in einer ersten Betriebsstellung;
Fig. 2b die Anordnung aus Fig. 2a in einer anderen Betriebsstellung;
Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles A in
Fig. 2a mit einem von den Saughebern erfassten Plastiksack;
Fig. 4 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles B in Fig. 2a;
Fig. 5 eine Draufsicht der Anordnung aus Fig. 2a und
2b mit auf den Füllschacht aufgezogenem Plastiksack;
Fig. 6
bis 8 verschiedene Betriebsstellungen einer Spanneinheit;
Fig. 9
und 10 Draufsichten zweier Faltenschläger in verschiedenen Betriebsstellungen;
Fig. 11
und 12 Stirnansichten der Faltenschläger aus Fig. 9
bzw. 10;
Fig. 13 zwei mit den Faltenschlägern aus Fig. 9 bis 12 zusammenwirkenden Niederhalter;
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Fig. 14
und 15 eine scheinatische Seitenansicht eines mit Garnknäueln
gefüllten Plastiksackes während zweier verschiedener Stadien des Verschweissens der
Sacköffnung.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Garnknäuelverpackung 1 sind insgesamt zwanzig Garnknäuel 2, jedes mit einer Banderole 3
versehen, allseits dicht von einem Plastiksack 4 umhüllt. Die Garnknäuel 2 sind in zwei jeweils doppelreihigen Lagen
quaderförmig übereinander gestapelt. Wie dargestellt, liegt die Plastikfolie, aus welcher der Sack 4 gefertigt ist, überall
dicht an den Seiten des Knäuelstapels an. Diese dichte Anlage des Sackes an dem Verpackungsgut erreicht man bei der
dargestellten Ausführungsform dadurch, dass man einen Sack mit
besonderem Bodenteil verwendet, der eine im wesentlichen rechteckige Auffaltung oder Öffnung des Sackes beim Einschieben
des Verpackungsgutes ermöglicht. Dieser Bodenteil liegt auf der in Fig. 1 direkt nicht sichtbaren, durch den Pfeil 5
angedeuteten Rückseite des Knäuelstapels. Weiterhin ist der Sack 4 an seiner ursprünglich offenen Vorderseite durch eine
Schweissnaht 6 so verschlossen, dass auch an dieser Seite des Knäuelstapels der Plastiksack dicht an der dahinterliegenden
Fläche des Stapels anliegt. Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass man vor dem Herstellen der Schweissnaht 6 an
der Sacköffnung zwei seitliche Falten 7,8 derart einschlägt, dass sich die den Sack bildende Plastikfolie eng an die vordere
Wand des Knäuelstapels anschmiegt und nach dem Verschwelssen
die Naht 6 ebenfalls dicht an dieser Wand liegt. Auf diese Weise entsteht aus dem Sack 4 eine insgesamt quaderförmige
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Verpackung, die sich überall satt an das ebenfalls quaderförmige
Verpackungsgut, nämlich den Knäuelstapel, anschmiegt. Die Falten 7,8 liegen dabei im Innern der Verpackung zwischen
den Knäueln und denjenigen Teilen der den Sack bildenden Plastikfolie, aus denen die Naht 6 gebildet ist.
Die Schweissnaht 6 kann auch als Trennschweissnaht ausgeführt werden, wobei durch die Verschweissung der diesseits der Naht
gelegene Teil des Plastiksackes als Abfall abgetrennt wird. Obwohl bei der bevorzugten Ausführungsform der Plastiksack
auch am Bodenteil 5 satt am Verpackungsgut anliegt, ist es grundsätzlich auch möglich, den mit der Schweissnaht 6 und
den beiden eingeschlagenen Falten 7,8 versehenen Verschluss auch an einem solchen Sack anzuordnen, der keinen eigentlichen
Bodenteil aufweist sondern der am Boden dadurch verschlossen ist, dass an einem Schlauch eine einfache, quer zur Schlauchachse
verlaufende Schweissnaht ausgebildet ist. In diesem Fall würde sich die Plastikfolie des Sackes nur auf der die
Schweissnaht 6 und die Falten 7,8 aufweisenden Seite der Verpackung dicht an das Verpackungsgut anlegen.
Im folgenden werden Vorrichtungen beschrieben die dazu dienen, eine Verpackung gemäss Fig. 1 nach dem erfindungsgemässen
Verfahren herzustellen. Wie aus Fig. 2a, 2b,3, 4 und 5 hervorgeht,
ist an einem Maschinengestell 10 mittels zweier nach unten abstehender Träger 11 bzw. 12 eine aus zwei Stäben 13,14
bestehende Führung für einen Schlitten 15 gehalten, der mittels einer Lasche 16 mit der Kolbenstange 17 eines ebenfalls im
Träger 12 befestigten, pneumatisch oder hydraulisch betätigten Kolben-Zylinder-Aggregates 18 verbunden und somit bei Betätigung
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dieses Aggregates auf der Führung vor- und zurückverschieblich ist. Die Vorwärtsbewegung verläuft dabei in Fig. 2a und 2b
von links nach rechts.
Am Schlitten 15 ist eine senkrecht nach unten weisende Führungsstange 19 befestigt, auf der ein weiterer Schlitten 21 auf-
und abbeweglich ist. Diese Bewegung wird durch einen ebenfalls am Schlitten 15 befestigten Druckmittelzylinder 22, der wie
das Aggregat 18 ausgebildet und angetrieben sein kann, hervorgerufen.
An einem Vorsprung 2 3 des Schlittens 21 sind zwei an sich bekannte, mit Saugleitungen 24 verbundene Saugheber 25,26
(vgl. auch Fig. 3) verbunden. Diese Saugheber 25,26 können mittels der beschriebenen Anordnung zwischen der in Fig. 2a
mit ausgezogenen Linien gezeichneten Stellung und der strichpunktiert dargestellten Position hin- und herbewegt v/erden.
Ausserdem ist wegen des auf den Stäben 13,14 geführten Schlittens
15 eine Vor- und Zurückbewegung zwischen den in Fig. 2 mit strichpunktierten bzw. ausgezogenen Linien bezeichneten
Lagen möglich.
Wie weiterhin aus Fig. 2a und 2b hervorgeht, ist unterhalb der Saugheber 25,26 auf einer in nicht dargestellter Weise
mit dem Maschinengestell 10 verbundenen Unterlage 27 ein Stapel von Plastiksäcken 4 so angeordnet, dass die Saugheber
25,26 in der Nähe der Sacköffnung an der Oberseite des obersten Sackes 4 angreifen können. Beim Abwärtsbewegen der Saugheber
25,26 in Richtung des Pfeiles 28 treten die Saugheber mit der zuoberst liegenden Sackwand in Verbindung und halten diese
aufgrund ihrer an sich bekannten Saugwirkung fest. Werden die Saugheber 25,26 nunmehr durch entsprechende Betätigung des
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Druckmittelzylinders 22 in Richtung des Pfeiles 29 (Fig. 2b)
wieder nach oben angehoben, so nehmen sie die Sackwand mit, wodurch sich der Sack in der aus Fig. 2b ersichtlichen Weise
mit seinem vorderen Teil insgesamt vom Stapel abhebt und gleichzeitig unter Schwerkraftwirkung seine öffnung 30 in der
aus Fig. 3 ersichtlichen Konfiguration darbietet. Durch Betätigung des Aggregats 18 wird der so geöffnete und an den
Saughebern 25,26 hängende Sack 4 in Richtung des Pfeiles 31 vorgeschoben und vom Stapel abgezogen, bis er in der in Fig. 2b
mit ausgezogenen Linien dargestellten Position zur Ruhe kommt.
In der in Fig. 2b mit ausgezogenen Linien gezeichneten Lage des Sackes 4 wird in die entsprechend Fig. 3 geformte Sacköffnung
30 eine Spanneinheit 32 eingeführt, die dem Zweck dient, die Sacköffnung in bestimmter VJeise rechteckig auszuweiten.
Die Spanneinheit 32 ist auf einem Schlitten 33 befestigt, der mittels Buchsen 34,35 auf zwei Führungsstäben
36 bzw. 37 gleitverschieblich ist. Der Schlitten 33 ist zum Zwecke einer Vor- und Zurückbewegung mit der Kolbenstange
eines hydraulischen oder pneumatischen Aggregates 39 verbunden, das in einer Wand des Maschinengestells 10 befestigt ist. Wie
am besten aus Fig. 4 hervorgeht, sind im Schlitten 33 zwei Stangen 41,42 gelagert, auf denen zwei Schlitten 43,44 verschieblich
gelagert sind. Mit den Schlitten 43,44 sind am Schlitten 33 befestigte Druckmittelzylinder 45 bzw. 46 verbunden,
bei deren Betätigung die Schlitten 43,44 zusammen- oder auseinanderschiebbar sind. Diese, in Richtung der Pfeile
47,48 erfolgende Bewegung sj>ielt sich in einer horizontalen
Ebene quer zur Verschieberichtung (Pfeil 49) des Schlittens 33 ab. In den beiden Schlitten 43,44 sind nach unten abstehend
zwei Achsen 51 bzw. 52 drehbar gelagert. Von diesen Achsen
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51, 52 stehen Hebelarme 53 bzw. 54 (Fig. 4) ab, an denen jeweils die Kolbenstangen von ebenfalls an den Schlitten 43,44
befestigten Druckmittelzylindern 55 bzw. 56 angreifen, so dass bei Betätigung dieser Zylinder die Achsen 51,52 um 90° hin-
und herverdrehbar sind. An den Achsen 51 ,52 sind senkrecht abstehende, obere Spannbügel 57,58 starr befestigt (Fig. 6 bis
8), die bei der Drehung der Achsen 51,52 mitverschwenkt werden.
Ferner sind auf den Achsen 51,52 Schlitten 59,60 verschieblich gelagert, von denen untere Spannbügel 61,62 senkrecht abstehen.
Auch diese Spannbügel 61,62 werden bei einer Verdrehung der Achsen 51,52 entsprechend mitgenommen. Die Schlitten 59,60
sind durch unverschieblich an den Stangen 51 ,52 gehaltene DruckmittelZylinder 63,64 auf- und abbeweglich. Auf diese
Weise können die unteren Spannbügel den oberen Spannbügeln 57,5 8 angenähert oder von diesen Bügeln entfernt werden. Bei
der Verdrehung der Achsen 51,52 werden die an ihnen befestigten Druckmittelzylinder 63,64 mitverschwenkt. Die Spannbügel 57,58,
61,62 sind, wie insbesondere aus Fig. 6 bis 8 hervorgeht, an ihren Enden jeweils abgewinkelt, um eine möglichst kleine
Flächenberührung beim Erfassen des Plastiksackes 4 zu gewährleisten.
Fig. 6 zeigt die Stellung der Saugheber 25,26 mit dem von ihnen erfassten Plastiksack 4 relativ zur Spanneinrichtung 32
vor dem Beginn des Aufgreifens des Sackes durch die Spanneinrichtung. Diese Stellung entspricht der in Fig. 2b mit strichpunktierten
Linien links gezeichneten Stellung. Die Saugheber haben den Sack 4 in Richtung des Pfeiles 29 nach oben angehoben
und beginnen nun, sich in Richtung des Pfeiles 31 nach vorne zu bewegen, bis die in Fig. 7 erreichte Stellung erreicht
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ist, in der die Sacköffnung bis knapp vor die Achsen 51,52
vorgeschoben ist. Diese Stellung des Sackes 4 ist in Fig. 2b
in der Mitte mit ausgezogenen Linien dargestellt. Nunmehr
werden die in ihrer Ausgangslage aufeinanderzu und senkrecht zur Vorschubrichtung 31 gerichteten Spannbügel 57,58,61,62
durch Verdrehung der Achsen 51 ,52 um 90° verschwenkt, so dass
sie nach rückwärts abstehen und teilv/eise in die Sacköffnung hineinragen (vgl. Fig. 2b). Der Abstand des vorderen Randes
des Sackes ist also kleiner als die Länge dieser Spannbügel, so dass diese bei der zuvor erwähnten Verschwenkung, die über
die Drückmittelzylinder 55,56 erfolgt, etwas in das Sackinnere hineinragen und mit ihren abgewinkelten Enden an den Innenflächen
des Sackes angreifen können.
Nunmehr werden gleichzeitig die Druckmittelzylinder 45,46 und 63,64 in der Weise betätigt, dass einerseits die Schlitten
43,44 mit den Achsen 51,52 in Richtung der Pfeile 65,66 (Fig.8) auseinandergeschoben und andererseits die an den Schlitten
59,60 befestigten Spannbügel 61,62 nach abwärts verschoben werden. Hierdurch wird die Sacköffnung aufgeweitet und zu
einem Rechteck aufgespannt, wobei die in sich etwas elastische Plastikfolie, aus welcher der Sack besteht, etwas gedehnt wird.
Der über die Saugleitungen 2 4 in den Saughebern 25,26 erzeugte Unterdruck wird nunmehr abgeschaltet, so dass sich der Plastiksack
von den Saughebern löst. Ferner wird nun der Druckmittelzylinder 39 (Fig. 2b) betätigt, so dass der von der Spanneinrichtung
32 aufgespannte Sack 4 in Richtung des Pfeiles 6 7 vorgeschoben wird. Dabei wird der Sack 4, wie in Fig. 2b
strichpunktiert dargestellt, auf einen in das Maschinengestell 10 freitragend ragenden Füllschacht 68 aufgezogen. Dieser Füll-
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schacht 6 8 ist an seinem freitragenden Ende abgeschrägt, um
ein Eindringen in die Sacköffnung zu erleichtern. Er v/eist ferner einen Mittelboden 69 auf, so dass z.B. auf zwei Ebenen
71,72 herangeführte Knäuel in zwei Lagen entsprechend Fig. 1 in den Plastiksack 4 eingefüllt v/erden können.
Nach dem Aufziehen des Sackes 4 auf den Füllschacht 6 8 wird mittels eines Hydraulikzylinders 73 (Fig. 2b,5) eine etwa über
der Längsmittellinie des Füllschachtes 6 8 angeordnete Sackbremse 74 abgesenkt, die den Sack 4 auf dem Schacht 68 festhält
(vgl. auch Fig.5). Wie aus Fig. 2b und 5 hervorgeht, bleiben die Spannbügel 57,58,61,62 während des Zuifziehens des
Plastiksackes 4 auf den Füllschacht 68 ausserhalb der äusseren Umrisslinien dieses Schachtes. In der in Fig. 2 rechts mit
strichpunktierten Linien gezeichneten Endstellung der Spanneinrichtung 32 werden nunmehr durch Betätigung der Zylinder 55,
56 die Spannbügel 57,58,61,62 wieder aus dem Sack heraus nach einwärts in die in Fig. 6 gezeichnete Stellung verschwenkt.
Dabei lösen sich die Enden der Spannbügel vom Sack und liegen nun wieder einige Zentimeter vor dem Öffnungsrand des Sackes.
Der Sack, der durch die Spanneinheit 32 an seiner öffnung etwas gedehnt war, zieht sich nun zusammen rnd legt sich eng an die
Aussenwand des Füllschachtes 6 8 an, so dass nun die Spanneinrichtung 32 durch Betätigung des Druckmittelzylinders 39 in
ihre Ausgangslage (Fig. 2b, Mitte) zurückgeschoben werden kann. Dabei gleiten die Achsen 51,52 und die Spannbügel 57,58,61, und
62 an der Sackaussenseite vorbei zurück. In der Ausgangsstellung werden nun durch Betätigung der Zylinder 45,46 und
63,64 die Achsen 51,52 bzw. die Spannbügei wieder zusammengeschoben,
bis die in Fig. 6 gezeichnete Ausgangslage erreicht
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ist, in welcher ein neuer Sack aufgenommen werden kann. Bei
dem beschriebenen Aufziehen des Plastiksackes 4 auf den Füllschacht 68 mit Hilfe der Saugheber 25,26 und der Spanneinheit
32 ist es von Vorteil, wenn die den Sackstapel tragende Unterlage 27, wie aus Fig. 2a und 2b ersichtlich, leicht schräg
nach oben geneigt ist, weil hierdurch das Abziehen des Sackes vom Stapel erleichtert ist.
Zur Herstellung eines Knäuelstapels entsprechend Fig. 1 werden nun in an sich bekannter Weise in die beiden Ebenen des Füllschachtes
6 8 jeweils zehn Knäuel in zwei nebeneinander liegenden Reihen so eingeführt, dass die ersten Knäuel an dem den
Füllschacht verschliessenden Bodenteil 5 (Fig. 2b) anliegen.
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Hierauf wird der Plastiksäc"K 4nnTts5mt den im Füllschacht 6 8
befindlichen, zwanzig Knäueln, beispielsweise mit Hilfe von in die beiden Ebenen des Schachtes eintretenden Stempeln vom
Füllschacht abgezogen und zu einer Verschlußstation gebracht, die vorzugsweise zwischen der Ausgangsstellung der Spanneinheit
32 (Fig. 2b,Mitte) und dem freien Ende des Füllschachtes 68, jedoch in einer darunterliegenden Ebene angeordnet ist. Diese
Verschlußstation ist in ihren wesentlichen Einzelheiten in den Fig. 9 bis 15 dargestellt, wobei Fig. 11 und 12 Ansichten in
Richtung der Pfeile C und D in Fig. 9 bzw. 10 und Fig. 14 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles E darstellen. Alle diese ^
Figuren sind im wesentlichen lediglich schematisch gezeichnet.
^mitj
In der Verschlußstation (Fig. 9) wird derTKnäueln 2 gefüllte
Plastiksack 4 mit seinem Bodenteil 5 in Richtung des Pfeiles 76 gegen eine Wand gehalten. Dies kann beispielsweise unter
der Wirkung des unter seiner eigenen Schwere sich vom Füllschacht 6 8 ablösenden, gefüllten Sackes erfolgen. An dem nicht
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mit Knäueln 2 gefüllten Bereich des Sackes 4, also zwischen
dem vordersten Knäuel 2 und der Sacköffnung 30 sind links und rechts vom Sack zwei Faltenschläger 78,79 in Gestalt trapezförmiger
Platten angeordnet. Die Platten 78,79 sind jeweils an Armen 80,81 befestigt, die auf zwei Führungsstangen 82,83
verschieblich sind. Die Arme 80,81 sind jeweils mit den Kolbenstangen
von Druckmittelzylindern 84,85 verbunden, durch v/elche die Faltenschläger rasch hin- und herbewegbar sind.
In einer vertikalen Ebene dicht vor den vordersten Knäueln 2 sind zwei auf- und abbewegliche, leistenförmige Niederhalter
87,88 von vorzugsweise dreieckigem Profil (Fig. 14,15) angeordnet.
Die leistenförmigen Niederhalter 87,88 stehen von Schlitten 89,90 ab, die auf zwei Führungsstangen 91,92 gleitverschieblich
gelagert und von Druckmittelzylindern 9 3 bzw. 94 in Richtung der Doppelpfeile 95,96 auf- und abbeweglich
sind. Diese Niederhalter dienen dem Zweck, die über den Knäuelstapel vorstehenden Ober- und Unterseiten des Plastiksackes
unmittelbar vor den vordersten Knäueln zusammenzuführen, so dass diese Seiten anschliessend verschweisst werden können.
Weiterhin arbeiten diese Niederhalter in einer noch zu beschreibenden Weise mit den Faltenschlägern 78,79 zusammen.
Wie aus Fig. 14 und 15 hervorgeht, sind in einer vor den Niederhaltern
angeordneten, vertikalen Ebene zwei ebenfalls auf- und abbewegliche, an sich bekannte Trennschweissbacken 97,98 angeordnet,
die dem Zuschweissen der Sacköffnung und Abtrennen des überstehenden Sackteils 106 dienen.
Die Verschlussanordnung gemäss den Fig. 9 bis 15 arbeitet in
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folgender Weise: Der etwa zu zwei Dritteln mit Knäueln 2 gefüllte
Plastiksack 4 wird durch herkömmliche Mittel in die in Fig. 9 und 11 gezeichnete Lage verbracht, wo er auf einer
Unterlage 99 aufruht und gegen die Wand 77-anliegt. Nunmehr werden durch Betätigung der Druckmittelzylinder 84,85 und 93,94
vorzugsweise gleichzeitig die Faltenschläger 78,79 bzw. die Niederhalter 87,88 aufeinanderzu bewegt. Dabei erfolgt durch
an sich bekannte Mittel die Bewegung der Faltenschläger 78,79 in der Weise abgebremst oder verzögert, dass die Faltenschläger
erst dann in die Seitenwände des Sackes 4 eindringen, wenn die beiden Niederhalter die in Fig. 13 mit gestrichelten Linien
und in Fig. 14 und 15 mit ausgezogenen Linien gezeichnete Endposition erreicht haben. Beim Eindringen der Niederhalter 78,
79 (Fig. 10 und 12) in die Seitenwinde des Plastiksackes 4 wird jeweils eine Falte eingeschlagen, wodurch die Niederhalter
87,88 die den Sack bildende Plastikfolie dicht an die Vorderseite, des Knäuelstapels anlegen können (Fig. 14). Die
Faltenschläger 78,79 können unmittelbar nach Ausbildung der Falten 7,8 (Fig. 1) von den Druckmittelzylindern 84,85 wieder
in ihre Ausgangsposition gemäss Fig. 9 zurückgeholt werden. Die Endposition der Faltenschläger 78,79 beim Faltenschlagen
und die Einleitung.ihrer Rückholbewegung wird von zwei Schaltern 100,101 (Fig. 10) bestimmt, deren gegenseitiger Abstand beispielsweise
mit Hilfe einer zwei gegenläufige Gewinde tragenden und mit einer Handkurbel 102 versehenen Welle 103 einstellbar
ist. Zur Betätigung der Schalter 100, 101 sind an den Armen 80,81 der Faltenschläger 78,79 Nocken 104, 105 vorgesehen.
Durch Verstellung der Schalter 100, 101 kann die Tiefe der eingeschlagenen Falte reguliert werden.: Ausserdem kann
hierdurch die Vorrichtung an verschiedene Sackbreiten angepasst werden.
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Die beiden Niederhalter 87,88 verbleiben solange in ihrer zusammengeschobenen Stellung (Fig. 15), bis die (Trenn-)Schweissnaht
6 von den Schv/eissbacken 9 7,98 hergestellt ist. Nach Fertigstellung der Schweissnaht fahren die Niederhalter 87,88
und die Schv/eissbacken 97,98 wieder auseinander, wonach die Verpackung gemäss Fig. 1 fertiggestellt ist und aus der Verschlußstation
entnommen werden kann.
Wie dargestellt und erläutert, lassen sich die Faltenschläger 78,79 durch entsprechende Einstellung der Schalter 100, 101
an verschiedene Sackbreiten anpassen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Sackbreite für die Anordnung der Achsen 51,52
und bezüglich der Sackhöhe für den Relativabstand der oberen und unteren Spannbügel 57,58 bzw. 61,62 und die diesen Teilen
jeweils zugeordneten Druckmittelzylinder.
Die Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens
wurde hier nur in ihren wesentlichen Einzelheiten erläutert. Selbstverständlich enthält die Vorrichtung an sich
bekannte und deshalb hier nicht beschriebene, elektrische und mechanische Steuermittel, die insbesondere die verschiedenen
Druckmittelzylinder in der richtigen Reihenfolge zu jeweils vorbestimmter Zeit betätigen. Dasselbe gilt für eine (nicht
dargestellte) Vakuumquelle, die über die Unterdruckleitungen 24 mit den Saughebern 25,26 verbunden ist, deren gegenseitiger
Abstand im übrigen auch an verschiedene Sackgrössen einstellbar ist. Die Mittel zur Anpassung der Saugheber 25,26 und der
Spanneinheit 32 an verschiedene Sackgrössen sind ebenfalls an sich bekannt und brauchen daher im einzelnen hier nicht beschrieben
zu werden.
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Claims (1)
- A 41 786 nim - 1636. September 19 76Patentansprüche:1.1 Verfahren zum Herstellan einer durch eine Schweissnaht -- ' verschlossenen Verpackung für Garnknäuel oder dergleichen aus einem einseitig offenen Plastiksack, dadurch gekennzeichnet, dass ein im wesentlichen quaderförmiger Stapel von Garnknäueln oder dergleichen in den Plastiksack eingebracht wird und i'or dem Verschweissen an der Sacköffnung zwei seitliche Falten derart eingeschlagen werden, dass der Plastiksack nach dem Verschweissen an der hinter der Schweissnaht gelegenen Seitenfläche des Knäuelstapels im wesentlichen satt anliegt.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der gefüllte Plastiksack durch eine Trennschweissnaht verschlossen wird.3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Knäuel oder dergleichen in einen Plastiksack eingefüllt werden, dessen Boden sich im wesentlichen dicht an die ihm benachbarte Seitenfläche des Stapels anlegt.4. Verfahren nach Anspruch 1,2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass während des Einschiagens der seitlichen Falten die Ober- und Unterseite des Plastiksackes in der Nähe der Sacköffnung zusammengehalten werden.- 17 -8Q98U/Ö063Λ 41 786 mπι - 1636. September 19 76 - Yf-- 26437855. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zum Einbringen der Garnknäuel (2) oder dergleichen in den Plastiksack (4) ein Füllschacht (68) vorgesehen und der Plastiksack (4) durch Saugheber (25,26) und eine Spanneinheit (32) auf den Füllschacht (68) aufziehbar ist.6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugheber (25,26) auf- und abbeweglich sowie bezüglich der Spanneinrichtung (32) horizontal vor- und zurückverschieblich sind und jeweils auf der Oberseite eines Sackes (4) derart angreifen, dass die Sacköffnung (30) zur Einführung der Spanneinheit (32) offengehalten ist.7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die parallel zur Achse des Füllschachtes vor- und zurückverschiebliche Spanneinheit (32) zv/ei obere und zwei untere Spannbügel (5 7,5 8 bzw. 61, 62) aufweist, die jeweils um vertikale Achsen (51,52) drehbar sowie quer zum Füllschacht (68) horizontal auseinander und zusammenschiebbar sind, und dass die unteren Spannbügel (61,62) zusätzlich an ihren Achsen (51,52) vertikal auf- und abbeweglich sind.8. Vorrichtung nach Anspruch 5,6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der auf den Füllschacht (6 8) aufgezogene Plastiksack (4) durch eine lösbare Sackbremse (74) zeitweise feststellbar ist.- 18 -8098U/0063A 41 786 m9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Faltenschläger (78,79) in Form seitlich in die Sackwände eindringender Platten vorgesehen und diesen Faltenschlägern ein unterer und ein oberer, jeweils auf- und abverschieblicher Niederhalter (87,88) in Form quer über die Sacköffnung (30) verlaufender Leisten zugeordnet sind, zwischen welche die Faltenschläger (78,79) eintreten.10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass bei gleichzeitigem Beginn der Arbeitsbewegung von Faltenschlägern (78,79) und Niederhaltern (87,88) die Bewegung der Faltenschläger derart gebremst ist, dass sie erst dann in den Sack (4) eindringen, wenn die Niederhalter ihre zusammengeschobene Endposition erreicht haben.11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der eingeschlagenen Falte (7,8) durch im Weg der Faltenschläger (78,79) angeordnete Schalter (100,101) einstellbar ist.12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die gegenseitigen Abstände der Saugheber (25,26) und der Spannbügel (57,58,61,62) in deren Ausgangslage sowie die Länge der Arbeitshübe dieser Teile (25 ,26?57 ,58 ,61 ,62) einstellbar und damit an verschiedene Sackgrössen anpassbar ist.809814/0063
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