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DE20209334U1 - Förderband-Kupplung - Google Patents

Förderband-Kupplung

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DE20209334U1
DE20209334U1 DE20209334U DE20209334U DE20209334U1 DE 20209334 U1 DE20209334 U1 DE 20209334U1 DE 20209334 U DE20209334 U DE 20209334U DE 20209334 U DE20209334 U DE 20209334U DE 20209334 U1 DE20209334 U1 DE 20209334U1
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conveyor belt
coupling according
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KOEHLE STANZTECHNIK GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G23/00Driving gear for endless conveyors; Belt- or chain-tensioning arrangements
    • B65G23/24Gearing between driving motor and belt- or chain-engaging elements
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G15/00Conveyors having endless load-conveying surfaces, i.e. belts and like continuous members, to which tractive effort is transmitted by means other than endless driving elements of similar configuration
    • B65G15/22Conveyors having endless load-conveying surfaces, i.e. belts and like continuous members, to which tractive effort is transmitted by means other than endless driving elements of similar configuration comprising a series of co-operating units
    • B65G15/24Conveyors having endless load-conveying surfaces, i.e. belts and like continuous members, to which tractive effort is transmitted by means other than endless driving elements of similar configuration comprising a series of co-operating units in tandem

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Structure Of Belt Conveyors (AREA)

Description

Förderband-Kupplung
Die Erfindung betrifft eine Förderband-Kupplung zur Verbindung zweier Förderbänder.
Es ist bekannt, zur Überwindung größerer Transportwege mehrere Förderbänder hintereinander anzuordnen und durch Übergangsteile miteinander zu verbinden. Nachteilig ist dabei, dass jedes Förderband über einen eigenen Antrieb verfügen muß und dass zur Herstellung einer synchronen Fördergeschwindigkeit zusätzliche Steuerungsmittel erforderlich sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Förderband-Kupplung zu schaffen, mittels derer zwei benachbarte Förderbänder in eine synchrone Antriebsverbindung gebracht werden können.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführungsform werden die Antriebsübertragungsmittel von je einem auf der hinteren Achse des ersten Förderbandes und der vorderen Achse des zweiten Förderbandes angeordneten Antriebsrad gebildet. Sofern diese als Zahnräder ausgebildet sind, ist zwischen diesen ein Zwischenzahnrad als Mittel zur gleichsinnigen Drehrichtungsübertragung vorgese-
hen, welches bevorzugt an einem Gehäuse gelagert ist, das den gesamten Kupplungsbereich seitlich abdeckt.
Gemäß einer anderen Ausführungsform sind die Antriebsräder als Riemenscheiben ausgebildet und das Mittel zur gleichsinnigen Drehrichtungsübertragung wird von einem Riemen gebildet, der als Keilriemen oder Zahnriemen ausgelegt sein kann.
Die Förderband-Kupplung weist ferner vorzugsweise zusätzliche Mittel zur formschlüssigen oder kraftschlüssigen Verbindung der beiden Förderbänder auf. Diese werden bevorzugt von am Gestell der beiden Förderbänder vorgesehenen Rastzungen bzw. komplementär geformten Aufnahmen gebildet, die entweder selbsttätig oder durch eine bewegbar gelagerte Sperrklinke in und außer Eingriff gebracht werden können.
15
Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Förderband-Kupplung anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht zweier miteinander gekoppelter Förderbänder,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Kupplungsbereichs bei Verwendung eines Zwischenzahnrades,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des Kupplungsbereichs bei Verwendung eines Riemens,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Gehäuse der Abdeckung mit dem Zwischenzahnrad,
30
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung der Mittel zum formschlüssigen Zusammenhalten der Gestelle der beiden Förderbänder, und
Fig. 6 eine alternative Ausführungsform der Mittel zum formschlüssigen Zusammenhalten der Gestelle.
In Fig. 1 ist ein erstes Förderband 10 mit einem zweiten Förderband 20 gekoppelt. Das erste Förderband 10 weist ein Gestell 11 auf, dass an den Enden auf je einer Stütze 12 bzw. 13 gelagert ist. Nahe dem vorderen Ende des Gestells 11 ist eine vordere Umlenkwalze 14 an diesem gelagert, die von einem seitlich oder unterhalb angeordneten Antriebsmotor 18 angetrieben wird. Nahe dem hinteren Ende des Gestells 11 ist eine hintere Umlenkwalze 15 angeordnet. Über die beiden Umlenkwalze 14 bzw. 15 ist das entweder aus Gummi oder einzelnen flexibel gekoppelten Segmenten aus Kunststoff oder Metall bestehende Förderbandtuch 16 geführt, so dass das obere Trum sich in Richtung auf das zweiten Förderband 20 bewegt. Das Förderbandtuch 16 kann an seiner Unterseite von Stützrollen oder auch von einer flächigen Abstützung des Gestells 11 abgestützt sein.
Das zweite Förderband 20 ist nahe seiner beiden Enden auf Stützen 22 beziehungsweise 23 gelagert. Die Stützen 13 bzw. 22 sind entbehrlich, wenn die gekoppelten Förderbänder 10 und 20 in Schräglage beispielsweise zur Förderung von Baumaterial in ein Obergeschoß oder auf ein Dach verwendet werden. Auch bei einer horizontalen Verwendung sind diese u. U. entbehrlich, wenn das zu transportieren Gut die zulässige Belastung zwischen den Stützen 12 und 23 nicht übersteigt. Nahe dem vorderen Ende des zweiten Förderbandes 20 ist an dessen Gestell 21 eine vordere Umlenkwalze 24 gelagert. Nahe dem hinteren Ende des zweiten Förderbandes 20 ist am Gestell 21 eine hintere Umlenkwalze 25 gelagert. Ein Förderbandtuch 26 ist endlos über diese beiden Umlenkwalzen 24 bzw. 25 geführt, so dass die Förderrichtung des oberen Trums in Fig. 1 ebenfalls nach rechts verläuft.
Die beiden Förderbänder 10 bzw. 20 sind mittels einer Kupplungsvorrichtung 30 miteinander gekoppelt. Die Kupplungsvorrichtung 30 dient zum einen der Übertragung eines Antriebsmomentes von der Achse 19 der hinteren Umlenkwalze bzw. des Antriebsrades 17 des ersten Förderbandes 10 auf die Achse 29 der vorderen Umlenkwalze 24 bzw. ein mit dieser verbundenes Antriebsrad 28 des zweiten Förderbandes 20.
Für diese Antriebsmomentenübertragung sind in den Figuren 2 und 3 zwei Alternativen gezeigt. In der ersten Variante gemäß Fig. 2 ist an einem in Fig. 4 dargestellten Gehäuse 34, das in Fig. 2 strichpunktiert angedeutet ist, zentral in einer länglich-ovalen Vertiefung 35 ein Zwischenzahnrad 32 gelagert. Das Gehäuse wird mittels der Flanschbereiche 36 bzw. 37 seitlich beispielsweise durch Schrauben so mit den Gestellen 11 bzw. 21 verbunden, dass das Zwischenzahnrad 32 zwischen die ebenfalls als Zahnräder ausgebildeten Antriebsräder 17 bzw. 28 in Eingriff gebracht wird. Durch die Befestigung der Flanschbereiche 36 bzw. 37 wird das Zwischenzahnrad 32 in Position gehalten, wird ferner der Bereich der Antriebsräder 17 bzw. 28 zur Vermeidung von Unfällen abgedeckt und wird auch eine gewisse Haltekraft zwischen den Förderbändern 10 und 20 erzeugt. Die Vertiefung 35 ist so groß ausgebildet, dass in ihr auch die Antriebsräder 17 bzw. 28 Platz haben. Wie den Pfeilen in Fig. 2 zu entnehmen ist, sorgt das Zwischenzahnrad 32 dafür, dass die Umlenkwalzen 15 bzw. 24 und somit das obere Trum der Förderbandtücher 16 bzw. 26 in derselben Richtung verläuft.
Gemäß der in Fig. 3 dargestellten alternativen Ausführungsform sind die Antriebsräder 17 bzw. 28 als Riemenscheiben für einen als Keilriemen oder Zahnriemen ausgebildeten Riemen 33 ausgelegt. Diese Riemen 33 sorgt ebenfalls dafür, dass das Antriebsmoment vom Antriebsrad 17 gleichsinnig auf das Antriebsrad 28 übertragen wird.
Das zweite Förderband 20 benötigt somit keinen eigenen Antriebsmotor, sondern wird durch die Kupplungsvorrichtung 30 vom Antriebsmotor 18 des ersten För-
derbandes 10 mit angetrieben. Die Synchronizität der Bewegung beider Förderbänder 10 bzw. 20 wird durch die Kupplungsvorrichtung 30 automatisch hergestellt.
Wie in Fig. 5 zu sehen, werden die Gestelle 11 bzw. 21 zusätzlich formschlüssig bzw. kraftschlüssig miteinander in Eingriff gebracht. Hierzu ist beispielsweise am Gestell 21 des zweiten Förderbandes 20 eine vorspringende Rastzunge 211 vorgesehenen, die beispielsweise an einer oberen Fläche eine Rastausnehmung 212 aufweist. Die Rastzunge 211 wird von einer Aufnahme 111 am Gestell 11 des ersten Förderbandes 10 aufgenommen. In die Aufnahme 111 ragt von oben her eine von einer Feder 113 federnd in Eingriffsstellung vorbelastete Sperrklinke 112 hinein, deren untere Fläche zur Einschubrichtung der Rastzunge 211 hin angeschrägt ist, so dass die Sperrklinke 112 beim Einschieben der Rastzunge 211 gegen den Druck der Feder 113 selbsttätig nach oben gedrückt wird und anschließend mit der Rastausnehmung 212 selbsttätig in Eingriff gerät. Zum Trennen der beiden Förderbänder wird die Sperrklinke 112 mit dem Griff 114 nach oben gezogen, so dass die Rastzunge 211 wieder aus der Aufnahme 111 herausgezogen werden kann.
Eine alternative Rastverbindung gemäß Fig. 6 weist eine Augen-förmige Rastzunge 222 auf, die in eine komplementär geformte Aufnahme 121 eingreift und für eine formschlüssigen Verriegelung der beiden Gestelle 11 bzw. 21 sorgt. Das Zusammenfügen der Rastzunge 222 und der Aufnahme 121 erfolgt durch seitliches Einfügen ineinander. Die Sicherung im zusammengefügten Zustand wird durch das Befestigen der Flanschbereiche 36 bzw. 37 des Gehäuses 34 an den Gestellen 11 bzw. 21 bewirkt. Die Rastverbindung gemäß Fig. 6 ist auch für stärkere Belastungen der verbundenen Förderbänder 10 bzw. 20, beispielsweise im Baustellenbetrieb, geeignet. Generell ist der Verwendungszweck der erfindungsgemäßen Förderbandkupplung nicht beschränkt. Es können auch mehr als zwei Förderbänder gekoppelt werden, so dass ein modulares System entsteht,
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wie es beispielsweise für Fertigungs- oder Montagebereiche in Industriebetrieben geeignet ist.
Für den Fall, dass das Förderband 10 einzeln benutzt wird, sind Abdeckkappen auf beiden Seiten für die Antriebsräder 17 vorgesehen als Schutz vor Verletzungen, Beschädigung oder Verschmutzung. Gleiches gilt für die Antriebsräder 28 sowie ggfs. im Bereich der hinteren Umlenkwalze 25 vorgesehene weitere Antriebsräder am zweiten Förderband 20, sofern diese aktuell nicht benutzt werden.
Eine weitere sicherheitsrelevante Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, das alle gekoppelten Förderbänder 10, 20 sowie eventuelle weitere mit einer seitlich angeordneten durchgehenden Reißleine 180 (in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet) zur Abschaltung des Antriebsmotors 18 am ersten Förderband 10 versehen werden. Die dafür erforderlichen Führungen 181 und Befestigungen 182 sind an den Gestellen 11 bzw. 21 bereits vorgesehen. Durch Betätigung der Reißleine 180 wird der Antriebsmotor 18 sofort abgeschaltet und das zugehörige Bedienelement in eine Neutralstellung versetzt.
Bezugszeichenliste erstes Förderband
10 Gestell
11 Stütze
5 12 Stütze
13 vordere Umlenkwalze
14 hintere Umlenkwalze
15 Förderbandtuch
16 Antriebsrad
10 17 Antriebsmotor
18 Achse (von 15 und 17)
19 zweites Förderband
20 Gestell
21 Stütze
15 22 Stütze
23 vordere Umlenkwalze
24 hintere Umlenkwalze
25 Förderbandtuch
26 Antriebsrad
20 28 Achse
29
40
25
30
35
30 Kupplungsvorrichtung
32 Zwischenzahnrad
33 Riemen
34 Gehäuse
35 Vertiefung
36 Flanschbereich
37 Flanschbereich
111 Aufnahme
112 Sperrklinke
113 Feder
114 Griff
121 Aufnahme
180 Reißleine
181 Führung
182 Befestigung
211 Rastzunge
212 Rastausnehmung
222 Rastzunge

Claims (11)

1. Förderband-Kupplung zur Verbindung zweier benachbarter Förderbänder (10, 20), von denen eines mittels eines Antriebsmotors (18) angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine nahe dem Ende des ersten Förderbandes (10) angeordnete hinteren Achse (19) mit einer nahe dem Anfang des zweiten Förderbandes (20) angeordnete vorderen Achse (29) mittels einer Kupplungsvorrichtung (30) gekoppelt ist, die die beiden Förderbänder (10, 20) in einer festen Position zu einander hält und die Antriebsübertragungsmittel (15, 24; 32, 33) zur Übertragung eines Antriebsmoments von der hinteren Achse (19) des ersten Förderbandes (10) auf die vordere Achse (29) des zweiten Förderbandes (20) aufweist.
2. Förderband-Kupplung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsübertragungsmittel von je einem auf der hinteren Achse (19) des ersten Förderbandes (10) und der vorderen Achse (29) des zweiten Förderbandes (20) angeordneten Antriebsrad (15 bzw. 24) gebildet wird.
3. Förderband-Kupplung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Antriebsrädern (15 bzw. 24) ein Mittel (32, 33) zur gleichsinnigen Drehrichtungsübertragung angeordnet ist.
4. Förderband-Kupplung gemäß Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsräder (15 bzw. 24) als Zahnräder und das Mittel zur gleichsinnigen Drehrichtungsübertragung als Zwischenzahnrad (32) ausgebildet sind.
5. Förderband-Kupplung gemäß Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsräder (15 bzw. 24) als Riemenscheiben und das Mittel zur gleichsinnigen Drehrichtungsübertragung als Riemen (33) ausgebildet sind.
6. Förderband-Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsräder (15 bzw. 24) und das Mittel zur gleichsinnigen Drehrichtungsübertragung von einem Gehäuse (34) abgedeckt werden.
7. Förderband-Kupplung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (34) das Mittel (32) zur gleichsinnigen Drehrichtungsübertragung lagert.
8. Förderband-Kupplung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (34) einen Flanschbereich (36, 37) zur Befestigung am ersten Förderband (10) und/oder am zweiten Förderband (20) aufweist.
9. Förderband-Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am ersten Förderband (10) und am zweiten Förderband (20) Mittel (111, 211, 121, 222) zur formschlüssigen oder kraftschlüssigen Verbindung der beiden Förderbänder (10, 20) vorgesehen sind.
10. Förderbandkupplung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Förderband (10 bzw. 20) eine vorstehende Rastzunge (211, 222) und am anderen Förderband (20 bzw. 10) eine Aufnahme (111, 121) für die Rastzunge (211, 222) vorgesehen ist.
11. Förderbandkupplung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rastzunge (211) eine Rastaufnahme (212) für den Eingriff einer an der Aufnahme (111) beweglich gelagerten Sperrklinke (112) vorgesehen ist.
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