DE20203261U1 - Anordnung zur Verbindung eines Aggregateträgers mit einer Türinnenhaut einer Kraftfahrzeugtür - Google Patents
Anordnung zur Verbindung eines Aggregateträgers mit einer Türinnenhaut einer KraftfahrzeugtürInfo
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Description
Brose Fahrzeugteile GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, Coburg
Ketschendorfer Straße 38 - 50
Kommanditgesellschaft, Coburg
Ketschendorfer Straße 38 - 50
D-96450 Coburg BRO1066
einer Kraftfahrzeugtür
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Verbindung eines Aggregateträgers mit einer Türinnenhaut einer Kraftfahrzeugtür nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Anordnung umfasst mindestens ein am Aggregateträger vorgesehenes Befestigungsmittel zu Verbindung des Aggregateträgers mit der Türinnenhaut sowie eine an der Türinnenhaut vorgesehene Befestigungsstelle, mit der das Befestigungsmittel zur Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenhaut in Eingriff bringbar ist. Dabei ist ferner am Aggregateträger (vor Herstellung der Verbindung mit der Türinnenhaut) eine Türinnenverkleidung vormontiert, mit der der Aggregateträger (und ggf. die Türinnenhaut) zumindest teilweise (zumindest im Bereich der Befestigungsstellen zur Türinnenhaut) zum Fahrzeuginnenraum hin verkleidet ist.
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Ein Aggregateträger der vorstehend genannten Art dient zur Aufnahme unterschiedlicher Komponenten einer Kraftfahrzeugtür, wie z.B. eines Fensterhebers, eines Türschlosses, eines Seitenairbagmodules und eines Lautsprechers, die außerhalb der entsprechenden Fahrzeugtür an dem Aggregateträger angeordnet werden und gemeinsam mit diesem ein vormontiertes und ggf. vorprüfbares Türmodui bilden. Dieses Türmodul wird bei der Montage der Fahrzeugtür als Ganzes auf die Fahrzeugtür aufgesetzt und über die hierfür vorgesehenen Befestigungsmittel mit der Türinnenhaut verbunden. Unter der Türinnenhaut wird hier eine tragende Baugruppe der Fahrzeugtür verstanden, die zur Aufnahme des Aggregateträgers geeignet ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Türinnenblech oder um einen dem Fahrzeuginnenraum zugeordneten Teil des Türrahmens handeln.
In solchen Fällen, in denen an dem Aggregateträger eine Türinnenverkleidung vormontiert ist, die zur Verkleidung des Aggregateträgers zum Fahrzeuginnenraum hin dient, besteht hierbei jedoch das Problem, dass die am Aggregateträger zur Herstellung der Verbindung mit der Türinnenhaut vorgesehenen Befestigungsmittel nicht ohne weiteres zugänglich sind. Wenn es sich bei diesen Befestigungsmitteln beispielsweise um Mittel zur Herstellung einer Rastverbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenhaut handelt, dann ist es zur Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenhaut erforderlich, eine hinreichend große Kraft auf den Aggregateträger auszuüben, so dass die am Aggregateträger vorgesehenen Befestigungsmittel in die zugeordneten Befestigungsstellen der Türinnenhaut einrasten können.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Anordnung zur Verbindung eines Aggregateträgers mit einer Türinnenhaut einer Kraftfahrzeugtür der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine einfache und schnelle Verbindung auch dann ermöglicht, wenn an dem Aggregateträger eine Türinnenverkleidung vormontiert ist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung einer Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Danach erstreckt sich in der Umgebung des mindestens einen Befestigungsmittels, über das der Aggregateträger an der Türinnenhaut befestigt werden soll, ein
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Kraftübertragungselement zwischen Türinnenverkleidung und Aggregateträger, mit dem eine in die Türinnenverkleidung eingeleitete Befestigungskraft in den Aggregateträger einleitbar ist, um diesen mit der Türinnenhaut verbinden zu können.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass es zur Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenhaut nicht unbedingt erforderlich ist, die entsprechenden Befestigungskräfte unmittelbar in den Aggregateträger einzuleiten. Vielmehr kann eine Einleitung der Befestigungskräfte in die Türinnenverkleidung erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass diese Kräfte in den Aggregateträger eingeleitet werden, und zwar in der Umgebung der Befestigungsmittel, die zur Herstellung der Verbindung mit der Türinnenhaut dienen. Hierdurch können die Befestigungsmittel mit den erforderlichen Kräften beaufschlagt werden, die das Eingreifen in die jeweils zugeordnete Befestigungsstelle der Türinnenhaut ermöglichen.
Zur Befestigung des Aggregateträgers an der Türinnenhaut ist demnach der Aggregateträger in seine Montageposition zu bringen, d.h. in der Türebene so auszurichten, dass die Befestigungsmittel am Aggregateträger mit den zugeordneten Befestigungsstellen an der Türinnenhaut durch eine einfache Verschiebung des Aggregateträgers in Richtung auf die Türinnenhaut in Eingriff bringbar sind. Anschließend wird die erforderliche Befestigungskraft nicht unmittelbar auf den Aggregateträger selbst sondern vielmehr auf die Türinnenverkleidung aufgebracht, und zwar im Bereich der Kraftübertragungselemente, die die Befestigungskraft dann wiederum in den Aggregateträger einleiten, und zwar gerade im Bereich der Befestigungsmittel, die mit den zugeordneten Befestigungsstellen der Türinnenhaut in Eingriff zu bringen sind.
Die Türinnenverkleidung erstreckt sich vorzugsweise parallel zur Türebene entlang des Aggregateträgers, und das Kraftübertragungselement überbrückt im Bereich der Befestigungsmittel die Distanz zwischen Türinnenverkleidung und Aggregateträger quer zur Türebene. Hierbei kann das Kraftübertragungselement das Befestigungsmittel ringförmig umgeben, um eine gleichmäßige Krafteinleitung in der Umgebung des Befestigungsmittels sicherzustellen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Kraftübertragungselement als Hohlkörper
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ausgebildet, der sich von der Türinnenverkleidung zu dem Aggregateträger hin erstreckt und insbesondere einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen kann.
Das Kraftübertragungselement kann wahlweise an der Türinnenverkleidung oder an dem Aggregateträger angeordnet, insbesondere angeformt oder angeclipst, sein.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung überbrückt das Kraftübertragungselement nicht die gesamte Distanz zwischen Türinnenverkleidung und Aggregateträger, so dass beispielsweise in dem Fall, in dem das Kraftübertragungselement an der Türinnenverkleidung angeordnet ist, ein kleiner Spalt zwischen Kraftübertragungselement und Aggregateträger verbleibt. Hierdurch werden Klappergeräusche vermieden, die auftreten könnten, wenn im Betrieb des Fahrzeugs das Kraftübertragungselement lose am Aggregateträger anliegt. Der Spalt zwischen Kraftübertragungselement und Aggregateträger ist dabei so klein zu wählen, dass die beim Aufbringen der Befestigungskräfte auf die Türinnenverkleidung ausgelöste Verformung der Türinnenverkleidung genügt, um das Kraftübertragungselement in Kontakt mit dem Aggregateträger zu bringen, so dass die Krafteinleitung von der Türinnenverkleidung in den Aggregateträger über das Kraftübertragungselement erfolgen kann.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Türinnenhaut in Form eines Türbleches vor Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenhaut in einem die Befestigungsstellen aufweisenden Befestigungsbereich zu dem in seiner Montageposition befindlichen Aggregateträger hin vorverlagert, z.B.
versetzt oder umgebogen.
Unter der Montageposition des Aggregateträgers wird dabei diejenige Position verstanden, in der der Aggregateträger derart bezüglich des Türbleches ausgerichtet ist, dass durch einfaches Verschieben des Aggregateträgers entlang der Einführrichtung, entlang der das oder die Befestigungsmittel des Aggregateträgers mit der jeweils zugeordneten Befestigungsöffnung des Türbleches in Eingriff bringbar sind, die Verbindung zwischen Türblech und Aggregateträger hergestellt wird. Mit anderen Worten ausgedrückt befindet sich der Aggregateträger in der Montageposition in einer Lage, die hinsichtlich der räumlichen Ausrichtung bereits
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seiner abschließenden Befestigungsposition im wesentlichen entspricht. Er erstreckt sich also in der Montageposition (ebenso wie nach Herstellung der Verbindung) entlang des Türbleches, ist jedoch noch von diesem beabstandet.
Dadurch dass der Befestigungsbereich des Türbleches zu dem Aggregateträger hin umgebogen ist, wird das in Eingriff Bringen der Befestigungsmittel mit den zugeordneten Befestigungsstellen des Türbleches erheblich erleichtert. Denn die Montagekräfte, die beim Eingriff des jeweiligen Befestigungsmittels in die zugeordnete Befestigungsöffnung auftreten, konzentrieren sich wegen der erfindungsgemäßen Ausbildung des Befestigungsbereiches stärker auf diesen selbst, was einer Verteilung der Montagekräfte auf das gesamte Türblech entgegenwirkt. So können im Befestigungsbereich große Montagekräfte, insbesondere in Form von Druckkräften, wirken, ohne dass die gleichzeitig außerhalb des Befestigungsbereiches wirkenden, wesentlich kleineren Kräfte zu einer Verformung des Türbleches führten. Ferner kommt es wegen der erfindungsgemäßen Ausbildung des Befestigungsbereiches unter der Wirkung der Montagekräfte nicht mehr zu einem Ausweichen des Befestigungsbereiches, sondern dieser wird vielmehr geglättet, indem dessen Vorverlagerung ganz oder teilweise aufgehoben wird. Dies wird insbesondere durch eine hinreichend elastische Ausbildung des Befestigungsbereiches ermöglicht.
Der Aggregateträger erstreckt sich sowohl in der Montageposition vor Herstellung der Verbindung als auch in der abschließenden Befestigungsposition nach Herstellung der Verbindung vorzugsweise jeweils im Wesentlichen parallel zu dem Tüirblech. Der Befestigungsbereich des Türbleches verläuft vor Herstellung der Verbindung mit dem Aggregateträger schräg zwischen dem Türblech und dem Aggregateträger auf den Aggregateträger zu. Nach Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türblech kann dann auch der Befestigungsbereich des Türbleches im Wesentlichen parallel zum Aggregateträger verlaufen, indem der Befestigungsbereich durch die beim Einführen des Befestigungsmittels in die jeweils zugeordnete Befestigungsstelle auftretenden Montagekräfte geglättet wird.
Zur Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türblech weist das Befestigungsmittel vorzugsweise einen Befestigungskopf auf, der in die zugeordnete
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Befestigungsstelle in Form einer Befestigungsöffnung des Türbleches einführbar bzw. durch diese hindurchführbar ist.
Das Befestigungsmittel ist beispielsweise zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung ausgebildet, z.B. in Form einer Schnappverbindung oder eines Bajonetteverschlusses. Zur Herstellung einer Schnappverbindung kann der Befestigungskopf elastisch spreizbar ausgebildet sein, so dass er beim Einführen in die zugeordnete Befestigungsöffnung zunächst zusammengedrückt wird, um die Befestigungsöffnung passieren zu können, und sich anschließend spreizt, so dass er den Rand der Öffnung formschlüssig hintergreift. Beim Zusammendrücken des Befestigungskopfes während des Durchdringens der zugeordneten Befestigungsöffnung treten die Montagekräfte auf, die auf das Türblech einwirken und dessen Befestigungsbereich glätten können.
Das Befestigungsmittel ist vorzugsweise am Aggregateträger vormontiert, z.B. in einer Befestigungsöffnung des Aggregateträgers angeordnet. So kann es sich bei dem Befestigungsmittel um ein Befestigungselement mit einem Schaft und je einem Befestigungskopf an den beiden freien Enden des Schaftes handeln, wobei das Befestigungsmittel nach Herstellung der Verbindung mit dem einen freien Ende mit dem Aggregateträger und mit dem anderen freien Ende mit dem Türblech in Eingriff steht.
Die beiden freien Enden des Befestigungsmittels sind dabei vorzugsweise identisch übereinstimmend ausgebildet, so dass bei der Montage keine Verwechslung des dem Aggregateträger einerseits und dem Türblech andererseits zugeordneten freien Endes auftreten kann.
Vorzugsweise ist im Bereich des Befestigungsmittels zwischen dem Aggregateträger und dem Türblech eine Dichtung angeordnet, die insbesondere die Wasserundurchlässigkeit des Befestigungsbereiches gewährleisten soll. Denn das Türblech und der Aggregateträger bilden in der Regel eine Trennwand, mit der der Nassraum vom Trockenraum der Fahrzeugtür getrennt wird. Eine derartige Nass-/Trockenraumtrennung muss selbstverständlich wasserundurchlässig ausgebildet sein.
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Bei der Dichtung kann es sich insbesondere um eine von dem Befestigungsmittel durchgriffene Scheibendichtung mit einer Durchgangsöffnung handeln. Diese kann zusammen mit dem Befestigungsmittel am Aggregateträger vormontiert sein.
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Darüber hinaus kann das Befestigungsmittel auch eine Aufnahme für eine Türinnenverkleidung aufweisen, so dass mit dem Befestigungsmittel nicht nur das Türblech und der Aggregateträger miteinander verbunden sondern sogleich auch noch eine Verbindung zu einer weiteren Türkomponente (Türinnenverkleidung) hergestellt wird.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren deutlich werden.
15 Es zeigen:
Fig. -1 eine schematische Darstellung einer Kraftfahrzeugtür mit einem Türinnenblech und einem hiermit verbundenen Aggregateträger;
Fig. - 2 einen Querschnitt durch den Verbindungsbereich zwischen Türinnenblech und Aggregateträger;
Fig. - 3 eine zweite Ausführungsform eines Befestigungsmittels zur Verbindung von Türinnenblech und Aggregateträger.
Figur 1 zeigt in schematisch-perspektivischer Darstellung eine Kraftfahrzeugtür K mit einem Türrahmen R und einem Türinnenblech I1 das einen großflächigen Ausschnitt A aufweist. Dieser wird mittels eines vorzugsweise aus Blech oder Kunststoff bestehenden Aggregatetträgers T abgedeckt, auf dem eine Mehrzahl Türkomponenten, wie z.B. ein elektrischer Fensterheber F, ein Türschloss S, ein Griff G als Türinnenbetätigung und ein Lautsprecher L vormontiert sind. Der Aggregateträger T bildet zusammen mit den genannte Komponenten F, G, L, S ein Türmodul, das außerhalb der Kraftfahrzeugtür K komplett vormontierbar und gegebenenfalls vorprüfbar ist.
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Zur Befestigung des Aggregateträgers T am Türinnenblech I sind am Türinnenblech I einerseits und am Aggregateträger T andererseits jeweils Befestigungsstellen B bzw. B' in Form von Befestigungsöffnungen vorgesehen, die von geeigneten Befestigungsmitteln M durchgriffen werden. Das Ensemble aus Türinnenblech I und Aggregateträger T mit den daran befestigten Türkomponenten F, G, L, S wird zum Fahrzeuginnenraum hin mittels einer (in Figur 1 durchscheinend dargestellten) Türinnenverkleidung V abgedeckt.
Eine derartige Anordnung aus Türinneblech I, Aggregateträger T und Türinnenverkleidung V ist bei Kraftfahrzeugtüren allgemein bekannt. Nachfolgend soll anhand der Figur 2 in einem konkreten Ausführungsbeispiel eine besonders vorteilhafte Anordnung zur Verbindung eines Aggregateträgers mit dem Türinnenblech dargestellt werden.
Figur 2 zeigt einen Schnitt durch eine Anordnung gemäß Figur 1 im Bereich eines Paares der Befestigungsstellen B, B', wobei die Türinnenverkleidung am Aggregateträger vormontiert ist, sowie unter zusätzlicher Berücksichtigung der erfindungsgemäßen Weiterbildung einer bekannten Kraftfahrzeugtür der in Figur 1 dargestellten Art.
Das Türinnenblech 1 wird gemäß Figur 2 gebildet durch einen großflächigen, im Wesentlichen ebenen Grundkörper 10 und umschließt eine großflächige Aussparung A (vergl. Fig. 1). Die Erstreckungsebene des Türinnenbleches 1 definiert gleichzeitig eine Türebene E. Der an die großflächige Ausnehmung A angrenzende Bereich 11 des Türinnenbleches 1 bildet einen Befestigungsbereich, in dem die oben erwähnten Befestigungsstellen in Form von Befestigungsöffnungen 15 angeordnet sind.
Dieser Befestigungsbereich 1 ist gegenüber der Türebene E, also der durch die Erstreckung des flächigen Grundkörpers 10 des Türinnenbleches 1 definierten Ebene, in einem spitzen Winkel &agr; zu dem eine am Rand umlaufende Dichtraupe 28 aufweisenden Aggregateträger 2 hin abgewinkelt (insbesondere umgebogen), der in Figur 2 in seiner Montageposition dargestellt ist. Unter der Möntageposition des Aggregateträgers 2 wird dabei diejenige Position verstanden, in der der im
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Wesentlichen plattenförmige, ebene Grundkörper 20 des Aggregateträgers 2 parallel zu dem Grundkörper 10 des Türinnenbleches 1 ausgerichtet ist und die einander zugeordneten Befestigungsstellen 15, 25 am Türinnenblech 1 einerseits und am Aggregateträger 2 andererseits - senkrecht zur Türebene E betrachtet - miteinander fluchten, d.h., entlang einer senkrecht zur Türebene E verlaufenden Geraden g hintereinander angeordnet sind. Mit anderen Worten ausgedrückt, verläuft der Befestigungsbereich 11 des Türinnenbleches 1 in der Montageposition des Aggregateträgers 2 schräg von dem Grundkörper 10 des Türinnenblechs 1 in Richtung auf den Grundkörper 20 des Aggregateträgers 2.
Die Befestigungsstellen des Aggregateträgers 2 in Form von Befestigungsöffnungen 25 sind in einem Befestigungsbereich 21 angeordnet, der in Bezug auf den Grundkörper 20 des Aggregateträgers 2 eine Vertiefung bildet. In dieser Vertiefung ist ein Dichtungsring 22 angeordnet, die ebenso wie die entsprechende Befestigungsöffnung 25 von einem am Aggregateträger 2 vormontierten Befestigungsmittel 3 in Form eines Montageclips durchgriffen werden. Der Montageclip 3 weist einen die Befestigungsöffnung 25 und den Dichtungsring 22 durchgreifenden Schaft 30 auf, an dem eine den Dichtungsring 22 abstützende Kunststoff scheibe 32 angeformt ist und der an seinen beiden freien Enden 31, 32 jeweils mit einem elastisch spreizbaren Befestigungskopf 33 bzw. 34 versehen ist.
Die elastisch spreizdübelartigen Befestigungsköpfe 33, 34 des Montageclips 3 sind derart ausgestaltet, dass sie sich durch die Befestigungsöffnungen 15, 25 des Türinnenbleches 1 bzw. des Aggregateträgers 2 hindurchführen lassen, wobei der jeweilige Befestigungskopf 33 bzw. 34 quer zur Einführrichtung (Verschieberichtung V) komprimiert wird. Nach dem Durchdringen der entsprechenden Befestigungsöffnung 15 bzw. 25 spreizt sich der jeweilige Befestigungskopf 33 bzw. 34 wieder auf und stützt sich mit seinen abgeschrägten freien Enden 33', 34' an dem Rand der entsprechenden Befestigungsöffnung 15, 25 ab, wobei die Befestigungsöffnungen 15, 25 hintergriffen werden, wie in Figur 2 anhand des den Rand der Befestigungsöffnung 25 des Aggregateträgers 2 hintergreifenden Befestigungskopfes 34 eines Montageclips 3 erkennbar ist. Der Montageclip 3 ist hierdurch am Aggregateträger 2 vormontiert. Die beiden Befestigungsköpfe 33, 34 des Montageclips 3 sind vorzugsweise identisch ausgestaltet, so dass eine Verwechslung des dem Türinnenblech 1 bzw.
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dem Aggregateträger 2 zugeordneten freien Endes des Montageclips 3 ausgeschlossen ist. Auf die Abschrägung der freien Enden der Befestigungsköpfe kann auch verzichtet werden, wobei die Befestigungsköpfe dann vorzugsweise so auszubilden sind, dass sie nicht an der Kante des Randes der jeweiligen Befestigungsöffnung anliegen sondern den entsprechenden Rand vielmehr vollständig hintergreifen.
Alternativ könnte die Fixierung des Montageclips 3 am Aggregateträger 2 mittels eines Bajonettverschlusses, insbesondere in Form eines Drehverschlusses, erfolgen, um gezielt eine dauerhafte Dichtkraft an der Befestigungsstelle zu erzeugen, insbesondere, wenn dem Montageclip 3 zum Zweck der Abdichtung der Befestigungsstelle ein Dichtelement 35 zugeordnet ist.
Zur Verbindung des Aggregateträgers 2 mit dem Türinnenblech 1 muß der Aggregateträger 2 entlang einer Verschieberichtung V senkrecht zur Türebene E zu dem Türinnenblech 1 hin verschoben werden, wobei die Befestigungsmittel 3 in Form von Montageclips mit Ihrem dem Türinnenblech zugewandten Befestiungskopf 33 jeweils in eine zugeordnete Befestigungsöffnung 15 des Türinnenblechs 1 eindringen. Hierbei wird der entsprechenden Befestigungskopf 33 jeweils in radialer Richtung, im Wesentlichen senkrecht zur Verschieberichtung V, komprimiert, so dass er mit einer entsprechend großen Kraft in Verschieberichtung V auf den Rand der zugeordneten Befestigungsöffnung 15 einwirkt. Aufgrund der Schrägstellung des Befestigungsbereiches 11 des Türinnenblechs 1 führt diese Montagekraft Fm jedoch nicht zu einem Ausweichen des Befestigungsbereiches 11 des Türinnenblechs 1, welche die Befestigung des Montageclips 3 erschweren würde; vielmehr ist die Schräge, d.h. der entsprechende Winkel &agr; des Befestigungsbereiches 11 so gewählt, dass unter den beim Einführen der Montageclips 3 in die zugeordneten Befestigungsöffnungen 15 wirkenden Montagekräften FM der Befestigungsbereich 11 im Wesentlichen parallel zu der Türebene E, also in einer Ebene mit dem Rest des Grundkörpers 10 des Türinnenblechs 1 ausgerichtet wird.
An dem Aggregateträger 2 ist jedoch gemäss Figur 2 eine vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere Schaumstoff, bestehende Türinnenverkleidung 4
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vormontiert, die zur Abdeckung des Ensembles aus Türinnenblech 1 und Aggregateträger 2 zum Fahrzeuginnenraum hin und somit insbesondere als Designelement dient. Die Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenverkleidung erfolgt dabei in bekannter Weise über in Figur 2 nicht dargestellte Befestigungselemente.
Hierdurch stellt sich das Problem, dass die am Aggregateträger vorgesehenen Befestigungsmittel 3 in Form von Montageclips nicht ohne weiteres zugänglich sind, um sie mit den zugeordnete Befestigungsöffnungen 15 am Türinnenblech 1 in Eingriff bringen zu können. Mit anderen Worten ausgedrückt besteht das Problem, in der Umgebung der Montageclips 3 Befestigungskräfte auf den Aggregateträger 2 auszuüben, die in Richtung auf das Türinnenblech 1 wirken und ein Einrasten der Montageclips 3 in die zugeordneten Befestigungsöffnungen 15 des Türinnenblechs 1 herbeiführen.
Zur Behebung dieses Problems ist an dem Grundkörper 40 der Türinnenverkleidung 4, der sich im Wesentlichen parallel zu dem Grundkörper 20 des Aggregateträgers 2 erstreckt, ein Kraftübertragungselement in Form eines Montagezylinders 45 angeformt, der sich von dem Grundkörper 40 der Türinnenverkleidung 4 zu dem Grundkörper 20 des Aggregateträgers 2 hin erstreckt und dabei einen Teil des Montageclips 3 ringförmig umschließt. Hierdurch ist eine symmetrische Einleitung von auf die Türinnenverkleidung 4 aufgebrachten Befestigungskräften in die Umgebung des Montageclips 3 möglich, durch die der Montageclip mit der zugeordneten Befestigungsöffnung 15 am Türinnenblech 1 in Eingriff gebracht wird.
Zur Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenblech wird auf die Türinnenverkleidung 4 im Bereich der (ggf. mehreren) Kraftübertragungselemente 45 eine Befestigungskraft F8 aufgebracht, z.B. manuell durch Ausübung eines Druckes auf die Türinnenverkleidung 4 oder mit einem geeigneten Werkzeug, wobei diese Befestigungskraft über die Wand des Montagezylinders 45 in der Umgebung des Montageclips 3 in den Aggregateträger 2 bzw. dessen Grundkörper 20 eingeleitet wird. Diese Kraft kann über die Dichtscheibe 22 und die einstückig am Montageclip 3 angeformte Kunststoffscheibe 32 in den
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Montageclip 3 selbst eingeleitet werden, so dass dieser mit der Befestigungsöffnung 15 des Türinnenblechs 1 in Eingriff gebracht werden kann.
Nachdem der Montageclip 3 mit seinem Befestigungskopf 33 durch die zugeordnete Befestigungsöffnung 15 des Türinnenblechs 1 hindurchgeführt worden ist, spreizt sich der Befestigungskopf 33 derart, dass er sich mit seinen abgeschrägten freien Enden 33', 34' am Rand der Befestigungsöffnung 15 des Türinnenblechs 1 abstützt. Somit bewirken die beiden Befestigungsköpfe 33, 34 des Montageclips 3 zum einen eine formschlüssige Verbindung zwischen Türinnenblech 1 und Aggregateträger 2, indem je eine Befestigungsöffnung 15, 25 des Türinnenblechs 1 bzw. des Aggregateträgers 2 von einem der Befestigungsköpfe 33, 34 formschlüssig hintergriffen wird. Darüber hinaus ist der Abstand der beiden Befestigungsköpfe 33, 34 entlang der durch den Schaft 30 des Montageclips 3 definierten Längsachse des Montageclips 3 so gewählt, dass die Befestigungsbereiche 11, 21 des Türinnenblechs 1 und des Aggregateträgers 2 zusammen mit dem Dichtring 22 und der Kunststoffscheibe 32 zwischen den beiden Befestigungsköpfen 33, 34 eingeklemmt werden. Hierdurch wird eine dichtende Verbindung von Aggregateträger 2 und Türinnenblech 1 sichergestellt. Dies ist von besonderer Beideutung, da das Ensemble aus Türinneblech 1 und Aggregateträger 2 als Trennwand dient, mit der der Nassraum vom Trockenraum der Fahrzeugtür (vgl. Fig.1) getrennt wird. Eine derartige Nass-/Trockenraumtrennung muss selbstverständlich wasserdicht sein.
Durch das Aufbringen der Befestigungskräfte kommt es also zunächst zu einer Verringerung des Abstandes zwischen dem zunächst in seiner Montageposition befindlichen, im wesentlichen parallel zu dem Türblech 1 ausgerichteten und von diesem beabstandeten Aggregateträger 2 und dem Türblech 1. Beim Einschnappen des Montageclips 3 in die zugeordnete Befestigungsöffnung 15 des Türblechs 1 werden dann das Türblech 1 und der Aggregateträger 2 gegeneinander verspannt.
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Anstelle des in Figur 2 gezeigten Montageclips 3 können auch andere Befestigungsmittel zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung zwischen Türinnenblech 1 und Aggregateträger 2 verwendet werden, z.B. Mittel zur Herstellung eines Bajonetteverschlusses. Durch entsprechend große Klemmkräfte ist
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die Abdichtung der Befestigungsstelle mittels des Dichtringes 22 in besonderem Maße gewährleistet.
Fig. 3 zeigt eine Abwandlung des Montageclips aus Fig. 2, wobei der Unterschied darin besteht, daß gemäß Fig. 3 an dem Schaft 30 des Montageclips 3 ein Dichtelement 23 in Form zweier tellerartiger, identisch ausgebildeter Dichtabschnitt 23a, 23b angeformt ist. Die Dichtungsabschnitte 23a, 23b können dabei entweder aus demselben Material (Kunststoff) bestehen wie der Montageclip 3 oder es sind nach der 2K-Technik Dichtungsabschnitte 23a, 23b ausgebildet, die aus einem anderen (Kunststoff-) Material (z.B. Gummi) bestehen als der Monategclip 3.
Je einer der beiden Dichtabschnitte 23a, 23b legt sich bei Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger 2 und Türblech 1 dichtend an das Türblech 1 bzw. an den Aggregateträger 2 an. Dabei werden Aggregateträger 2 und Türblech 1 unter Verformung der Dichtabschnitte 23a, 23b gegeneinander verspannt. Da der Montageclip 3 spiegelsymmetrisch bezüglich seiner den Schaft 30 senkrecht schneidenden Mittelebene ausgebildet ist, kann es beim Einstecken des Montageclips 3 in den Aggregateträger 2 nicht zu Irrtümern hinsichtlich der Ausrichtung des Montageclips 3 kommen.
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Claims (29)
1. Anordnung zur Verbindung eines Aggregateträgers mit einer Türinnenhaut einer Kraftfahrzeugtür, mit wobei am Aggregateträger eine Türinnenverkleidung vormontiert ist, mit der der Aggregateträger zum Fahrzeuginnenraum hin zumindest teilweise abdeckbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass sich in der Umgebung des Befestigungsmittels (3) ein Kraftübertragungselement (45) zwischen der Türinnenverkleidung (4) und dem Aggregateträger (2) erstreckt, mit dem eine in die Türinnenverkleidung (4) eingeleitete Befestigungskraft (FB) zur Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger (2) und Türinnenhaut (1) in den Aggregateträger (2) einleitbar ist.
- mindestens einem am Aggregateträger vorgesehenen Befestigungsmittel zur Verbindung des Aggregateträgers mit der Türinnenhaut und
- einer an der Türinnenhaut vorgesehenen Befestigungsstelle, mit der das Befestigungsmittel zur Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenhaut in Eingriff bringbar ist
dadurch gekennzeichnet,
dass sich in der Umgebung des Befestigungsmittels (3) ein Kraftübertragungselement (45) zwischen der Türinnenverkleidung (4) und dem Aggregateträger (2) erstreckt, mit dem eine in die Türinnenverkleidung (4) eingeleitete Befestigungskraft (FB) zur Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger (2) und Türinnenhaut (1) in den Aggregateträger (2) einleitbar ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Türinnenverkleidung (4) entlang des Aggregateträgers (2) erstreckt und dass das Kraftübertragungselement (45) im Bereich des Befestigungsmittels (3) die Distanz zwischen Türinnenverkleidung (4) und Aggregateträger (2) überbrückt.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftübertragungselement (45) das Befestigungsmittel (3) ringförmig umgibt.
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftübertragungselement (45) als Hohlkörper ausgebildet ist, der sich von der Türinnenverkleidung (4) zu dem Aggregateträger (2) erstreckt.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftübertragungselement (45) hohlzylindrisch ausgebildet ist.
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftübertragungselement (45) an der Türinnenverkleidung (4) oder dem Aggregateträger (2) vorgesehen ist.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftübertragungselement (45) an der Türinnenverkleidung (4) oder dem Aggregateträger angeformt ist.
8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftübertragungselement (45) nicht die gesamte Distanz zwischen Türinnenverkleidung (4) und Aggregateträger (2) überbrückt, so dass ein Spalt verbleibt, und dass bei der Ausübung der Befestigungskräfte FB auf die Türinnenverkleidung (4) diese derart deformiert wird, dass der Spalt geschlossen wird.
9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Aggregateträger (2) nach Herstellung der Verbindung mit der Türinnenhaut (1) entlang der Türinnenhaut (1) erstreckt und dass die Türinnenhaut (1) vor Herstellung der Verbindung in einem die Befestigungsöffnung (15) aufweisenden Befestigungsbereich (11) zu dem in seiner Montageposition befindlichen Aggregateträger (2) hin vorverlagert ist.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (11) bezüglich der hieran angrenzenden Bereiche der Türinnenhaut (1) zu dem in seiner Montageposition befindlichen Aggregateträger (2) hin versetzt oder umgebogen ist.
11. Anordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Aggregateträger (2) im Wesentlichen parallel zu der Türinnenhaut (1) erstreckt.
12. Anordnung nach einem Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (11) der Türinnenhaut (1) sich vor Herstellung der Verbindung zwischen Aggregateträger und Türinnenhaut winklig zu der durch das Türblech (1) aufgespannten Ebene (E) verlaufend zwischen der Türinnenhaut (1) und dem Aggregateträger (2) verlaufend zu dem in seiner Montageposition befindlichen Aggregateträger (2) hin erstreckt.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (11) der Türinnenhaut (1) sich nach Herstellung der Verbindung im Wesentlichen parallel zu dem Aggregateträger (2) erstreckt.
14. Anordnung nach Anspruch 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich (11) der Türinnenhaut (1) durch die beim in Eingriffbringen des Befestigungsmittels (3) mit der Befestigungsstelle (15) wirkenden Kräfte (FM) im Wesentlichen parallel zu dem Aggregateträger (2) ausrichtbar ist, insbesondere durch eine hinreichend elastische Ausbildung des Befestigungsbereiches (11).
15. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) einen Befestigungskopf (33), (34) aufweist, der zur Herstellung der Verbindung mit der Befestigungsstelle (15) in Eingriff bringbar ist.
16. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung ausgebildet ist.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) zur Herstellung einer Schnappverbindung ausgebildet ist.
18. Anordnung nach Anspruch 14 und 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) mindestens einen elastisch spreizbaren Kopf (33, 34) aufweist.
19. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aggregateträger (2) und die Türinnenhaut (1) nach Herstellung der Verbindung durch das Befestigungsmittel (3) gegeneinander verspannt sind.
20. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) am Aggregateträger (2) vor Herstellung der Verbindung mit der Türinnenhaut (1) vormontiert ist.
21. Anordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) in einer Befestigungsöffnung (25) des Aggregateträgers (2) angeordnet ist.
22. Anordnung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) nach Herstellung der Verbindung mit einem Ende (32) mit dem Aggregateträger und mit dem anderen Ende (31) mit der Türinnenhaut (1) in Eingriff steht.
23. . Anordnung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Enden (31, 32) des Befestigungsmittels (3) übereinstimmend ausgebildet sind.
24. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (3) aus Kunststoff besteht.
25. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Befestigungsmittels (3) eine Dichtung (22, 23) zwischen Aggregateträger (2) und Türinnenhaut (1) vorgesehen ist.
26. Anordnung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, die Dichtung (23) einstückig an dem Befestigungsmittel (3) angeformt ist.
27. Anordnung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Befestigungsmittel (3) zwei Dichtungsabschnitte (23a, 23b) vorgesehen sind, von denen einer dem Türblech (1) und der andere dem Aggregateträger (2) zugeordnet ist und dass die beiden Dichtungsabschnitte (23a, 23b) identisch ausgebildet sind.
28. Anordnung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschnitt (30) des Befestigungsmittels (3) die Dichtung (22) durchgreift.
29. Anordnung nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (22) zusammen mit dem Befestigungsmittel (3) am Aggregateträger (2) vormontiert ist.
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