-
Die Erfindung betrifft ein Insektenschutznetz, das an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung für Pferde befestigt werden kann und das das Pferd beim Reiten und Führen effektiv vor Insekten schützt. Des Weiteren betrifft die Erfindung auch eine Führ- und/oder Reitvorrichtung für ein Pferd, die ein solches Insektenschutznetz umfasst.
-
Seit vielen Jahren bekannt sind Fliegenhauben zum Schutz von Pferden vor Insekten, die vor dem Reiten über die Ohren des Pferdes und unter den Nacken- und Stirnriemen eines Zaumzeugs gezogen und mittels einer Kordel am Nackenriemen befestigt werden. Diese Fliegenhauben verbleiben während des Reitens am Pferdekopf und schützen die Ohren des Pferdes vor Insekten. Nicht geschützt bleibt das Gesichtsfeld des Pferdes. Gerade die Augen sind jedoch empfindlich und viele Pferde neigen bei Fliegen im Augenbereich zum Kopfschütteln, was ein ruhiges Arbeiten mit dem Pferd unmöglich macht. Des Weiteren bekannt sind Insektenschutzmasken, die das Gesichtsfeld und ggf. den Ohrenbereich eines Pferdes abdecken und an der Unterseite des Pferdekopfes geschlossen werden, damit das Pferd zumeist beim Weidegang die Insektenschutzmaske nicht verliert. Nachteilig an diesen Insektenschutzmasken ist, dass sie zwar theoretisch unter ein Zaumzeug geschnallt werden können, aber unter diesem nicht, ohne das Zaumzeug ebenfalls zu lösen oder nur sehr aufwendig, vom Pferdekopf entfernt werden können. Zudem müsste, nach Entfernen der Insektenschutzmaske unter einem Zaumzeug, das Zaumzeug neu eingestellt und in seiner Weite angepasst werden, was einen erheblichen Aufwand darstellt.
-
Es ist somit Aufgabe der Erfindung ein Insektenschutznetz für Pferde bereitzustellen, das einfach mit einer Führ- und/oder Reitvorrichtung für das Pferd verbunden und auch von dieser Führ- und/oder Reitvorrichtung einfach gelöst werden kann, ohne nach dem Lösen des Insektenschutznetzes Veränderungen an der Führ- und/oder Reitvorrichtung vornehmen zu müssen, um diese bestimmungsgemäß zu gebrauchen, oder diese ebenfalls mit abnehmen zu müssen, um das Insektenschutznetz zu entfernen. Des Weiteren ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Führ- und/oder Reitvorrichtung für ein Pferd mit einem Insektenschutznetz bereitzustellen, mit der das Pferd während des Reitens vor Insekten geschützt ist und die keiner Anpassung bedarf, sofern das Insektenschutznetz an der Führ- und/oder Reitvorrichtung befestigt oder von dieser abgenommen wird.
-
Die Lösung dieser Aufgaben erfolgt durch die unabhängigen Ansprüche. Die abhängigen Ansprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
-
Das erfindungsgemäße Insektenschutznetz ist insbesondere zur temporären Befestigung an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung für ein Pferd vorgesehen, wobei die Führ- und/oder Reitvorrichtung durch das Befestigen des Insektenschutznetzes oder durch das Entfernen des Insektenschutznetzes nicht verstellt oder gesondert angepasst werden muss. Hierzu ist das Insektenschutznetz spezifisch ausgebildet.
-
Das Insektenschutznetz ist so konstruiert, dass es einen Netzbereich umfasst, der zumindest den Augenbereich des Pferdes bedeckt. Dies wird auch als das Gesichtsfeld des Pferdes bedeckendes Netz bezeichnet. Der Netzbereich erstreckt sich soweit, dass das Insektenschutznetz an den an den Backen eines Pferdekopfes gegenüberliegenden Backenriemen einer Führ- und/oder Reitvorrichtung befestigt werden kann. Das Insektenschutznetz ist dabei so ausgebildet, dass es zumindest teilweise auf den Backenriemen aufliegen kann, es erstreckt sich also über zumindest einen Teil des Gesichtsfeldes des Pferdes und schützt somit mindestens den empfindlichen Augenbereich.
-
Das Insektenschutznetz umfasst eine im befestigten Zustand des Insektenschutznetzes vom Kopf des Pferdes wegweisende Oberseite und eine zum Kopf des Pferdes gerichtete Unterseite und ist eine Art Flächengebilde. Mit anderen Worten weist das Insektenschutznetz eine zum Pferdekopf auszurichtende Unterseite und eine frei liegende Oberseite auf. Dieses flächige Gebilde ist aus einem netzartigen Material gebildet, das das Sehen des Pferdes nicht beeinträchtigt, jedoch effektiv davor schützt, dass Insekten den empfindlichen Augenbereich der Pferde erreichen. Die Insekten können das Insektenschutznetz nicht durchdringen. Gemäß einer Ausführungsform kann das Insektenschutznetz auch einen Ohrenbereich aufweisen, der die Ohren des Pferdes schützt. Dieser kann ebenfalls aus dem netzartigen Flächengebilde gebildet sein, der das das Gesichtsfeld des Pferdes bedeckende Netz bildet, oder kann aus einem anderen Material gebildet sein.
-
Zur Befestigung des Insektenschutznetzes an der Führ- und/oder Reitvorrichtung umfasst das Insektenschutznetz mindestens eine Befestigungsvorrichtung. Dies bedeutet, dass eine oder auch mehrere der nachstehend beschriebenen Befestigungsvorrichtung oder zusätzlich auch andere weitere Befestigungsvorrichtungen am Insektenschutznetz vorgesehen sein können. Vorzugsweise sind alle Befestigungsvorrichtungen wie die nachstehende, erfindungsgemäß verwendete Befestigungsvorrichtung ausgebildet. Die Befestigungsvorrichtung ist vorgesehen, das Insektenschutznetz leicht lösbar aber stabil und sicher mit der Führ- und/oder Reitvorrichtung zu verbinden, und zwar während des Führens des Pferdes und/oder während des Reitens des Pferdes, und zwar nämlich dann, wenn eine Führ- und/oder Reitvorrichtung mit zwei sich jeweils seitlich entlang des Pferdekopfes erstreckenden Backenriemen am Pferdekopf angebracht ist, mit der das Insektenschutznetz verbindbar ist. Eine solche Führ- und/oder Reitvorrichtung kann beispielsweise ein Halfter aber insbesondere ein Zaumzeug jeglicher Art sein, das über zwei Backenriemen verfügt.
-
Die Befestigungsvorrichtung umfasst einen ersten Schließbereich und einen zum Schließen der Befestigungsvorrichtung mit dem ersten Schließbereich verbindbaren zweiten Schließbereich. Der erste Schließbereich ist auf der Oberseite des Insektenschutznetzes angeordnet und liegt dort frei. Vorzugsweise ist der erste Schließbereich auf der Oberseite befestigt, und insbesondere mit dieser vernäht. Der erste Schließbereich liegt somit nach oben frei, ist also nicht vom Insektenschutznetz bedeckt.
-
Der zweite Schließbereich ist so an der Unterseite des Insektenschutznetzes angeordnet, dass er beim Befestigen des Insektenschutznetzes an der Führ- und/oder Reitvorrichtung derart um einen Backenriemen geführt werden kann, dass er auf dem ersten Schließbereich auf der Oberseite des Insektenschutznetzes zu liegen kommt und mit dem ersten Schließbereich verbunden werden kann. Hierdurch wird die Befestigungsvorrichtung reversibel mit dem Backenriemen verbunden. Mit anderen Worten wird der zweite Schließbereich von unten nach oben um den Backenriemen geführt, um dann von der freiliegenden Seite des ersten Schließbereichs, also von oben, in den ersten Schließbereich einzugreifen und sich mit dem ersten Schließbereich zu verbinden.
-
Das erfindungsgemäße Insektenschutznetz hat folgende Vorteile gegenüber herkömmlichen Fliegenschutzvorrichtungen: Es schützt effektiv vor Insekten, die im Gesichtsfeld und darunter insbesondere auch im Augenbereich des Pferdes angreifen, ist sehr einfach mit nur einer Hand an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung befestigbar und auch wieder mit nur einer Hand von der Führ- und/oder Reitvorrichtung abnehmbar. Dies wird durch das mindestens teilweise Aufliegen des Insektenschutznetzes auf den Backenriemen und die spezifische Ausbildung der Befestigungsvorrichtung(en) erzielt. Lediglich der zweite Schließbereich wird um den Backenriemen der Führ- und/oder Reitvorrichtung geführt. Alle anderen Elemente des Insektenschutznetzes liegen insbesondere auf der Führ- und/oder Reitvorrichtung und sind damit freiliegend. Das erfindungsgemäße Insektenschutznetz ist damit besonders gut geeignet für jegliche Führ- und/oder Reitvorrichtungen, die mindestens zwei Backenriemen aufweisen.
-
Es kann von einem auf dem Pferd sitzenden Reiter selbst entfernt werden, was im Fall eines Reitturniers vorteilhaft ist dahingehend, dass das Pferd am Abreitplatz vor Insekten geschützt, jedoch in der Reitprüfung den Richtern nach Entfernung des Insektenschutznetzes ohne Gesichtsabdeckung präsentiert werden kann. Auch wird durch die spezifisch ausgebildete Befestigungsvorrichtung erreicht, dass die Führ- und/oder Reitvorrichtung zum Anbringen des Insektenschutznetzes und auch nach dem erneuten Entfernen des Insektenschutznetzes nicht verändert werden muss. Würde eine herkömmliche Fliegenschutzmaske unter die Führ- und/oder Reitvorrichtung gezogen werden, so müsste zum korrekten Führen oder Reiten ohne die Fliegenschutzmaske die Führ- und/oder Reitvorrichtung enger gestellt werden. Ein Überziehen einer Fliegenschutzmaske über die Führ- und/oder Reitvorrichtung ist zudem ungeeignet zum einhändigen Lösen der Fliegenschutzmaske vom Pferdekopf, da herkömmliche Fliegenschutzmasken meist mit Klettverschlüssen an der Unterseite des Pferdekopfes zu schließen sind. Auch ein Entfernen dieser Fliegenschutzmasken vom Rücken des Pferdes aus, ist nahezu nicht möglich.
-
Dadurch, dass das erfindungsgemäße Insektenschutznetz jedoch nur auf der Führ- und/oder Reitvorrichtung, genauer gesagt mindestens teilweise auf den Backenriemen der Führ- und/oder Reitvorrichtung aufliegt, ist ein Entfernen sogar durch den auf dem Rücken des Pferdes sitzenden Reiter einfach und einhändig möglich. Selbst wenn das Insektenschutznetz nach dem Reiten oder Führen zusammen mit der Führ- und/oder Reitvorrichtung (Halfter oder Zaumzeug und dergleichen) vom Pferdekopf abgenommen wird, ist immer noch eine stabile Verbindung des Insektenschutznetzes an einem oder beiden Backenriemen der Führ- und/oder Reitvorrichtung gegeben, so dass das Insektenschutznetz auch zusammen mit der Führ- und/oder Reitvorrichtung bevorratet werden kann.
-
Ein Aufliegen des Insektenschutznetzes auf einem oder beiden Backenriemen einer Führ- und/oder Reitvorrichtung wird insbesondere dadurch ermöglicht, dass der zweite Schließbereich so mit der Unterseite des Insektenschutznetzes durch eine Befestigung verbunden ist, dass mit Ausnahme dieser Befestigung weitere Teilbereiche der zweiten Schließvorrichtung, die mit dem bei bestimmungsgemäßen Gebrauch des Insektenschutznetzes das Gesichtsfeld des Pferdes bedeckenden Netz überlappen, nicht mit dem Netz fest verbunden sondern freiliegend sind. Bevorzugt wird somit nur eine in Richtung des Netzinneren weisende Kante der zweiten Schließvorrichtung mit der Unterseite des das Gesichtsfeld bedeckenden Netzes fest verbunden, während in Richtung des Netzäußeren weisende Abschnitte der zweiten Schließvorrichtung frei liegen, wodurch sich ein Einschubraum zwischen dem das Gesichtsfeld bedeckenden Netz und der zweiten Schließvorrichtung ergibt, in den der Backenriemen einer Führ- und/oder Reitvorrichtung eingeführt werden kann, so dass das Insektenschutznetz nach dem Verbinden der zweiten Schließvorrichtung mit der ersten Schließvorrichtung auf dem Backenriemen aufliegt. Mit anderen Worten ist die zweite Schließvorrichtung in dem Bereich, der mit dem das Gesichtsfeld des Pferdes überlappenden Netz überlappt, nicht komplett sondern nur an einem Ende mit dem Netz verbunden.
-
Als weiterer Vorteil kann gesehen werden, dass das Entfernen oder Anbringen des Insektenschutznetzes keinen Einfluss auf die Weiteneinstellung und Längeneinstellung der Führ- und/oder Reitvorrichtung hat.
-
Die Ausbildung des ersten und zweiten Schließbereichs ist im Einzelnen nicht beschränkt. Jegliche Art von Schließmechanismus bei der ein erster Schließbereich mit einem zweiten Schließbereich verbunden werden kann, ist erfindungsgemäß geeignet. Aufgrund der sehr einfachen Befestigungsart, ist der erste Schließbereich vorzugsweise ein erster Klettbereich und der zweite Schließbereich ein zweiter Klettbereich. Durch Kombination des ersten Klettbereichs und des zweiten Klettbereichs ergibt sich ein herkömmlicher Klettverschluss, der als erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung eingesetzt werden kann. Ein Klettverschluss hat gegenüber anderen Befestigungsvorrichtungen den Vorteil, dass der erste Schließbereich und der zweite Schließbereich nicht zu 100% überlappen müssen, um ein sicheres und dauerhaftes Schließen der Befestigungsvorrichtung zu ermöglichen.
-
Alternativ ist der erste Schließbereich vorzugsweise ein Unterteil eines Druckknopfes und der zweite Schließbereich ist ein Oberteil eines Druckknopfes. Auch hierdurch wird ein einfaches einhändiges Öffnen und Schließen der Befestigungsvorrichtung ermöglicht.
-
Ferner alternativ ist der erste Schließbereich vorzugsweise ein Stift, ein Knopf, eine Klammer oder ein Haken und der zweite Schließbereich ist ein Lochband oder eine Öse, in die der Knopf, die Klammer oder der Haken eingreift. Das Lochband kann hierzu ein oder auch mehrere Löcher aufweisen, wobei mehrere Löcher den Vorteil haben, dass die Befestigungslänge um den Backenriemen zusätzlich einstellbar ist, wodurch auch ein Straffen des Insektenschutznetzes erzielt werden kann.
-
Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass der zweite Schließbereich mittels eines elastischen Bandes an der Unterseite des Insektenschutznetzes befestigt ist. Dies erleichtert das Führen des zweiten Schließbereichs um den Backenriemen der Führ- und/oder Reitvorrichtung. Sofern der zweite Schließbereich ein Lochband ist, kann das Lochband ein elastisches Band sein, so dass es keines zusätzlichen elastischen Bandes bedarf. Ein Ende des elastischen Bandes ist dabei vorzugsweise direkt mit der Unterseite des Insektenschutznetzes verbunden, weiter vorteilhaft mit dieser vernäht. Am andere Ende ist der zweite Schließbereich angeordnet.
-
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung sind die Dimensionen des Insektenschutznetzes so gewählt, dass Ganaschen und Unterkiefer des Pferdekopfes ausgespart bleiben. Hierdurch wird ein übermäßiges Schwitzen des Pferdes verhindert, obgleich das Insektenschutznetz weiterhin stabil befestigbar ist. Zudem wird auch die Kautätigkeit, die zur Losgelassenheit des Rückens des Pferdes führt, nicht beeinträchtigt. Zudem werden das Anbringen und Entfernen des Insektenschutznetzes an der Führ- und/oder Reitvorrichtung weiter vereinfacht.
-
Um einen besonders weitreichenden Schutz vor Insekten zu erzielen, ist weiter vorteilhaft vorgesehen, dass die Dimensionen des Insektenschutznetzes so gewählt sind, dass das Insektenschutznetz ausschließlich den Augenbereich, den Nasenrücken und ggf. die Nüstern des Pferdekopfes bedeckt. Der Ohrenbereich bleibt hierbei ausgespart. Dies hat den Vorteil, dass das Insektenschutznetz sehr einfach anbringbar und wieder entfernbar ist, gerade wenn es an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung am Kopf des Pferdes angeordnet ist. Wäre ein Ohrenbereich vorgesehen, müsste dieser, um für das Pferd angenehm zu sein, unter der Führ- und/oder Reitvorrichtung geführt werden, was ein einhändiges Entfernen des Insektenschutznetzes von der Führ- und/oder Reitvorrichtung unmöglich macht. Zum Schutz der Ohren können herkömmliche Fliegenschutzhauben verwendet werden, die selektiv die Ohren schützen und auch in Turnieren zugelassen sind.
-
Zum weiter verbesserten Schutz vor Insekten umfasst das Insektenschutznetz vorzugsweise einen Nüsternbereich zum Bedecken der Nüstern des Pferdekopfes. Der Nüsternbereich kann mit dem das Gesichtsfeld bedeckenden Netzbereich einstückig verbunden oder von dem das Gesichtsfeld bedeckenden Netzbereich reversibel abtrennbar sein.
-
Des Weiteren ist es bevorzugt, wenn die Dimensionen des Insektenschutznetzes so gewählt sind, dass seitliche Maulspalten des Pferdekopfes frei liegen. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Führ- und/oder Reitvorrichtung ein Gebissstück umfasst, da dann durch das Insektenschutznetz die Lage des Gebissstücks und dessen Beweglichkeit nicht eingeschränkt werden. Zudem ist dies für Reitprüfungen von Vorteil, da die Vorschriften für die Teilnahme vorsehen, dass die seitlichen Maulspalten eines Pferdes für die Richter erkennbar sein müssen.
-
Des Weiteren vorteilhaft weist das Insektenschutznetz im Bereich des Nasenrückens des Pferdekopfes, also an der dem Pferdekopf zugewandten Unterseite des Insektenschutznetzes, eine Abstandspolsterung auf, die von einer ersten Längsseite des Insektenschutznetzes zu einer gegenüberliegenden zweiten Längsseite führt. Mit anderen Worten führt die Abstandspolsterung, sofern das Insektenschutznetz an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung am Pferdekopf befestigt ist, von einem Backenriemen über den Nasenrücken des Pferdekopfes zum zweiten Backenriemen. Die Abstandspolsterung erstreckt sich damit vorzugsweise über die gesamte Breite des Insektenschutznetzes von einer Backenseite des Pferdekopfes zur gegenüberliegenden Backenseite. Die Abstandspolsterung ermöglicht eine gute Beabstandung des Insektenschutznetzes vom Pferdekopf, so dass das Insektenschutznetz, das insbesondere auf der Führ- und/oder Reitvorrichtung aufliegt, im Wesentlichen eine lineare Oberfläche entlang der Längsrichtung des Insektenschutznetzes aufweist, ohne Knicke und Einbuchtungen oder Einwölbungen.
-
Die Abstandspolsterung ist im Einzelnen nicht beschränkt, und ist eine in ihrer Dickenrichtung auf die vorzusehende Beabstandung angepasste Polsterung, vorzugsweise aus einem dreidimensionalen Gewirk oder Gewebe, um ein Schwitzen in diesem Bereich zu reduzieren. Insbesondere ist hierbei eine Schichtdicke der Abstandspolsterung so gewählt, dass im befestigten Zustand des Insektenschutznetzes eine Verbindungslinie des Insektenschutznetzes oberhalb eines Nasenriemens und unterhalb des Nasenriemens der Führ- und/oder Reitvorrichtung an der Oberseite des Insektenschutznetzes eine Gerade bildet.
-
Das Material des Insektenschutznetzes ist im Einzelnen nicht beschränkt. Besonders bevorzugt ist jedoch ein Material mit hoher Biegesteifigkeit, so dass beim Bewegen des Pferdes, also beim Führen und Reiten, die Insektenschutzmaske weder durch die Bewegung des Pferdes noch durch etwaigen Gegenwind verschoben, eingedrückt oder anderweitig in seiner Form beeinträchtigt wird. Dies unterscheidet diese Ausführungsform des erfindungsgemäßen Insektenschutznetzes ebenfalls von herkömmlichen Fliegenschutzmasken, die darauf ausgelegt sind, sich weich am Pferdekopf anzuschmiegen und daher eine sehr geringe Biegesteifigkeit aufweisen. Die erhöhte Biegesteifigkeit ist gerade für das erfindungsgemäße Insektenschutznetz vorteilhaft, da dieses auf einer Führ- und/oder Reitvorrichtung aufliegt, und daher nur durch den oder die Befestigungsvorrichtungen an der Führ- und/oder Reitvorrichtung befestigt wird, so dass eine hohe Biegesteifigkeit das Pferd effektiv vor Insekten schützt ohne durch Berührung des Insektenschutznetzes den Pferdekopf in empfindlichen Bereichen, wie z.B. dem Augenbereich, zu berühren.
-
Um die Biegesteifigkeit des Insektenschutznetzes besonders gut einstellen zu könne, ist das Material des Insektenschutznetzes vorzugsweise ein von einem zweiten Kunststoff ummantelter erster Kunststoff. Als besonderes geeignet hat sich ein Polyesterkunststoff oder Polyamid als erster Kunststoff und ein PVC (Polyvinylchlorid) als zweiter Kunststoff herausgestellt.
-
Um eine besonders gute Biegesteifigkeit des Insektenschutznetzes zu erzielen und damit einen besonders hohen Abstandsschutz und Stabilität des Insektenschutznetzes zu erlangen beträgt ein Flächengewicht des Insektenschutznetzes, gemessen nach DIN EN 12127-1997:12, vorzugsweise 80 bis 780 g/m2, insbesondere 150 bis 600 g/mm2 und insbesondere 200 bis 550 g/mm2. Hierdurch wird ein Durchbiegen und damit in-Kontakt-Gelangen des Insektenschutznetzes mit dem Pferdekopf verhindert, so dass das Pferd durch das Insektenschutznetz geschützt aber nicht gestört wird. Um bei hohem Schutz vor Insekten eine besonders gute Sicht des Pferdes zu ermöglichen, ist das Insektenschutznetz, also das das Gesichtsfeld des Pferdes abdeckende Netz, insbesondere ein Gewebe und insbesondere aus synthetischen Fasern.
-
Des Weiteren erfindungsgemäß wird auch eine Führ- und/oder Reitvorrichtung für ein Pferd mit mindestens zwei Backenriemen beschrieben. Die Führ- und/oder Reitvorrichtung ist im Einzelnen nicht beschränkt und kann ein herkömmliches Halfter oder eine Trense/Zaumzeug sein, mit der Maßgabe, dass die Führ- und/oder Reitvorrichtung mindestens zwei Backenriemen aufweist. Die Backenriemen erstrecken sich insbesondere von einem oberen Backenbereich seitlich eines Stirnbereichs zu einem Nasenrückenbereich oder sogar bis zu den seitlichen Maulspalten oder sogar dem Maulbereich eines Pferdekopfes. Die Führ- und/oder Reitvorrichtung kann beispielsweise ein Reithalfter, ein Zaumzeug, eine Trense oder auch eine Einohrtrense, beide mit oder ohne Stirnriemen, mit oder ohne Nasenriemen und mit oder ohne Kehlriemen sein.
-
Die erfindungsgemäße Führ- und/oder Reitvorrichtung umfasst ein wie vorstehend beschriebenes Insektenschutznetz, das zumindest an einem Backenriemen der Führ- und/oder Reitvorrichtung befestigt ist. Mit anderen Worten ist das Insektenschutznetz an mindestens einem Backenriemen und vorzugsweise an beiden sich gegenüberliegenden Backenriemen durch mindestens eine oder aber auch mehrere Befestigungsvorrichtungen der nachstehenden Art und ggf. zusätzlich durch andere Befestigungsvorrichtungen befestigt. Vorzugsweise ist das Insektenschutznetz ausschließlich mit einer oder mehreren erfindungsgemäß beschriebenen Befestigungsvorrichtung(en) an der Führ- und/oder Reitvorrichtung befestigt.
-
Wie vorstehend dargelegt, umfasst eine Befestigungsvorrichtung einen ersten Schließbereich und einen zweiten Schließbereich. Der an der Unterseite des Insektenschutznetzes befestigte zweite Schließbereich ist dabei so um einen Backenriemen geführt, dass er auf dem ersten Schließbereich auf der Oberseite des Insektenschutznetzes aufliegt und mit dem ersten Schließbereich verbunden ist.
-
Dies hat den Vorteil, dass das Insektenschutznetz sehr einfach und sogar einhändig und auch vom Pferderücken aus lösbar ist und entfernt werden kann. Trotzdem ist es durch die Befestigungsvorrichtung(en) stabil, verrutschsicher und formstabil mit der Führ- und/oder Reitvorrichtung verbunden. Hierbei sei angemerkt, dass das Insektenschutznetz nur an einem oder an beiden Backenriemen aber zusätzlich auch an einem Stirnriemen und/oder Nackenriemen mit der Führ- und/oder Reitvorrichtung durch mehrere wie vorstehend beschriebene Befestigungsvorrichtungen befestigt sein kann. Vorzugsweise ist das Insektenschutznetz an jedem Backenriemen an einem oberen Backenriemenbereich und an einem unteren Backenriemenbereich befestigt, so dass es insgesamt mit vier Befestigungsvorrichtungen befestigt ist. Werden Befestigungsvorrichtungen im mittleren Bereich eines Backenriemens befestigt, sind auch zwei Befestigungsvorrichtungen insgesamt ausreichend, was Materialkosten spart und das Lösen des Insektenschutznetzes weiter vereinfacht.
-
Weiter vorteilhaft ist das Insektenschutznetz ausschließlich auf der Führ- und/oder Reitvorrichtung angeordnet. Mit anderen Worten liegt das Insektenschutznetz somit auf der Führ- und/oder Reitvorrichtung auf und lediglich der zweite Schließbereich ist um den Backenriemen geführt. Das das Gesichtsfeld des Pferdes bedeckende Netz liegt jedoch in jedem Fall auf den Backenriemen auf. So muss nach dem Entfernen des Insektenschutznetzes keine Weiten- und/oder Längenanpassung der Führ- und/oder Reitvorrichtung vorgenommen werden, damit diese bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
-
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
- 1 ein Insektenschutznetz gemäß einer ersten Ausführungsform,
- 2 ein Insektenschutznetz gemäß einer zweiten Ausführungsform und
- 3 eine Führ- und/oder Reitvorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform.
-
In den Figuren sind nur die wesentlichen Elemente der vorliegenden Erfindung gezeigt. Alle übrigen Elemente sind der Übersichtlichkeit halber weggelassen. Des Weiteren beziffern gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente.
-
Im Detail zeigt 1 ein Insektenschutznetz 1 gemäß einer ersten Ausführungsform. Die Dimensionen des Insektenschutznetzes 1 sind so gewählt, dass es das Gesichtsfeld des Pferdes, und insbesondere seinen Augenbereich 12 (siehe 2) abdeckt. Das Insektenschutznetz umfasst hierzu ein das Gesichtsfeld eines Pferdes bedeckendes Netz 2. Das Netz ist insbesondere als Gewebe aus synthetischen Fasern ausgebildet. Das Insektenschutznetz weist eine zum Pferdekopf auszurichtende Unterseite 4 und eine nach oben frei liegende Oberseite 3 auf.
-
Das Insektenschutznetz 1 ist zur Befestigung an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung für ein Pferd mit mindestens zwei Backenriemen vorgesehen. Durch das Befestigen liegt das Insektenschutznetz 1 sodann zumindest teilweise auf den Backenriemen auf, aber insbesondere nicht darunter.
-
Das Insektenschutznetz 1 umfasst zum Befestigen desselben an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung eine Befestigungsvorrichtung 5 mit einem ersten Schließbereich 6 und einem zum Schließen der Befestigungsvorrichtung 5 mit dem ersten Schließbereich 6 verbindbaren zweiten Schließbereich 7.
-
Die Befestigungsvorrichtung 5 kann zum Beispiel als Klettverschluss mit einem als erster Klettbereich ausgebildeten ersten Schließbereich 6 und einem als zweiter Klettbereich ausgebildeten zweiten Schließbereich 7 ausgebildet sein. Alternativ kann der erste Schließbereich 6 auch ein Unterteil eines Druckknopfes und der zweite Schließbereich 7 ein Oberteil eines Druckknopfes sein oder der erste Schließbereich 6 ist ein Stift, ein Knopf, eine Klammer oder ein Haken und der zweite Schließbereich 7 ist ein Lochband oder eine Öse.
-
Der erste Schließbereich 6 liegt auf der Oberseite 3 des Insektenschutznetzes 1 frei und ist vorzugsweise mit der Oberseite 3 dauerhaft verbunden, beispielsweise vernäht. Der zweite Schließbereich 7 ist so an der Unterseite 4 des Insektenschutznetzes 1 angeordnet, dass er beim Befestigen des Insektenschutznetzes an der Führ- und/oder Reitvorrichtung so um einen Backenriemen 101 (siehe gestrichelte Linien 101 in 1, wobei zwei gestrichelte Linien auf jeder Längsseite des Insektenschutznetzes 1 jeweils einen Backenriemen darstellen) geführt werden kann, dass er auf dem ersten Schließbereich 6 auf der Oberseite 3 des Insektenschutznetzes 1 zu liegen kommt und mit dem ersten Schließbereich 6 verbunden werden kann.
-
In der gezeigten Ausführungsform ist der zweite Schließbereich 7 am Ende eines elastischen Bandes 8 befestigt und das elastische Band verbindet den zweiten Schließbereich 7 mit der Unterseite 4 des Insektenschutznetzes 1. Das elastische Band 8 erleichtert ein Führen des zweiten Schließbereichs 7 um den Backenriemen 101 und ist z.B. direkt mit der Unterseite 4 des Insektenschutznetzes 1 verbunden.
-
Das in 1 dargestellte Insektenschutznetz 1 weist in Summe vier Befestigungsvorrichtungen 5 auf. Die Anzahl ist jedoch variabel. Vorzugsweise befindet sich an jeder Längsseite 13 des Insektenschutznetzes 1 jeweils eine Befestigungsvorrichtung 5 oder jeweils zwei Befestigungsvorrichtungen 5 zur besseren Stabilisierung.
-
Das Insektenschutznetz 1 ist vorgesehen, um an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung für ein Pferd befestigt zu werden. Dadurch, dass das Insektenschutznetz 1 bei Befestigung auf der Führ- und/oder Reitvorrichtung zu liegen kommt und nicht unter die Führ- und/oder Reitvorrichtung gezogen wird, wird ein einfaches Entfernen des Insektenschutznetzes 1 ermöglicht, ohne, dass ein Nachstellen der Weite und/oder Länge der Führ- und/oder Reitvorrichtung vorgenommen werden muss, um die Führ- und/oder Reitvorrichtung bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Durch die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 5 ist es möglich, die Insektenschutzmaske mit einer Hand von der Führ- und/oder Reitvorrichtung zu lösen oder sie daran zu befestigen. Dies gelingt auch vom Pferderücken aus. Somit kann das Insektenschutznetz 1 sehr einfach reversibel an einer Führ- und/oder Reitvorrichtung befestigt werden, ohne die Funktionalität der Führ- und/oder Reitvorrichtung zu beeinträchtigen. Das Insektenschutznetz 1 schützt insbesondere den Augenbereich 12 des Pferdes effektiv vor Insekten und zeichnet sich durch eine hohe Biegesteifigkeit aus, so dass auch bei Gegenwind oder starker Bewegung des Pferdekopfes ein Verrutschen, Eindrücken oder Eindellen des Insektenschutznetzes 1 verhindert wird, so dass ein hoher Tragekomfort gewährleistet bleibt.
-
2 zeigt ein Insektenschutznetz 1 gemäß einer zweiten Ausführungsform. Zu sehen ist hierbei die Unterseite 4 des Insektenschutznetzes 1. Das Insektenschutznetz 1 der zweiten Ausführungsform unterscheidet sich vom Insektenschutznetz 1 der ersten Ausführungsform im Wesentlichen dadurch, dass es zu einem Augenbereich 12 auch einen Nüsternbereich 11 aufweist.
-
Im Bereich des Überganges von Nüsternbereich 11 zum Augenbereich 12, also im Bereich des Nasenrückens des Pferdes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Insektenschutznetzes 1, ist eine Abstandspolsterung 10 vorgesehen, die eine Dicke von minimal 3 mm bis zu maximal 4 cm aufweist. Die Abstandspolsterung 10 ist vorzugsweise aus einem dreidimensionalen Gewebe oder Gewirk gebildet, wodurch eine hohe Luftdurchlässigkeit gewährleistet wird. Vorzugsweise wird die Schichtdicke der Abstandspolsterung 10 so hoch gewählt, dass im befestigten Zustand des Insektenschutznetzes 1 eine Verbindungslinie des Insektenschutznetzes 1 oberhalb eines Nasenriemens und unterhalb des Nasenriemens der Führ- und/oder Reitvorrichtung entlang der Oberseite 3 des Insektenschutznetzes 1 eine Gerade bildet. Somit ergibt sich im Wesentlichen eine lineare Oberfläche entlang der Längsrichtung X-X des Insektenschutznetzes 1 auf der Oberseite derselben, ohne Knicke und Einbuchtungen oder Einwölbungen. Dies ist wichtig, um einen guten und gleichmäßigen Abstand des Insektenschutznetzes 1 vom Pferdekopf zu erzielen.
-
Die Befestigungsvorrichtung 5 zeigt insbesondere den zweiten Schließbereich 7 und dessen Befestigung. Der zweite Schließbereich 7 ist mittels einer Befestigung 9 an der Unterseite 4 des Insektenschutznetzes 1 befestigt. Ein elastisches Band 8 verbindet den zweiten Schließbereich 7 mit der Befestigung 9. Die Befestigung 9 ist beispielhaft als verstärkte Naht ausgebildet und dargestellt. Sie liegt in Richtung des Netzinneren. Die Befestigung 9 ist somit lediglich als schmaler Bereich vorhanden, der am, das Gesichtsfeld bedeckenden Netz 2 befestigt ist, wobei weitere Bereiche der gezeigten Befestigungsvorrichtung 5, die mit dem das Gesichtsfeld bedeckenden Netz 2 überlappen, nicht mit dem das Gesichtsfeld bedeckenden Netz 2 fest verbunden und insbesondere vernäht sind, sondern mit Ausnahme der Befestigung 9 frei liegen. Dies ermöglicht ein Einschieben eines Backenriemens zwischen das das Gesichtsfeld bedeckende Netz 2 und den den zweiten Schließbereich 7 und das elastische Band umfassenden Abschnitt der Befestigungsvorrichtung 5, so dass das Insektenschutznetz 1 final auf einem Backenriemen einer Führ- und/oder Reitvorrichtung zu liegen kommt. Der zweite Schließbereich 7 ist mit seiner Unterseite gezeigt. Sofern der zweite Schließbereich 7 ein zweiter Klettbereich ist, so befindet sich der Klettbereich auf der abgewandten Seite, so dass beim Führen des zweiten Schließbereichs 7 um einen Backenriemen einer Führ- und/oder Reitvorrichtung der zweite Schließbereich 7 mit dem auf der Oberseite 3 des Insektenschutznetzes 1 frei liegenden ersten Schließbereich 6 verbunden werden kann.
-
3 zeigt eine Führ- und/oder Reitvorrichtung 100 gemäß einer dritten Ausführungsform. Diese ist beispielhaft als Reittrense ausgebildet und umfasst Backenriemen 101 (ein weiter Backenriemen befindet sich auf der anderen Seite des Pferdekopfes), ein Gebissstück 102, das in der gezeigten seitlichen Maulspalte 104 liegt, einen Kehlriemen 103 und einen Genickriemen 105. Die Führ- und/oder Reitvorrichtung 100 umfasst ein Insektenschutznetz 1.
-
Das Insektenschutznetz 1 ist beispielhaft wie das Insektenschutznetz der zweiten Ausführungsform aus 2 ausgebildet und weist ein das Gesichtsfeld bedeckendes Netz 2 auf und bedeckt somit den Augenbereich 12. Des Weiteren weist das Insektenschutznetz einen Nüsternbereich 11 auf, der die Nüstern 11 des Pferdes abdeckt, jedoch die seitlichen Maulspalten 104 frei lässt.
-
Zu sehen ist, dass das Insektenschutznetz 1 auf der Führ- und/oder Reitvorrichtung 100 aufliegt. Lediglich der zweite Schließbereich 7 ist um den Backenriemen 101 geführt und mit dem ersten Schließbereich (nicht gezeigt) auf der Oberseite 3 der Insektenschutzmaske 1 verbunden. Es sind vier Befestigungsvorrichtungen 5 (nur die zwei auf der linken Seite des Pferdekopfes sind zu sehen) vorgesehen, um das Insektenschutznetz 1 mit der Führ- und/oder Reitvorrichtung 100 zu verbinden, jeweils eine am oberen Ende des Backenriemens 101 und jeweils eine am unteren Ende des Backenriemens 101.
-
Wie zu sehen ist, liegen die zweiten Schließbereiche 7 frei, so dass sie einfach und auch einhändig und sogar vom Pferderücken aus, gelöst werden können. Sobald die zweiten Schließbereiche 7 von den ersten Schließbereichen 6 gelöst sind, kann das Insektenschutznetz 1 einfach von der Führ- und/oder Reitvorrichtung 100 getrennt werden, indem es nach oben abgezogen und damit entfernt wird. Dies wird dadurch möglich, dass das Insektenschutznetz 1 lediglich auf der Führ- und/oder Reitvorrichtung 100 aufliegt und die zweiten Schließbereiche 7 sehr leicht aus dem Backenriemen 101 gezogen werden können.
-
Neben der vorstehenden schriftlichen Beschreibung der Erfindung wird zu deren ergänzender Offenbarung hiermit explizit auf die zeichnerische Darstellung der Erfindung in den 1 bis 3 Bezug genommen.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Insektenschutznetz
- 2
- Gesichtsfeld bedeckendes Netz
- 3
- Oberseite des Insektenschutznetzes
- 4
- Unterseite des Insektenschutznetzes
- 5
- Befestigungsvorrichtung
- 6
- erster Schließbereich
- 7
- zweiter Schließbereich
- 8
- elastisches Band
- 9
- Befestigung des zweiten Schließbereichs
- 10
- Abstandspolsterung
- 11
- Nüsternbereich
- 12
- Augenbereich
- 13
- Längsseite
- 100
- Führ- und/oder Reitvorrichtung
- 101
- Backenriemen
- 102
- Gebissstück
- 103
- Kehlriemen
- 104
- Maulspalte
- 105
- Genickriemen
- X-X
- Längsrichtung des Insektenschutznetzes