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DE20212761U1 - Beschlag für eine Schiebetür - Google Patents

Beschlag für eine Schiebetür Download PDF

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DE20212761U1
DE20212761U1 DE20212761U DE20212761U DE20212761U1 DE 20212761 U1 DE20212761 U1 DE 20212761U1 DE 20212761 U DE20212761 U DE 20212761U DE 20212761 U DE20212761 U DE 20212761U DE 20212761 U1 DE20212761 U1 DE 20212761U1
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Paul Henke & Co KG GmbH
Henke Paul GmbH and Co KG
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Abstract

Beschlag (10) für eine Schiebetür, wie etwa eine Schranktür oder dergleichen, mit einer Rolle (22), die drehbar in einem Halterungselement (24) gehalten wird, welches in eine Kantenfläche (14) der Tür eingelassen ist, wobei das Halterungselement (24) durch Befestigungsmittel auf solche Weise verstellbar befestigt ist, daß die Einlaßtiefe des Halterungselementes (24) in der Tür veränderbar ist, welche Befestigungsmittel durch seitlich in der Tür angebrachte erste Langlöcher (18, 20) hindurch in das Halterungselement (24) eingreifen und entlang der Langlöcher (18, 20) verschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel einen Schieber (50) mit zumindest zwei an dem Schieber (50) angebrachten Zapfen (52,54) umfassen, von denen jeder durch eines der ersten Langlöcher (18,20) hindurch in eines von zwei im Halterungselement (24) vorgesehenen zweiten Langlöchern (34,36) hineinragt und während der Verschiebebewegung entlang des ersten Langlochs (18,20) gleichzeitig im zweiten Langloch (34, 36) verschiebbar ist, wobei die ersten Langlöcher (18,20) im wesentlichen senkrecht zur Verstellrichtung des Halterungselementes (24) ausgerichtet sind und die zweiten Langlöcher (34,36) gegenüber den ersten Langlöchern (18, 20) geneigt sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Beschlag für eine Schiebetür, wie etwa eine Schranktür oder dergleichen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Schiebetüren von Möbelstücken sind üblicherweise auf Rollen fahrbar in den Möbelkorpus eingesetzt, so daß sie ohne großen Kraftaufwand zwischen unterschiedlichen Türstellungen beweglich sind. Zu diesem Zweck werden die Türen an ihren oberen und unteren Kantenflächen mit Beschlägen versehen, die in die Kantenflächen eingelassen sind und eine Rolle umfassen, die drehbar von einem Halterungselement des Beschlags gehalten wird. Die Rolle ragt so weit aus der Kantenfläche heraus, daß die Tür auf den Rollen der unteren Kantenfläche fahrbar ist und durch gegenüberliegende Rollen in der oberen Kante gegen den Möbelkorpus abgestützt wird. Um einen sicheren Halt der Tür zu gewährleisten, laufen die Rollen üblicherweise auf Schienenprofilen, die am Möbelkorpus angebracht sind.
  • Damit die Tür zwischen den Schienen sicheren Halt findet, müssen die Beschläge dazu vorgesehen sein, Toleranzen in den Abmessungen der Tür und den Abständen der Schienenprofile auszugleichen und die Tür somit in den Korpus einzupassen. Die bekannten Beschläge umfassen daher Befestigungsmittel, durch welche sich die Einlaßtiefe des Halterungselementes in der Tür verändern läßt. Auf diese Weise läßt sich einstellen, wie weit die Rolle aus der Kantenfläche der Tür herausragen soll. Üblicherweise ist die Tür zu diesem Zweck im Bereich des Beschlags mit Langlöchern versehen, die parallel zur Verstellrichtung des Halterungselements orientiert sind. Durch diese Langlöcher sind Schrauben in das Halterungselement eingeschraubt. Durch Festziehen der Schrauben wird somit die Position des Halterungselements in der Tür festgelegt. Zum Einpassen der Tür lassen sich die Schrauben lösen, und das Halterungselement läßt sich nach Wunsch tiefer in die Türkante einschieben oder aus dieser herausbewegen.
  • Dieser Vorgang des Lösens und Anziehens der voneinander unabhängigen Schrauben ist relativ aufwendig und umständlich, insbesondere bei den Beschlägen, auf welchen das Gewicht der Tür ruht. Dies ist vor allem deshalb der Fall, da sich die Langlöcher mit den Schrauben aus gestalterischen Gründen verdeckt an der Innenseite der Tür befinden und daher nur schwer zugänglich sind. Da überdies zum Lösen und Anziehen der Schrauben ein Werkzeug wie etwa ein Schraubendreher erforderlich ist und in dieser Position nur sehr umständlich zu handhaben ist, erweist sich der gesamte Vorgang als mühsam und zeitraubend.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Beschlag der eingangs genannten Art zu schaffen, der eine einfachere Verstellbarkeit der Einlaßtiefe des Halterungselements in der Tür gewährleistet und somit den Einpaßvorgang der Tür in den Möbelkorpus erleichtert.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Beschlag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Befestigungsmittel des erfindungsgemäßen Beschlages umfassen einen Schieber, an welchem zumindest zwei Zapfen angebracht sind. Jeder der Zapfen ragt durch eines der in der Tür angebrachten Langlöcher hindurch in ein weiteres, zweites Langloch, das im Halterungselement angebracht ist. Die Langlöcher in der Tür und im Halterungselement, die im folgenden auch als erste und zweite Langlöcher bezeichnet werden sollen, sind auf solche Weise angeordnet, daß während der Verschiebebewegung entlang des ersten Langlochs der Zapfen gleichzeitig im zweiten Langloch im Halterungselement verschiebbar ist.
  • Hierbei sind die ersten Langlöcher im wesentlichen senkrecht zur Verstellrichtung des Halterungselementes ausgerichtet, so daß der Schieber mit den daran angebrachten Zapfen in einer Richtung verschoben wird, die senkrecht zur Verstellrichtung des Halterungselementes erfolgt. Die zweiten Langlöcher im Halterungselement sind gegenüber den ersten Langlöchern geneigt. Dadurch wird das Halterungselement während der Schiebebewegung gleichzeitig in eine Richtung gedrückt, die senkrecht zur Bewegungsrichtung des Schiebers steht. Die Neigung der ersten und zweiten Langlöcher gegeneinander bewirkt also eine Umwandlung der Schieberbewegung in die dazu senkrechte Verstellbewegung des Halterungselementes.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Beschlag läßt sich die Einlaßtiefe des Halterungselementes und somit das Maß, in welchem die Rolle aus der Tür herausragt, in einfacher Weise durch Betätigung des Schiebers einstellen. Hierzu ist kein Werkzeug notwendig, und beide Zapfen eines Beschlages lassen sich durch den Schieber gleichzeitig betätigen, so daß zum Einstellen des Beschlages nur wenige Handgriffe erforderlich sind. Hierdurch wird das Einpassen der Tür beträchtlich erleichtert.
  • Vorzugsweise umfassen die Befestigungsmittel eine Rastvorrichtung, durch welche der Schieber in seiner Position feststellbar ist. Hierbei handelt es sich in einer bevorzugten Ausführungsform um eine Zahnreihe, die zumindest in einem der zweiten Langlöcher im Halterungselement angebracht ist, sowie um eine Raste, die an dem entsprechenden Zapfen vorgesehen ist, der in dieses Langloch hineinragt. Die Raste ist in unterschiedlichen Positionen des Zapfens entsprechend unterschiedlichen Verstellpositionen des Halterungselements in die Zahnreihe einrastbar. Diese Rastposition kann beispielsweise durch eine entsprechende Bedienung des Schiebers zu lösen sein, wie etwa durch einen Fingerdruck auf den Schieber, so daß der Schieber gelöst und in eine andere Position gebracht werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Halterungselement in einem Gehäuse gehalten, das fest in die Kantenfläche der Tür eingelassen ist und in welches das Halterungselement einschiebbar ist. Dies Gehäuse ist mit weiteren, dritten Langlöchern versehen, die im wesentlichen deckungsgleich mit den ersten Langlöchern in der Tür angeordnet sind. Das Halterungselement ist also in diesem Fall nicht unmittelbar in der Tür angeordnet, sondern wird von dem Gehäuse umschlossen, das einen Sitz für das Halterungselement darstellt und in welchem es die Verstellbewegung ausführen kann. Die im Gehäuse vorgesehenen dritten Langlöcher ermöglichen es, die Zapfen des Schiebers durch die Gehäusewand in die zweiten Langlöcher im Halterungselement einzusetzen.
  • Diese Gehäuse bietet die Möglichkeit der Anbringung weiterer Einrichtungen wie vorzugsweise von Federn, die das Halterungselement entgegen der Einschubrichtung vorspannen. Durch die Federn wird das Halterungselement somit aus dem Gehäuse herausgedrückt, was den Einpaßvorgang der Tür erleichtern kann, da es sich in manchen Situationen als schwierig erweist, das Halterungselement von Hand aus dem Gehäuse zu bewegen. Diese Federn können vorzugsweise als Blattfedern ausgebildet sein.
  • Um zu verhindern, daß die Halteeinrichtung vollständig aus dem Gehäuse herausgedrückt wird, wird in einer bevorzugten Ausführungsform die Bewegung des Halterungselementes entgegen der Einschubrichtung durch Anschläge begrenzt. Dabei kann es sich vorzugsweise um die Ränder der am Gehäuse angebrachten dritten Langlöcher handeln, an welchen die Zapfen anschlagen. Das Halterungselement, mit in diesem Fall das Halterungselement mit den darin eingerasteten Zapfen durch die Federn so weit nach unten gedrückt werden kann, bis der Zapfen am Rand des Langlochs des Gehäuses anliegt. Eine weitere Bewegung ist nicht möglich, so daß das Halterungselement in seiner Verstellposition festliegt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfaßt das Gehäuse weitere Langlöcher, die den dritten Langlöchern in Bezug auf das Halterungselement gegenüberliegend angeordnet sind und mit diesen deckungsgleich sind. Diese Langlöcher dienen zur Aufnahme der Enden der Zapfen, die in diesem Fall vollständig durch das Gehäuse hindurchragen. In diesem Fall kann der Zapfen in der Anschlagsposition an den Rändern von jedem dieser beiden Langlöcher aufliegen. Dies gewährleistet eine bessere Aufnahme der Kräfte und eine höhere Stabilität.
  • Jedes der Einzelteile des Beschlages, also vorzugsweise die Rolle, das Halterungselement, der Schieber mit den Zapfen und/oder das Gehäuse, können aus Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise durch ein Spritzgußverfahren. Neben der großen Flexibilität bei der Gestaltung der Teile bietet dies den Vorteil, daß ein Beschlag aus Kunststoffteilen eine größere Laufruhe bei der Bewegung der Tür gewährleistet als die bekannten Beschläge, die üblicherweise aus Metall bestehen.
  • Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • 1 zeigt eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Beschlages zur Anbringung an einem Türprofil;
  • 2 zeigt den Beschlag aus 1 im zusammengesetzten Zustand in dem Türprofil;
  • 3 zeigt einen Längsschnitt durch den Beschlag aus den 1 und 2; und
  • 4 zeigt einen Schnitt entlang einer Linie A-A in 3.
  • 1 zeigt die Einzelteile eines Beschlages 10, der zur Anbringung an einer Schiebetür eines Möbelstücks vorgesehen ist. Die Schiebetür umfaßt ein rechteckiges Rahmenprofil, das zum Einfassen einer Scheibe vorgesehen ist. In 1 ist lediglich ein Stück des Rahmenprofils 12 dargestellt, das die Unterkante der Tür repräsentiert, d. h. die in 1 obere Fläche 14 des Rahmenprofils 12 stellt die in der Einbauposition untere Kantenfläche dar.
  • Das Rahmenprofil 12 ist mit drei Aussparungen versehen, die zur Anbringung des Beschlags 10 dienen. In der Kantenfläche 14 der Tür befindet sich eine größere Aussparung 16, in welche der Beschlag 10 einzusetzen ist. Bei den übrigen Aussparungen handelt es sich um erste Langlöcher 18,20, die an einer Fläche des Rahmenprofils 12 angebracht sind, die gegenüber der unteren Kantenfläche 15 abgewinkelt ist und der Innenfläche der Tür entspricht.
  • Der Beschlag 10 umfaßt eine Rolle 22, die in ihrer Montageposition von einem Halterungselement 24 gehalten wird, welches wiederum in ein Gehäuse 26 einschiebbar ist. Das Gehäuse 26 mit dem Halterungselement 24 und der Rolle 22 ist vollständig in die Aussparung 16 einsetzbar, so daß die in 1 oberen Ränder des Gehäuses 26 und des Halterungselements 24 mit der Kantenfläche 14 abschließen und die Rolle 22 teilweise aus der Kantenfläche 14 herausragt, wie es in der Montageposition in 2 dargestellt ist. Hierbei ist die Achse 28 der Rolle 22 so orientiert, daß sie senkrecht zur Längsrichtung des Rahmenprofils 12 steht und somit die Tür auf der Rolle 22 in einer Richtung B fahrbar ist, die der Längsachse des Rahmenprofils 12 entspricht. Zur Aufnahme der Enden der Achse 28 ist das Halterungselement 24 in zwei gegenüberliegenden nachgiebigen Wänden 32 mit Aussparungen 30 versehen, so daß sich die Rolle 22 zwischen die Wände 32 eindrücken läßt und die Achse 28 in die Aussparungen 30 einrastet.
  • Ferner weist das Halterungselement 24 zwei zweite Langlöcher 34,36 auf, die als Durchgangslöcher ausgebildet sind. Jedes der Langlöcher 34,36 ist geringfügig gegenüber der oberen Oberfläche des Halterungselements 24 geneigt. Ferner weist das Halterungselement 24 vier Nuten 38 auf, in die beim Einschieben des Halterungselements 24 in das Gehäuse 26 entsprechende Führungsrippen 40 hineingleiten. An den seitlichen Stirnflächen des Halterungselements 24 sind fe dernde Rasthaken 41,42 angebracht, die in der eingeschobenen Stellung in schlitzförmige Aussparungen 43 im Gehäuse 26 hineingleiten können.
  • Das Gehäuse 26 ist mit weiteren, dritten Langlöchern 44,45 versehen. Die Form und Größe dieser Langlöcher 44,45 entspricht im wesentlichen derjenigen der ersten Langlöcher 18,20 im Rahmenprofil 12, und beim vollständigen Einschieben des Gehäuses 26 in das Rahmenprofil gemäß 2 geraten die dritten Langlöcher 44,45 in eine Position, die deckungsgleich mit derjenigen der ersten Langlöcher 18,20 ist.
  • Darüber hinaus umfaßt der Beschlag 10 einen Schieber 50, der seitlich am Rahmenprofil 12 angebracht wird und an welchem zwei Zapfen 52,54 angeformt sind. Die Montage des Schiebers 50 erfolgt, nachdem das Gehäuse 26, das Halterungselement 24 und die Rolle 22 bereits in das Rahmenprofil 12 eingesetzt sind.
  • In dieser Stellung wird der Schieber 50 auf solche Weise gegen die Wand des Rahmenprofils 12 gedrückt, daß die Zapfen 52,54 die ersten Langlöcher 18,20 im Rahmenprofil 12 und die dritten Langlöcher 44,45 durchdringen können und in die Langlöcher 34,36 im Halterungselement 24 hineingleiten können. Dann ist der Beschlag 10 vollständig montiert, wie es in 2 gezeigt ist. Innerhalb der jeweiligen Langlöcher sind die Zapfen 52,54 auf solche Weise bewegbar, daß sich der Schieber 50 in der Bewegungsrichtung der Schiebetür B verschieben läßt. Während dieser Schiebebewegung wird gleichzeitig die Höhe des Halterungselementes auf solche Weise verstellt, daß dessen Einlaßtiefe in der Tür und somit das Maß, in welchem die Rolle 22 aus dem Rahmenprofil 12 herausragt, verändert werden kann. Dieser Mechanismus soll im folgenden erläutert werden.
  • 3 zeigt einen Schnitt durch das Rahmenprofil 12 mit dem Beschlag 10 in einer Position entsprechend 2. In dieser Position ist der Schieber 50 nicht erkennbar, sondern lediglich die Zapfen 52,54, die durch die ersten Langlöcher 18,20 und die dritten Langlöcher im Gehäuse 44,45 in die geneigten Langlöcher 34, 36 im Halteelement 24 hineinragen. Während die ersten und dritten Langlöcher 18,20,44,45 so ausgerichtet sind, daß ihre Längsachsen mit der Bewegungsrichtung B der Schiebetür zusammenfallen, sind die Langlöcher 34,36 demgegenüber geneigt, oder anders gesagt, das jeweilige Langloch 34,36 ist um eine Achse gedreht, die der Hauptachse des jeweiligen Zapfens 52,54 entspricht.
  • Diese Anordnung hat zur Folge, daß bei einer Verschiebung der Zapfen 52,54 durch den Schieber 50 entlang der ersten bzw. dritten Langlöcher 18,20,44,45 die Zapfen 52,54 innerhalb der zweiten Langlöcher 34,36 gleiten und eine Bewegung des Halterungselements 24 verursachen, deren Richtung senkrecht zur Schieberichtung des Schiebers 50 steht. Beispielsweise befinden sich die Zapfen 52,54 in 3 in der äußersten rechten Stellung, von welcher aus sie nach links verschoben werden können. Während dieser Schiebebewegung werden sie in den ersten und dritten Langlöchern 18,20,44,45 genau entgegengesetzt der Richtung B geführt.
  • Gleichzeitig drücken die Unterseiten der Zapfen 52,54 gegen die Flächen der Langlöcher 34,36, auf denen sie aufliegen, und das Halterungselement 24 wird nach unten gedrückt. Auf diese Weise läßt sich die Rolle 22 in dem Rahmenprofil 12 absenken. Die Anordnung der jeweiligen Zapfen 52,54 in den Langlöchern 18,20,44,45 sowie in den dazu geneigten Langlöchern 34,36 stellt somit eine Führungseinrichtung dar, durch welche die seitliche Schiebebewegung des Schiebers 50 in eine dazu senkrechte Verschiebebewegung des Halterungselements 24 umgewandelt wird.
  • Durch zwei Blattfedern 56,58, die an das Gehäuse 26 angeformt sind, wird das Halterungselement 24 entgegen seiner Einschubrichtung, also in 3 nach oben vorgespannt. Das Halterungselement 24 kann also nur gegen den Druck der Feder 56,58 in das Gehäuse 26 eingeschoben werden. Da die Federn 56,58 also bei der Positionierung des Halterungselements 24 ein Widerlager bilden, wird das Einstellen des Beschlags 10 erleichtert.
  • Damit das Halterungselement 24 in seiner gewünschten Position gehalten wird, weist das in 3 linke Langloch 34 des Halterungselements 24 eine Zahnreihe 60 auf, in welche eine an dem entsprechenden Zapfen 52 angebrachte Raste 62 in unterschiedlichen Positionen angreifen kann. Durch das Einrasten der Raste 62 in die Zahnreihe 60 wird das Halterungselement 24 also in unterschiedlichen Positionen oder Einlaßtiefen festgelegt. Der oben beschriebene Verschiebevorgang zum Verändern der Position ist also nur möglich, wenn die Raste 62 gelöst wird. Dies kann auf nicht dargestellte Weise dadurch erfolgen, daß auf den Schieber 50 ein seitlicher Druck ausgeübt wird, der zu einem Ausrasten führt, so daß ein Verschieben des Schiebers 50 nur unter gleichzeitiger Ausübung eines Fingerdrucks möglich ist.
  • Damit das Halterungselement 24 durch die Blattfedern 56,58 nicht vollständig aus dem Gehäuse 26 herausgedrückt wird, bilden die in 3 oberen Ränder der Langlöcher 44,45 des Gehäuses 26 Anschläge, gegen die die Umfangsflächen der Zapfen 52,54 bei einer Bewegung von unten nach oben gedrückt werden, so daß die Position des Halterungselements 24 durch den Federdruck gegen die Anschläge eindeutig festgelegt ist. Wird der Schieber 50 aus dem Beschlag 10 entfernt, so wird ein vollständiges Herausdrücken des Halterungselements 24 durch die Rasthaken 41,42 verhindert, welche bei einer Bewegung des Halterungselements 24 aus dem Gehäuse 26 heraus an den entsprechenden Kanten der Aussparungen 43 anschlagen. Auf diese Weise ist es möglich, das Halterungselement 24 mit dem Gehäuse 26 wahlweise ohne den Schieber 50 zu verwenden und auf die erfindungsgemäße Verstellmöglichkeit zu verzichten, so daß der Toleranzausgleich lediglich durch den Federdruck erfolgt. Ein solcher Beschlag kann beispielsweise eine Ergänzung zu dem erfindungsgemäßen Beschlag 10 mit dem Schieber 50 darstellen, indem beispielsweise durch Schieber 50 verstellbare Beschläge 10 an der Unterseite einer Schiebetür angebracht werden und die Tür an ihrer Oberkante durch Beschläge ohne Schieber gelagert ist.
  • Wie bereits im Zusammenhang mit 1 erwähnt wurde, umfaßt das Gehäuse 26 außer den Langlöchern 44,45 ein Paar weiterer, mit diesen deckungsgleicher Langlöcher 64, die so angeordnet sind, daß die Zapfen 52,54 das Gehäuse 26 mit dem Halterungselement 24 vollständig durchdringen können und ihre Enden auf der dem Schieber 50 gegenüberliegenden Seiten aus dem Gehäuse 26 herausragen, wie es in 4 zu sehen ist.
  • Sämtliche Teile des Beschlags 10, also insbesondere das Gehäuse 26, das Halterungselement 24, die Rolle 22 und der Schieber 50 mit den daran angeformten Zapfen 52,54 können aus Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise durch ein Spritzgußverfahren. Der Kunststoff gewährleistet eine bessere Vibrations- und Schalldämpfung und somit eine größere Laufruhe als die bekannten, überwiegend aus Metall gefertigten Beschläge.
  • Es versteht sich, daß sich die erfindungsgemäßen Beschläge nicht nur zur Verwendung an Schiebetüren an Möbelstücken eignen, sondern für Schiebetüren im weitesten Sinn, wie beispielsweise auch für Schiebefenster oder dergleichen.

Claims (10)

  1. Beschlag (10) für eine Schiebetür, wie etwa eine Schranktür oder dergleichen, mit einer Rolle (22), die drehbar in einem Halterungselement (24) gehalten wird, welches in eine Kantenfläche (14) der Tür eingelassen ist, wobei das Halterungselement (24) durch Befestigungsmittel auf solche Weise verstellbar befestigt ist, daß die Einlaßtiefe des Halterungselementes (24) in der Tür veränderbar ist, welche Befestigungsmittel durch seitlich in der Tür angebrachte erste Langlöcher (18, 20) hindurch in das Halterungselement (24) eingreifen und entlang der Langlöcher (18, 20) verschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel einen Schieber (50) mit zumindest zwei an dem Schieber (50) angebrachten Zapfen (52,54) umfassen, von denen jeder durch eines der ersten Langlöcher (18,20) hindurch in eines von zwei im Halterungselement (24) vorgesehenen zweiten Langlöchern (34,36) hineinragt und während der Verschiebebewegung entlang des ersten Langlochs (18,20) gleichzeitig im zweiten Langloch (34, 36) verschiebbar ist, wobei die ersten Langlöcher (18,20) im wesentlichen senkrecht zur Verstellrichtung des Halterungselementes (24) ausgerichtet sind und die zweiten Langlöcher (34,36) gegenüber den ersten Langlöchern (18, 20) geneigt sind.
  2. Beschlag gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel eine Rastvorrichtung umfassen, durch welche der Schieber (50) in seiner Position feststellbar ist.
  3. Beschlag gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorrichtung eine zumindest in einem der zweiten Langlöcher (34,36) angebrachte Zahnreihe (60) sowie eine an dem entsprechenden Zapfen (52) angebrachte Raste (62) umfaßt, die in unterschiedlichen Positionen des Zapfens (52) in die Zahnreihe (60) einrastbar ist.
  4. Beschlag gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungselement (24) in einem Gehäuse (26) gehalten wird, das fest in die Kantenfläche (14) der Tür eingelassen ist und in welches das Halterungselement (24) einschiebbar ist, welches Gehäuse (26) mit dritten Langlöchern (44,45) versehen ist, die im wesentlichen deckungsgleich mit den ersten Langlöchern (18, 20) angeordnet sind.
  5. Beschlag gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (26) mit Federn (56,58) versehen ist, die das Halterungselement (24) entgegen der Einschubrichtung vorspannen.
  6. Beschlag gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (56,58) als Blattfedern ausgebildet sind.
  7. Beschlag gemäß Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung des Halterungselementes (24) entgegen der Einschubrichtung durch Anschläge begrenzt wird.
  8. Beschlag gamäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge gebildet werden durch die Ränder der dritten Langlöcher (44,45) und durch die an diesen Rändern anschlagenden Zapfen (52,54).
  9. Beschlag gemäß einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (26) weitere Langlöcher (64) umfaßt, die den dritten Langlöchern (44,45) in Bezug auf das Halterungselement (24) gegenüberliegend angeordnet und mit diesen deckungsgleich sind und welche die Enden der Zapfen (52,54) aufnehmen.
  10. Beschlag gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (22), das Halterungselement (24), der Schieber (50) mit den Zapfen (52,54) und/oder das Gehäuse (26) aus Kunststoff hergestellt sind.
DE20212761U 2002-08-21 2002-08-21 Beschlag für eine Schiebetür Expired - Lifetime DE20212761U1 (de)

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Cited By (4)

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