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DE202021102751U1 - Stapeleinrichtung - Google Patents

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DE202021102751U1
DE202021102751U1 DE202021102751.7U DE202021102751U DE202021102751U1 DE 202021102751 U1 DE202021102751 U1 DE 202021102751U1 DE 202021102751 U DE202021102751 U DE 202021102751U DE 202021102751 U1 DE202021102751 U1 DE 202021102751U1
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Autefa Solutions Germany GmbH
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Abstract

Stapeleinrichtung für Waren (2) in Form von Warenlagen (3), wobei die Stapeleinrichtung (7) dazu ausgebildet ist, die Warenlagen (3) jeweils in einem an der Unterseite offenen, kastenartigen und stapelbaren Stülpbehälter (4) einzuladen und mit diesem in einem Behälterstapel (5) einzulagern, und/oder Warenlagen (3) in Stülpbehältern (4) aus einem Behälterstapel (5) auszulagern und die jeweilige Warenlage (3) aus dem Stülpbehälter (4) auszuladen, wobei die Stapeleinrichtung (7) einen Stapelplatz für einen Behälterstapel (5) und eine Handhabungseinrichtung (28) mit einem mehrachsig beweglichen Handlinggerät (29) für die Stülpbehälter (4) und ggf. die darin jeweils aufgenommene Warenlage (3) aufweist, wobei das Handlinggerät (29) zur Handhabung der an der Unterseite offenen Stülpbehälter (4) ausgebildet ist und wobei die Warenlagen (3) im Behälterstapel (5) auf einem Behälterboden (43) eines unteren Stülpbehälters (4) stehen und von einem darüber angeordneten oberen Stülpbehälter (4) seitlich und an ihrer Oberseite umschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) eine Reihenanordnung (22) von mehreren Stapelplätzen (23,24) aufweist und die Handhabungseinrichtung (28) einen beweglichen Support (36) umfasst, der dazu ausgebildet ist, das Handlinggerät (29) entlang einer ersten, zugewandten Seite der Reihenanordnung (22) zu bewegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Stapeleinrichtung und ein Stapelverfahren sowie eine Speicherinrichtung und eine Behandlungsanlage mit den Merkmalen im Oberbegriff der selbstständigen Ansprüchen.
  • Eine solches Stapeleinrichtung nebst Stapelverfahren ist aus der WO 2015/128452 A1 bekannt. Hierbei ist ein einzelner Stapelplatz für einen Behälterstapel und eine stationäre Handhabungseinrichtung mit einem mehrachsig beweglichen Handlinggerät für die Stülpbehälter und für eine darin jeweils aufgenommene Warenlage bekannt.
  • Die gattungsfremde WO 2008/138556 A2 betrifft einen Palletierer mit mehreren Rollenteppich-Köpfen, die an einem Drehkreuz umlaufen können, wobei auf einer Palette Warenlagen mit Zwischenlagen aufeinander gestapelt werden.
  • Bei der DE 20 63 677 A1 wird ein seitlich offener rahmenartiger Kasten zum Bewegen einer Warenlage und zu deren Abschieben auf eine Palette bzw. auf eine dortige Warenlage benutzt. Der Kasten ist nur ein Schiebemittel und wird von der gestapelten Warenlage wieder gelöst, wobei ein Bediener auf die dann freie Warenlage eine Stülpboden auflegt.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorbekannte Stapeltechnik hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten sowie qualitativ zu verbessern.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen in den selbstständigen Ansprüchen.
  • Die beanspruchte Stapeltechnik, d.h. die Stapeleinrichtung, das Stapelverfahren, die Speichereinrichtung und die Behandlungsanlage haben verschiedene Vorteile.
  • Die beanspruchte Stapeleinrichtung ist für Waren in Form von Warenlagen vorgesehen, wobei die Stapeleinrichtung dazu ausgebildet ist, die Warenlagen jeweils in einem an der Unterseite offenen Stülpbehälter einzuladen und mit diesem in einem Behälterstapel einzulagern, und/oder in Stülpbehältern befindliche Warenlagen aus einem Behälterstapel auszulagern und die jeweilige Warenlage aus dem Stülpbehälter auszuladen. Die Stapeleinrichtung weist eine Handhabungseinrichtung mit einem mehrachsig beweglichen Handlinggerät für die Stülpbehälter und ggf. für die darin jeweils aufgenommene Warenlage auf. Das Handlinggerät ist zur Handhabung der an der Unterseite offenen Stülpbehälter ausgebildet. Die Warenlagen im Behälterstapel stehen jeweils auf einem Behälterboden eines unteren Stülpbehälters und von sind von einem darüber angeordneten oberen Stülpbehälter seitlich und an ihrer Oberseite umschlossen. Die unterste Warenlage im Behälterstapel kann auf einem mobilen Stapelträger stehen.
  • Die Stülpbehälter sind stapelbar ausgebildet. Sie haben eine kastenartige Form mit einer Seitenwandung, einem stirnseitigen Behälterboden und einer großen Behälteröffnung an der anderen Stirnseite. Die Behälteröffnung hat eine an das Warenlagenformat angepasste Größe und kann eine Warenlagen seitlich umgreifen. Die Seitenwandung und der Behälterboden haben eine zumindest weitgehend, vorzugsweise vollständig geschlossene Wandform. Der Stülpbehälter wird von der Handhabungseinrichtung, insbesondere vom Handlinggerät, in umgedrehter Lage mit nach unten weisender Behälteröffnung gehandhabt. Der Stülpbehälter kann von oben über eine Warenlage gestülpt werden und kann diese in seinem inneren Hohlraum aufnehmen. Das Handlinggerät ist hierfür entsprechend ausgebildet.
  • Nach einem ersten Erfindungsaspekt umfasst die Stapeleinrichtung eine Reihenanordnung von mehreren Stapelplätzen, wobei die Handhabungseinrichtung einen beweglichen Support umfasst, der dazu ausgebildet ist, das Handlinggerät entlang einer ersten, zugewandten Seite der Reihenanordnung zu bewegen.
  • Die Stapeltechnik wird hierdurch in ihren Einsatzmöglichkeiten erweitert und qualitativ verbessert. Die Handhabungseinrichtung kann die mehreren Stapelplätze und einen dort befindlichen Behälterstapel bedienen. Sie kann den betreffenden Behälterstapel an einem Stapelplatz aufstapeln oder abstapeln oder ggf. auch umstapeln. Die Stapelplätze sind bevorzugt stationär angeordnet. Sie können flurgebunden sein. Die Reihenanordnung kann eine unterschiedliche Ausrichtung haben. Die Reihenanordnung kann eine gerade Reihe oder/oder eine gebogene Reihe von Lagerplätzen umfassen. Der Support kann entsprechend der Reihengeometrie ausgebildet sein.
  • Die Stapeleinrichtung kann im Arbeitsbereich der Handhabungseinrichtung eine oder mehrere Ladestellen zur Aufnahme und/oder Abgabe einer Warenlage aufweisen. Die Ladestellen sind mit Abstand gegenüber der besagten ersten Seite der Reihenanordnung und jenseits der Handhabungseinrichtung angeordnet. Zwischen der Reihenanordnung und der ein oder mehreren Ladestellen wird eine Fahrgasse gebildet, in der sich der Support mit dem Handlingerät bewegen kann, vorzugsweise in einer reversierenden Fahrbewegung.
  • Eine Mehrfachanordnung von Ladestellen hat den Vorteil, dass die Leistungsfähigkeit der Stapeleinrichtung wesentlich erhöht werden kann. Die Stapelvorgänge zwischen den ein oder mehreren Ladestellen und den mehreren Lagerplätzen können miteinander überschnitten werden. Außerdem ergibt sich die Möglichkeit für eine Abführung und ggf. eine Zuführung eines Behälterstapels an einem Lagerplatz ohne Unterbrechung der Stapelvorgänge.
  • Günstig ist die Anordnung von mehreren Ladestellen mit einer gleichen Zahl und ggf. gleichen Verteilung wie die Lagerplätze in der Reihenanordnung. Hierdurch verkürzen sich die Wege zwischen Ladestellen und Lagerplätzen für die Bewegung einer Warenlage und eines Stülpbehälters. Insbesondere ist eine direkte Übergabe einer Warenlage und gegebenenfalls eines Stülpbehälters zwischen der Ladestelle und dem gegenüberliegenden Lagerplatz möglich.
  • Die Stapeleinrichtung weist an einer anderen, abgewandten Seite der Reihenanordnung eine Transportgasse für eine Transportvorrichtung auf, welche zur Aufnahme und Abgabe eines Behälterstapels an einem Stapelplatz ausgebildet ist. Die Warenlagen können dadurch an einer ersten und bevorzugt vorderen Seite der Reihenanordnung im Behälterstapel eingelagert und ausgelagert werden, wobei an einer anderen, bevorzugt gegenüberliegenden bzw. rückwärtigen Seite der Reihenanordnung ein Behälterstapel von der Transportvorrichtung abgeführt und ggf. zugeführt werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Stapeltechnik werden beim Einstapeln der Warenlager die Behälterstapel sukzessive aufgebaut und beim Auslagern der Warenlagen sukzessive abgebaut. Es ist außerdem möglich, dass Einlagern und Auslagern von Warenlagen im Rahmen eines Umstapelprozesses wie bei der WO 2015/128452 A1 vorzunehmen.
  • Der bewegliche Support für das Handlinggerät kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Er kann eine stationäre Stützanordnung und einen daran verfahrbaren Fahrträger umfassen, wobei das Handlinggerät an dem Fahrträger ortsfest oder beweglich, insbesondere höhenverstellbar, angeordnet ist. Der Fahrträger kann hierfür eine geeignete aufrechte Hubachse aufweisen. Bei einer ortsfesten Anordnung des Handlinggeräts am Fahrträger kann die Hubachse im Handlinggerät ausgebildet sein. Die stationäre Stützanordnung kann sich entlang der Reihenanordnung erstrecken und kann eine entsprechende gerade und/oder gebogene Geometrie haben. Die Stützanordnung kann z.B. als bodenseitige Führung oder als erhabenes Portal ausgebildet sein.
  • Die Handhabungseinrichtung kann einen mit dem Handlinggerät mitgeführten Tragboden aufweisen. Der Tragboden kann verschiedenen Zwecken dienen. Er kann zum Einen der unmittelbaren oder mittelbaren Aufnahme einer Warenlage bei deren Transport zwischen einer Ladestelle und einem Lagerplatz bzw. einem dortigen Behälterstapel dienen. Auf dem Tragboden kann außerdem ein anderer Gegenstand aufgenommen werden. Dies kann z.B. ein leerer Stülpbehälter oder ein mobiler Stapelträger sein. Der mobile Stapelträger ist dazu vorgesehen, den Boden eines Behälterstapels zu bilden und den Behälterstapel auf dem Stapelträger zu bilden. Die Ausbildung des mobilen Stapelträgers hat eine eigenständige erfinderische Bedeutung, auf die nachfolgend noch eingegangen wird.
  • Der Tragboden kann synchron oder asynchron mit dem Handlinggerät höhenverstellbar sein. Der Tragboden kann ebenfalls am Support, insbesondere an dessen Fahrträger angeordnet sein. Er kann für eine synchrone Hebe- und Senkbewegung mit dem Handlinggerät gekoppelt sein oder kann eine eigene Verstelleinrichtung für die Änderung der Höhenlage aufweisen.
  • Wenn z.B. eine Warenlage unmittelbar auf dem Tragboden für den Transport und die Verschiebebewegung zwischen einer Ladestelle und einem Lagerplatz aufgenommen ist, empfiehlt sich eine synchrone Höhenverstellung von Tragboden und Handlinggerät. Im Falle einer mittelbaren Aufnahme auf dem Tragboden kann zwischen der Warenlage und der Oberfläche des Tragbodens eine Stapelanordnung von ein oder mehreren Stülpbehältern angeordnet sein. Die Außenseite des Behälterbodens des obersten Stülpbehälters kann eine Tragfläche für die Aufnahme, den Transport und die Verschiebebewegung einer Warenlage bilden. Eine solche Stapelanordnung von Stülpbehältern auf dem Tragboden kann Fahrwege des Handlinggeräts entlang der Fahrgasse zur Aufnahme und Abgabe von leeren Stülpbehältern einsparen und die Leistungsfähigkeit der Stapeleinrichtung erhöhen.
  • Die Stülpbehälter haben jeweils eine kastenartige Form mit einer seitlichen Behälterwandung und einem Behälterboden an der einen Stirnseite sowie einer Behälteröffnung an der anderen Stirnseite. Die Behälteröffnung ist an die Geometrie der Warenlage angepasst und kann eine Warenlage umgreifen.Das Handlinggerät kann dazu ausgebildet sein, einen solchen Stülpbehälter in einer mit der Behälteröffnung nach unten weisenden Lage zu halten und zu handhaben. Das Handlinggerät kann dabei den Stülpbehälter über einer Warenlage aufsetzen oder kann den Stülpbehälter von einer Warenlage entfernen. Das Handlinggerät kann beim Handhaben mit dem Stülpbehälter eine Hebe- und Senkbewegung ausführen. Damit kann das Aufsetzen und Entfernen des Stülpbehälters bewirkt werden.
  • Das Handlinggerät kann dazu ausgebildet sein, beim Handhaben den Stülpbehälter seitlich und quer zu einem Stapelplatz, insbesondere quer zur Reihenanordnung, zu bewegen. Das Handlinggerät kann dabei den Stülpbehälter zwischen einer Ladestelle und einem Stapelplatz über die Fahrgasse hinweg bewegen. Dies kann eine Bewegung mit horizontalen und vertikalen Bewegungskomponenten sein.
  • Das Handlinggerät kann ferner dazu ausgebildet sein, beim Handhaben den Stülpbehälter mitsamt einer im Stülpbehälter aufgenommenen Warenlage in der besagten Weise seitlich und quer zu einem Stapelplatz zu bewegen. Die Warenlage kann dadurch zwischen einer Ladestelle und einem Stapelplatz bzw. einem dortigen Behälterstapel hin- und hergeschoben werden. Diese Schiebebewegung kann eine horizontale und auch eine vertikale Richtungskomponente sein. Der Tragboden und ggf. eine darauf befindliche Stapelanordnung kann in die Schiebebewegung einbezogen sein.
  • Das Handlinggerät kann ein Handlingwerkzeug zum lösbaren Halten eines Stülpbehälters und eine bevorzugt bewegliche Werkzeugführung für das Handlingwerkzeug aufweisen. Die bewegliche Werkzeugführung kann z.B. von einem schwenkbaren oder teleskopierbaren Ausleger mit einer Führungsfunktion für das Handlingwerkzeug gebildet werden. Ein Handlingwerkzeug kann z.B. als Greifer ausgeführt sein, welcher einen Stülpbehälter mechanisch mit Klemmschluss und/oder Formschluss und/oder auf andere Weise, z.B. mit Saugkraft, hält und mitbewegt. Die bewegliche Werkzeugführung ermöglicht eine Bewegung des Handlingwerkzeugs seitlich gegenüber dem Support, insbesondere seitlich gegenüber der Fahrgasse, und in einen Bereich oberhalb einer Ladestelle und oberhalb eines Lagerplatzes, insbesondere eines dortigen Behälterstapels oder eines dortigen mobilen Stapelträgers. Die bewegliche Werkzeugführung ermöglicht auch eine Verkleinerung der Störkontur für eine Bewegung des Handlinggeräts entlang der Fahrgasse und der Reihenanordnung der Lagerplätze.
  • Nach einem zweiten und eigenständigen Erfindungsaspekt der Stapeleinrichtung kann die Handhabungseinrichtung einen Lagenhalter umfassen, der eine Haltefunktion für die Warenlage hat. Der Lagenhalter kann z.B. dem Handlinggerät zugeordnet sein. Der Lagenhalter kann alternativ einer Ladestelle zugeordnet sein.
  • Der Lagenhalter kann dazu ausgebildet sein, eine zumindest bereichsweise vom Stülpbehälter getrennte Warenlage zu halten und auszurichten. Der Stülpbehälter kann hierfür z.B. ein Stück von der Warenlage abgehoben werden, sodass der Lagenhalter eine seitliche Zugangsmöglichkeit zu der Warenlage hat und diese greifen, halten und ausrichten kann. Der Stülpbehälter kann dabei noch den oberen Teil der Warenlage übergreifen und halten, sodass die in der Warenlage befindlichen Waren an einem Umfallen gehindert werden können. Der Lagenhalter kann ein oder mehrere bewegliche Zentriermittel und einen Halteraktor aufweisen. Die Haltefunktion des Lagenhalters kann eine Sicherung der Position und Lage der Waren innerhalb der Warenlage bewirken und kann z.B. labile Waren in ihrer aufrechten Lage stabilisieren.
  • Der Lagenhalter kann ferner dazu ausgebildet sein, eine vom Stülpbehälter zumindest bereichsweise getrennte Warenlage zwischen einem Stapelplatz, dem Tragboden und einer Ladestelle zu verschieben und dabei die Warenlage zu führen. Diese eigenständige Führung und Verschiebung der Warenlage durch den Lagenhalter hat Vorteile für die Sicherung der Stellung und Position der Waren innerhalb der Warenlage. Insbesondere können unerwünschte Lagenänderungen, z.B. ein Drehen von Waren um ihre Hochachse oder ein Kippen von Waren, verhindert werden. Der Stülpbehälter kann dabei von einer Verschiebefunktion für die Warenlage entbunden werden. Diese Führungs- und Verschiebefunktion des Lagenhalters kann sowohl beim Einlagern einer Warenlage in den Behälterstapel, als auch beim Auslagern der Warenlage und bei der Abgabe der Warenlage an einer Ladestelle von Vorteil sein. Die geführte und definierte Bereitstellung einer Warenlage an einer Ladestelle für die Abfuhr und ggf. Vereinzelung der Warenlage kann dabei besonders wichtig und vorteilhaft sein.
  • Der Lagenhalter kann in der vorgenannten Weise z.B. dem Handlinggerät zugeordnet sein. Er kann sich z.B. am Handlingwerkzeug befinden und kann nach einem Abheben des nach unten offenen Stülpbehälters die zumindest bereichsweise freigegebene Warenlage seitlich greifen und halten. Der Lagenhalter kann alternativ in anderer Weise an der Handlungseinrichtung angeordnet sein und eine eigene Kinematik haben. Er kann z.B. am Support angeordnet sein. Der Lagenaktor kann dabei sowohl die ein oder mehreren Zentriermittel zum Halten und Ausrichten der Warenlage bewegen, als auch bedarfsweise die Verschiebebewegung der gehaltenen Warenlage bewirken.
  • In einer weiteren Abwandlung kann ein Lagenhalter an anderer Stelle, z.B. an einer Ladestelle, angeordnet sein. In einem solchen Fall kann das Handlinggerät mit dem umgedrehten Stülpbehälter und der darin aufgenommenen Warenlage die Verschiebebewegung der Warenlage zum Einlagern und Auslagern ausführen. Der Lagenhalter an der Ladestelle kann dann eigenständig für ein Halten und Führen sowie Ausrichten der Warenlage beim Abholen und/oder beim Abgeben an der Ladestelle bewirken.
  • Der beanspruchte Lagenhalter hat die besagte eigenständige erfinderische Bedeutung. Er erweitert den Einsatzbereich der Stapeleinrichtung und verbessert deren Qualität hinsichtlich der Lagesicherung und gesicherten Führung der Warenlage und der darin enthaltenen Waren. Der Lagenhalter kann mit besonderem Vorteil für die beanspruchte Stapeleinrichtung mit dem vorgenannten ersten Erfindungsaspekt und den mehreren Lagerplätzen in einer Reihenanordnung sowie dem beweglichen Support eingesetzt werden. Der erfindungsgemäße Lagenhalter kann aber auch mit Vorteil zusammen mit einer anderen Stapeleinrichtung eingesetzt werden, welche die im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Merkmale umfasst und die z.B. nur einen Lagerplatz und eine stationär angeordnete Handhabungseinrichtung umfasst. Der erfindungsgemäße Lagenhalter kann z.B. mit Vorteil an einer Stapeleinrichtung gemäß der WO 2015/128452 A1 oder einer anderen Stapeleinrichtung mit dem besagten umgedrehten und mit der Lagen umgreifenden Behälteröffnung nach unten gerichteten Stülpbehältern eingesetzt werden.
  • Die Stapeleinrichtung kann eine Positioniereinrichtung zur gegenseitigen Positionierung eines Behälterstapels und der Handhabungseinrichtung an einem Lagerplatz aufweisen. Hierdurch kann ein Verschiebevorgang der Warenlage und des Stülpbehälters sicher, schnell und verzögerungsfrei erfolgen. Die Positioniereinrichtung kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Sie kann z.B. Positioniermittel an einem Lagerplatz zur exakten Positionierung des Behälterstapels und insbesondere des mobilen Behälterträgers, aufweisen. Das längs der Fahrgasse bewegliche Handlinggerät kann dadurch zielsicher und exakt die Stapelposition anfahren. Der mobile Stapelträger kann an ein solches Positioniermittel adaptiert sein. Die Positioniereinrichtung kann auch die Lage des mobilen Stapelträgers und des Behälterstapels am Stapelplatz sichern. Dabei kann ein Aufnehmen und Abnehmen des Behälterstapels am Lagerplatz durch eine Transporteinrichtung trotzdem möglich sein.
  • Die Stapeleinrichtung kann im Arbeitsbereich der Handhabungseinrichtung eine Bereitstellung für ein oder mehrere mobile Stapelträger und/oder eine Bereitstellung für eine oder mehrere Stülpbehälter aufweisen. Die Handhabungseinrichtung kann z.B. Aufbau eines Behälterstapels an einem Stapelplatz zunächst einen mobilen Stapelträger und dann leere Stülpbehälter aufnehmen und zum Einlagern einer Warenlage benutzen. Der mobile Stapelträger und die leeren Stülpbehälter können auf dem Tragboden einzeln oder in der besagten Stapelanordnung aufgenommen werden. Beim Abbau eines Behälterstapels kann die Handhabungseinrichtung die von der jeweiligen Warenlage entleerten Stülpbehälter und auch den mobilen Stapelträger an die jeweilige Bereitstellung zurückbringen und dort abgeben. Sie können dort zum Aufbau des nächsten Behälterstapels bevorratet werden. Sie können alternativ durch die Transporteinrichtung oder auf andere Weise bedarfsweise von der Bereitstellung entfernt oder dieser auch wieder zugeführt werden.
  • Die Stapeleinrichtung kann eine Transportvorrichtung für einen Behälterstapel umfassen. Die Transportvorrichtung kann mehrfach vorhanden sein. Sie kann als automatische Transportvorrichtung ausgestaltet sein. Vorzugsweise ist die Transportvorrichtung als selbstlenkendes und fahrerloses sowie bevorzugt flurgebundenes Transportfahrzeug, z.B ein sog. AGV oder FTF, ausgebildet. Die Transportvorrichtung kann einen Transportlader und bedarfsweise eine Hubeinrichtung für den Transportlader aufweisen. Der Transportlader kann z.B. als einfahrbare und ausfahrbare Ladegabel ausgebildet sein.
  • Die Stapeleinrichtung kann mindestens einen besagten mobilen Stapelträger aufweisen. Dieser besitzt eine Trägerdecke, einen Trägerboden und eine Transportaufnahme. Die Trägerdecke kann dazu ausgebildet sein, einen nach unten offenen Stülpbehälter und ggf. eine darin enthaltene Warenlage aufzunehmen. Der Stülpbehälter kann geführt aufgenommen und dadurch am mobilen Stapelträger in eine definierte Lage gebracht und in dieser gehalten werden. Die Führung kann z.B. als mechanische und formschlüssige Verrastung ausgebildet sein. Eine solche Verrastung kann auch zwischen der Seitenwandung und den Behälterboden der jeweiligen Stülpbehälter ausgebildet sein.
  • Der Trägerboden des Stapelträgers kann dazu ausgebildet sein, eine definierte Standfläche für den Stapelträger zu bilden. Der Trägerboden kann außerdem an eine Positioniereinrichtung und/oder an eine Oberseite eines Stülpbehälters adaptiert sein, wobei jeweils eine Führungsfunktion ausgebildet wird. Die Adaption an die Positioniereinrichtung ermöglicht es, den mobilen Stapelträger exakt und mit Führungseingriff an einem Positioniermittel an einem Lagerplatz zu positionieren. Die Adaption an eine Oberseite eines im Behälterstapel umgedrehten und mit der besagten Behälteröffnung nach unten weisenden Stülpbehälters ermöglicht ein Aufeinanderstapeln von mehreren kleineren und einzelnen Behälterstapeln. Zwischen den jeweiligen Behälterstapeln befindet sich dabei ein mobiler Stapelträger. Das Aufbauen und Abbauen solcher mehrteiliger Behälterstapel kann durch die besagte Transporteinrichtung durchgeführt werden. Die Transportaufnahme kann dazu vorgesehen und ausgebildet sein, einen definierten Eingriff mit einem Transportlader, z.B. einer Ladegabel, einer Transportvorrichtung zu ermöglichen. Eine Transportaufnahme kann z.B. als definierte Einführöffnung mit Stützmitteln an einer Seitenwandung des mobilen Stapelträgers ausgebildet sein. Alternativ sind andere Ausgestaltungen der Transportaufnahme, z.B. in Form von Vorsprüngen, Kupplungsmitteln oder dergleichen möglich.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Speichereinrichtung für Behälterstapel aus den besagten umgedrehten Stülpbehältern. Die Speichereinrichtung kann die vorbeschriebene Stapeleinrichtung und weitere Komponenten, z.B. ein Stapellager für mehrere Behälterstapel, aufweisen.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Behandlungsanlage für Waren, insbesondere leere oder gefüllte Flaschen, wobei die Behandlungsanlage eine Stapeleinrichtung für die Waren in Form von Warenlagen umfasst. Die Stapeleinrichtung ist in der beanspruchten Art ausgebildet. Die Behandlungsanlage kann ferner eine mit einer Ladestelle der Stapeleinrichtung verbundene Warenzuführung und/oder eine mit einer Ladestelle der Stapeleinrichtung verbundene Warenabführeinrichtung umfassen. Die besagten Warenzuführ- und Abführeinrichtungen können entsprechend der Zahl der Ladestellen mehrfach vorhanden sein. Eine Warenzuführeinrichtung kann eine Lagenbildungsvorrichtung aufweisen, die aus ein oder mehreren zugeführten Warenreihen eine Warenlage bildet und diese an der besagten Ladestelle bereitstellt. Eine Warenabführeinrichtung kann eine Reihenbildungsvorrichtung umfassen, welche die an der Ladestelle bereit gestellte Warenlage vereinzelt und ein oder mehrere Warenreihen bildet, die dann mit entsprechender Fördertechnik abtransportiert werden können.
  • Die Behandlungsanlage kann eine der Stapeleinrichtung vorgeschaltete Warenanlieferung und eine der Stapeleinrichtung nachgeschaltete Warenbehandlungseinrichtung umfassen. Eine Warenanlieferung kann z.B. als Entpacker oder als Warenerzeuger, insbesondere Flaschenerzeuger, ausgestaltet sein. Eine Warenbehandlungseinrichtung kann z.B. als Füllanlage ausgebildet sein. Die Warenanlieferung und die Warenbehandlungseinrichtung können an die besagten Ladestellen angeschlossen sein.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2015/128452 A1 [0002, 0016, 0030]
    • WO 2008/138556 A2 [0003]
    • DE 2063677 A1 [0004]

Claims (39)

  1. Stapeleinrichtung für Waren (2) in Form von Warenlagen (3), wobei die Stapeleinrichtung (7) dazu ausgebildet ist, die Warenlagen (3) jeweils in einem an der Unterseite offenen, kastenartigen und stapelbaren Stülpbehälter (4) einzuladen und mit diesem in einem Behälterstapel (5) einzulagern, und/oder Warenlagen (3) in Stülpbehältern (4) aus einem Behälterstapel (5) auszulagern und die jeweilige Warenlage (3) aus dem Stülpbehälter (4) auszuladen, wobei die Stapeleinrichtung (7) einen Stapelplatz für einen Behälterstapel (5) und eine Handhabungseinrichtung (28) mit einem mehrachsig beweglichen Handlinggerät (29) für die Stülpbehälter (4) und ggf. die darin jeweils aufgenommene Warenlage (3) aufweist, wobei das Handlinggerät (29) zur Handhabung der an der Unterseite offenen Stülpbehälter (4) ausgebildet ist und wobei die Warenlagen (3) im Behälterstapel (5) auf einem Behälterboden (43) eines unteren Stülpbehälters (4) stehen und von einem darüber angeordneten oberen Stülpbehälter (4) seitlich und an ihrer Oberseite umschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) eine Reihenanordnung (22) von mehreren Stapelplätzen (23,24) aufweist und die Handhabungseinrichtung (28) einen beweglichen Support (36) umfasst, der dazu ausgebildet ist, das Handlinggerät (29) entlang einer ersten, zugewandten Seite der Reihenanordnung (22) zu bewegen.
  2. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) dazu ausgebildet ist, an den Lagerplätzen (23,24) einen Behälterstapel (5) aufzustapeln und/oder abzustapeln.
  3. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) im Arbeitsbereich der Handhabungseinrichtung (28) eine oder mehrere Ladestellen (20,21) zur Aufnahme und/oder Abgabe einer Warenlage (3) aufweist, die mit Abstand gegenüber der ersten Seite der Reihenanordnung (22) und jenseits der Handhabungseinrichtung (28) angeordnet sind.
  4. Stapeleinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an einer anderen, abgewandten Seite der Reihenanordnung (22) eine Transportgasse (47) für eine Transportvorrichtung (9) angeordnet ist, welche zur Aufnahme und Abgabe eines Behälterstapels (5) an einem Stapelplatz (23,24) ausgebildet ist.
  5. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Support (36) eine stationäre Stützanordnung (37) und einen daran verfahrbaren Fahrträger (38) umfasst, an dem das Handlinggerät (29) ortsfest oder beweglich, insbesondere höhenverstellbar, angeordnet ist.
  6. Stapeleinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, die stationäre Stützanordnung (37) sich entlang der Reihenanordnung (22) erstreckt und als bodenseitige Führung oder als Portal ausgebildet ist.
  7. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung (28) einen mit dem Handlinggerät (29) mitgeführten Tragboden (30) aufweist.
  8. Stapeleinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragboden (30) synchron oder asynchron mit dem Handlinggerät (29) höhenverstellbar ist.
  9. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handlinggerät (29) dazu ausgebildet ist, einen kastenartigen und mit einer stirnseitigen, die Warenlage (3) umgreiffähigen Behälteröffnung (44) ausgebildeten Stülpbehälter (4) in einer mit der Behälteröffnung (44) nach unten weisenden Lage zu halten und zu handhaben und dabei über eine Warenlage (3) aufzusetzen oder von einer Warenlage (3) zu entfernen.
  10. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handlinggerät (29) beim Handhaben mit dem Stülpbehälter (4) eine Hebe- und Senkbewegung ausführt.
  11. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handlinggerät (29) dazu ausgebildet ist, beim Handhaben den Stülpbehälter (4) seitlich und quer zu einem Stapelplatz (23,24), insbesondere quer zur Reihenanordnung (22), zu bewegen.
  12. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handlinggerät (29) dazu ausgebildet ist, beim Handhaben den Stülpbehälter (4) mitsamt einer dort aufgenommenen Warenlage (3) seitlich und quer zu einem Stapelplatz (23,24), insbesondere quer zur Reihenanordnung (22), zu bewegen.
  13. Stapeleinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Handlinggerät (29) dazu ausgebildet ist, beim Handhaben den Stülpbehälter (4) mitsamt einer dort aufgenommenen Warenlage (3) zwischen einem Stapelplatz (23,24), dem Tragboden (30) und einer Ladestelle (20,21) zu verschieben.
  14. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handlinggerät (29) ein Handlingwerkzeug (32) zum lösbaren Halten eines Stülpbehälters (4) und eine bevorzugt bewegliche Werkzeugführung (33) aufweist.
  15. Stapeleinrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 oder nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung (28) einen Lagenhalter (31) umfasst, der bevorzugt dem Handlinggerät (29) zugeordnet ist.
  16. Stapeleinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagenhalter (31) dazu ausgebildet ist, eine zumindest bereichsweise vom Stülpbehälter (4) getrennte Warenlage (3) auszurichten.
  17. Stapeleinrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagenhalter (31) bewegliche Zentriermittel (35) und einen Halteraktor (34) aufweist.
  18. Stapeleinrichtung nach Anspruch 15, 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagenhalter (31) dazu ausgebildet ist, eine vom Stülpbehälter (4) zumindest bereichsweise getrennte Warenlage (3) zwischen einem Stapelplatz (23,24), dem Tragboden (30) und einer Ladestelle (20,21) geführt zu verschieben.
  19. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) eine Positioniereinrichtung (25) zur gegenseitigen Positionierung eine Behälterstapels (5) und der Handhabungseinrichtung (28) an einem Lagerplatz (23,24) aufweist.
  20. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) im Arbeitsbereich der Handhabungseinrichtung (28) eine Bereitstellung (26) für zumindest einen mobilen Stapelträger (6) eines Behälterstapels (5) aufweist.
  21. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) im Arbeitsbereich der Handhabungseinrichtung (28) eine Bereitstellung (27) für zumindest einen leeren Stülpbehälter (4) aufweist.
  22. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) eine bevorzugt automatische Transportvorrichtung (9) für einen Behälterstapel (5) umfasst.
  23. Stapeleinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (9) einen Transportlader (49), insbesondere eine Ladegabel, und ggf. eine Hubeinrichtung (50) für den Transportlader (49) aufweist.
  24. Stapeleinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) mindestens einen mobilen Stapelträger (6) für einen Behälterstapel (5) aufweist, welcher eine Trägerdecke (39), einen Trägerboden (40) und eine Transportaufnahme (41) aufweist.
  25. Stapeleinrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerdecke (39) dazu ausgebildet ist, eine Warenlage (3) und einen an der Unterseite offenen Stülpbehälter (4), letzteren bevorzugt geführt, aufzunehmen.
  26. Stapeleinrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerboden (40) dazu ausgebildet ist, eine definierte Standfläche für den Stapelträger (6) zu bilden.
  27. Stapeleinrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerboden (40) an eine Positioniereinrichtung (25) und/oder an eine Oberseite eines Stülpbehälters (4) mit jeweiliger Führungsfunktion adaptiert ist.
  28. Speichereinrichtung für Behälterstapel (5) aus Stülpbehältern (4) mit einer Stapeleinrichtung (7) für Waren (2) in Form von Warenlagen (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27 ausgebildet ist.
  29. Speichereinrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichereinrichtung (8) ein Stapellager (48) für Behälterstapel (5) aufweist.
  30. Behandlungsanlage für Waren (2), insbesondere leere oder gefüllte Flaschen, wobei die Behandlungsanlage (1) eine Stapeleinrichtung (7) für die Waren (2) in Form von Warenlagen (3) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung (7) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27 ausgebildet ist.
  31. Behandlungsanlage nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungsanlage (1) eine mit einer Ladestelle (20,21) der Stapeleinrichtung (7) verbundene Warenzuführeinrichtung (10) und/oder eine mit einer Ladestelle (20,21) der Stapeleinrichtung (7) verbundene Warenabführeinrichtung (11) umfasst.
  32. Behandlungsanlage nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Warenzuführeinrichtung (10) eine Lagenbildungsvorrichtung (14) aufweist.
  33. Behandlungsanlage nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Warenabführeinrichtung (11) eine Reihenbildungsvorrichtung (14) umfasst.
  34. Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 30 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungsanlage (1) eine der Stapeleinrichtung (7) vorgeschaltete Warenanliefung (12), insbesondere einen Entpacker oder einen Warenerzeuger, und eine der Stapeleinrichtung (7) nachgeschaltete Warenbehandlungseinrichtung (17), insbesondere eine Füllanlage, aufweist.
  35. Behandlungsanlage nach einem der Ansprüche 30 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungsanlage (1) eine Speichereinrichtung (8) für Behälterstapel (5) aus Stülpbehältern (4) aufweist,
  36. Mobiler Stapelträger für einen Behälterstapel (5) zur Verwendung in einer Stapeleinrichtung (7) gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile Stapelträger (6) eine Trägerdecke (39), einen Trägerboden (40) und eine Transportaufnahme (41) aufweist.
  37. Stapelträger nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerdecke (39) dazu ausgebildet ist, eine Warenlage (3) und einen an der Unterseite offenen Stülpbehälter (4), letzteren bevorzugt geführt, aufzunehmen.
  38. Stapelträger nach Anspruch 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerboden (40) dazu ausgebildet ist, eine definierte Standfläche für den Stapelträger (6) zu bilden.
  39. Stapelträger nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerboden (40) an eine Positioniereinrichtung (25) und/oder an eine Oberseite eines Stülpbehälters (4) mit jeweiliger Führfunktion adaptiert ist.
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