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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Beschlag für
eine Schiebetür,
wie etwa eine Schranktür oder
dergleichen, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Schiebetüren von Möbelstücken sind üblicherweise auf Rollen fahrbar
in den Möbelkorpus
eingesetzt, so daß sie
ohne großen
Kraftaufwand zwischen unterschiedlichen Türstellungen beweglich sind.
Zu diesem Zweck werden die Türen
an ihren oberen und unteren Kantenflächen mit Beschlägen versehen,
die in die Kantenflächen
eingelassen sind und eine Rolle umfassen, die drehbar von einem
Halterungselement des Beschlags gehalten wird. Die Rolle ragt so
weit aus der Kantenfläche
heraus, daß die
Tür auf
den Rollen der unteren Kantenfläche
fahrbar ist und durch gegenüberliegende
Rollen in der oberen Kante gegen den Möbelkorpus abgestützt wird.
Um einen sicheren Halt der Tür
zu gewährleisten,
laufen die Rollen üblicherweise
auf Schienenprofilen, die am Möbelkorpus
angebracht sind.
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Damit die Tür zwischen den Schienen sicheren
Halt findet, müssen
die Beschläge
dazu vorgesehen sein, Toleranzen in den Abmessungen der Tür und den
Abständen
der Schienenprofile auszugleichen und die Tür somit in den Korpus einzupassen. Die
bekannten Beschläge
umfassen daher Befestigungsmittel, durch welche sich die Einlaßtiefe des Halterungselementes
in der Tür
verändern
läßt. Auf diese
Weise läßt sich
einstellen, wie weit die Rolle aus der Kantenfläche der Tür herausragen soll. Üblicherweise
ist die Tür
zu diesem Zweck im Bereich des Beschlags mit Langlöchern versehen,
die parallel zur Verstellrichtung des Halterungselements orientiert
sind. Durch diese Langlöcher
sind Schrauben in das Halterungselement eingeschraubt. Durch Festziehen
der Schrauben wird somit die Position des Halterungselements in
der Tür
festgelegt. Zum Einpassen der Tür
lassen sich die Schrauben lösen, und
das Halterungselement läßt sich
nach Wunsch tiefer in die Türkante
einschieben oder aus dieser herausbewegen.
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Dieser Vorgang des Lösens und
Anziehens der voneinander unabhängigen
Schrauben ist relativ aufwendig und umständlich, insbesondere bei den Beschlägen, auf
welchen das Gewicht der Tür
ruht. Dies ist vor allem deshalb der Fall, da sich die Langlöcher mit
den Schrauben aus gestalterischen Gründen verdeckt an der Innenseite
der Tür
befinden und daher nur schwer zugänglich sind. Da überdies
zum Lösen
und Anziehen der Schrauben ein Werkzeug wie etwa ein Schraubendreher
erforderlich ist und in dieser Position nur sehr umständlich zu
handhaben ist, erweist sich der gesamte Vorgang als mühsam und
zeitraubend.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, einen Beschlag der eingangs genannten Art zu schaffen,
der eine einfachere Verstellbarkeit der Einlaßtiefe des Halterungselements
in der Tür
gewährleistet
und somit den Einpaßvorgang
der Tür
in den Möbelkorpus
erleichtert.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Beschlag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Die Befestigungsmittel des erfindungsgemäßen Beschlages
umfassen einen Schieber, an welchem zumindest zwei Zapfen angebracht
sind. Jeder der Zapfen ragt durch eines der in der Tür angebrachten
Langlöcher
hindurch in ein weiteres, zweites Langloch, das im Halterungselement
angebracht ist. Die Langlöcher
in der Tür
und im Halterungselement, die im folgenden auch als erste und zweite Langlöcher bezeichnet
werden sollen, sind auf solche Weise angeordnet, daß während der
Verschiebebewegung entlang des ersten Langlochs der Zapfen gleichzeitig
im zweiten Langloch im Halterungselement verschiebbar ist.
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Hierbei sind die ersten Langlöcher im
wesentlichen senkrecht zur Verstellrichtung des Halterungselementes
ausgerichtet, so daß der
Schieber mit den daran angebrachten Zapfen in einer Richtung verschoben
wird, die senkrecht zur Verstellrichtung des Halterungselementes
erfolgt. Die zweiten Langlöcher
im Halterungselement sind gegenüber
den ersten Langlöchern
geneigt. Dadurch wird das Halterungselement während der Schiebebewegung gleichzeitig
in eine Richtung gedrückt,
die senkrecht zur Bewegungsrichtung des Schiebers steht. Die Neigung
der ersten und zweiten Langlöcher
gegeneinander bewirkt also eine Umwandlung der Schieberbewegung
in die dazu senkrechte Verstellbewegung des Halterungselementes.
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Bei dem erfindungsgemäßen Beschlag
läßt sich
die Einlaßtiefe
des Halterungselementes und somit das Maß, in welchem die Rolle aus
der Tür
herausragt, in einfacher Weise durch Betätigung des Schiebers einstellen.
Hierzu ist kein Werkzeug notwendig, und beide Zapfen eines Beschlages
lassen sich durch den Schieber gleichzeitig betätigen, so daß zum Einstellen
des Beschlages nur wenige Handgriffe erforderlich sind. Hierdurch
wird das Einpassen der Tür
beträchtlich
erleichtert.
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Vorzugsweise umfassen die Befestigungsmittel
eine Rastvorrichtung, durch welche der Schieber in seiner Position
feststellbar ist. Hierbei handelt es sich in einer bevorzugten Ausführungsform
um eine Zahnreihe, die zumindest in einem der zweiten Langlöcher im
Halterungselement angebracht ist, sowie um eine Raste, die an dem
entsprechenden Zapfen vorgesehen ist, der in dieses Langloch hineinragt. Die
Raste ist in unterschiedlichen Positionen des Zapfens entsprechend
unterschiedlichen Verstellpositionen des Halterungselements in die
Zahnreihe einrastbar. Diese Rastposition kann beispielsweise durch
eine entsprechende Bedienung des Schiebers zu lösen sein, wie etwa durch einen
Fingerdruck auf den Schieber, so daß der Schieber gelöst und in
eine andere Position gebracht werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird das Halterungselement in einem Gehäuse gehalten, das fest in die
Kantenfläche
der Tür
eingelassen ist und in welches das Halterungselement einschiebbar ist.
Dies Gehäuse
ist mit weiteren, dritten Langlöchern
versehen, die im wesentlichen deckungsgleich mit den ersten Langlöchern in
der Tür
angeordnet sind. Das Halterungselement ist also in diesem Fall nicht
unmittelbar in der Tür
angeordnet, sondern wird von dem Gehäuse umschlossen, das einen
Sitz für das
Halterungselement darstellt und in welchem es die Verstellbewegung
ausführen
kann. Die im Gehäuse
vorgesehenen dritten Langlöcher
ermöglichen es,
die Zapfen des Schiebers durch die Gehäusewand in die zweiten Langlöcher im
Halterungselement einzusetzen.
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Diese Gehäuse bietet die Möglichkeit
der Anbringung weiterer Einrichtungen wie vorzugsweise von Federn,
die das Halterungselement entgegen der Einschubrichtung vorspannen.
Durch die Federn wird das Halterungselement somit aus dem Gehäuse herausgedrückt, was
den Einpaßvorgang
der Tür
erleichtern kann, da es sich in manchen Situationen als schwierig
erweist, das Halterungselement von Hand aus dem Gehäuse zu bewegen.
Diese Federn können
vorzugsweise als Blattfedern ausgebildet sein.
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Um zu verhindern, daß die Halteeinrichtung vollständig aus
dem Gehäuse
herausgedrückt
wird, wird in einer bevorzugten Ausführungsform die Bewegung des
Halterungselementes entgegen der Einschubrichtung durch Anschläge begrenzt.
Dabei kann es sich vorzugsweise um die Ränder der am Gehäuse angebrachten
dritten Langlöcher
handeln, an welchen die Zapfen anschlagen. Das Halterungselement,
mit in diesem Fall das Halterungselement mit den darin eingerasteten
Zapfen durch die Federn so weit nach unten gedrückt werden kann, bis der Zapfen
am Rand des Langlochs des Gehäuses
anliegt. Eine weitere Bewegung ist nicht möglich, so daß das Halterungselement
in seiner Verstellposition festliegt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfaßt
das Gehäuse
weitere Langlöcher,
die den dritten Langlöchern
in Bezug auf das Halterungselement gegenüberliegend angeordnet sind
und mit diesen deckungsgleich sind. Diese Langlöcher dienen zur Aufnahme der
Enden der Zapfen, die in diesem Fall vollständig durch das Gehäuse hindurchragen.
In diesem Fall kann der Zapfen in der Anschlagsposition an den Rändern von
jedem dieser beiden Langlöcher
aufliegen. Dies gewährleistet
eine bessere Aufnahme der Kräfte
und eine höhere
Stabilität.
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Jedes der Einzelteile des Beschlages,
also vorzugsweise die Rolle, das Halterungselement, der Schieber
mit den Zapfen und/oder das Gehäuse, können aus
Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise durch ein Spritzgußverfahren.
Neben der großen Flexibilität bei der
Gestaltung der Teile bietet dies den Vorteil, daß ein Beschlag aus Kunststoffteilen
eine größere Laufruhe
bei der Bewegung der Tür
gewährleistet
als die bekannten Beschläge,
die üblicherweise
aus Metall bestehen.
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Im folgenden wird ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
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1 zeigt
eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Beschlages zur Anbringung
an einem Türprofil;
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2 zeigt
den Beschlag aus 1 im
zusammengesetzten Zustand in dem Türprofil;
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3 zeigt
einen Längsschnitt
durch den Beschlag aus den 1 und 2; und
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4 zeigt
einen Schnitt entlang einer Linie A-A in 3.
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1 zeigt
die Einzelteile eines Beschlages 10, der zur Anbringung
an einer Schiebetür
eines Möbelstücks vorgesehen
ist. Die Schiebetür
umfaßt
ein rechteckiges Rahmenprofil, das zum Einfassen einer Scheibe vorgesehen
ist. In 1 ist lediglich
ein Stück
des Rahmenprofils 12 dargestellt, das die Unterkante der
Tür repräsentiert,
d. h. die in 1 obere
Fläche 14 des
Rahmenprofils 12 stellt die in der Einbauposition untere
Kantenfläche
dar.
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Das Rahmenprofil 12 ist
mit drei Aussparungen versehen, die zur Anbringung des Beschlags 10 dienen.
In der Kantenfläche 14 der
Tür befindet
sich eine größere Aussparung 16,
in welche der Beschlag 10 einzusetzen ist. Bei den übrigen Aussparungen handelt
es sich um erste Langlöcher 18,20,
die an einer Fläche
des Rahmenprofils 12 angebracht sind, die gegenüber der
unteren Kantenfläche 15 abgewinkelt
ist und der Innenfläche
der Tür
entspricht.
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Der Beschlag 10 umfaßt eine
Rolle 22, die in ihrer Montageposition von einem Halterungselement 24 gehalten
wird, welches wiederum in ein Gehäuse 26 einschiebbar
ist. Das Gehäuse 26 mit
dem Halterungselement 24 und der Rolle 22 ist
vollständig
in die Aussparung 16 einsetzbar, so daß die in 1 oberen Ränder des Gehäuses 26 und
des Halterungselements 24 mit der Kantenfläche 14 abschließen und
die Rolle 22 teilweise aus der Kantenfläche 14 herausragt,
wie es in der Montageposition in 2 dargestellt
ist. Hierbei ist die Achse 28 der Rolle 22 so
orientiert, daß sie
senkrecht zur Längsrichtung
des Rahmenprofils 12 steht und somit die Tür auf der
Rolle 22 in einer Richtung B fahrbar ist, die der Längsachse
des Rahmenprofils 12 entspricht. Zur Aufnahme der Enden
der Achse 28 ist das Halterungselement 24 in zwei
gegenüberliegenden
nachgiebigen Wänden 32 mit
Aussparungen 30 versehen, so daß sich die Rolle 22 zwischen
die Wände 32 eindrücken läßt und die
Achse 28 in die Aussparungen 30 einrastet.
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Ferner weist das Halterungselement 24 zwei zweite
Langlöcher 34,36 auf,
die als Durchgangslöcher
ausgebildet sind. Jedes der Langlöcher 34,36 ist geringfügig gegenüber der
oberen Oberfläche
des Halterungselements 24 geneigt. Ferner weist das Halterungselement 24 vier
Nuten 38 auf, in die beim Einschieben des Halterungselements 24 in
das Gehäuse 26 entsprechende
Führungsrippen 40 hineingleiten.
An den seitlichen Stirnflächen
des Halterungselements 24 sind fe dernde Rasthaken 41,42 angebracht,
die in der eingeschobenen Stellung in schlitzförmige Aussparungen 43 im
Gehäuse 26 hineingleiten
können.
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Das Gehäuse 26 ist mit weiteren,
dritten Langlöchern 44,45 versehen.
Die Form und Größe dieser
Langlöcher 44,45 entspricht
im wesentlichen derjenigen der ersten Langlöcher 18,20 im
Rahmenprofil 12, und beim vollständigen Einschieben des Gehäuses 26 in
das Rahmenprofil gemäß 2 geraten die dritten Langlöcher 44,45 in
eine Position, die deckungsgleich mit derjenigen der ersten Langlöcher 18,20 ist.
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Darüber hinaus umfaßt der Beschlag 10 einen
Schieber 50, der seitlich am Rahmenprofil 12 angebracht
wird und an welchem zwei Zapfen 52,54 angeformt
sind. Die Montage des Schiebers 50 erfolgt, nachdem das
Gehäuse 26,
das Halterungselement 24 und die Rolle 22 bereits
in das Rahmenprofil 12 eingesetzt sind.
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In dieser Stellung wird der Schieber 50 auf solche
Weise gegen die Wand des Rahmenprofils 12 gedrückt, daß die Zapfen 52,54 die
ersten Langlöcher 18,20 im
Rahmenprofil 12 und die dritten Langlöcher 44,45 durchdringen
können
und in die Langlöcher 34,36 im
Halterungselement 24 hineingleiten können. Dann ist der Beschlag 10 vollständig montiert,
wie es in 2 gezeigt
ist. Innerhalb der jeweiligen Langlöcher sind die Zapfen 52,54 auf
solche Weise bewegbar, daß sich
der Schieber 50 in der Bewegungsrichtung der Schiebetür B verschieben
läßt. Während dieser
Schiebebewegung wird gleichzeitig die Höhe des Halterungselementes
auf solche Weise verstellt, daß dessen
Einlaßtiefe
in der Tür
und somit das Maß,
in welchem die Rolle 22 aus dem Rahmenprofil 12 herausragt,
verändert
werden kann. Dieser Mechanismus soll im folgenden erläutert werden.
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3 zeigt
einen Schnitt durch das Rahmenprofil 12 mit dem Beschlag 10 in
einer Position entsprechend 2.
In dieser Position ist der Schieber 50 nicht erkennbar,
sondern lediglich die Zapfen 52,54, die durch
die ersten Langlöcher 18,20 und
die dritten Langlöcher
im Gehäuse 44,45 in
die geneigten Langlöcher 34, 36 im
Halteelement 24 hineinragen. Während die ersten und dritten
Langlöcher 18,20,44,45 so
ausgerichtet sind, daß ihre
Längsachsen
mit der Bewegungsrichtung B der Schiebetür zusammenfallen, sind die
Langlöcher 34,36 demgegenüber geneigt,
oder anders gesagt, das jeweilige Langloch 34,36 ist
um eine Achse gedreht, die der Hauptachse des jeweiligen Zapfens 52,54 entspricht.
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Diese Anordnung hat zur Folge, daß bei einer
Verschiebung der Zapfen 52,54 durch den Schieber 50 entlang
der ersten bzw. dritten Langlöcher 18,20,44,45 die
Zapfen 52,54 innerhalb der zweiten Langlöcher 34,36 gleiten
und eine Bewegung des Halterungselements 24 verursachen,
deren Richtung senkrecht zur Schieberichtung des Schiebers 50 steht.
Beispielsweise befinden sich die Zapfen 52,54 in 3 in der äußersten
rechten Stellung, von welcher aus sie nach links verschoben werden
können. Während dieser
Schiebebewegung werden sie in den ersten und dritten Langlöchern 18,20,44,45 genau
entgegengesetzt der Richtung B geführt.
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Gleichzeitig drücken die Unterseiten der Zapfen 52,54 gegen
die Flächen
der Langlöcher 34,36,
auf denen sie aufliegen, und das Halterungselement 24 wird
nach unten gedrückt.
Auf diese Weise läßt sich
die Rolle 22 in dem Rahmenprofil 12 absenken.
Die Anordnung der jeweiligen Zapfen 52,54 in den
Langlöchern 18,20,44,45 sowie
in den dazu geneigten Langlöchern 34,36 stellt
somit eine Führungseinrichtung
dar, durch welche die seitliche Schiebebewegung des Schiebers 50 in
eine dazu senkrechte Verschiebebewegung des Halterungselements 24 umgewandelt
wird.
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Durch zwei Blattfedern 56,58,
die an das Gehäuse 26 angeformt
sind, wird das Halterungselement 24 entgegen seiner Einschubrichtung,
also in 3 nach oben
vorgespannt. Das Halterungselement 24 kann also nur gegen
den Druck der Feder 56,58 in das Gehäuse 26 eingeschoben
werden. Da die Federn 56,58 also bei der Positionierung
des Halterungselements 24 ein Widerlager bilden, wird das Einstellen
des Beschlags 10 erleichtert.
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Damit das Halterungselement 24 in
seiner gewünschten
Position gehalten wird, weist das in 3 linke
Langloch 34 des Halterungselements 24 eine Zahnreihe 60 auf,
in welche eine an dem entsprechenden Zapfen 52 angebrachte
Raste 62 in unterschiedlichen Positionen angreifen kann.
Durch das Einrasten der Raste 62 in die Zahnreihe 60 wird das
Halterungselement 24 also in unterschiedlichen Positionen
oder Einlaßtiefen
festgelegt. Der oben beschriebene Verschiebevorgang zum Verändern der Position
ist also nur möglich,
wenn die Raste 62 gelöst
wird. Dies kann auf nicht dargestellte Weise dadurch erfolgen, daß auf den
Schieber 50 ein seitlicher Druck ausgeübt wird, der zu einem Ausrasten
führt, so
daß ein
Verschieben des Schiebers 50 nur unter gleichzeitiger Ausübung eines
Fingerdrucks möglich ist.
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Damit das Halterungselement 24 durch
die Blattfedern 56,58 nicht vollständig aus
dem Gehäuse 26 herausgedrückt wird,
bilden die in 3 oberen Ränder der
Langlöcher 44,45 des
Gehäuses 26 Anschläge, gegen
die die Umfangsflächen
der Zapfen 52,54 bei einer Bewegung von unten
nach oben gedrückt
werden, so daß die
Position des Halterungselements 24 durch den Federdruck
gegen die Anschläge
eindeutig festgelegt ist. Wird der Schieber 50 aus dem
Beschlag 10 entfernt, so wird ein vollständiges Herausdrücken des
Halterungselements 24 durch die Rasthaken 41,42 verhindert,
welche bei einer Bewegung des Halterungselements 24 aus
dem Gehäuse 26 heraus
an den entsprechenden Kanten der Aussparungen 43 anschlagen.
Auf diese Weise ist es möglich,
das Halterungselement 24 mit dem Gehäuse 26 wahlweise ohne
den Schieber 50 zu verwenden und auf die erfindungsgemäße Verstellmöglichkeit
zu verzichten, so daß der
Toleranzausgleich lediglich durch den Federdruck erfolgt. Ein solcher Beschlag
kann beispielsweise eine Ergänzung
zu dem erfindungsgemäßen Beschlag 10 mit
dem Schieber 50 darstellen, indem beispielsweise durch Schieber 50 verstellbare
Beschläge 10 an
der Unterseite einer Schiebetür
angebracht werden und die Tür
an ihrer Oberkante durch Beschläge
ohne Schieber gelagert ist.
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Wie bereits im Zusammenhang mit 1 erwähnt wurde, umfaßt das Gehäuse 26 außer den Langlöchern 44,45 ein
Paar weiterer, mit diesen deckungsgleicher Langlöcher 64, die so angeordnet sind,
daß die
Zapfen 52,54 das Gehäuse 26 mit dem Halterungselement 24 vollständig durchdringen
können
und ihre Enden auf der dem Schieber 50 gegenüberliegenden
Seiten aus dem Gehäuse 26 herausragen,
wie es in 4 zu sehen
ist.
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Sämtliche
Teile des Beschlags 10, also insbesondere das Gehäuse 26,
das Halterungselement 24, die Rolle 22 und der
Schieber 50 mit den daran angeformten Zapfen 52,54 können aus
Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise durch ein Spritzgußverfahren.
Der Kunststoff gewährleistet
eine bessere Vibrations- und Schalldämpfung und somit eine größere Laufruhe
als die bekannten, überwiegend
aus Metall gefertigten Beschläge.
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Es versteht sich, daß sich die
erfindungsgemäßen Beschläge nicht
nur zur Verwendung an Schiebetüren
an Möbelstücken eignen,
sondern für Schiebetüren im weitesten
Sinn, wie beispielsweise auch für
Schiebefenster oder dergleichen.